Durchsetzung der Rassenpolitik im Dritten Reich


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 1999

35 Pages, Note: 2,3


Extrait


INHALTSVERZEICHNIS

I. VORBEMERKUNG

II. Antisemitismus im Dritten Reich
1. Hitler und das antisemitische Programm der NSdAP
2. Rassenpolitik und judenfeindliche Maßnahmen
a) Neues Berufrecht zur Ausschaltung der Juden
(1) Berufsbeamtengesetz
(2) Übertragung auf andere Berufsgruppen
b) Verschärfung der Judenpolitik
(1) Nürnberger Gesetze
(2) Umsetzung der Nürnberger Gesetze
c) Die Situation der jüdischen Bevölkerung im Jahr 1938
(1) Die Verfolgung der österreichischen Juden nach der Annexion im März 1938
(2) Die Weichenstellung zur Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz der Juden
(3) Antijüdischen Aktionen im Altreich im Frühjahr 1938
(4) Die Deportation polnischer Juden im Oktober 1938
(5) Das Attentat Herschel Grynszpans auf den deutschen Legationssekretär Ernst vom Rath
d) Die Reichskristallnacht und ihre Folgen
(1) Die Progrome in Nordhessen vom 7. bis 9. November 1938
(2) Die Ausweitung der Progrome am 9. November 1938
(3) Das Ende des Progroms
(4) Der Progrom und seine Folgen
(5) Die Konferenz über die Besprechung der Judenfrage vom 12. November 1938
(6) Die Durchsetzung der Verordnungen

III. BIBLIOGRAPHIE

I. VORBEMERKUNG

In Deutschland fand zwischen 1933 und 1945 die bei weitem größte Judenverfolgung in der Geschichte der Menschheit statt. Die nationalsozialistische Führungsspitze setzte es sich in diesen Jahren zum Ziel, das antisemitische Programm der NSDAP mit allen Mitteln zu verwirklichen. Zunächst richteten sich die Entrechtungen und die Verfolgung gegen das deutsche Judentum, doch mit der Erweiterung ihres Einflußbereiches, infolge der offensiven Angriffs- und Ausweitungspolitik in Europa, waren mehr und mehr alle Juden im deutschen Machtbereich betroffen.

Es folgt ein kurzer Überblick über die Weite dieser Hausarbeit. Die Nationalsozialisten begannen ihre aggressiven antisemitischen Maßnahmen mit einem Boykott gegen jüdischen Ärzte, Anwälte und Geschäftsinhaber. Dies führte über die Ausschaltung der jüdischen Beamten, die Verfemung der jüdischen Künstler, Publizisten und Wissenschaftler, die Nürnberger Gesetze sowie über weitere Entrechtungen, Beschränkungen und Sondergesetze zum ersten Progrom- der Reichskristallnacht.

Wir wollen anhand dieser Ereignisse die Durchsetzung der Rassenpolitik im NS-Staat zwischen 1933 und 1938 verdeutlichen. Dazu haben wir uns exemplarische Punkte herausgesucht, die uns in diesem Zusammenhang als die Wichtigsten erschienen, und denen wir neben der Beschreibung der Gesamtsituation einen größeren Platz eingeräumt haben. Im einzelnen sind das:

Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums

(Gesetz vom 7. April 1933)

Die Nürnberger Gesetze

1. Das Reichsbürgergesetz
2. Das Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre

(Gesetze vom 15. September 1935)

Die Reichskristallnacht

(Erstes Judenprogrom vom 9. /10. November 1938)

