Die Abgrenzung von werksvertraglichen Tätigkeiten zur Arbeitnehmerüberlassung gerät aktuell immer stärker in den Focus der Öffentlichkeit und der politischen Diskussion.
“Bundeskanzlerin Angela Merkel warnt Unternehmen vor Missbrauch von Werkverträgen“, so die Überschrift im Handelsblatt vom 13.01.2013. Nach einem Treffen mit DGB-Chef Michael Sommer versicherte die Kanzlerin, dass die Regierung den gezielten Einsatz von Werkverträgen innerhalb der Personalpolitik kritisch hinterfragt. Werkverträge dürften hier nicht zum Umgehungstatbestand für tarifliche Abmachungen benutzt werden .
Zum Einstieg in die Thematik der Abgrenzungsproblematik zwischen Arbeitnehmerüberlassung und dem Einsatz von Fremdarbeitnehmern auf werksvertraglicher Basis erfolgen zunächst eine Begriffsbestimmung und eine grundsätzliche Erläuterungen zu den betreffenden Vertragsarten. Es wird sowohl auf die vertragsspezifischen Inhalte der Arbeitnehmerüberlassung, wie auch auf die rechtlichen Folgen bei Vorliegen einer illegalen Arbeitnehmerüberlassung, eingegangen. Anschließend soll noch kurz auf die Abgrenzungsproblematik zwischen Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung eingegangen werden.
Inhaltsverzeichnis
I. Merkmal und Formen der Arbeitnehmerüberlassung
II. Voraussetzungen der legalen und illegalen Arbeitnehmerüberlassung
III. Der Werkvertrag
IV. Rechtliches: das AÜG
1. Die Grundkonzeption und Entwicklung des AÜG
2. Rechtsbeziehungen innerhalb des AÜG
3. Rechtsfolgen bei unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung
VI. Systemantische Abgrenzung
Zielsetzung und Themenfelder
Die Arbeit analysiert die rechtliche Abgrenzungsproblematik zwischen der Arbeitnehmerüberlassung und dem Einsatz von Fremdarbeitnehmern auf Basis von Werkverträgen, um die notwendige Rechtssicherheit für beteiligte Unternehmen zu klären.
- Rechtliche Einordnung und Merkmale der Arbeitnehmerüberlassung
- Voraussetzungen und Folgen legaler versus illegaler Überlassung
- Rechtliche Definition und Charakteristika von Werkverträgen
- Analyse des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
- Herausforderungen der praktischen Abgrenzung im Unternehmensalltag
Auszug aus dem Buch
I. Merkmal und Formen der Arbeitnehmerüberlassung
Bei der Arbeitnehmerüberlassung stellt der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer einem Dritten zur Arbeitsleistung zur Verfügung. Der Arbeitgeber wird innerhalb dieser Rechtsbeziehung als Verleiher, der Dritte entsprechend als Entleiher und der betreffende Arbeitnehmer als Leiharbeitnehmer bezeichnet.
Kennzeichnend für diese Form der Arbeitnehmerüberlassung ist somit, dass der Leiharbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht im Betrieb des Arbeitgebers verbringt, sondern im Unternehmen des Dritten. Dieser bindet ihn entsprechend der vertraglichen Vereinbarung vollständig in seine betrieblichen Abläufe ein. Innerhalb der Arbeitnehmerüberlassung ist zu unterscheiden ob diese gewerbsmäßig oder nichtgewerbsmäßig erfolgt. Nichtgewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn Arbeitnehmer, die grundsätzlich ihre Arbeitsleistung in dem Betrieb ihres Arbeitgebers erbringen und nur gelegentlich in Ausnahmesituationen an einen anderen Unternehmer “entliehen“ werden. Im Gegensatz hierzu ist die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung dadurch gekennzeichnet, dass betreffende Arbeitnehmer regelmäßig anderen Unternehmen gegen entsprechendes Entgelt zur Arbeitsleistung überlassen werden und ausschließlich zu diesem Zweck von ihrem Arbeitgeber eingestellt wurden.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Merkmal und Formen der Arbeitnehmerüberlassung: Definition der Beteiligten (Verleiher, Entleiher, Leiharbeitnehmer) und Unterscheidung zwischen gewerbsmäßiger und nichtgewerbsmäßiger Überlassung.
II. Voraussetzungen der legalen und illegalen Arbeitnehmerüberlassung: Erläuterung der gesetzlichen Erlaubnispflicht nach § 1 AÜG und die Konsequenzen bei fehlender Erlaubnis.
III. Der Werkvertrag: Darlegung der Merkmale eines Werkvertrags gemäß BGB, insbesondere die Weisungsgebundenheit des Unternehmers sowie das Tragen des Unternehmerrisikos.
IV. Rechtliches: das AÜG: Historischer Rückblick auf die Entwicklung des AÜG sowie detaillierte Untersuchung der Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien und Folgen bei Gesetzesverstößen.
VI. Systemantische Abgrenzung: Synthese der theoretischen Abgrenzungskriterien und Darstellung der Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung in der betrieblichen Realität.
Schlüsselwörter
Arbeitnehmerüberlassung, AÜG, Werkvertrag, Verleiher, Entleiher, Leiharbeitnehmer, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Rechtsbeziehungen, Gewerbsmäßigkeit, Fingiertes Arbeitsverhältnis, Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer, Abgrenzung, Fremdarbeitnehmer, Rechtssicherheit
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit behandelt die rechtliche Abgrenzung zwischen der Arbeitnehmerüberlassung und dem Einsatz von Fremdpersonal durch Werkverträge.
Welche Themenfelder stehen im Zentrum?
Im Fokus stehen die gesetzlichen Rahmenbedingungen des AÜG, die Charakteristika von Werkverträgen sowie die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Folgen von Fehlqualifizierungen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist die Klärung der Abgrenzungskriterien, um Unternehmen Rechtssicherheit im Umgang mit Fremdpersonal zu bieten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die sich auf Gesetzestexte, Kommentarliteratur und die Auswertung relevanter Rechtsprechung stützt.
Was wird im Hauptteil detailliert behandelt?
Der Hauptteil analysiert die gesetzliche Konzeption des AÜG, die Vertragsbeziehungen zwischen den Akteuren und die Konsequenzen bei unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit beschreiben?
Die zentralen Begriffe sind Arbeitnehmerüberlassung, AÜG, Werkvertrag, Rechtsbeziehungen und Abgrenzung.
Was unterscheidet den Leiharbeitnehmer vom Werkunternehmer rechtlich?
Der Leiharbeitnehmer ist in den Betrieb des Entleihers eingegliedert und untersteht dessen Direktionsrecht, während der Werkunternehmer sein Werk eigenverantwortlich, mit eigenen Mitteln und unter Tragen des Unternehmerrisikos erbringt.
Welche Folgen hat eine illegale Arbeitnehmerüberlassung?
Bei illegaler Überlassung werden die Verträge unwirksam und es wird kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher fingiert.
- Citation du texte
- Volker Wöhle (Auteur), 2014, Merkmale und Rechtliche bei der Arbeitnehmerüberlassung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/299018