Nach der Ausdehnung der Regelung des § 8a KStG auf das Inland durch das sog. Korb II-Gesetz im Dezember 20031 wurde eine bislang nur in Sonderfällen relevante Vorschrift zu einer zentralen Vorschrift in der deutschen Unternehmensbesteuerung. § 8a KStG regelt, dass Vergütungen für eine nicht nur kurzfristige Überlassung von Fremdkapital, das ein wesentlich beteiligter Anteilseigner, ein rückgriffsgesicherter Dritter oder eine nahe stehende Person einer unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft oder einer ihr nachgeordneten Personengesellschaft überlässt, bei Überschreiten der Freigrenze i.H.v. 250.000 € in eine vGA umqualifiziert werden, wenn
- eine gewinn- oder umsatzabhängige Vergütung vereinbart ist oder
- eine nicht gewinn- und umsatzabhängige Vergütung vereinbart ist, jedoch der safe haven von 1,5:1 überschritten worden ist, eine Exkulpation durch Drittvergleich nicht gelingt und keine Mittelaufnahme zur Finanzierung banküblicher Geschäfte vorliegt.
Ziel dieser Arbeit ist es, mit der Darlehensgewährung durch nahe stehende Personen einen Aspekt dieser umfassenden Vorschrift näher zu beleuchten. Dabei ist zunächst die Frage zu klären, wer gemäß § 8a KStG als nahe stehende Person gilt. Im Anschluss daran werden die Rechtsfolgen der beiden Hauptanwendungsfälle der Fremdfinanzierung von Kapitalgesellschaften durch nahe stehende Personen dargestellt. Hier wird zunächst auf die in der Literatur kontrovers diskutierte steuerliche Behandlung einer Fremdfinanzierung durch Schwestergesellschaften eingegangen, die den Schwerpunkt dieser Arbeit bildet. Anschließend werden die Rechtsfolgen einer Fremdkapitalüberlassung in gerader Linie, d.h. Muttergesellschaft – Tochtergesellschaft – Enkelgesellschaft kurz aufgezeigt. Aufgrund des begrenzten Umfangs dieser Arbeit wird auf weitere Fallkonstellationen, z.B. auf Fälle mit Auslandsbeteiligung, auf Fälle bei denen die nahe stehende Person eine natürliche Person ist oder auf Organschaftsfälle nicht oder lediglich am Rande eingegangen. Abschließend werden kapitalertragsteuerliche und gewerbesteuerliche Rechtsfolgen vorgestellt, die für alle Fallkonstellationen der Darlehensgewährung durch nahe stehende Personen zutreffen.
Inhaltsverzeichnis
- A. Abgrenzung des Themas und themenbezogene Definition
- I. Abgrenzung des Themas und Überblick über den Aufbau der Arbeit
- II. Definition des Begriffs „nahe stehende Person“
- B. Fallkonstellationen der Darlehensgewährung durch nahe stehende Personen
- I. Fremdkapitalüberlassung in der „Seitenlinie“: Darlehensgewährung zwischen Schwestergesellschaften
- 1. Rechtsfolgen auf Ebene der darlehensempfangenden Kapitalgesellschaft
- 2. Rechtsfolgen auf Ebene der darlehensgewährenden Kapitalgesellschaft sowie der Muttergesellschaft
- a. Auffassung von Rödder/Schumacher: Qualifikation der VGA als Einlage
- b. Auffassung von Wassermeyer: VGA als steuerpflichtiger Zinsertrag
- c. Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen
- 3. Zusammenfassung: Darlehensgewährung zwischen Schwestergesellschaften
- II. Rechtsfolgen einer Fremdkapitalüberlassung in „gerader Linie“
- III. Weitere Rechtsfolgen: Kapitalertragsteuer und Gewerbesteuer
- C. Schlussbemerkung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit beleuchtet die steuerlichen Folgen der Darlehensgewährung durch nahe stehende Personen gemäß § 8a KStG, insbesondere im Kontext der Änderungen durch das Korb II-Gesetz. Der Fokus liegt auf der Klärung des Begriffs „nahe stehende Person“ und der Analyse der Rechtsfolgen in verschiedenen Fallkonstellationen.
- Definition von „nahe stehenden Personen“ nach § 8a KStG
- Steuerliche Behandlung von Darlehen zwischen Schwestergesellschaften
- Rechtsfolgen bei Darlehen in gerader Linie (Mutter-Tochter-Enkelgesellschaft)
- Weitere steuerliche Implikationen (Kapitalertragsteuer, Gewerbesteuer)
- Auswirkungen des Korb II-Gesetzes auf die Thematik
Zusammenfassung der Kapitel
A. Abgrenzung des Themas und themenbezogene Definition: Dieses Kapitel führt in die Thematik der steuerlichen Folgen von Darlehensgewährungen durch nahe stehende Personen im Kontext von § 8a KStG ein. Es grenzt das Thema ab und definiert relevante Begriffe, um den Rahmen der Arbeit zu setzen und den Leser auf die folgenden Kapitel vorzubereiten. Es dient als Grundlage für das Verständnis der komplexen Rechtslage und der nachfolgenden detaillierten Analysen.