II. Antisemitismus im Dritten Reich

1. Hitler und das antisemitische Programm der NSdAP

Unter Hitlers Einfluß steuerte die NSdAP einen scharfen antisemitischen Kurs an. Schon 1925 hatte er in seinem Buch “Mein Kampf” seine Ansichten zu diesem Thema öffentlich publik gemacht. “Er (der Antisemitismus) ging vom Kriege aus, verlangte kriegerische Methoden, sollte im Kriege verwirklicht werden, und es war daher folgerichtig, daß er im nächsten Kriege, der ja von anfang an vorgesehen war, seinen blutigen Höhepunkt erreichte. ”[1] Dabei ist der Rassegedanke der Ausgangspunkt seiner Weltanschauung. Inwieweit dieses Kriterium die Ideologie des Nationalsozialismus bestimmt, zeigt das folgende Zitat: So wird “... Rasse verstanden als biologische blutmäßige Substanz, die Völker und Menschen nicht nur körperlich bestimme, sondern auch in ihren geistigen und seelischen Bereichen grundlegend voneinander scheide in minder- und höherwertige, in kulturfähige und kulturlose Völker und Menschen. Die höchste, beste, weil allein kulturfähige Rasse ist nach Hitler ... die sogenannte arische Rasse”[2]. Das ganze Universum ist von dem Gesetz beherrscht, daß eine ewige Auslese stattfindet, bei der der Stärkere Leben und Recht erringt und der Schwächere untergeht. Es kommt zum ständigen Aufeinanderprallen von höheren und minderwertigen Rassen, und schließlich hat sich die minderwertige der höheren Rasse unterzuordnen. Die höhere Rasse hat selbstverständlich auch das Recht, wenn ihre Interessen es erfordern, sich überall auszubreiten und die anderen Rassen zu verdrängen und zu vernichten. Und als die höchste und beste Rasse hat die arische Rasse, darunter versteht er die nordische beziehungsweise germanische Rasse, die wiederum zurückgeht auf ein Vorvolk der Deutschen, das Recht und gleichzeitig die Verpflichtung, die Säuberung dieser Rasse von allen unreinen Elementen und Zusätzen vorzunehmen.

Mit solchen Theorien konnte auch den Sozialschwächsten klargemacht werden, daß sie, wenn sie Arier waren, zu den Auserwählten gehörten. Die Anziehungskraft auf die verschiedensten Gruppen und Schichten der Bevölkerung war groß, und dieses Denken entsprach auch deren weitverbreiteten Stimmungen und Gedankengängen. Es ergab sich ein neues Zusammengehörigkeitsgefühl, das die Unterschiede in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht in den Hintergrund drängte, und die Arier zusammenrücken ließ. Es steigerte den Eigenwert deutschen Gemeinschafts- und Staatsbewußtseins und man konnte die allgemeinen Werte eines kriegerischen Gemeinschaftslebens, wie Einigkeit, Treue, Dienst, Unterordnung unter eine gesetzte (und nicht gewählte) Rangordnung, ableiten. Über allem stand das Bekenntnis zum konsequenten Führerprinzip, das die Einschmelzung aller Volksteile in eine Volksgemeinschaft auf allen Lebensgebieten beschleunigen und verbürgen, und schließlich die Stoßkraft der Nation nach außen hin erhöhen sollte.

Der Antisemitismus wurde zum Kernstück der nationalsozialistischen Rassendoktrin, und gegenüber allen früheren Erscheinungen judenfeindlicher Ideologie unendlich gesteigert zu einer biologischen Kriegserklärung an alle Nichtarier. Er gab die ebenso einfache wie bequeme Antwort auf die Frage nach dem Schuldigen, nach der Ursache der deutschen Misere, und er erklärte damit eine greifbare Gruppe zum absoluten Feind und zum Objekt jener politischen Aggressivität.

Der Antipol zum arischen Herrenmenschen war der Jude. Er bedrohte den Herrschaftsanspruch des Ariers und ihn galt es daher zu bekämpfen. So wurden die Juden als Gegenrasse zu den Ariern verstanden und als minderwertig deklassiert. Sie wurden zum objektiven Feind und Sündenbock gemacht, und konnten aufgrund dieser sehr einleuchtenden Rassentheorie bestraft, unterdrückt und vernichtet werden. “Das Bild des Juden wird ... verzerrt, der Jude zum Brunnenvergifter der Menschheit und insbesondere der germanischen Rasse ... , der Jude als Inkarnation alles Bösen, Schlechten und Dunklen ... ”[3] gemacht. Feststand, daß sie als Schädlinge auf das kulturelle, politische und wirtschaftliche Leben in Deutschland keinen Einfluß mehr haben dürften und aus dem Reich entfernt werden mußten. Bereits früh hatte Hitler prophezeit, daß ein kommender Krieg die Vernichtung des Judentums in Europa mit sich bringen würde. Jedoch stellte sich auch die Frage, was es denn überhaupt als jüdisch zu bekämpfen galt. Denn nach ihm “gab es ja sogar eine jüdische Weltverschwörung, die sich nicht nur die systematische Zersetzung und Vernichtung der arischen Rasse zum Ziel gesetzt, sondern auch schon den ersten Weltkrieg und die Revolution von 1918 gegen Deutschland entfacht ... ”[4] hatte. Und so hat er einfach alles, was sich gegen den Nationalsozialismus oder gegen seine Person richtete, als jüdisches Werk oder jüdische Erfindung verurteilt und bekämpft.

