Die Französische Revolution in der 7. Klasse (Hauptschule). Bericht zum Fachpraktikum in Geschichte


Praktikumsbericht / -arbeit, 2012

48 Seiten, Note: 1,0

Lena Lindemann (Autor:in)


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Bedeutung der Menschenrechtserklärung in der Französischen Revolution vom 26. August 1789 in der Unterrichtseinheit „Die Französische Revolution“
2.1. Sachanalyse
2.2. Tabellarischer Unterrichtsverlauf für den
2.3. Reflexion der Unterrichtsstunde am

3. Die Hinrichtung König Ludwigs XVI. - Der Wandel von der konstitutionellen Monarchie zur Republik in der Unterrichtseinheit: „Die Französische Revolution“
3.1. Sachanalyse
3.2. Tabellarischer Unterrichtsverlauf für den
3.3. Reflexion der Unterrichtsstunde am

4. „Die Revolution frisst ihre eigenen Kinder“ - Die Zeit der Schreckensherrschaft unter den Jakobinern in der Unterrichtseinheit: „Die Französische Revolution“
4.1. Sachanalyse
4.2. Tabellarische Unterrichtsverlauf für den
4.3. Reflexion der Unterrichtsstunde am

5. Beobachtung zum Thema: „Das Krisenjahr 1923“- Didaktische Reduktion im Geschichtsunterricht
5.1. Sachanalyse: Die Weimarer Republik - Das Krisenjahr
5.2. „Das Krisenjahr 1923“: Umsetzung der Thematik im Geschichtsunterricht
5.3. „Das Krisenjahr 1923“: Didaktische Analyse
5.4. Bewertung: Die didaktische Reduktion

