Inklusion von Kindern mit körperlicher Beeinträchtigung im Schulsport

Lösungsstrategien zur optimalen Umsetzung der Inklusion im Sportunterricht


Trabajo Universitario, 2015

29 Páginas, Calificación: 1,7

Anónimo


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Behinderung
2.1 Definition
2.2 Unterschiedliche Ausprägungen von Behinderungen

3 Inklusion
3.1 Definition
3.2 Ursprung und Entwicklung
3.3 Kritik

4 Gesetzliche Grundlage
4.1 Salamanca-Erklärung
4.2 UN-Behindertenrechtskonvention
4.3 Deutsches Schulrecht

5 Inklusion im Sportunterricht
5.1 Funktion und Zielsetzung des Sportunterrichts
5.2 Problematik
5.3 Lösungsstrategien

6 Fazit

7 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Zielsetzung dieser Studienarbeit ist die Darstellung und Untersuchung von Inklusion beeinträchtigter Kinder im Schulsport.

Eingangs erfolgt eine Einführung in das Thema Behinderung mit besonderer Ausrichtung auf die unterschiedlichen Ausprägungen von Behinderungen. Im Anschluss wird die Inklusion im Allgemeinen betrachtet. Dazu werden verschiedene Definitionen auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede untersucht. Zudem werden die Entwicklungen von der Exklusion bis zur Inklusion historisch eingeordnet. Zusätzlich wird die Idee der Inklusion anhand von unterschiedlichen Meinungen und Ansätzen kritisch betrachtet.

Anschließend wird die gesetzliche Grundlage dargestellt, angefangen bei der Salamanca-Erklärung über die UN-Behindertenrechtskonvention bis hin zum deutschen Schulrecht.

Im weiteren Verlauf erfolgt die Thematisierung des inklusiven Sportunterrichts. In diesem Zuge wird umfangreich auf die Ziele des inklusiven Sportunterrichts sowie die damit einhergehende Problematik eingegangen. Darüber hinaus werden unterschiedliche Lösungsstrategien zur optimalen Umsetzung der Inklusion im Sportunterricht dargestellt.

Im Fazit der Studienarbeit werden die wichtigsten Inhalte und die daraus resultierenden Erkenntnisse abschließend zusammengefasst.

2 Behinderung

Dieses Kapitel beschäftigt sich mit einer grundlegenden Einführung in das Thema. In diesem Zusammenhang werden zunächst unterschiedliche Definitionen des Begriffs der Behinderung vorgestellt und miteinander verglichen. Anschließend werden unter-schiedliche Ausprägungen von Behinderungen und Störungen dargestellt.

2.1 Definition

Definitionen haben die Aufgabe, Begriffe zu erklären oder die Bedeutung aufzuzeigen. Der Begriff der Behinderung lässt sich nur bedingt präzise definieren. Es besteht keine einheitliche Definition, da sich viele unterschiedliche wissenschaftliche Bereiche mit dem Thema auseinandersetzen (Medizin, Psychologie, Rechtswissenschaft).

Eine der aktuellsten Definitionen gibt die Weltgesundheitsorganisation (WHO). Sie überarbeitete ihre Definition aus dem Jahr 1980, die als „International Classification of Functioning, Disability and Health (ICIDH)“ bezeichnet wurde. Die ICIDH wurde in drei Bereiche unterteilt, welche die Schädigung, die Funktionsbeeinträchtigung und die soziale Beeinträchtigung umfasst. Die Schädigung stellt die körperliche Störung dar, während die Funktionsbeeinträchtigung die individuellen Auswirkungen dieser Schädigungen und die soziale Beeinträchtigung die gesellschaftliche Benachteiligung bedeutet (vgl. WHO, 2001, S. 2). Die WHO beschloss im Jahr 2001 die „Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF)“. Diese neue Definition unterliegt auch einer Einteilung in drei Abschnitte, die aus den Begriffen Schädigung, Aktivitätsbeeinträchtigung und Partizipationseinschränkung bestehen (vgl. WHO, 2001, S. 35f.). Mit der Schädigung ist weiterhin eine körperliche Störung gemeint, die zum Beispiel aus dem Fehlen eines Körperteils resultiert. Die Aktivitätsbeeinträchtigung beinhaltet die Beeinträchtigung der funktionalen Gesundheit. Die Partizipationseinschränkung meint die Beeinträchtigung durch die Teilnahme an unterschiedlichen Lebensbereichen.