In Wirklichkeit hatte die These von der Bedrohung des Deutschtums oder der germanischen Rasse durch das Judentum nichts mit einer objektiven Analyse der bestehenden Verhältnisse zu tun. Denn im Jahr 1933 gab es in Deutschland auf 65 Millionen Einwohner gerade mal eine halbe Million Juden, was mit etwa 0,7 bis 0,8% der Gesamtbevölkerung sehr weit unter dem europäischen Durchschnitt lag. Allerdings waren viele Juden in Bildungsberufen tätig, vor allem an den Hochschulen, als Ärzte und Rechtsanwälte sowie als Journalisten. Der weitaus überwiegende Teil der jüdischen Bevölkerung gehörte jedoch dem Mittelstand an und hatte unter den Belastungen durch Inflation und Wirtschaftskrise ebenso zu leiden wie die nichtjüdische Bevölkerung.

2. Rassenpolitik und judenfeindliche Maßnahmen

Am 30. Januar 1933 wurde Hitler auf Betreiben einflußreicher Kreise in der Umgebung des Reichspräsidenten Hindenburg zum Reichskanzler ernannt. Er entledigte sich rasch seiner Bundesgenossen, sicherte sich durch ein Ermächtigungsgesetz, dem alle bürgerlichen Parteien zustimmten, nahezu unbegrenzte Befugnisse zu, und verbot daraufhin alle Parteien außer der eigenen. Dieses Ermächtigungsgesetz wurde am 24. März 1933 verabschiedet. Dabei hob die Übertragung von Gesetztesbefugnissen auf die Regierung die Gewaltenteilung auf, was schließlich die rechtliche Grundlage für das autoritäre Herrschaftssystem eines auf die Person Hitlers ausgerichteten nationalsozialistischen Führerstaates bildete. Die Gewerkschaften wurden zerschlagen, die Grundrechte praktisch außer Kraft gesetzt und die Pressefreiheit aufgehoben. Parallel zu dieser Entwicklung wurden die ersten Konzentrationslager zur Internierung politisch Mißliebiger eingerichtet. Tausende solcher verschwanden dort, dann auch bald Sinti und Roma, Homosexuelle, Geistliche und Angehörige anderer Religionen, Konfessionen und Glaubensrichtungen.

Auch der Prozeß der Judenverfolgung setzte unmittelbar nach der Machtübernahme ein. Als Folge der antisemitischen Propagandakampagne bei den Reichstagswahlen vom 5. März 1933 steigerten sich erste Ausschreitungen zu blutigen Unruhen. Betroffen waren ganz besonders jüdische Bürger in Berlin, dem Ruhrgebiet, Chemnitz und Breslau. Vor allem dort fanden zahlreiche antijüdische Maßnahmen statt. So wurden beispielsweise in Berlin am 6. März jüdische Passanten durch SA-Männer tätlich angegriffen. In Essen, Bottrop und Mühlheim an der Ruhr schlossen SA-Leute am 8. März jüdische Geschäfte für einen Tag. Am 9. März besetzten SA und Stahlhelm das Gerichtsgebäude in Chemnitz und vertrieben jüdische Beamte. Auf Initiative des Breslauer Polizeipräsidenten und SA-Obergruppenführers Edmund Heines besetzte die SA am 11. März das dortige Landgericht, worauf am nächsten Tag den jüdischen Richtern und Rechtsanwälten der Verzicht auf ihre anstehenden Prozesse nahegelegt wurde, oder am 17. März etwa verfügte der Berliner Staatskommissar Julius Lippert die Entlassung jüdischer Ärzte aus den Krankenhäusern.

