Filmische Umsetzung der Rachethematik nach dem "ius talionis" in Park Chan-wooks "Oldboy"


Term Paper, 2014

18 Pages, Grade: 1+


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1. Zielsetzung
1.2. Handlung

2. Das Talionsprinzip
2.1. Der Begriff der Talion
2.2. Aktualität und Relevanz des Talionsprinzips
2.3. Die Talion in Bezug auf die filmische Umsetzung in „Oldboy“

3. Aussagewert und moralische Botschaft

4. Schlussbetrachtung

Quellen- und Literaturverzeichnis

1. Einleitung

„Unsere moderne Strafe hat sich entwickelt aus der Rache der Vorzeit. Die Rache aber ist eine primitive Form von Vergeltung, die Vergeltung in der Hand des Verletzten bzw. seiner Sippe. […] aber sie ist Vergeltung geblieben auch in der Hand des Staates, nur das die staatliche Strafe zu immer objektiverer und damit gerechterer Vergeltung sich entwickelt hat.“[1]

Sie ist eines der schweren Ur-Themen der Menschheit und dem Gerechtigkeitsempfinden jedes Einzelnen unweigerlich ein Bedürfnis: die Rache. Als solche verfolgt sie grundsätzlich das Ziel, das Gleichgewicht zwischen dem Geschädigten und dem Täter wieder herzustellen. Die Motivation speist sich dabei aus dem Verlangen nach Gerechtigkeit und Befriedigung. Im Film hat und erfährt Rache als thematischer Gegenstand stetig weiter zahlreiche Repräsentationen und Verarbeitungen. Dass die wichtigste Form der Massenkommunikationsmittel für die Kulturen des 21. Jahrhunderts zweifelsohne die Bildmedien sind, macht den Film für die Soziologie zu einer mehr als relevanten Quelle. Durch ihn werden Ereignisse „beleuchtet“ und in die Sichtbarkeit gerückt – es scheint, als ob für die moderne, visuell konditionierte Gemeinschaft nur das wahrhaftig existiert, was auf Bild gebannt ist. Der Film hat daher mit Gesellschaft zu tun und umgekehrt. Sowohl ihn als auch die Soziologie, beschäftigt demnach derselbe Gegenstand im Zentrum.

In ihrer Erscheinung ein natürliches und gleichzeitig katastrophal unheilvolles Phänomen, wird Rache in den modernen Medien routiniert selbstverständlich als schlichtes Spannungs- und Actionelement genutzt. Explizit fokussiert, widmet sich auch eine südkoreanische Rache-Trilogie nach Park Chan-wook, als eine fiktive und kommerzielle Form der Verarbeitung dem Motiv der Rache. Das populärste und hoch prämierte zweite Werk der Reihe, Oldboy (Originaltitel: Oldeuboi), erfuhr in 2013 bereits eine amerikanisierte Neuauflage im Stil einer Hollywood Produktion. Inhaltlich setzt sich das Original mit dem Sujet des gnadenlosen Rächers auseinander. Es beleuchtet drastisch das Wesen und die Folgen des menschlichen Rachebedürfnisses. In welcher Weise er sich diesem in seiner Umsetzung annähert, hat sich diese Arbeit zur Aufgabe gemacht, herauszustellen.

1.1. Zielsetzung

Auf Grundlage des Spielfilms Oldboy soll die vorliegende Arbeit aufzeigen, welche Aussagen sich aus der kinematografischen Produktion in Bezug auf den filmischen Umgang mit der Thematik der Rache und ihrer Ausübung gewinnen lassen. Hinsichtlich dazu wird insbesondere betrachtet werden, inwiefern das Motiv der Rache nach dem Rechtsgrundsatz der Talion aufgegriffen ist. Der Fragestellung vorrausgehend soll im Kontext dieser Arbeit zunächst knapp auf die ursprüngliche Begrifflichkeit und den Stellenwert des ius talionis im Heute eingegangen werden. Am Ende steht die Überlegung, worin der daraus resultierende, möglicherweise moralische Aussagewert in den Darstellungen dieses Films liegt.