6. Auswertung des Fachpraktikums
[Arbeitsblätter und Materialien sind nicht enthalten!]

1. Einleitung

Das sechswöchige Fachpraktikum fand an der X-Schule in Y statt. Die X-Schule ist eine Haupt-, Real- und Oberschule. Insgesamt werden hier 572 Schülerinnen und Schüler ausgebildet, die aus den umliegenden, überwiegend ländlichen Ortschaften kommen. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler verteilt sich auf insgesamt 25 Klassen, davon acht Hauptschulklassen, vierzehn Realschulklassen und drei Oberschulklassen, wobei hier anzumerken ist, dass lediglich die 5. Klassen als Oberschulklassen unterrichtet werden.1 Die Schülerzahl pro Klasse variiert zwischen zirka 16 und 32 Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2011/2012. Die Schülerinnen und Schüler werden von insgesamt 47 Lehrkräften unterrichtet. Zudem unterstützt eine Sozialpädagogin Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer im Schulalltag durch Sprechstunden, Gewaltpräventionstraining und Prävention als Reaktion auf Fehlverhalten der Schülerinnen und Schüler. Im Wesentlichen unterstützt die sozialpädagogische Mitarbeiterin jedoch die Hauptschülerinnen und Hauptschüler hinsichtlich ihrer Ausbildungsfähigkeit.2 Nach dem Grundsatz wird das Schulprofil der X-Schule in drei Teilbereiche untergliedert („Unser Menschenbild“, „Unser Handeln“, „Unser Ziel“). Das Menschenbild der Schule bezieht sich vor allem auf die Vielfalt der Kulturen, die als Bereicherung und gleichzeitig als Herausforderung und Chance für die Entwicklung jedes Einzelnen angesehen wird. Das Anliegen der Schule ist es daher, die Möglichkeiten, die sich aus dieser Verschiedenheit ergeben, zu nutzen und eigene Wertvorstellungen zu reflektieren. Dabei wird auf gegenseitige Unterstützung und Hilfsbereitschaft Wert gelegt. Das Kollegium der X-Schule will den Zusammenhang von sozialer Herkunft und schulischem Erfolg entkoppeln und ist bemüht, sozial schwache Kinder und Jugendliche sowie Migranten und Migrantinnen durch unterschiedliche Fördermaßnahmen, wie die Sprachlernklasse und Gewaltpräventionstraining zu integrieren. Das Handeln, nach welchem das Schulleben der X-Schule ausgerichtet ist, stellt den Schüler in den Mittelpunkt, der lernen soll, sein Leben selbst zu gestalten und demokratische Verantwortung zu übernehmen. Aus diesem Grund steht nicht allein der Erwerb kognitiver Fähigkeiten und Fertigkeiten im Zentrum des Unterrichtsgeschehens, sondern darüber hinaus die emotionale und kreative Entwicklung der Schülerinnen und Schüler. Das Ziel, das diesem Schulprofil zugrunde liegt, besteht darin, ein ökologisches, gesundheitsbewusstes und soziales Verhalten zu stärken. Der Bereich der Gesundheitsförderung umfasst unter anderem Angebote wie Informationen zum Thema AIDS in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt, Suchtprävention und ein gesundes, gemeinsames Frühstück in den 5. und 6. Klassen. Im Bereich der Umweltbildung gibt es zum Beispiel die „Aktion saubere Schule“, bei der jede Klasse für eine Woche im Wechsel über das Jahr verteilt nach der 5./6. Stunde das Erdgeschoss der Schule reinigt. Hierbei führen die Klassenlehrer die Aufsicht und reichen den „Ordnungsdienstzettel“ an die nächste Klasse weiter. Die Schülerinnen und Schüler sollen dazu erzogen werden, dass in der „einen Welt“ die Prinzipien der Menschenrechte, der Ressourcengerechtigkeit, der gerechten Teilhabe, der Fairness und Naturverträglichkeit Gültigkeit haben.3 Nach diesem Grundsatz des nachhaltigen Lernens lebt und handelt die X-Schule. In meinem sechswöchigen Fachpraktikum habe ich in zwei 7. Hauptschulklassen die Unterrichtseinheit „Französische Revolution“ unterrichtet. In der Klasse 7* waren insgesamt 18 Schülerinnen und Schüler, davon 11 Jungen und 7 Mädchen. Der Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund betrug ungefähr 50 Prozent. Die Klasse kann im Allgemeinen als sehr lebhaft beschrieben werden, wobei sich diese Lebhaftigkeit zumeist nicht auf das Unterrichtsthema bezog. Das soziale Miteinander in dieser Klasse war geprägt durch einen weitestgehend respektlosen Umgang miteinander, der sich darin manifestierte, dass die Schülerinnen und Schüler einander nicht aussprechen ließen, den Unterricht durch Zwischenrufe störten und sich oft gegenseitig ins Wort fielen. Dementsprechend war auch das Arbeitsverhalten dieser Klasse nicht besonders gut. Dies äußert sich dadurch, dass einige Schülerinnen und Schüler ihre Unterrichtsmaterialien nicht dabei hatten, Hausaufgaben nur selten erledigt wurden und vereinzelt die Arbeit im Unterricht gänzlich verweigert wurde.

In der Klasse 7' waren insgesamt 17 Schülerinnen und Schüler, davon neun weiblich und acht männlich. Der Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund betrug hier zirka 75 Prozent. Auch diese Klasse kann als lebhaft eingeschätzt werden, wobei sich die Aktivitäten der Schülerinnen und Schüler zumeist auf das Unterrichtsthema bezogen. Das Arbeits- und Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler der Klasse 7' ist deutlich positiver zu bewerten. Es herrschte ein respektvoller Umgang miteinander, die Schülerinnen und Schüler hörten einander zu und störten den Unterricht insgesamt seltener als die der Klasse 7*. Das Leistungsniveau dieser beiden Klassen ist als niedrig einzustufen, was sich besonders in der Leseleistung, dem Textverständnis und den Transferleistungen äußerte.

