Rechtsauffassung bei Thukydides. Dargestellt anhand des Konfliktes zwischen Athen und Korinth um Kerkyra


Dossier / Travail, 2015

13 Pages, Note: 1,3

Ulrich Meier (Auteur)


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung ... 3

1.1 Forschungsstand ... 3

1.2 Quellenlage ... 3

2 Überblick über die Ereignisse ... 4

3 Die Reden der Kerkyrer und der Korinther vor der athenischen Volksversammlung ... 5

3.1 Rede der Kerkyrer ... 6

3.2 Rede der Korinther ... 6

4 Rechtslage ... 6

4.1 Rechtsansprüche der Konfliktparteien ... 6

4.2 Rechtsebenen und Rechtsaspekte ... 7

4.3 Reaktion Athens ... 8

4.4 Rechtsauffassung bei Korinthern und Kerkyrern ... 9

5 Fazit ... 12

6 Quellen- und Literaturverzeichnis ... 13

Einleitung

Als sich zwei Jahre vor Ausbruch des Peloponnesischen Krieges Athen und Korinth im Streitfall um Kerkyra vor der athenischen Volksversammlung gegenüberstehen, scheint der Krieg bereits drohend im Hintergrund zu lauern. Die Lage spitzt sich zu. Vielleicht ist es vor allem der geschickten Außenpolitik Athens geschuldet, dass im Hochsommer 433 nicht bereits die Supermächte und ihre Bündnispartner die offenen Kriegshandlungen eröffnen. Als es dann 431 tatsächlich zum Ausbruch kommt erwähnt Thukydides die Ereignisse um Kerkyra in seinem Bericht von den diplomatischen Verhandlungen und der Peloponnesischen Bundesversammlung mit keinem Wort. Die Unternehmungen scheinen bereits abgeschlossen, zu viel anderes ist in der Zwischenzeit passiert. Dennoch lässt sich aus den Ereignissen der Vorkriegszeit um Kerkyra einiges ablesen, das Rückschlüsse darauf erlaubt, welche Rolle Rechtsfragen und der Umgang mit ihnen bei der Entwicklung der politischen Lage gespielt haben. Wie war die Rechtslage? Wer befindet sich im Recht und wie beeinflusst dies die Argumentation und die Entscheidungen der Beteiligten? Was sagt das über damaliges Völkerrecht und seine Grenzen aus?

1.1 Forschungsstand

Der Ausbruch des Peloponnesischen Krieges wird in der Fachliteratur unter den verschiedensten Aspekten beleuchtet. Hauptthemen sind dabei die Kriegsschuldfrage und die Diskussion über die Bedeutung der einzelnen Ereignisse für den Ausbruch. Der Themenbereich Kerkyrakonflikt wird aufgrund seiner untergeordneten Gesamtbedeutung in der Fachliteratur meist im Kontext von übergreifenden Fragestellungen behandelt. Im Kontext der Analyse der Bündnisstrukturen im 30-jährigen Frieden ist hier vor allem die Forschungsarbeit Ernst Baltruschs Symmachie und Spondai [1] hervorzuheben, die mit einer sehr klaren durchdachten Strukturierung aufwarten kann und viele Brücken zu angrenzenden Fragestellungen schlägt und hierzu auch reichhaltig Querverweise anbietet. Eine hilfreiche Analyse der völkerrechtlichen Gesichtspunkte bietet der Sammelband Ein Besitz für immer? – Geschichte, Polis und Völkerrecht bei Thukydides [2], hier findet vor allem der Beitrag von Philipp Scheibelreiter, Völkerrecht bei Thukydides. Rechtsquelle und völkerrechtliche Begrifflichkeit [3] Verwendung in dieser Arbeit, aufgrund seiner Untersuchungen zum ungeschriebenen Gewohnheitsrecht, ohne das die Rechtslage im Kerkyrakonflikt kaum zu verstehen ist. Schließlich ist das Werk Fritz Taegers Thukydides zu erwähnen, das 1925 veröffentlicht maßgebliche Gedanken zum Verständnis der vielschichtigen Rechtsaspekte beiträgt.

1.2 Quellenlage

Die Hauptquelle, die hier fast ausschließlich Verwendung findet, ist Thukydides Monografie über den Peloponnesischen Krieg, zitiert nach Peter Landmann [4]. Auch Plutarch schreibt in seiner Biografie über Perikles von den Ereignissen um Epidamnos, trägt aber zu unserer Fragestellung kaum Entscheidendes bei, da die Analyse der Rechtsauffassung anhand der Darstellung von Thukydides geschehen soll.

