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Die Kosten im Erbrecht nach dem am 01.08.2013 in Kraft getretenen GNotKG

Titre: Die Kosten im Erbrecht nach dem am 01.08.2013 in Kraft getretenen GNotKG

Essai Scientifique , 2015 , 18 Pages

Autor:in: Dr. Wigo Müller (Auteur)

Droit - Droit civil / Droit de la famille / Droit des successions
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Das am 01.08.2013 in Kraft getretene GNotKG (BGBl 2013, 2586) hat die KostO von 1936 abgelöst und die Gerichts- und Notarkosten auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit neu geregelt. Die Kostentatbestände sind künftig den Nummern eines besonderen Kostenverzeichnisses (= KV) zu entnehmen. Die zu entrichtenden Gerichtskosten sehen neben den sich nach dem Geschäftswert richtenden Gebühren auch Festgebühren vor.
Das GNotKG enthält zwei Gebührentabellen.
In den Bereichen Nachlass und Grundbuch richten sich die Gerichts- und Notarkosten ausschließlich nach der Tabelle B, deren Sätze im Vergleich zum GKG und dem RVG „günstiger“ sind, damit die vorsorgende Rechtspflege erschwinglich bleibt.
Die für streitige Rechtsstreitigkeiten geltende Tabelle A soll durch höhere Gebühren zur Kostendeckung der Justizhaushalte beitragen.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

I Die beim NachlG und beim Grundbuchamt anfallenden Kosten

1) Das Kostenverzeichnis (KV-GNotKG)

2) Die Gebührentabelle

3) Der Geschäftswert

4) Übersicht wichtiger Geschäfte

5) Die Haftung für die Kosten

II Die dem Notar zustehenden Gebühren

1) Das Kostenverzeichnis (KV-GNotKG)

2) Die Pflichten des Notars

3) Übersicht wichtiger Notargeschäfte

Zielsetzung & Themen

Das Ziel der Arbeit ist die systematische Darstellung und Erläuterung der kostenrechtlichen Rahmenbedingungen im Erbrecht unter Berücksichtigung des zum 01.08.2013 in Kraft getretenen GNotKG, um Beteiligten und Rechtsanwendern Transparenz über die anfallenden Gerichts- und Notarkosten zu verschaffen.

  • Neuregelung der Gerichts- und Notarkosten durch das GNotKG
  • Methodik zur Bestimmung des Geschäftswertes in erbrechtlichen Verfahren
  • Detaillierte Übersicht über Gebührentatbestände bei Nachlassgerichten
  • Rechte und Pflichten bei der notariellen Kostenerhebung und Gebührenbemessung
  • Haftungsfragen und Kostentragungspflichten in Nachlasssachen

Auszug aus dem Buch

Der Geschäftswert

Gem. § 3 GNotKG richtet sich der (im Zivilprozess Streitwert genannte) Geschäftswert grundsätzlich nach dem Wert, den der Gegenstand des Verfahrens oder des Geschäfts hat. In demselben Verfahren werden die Werte mehrerer Verfahrensgegen-stände gem. § 35 GNotKG zusammengerechnet. Soweit in einer vermögensrechtlich-en Angelegenheit der Geschäftswert nicht feststeht, wird er gem. § 36 I GNotKG nach billigem Ermessen bestimmt. Wenn sich der Wert in einer nicht vermögensrechtlichen Angelegenheit nicht aus dem GNotKG ergibt, ist er gem. § 36 II GNotKG unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Beteiligten nach billigem Ermessen zu bestimmen; er darf jedoch 1 Million Euro nicht übersteigen. Wenn nach § 36 I, II GNotKG keine genügenden Anhaltspunkte für die Bestimmung des Wertes bestehen, ist gem. § 36 III GNotKG von einem Geschäftswert von 5.000 Euro auszugehen (= Auffang- oder Regelwert). Auf einer Sache oder auf einem Recht lastende Verbindlichkeiten, werden gem. § 38 GNotKG bei der Ermittlung des Geschäftswertes nicht abgezogen; dies gilt auch für die Verbindlichkeiten eines Nachlasses.

