Die Religionspolitik von Theodosius dem Großen


Dossier / Travail, 2002

19 Pages, Note: 3+


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
Einblick in die religionspolitische Lage vor Theodosius

2. Das Edikt des Theodosius
Das Edikts: “cunctos populos“ aus dem Jahr 381

3. Die Häretiker
Überblick und Auswertung der Häretikergesetze aus dem Codex Theodosianus

4. Die Heiden
4.1. Die Entwicklung der Heidengesetze von 379 n. Chr. bis 391 n. Chr
4.2. Die Heidengesetze ab 391 n. Chr

5. Zusammenfassung

6. Quellen- und Literaturverzeichnis
6.1. Quellen
6.2. Literatur

1. Einleitung

Einblick in die religionspolitische Lage vor Theodosius

Ab 303 nach Christus gab es keine Christenverfolgungen mehr und somit konnte sich eine neue Religion immer mehr in der römischen Gesellschaft durchsetzen. Unter Kaiser Galerius wurde 311 n. Chr. erstmals ein Toleranzedikt[1] für die Christen ausgesprochen. Kaiser Konstantin war der erste christliche Kaiser, der sich dieser Religion mit dem Konzil von Nikaea anschloss.[2]

Auch die Söhne des Konstantin, Konstans und Konstantius II, führten dessen Religionspolitik weiter. Konstantin II übte den größten Einfluss aus und war ab 353 n. Chr. Alleinherrscher.[3]

Einen kurzen Einbruch erlitten die Christen unter Julian Apostata, einem Anhänger der heidnischen Opferkulte, der andere Religionen verbot. Er herrschte jedoch nur von 361-362 n. Chr.. Um das Heidentum wieder aufleben zu lassen, schränkte er die Christen in ihren Rechten ein.

In den Jahren der Regentschaften der Kaiser Valentian I, Valens II sowie Valentian II wurde die Religionsfrage sehr selten gestellt. Arianismus- und Donatismusstreit konnten sich weit ausbreiten. Da gesetzlich nichts festgeschrieben war, bildeten sich Abspaltungen dieser Parteien. Ein erstes Zeichen gegen die Verachtung der Religionsfrage setzte Kaiser Gratian mit seinem Toleranzedikt von 378 n. Chr.. Auf Grund eines synodalen Beschlusses wurde er um ein Eingreifen gebeten. Diese Maßnahme jedoch verschlechterte die religiöse Lage. Theodosius, der 379 n. Chr. zum Kaiser für das arianische Ostreich ernannt wurde, machte es sich zur Aufgabe, die Uneinigkeit in der Kirche zu beenden. Der einzig wahre Glaube sollte sich in dem gesamten Reich durchzusetzen.[4]

2. Das Edikt des Theodosius

Das Edikts: “cunctos populos“ aus dem Jahr 381 n. Chr.

Die erste Aufgabe des Theodosius nach seinem Amtsantritt bestand darin, die Goten durch kriegerische Auseinandersetzungen vom Balkangebiet zu vertreiben. Diese Aufgabe konnte er mit Hilfe Gratians vorerst schnell bewältigen und sich damit der Religionspolitik zuwenden. Es geschah in Form eines Ediktes namens „cunctos populos“, welches er am 28.02.381 n. Chr. in Konstantinopel erließ. Dieses Edikt galt als eine Ankündigung für die darauf folgende Religionspolitik.[5] Lippold behauptet,dass dieses Ereignis bereits ein Jahr zuvor stattfand und als ein rechtlich bindendes kaiserliches Bekenntnis für die Christen anzusehen war.[6]

Bei der Entstehung des Ediktes ging Lippold davon aus, dass Theodosius sein Bekenntnis ohne Hilfe der kirchlichen Instanzen formulierte. Nach Berichten des Sozomenes (Sozom.VII,4,5f.)[7] ließ sich Theodosius infolge der Heilung einer schweren Krankheit vom Bischof Acholius taufen. Durch sein Tauferlebnis soll er sich berufen gefühlt haben, dieses Edikt anzufertigen.[8] Socrates (Sokr.V,6,3ff)[9] belegt uns, dass der Kaiser kurz nach seiner Taufe am 24.11.380 in Konstantinopel einzog und darauf hin das genannte Edikt erließ. Dieses Datum ist in der Forschung nicht ganz unumstritten, denn Zosimus (Zos.IV,34,4)[10] schreibt von des Kaisers Treffen mit dem Gotenkönig Athanarich am 11.01.381 und erwähnt dabei, dass Theodosius gerade von einer gefährlichen Krankheit genesen war. Ich gehe dabei mit der Meinung des Sokrates konform, denn er bezieht sich mit seiner Datierung auf den Codex Theodosianus (C.Th.XVI,1,2)[11].