1.2. Handlung

Oldboy ist eine südkoreanische Produktion unter Regisseur Park Chan-wook und Teil einer Filmtrilogie, die sich in drei unabhängigen Erzählungen grob dem Überthema „Rache“ widmet. Das Werk basiert in seiner Kernhandlung lose auf der Vorlage eines japanischen vierbändigen Mangas von Garon Tsuchiya und Nobuaki Minegishi.[2] Mit einer Laufzeit von 120 Minuten, erlebte Oldboy im Jahre 2003 seine Uraufführung. Zum Einstieg und Überblick, gehört an dieser Stelle die Filmhandlung komprimiert in ihren wichtigsten Inhalten charakterisiert: Oh Dae-su, ein durchschnittlicher Seouler Geschäftsmann und Familienvater, wird von Unbekannten überwältigt und für fünfzehn Jahre in ein privates Ein-Zimmer-Appartement gesperrt – in Unklarheit gelassen über den Grund und die Dauer seiner Gefangenschaft. Das Fernsehen als einziges Bindeglied zur Außenwelt, informiert ihn über den Mord an seiner Frau und der Fahndung nach ihm als Hauptverdächtigen. Nach seiner unvermittelten Freilassung, zwingt ihn sein Peiniger binnen fünf Tagen die Hintergründe des Martyriums herauszufinden. Unterstützung findet er dabei von dem Mädchen Mi-do. Getrieben vom alleinigen Gedanken der Rache, rechnet Oh Dae-su in einem Akt der Selbstjustiz Stück für Stück mit seinen Entführern ab – Auge um Auge, Zahn um Zahn, auf der Suche nach Genugtuung, Freiheit und Ausgleich des an ihm verübten Unrechts.

2. Das Talionsprinzip

Das Filmwerk zieht Parallelen zur Gerechtigkeitsregel der Wiedervergeltung nach dem Talionsprinzip. Um die Art der medialen Verarbeitung von Rache in Oldboy in seiner Umsetzung einordnen und beurteilen zu können ist es hilfreich, zunächst den Begriff der Talion zu definieren.