2. Die Bedeutung der Menschenrechtserklärung in der Französischen Revolution vom 26. August 1789 in der Unterrichtseinheit „Die Französische Revolution“, Klasse 7' (Hauptschule)

Die Französische Revolution ist in der Sekundarstufe I nach den curricularen Vorgaben für Niedersachsen in der Jahrgangsstufe 7/8 vorgesehen. Die Schülerinnen und Schüler sollen im Rahmen dieser Unterrichtseinheit erkennen, dass als Folge von Unterdrückung durch ein absolutistisches System, die Menschen nach politischer Teilhabe auf der Basis von Gewaltenteilung und Menschenrechten streben. Darüber hinaus sollen die Schülerinnen und Schüler die Einsicht gewinnen, dass ungerechte Lebensverhältnisse unterschiedliche Formen von Gewalt hervorrufen können.4

Der Unterrichtsgegenstand wurde zunächst über die Voraussetzungen, die zum Ausbruch der Französischen Revolution führten, bearbeitet. Dabei lernten die Schülerinnen und Schüler den kostspieligen Lebenswandel Ludwigs XIV. kennen sowie die Lebensweise am königlichen Hof in Versailles. Im Anschluss daran wurde die Ständegesellschaft behandelt und festgestellt, dass die Mehrheit der französischen Bevölkerung unter schlechten Verhältnissen lebte, aber dennoch für die meisten Steuern und Abgaben aufkommen musste, während das wohlhabendere Bürgertum durch Privilegien von diesen Lasten größtenteils befreit war. Mithilfe dieser Vorkenntnisse wurden die weiteren Schritte auf dem Weg zur Französischen Revolution wie die Einberufung der Generalstände zur Behebung der Finanzkrise, die Nationalversammlung und der Ballhausschwur thematisiert. Mit dem Sturm auf die Bastille wurde erarbeitet, dass sich die Bevölkerung von Paris erstmals mit Gewalt gegen den König erhob und der Sturm auf die Bastille den Beginn der Französischen Revolution markiert.5 Als weitere Entwicklung der aufständischen Ereignisse wurde die Revolution der Bauern behandelt, die als Ergebnis die Abschaffung der adligen Vorrechte bewirkte.

2.1. Sachanalyse

Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte vom 26. August 1789 fand im Kontext der Bauernrevolution statt. Die Bauern forderten eine Abschaffung der adligen Vorrechte. Die Nationalversammlung sah sich unter dem Druck der Bauernaufstände gezwungen, einzuschreiten und Rechte zu schaffen, die sich gegen die adligen Privilegien richteten. Durch das zum Teil äußerst gewalttätige Vorgehen der Bauern gegen ihre adligen Grundherren, gelangte die Nationalversammlung zu dem Entschluss, dass es für das französische Volk allgemeingültige Rechte, gänzlich ohne Privilegien geben muss. Darüber hinaus sollte mit der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte der künftigen Verfassung ein Grundsatz vorangestellt werden, der eine Abkehr von dem monarchischen Absolutismus und der Ständegesellschaft forciert.6

Die französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte ist in den Kontext der Aufklärung einzubinden und wurde des Weiterem von der amerikanischen Unabhängigkeitsbewegung beeinflusst. Hier gab es bereits 1776 eine Menschenrechtserklärung in den Virginia Bill of Rights.7 Der französische Vizepräsident der Nationalversammlung und Kommandant der französischen Nationalgarde, Marie Joseph Marquis de Lafayette, stand aufgrund seiner Amerikareise 1777 unter dem Einfluss der amerikanischen Rechtsgleichheit und der „vernünftigen“ Revolution. Nach dem Vorbild der amerikanischen Menschenrechte wollte er nun auch in Frankreich derartige Rechte in einem Gesetzestext verankert wissen.8

Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte in Frankreich steht insofern auch im Kontext der Aufklärung, als dass die Aufklärung von einem emanzipatorischen Menschenbild ausgeht. Der Mensch solle sich seines eigenen Verstandes bedienen, denn nur so könne er sich aus seiner „selbstverschuldeten Unmündigkeit befreien“9. Sowohl in der Amerikanischen als auch in der Französischen Revolution wurden die Gedanken der Aufklärung durch die Menschenrechtserklärung und die Gewaltenteilung politisch umgesetzt.

