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Der Vorrang des Erziehungsgedankens im Jugendstrafrecht. Wissenschaftliche Erkenntnisse aus der Jugendkriminologie

Titel: Der Vorrang des Erziehungsgedankens im Jugendstrafrecht. Wissenschaftliche Erkenntnisse aus der Jugendkriminologie

Hausarbeit , 2013 , 15 Seiten , Note: 2,0

Autor:in: Elena Krug (Autor:in)

Soziale Arbeit / Sozialarbeit
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Delinquenz im Jugend- und Heranwachsendenalter ist ein Thema, welches konstant sowohl öffentliches, als auch wissenschaftliches Interesse weckt. Dabei ist es allgemein bekannt, dass Jugendliche im Verlauf ihrer Pubertät Grenzen testen und überschreiten, sowie Verhaltensformen entwickeln, die von der Gesellschaft als problematisch angesehen werden können. Führt dieses abweichende Verhalten zu einer Schädigung Dritter oder einschneidenden Problemen in der Zukunft des Jugendlichen selbst, so spricht man von einem „sozialem Problem“.

Da die „Jugend von heute“ die Zukunft der Gesellschaft symbolisiert, ist es nachvollziehbar, dass die auftretenden Probleme nicht selten verstärkt wahrgenommen und mit diffusen gesellschaftlichen Ängsten vermischt werden. Dem gegenüber steht die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema, welche sich mit (realistischen) Erkenntnissen aus der Jugendkriminologie, den Ursachen, sowie der Entwicklung von jugendlicher Delinquenz beschäftigt.

Ziel der vorliegenden Ausarbeitung ist es, mithilfe dieser wissenschaftlichen Erkenntnisse aus der Jugendkriminologie eine Grundlage zu bilden, unter deren Berücksichtigung die wesentlichen Ziele des Jugendstrafrechts betrachtet werden können. Des Weiteren werden kürzlich durchgeführte Neuerungen im Jugendgerichtsgesetz erörtert. Anschließend steht die Frage im Vordergrund, ob der Vorrang des Erziehungsgedankens weiterhin Gültigkeit besitzt oder ob ein tat-orientiertes (repressives) Jugendstrafrecht angemessener wäre.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Was versteht man unter Jugenddelinquenz?

3 Allgemeine und grundlegende Erkenntnisse der Jugendkriminologie

4 Verbreitung und Entwicklung von Jugenddelinquenz in Deutschland

4.1 Tatverdächtige Jugendliche und Heranwachsende und ihr Anteil an der Gesamtkriminalität in Deutschland

4.2 Geschlechterverteilung in der Jugenddelinquenz

4.3 Der Deliktcharakter jugendlicher Delinquenz

4.4 Intensiv- und Mehrfachtäter

4.5 Jugenddelinquenz – Ein Resümee der wichtigsten Befunde

5 Empirische Belastungs- und Risikofaktoren für die Entwicklung von Delinquenz

5.1 Biologische Faktoren

5.2 Familiäre Faktoren

5.3 Soziales Milieu

5.4 Delinquente Freundesgruppen

5.5 Bildungsdefizite

5.6 Drogenkonsum

5.7 Defizite in der sozialen Informationsverarbeitung

5.8 Persönlichkeitsmerkmale

5.9 Situative Delinquenzbedingungen

6 Die wesentlichen Ziele des Erziehungsstrafrechts an Hand der Reglungen im Jugendgerichtsgesetz (JGG) im Überblick

7 Neuerungen im Jugendgerichtsgesetz vom 14.06.2012

8 Vorrang des Erziehungsgedankens versus tat-orientiertes (repressives) Jugendstrafrecht

9 Resümee

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht das Verhältnis zwischen aktuellen kriminologischen Erkenntnissen zur Jugenddelinquenz und den Zielsetzungen des deutschen Jugendstrafrechts. Ziel ist es, zu analysieren, ob der gesetzlich verankerte Vorrang des Erziehungsgedankens angesichts der Verbreitung von Bagatellkriminalität und neuerer legislativer Verschärfungen noch zeitgemäß ist oder ob eine Tatorientierung an Bedeutung gewinnt.

  • Kriminologische Grundlagen und Phänomenologie der Jugenddelinquenz
  • Empirische Belastungs- und Risikofaktoren für delinquentes Verhalten
  • Strukturen und Zielsetzung des Jugendstrafrechts gemäß JGG
  • Analyse der Neuerungen im Jugendgerichtsgesetz (Warnschussarrest)
  • Spannungsfeld zwischen Erziehungsgedanken und repressiver Tatorientierung

Auszug aus dem Buch

3 Allgemeine und grundlegende Erkenntnisse der Jugendkriminologie

Der Jugendkriminologie liegen drei zentrale Befunde zu Grunde: Deren Ubiquität, Spontanbewährung und Bagatellcharakter. Auf den empirisch belegten Phänomenen der Ubiquität und Spontanbewährung der Delinquenz bei Jugendlichen „beruht die allgemeine kriminologische Erkenntnis, dass das Begehen von Straftaten bei den allermeisten Jugendlichen eine normale und episodenhafte, das heißt: sich selbst regulierende Erscheinung im Prozess der Normsozialisation darstellt“ (Ubiquität). Bereits in der Altersklasse der 14 bis 18 Jährigen erreicht die Prävalenzrate ihren Höhepunkt und nimmt dann deutlich wieder ab und dies auch ohne den Kontakt zu formellen Sanktionsorganen (Spontanbewährung). Eine hohe Prävalenzrate weißen dabei die leichten, bzw. bagatellhaften Delikte wie Ladendiebstahl, Sachbeschädigung und Körperverletzung ohne Waffen auf (Bagatellcharakter).