2.1. Der Begriff der Talion

Vergeltung und Rache sind Mittel der sozialen Kontrolle.[3] Die Vergebung von Fehlverhalten in diesem Kontext, hängt eng mit dem Talionsprinzip zusammen. Der Drang, einem Unrecht durch Rache zu begegnen, ist eine Art angeborener Impuls des menschlichen Geschlechts und der Rachetrieb damit einer der ursprünglichsten in der menschlichen Natur.[4] In verschiedenen Ausprägungen dient er der Arterhaltung und der rechtlichen Regelung innerhalb einer sozialen Gemeinschaft. Allerdings darf dem Racheinstinkt nach Hans Kelsen keine Natürlichkeit zugeschrieben werden, denn vom Unlustgefühl zur tatsächlich ausgeführten Rache, bedarf es erst einen Prozess der Modifikation. So ist sie „[…] nur in der Gesellschaft, nicht in der Natur möglich.[5] Es kann dann von Rache gesprochen werden, wenn diese als Handlung bewusst erfolgt. Nicht, um Schaden abzuwenden, sondern um den Verursacher des bereits erfolgten Übels ebenfalls ein Übel zuzufügen.[6] Einer der radikalsten Form, ist das Handling des Strafrechts nach der Talion. Unter dem ius talionis, alternativ Talionsprinzip oder Talion genannt, werden verschieden geartete spiegelnde Strafen zusammengefasst. Sie strebt als Vergeltungs- oder Strafrecht ein Gleichgewicht zwischen dem entstandenen Schaden des Opfers und der Strafe des Täters an. Der Rechts - und Rachegrundsatz des ius talionis basiert damit auf dem Prinzip der ausgleichenden Gerechtigkeit. Am unmittelbarsten ist dieses in den alttestamentarischen Mosaischen Rechten niedergeschrieben.[7] Die zentralen biblischen Textpassagen zum ius talionis im alten Testament, sollen im Folgenden weitgehend unkommentiert aufgeführt werden, um einen Eindruck seines urtümlichen Inhalts und Rechtssatzes zu vermitteln. Neben Varianten in Levitikus 24,19-20[8] und Deuteronomium 19,21[9], findet sich die vermeintlich bekannteste im Buch Exodus 21,22-25[10] formuliert. Die Talionsformel wird hier konsequent wörtlich verstanden und schließt neben der Todesstrafe auch eine Verstümmelungsstrafe ein. Sie kann also den Täter treffen oder einen Anderen in Form einer Spiegelstrafe. In der Überlieferung der Priesterschrift Leviticus 24,19-20 im dritten Buch Mose heißt es: „Wenn aber einer seinem Volksgenossen einen Leibesschaden zufügt, so soll man ihm genauso tun, wie er getan hat: Bruch um Bruch, Augen um Auge, Zahn um Zahn […].“[11] An dieser Stelle bezieht sie sich ausschließlich auf Körperverletzung, wonach die Talionsleistung auch in Form einer abgemachten Ausgleichszahlung geschehen könnte. Das Rechtsprinzip der Talion findet sich auch außerhalb in anderen Kulturen wieder. Neben einer Niederschrift in den Büchern Mose, existiert weiter eine Formulierung der Talion nach dem Codex Hammurabi.[12] Wie in der alttestamentarischen Priesterschrift, bezieht sie sich darin lediglich auf die Körperverletzung und es ist keine Blutrache aufgeführt.[13] Nur in Bundesbuch beinhaltet die Talionsformel auch die Tötung. In allen Fällen gilt jedoch die Talion als Vorschrift bei Körperverletzung. Das ius talionis im ureigenen Sinne, meint die Vergeltung eines Übels durch ein Gleiches, als die vollkommen gerechte Wiedervergeltung.[14] Der reinen Gerechtigkeit angemessen, soll eine Vergeltung und Bestrafung durch Gleiches mit Gleichem, durch eine gleichartige Handlung geschehen – nicht mehr und nicht weniger. Anders formuliert, ist sie schlicht als ein Prinzip des Schadenersatzes gedacht. Ein wichtiges Stichwort im Zusammenhang damit, ist „Angemessenheit“. Die Angemessenheit der Strafe.[15] Das Gleichgewicht zwischen Strafe und Tat soll erreicht werden, zu dessen Zweck sich das Strafmaß am Schaden orientieren muss.[16] Den heutigen Vorstellungen von Moral entsprechend, scheint dieses Prinzip wenig nachvollziehbar. Zumal, wenn zum Ausgleich einer Tat eine Leibesstrafe, eine Körperverletzung und im Extremfall eine Hinrichtung vollzogen wird. Dennoch ist sie die archaischste Regelung der Vergeltung.[17] Nach Kant gar die einzig sichere und reine Möglichkeit von Gerechtigkeit.[18] Dabei dient die Einführung der Talion nicht dazu, dem Rachebedürfnis des Opfers in Schranken zu halten, sondern die Talion richtet sich vordergründig an den Täter, der eine Gegenleistung zu erbringen hat.[19] Wenn in ihrem Sinne ausgeführt, liegt jedoch eben darin für den Täter ein von Fall zu Fall positiver Aspekt in dieser Form von Rache. Denn diese Regelung der Wiedervergeltung will den gerechten Ausgleich und setzt den Ausmaßen von privaten Bestrafungen eine Grenze, was der Durchsetzung des einzelnen Gerechtigkeitsgefühls somit entgegenwirkt.[20] Auch ist nach getaner Rache die Wahrscheinlichkeit und Gefahr einer Wiederholung durch den Urheber geringer.[21] Es gilt unbedingt, die Talionsstrafe nicht pauschal als direkte Spiegelstrafe, sondern darunter ebenso die Option der Ausgleichszahlung zu betrachten.[22] Talion bedeutet demnach nicht nur, wenn der Täter gleiches Übel erleiden muss, sondern auch, wenn ihm zur angemessenen Wiedergutmachung z.B. das Glied genommen wird, mit dem er die Tat ausgeübt hat. Sie bedeutet hier also, dass ein wesentliches Merkmal der Tat in die Strafe miteinbezogen wird.[23] Weiter ist die Talion nicht gleich dem Vergeltungsgedanken, sondern sie ist Vergeltung in ihrer extremsten Ausprägung. Es erklärt sich damit, dass Rache und Selbstjustiz Ausdruck in der Talionsformel finden, wo strafrechtliche Verbote die ausgleichende Gerechtigkeit für den oder die Betroffenen nicht herzustellen vermögen.[24] Die zitierten Hauptquellen berufen sich beide ausschließlich auf die Bibel und die Bezüge sind so freilich eine Interpretationsfrage. Sowohl Weismann als auch Grünwaldt stützen ihre Argumentation auf die identischen Textstellen. Weismann lässt Teile entfallen, um seine Behauptung zu untermauern, die da ist, dass die Formeln des Talionsprinzips nach dem Mosaischen Recht rein für den privatrechtlichen Bereiche gemeint ist und nicht in den strafrechtlichen gehört, wonach sich die Rache nach dem Talionsprinzip unabhängig vom öffentlichen Strafrecht entwickelt hat.[25] Zusammenfassend lässt sich an dieser Stelle abschließend festhalten, dass sich verschiedene Auslegungen der Talionsformel in unterschiedlichen Kulturkreisen und ihrem Verständnis von Privatrecht finden. Das Normen und Wertesystem der jeweiligen Gesellschaft, spiegelt sich darin ein stückweit. Das diese sich sowohl soziologisch als auch zeitlich differierend entwickelt haben, lassen sie sich darum nicht oder nur sehr vorsichtig aufeinander beziehen und aufbauen. Talion kann so, je nach Auslegung in weiteren und engeren Sinn gefasst werden, worauf im Verlauf dieser Arbeit noch beispielhaft eingegangen werden wird.