Angesichts solcher Meldungen über die Verfolgung von NS-Gegnern und der zunehmenden Diskriminierung der Juden vermehrte sich im Ausland die Kritik an den Zuständen im Deutschen Reich. In vielen Städten der USA zum Beispiel protestierten jüdische US-Bürger gegen die antisemitischen Ausschreitungen in Deutschland. Auch beide Häuser des britischen Parlaments ließen öffentlich ihre Kritik an der Situation der Juden in Deutschland verlauten. Unterdessen erfolgte dort eine immer stärker werdende Verdrängung der Juden aus den Berufen. So verlangte der Bund nationalsozialistischer Juristen eine generelle Säuberung deutscher Gerichte und Anwaltskanzleien. Ähnlich wie in den juristischen Berufen spielte sich die Diskriminierung auch in den medizinischen Berufen ab. Ebenfalls wurden jüdische Einzelhandelsgeschäfte und Warenhäuser in aller Öffentlichkeit sabotiert. Im Laufe des März 1933 nahmen die verschiedenartigen Übergriffe langsam aber sicher ziemlich ungeahnte Ausmaße an, so daß selbst die Machtinhaber befürchteten, die Kontrolle darüber zu verlieren. Um dem entgegenzuwirken, bemühte man sich zunehmend um eine Koordination der Einzelaktionen und um eine Vereinheitlichung der Judenpolitik, und versuchte somit, das Geschehen wieder in geregelte Bahnen zu lenken. So verordnete die Leitung der NSdAP am 28. März einen deutschlandweiten Boykott jüdischer Ärzte und Rechtsanwälte sowie jüdischer Geschäfte und Waren an. Damit sollte erstens gegen die angebliche antideutsche Hetze durch die ausländischen Juden konkret Stellung bezogen werden, und zweitens den unkontrollierten Ausschreitungen ein Ende gesetzt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt fühlte sich nämlich jeder zuständig. Einzelne NS-Größen führten einfach auf eigene Faust innenpolitische Maßnahmen durch, und die unterschiedlichen NSdAP-Ämter und Parteigliederungen, Reichsministerien, sowie Länder, Landräte und Bürgermeister wollten sich alle gegenseitig übertrumpfen. Das Datum für den ersten organisierten Boykottag wurde auf den 1. April festgelegt. Als allgemeine Einstimmung darauf hatten die NSdAP und ihre Organisationen am Abend zuvor in vielen Orten Deutschlands Demonstrationen abgehalten, und somit ganz offen ihr Vorhaben ausgelegt und zur Beteiligung aufgerufen.

Und so wurde am 1. April 1933 die erste planmäßige Boykottaktion durchgeführt. Und zwar setzte der Boykott nicht verzettelt ein, sondern schlagartig, genau um Punkt 10. 00 Uhr vormittags. Für die Durchführung hatten die NSdAP und das von dem fränkischen NSdAP-Gauleiter und “Stürmer” -Herausgeber Julius Streicher geführte Zentralkomitee zur Abwehr der jüdischen Greuel- und Boykotthetze strikte Maßnahmen erlassen. Jüdische Geschäfte wurden an den Eingangstüren durch Plakate oder Tafeln mit gelbem Fleck auf schwarzem Untergrund gekennzeichnet. Darüber hinaus zogen vorwiegend Posten der SA und Hitlerjugend vor den Läden auf, und riefen die Leute dazu auf, nur bei Deutschen einzukaufen und die jüdischen Warenhäuser zu meiden. Die Aktion richtete sich vor allem auch gegen den Besuch von Schulen und Universitäten durch Juden. Obwohl grundsätzlich jede Gewaltanwendung unterbleiben sollte, verlief der Boykott weder friedlich noch diszipliniert. Vielmehr waren Nötigung, Körperverletzung, Diebstahl und Freiheitsberaubung an der Tagesordnung.

Größtenteils sollten die Aktionen dazu dienen, den Juden zu demonstrieren, daß sie in Deutschland unerwünscht waren. Der Boykott wurde bis zum Abend des 1. April überall aufrechterhalten. Doch untersagten einige Polizeibehörden zudem in den folgenden Tagen ganz oder teilweise den Verkauf in jüdischen Warenhäusern. Am 3. Und 4. April wurden die antijüdischen Maßnahmen vorerst ausgesetzt und die für den 5. April angedrohte Wiederaufnahme letzten Endes wieder aufgehoben, nachdem der Boykott seine Wirkung nicht verfehlt hatte. Nachdem der offizielle Boykott für beendet erklärt worden war, erließ die Regierung die ersten antijüdischen Gesetze.

a) Neues Berufrecht zur Ausschaltung der Juden

(1) Berufsbeamtengesetz

(Gesetz vom 7. April 1933)

Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums richtete sich zwar in erster Linie gegen politische Gegner und Regimekritiker, doch suspendierte man damit auch einen Teil der jüdischen Beamten. Es wurde in langwierigen Besprechungen zwischen verschieden Ministerien vorbereitet, und zielte darauf ab, den Beamtenapparat des Dritten Reiches von politisch unzuverlässigen Kräften, vor allem Sozialdemokraten, und wie gesagt von jüdischen Beamten zu säubern.

