Guantánamo Bay Naval Base: Die USA gegen die Menschenrechte


Presentation (Handout), 2013

69 Pages, Grade: 1,0

Lena Lindemann (Author)


Excerpt


Inhalt

Teil 1: Völkerrecht
- Definition
- Rechtsquellen
- Subjekte
- Entwicklungslinie
- Historische Meilensteine
- UN-Charta
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
- Ablehnungen der USA
- Terrorismus

Teil 2: Guantanamo: Bay Naval Base
- Lage
- Historische Eckdaten
- Filmbeitrag
- Inhaftierte

Guantánamo Bay Naval Base: Die USA gegen die Menschenrechte

In allen zivilisierten Ländern ist die Anwendung von Folter ein Tabu. Das galt auch für die Vereinigten Staaten von Amerika - jedenfalls bis zum 11. September 2001, als die USA das Ziel massiver terroristischer Angriffe wurde. Seither hat sich die Haltung des amerikanischen Militärs und seiner Befehlshaber merklich geändert. Nirgendwo wird das deutlicher als in der Kontroverse um die Gefangenenlager der Guantánamo Bay Naval Base. Mit verschiedenen, meist fadenscheinigen Begründungen wurden dort über Jahre Foltermethoden an den Gefangenen nicht nur übersehen oder geduldet, sondern als übliche Verhörmethoden praktiziert, zum Teil sogar von höchster Stelle angeordnet.

Die Rede ist hier vom „Waterboarding“, bei dem einem an ein Brett gefesselten Gefangenen ein Tuch über Mund und Nase gelegt wird, welches ständig mit Wasser übergossen wird. Dadurch wird die Atmung dermaßen stark behindert, dass der qualvolle Eindruck unmittelbar bevorstehenden Ertrinkens hervor gerufen wird. Das tatsächliche Ertrinken des so behandelten Folteropfers wird dadurch verhindert, dass der Kopf tiefer positioniert wird als der restliche Körper, sodass kein Wasser in die Lunge gelangt. Die Prozedur ist qualvoll und führt zu psychischen Störungen, auch wenn keine körperlichen Spuren zurück bleiben.

Diese Foltermethode ist seit der Spanischen Inquisition bekannt - nur dass es sich neuerdings dabei nach der Ansicht des ehemaligen amerikanischen Präsidenten George W. Bush und seiner Administration nicht mehr um Folter handelt, sondern um eine legale Verhörmethode. Nach der Definition von Amnesty International handelt es sich in folgenden Fällen um Folter: Wenn einer Person große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, wenn dies unter Vorsatz geschieht, wenn der Auftraggeber oder der Ausführende damit bestimmte Ziele verfolgt, wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Vertreter des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden.

Auch die Vereinigten Staaten von Amerika hatten selbst im Vietnamkrieg Waterboarding als Foltermethode geächtet und unter Strafe gestellt. Erst nach dem 11. September änderte sich diese Auffassung. Präsident Bush hat bei einem Interview mit Matt Lauer in der „Today Show“ im November 2010 zugegeben, die Anwendung dieser Methode in einigen Fällen selber angeordnet zu haben, nachdem ein Team von Anwälten ihm versichert habe, dass „Waterboarding“ eine legale Verhörmethode sei und es sich dabei keinesfalls um Folter handele. „I did it to save Americansist seine Rechtfertigung. Und auf die Frage des Moderators, wenn Waterboarding legal sei, ob es dann auch rechtmäßig im Ausland an Amerikanern angewendet werden dürfe, verweigert Bush die Antwort.

Dass der ehemalige Präsidenten und seine Anwälte dadurch die Menschenrechte missachteten, steht außer Frage. Das Argument, mit Foltermethoden das Leben von Amerikanern zu retten, ändert daran nichts. Der Zweck heiligt nicht die Mittel, und auch ein Akt der „Rettungsfolter“ ist eine Menschenrechtsverletzung, selbst wenn die Motive des Verantwortlichen menschlich verständlich sind. So wurde der Vizepolizeichef Frankfurts Wolfgang Daschner zu Recht angeklagt und 2012 zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt, weil er Magnus Gäfken, dem Entführer und Mörder des elfjährigen Jakob von Metzler, Folter angedroht hatte, um das Kind möglicherweise noch zu retten. Folter vermittels „Waterboarding“ ist aber nicht die einzige Verletzung geltenden Rechts in Guantánamo. Allein schon die Umstände der Haft sind rechtlich bedenklich. Die Internierung ohne ein ordentliches Gerichtsverfahren ist illegal und ein Verstoß sowohl gegen die Genfer Konvention als auch gegen die Verfassung der Vereinigten Staaten. Somit handelt die US- Regierung im Widerspruch zu ihren eigenen Werten und Normen.