Ein Antragsteller soll gem. § 77 GNotKG bei jedem Antrag den Geschäftswert angeben, der für das NachlG nicht bindend ist. Gem. § 46 IV GNotKG findet keine Beweis -aufnahme zur Feststellung des Verkehrswerts statt, doch können Auskünfte, z. Bsp. beim Finanzamt oder einer Gemeinde, eingeholt werden. Vom Kostenbeamten dürfen weder Gutachten eingeholt, noch Zeugen und Sachverständige befragt werden. Wenn es gem. § 79 GNotKG zur gerichtlichen Festsetzung des Geschäftswerts durch Beschluss kommt, kann das NachlG das Gutachten eines Sachverständigen ein -holen - mit Kostenfolgen für den erfolglosen Beteiligten (§ 80 GNotKG) (Zimmer-mann, GNotKG, RNr. 185).

Zusammenfassung der Kapitel

I Die beim NachlG und beim Grundbuchamt anfallenden Kosten: Dieses Kapitel erläutert die Umstellung der Kosten auf das GNotKG, definiert die Anwendung der Gebührentabellen und analysiert die Wertermittlung sowie die Haftung bei gerichtlichen Nachlassverfahren.

II Die dem Notar zustehenden Gebühren: Hier werden die nicht verhandelbaren Notargebühren, die spezifischen Pflichten des Notars bei der Kostenberechnung sowie ausgewählte Kostensätze für notarielle Tätigkeiten wie Testamentsbeurkundungen oder Vollmachten dargestellt.

Schlüsselwörter

GNotKG, Erbrecht, Nachlassgericht, Notarkosten, Geschäftswert, Gebührentabelle, Nachlasspflegschaft, Erbschein, Testamentsvollstreckung, Grundbuch, Kostenhaftung, Eidesstattliche Versicherung, Beurkundung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der detaillierten Aufschlüsselung und Erläuterung der Kosten, die bei erbrechtlichen Angelegenheiten vor dem Nachlassgericht sowie bei notariellen Tätigkeiten nach Inkrafttreten des GNotKG anfallen.

Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?

Zentrale Themen sind die Gebührenstruktur des GNotKG, die Ermittlung von Geschäftswerten, die Haftung für Kosten, die spezifischen Gebühren für Erbscheinsverfahren, Testamente, Nachlassverwaltung sowie notarielle Beurkundungs- und Entwurfstätigkeiten.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, für Beteiligte und Rechtsanwender eine nachvollziehbare Orientierung im neuen Kostenrecht zu bieten, um Kostenrisiken besser einschätzen zu können.

Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?

Es handelt sich um eine juristische Fachdarstellung, die auf der Analyse des GNotKG-Gesetzestextes, ergänzt durch aktuelle Rechtsprechung und einschlägiges Schrifttum, basiert.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die gerichtlichen Kostentatbestände (Nachlassgericht/Grundbuchamt) und die notariellen Gebühren, jeweils untermauert durch praxisnahe Hinweise und Beispiele.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie GNotKG, Geschäftswert, Gebührentabelle, Nachlassgericht, Notargebühren und Erbschein charakterisiert.

Wie werden Kosten bei einem Erbscheinsantrag über einen Notar minimiert?

Der Autor empfiehlt, beim Notar zugleich die Eidesstattliche Versicherung abzugeben, da so das Beurkundungsverfahren durch die Gebühr für die Versicherung abgegolten ist und insgesamt nur eine Gebühr anfällt.

Darf ein Notar die Aufnahme eines Nachlassinventars wegen zu geringer Vergütung ablehnen?

Nein, der Notar darf die Aufnahme gemäß § 15 BNotO nicht wegen einer geringen Vergütung bei einem kleinen Nachlass ablehnen.

Inwieweit sind Notargebühren verhandelbar?

Die Notargebühren sind gemäß § 125 GNotKG gesetzlich festgelegt und explizit nicht verhandelbar.

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Résumé des informations

Titre
Die Kosten im Erbrecht nach dem am 01.08.2013 in Kraft getretenen GNotKG
Auteur
Dr. Wigo Müller (Auteur)
Année de publication
2015
Pages
18
N° de catalogue
V299125
ISBN (ebook)
9783656954798
ISBN (Livre)
9783656954804
Langue
allemand
mots-clé
kosten erbrecht kraft gnotkg
Sécurité des produits
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Citation du texte
Dr. Wigo Müller (Auteur), 2015, Die Kosten im Erbrecht nach dem am 01.08.2013 in Kraft getretenen GNotKG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/299125
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Extrait de  18  pages
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