Im Gegenzug wird von anderen Forschern angenommen, dass Theodosius durch sein gläubiges Elternhaus seit seiner Geburt getauft war. Sie interpretieren, dass es Theodosius als Aufgabe angesehen haben muss, als frommer Christ die Kircheneinheit wiederherzustellen.

Keiner dieser Thesen kann Glauben geschenkt werden, da beide nicht bewiesen wurden. Ich persönlich tendiere zu der Lippoldschen These, da sie auf antiken Quellen basiert.

Die Bedeutung und die inhaltlichen Aspekte des Ediktes sind klar ersichtlich. Das Ziel des Kaisers wird in folgender Aussage deutlich: „Alle Völker sollen als Angehörige der Religion leben, die der göttliche Apostel Petrus den Römern überliefert hat“.[12] Das Edikt richtete sich an die konstantinopolitanische Bevölkerung. Es besaß Gültigkeit für das gesamte römische Reich. Der athanasianische Glauben des Westens galt als zusätzliches Ziel für eine Einbindung in die gemeinsame Politik. Theodosius erhoffte sich damit, eine politische Einigung zwischen Ost- und Westreich zu erzielen.[13]

Ein wichtiger inhaltlicher Punkt in der Aussage des Kaisers war sein Glaubensbekenntnis (Credo). In dem Codex Theodosianus (C.Th.XVI,1,2) wurde es folgendermaßen formuliert: „...wer den allmächtigen Gott und Christus, seinen Sohn, mit einem Namen bekennt, Gott von Gott, Licht aus Licht: wer den heiligen Geist nicht durch Leugnung beleidigt, den wir hoffen und empfangen aus dem höchsten Hervorbringer der Dinge (Welt)...“[14]

Theodosius deutet auf Menschen, die sich als „christianum catholicum[15] betiteln durften und damit vollständigen Rechtsschutz erhielten. Bereits als erste Maßnahme wurde über die Häretiker die Infamie verhängt. Das äußert sich in der Verwehrung von bestimmten Ämtern oder durch Einschränkung des Rechtsschutzes. Diesen Häretikern, wie z.B. den Arianern, Photinianern, Eunomianer etc. wurde vorerst durch das Edikt nur die göttliche Bestrafung angedroht.

In dem oben genannten Zitat aus dem Codex Theodosianus lässt sich auch bereits eine erste Aussage gegen das Heidentum erkennen. Im Gegensatz zu der Religion des Heidentums wird in dieser Quelle von nur einer wesensgleichen Gottheit ausgegangen. Daraus lässt sich schließen, dass andere religiöse Ansätze als inakzeptabel betrachtet wurden. Ich erkenne somit bereits hier den frühesten Ansatz für das Zerbrechen des Heidentums unter Theodosius, obwohl das Edikt selbst als eine innerchristliche Regelung zu betrachten war.[16]

Den Aussagewert des cunctos populos beschrieb der heidnische Autor Libanius folgendermaßen. „Persuasion is required in such matters, not constraint. If persuasion fails and constraint is employed, nothing has been accomplished, though you think it has.“

(Lib., II, or. XXX, 29)[17]

Libanius war ein Rhetor im Amt eines praefectus praetorio ehrenhalber seit 383 n.Chr.[18] Er war dem Kaiser also Untertan und schrieb trotzdem in seiner Oratio 30, To the emperor Theodosius, for the temples, dass Theodosius der Große mit dem Edikt cunctos populos versuchte, der römischen Bevölkerung den katholischen Glauben aufzuerlegen. Dies missbilligt der Heide Libanius, indem er in seiner Oratio an den Kaiser fragt:

„Now what advantage have they won when adherence to their doctrine is a matter of words and the reality is absent?“ (Lib., II, or. XXX, 29)[19]

Damit verdeutlicht er seine Auffassung zur christlichen Religion, denn er erklärt diese als realitätsfremd und als eine „Lehre der Worte“. Ich denke, Libanius vergleicht hier seine heidnischen Gebräuche mit denen der Christen und zieht daraus das Fazit, dass sein Glauben der wahre sei. Daher spricht er anschließend auch von einem Glaubenszwang durch das cunctos populos, wie ich bereits zitierte. Dabei finde ich interessant, dass sich Libanius als Heide von diesem Edikt angesprochen fühlt und in dieser Weise darüber urteilt.