Inhaltlich setzte die französische Menschenrechtserklärung als erstes Kernprinzip fest, dass alle Menschen von Geburt an frei seien und die gleichen Rechte hätten. Daher müsse das geschriebene Recht für alle Menschen ohne Unterschied des Standes oder Vermögens gelten.10 In Artikel zwei heißt es weiter, dass die Erhaltung dieser „unveräußerlichen und natürlichen Menschenrechte“11 das Ziel einer jeden politischen Vereinigung sei. In Artikel drei der französischen Menschenrechtserklärung wird festgehalten, dass die Souveränität des Staates bei der Nation, also dem Volke liege. Die Artikel vier bis sechs und sieben bis neun regeln zum Einen Gleichheitsfragen und zum Anderen strafrechtliche Verfolgungen und Verhaftungsfragen. Ein weiterer wichtiger Artikel in der Menschen- und Bürgerrechtserklärung ist der Artikel zehn, der die Meinungsfreiheit und die Toleranz anderer Religionen betrifft. Der darauffolgende Artikel steht mit diesem in unmittelbarem Zusammenhang, denn Artikel elf besagt, dass die eigene Meinung öffentlich kund getan werden dürfe. Die Artikel zwölf bis fünfzehn treffen Regelungen zu den Steuerzahlungen und Steuerbewilligungen. Artikel sechzehn setzt fest, dass eine Gesellschaft, in der diese Menschenrechte nicht gesichert würden und in welcher keine Gewaltenteilung herrsche, keine Verfassung haben könne. Der letzte Artikel der französischen Menschen- und Bürgerrechtserklärung bezieht sich auf Regelungen des Eigentums, das niemandem genommen werden dürfe.12

Bei genauerer Betrachtung dieser Menschen- und Bürgerrechtserklärung wird deutlich, dass einerseits postuliert wird, dass diese Rechte für alle Menschen, unabhängig ihres Standes und Vermögens gelten, andererseits werden jedoch Unterscheidungen zwischen „Menschen“ und „Männern“ sowie „Staatsbürgern“ vorgenommen. Das bedeutet, dass Theorie und Praxis nicht übereinstimmen, denn zum Einen ist das Kernelement der französischen Menschen- und Bürgerrechtserklärung, dass alle Menschen frei und gleich an Rechten seien, zum Anderen besitzen aber nur Männer ein Recht auf Eigentum und Zugang zu öffentlichen Ämtern. Darüber hinaus waren es lediglich die „Staatsbürger“, die an der Entscheidungsfindung über Gesetze und Steuern beteiligt wurden. Des Weiteren wurde die soziale Frage in der Menschen- und Bürgerrechtserklärung nicht geklärt. Das bedeutet, dass die Armut der Landbevölkerung und die ökonomische Abhängigkeit sowie die Sklavenhaltung in den französischen Kolonien in den neu erklärten Rechten nicht berücksichtigt wurden.13 Dies hatte zur Folge, dass Pariser Marktfrauen, denen sich alsbald eine große Gruppe Männer anschloss, aus Protest gegen überteuerte Brotpreise nach Versailles zogen, um vom König und von der Nationalversammlung eine bessere Lebensmittelversorgung zu verlangen. Unter dem Druck dieser Proteste zog der König in das Stadtschloss der Tuilerien um; die Nationalversammlung zog ab November 1789 in die Reithalle des königlichen Palastes.14 Es zeigt sich also, dass durch die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte die gesellschaftlichen Missstände nicht gänzlich aufgehoben wurden und es immer noch Bevölkerungsgruppen gab, die anderen gegenüber privilegiert waren. Der Grundsatz, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich und frei an Rechten seien, kann also nur für einige Teile der Bevölkerung als gegeben angesehen werden. Dennoch darf die Bedeutung der französischen Menschenrechtserklärung sowohl für Frankreich als auch für Gesamteuropa nicht verkannt werden. Frankreich war das erste europäische Land, das die Ideen und Gedanken der Aufklärung in Europa umsetzte. Die Menschen- und Bürgerrechtserklärung wurde somit zu einem Gründungsdokument für den europäischen Liberalismus. Bereits in diesem Dokument, das zum Ende des 18. Jahrhunderts entstanden ist, lassen sich die Prinzipien der europäischen Verfassungstradition des 19. und 20. Jahrhunderts wiederfinden.15