In der nachfolgenden Abbildung wird die Interaktion zwischen den einzelnen Bereichen der Definition der ICF grafisch verdeutlicht.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Interaktion zwischen den Strukturelementen der ICF1

Durch das Einbeziehen von Umwelt- sowie personenbezogenen Faktoren in die ICF löst sich die WHO von einer ausschließlich medizinischen Definition und lässt die soziale Vorstellung des Begriffs der Behinderung mit einfließen (vgl. WHO, 2001, S. 12f.).

Die Definition von Behinderung im deutschen Sozialgesetzbuch beinhaltet auch den Zeitraum der Beeinträchtigung und unterscheidet sich in der Hinsicht von der ICF. Im Sozialgesetzbuch IX (§ 2 Absatz 1) heißt es: „Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.“ (SGB IX, 2001, S. 6).

Der Aspekt des Zeitraums einer Beeinträchtigung wird auch von dem Soziologen Prof. Dr. Günther Cloerkes in seiner Definition aufgegriffen. Dieser definiert eine Behinderung als „eine dauerhafte und sichtbare Abweichung im körperlichen, geistigen oder seelischen Bereich, der allgemein ein entschieden negativer Wert zugeschrieben wird. ,Dauerhaftigkeit‘ unterscheidet Behinderung von Krankheit. ,Sichtbarkeit‘ ist im weitesten Sinne das „Wissen“ anderer Menschen um die Abweichung.“ (Cloerkes, 2007, S. 8).

Die vorgestellten Definitionen verdeutlichen, dass es noch keine einheitliche Definition von Behinderung gibt. Übereinstimmend in den hier dargestellten Definitionen ist jedoch die Aussage, dass es sich bei einer Behinderung um eine Beeinträchtigung handelt. Außer bei dem deutschen Soziologen Günther Cloerkes wird auch definiert, dass sich Behinderungen auf das Teilnehmen am gesellschaftlichen Leben auswirken.

Abschließend lässt sich festhalten, dass eine Behinderung, sowohl im körperlichen, als auch im psychischen oder gesellschaftlichen Bereich, eine Abweichung der gewöhnlichen menschlichen Entwicklung darstellt.

2.2 Unterschiedliche Ausprägungen von Behinderungen

In diesem Kapitel werden unterschiedliche Ausprägungen von Behinderungen erläutert. Im Rahmen dieser Studienarbeit kann nicht auf jede Art von Behinderung eingegangen werden. Es folgen Erläuterungen sowie Beispiele zu den Bereichen Lernstörung, Geistige Behinderung, Körperliche Behinderung und zu Hör- und Sehbehinderung.

Heutzutage wird von Kindern in der Schule erwartet, dass Inhalte in einem bestimmten Zeitrahmen erlernt werden. Vielen Kindern gelingt dies problemlos, anderen hingegen fällt es sehr schwer, das vorgegebene Tempo mitzugehen. Das langsamere Lernen als bei anderen Kindern löst bei den Betroffenen häufig Unzufriedenheit und Enttäuschung aus (vgl. Malzer, 2014, S. 9). Zu Lernstörungen zählen laut Noerr und Pforr „(…) folgende Lern- und Denkprobleme: Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen, Lese-Rechtschreibschwäche, Rechenschwäche, partielle oder allgemeine Entwicklungs-verzögerung sowie Sprach- und Lernbehinderung.“ (Noerr & Pforr, 2006, S. 120). Für diese Störungen können verschiedene Ursachen verantwortlich sein. Diese Ursachen können organisch oder genetisch veranlagt sein, doch meistens spielen auch psychische Faktoren eine übergeordnete Rolle (vgl. Noerr & Pforr, 2006, S. 120f.). Die Betroffenen verfügen in der Regel über ausreichend Intelligenz, um die Lerninhalte zu erfassen, jedoch liegen andere Störungen vor. Bei den entsprechenden Lernstörungen wird darin unterschieden, ob das Problem in einem speziellen oder in mehreren Fächern auftritt und ob es sich um einen dauerhaften oder vorübergehenden Zustand handelt (vgl. Brunstein, Grünke & Lauth, 2004, S. 13).

Ähnlich schwierig wie eine einheitliche Definition für den Begriff Behinderung zu finden, verhält es sich auch mit dem geistiger Behinderung. Die Bezeichnung ist durch die „Lebenshilfe für geistig Behinderte“ entstanden, weil zuvor benutzte Begriffe wie „Schwachsinn“ oder „Geistesschwäche“ einen stark negativen Eindruck vermittelten (vgl. Wendeler, 1993, S. 9). Die verschiedenen Definitionen vereint die Beein-trächtigung des intellektuellen sowie Lernvermögens (vgl. Malzer, 2014, S. 10). Menschen mit geistiger Behinderung können Situationen nur schwierig einschätzen und vorhersehen, was ein eigenständiges Leben beschwerlich macht. Zur Einordnung der Stärke der geistigen Behinderung wird in der Regel der Intelligenzquotient ermittelt. Mittels des Intelligenzquotienten wird dann der Schweregrad, wie in der nachfolgenden Tabelle dargestellt, festgelegt (vgl. Gontard, 2003, S. 26).