Einige Gefangene hatten amerikanische Bundesgerichte angerufen, um gegen ihre Inhaftierung vorzugehen. Diese Bundesgerichte hatten ihre Zuständigkeit zunächst bestritten. Für das Gefangenenlager auf Guantánamo besteht eine schwierige Rechtslage, da es sich außerhalb des Staatsgebietes der USA befindet. Daraufhin hatte sich der Supreme Court, der oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten, der Probleme angenommen.

Die US-Regierung führte zu ihrer Rechtfertigung an, dass sich das Gefangenenlager Guantánamo nicht auf dem Staatsgebiet der USA befinde, die US-Gerichte hätten dort keine Zuständigkeit. Deshalb gelte dort eine Sondergerichtsbarkeit in Form von Militärtribunalen. Der Supreme Court erklärte jedoch daraufhin, für das die Rechtmäßigkeit von Verhaftungen bestimmende Gesetz, das „Habeas Corpus-Verfahren“ nach welchem willkürliche Verhaftung ohne Angaben von Gründen und die Verweigerung einer gerichtlichen Rechtsprüfung illegal sind, gelte nicht das Staatsgebiet oder die Nationalität der Häftlinge, sondern allein die uneingeschränkte Hoheitsgewalt, und die hätten die USA in den Lagern von Guantánamo. Nach der Entscheidung des Obersten Gerichts der USA im Juni 2004 müssen die Gefangenen die Möglichkeit haben, ihre Freiheitsentziehung überprüfen zu lassen.

Als Reaktion auf das Urteil des Supreme Courts richtete die US-Regierung sogenannte „Combatant Status Review Tribunals“ ein, wo die Häftlinge Einspruch gegen ihre

Klassifizierung als „Enemy Combatants“ einlegen können. Außerdem wurde ihnen jetzt erklärt, dass sie vor den Bundesgerichtshöfen der USA gegen ihre Inhaftierung klagen können. Eine solche gerichtliche Entscheidung dauert aber Jahre, weil die Verfahren bis zur endgültigen Entscheidung durch den Supreme Court durch alle Gerichtsinstanzen gehen. Während dieser Zeit sitzen die Gefangenen weiter in Guantánamo fest. Trotzdem haben 60 Inhaftierte und ihre Anwälte diesen Weg eingeschlagen.

Einer der Gefangenen, der sich an ein Bundesgericht wandte, war Salim Ahmed Hamdan. Er gewann den Prozess vor dem District Court of Columbia. Das Gericht entschied, dass Hamdan nach den Richtlinien der Genfer Konvention behandelt werden müsse. Ein Gerichtsverfahren gegen ihn müsse sich nach dem „Uniform Code of Military Justice“ richten, also nach dem allgemeinen Militärrecht der USA. Das Verfahren vor dem Guantánamo-Militärtribunal setzte der Richter aus. Gegen dieses Urteil legte die Regierung der USA Berufung ein und gewann den Prozess vor dem Berufungsgericht. Daraufhin wurde von den Anwälten Hamdans der Supreme Court als oberste Instanz angerufen. Dieser entschied am 29. Juni 2006, dass die Einsetzung von Sondergerichten eine mehrfache Rechtsverletzung sei. Kritisiert wurde besonders Präsident G.W. Bush, weil das Sondergericht auf Guantánamo ohne Genehmigung des Kongresses eingesetzt wurde, also nicht verfassungsgemäß sei. Darüber hinaus stellte der Supreme Court fest, dass die Militärgerichtsverfahren auf Guantánamo nicht den Mindestanforderungen der Genfer Konvention entsprechen und sich nicht einmal nach der amerikanischen Militärgerichtsbarkeit richten.

Damit hatte der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten entschieden, dass die Militärtribunale im Gefangenenlager Guantánamo nicht rechtens sind. Sie verstoßen gegen die Genfer Konvention, das US-Militärrecht und die amerikanische Verfassung. Die US- Regierung wurde durch dieses Urteil dazu verpflichtet, entweder die Militärtribunale auf Guantánamo an die Genfer Konventionen und das US-Militärrecht anzupassen oder mit Hilfe des Kongresses die Sondergerichtsbarkeit auf Guantánamo zu legalisieren.