Eigentlich war bis dahin gesetzlich geregelt, daß die Anstellung eines Beamten auf Lebenszeit erfolgte. Die verfassungsmäßig verankerten Grundzüge des Beamtenrechts beinhalteten eine relative Sicherung dieser Anstellung. Nur unter gesetzlich bestimmten Voraussetzungen und Formen konnten Beamte vorläufig des Amtes enthoben, einstweilen oder endgültig in den Ruhestand oder in ein anderes Amt mit geringerem Gehalt versetzt werden. Neben diesen Zusicherungen gründeten die Rechte der Beamten auch unmittelbar auf institutionellen Garantien, wie etwa dem Grundsatz der lebenslänglichen Anstellung oder das Ergebnis einer gesetzlichen Grundlage für die Entfernung aus dem Amt. Die verfassungsrechtlich gesetzten Grenzen, innerhalb derer die Nationalsozialisten den Beamtenkörper nach ihren macht- und rassenpolitischen Vorstellungen ausrichten konnten, waren somit relativ eng gefaßt. Die einzige Möglichkeit, eine Änderung der Verfassungsvorschriften herbeizuführen, lag im Erlaß eines neuen Reichsgesetzes, das mit verfassungsändernder Mehrheit zustande kommen mußte.

Schon vor dem 7. April wurde längere Zeit an solch einem Gesetz gearbeitet. Man beabsichtigte schon seit einiger Zeit Beschränkungen für die Wahrnehmung von Ämtern der Rechtspflege für Nichtangehörige christlicher Bekenntnisse auszusprechen. Ein Entwurf wurde bereits im März 1933 verfaßt, nachdem das Amt eines Richters oder Staatsanwaltes nur noch von Angehörigen christlicher Konfessionen wahrgenommen werden durfte. Traf diese Voraussetzung nicht zu, sollte die Entfernung aus dem Amt unter Gewährleistung des gesetzlichen Ruhegehaltes erfolgen. Auch die Zulassung für die Vorbereitung auf eine Justizlaufbahn wurde von der Zugehörigkeit zum Christentum abhängig gemacht. Ab dem 27. März wurde konkret an einem neuen Berufsrecht gearbeitet. Mit einiger Wahrscheinlichkeit hat Hitler sich am 31. März oder 1. April persönlich in die laufenden Vorarbeiten eingeschaltet und Forderungen auf das Ausscheiden aller jüdischen Beamten angemeldet. Jedoch wurde dann auf Wunsch Hindenburgs, eine Ausnahmeregelung getroffen. Ausgenommen sollten all jene Juden im Amt bleiben, die bereits vor dem 1. August 1918 Beamte gewesen waren, ferner ehemalige Frontkämpfer und Söhne sowie Väter von Kriegsgefallenen.

[...]


[1] “Der Mord an den Juden im Zweiten Weltkrieg” S. 71f.

[2] “Antisemitismus. Von der Judenfeindschaft zum Holocaust” S. 173

[3] “Antisemitismus. Von der Judenfeindschaft zum Holocaust” S. 174

[4] “Antisemitismus. Von der Judenfeindschaft zum Holocaust” S. 174

Fin de l'extrait de 35 pages

Résumé des informations

Titre
Durchsetzung der Rassenpolitik im Dritten Reich
Université
University of Leipzig  (Institut für Soziologie)
Cours
Durchsetzung der Rassenpolitik im Dritten Reich
Note
2,3
Auteur
Année
1999
Pages
35
N° de catalogue
V2983
ISBN (ebook)
9783638117968
Taille d'un fichier
568 KB
Langue
allemand
Annotations
Entstanden unter der Verwendung dreier Werke aus der Sekundärliteratur.
Mots clés
Durchsetzung, Rassenpolitik, Dritten, Reich, Durchsetzung, Rassenpolitik, Dritten, Reich
Citation du texte
M.A. Annett Rischbieter (Auteur), 1999, Durchsetzung der Rassenpolitik im Dritten Reich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/2983

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