Diversion ist die Ersetzung der förmlichen Sanktionierung. Dieser Begriff fasst die vielfältigen Möglichkeiten, Jugendstrafverfahren aus Opportunitätsgründen einzustellen, zusammen und des Weiteren hat sich die Diversion im Jugendstrafrecht ebenso zu einer eigenständigen Verfolgungsstrategie entwickelt. Dies impliziert, dass zuerst die Einstellungsmöglichkeiten zu prüfen sind, bevor es zur Anklage bzw. zu einer Verurteilung kommt.
Die Nichtverfolgungsermächtigungen der §§ 45, 47 JGG, welche die wichtigste Grundlage für Diversion im Jugendstrafverfahren bilden,sind Ausdruck des Erziehungsgedankens welcher nicht nur zur „Subsidiarität der Strafe“ sondern auch zu „Subsidiarität des Strafverfahrens“ führt. In dieser Abhandlung werde ich die §§ 45 und 47 des JGG näher erörtern als auch die Katalogweisungen des § 10 I JGG sowie auch differenziert die richterlichen Weisungen als auch die Verfahrensrechtlichen Grundlagen um einen Überblick darzustellen.
Inhaltsverzeichnis
- Diversion
- Definition
- Gesetzsziel
- Diversionsarten im JGG
- Einstellung wegen Geringfügigkeit § 45 Abs. 1
- Einstellung wegen Durchführung einer erzieherischen Maßnahme nach §45 Abs. 2
- Absehen der Verfolgung mit Einschaltung des Richters nach § 45 Abs. 3
- Einstellung nach Anklageerhebung durch den Richter nach § 47 Abs. 1
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Abhandlung beschäftigt sich mit dem Thema Diversion im Jugendstrafrecht. Sie untersucht die gesetzlichen Grundlagen für die Einstellung von Strafverfahren gegen Jugendliche, insbesondere die §§ 45 und 47 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG). Darüber hinaus beleuchtet die Arbeit die verschiedenen Arten der Diversion und ihre Anwendung in der Praxis.
- Die rechtlichen Grundlagen der Diversion im JGG
- Die verschiedenen Arten der Diversion im JGG
- Die Rolle des Staatsanwalts und des Jugendrichters bei der Diversion
- Die Bedeutung des Erziehungsgedankens im Jugendstrafrecht
- Die Ziele und Auswirkungen der Diversion
Zusammenfassung der Kapitel
- Im ersten Kapitel wird der Begriff "Diversion" definiert und die verschiedenen Arten der Diversion im Jugendstrafrecht vorgestellt. Außerdem wird das Gesetzsziel der Diversion, die Vermeidung von Stigmatisierung und die Förderung der sozialen Integration von Jugendlichen, erläutert.
- Das zweite Kapitel befasst sich mit der Einstellung wegen Geringfügigkeit nach § 45 Abs. 1 JGG. Hier werden die Voraussetzungen für die Einstellung und die praktische Anwendung des § 45 Abs. 1 JGG in der Praxis dargestellt.
- Das dritte Kapitel behandelt die Einstellung wegen Durchführung einer erzieherischen Maßnahme nach § 45 Abs. 2 JGG. Die Abhandlung erörtert die Voraussetzungen für die Einstellung und die Bedeutung der erzieherischen Maßnahmen für die Diversion.
- Das vierte Kapitel analysiert die Einstellungsmöglichkeiten nach § 45 Abs. 3 JGG. Dabei wird die Rolle des Jugendrichters, die Erteilung von Weisungen und Auflagen sowie die Bedeutung des Geständnisses des Jugendlichen für die Diversion beleuchtet.
Schlüsselwörter
Diversion, Jugendstrafrecht, Jugendgerichtsgesetz, §§ 45 und 47 JGG, Einstellungsmöglichkeiten, Erziehungsgedanke, Strafverfahren, Staatsanwalt, Jugendrichter, Ermahnung, Weisungen, Auflagen, Geringfügigkeit, erzieherische Maßnahmen, Täter-Opfer-Ausgleich, Prävention, Stigmatisierung.
- Citar trabajo
- Britta Klett (Autor), 2014, Diversion im Jugendstrafrecht, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/298609