Die Regierung George W. Bushs beschloss daraufhin, dem Kongress ein neues Gesetz vorzulegen, den „Military Commision Act of 2006“, welches auch verabschiedet wurde. Dieses Gesetz legalisiert den Einsatz der Militärtribunale (Militärkommissionen) auf Guantánamo. Für die Inhaftierten wurde der Sonderstatus des „unlawful combatants“, auch Illegal Combatants, oder Enemy Combatants, also „rechtswidrigen feindlichen Kämpfers“ eingeführt. Dieser Begriff bezeichnet eine Person, die an einem kriegerischen Konflikt beteiligt ist und zusätzlich gegen das Kriegsrecht verstößt. Wesentliches Merkmal ist also nicht die Beteiligung am Konflikt, sondern der Kriegsregelverstoß. Solche Personen sind laut dem „Military Commision Act of 2006“ keine legalen Soldaten, deshalb werden ihnen die Privilegien und Rechte eines Kriegsgefangenen verwehrt. Es handelt sich hier um ein typisches „Feindstrafrecht“, das das allgemeingültige Recht der USA außer Kraft setzt und nach der Meinung der Kritiker den Menschenrechten und der Verfassung der Vereinigten Staaten widerspricht: Rechte werden verweigert oder eingeschränkt. Die Angeklagten haben z.B. nicht das Recht, sich auf die Genfer Konvention zu berufen oder vor ordentlichen Gerichten zu klagen, das Recht auf einen Anwalt ist eingeschränkt, die Beweispflicht der Anklagevertretung ist gelockert, Verhörmethoden, die an Folter grenzen, sind erlaubt. Diese Sondergerichtsbarkeit ist zwar für Ausländer gedacht, kann aber im Zweifelsfall auch auf US- Bürger angewandt werden. Nach Meinung der Menschenrechtsorganisationen und des Roten Kreuzes handelt es sich bei den Gefangenen in Guantánamo aber dennoch um Kriegsgefangene, die unter die Schutzbestimmungen der Genfer Konvention fallen.

Die Missachtung der Menschenrechte und der Genfer Konvention blieb nicht ohne Kritik der Weltöffentlichkeit. Am 15. Februar 2006 forderte die UN-Menschenrechtskommission in einem Sonderbericht die Auflösung der Einrichtung. Es wurde verlangt, die Gefangenen unverzüglich einem fairen Gerichtsverfahren zuzuführen oder freizulassen. Dieser Meinung schlossen sich viele andere Menschenrechtsorganisationen und auch einzelne Politiker wie zum Beispiel Angela Merkel an. Auch das Europäische Parlament forderte im gleichen Jahr eine sofortige Schließung des Gefangenenlagers. Bisher weigerten sich die USA allerdings, dieser Aufforderung nachzukommen. Der Nachfolger Georg W. Bushs, Barack Obama, verbot zwar kurz nach seinem Amtsantritt Verhörmethoden wie „Waterboarding“ und versprach die Einhaltung der Genfer Konventionen im Umgang mit den Gefangenen. Gleichzeitig stellte Obama jedoch auch klar, dass US-Agenten, die Gefangene mit diesen Foltermethoden unter Druck setzten, nicht juristisch belangt werden können, da sie auf Befehl von oben handelten. Obamas Bestrebungen, das Lager zu schließen, scheiterten bis heute am Widerstand des Kongresses. Vor vier Monaten begann in dem Gefangenenlager ein Hungerstreik, an dem sich mittlerweile laut dem SPIEGEL 104 Häftlinge beteiligen. Zurzeit befinden sich noch 166 Häftlinge in Guantánamo, von denen 46 unbefristet festgehalten werden sollen. Noch ist dort ein Ende der Menschenrechtsverletzungen nicht in Sicht.

Definition Völkerrecht

- V. ist ein Sammelbegriff für alle Rechtsnormen, die das Verhältnis der (unabhängigen) Staaten untereinander und die Beziehungen zwischen den einzelnen Staaten und den internationalen Organisationen regeln. Im Gegensatz zum Recht kann das V. nicht von einer zentralen Gewalt durchgesetzt werden, sondern ist von der Anerkennung der jeweiligen Staaten abhängig. V. entsteht durch Verträge (Abkommen, Konventionen, Pakte etc.), die sich mit der Anerkennung fremder Staatsgebiete, Beschränkung kriegerischer Handlungen, dem diplomatischen Austausch und Verkehr, der Schlichtung von Streitigkeiten, Fragen des internationalen Handels etc. beschäftigen. Von zentraler Bedeutung sind die Verfassung der Vereinten Nationen (UN-Charta) von 1945, die Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen, die Konventionen und Abkommen des Europarates.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 5., aktual. AufI. Bonn: Dietz 2011.