Diese Auffassung deckt sich mit der meinigen, die ich aus dem Codex Theodosianus (C.Th.XVI,1,2) erlesen konnte. Denn in diesem Abschnitt des Gesetzbuches wird nicht nur die Zukunft der Häretiker prognostiziert, sondern auch die der Heiden.

Trotz allem sollten man die Tragweite des Ediktes nicht überbewerten.

[...]


[1] Enßlin, W.: Staat und Kirche von Konstantin dem Großen, in: Ruhbach,G.: Die Kirche angesichts der konstantinischen Wende (Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Bd.306) Darmstadt, 1976, S. 74

[2] Ebd.: Staat und Kirche von Konstantin dem Großen, in: Ruhbach,G.: Die Kirche angesichts der konstantinischen Wende (Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Bd.306) Darmstadt, 1976, S. 75-78

[3] Ebd.: Staat und Kirche von Konstantin dem Großen, in: Ruhbach,G.: Die Kirche angesichts der konstantinischen Wende (Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Bd.306) Darmstadt, 1976, S. 79

[4] Ebd.: Staat und Kirche von Konstantin dem Großen, in: Ruhbach,G.: Die Kirche angesichts der konstantinischen Wende (Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Bd.306) Darmstadt, 1976, S. 83

[5] Ernesti, Jörg: Princeps christinianus und Kaiser aller Römer (=Paderborner theologische Studien, Bd.25), Paderborn 1998, S.19

[6] Lippold, Adolf: Die Kaiser Theodosius der Große und Theodosius II, Stuttgart 1972, col.120

[7] Epd.: Die Kaiser Theodosius der Große und Theodosius II, Stuttgart 1972, col.7

[8] Ebd.: Die Kaiser Theodosius der Große und Theodosius II, Stuttgart 1972, col.10

[9] Ebd.: Die Kaiser Theodosius der Große und Theodosius II, Stuttgart 1972, col.10

[10] Ebd.: Die Kaiser Theodosius der Große und Theodosius II, Stuttgart 1972, col.10

[11] Ernesti, Jörg: Princeps christinianus und Kaiser aller Römer (=Paderborner theologische Studien, Bd.25), Paderborn 1998, S.19

[12] Ernesti, Jörg: Princeps christinianus und Kaiser aller Römer (=Paderborner theologische Studien, Bd.25), Paderborn 1998, S.20

[13] Ebd.: Princeps christinianus und Kaiser aller Römer (=Paderborner theologische Studien, Bd.25), Paderborn 1998, S.23

[14] Ebd.: Princeps christinianus und Kaiser aller Römer (=Paderborner theologische Studien, Bd.25), Paderborn 1998, S.26

[15] Ebd.: Princeps christinianus und Kaiser aller Römer (=Paderborner theologische Studien, Bd.25), Paderborn 1998, S.23

[16] Ebd.: Princeps christinianus und Kaiser aller Römer (=Paderborner theologische Studien, Bd.25), Paderborn 1998, S.23

[17] Libanius: Selected Works, Buch II, übers. von A.F. Norman (Harvard University Press), London, 1977, S.127

[18] Lippold, Adolf: Die Kaiser Theodosius der Große und Theodosius II, Stuttgart 1972, col.28

[19] Libanius: Selected Works, Buch II, übers. von A.F. Norman (Harvard University Press), London, 1977, S.127

Fin de l'extrait de 19 pages

Résumé des informations

Titre
Die Religionspolitik von Theodosius dem Großen
Université
Otto-von-Guericke-University Magdeburg  (Institut für Geschichte)
Cours
Zwischen heidnischer Tradition und christlicher Neuerung: Das römische Reich im 4.Jh.n.Chr.
Note
3+
Auteur
Année
2002
Pages
19
N° de catalogue
V29916
ISBN (ebook)
9783638313124
Taille d'un fichier
493 KB
Langue
allemand
Annotations
Die Hausarbeit beschäftigt sich grundlegendst mit der Frage: Ist Theodosius der Große nach Konstantin der starke neue Befürworter der Christenheit oder wird seine Stellung in der Geschichte nur falsch interpretiert? Dabei werden Themen, wie die Häretiker -und Heidengesetze, sowie der Codex Theodosian behandelt und erklärt, um Schlussfolgerungen auf diese Frage erheben zu können.
Mots clés
Religionspolitik, Theodosius, Großen, Zwischen, Tradition, Neuerung, Reich
Citation du texte
Oliver Zachert (Auteur), 2002, Die Religionspolitik von Theodosius dem Großen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/29916

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