2.2. Aktualität und Relevanz des Talionsprinzips

Das Bedürfnis nach Rache ist eines der stärksten menschlichen Emotionen: „Modern state societies permit and encourage us to express our love, anger, grief, and fear, but not our thirst for vengeance.“[26] Die vermeintlich niedrigen Instinkte und Beweggründe, zu denen sich neben Rache auch Hass, Eifersucht oder der Neid zählen, sind unabdingbar Bestandteil des menschlichen Wesens und aus keinem gemeinschaftlichen Zusammenleben zu streichen. Das Talionsprinzip, wie in Mosaischen Recht erwähnt, findet sich seit der Neuzeit allerdings nur noch in abgewandelter Form. Im 21. Jahrhundert ist kein Zeitgenosse zur Rache verpflichtet – sie ist in privatem Rahmen von staatlicher Seite aus gar verboten.[27] Doch das moderne Strafrecht wurde einst aus dem Rachegesetz entwickelt und es existiert in ihm nach wie vor das Bestreben, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen Tat und Strafe herzustellen. Rache im Sinne der Talion kommt im öffentlichen Recht jedoch keine Bedeutung mehr zu – die Resozialisierung des Täters muss den Grundsätzen der Justiz entsprechend, das vordergründige Anliegen sein. Denn aus kriminalistischer Sicht ist es freilich unmöglich, eine Bestrafung nach den Vorgaben des ius talionis offiziell zu dulden.[28] Moralisch absurd, bedeutete es beispielweise beim Vergehen einer Vergewaltigung, als Urteil ebenfalls eine Vergewaltigung zu verhängen. Das Strafmaß für eine Tat orientiert sich nicht mehr am Schaden des Opfers, sondern an der kriminellen Energie des Täters. Die moralische Entscheidungsfreiheit spielt dabei eine große Rolle. Nach wie vor wird auch zwischen einem Unfall, fahrlässiger- oder vorsätzlicher Tötung unterschieden und auch Wergeld, das bereits in den biblischen Passagen aufgegriffen ist, ist noch immer aktuell.[29] Für das Privatrecht allerdings nimmt die Talion sehr wohl noch einen bedeutenden Stellenwert ein. Wie schon von Kant angenommen, ist eine Gegenstrafe „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ im Grundsatz möglicherweise wirklich die einzig wahre Form von Gerechtigkeit. An dieser Stelle stellt sich die Frage, ob das Talionsprinzip demzufolge gerechter als unser Rechtsystem ist.