B. Fallkonstellationen der Darlehensgewährung durch nahe stehende Personen: Dieses Kapitel analysiert verschiedene Szenarien der Fremdkapitalüberlassung durch nahe stehende Personen an Kapitalgesellschaften. Es untersucht die Rechtsfolgen sowohl bei Überlassungen zwischen Schwestergesellschaften (Seitenlinie) als auch in gerader Linie (Mutter-Tochter-Beziehung). Der Schwerpunkt liegt auf der kontroversen Diskussion um die steuerliche Behandlung von Darlehen zwischen Schwestergesellschaften, wobei verschiedene Auffassungen von Experten und des Bundesministeriums der Finanzen beleuchtet werden. Das Kapitel liefert eine umfassende Übersicht der möglichen Rechtsfolgen in den unterschiedlichen Konstellationen.
Häufig gestellte Fragen: Steuerliche Folgen der Darlehensgewährung durch nahe stehende Personen
Was ist der Gegenstand dieser Arbeit?
Die Arbeit untersucht die steuerlichen Folgen der Darlehensgewährung durch nahe stehende Personen gemäß § 8a KStG, insbesondere im Kontext der Änderungen durch das Korb II-Gesetz. Der Fokus liegt auf der Klärung des Begriffs „nahe stehende Person“ und der Analyse der Rechtsfolgen in verschiedenen Fallkonstellationen.
Welche Themen werden im Einzelnen behandelt?
Die Arbeit behandelt die Definition von „nahe stehenden Personen“ nach § 8a KStG, die steuerliche Behandlung von Darlehen zwischen Schwestergesellschaften, die Rechtsfolgen bei Darlehen in gerader Linie (Mutter-Tochter-Enkelgesellschaft), weitere steuerliche Implikationen (Kapitalertragsteuer, Gewerbesteuer) und die Auswirkungen des Korb II-Gesetzes auf die Thematik.
Wie ist die Arbeit strukturiert?
Die Arbeit gliedert sich in drei Hauptteile: A. Abgrenzung des Themas und themenbezogene Definition; B. Fallkonstellationen der Darlehensgewährung durch nahe stehende Personen (inkl. Darlehen zwischen Schwestergesellschaften und in gerader Linie); C. Schlussbemerkung. Kapitel A legt den Grundstein, Kapitel B analysiert verschiedene Szenarien und Kapitel C fasst die Ergebnisse zusammen.
Welche Fallkonstellationen werden im Detail betrachtet?
Kapitel B analysiert detailliert die Rechtsfolgen der Fremdkapitalüberlassung zwischen Schwestergesellschaften („Seitenlinie“) und in gerader Linie (z.B. Mutter-Tochter-Beziehung). Im Fall der Schwestergesellschaften werden unterschiedliche juristische Auffassungen (Rödder/Schumacher, Wassermeyer, Bundesministerium der Finanzen) zur steuerlichen Behandlung beleuchtet.
Welche Rechtsfolgen werden untersucht?
Die Arbeit untersucht die Rechtsfolgen auf Ebene der darlehensempfangenden und der darlehensgewährenden Kapitalgesellschaft, einschließlich der Muttergesellschaft (bei Darlehen in gerader Linie). Zusätzlich werden die Auswirkungen auf die Kapitalertragsteuer und Gewerbesteuer betrachtet.
Was ist die Bedeutung des Korb II-Gesetzes in diesem Zusammenhang?
Das Korb II-Gesetz hat die Thematik der Darlehensgewährung durch nahe stehende Personen beeinflusst. Die Arbeit analysiert die Auswirkungen dieser Gesetzesänderungen auf die steuerliche Behandlung der beschriebenen Konstellationen.
Wie wird der Begriff „nahe stehende Person“ definiert?
Die Arbeit definiert den Begriff „nahe stehende Person“ gemäß § 8a KStG und erläutert dessen Bedeutung für die steuerliche Behandlung der Darlehensgewährungen.
Welche Schlussfolgerungen zieht die Arbeit?
Die Arbeit liefert eine umfassende Übersicht der steuerlichen Folgen von Darlehensgewährungen durch nahe stehende Personen, beleuchtet verschiedene Rechtsauffassungen und analysiert die Auswirkungen des Korb II-Gesetzes. Die genauen Schlussfolgerungen sind im Kapitel C, der Schlussbemerkung, zusammengefasst.
- Arbeit zitieren
- Monika Urlberger (Autor:in), 2004, Die steuerlichen Folgen von §8a KStG bei Darlehensgewährung durch nahe stehende Personen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/29689