Abb. 2: Klassifikation der geistigen Behinderung nach ICD 102

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Menschen mit einer körperlichen Behinderung sind in den meisten Fällen dauerhaft in ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt. Eine solche Beeinträchtigung kann angeboren sein oder durch eine im Leben erfolgte Schädigung auftreten. Hierzu zählen Schädigungen des Zentralnervensystems, Schädigungen und Fehlbildungen des Skelettsystems, notwendige Amputationen, Muskelsystemerkrankungen sowie entzündliche Erkrankungen (vgl. Fürstler & Hausmann, 2000, S. 128f.). Eine körperliche Behinderung führt zu einer verringerten „(…) Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (…)“ (Malzer, 2014, S. 11) und kann auch mit einer geistigen Behinderung einhergehen. Zu den am meisten verbreiteten körperlichen Behinderungen zählt die Querschnittslähmung, die zu einer starken Einschränkung der unabhängigen Beweglich-keit führt.

Die Querschnittslähmung ist die Folge einer Schädigung der Wirbelsäule, die durch Erkrankungen, Unfälle oder sonstige Verletzungen hervorgerufen werden kann. Aufgrund einer solchen Schädigung können einzelne oder mehrere Körperteile ausfallen (vgl. Malzer, 2014, S. 11).

Als letzte Form von Behinderungen wird auf die Hör- und Sehbehinderung eingegangen. Diese Formen der Wahrnehmung sind für den Alltag eines Menschen von großer Wichtigkeit. Sie sind für die Interaktion mit anderen Menschen sowie das Lernen neuer Zusammenhänge unabdingbar. Die sogenannte „Sehschädigung“ umfasst in diesem Zusammenhang Blindheit, Sehbeeinträchtigung und Sehbehinderung. Während eine leichte Sehbehinderung noch mithilfe einer Brille zu korrigieren ist, sind stärkere Schädigungen des Augenlichts teilweise nicht mehr zu kompensieren. Auch bei dieser Form der Behinderung kann die Beeinträchtigung angeboren oder die Folge eines Unfalls oder einer Verletzung sein. Das Resultat einer solchen Beeinträchtigung ist eine große Verminderung der Lebensqualität und eine eingeschränkte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Ebenso leidet auch die Motorik der betroffenen Personen, aufgrund des Fehlens eines wichtigen Bestandteils der individuellen Koordination. Die sogenannte „Hörschädigung“ gilt als Überbegriff für Schwerhörige, Gehörlose, Ertaubte und Träger eines „Cochlea Implantats (CI)“. Ein solches Implantat wird in die Schädeldecke des Betroffenen eingesetzt und leitet mithilfe eines Mikrofons Schallwellen in das Innere des Ohres weiter. Genau wie bei den bereits zuvor dargestellten Ausprägungen von Behinderungen kann auch hier ein angeborener Fehler oder ein Unfall die Ursache für die Schädigung sein. Bei leichten Schädigungen kann das Hören noch mit einem Hörgerät verbessert werden - Schwerhörige sowie Gehörlose erlenen zumeist die Gebärdensprache, um soziale Kontakte halten zu können und am Leben in der Gesellschaft teilnehmen zu können (vgl. Malzer, 2014, S. 11f.).

3 Inklusion

Dieses Kapitel stellt zunächst einige ausgewählte Definitionen von Inklusion vor und untersucht sie auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Im weiteren Verlauf erfolgt die Darstellung der geschichtlichen Entwicklung, beginnend bei der Exklusion bis hin zur Inklusion. Abschließend wird das Thema Inklusion aus Sicht einiger Experten3 kritisch betrachtet.