Für das sich rächende Opfer entsteht im Nachhinein kein eigentlicher Nutzen im materiellen Sinn. Eher ist ein präventiver Nutzen in dem Sinne, dass die Talion weiteren Angriffen und Taten vorbeugt, das Ergebnis. „The great principle of justice […] was an eye for an eye and a tooth for a tooth, and the object of all their punishments was to obtain compensation for injuries, not to prevent crimes.“ [30] Wenn auch in Bezug auf den Stamm der Maori formuliert, umschreibt dieses Zitat treffend das Spezifikum der Talion, der nicht nur in vermeintlich primitiven Kulturen an Gültigkeit besitzt. Auch wenn die vergeltende Rache im modernen Rechtssystem keine direkte Verwendung mehr findet, ist beispielsweise die Verstümmelung des Täters der Verletzung des Opfers entsprechend, im islamischen Recht noch heute gebräuchlich.[31] Als Referenzfall kann hier die Angelegenheit der Muslimin Amene Bahrami angeführt werden, die durch einen mutwilligen Angriff mit Schwefelsäure infolge eines abgewiesenen Heiratsantrages, im Gesicht schwer entstellt wurde und ihr Augenlicht verlor[32]. Ein Scharia-Gericht sprach ihr mit Prozessende das offizielle Recht auf Rache zu, nachdem sie dem Angeklagten durch abgezählte Säuretropfen ebenfalls das Augenlicht nehmen dürfte. Auch in Form von Blutrache, spielt die ausgleichende Gerechtigkeit nach der Talion vor allem im islamischen Kulturraum, noch eine relevante Rolle.[33] Der Begriff der Ehre ist hier zentral. So geschieht Rache im Sinne von Blutrache und Talion aus privater Motivation und Ambition und freien Stücken außerhalb des öffentlichen Rechts. Rache wird somit immer dann notwendig und wirksam, wenn keine gesetzliche Vergeltung eine das persönliche Unrechtsempfinden beseitigen kann.[34] Sie erfolgt aus privatem Drang nach Vergeltung von widerfahrenem Unrecht, das für den oder die Betroffenen von offizieller Seite ungenügend gerächt worden ist oder werden würde, weshalb sie logisch betrachtet in der Tat als die gerechtestes Vergeltung wahrgenommen wird. Nach Schlee und Turner müssen so Entscheidungen des Staates von Entscheidungen im privaten, staatsfreien Raum strikt unterschieden werden.[35] Denn Die Talion sei das „[…] innere Prinzip der Strafgestaltung […]“[36]

[...]


[1] WEISMANN, Jakob: Talion und öffentliche Strafe im mosaischen Rechte. In: Koch, Klaus (Hg.): Um das Prinzip der Vergeltung in Religion und Recht des Alten Testaments (Wege der Forschung 125), Darmstadt 1972, S.326.

[2] Vgl. siehe Carlsen Verlag: https://www.carlsen.de/serie/old-boy/20892#In-dieser-Serie.

[3] Vgl. SCHWARTZ, Barry: Vengeance and Forgiveness: The Uses of Beneficence in Social Control. School Review 86. 1978, S.656.

[4] Vgl. WEISMANN: Talion und öffentliche Strafe im mosaischen Rechte, S.325.

[5] KELSEN, Hans: Vergeltung und Kausalität. (Vergessene Denker – Vergessene Werke, Bd.1), Wien [u.a.] 1982, III. Kapitel, § 18.

[6] Vgl. ebd., III. Kapitel, § 17.

[7] Vgl. WEISMANN: Talion und öffentliche Strafe im mosaischen Rechte, S.326.

[8] Vgl. Levitikus 24,19-20 zitiert nach GRÜNWALDT, Klaus: Augen um Auge, Zahn um Zahn. In: Auge um Auge, Zahn um Zahn? Das Recht im Alten Testament. Mainz 2002, S.128.

[9] Vgl. Deuteronomium 19,21 zitiert nach ebd., S.130.

[10] Vgl. Exodus 21,22-25 zitiert nach ebd., S.124,: „(22) Wenn Männer sich raufen und stoßen eine schwangere Frau, so dass ihr Kind/ihre Kinder herauskommt/-kommen, aber kein weiteres Unglück passiert, wird er mit einer Geldbuße belegt, wie sie der Ehemann der Frau auferlegt, und er soll sie durch Schiedsrichter geben. (23) Falls aber ein weiterer Schaden entsteht, dann sollst du geben Leben um Leben, (24) Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, (25) Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.“

[11] WEISMANN: Talion und öffentliche Strafe im mosaischen Rechte, S.339

[12] Vgl. ebd., S. 340.