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass mit der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte durch die Nationalversammlung die Ständegesellschaft faktisch aufgehoben wurde und eine Unterscheidung der Menschen nach Herkunft, Vermögen und Stand nicht mehr existent war. Prinzipiell wurden alle Bürger der französischen Bevölkerung auf dieselbe Stufe gestellt und es gab keine wohlhabende Minderheit mehr, die die verarmte Mehrheit regierte. Allerdings ist dies nur unter Vorbehalt festzustellen, da bereits aufgezeigt wurde, dass die Menschen- und Bürgerrechte eben nicht als allgemeingültige Rechte für jeden Menschen in Frankreich Geltung hatten. Dennoch hat die französische Menschenrechtserklärung die Revolution weiter vorangetrieben und den Weg für die Einschränkung der monarchischen Macht geebnet, da bereits hier die Volkssouveränität sowie die Gewaltenteilung festgehalten wurden. Das bedeutet, dass der Umwandlung des Staates eine Umwandlung der Gesellschaft vorausging, auf welche sich die Verfassung im Anschluss gründen sollte.16

2.2. Tabellarischer Unterrichtsverlauf für den 21.02.2012

Gegenstand der Unterrichtseinheit: Die Französische Revolution

Thema der Unterrichtsstunde: Die Bedeutung der Menschen- und Bürgerrechte in der Französischen Revolution vom 26. August 1789

Klasse: 7', Hauptschule

Datum: 21.02.2012, 1. Stunde Lernziele:

Methodisch:

1. Die SuS können die Karikatur zur Ständegesellschaft „Das Blatt hat sich gewendet“ beschreiben und deuten. Auf Grundlage der vorangegangenen Unterrichtsstunden können die SuS die Gründe benennen, die zu dieser veränderten Situation geführt haben.

Affektiv:

2. Die SuS wissen, dass der 3. Stand unterdrückt wurde und, obwohl er am wenigsten besaß, die meisten Steuern zahlen musste. Sie verstehen, dass eine derartige Lastenverteilung in einer Gesellschaft zustande kommen kann, wenn es keine allgemeingültigen Regeln gibt, die für jeden Menschen Gültigkeit haben.

Kognitiv:

3. Mithilfe des Arbeitsblattes zur Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte gewinnen die SuS einen Einblick in die wichtigsten Menschen- und Bürgerrechte, die die Nationalversammlung hervorbrachte.

Kognitiv:

4. Die SuS stellen eine Entwicklung fest, die die Ständegesellschaft endgültig beseitigt hat und somit die zu Beginn besprochene Karikatur nicht mehr als aktuelle Situation in Frankreich gewertet werden kann.

Affektiv:

5. Die SuS erkennen, dass die Menschen- und Bürgerrechte seit der Französischen Revolution stetig erweitert wurden. Darüber hinaus gelangen sie zu der Einsicht, dass diese Rechte nicht überall auf der Welt Gültigkeit haben und verschiedene Organisationen für die Einhaltung der Grundrechte eintreten und kämpfen müssen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Legende: EA = Einzelarbeit, FL = Feinlernziel, L = Lehrer, PA = Partnerarbeit, SuS = Schüler und Schülerinnen