3.1 Definition

Der Begriff Inklusion wird von Institutionen sowie entsprechenden Experten unterschiedlich definiert. Im „Handlexikon der Behindertenpädagogik“ bezeichnet der Behindertenpädagoge Andreas Hinz die Inklusion als „(…) allgemeinpädagogische[n] Ansatz, der auf der Basis von Bürgerrechten argumentiert, sich gegen jede gesellschaftliche Marginalisierung wendet und somit allen Menschen das gleiche volle Recht auf individuelle Entwicklung und soziale Teilhabe ungeachtet ihrer persönlichen Unterstützungsbedürfnisse zugesichert sehen will. Für den Bildungsbereich bedeutet dies einen uneingeschränkten Zugang und die unbedingte Zugehörigkeit zu allgemeinen Kindergärten und Schulen des sozialen Umfeldes, die vor der Aufgabe stehen, den individuellen Bedürfnissen aller zu entsprechen – und damit wird dem Verständnis der Inklusion entsprechend jeder Mensch als selbstverständliches Mitglied der Gemeinschaft anerkannt.“ (Hinz, 2006, S. 97). Hinz verdeutlicht, dass die Inklusion alle Menschen fordert und auch Personen mit Beeinträchtigungen das Recht haben, am „normalen“ gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Auf das Schulsystem bezogen bedeutet dies, dass sämtliche Schüler die gleiche Schulform besuchen sollen. Für Schüler mit Beeinträchtigungen muss es keine isolierte Schulform geben.

Auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales macht in seiner Definition deutlich, dass Inklusion eine Aufgabe aller Menschen ist und definiert wie folgt: „Inklusion ist ein permanenter Prozess, der nicht nur von der Bundesregierung vorangetrieben wird, sondern von allen Mitgliedern der Gesellschaft gestaltet werden muss. Sie geschieht nicht von selbst und nicht einseitig, sie muss von allen gelebt und geleistet werden.“ (BMAS, 2012, S. 2). Neben der Aussage, dass sich die Bundesregierung für die Inklusion einsetzt, steht im Vordergrund, dass es nicht nur die Aufgabe der Menschen mit einer Behinderung ist, die Inklusion voranzutreiben, sondern die ganze Gesellschaft gefordert ist. Im Gegensatz zur Definition von Andreas Hinz bezieht sich das Bundesministerium nicht auf die schulische Ausbildung, sondern auf die Inklusion in der Arbeitswelt. Diese unterschiedlichen Auffassungen der zeitlichen Einordnung der Inklusion machen deutlich, dass es sich um einen permanenten Prozess handeln sollte (vgl. BAMS, 2012, S. 2f.).

In der Auffassung von Inklusion durch die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) heißt es, dass sich nicht die Menschen mit einer Beeinträchtigung in das Bildungssystem integrieren müssen, sondern sich vielmehr das System an die Bedürfnisse aller Menschen anpassen sollte (vgl. UNESCO, 2013). Die UNESCO nimmt zudem noch eine Unterteilung der Gesellschaft in „Geschlecht, Religion, ethnischer Zugehörigkeit, besonderen Lernbedürfnissen, soziale oder ökonomische Voraussetzungen“ (UNESCO, 2013) vor. Die UNESCO unterscheidet sich mit ihrer Auffassung von den vorherigen Definitionen.

Die in diesem Kapitel dargestellten Definitionen von Inklusion verbindet, dass die Verschiedenheit von Menschen akzeptiert werden soll. Es soll keine Isolierung von Menschen mit Behinderung geben sondern ein gemeinsames Miteinander erfolgen.

3.2 Ursprung und Entwicklung

In diesem Kapitel wird die geschichtliche Entwicklung des Inklusionsbegriffs dargestellt. Die einzelnen Stufen, die zeitlich aufeinander aufbauen, sind in der nachfolgenden Abbildung dargestellt.

Abb. 3: Schema der Entwicklungsstufen4

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die erste historische Stufe ist die Exklusion, die insbesondere in die Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft Deutschlands einzuordnen ist.

[...]


1 Vgl. Wegscheider, A. (2010). Politik für Menschen mit Behinderung am Beispiel Österreichs. S. 57.

2 Vgl. Neuhäuser, G. & Steinhausen, H.-C. (1999). Geistige Behinderung. S. 27.

3 Werden Personenbezeichnungen aus Gründen der besseren Lesbarkeit lediglich in der männlichen oder weiblichen Form verwendet, so schließt dies das jeweils andere Geschlecht mit ein.

4 www.volkshochschule.at/uploads/pics/inklusion_grafik.jpg

Final del extracto de 29 páginas

Detalles

Título
Inklusion von Kindern mit körperlicher Beeinträchtigung im Schulsport
Subtítulo
Lösungsstrategien zur optimalen Umsetzung der Inklusion im Sportunterricht
Universidad
Hochschule für Gesundheit und Sport, Ismaning
Calificación
1,7
Año
2015
Páginas
29
No. de catálogo
V299235
ISBN (Ebook)
9783656956839
ISBN (Libro)
9783656956846
Tamaño de fichero
700 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
inklusion, kindern, beeinträchtigung, schulsport, lösungsstrategien, umsetzung, sportunterricht
Citar trabajo
Anónimo, 2015, Inklusion von Kindern mit körperlicher Beeinträchtigung im Schulsport, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/299235

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