[13] Vgl. ebd., S. 340, 370.

[14] Vgl. ebd., S. 338.

[15] Vgl. GRÜNWALDT, Klaus: Augen um Auge, Zahn um Zahn. In: Auge um Auge, Zahn um Zahn? Das Recht im Alten Testament. Mainz 2002, S.129.

[16] Vgl. ebd., S.131.

[17] Vgl. RICHTER, Ursula: Rache im gesellschaftlichen Kontext. Rache, Recht und Gerechtigkeit. In: Die Rache der Frauen: Formen weiblicher Selbstbehauptung. Stuttgart 1991, S. 141.

[18] Vgl. WEISMANN: Talion und öffentliche Strafe im mosaischen Rechte, S.326.

[19] Vgl. WEISMANN: Talion und öffentliche Strafe im mosaischen Rechte, S.347.

[20] Vgl. ebd., S.346.

[21] Vgl. KELSEN: Vergeltung und Kausalität. III. Kapitel, § 18.

[22] Vgl. GRÜNWALDT: Augen um Auge, Zahn um Zahn. S.126.

[23] Vgl. WEISMANN: Talion und öffentliche Strafe im mosaischen Rechte, S.337.

[24] Vgl. RICHTER: Rache im gesellschaftlichen Kontext. Rache, Recht und Gerechtigkeit. S. 143-44.

[25] Vgl. WEISMANN: Talion und öffentliche Strafe im mosaischen Rechte, S.328.

[26] DIAMOND, Jared: Annals of Anthropology. Venegance is ours. What can tribal societies tell us about our need to get even? In: The New Yorker: Reporting & Essays. URL: http://www.unl.edu/rhames/courses/war/diamond-vengeance.pdf, (21.April 2008), S.9.

[27] Vgl. RICHTER: Rache im gesellschaftlichen Kontext. Rache, Recht und Gerechtigkeit. S.140.

[28] Vgl. WEISMANN: Talion und öffentliche Strafe im mosaischen Rechte, S.337.

[29] Vgl. ebd. , S.342.

[30] KELSEN: Vergeltung und Kausalität. III. Kapitel, § 23.

[31] Vgl. WEISMANN: Talion und öffentliche Strafe im mosaischen Rechte, S.344.

[32] Vgl. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/iran-saeureopfer-verzichtet-auf-racheakt-a-777543.html

[33] Vgl. WEISMANN: Talion und öffentliche Strafe im mosaischen Rechte, S.369.

[34] Vgl. RICHTER: Rache im gesellschaftlichen Kontext. Rache, Recht und Gerechtigkeit. S. 143-44.

[35] Vgl. SCHLEE, Günther; TURNER, Bertram: Rache, Wiedergutmachung und Strafe: Ein Überblick. In: Schlee, Günther (Hrsg.): Vergeltung: Eine interdisziplinäre Betrachtung der Rechtfertigung und Regulation von Gewalt. Frankfurt am Main 2008, S.66.

[36] KERSTING, Wolfgang: Zur philosophischen Begründung der Strafe. Historische Skizzen und systematische Probleme. In: Gander, Hans-Helmuth [Hrsg.]: Bausteine zu einer Ethik des Strafens: philosophische, juristische und literaturwissenschaftliche Perspektiven. Würzburg 2008, S.20.

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Details

Title
Filmische Umsetzung der Rachethematik nach dem "ius talionis" in Park Chan-wooks "Oldboy"
College
Justus-Liebig-University Giessen  (Institut für Soziologie)
Course
Faszinosum Revange: Mediale Interpretation der Rachethematik
Grade
1+
Author
Year
2014
Pages
18
Catalog Number
V299159
ISBN (eBook)
9783656956853
ISBN (Book)
9783656956860
File size
838 KB
Language
German
Keywords
Talionsprinzip, ius talionis, Oldboy, Park Chan-wooks, Revange, Rache, Vergeltung, Sozioligie
Quote paper
Mona Schlapp (Author), 2014, Filmische Umsetzung der Rachethematik nach dem "ius talionis" in Park Chan-wooks "Oldboy", Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/299159

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