Rechtsquellen des Völkerrechts

- Internationale Übereinkünfte
- Verträge

- Internationales Gewohnheitsrecht
- Konventionen

- Anerkannte allgemeine Rechtsgrundsätze der Kulturvölker
- Normorientierungen

Subjekte des Völkerrechts

- Staaten
- Staatenverbindungen
- IGOS (International Governmental Organizations)
- INGOS (International Non-Governmental Organizations)

Entwicklungslinie des Völkerrechts

- Antike: Austausch diplomatischer Vertreter, Abschluss von Friedensverträgen und andere gemeinsam angewendete Regeln

- Neuzeit: 16./17. Jhd. Nationalstaatenbildung Beginn der Betrachtung der Grundsätze über die Beziehungen zwischen den Staaten als „eigene Rechtsordnung" Orientierung am „Naturrechtsprinzip"

- Alberico Gentili (1552-1608), Professor des römischen Rechts an der Universität Oxford: „De Iure Belli" (1598)

- Francisco de Victoria (1480-1546), spanischer Theologe: beschrieb den universellen Charakter und die universelle Anwendbarkeit des Völkerrechts

- Samuel Pufendorf (1632-1694) deutscher Gelehrter: „De lure Naturae Gentium" (1672)
- Das Naturrecht als Quelle & Grundlage des Völkerrechts

- Emmrich de Vattel (1714-1767), Schweizer Diplomat: „Le droit des gens ou principes de la loi naturelle appliques a la condüite et aux affaires des nations et des souverains"(1758)
- Handbuch des Völkerrechts für Diplomaten

- Richard Zouche (1590-1660), englischer Rechtsgelehrter und Positivist
- Durch Staatenpraxis begründetes Gewohnheitsrecht
- Grundlage des Rechts bildete der Konsens der Staaten

- Hugo Grotius (1583-1645), niederländischer Gelehrter und Diplomat: „Vater" des modernen Völkerrechts
- Systematischer Überblick über das internationale Kriegs- und Friedensrecht „De Iure Belli Ac Pads" (1652) & „Mare Liberum" (1609) Schrift über die Doktrin der Freiheit der Meere
- Völkerrechtstheorie sowohl auf dem Naturrecht als auch auf dem durch die Staatenpraxis begründeten Gewohnheitsrecht beruhend

Die historischen Meilensteine des Völkerrechts

- Der Westfälische Frieden(1648): Basis für multilaterale diplomatische Kongresse und Verhandlungen

- Die Schlussakte des Wiener Kongress (1815): multilaterale und bilaterale Vereinbarungen

- Der Völkerbund (1920): Erste Bemühung der Staaten einen ständigen zwischenstaatlichen Rahmen für die Beilegung politischer Streitigkeiten und zur Wahrung des Friedens & Errichtung des Ständigen Internationalen Gerichtshofes

- Gründung der Vereinten Nationen (1945)
- Bemühung der internationalen Gemeinschaft das Völkerrecht zu einem wirksamen Mittel zur Erhaltung des internationalen Friedens und der Verbesserung der Lage der Menschenrechte auf der ganzen Welt zu machen

[...]

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Details

Title
Guantánamo Bay Naval Base: Die USA gegen die Menschenrechte
College
University of Vechta  (Institut für Sozialwissenschaften und Philosophie)
Course
SWM-2.1/ KWM-5.2 War on Terror: 9/11 und die Folgen
Grade
1,0
Author
Year
2013
Pages
69
Catalog Number
V296193
ISBN (eBook)
9783656961505
ISBN (Book)
9783656961512
File size
1036 KB
Language
German
Notes
4 Seiten Essay + 64 Folien Präsentation
Keywords
guantánamo, naval, base, menschenrechte
Quote paper
Lena Lindemann (Author), 2013, Guantánamo Bay Naval Base: Die USA gegen die Menschenrechte, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/296193

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Title: Guantánamo Bay Naval Base: Die USA gegen die Menschenrechte



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