2.3. Reflexion der Unterrichtsstunde am 21.02.2012

Der oben aufgeführte Verlaufsplan wurde in der Unterrichtsstunde nicht vollends eingehalten, dennoch wurde das Stundenziel erreicht. Der Einstieg mithilfe der Karikatur wurde von den Schülerinnen und Schülern gut angenommen. Über das reine Beschreiben der Darstellung hinaus waren die Schülerinnen und Schüler durch gezielte Fragen seitens der Lehrkraft in der Lage, die Karikatur zu deuten. Dadurch, dass die Schülerinnen und Schüler die „Gegenkarikatur“ im Unterricht bereits beschrieben und gedeutet haben und innerhalb der Unterrichtseinheit immer wieder auf diese zurückgegriffen wurde, konnten sie bei der zum Einstieg gezeigten Darstellung die veränderte Situation deuten und darüber hinaus benennen, wie es zu dieser veränderten Situation gekommen ist, bei welcher Adel und Klerus den 3. Stand tragen. Mit diesem Einstieg wurde also zum Einen auf das Vorwissen der Schülerinnen und Schüler zurückgegriffen, zum Anderen wurde daran angeknüpft, indem ich in der Hinführung die Frage stellte, weshalb der 3. Stand überhaupt für seine Rechte kämpfen musste.21 Dem Bildeinsatz zu Beginn der Stunde kamen sowohl eine Repräsentativ- als auch eine Interpretationsfunktion zu. Die Karikatur bildete einerseits die Angehörigen der drei Stände „realitätsnah“ ab und trug andererseits über die Deutung zu einem besseren Verständnis der veränderten Situation bei.22 Nachdem die Schülerinnen und Schüler an dieser Stelle kurz die Benachteiligung des 3. Standes gegenüber den privilegierten ersten beiden Ständen wiederholten, erklärte ich ihnen, dass es in einer Gesellschaft, in der für alle Menschen die gleichen Rechte gelten, keine derartige Benachteiligung geben kann. Nach der Abschaffung der adligen Vorrechte, kam es im revolutionären Frankreich zur Erklärung der Menschenrechte, die für alle Menschen die gleichen Rechte garantieren sollten. Das Thema der Stunde wurde an die Tafel geschrieben. Ich schrieb das Thema an die Außenseite der Tafel, was sich im Nachhinein als ungünstig herausstellte, da ich das Thema gleichzeitig als Überschrift für das in der Auswertungsphase zu erstellende Tafelbild verwenden wollte.

Die Erstellung eines Arbeitsblattes erwies sich deshalb als sinnvoll, weil das Geschichtsbuch der Schülerinnen und Schüler dieses Thema nur peripher am Ende der Unterrichtssequenz behandelt und nicht als eigenständiges Thema aufbereitet wird. Durch das Arbeitsblatt haben die Schülerinnen und Schüler die wichtigsten Menschenrechte in ihrer Mappe und können gegebenenfalls darauf zurückgreifen. Bevor ich das Arbeitsblatt ausgeteilt habe, habe ich den Schülerinnen und Schülern das Arbeitsblatt gezeigt und erläutert, wie sie es bearbeiten sollen. Um sicher zu gehen, dass der Arbeitsauftrag verstanden wurde, habe ich diesen von den Schülerinnen und Schülern wiederholen lassen. Als sich ein Schüler meldete und es versuchen wollte, habe ich ihn nach kurzer Zeit unterbrochen, als ich merkte, dass der Arbeitsauftrag nicht sofort korrekt wiederholt werden konnte. An dieser Stelle hätte ich mich in mehr Geduld üben müssen. Die Bearbeitung des Arbeitsblattes in Partnerarbeit hat gut funktioniert. Einige Schülerinnen und Schüler, die Verständnisschwierigkeiten hatten, wurden durch kurze Beispiele und Erklärungen von mir unterstützt. Nachdem ich mich versicherte, dass nahezu alle Schülerinnen und Schüler das Arbeitsblatt beendet haben, habe ich die Arbeitsphase beendet und die Auswertung an der Tafel begonnen. Hier hat sich gezeigt, dass die Schülerinnen und Schüler die zentralen Aussagen der Menschenrechtserklärung verstanden haben und sie die einzelnen Artikel verkürzt, zum Teil nur durch einen zentralen Begriff, benennen konnten. Allerdings habe ich es hier versäumt, bei dem Artikel elf den Begriff „Pressefreiheit“ zu ergänzen und habe dort lediglich den Begriff „Meinungsfreiheit“ stehen lassen, welcher nicht als falsch zu werten ist, aber dennoch ein wichtiges Merkmal vorenthält. Nachdem alle Artikel einzeln besprochen und in verkürzter Fassung an der Tafel festgehalten wurden, stellte ich bereits fest, dass die Vertiefung wie auch der Transfer in dieser Stunde nicht mehr zu schaffen waren. Laut meines Artikulationsschemas sollten die Schülerinnen und Schüler erst nach der Vertiefung das Tafelbild abschreiben. Ich habe sowohl die Vertiefung wie auch den Transfer mit dem Gegenwartsbezug auslassen müssen, um die Ergebnisse in dieser Stunde sichern zu können. Ich fragte die Schülerinnen und Schüler zum Abschluss der Stunde, mit einem Rückverweis auf die eingangs besprochene Karikatur, was die Erklärung der Menschenrechte für die drei Stände Klerus, Adel und 3. Stand bedeutete. Durch Bezugnahme auf die Karikatur in der Sicherungsphase mussten die Schülerinnen und Schüler das gerade Gelernte rekapitulieren und anwenden.23 Nachdem die Schülerinnen und Schüler mündlich feststellen konnten, dass die Menschen in Frankreich nun im Prinzip die gleichen Rechte hatten und es keinen Unterschied nach Ständen mehr gab, diktierte ich den Schülerinnen und Schülern die Ergebnisse, die ich am Ende der Stunde eigentlich an der Tafel ergänzen wollte. Ich habe, obwohl ich von meinem Verlaufsplan abweichen musste, dennoch mein Stundenziel erreicht.