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Einführung in das Thema Jugenddelinquenz und Darstellung der Forschungsfrage bezüglich der Relevanz des Erziehungsgedankens im Jugendstrafrecht.

2 Was versteht man unter Jugenddelinquenz?: Definition des Begriffs Delinquenz und Erläuterung der strafrechtlichen Voraussetzungen für Jugendliche und Heranwachsende.

3 Allgemeine und grundlegende Erkenntnisse der Jugendkriminologie: Vorstellung der zentralen Phänomene Ubiquität, Spontanbewährung und Bagatellcharakter jugendlicher Delinquenz.

4 Verbreitung und Entwicklung von Jugenddelinquenz in Deutschland: Statistische Analyse der Jugendkriminalität anhand der polizeilichen Kriminalstatistik unter Berücksichtigung von Deliktarten und Geschlechterverteilung.

5 Empirische Belastungs- und Risikofaktoren für die Entwicklung von Delinquenz: Diskussion diverser Faktoren wie Biologie, Familie, soziales Milieu und Bildungsdefizite als Ursachenbündel für Delinquenzentwicklung.

6 Die wesentlichen Ziele des Erziehungsstrafrechts an Hand der Reglungen im Jugendgerichtsgesetz (JGG) im Überblick: Einordnung des Erziehungsstrafrechts als Mittel zur Vermeidung zukünftiger Straftaten unter Beachtung des JGG.

7 Neuerungen im Jugendgerichtsgesetz vom 14.06.2012: Darstellung der Gesetzesänderungen inklusive der Einführung des Jugendarrests neben der Jugendstrafe.

8 Vorrang des Erziehungsgedankens versus tat-orientiertes (repressives) Jugendstrafrecht: Kritische Auseinandersetzung mit der Frage, ob aktuelle Reformen eine Abkehr vom Erziehungsgedanken hin zur Tatorientierung darstellen.

9 Resümee: Fazit zur Notwendigkeit, den Erziehungsgedanken inhaltlich zu schärfen, um einen einheitlichen und gerechten Sanktionsrahmen zu gewährleisten.

Schlüsselwörter

Jugenddelinquenz, Jugendkriminologie, Jugendstrafrecht, Erziehungsgedanke, Bagatellkriminalität, Ubiquität, Spontanbewährung, Warnschussarrest, JGG, Tatorientierung, Risikofaktoren, Resozialisierung, Sanktionen, Heranwachsende, Delinquenzentwicklung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Spannungsfeld zwischen der wissenschaftlich belegten Normalität jugendlicher Delinquenz und dem Ziel des deutschen Jugendstrafrechts, erzieherisch auf straffällig gewordene Jugendliche einzuwirken.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Felder umfassen die kriminologischen Phänomene der Jugendkriminalität, die Analyse von Risikofaktoren, die Strukturen des Jugendgerichtsgesetzes sowie die Auswirkungen jüngster Gesetzesreformen.

Was ist die primäre Forschungsfrage?

Die Arbeit fragt, ob der Vorrang des Erziehungsgedankens im Jugendstrafrecht angesichts aktueller gesetzlicher Neuerungen weiterhin Bestand hat oder ob das System zunehmend von einem tat-orientierten, repressiven Ansatz geprägt ist.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit stützt sich auf eine Literaturanalyse kriminologischer Studien sowie die Auswertung statistischer Daten der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und relevanter Gesetzestexte.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung kriminologischer Erkenntnisse (Kapitel 3 & 4), eine Analyse der Entstehungsfaktoren von Delinquenz (Kapitel 5) und eine rechtliche Erörterung des Erziehungsstrafrechts (Kapitel 6, 7 & 8).

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Zu den wichtigsten Begriffen zählen Jugendkriminologie, Erziehungsgedanke, Bagatellkriminalität, Warnschussarrest und Tatorientierung.

Was versteht man unter dem in der Arbeit erwähnten Warnschussarrest?

Der Warnschussarrest bezeichnet die Möglichkeit, neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe zusätzlich Jugendarrest zu verhängen, um dem Jugendlichen das Unrecht seines Handelns nachdrücklich vor Augen zu führen.

Warum unterscheidet die Autorin zwischen Mehrfachtätern und normalen jugendlichen Straffälligen?

Die Autorin argumentiert, dass die Mehrheit der Jugendlichen nur gelegentlich durch Bagatelldelikte auffällt, die als Teil des Reifeprozesses gelten, während Intensivtäter eine spezifische kriminologische Problemgruppe darstellen, für die allgemeine erzieherische Ansätze oft nicht ausreichen.

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Der Vorrang des Erziehungsgedankens im Jugendstrafrecht. Wissenschaftliche Erkenntnisse aus der Jugendkriminologie
Hochschule
Frankfurt University of Applied Sciences, ehem. Fachhochschule Frankfurt am Main
Veranstaltung
Jugendkriminologie
Note
2,0
Autor
Elena Krug (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2013
Seiten
15
Katalognummer
V298903
ISBN (eBook)
9783656955443
ISBN (Buch)
9783656955450
Sprache
Deutsch
Schlagworte
vorrang erziehungsgedankens jugendstrafrecht wissenschaftliche erkenntnisse jugendkriminologie
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Elena Krug (Autor:in), 2013, Der Vorrang des Erziehungsgedankens im Jugendstrafrecht. Wissenschaftliche Erkenntnisse aus der Jugendkriminologie, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/298903
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Leseprobe aus  15  Seiten
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