2 Überblick über die Ereignisse

„ἤρξαντο“ schreibt Thukydides im 23. Kapitel des ersten Buches und es folgt eine für damalige Geschichtsschreibung ungewohnt differenzierte Darlegung der Dinge, die zur Aufhebung des dreißigjährigen Friedensvertrages und somit auch zum Ausbruch des Krieges geführt haben. Zunächst führt Thukydides als ἀληθεστάτη πρόφασις, also als „wahrsten Grund“ die Expansion Athens, die die erschreckten Spartaner zum Kriege zwang an. Als αἰτίαι und somit als äußerliche Anlässe, Thukydides nennt es auch Streitpunkte und öffentliche Beschuldigungen, die dem Krieg vorangingen, beschreibt Thukydides dann neben den Ereignissen in Poteidaia [5] und der kurz abgehandelten Thematik um das Megarische Psephisma die Vorgänge um Epidamnos.

Epidamnos ist eine Apoikia von Kerkyra, das seinerseits von Korinth gegründet wurde. Jedoch war ein korinthischer Oikist bei der kerkyrischen Gründung Epidamnos beteiligt [6]. Nach langen Parteikämpfen und Schwächung durch Bürgerkrieg wurden die Aristokraten aus Epidamnos verbannt und setzten nun in neu geschlossenen eigenen Bündnissen der Stadt schwer zu. Epidamnos sucht zunächst Unterstützung bei seiner Mutterstadt Kerkyra. Als diese ablehnt wenden die Epidamnier sich an Korinth, das seinerseits ein gutes Verhältnis zu Epidamnos hat und ebenso laut Thukydides auch ein Hass gegen Kerkyra hegt. Nach der Befragung des delphischen Orakels willigt Korinth zur Hilfe ein. Kerkyra hält das seinerseits für eine Einmischung in die Belange zwischen Metropolis und Apoikia und schlägt ein Schiedsgericht zur Klärung der Situation vor, das jedoch von Korinth ausgeschlagen wird.

Korinth unterstützt Epidamnos und es kommt zum Konflikt zwischen Kerkyra und Korinth. Im Hochsommer 435 unterliegt die korinthische Flotte der Kerkyrischen Flotte bei der Seeschlacht von Leukimme. Kerkyra nimmt Epidamnos ein und greift darüber hinaus weitere Städte im korinthischen Kolonialbereich an (Leukas u.a.).

Korinth bereitet mit intensiven Rüstungen seine Revanche vor und wirbt zu diesem Zwecke auch Ruderer aus Attika an. Daraufhin ersucht das bisher bündnisfreie Kerkyra 433 bei Athen um Hilfe. Korinth schaltet sich in die Verhandlungen ein und hält diesbezüglich genauso wie Kerkyra eine Rede vor der athenischen Volksversammlung. Athen lehnt zunächst das Gesuch Kerkyras ab, gewährt aber dann in einer zweiten Versammlung Kerkyra doch ein Defensivbündnis. Athen gewährt hierin im Falle eines Angriffs durch Dritte seine Hilfe für Kerkyra und sieht damit den Friedensvertrag von 446/5 gewahrt, demnach Athen nicht befugt gewesen wäre, einen Friedensvertragspartner, wie in diesem Fall Korinth, anzugreifen.

Die Korinthische Flotte besiegt dann im September 433 die Kerkyrische Flotte in der Schlacht bei den Sybota Inseln. Doch ein athenisches Flottengeschwader verhindert die Landung der Korinther auf Kerkyra und somit Korinths Chance auf eine maritime Hegemonie.

[...]


[1] Baltrusch 1994

[2] Ein Besitz für immer? : Geschichte, Polis und Völkerrecht bei Thukydides 2011

[3] Philipp Scheibelreiter 2011

[4] Landmann 2010

[5] Thuk. 1, 56-65

[6] Thuk. 1, 24

Fin de l'extrait de 13 pages

Résumé des informations

Titre
Rechtsauffassung bei Thukydides. Dargestellt anhand des Konfliktes zwischen Athen und Korinth um Kerkyra
Université
Christian-Albrechts-University of Kiel  (Institut für Klassische Altertumskunde)
Cours
Proseminar zur Alten Geschichte: Der Peloponnesische Krieg
Note
1,3
Auteur
Année
2015
Pages
13
N° de catalogue
V299470
ISBN (ebook)
9783656960171
ISBN (Livre)
9783656960188
Taille d'un fichier
464 KB
Langue
allemand
Mots clés
Peloponnesischer Krieg, Thukydides, Kerkyra, Korinth, Athen, Symmachie, Epimachie, Redepaare, Kolonisation, Völkerrecht, Antike, Friedensvertrag
Citation du texte
Ulrich Meier (Auteur), 2015, Rechtsauffassung bei Thukydides. Dargestellt anhand des Konfliktes zwischen Athen und Korinth um Kerkyra, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/299470

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