[...]


1 [Website der Schule] (25.03.2012).

2 [Website der Schule] (25.03.2012).

3 [Website der Schule] (25.03.2012).

4 Niedersächsisches Kultusministerium (Hrsg.): Kerncurriculum für die Hauptschule 2008. S. 12. In: http://db2.nibis.de/1db/cuvo/datei/kc_rs_gesch_08_nibis.pdf (17.03.2012).

5 Schulin, Revolution, S. 73.

6 Schulin, Revolution, S. 81.

7 Ebd.

8 Römmelt, Stefan W.: Lafayette, M.J., in: historicum.net, URL: http://www.historicum.net/no_cache/persistent/artikel/598/ (26.03.2012).

9 Vgl. Kant, Beantwortung, S. 20.

10 Fahrmeir, Revolutionen, S. 50.

11 Vgl. Schulin, Revolution, S. 83.

12 Schulin, Revolution, S. 83f..

13 Fahrmeir, Revolutionen, S. 51.

14 Thamer, Revolution, S. 39.

15 Thamer, Revolution, S. 39.

16 Schulin, Revolution, S. 85.

21 Sauer, Geschichte, S. 107.

22 Bergmann/ Schneider, Bild, S. 237.

23 Gies, Geschichtsunterricht, S. 242.

Ende der Leseprobe aus 48 Seiten

Details

Titel
Die Französische Revolution in der 7. Klasse (Hauptschule). Bericht zum Fachpraktikum in Geschichte
Hochschule
Universität Vechta; früher Hochschule Vechta  (Institut für Geistes- und Kulturwissenschaften- Abteilung für Kulturgeschichte und vergleichende Landesforschung)
Veranstaltung
Fachpraktikum Master Geschichte
Note
1,0
Autor
Jahr
2012
Seiten
48
Katalognummer
V298780
ISBN (eBook)
9783668280038
ISBN (Buch)
9783668280045
Dateigröße
749 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Arbeitsblätter und Materialien sind nicht enthalten!
Schlagworte
französische, revolution, klasse, hauptschule, bericht, fachpraktikum, geschichte
Arbeit zitieren
Lena Lindemann (Autor:in), 2012, Die Französische Revolution in der 7. Klasse (Hauptschule). Bericht zum Fachpraktikum in Geschichte, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/298780

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