Formen sozialer Kontrolle. Eskalation und Deeskalation sozialer Probleme in der Drogenhilfe


Trabajo, 2013

16 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Zur Terminologie sozialer Kontrolle

3. Arten sozialer Kontrolle
3.1 Sanktionsdrohungen
3.2 Strafen

4. Gegenwärtige Formen sozialer Kontrolle
4.1 Selbstführung
4.2 Überwachung
4.3 Exklusion

5. Das Beispiel >Drogenhilfe/Drogenabhängigkeit<
5.1 Prävention
5.2 Medizinisch-psychiatrische Kontrolle
5.3 Exklusion
5.4 Akzeptierende Drogenarbeit

6. Perspektiven der (De-)Eskalation (Eigene Stellungnahme)

7. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Innerhalb dieser Ausarbeitung soll mit sozialer Kontrolle kein eigenständiges soziales Problem als solches behandelt werden, sondern soll vielmehr thematisiert werden, inwiefern sich soziale Kontrolle auf soziale Probleme auswirkt und diese eskaliert oder deeskaliert.

Dabei soll neben den rein theoretischen Aspekten sozialer Kontrolle erörtert werden, wodurch sich zwei für die Soziologie klassische Arten sozialer Kontrolle - Strafe und Sanktion - auszeichnen, wodurch ein Übergang zu den gegenwärtigen Formen sozialer Kontrolle stattfinden soll.

In Bezug darauf soll gegenübergestellt werden, inwiefern sich die unterschiedlichen gegenwärtigen Formen sozialer Kontrolle auf bestehende soziale Probleme auswirken, was anhand des Beispiels der Drogenhilfe als ein Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit neben den soziologischen Aspekten zudem einen Praxisbezug zur Sozialen Arbeit herstellen soll, um die aus sozialer Kontrolle resultierenden Auswirkungen weiterhin zu verdeutlichen und eine tatsächliche, sich in der Praxis niederschlagende Eskalation, beziehungsweise Deeskalation nachvollziehen zu können.

2. Zur Terminologie sozialer Kontrolle

Um einen adäquaten thematischen Bezug herzustellen, interessiert zunächst, was unter dem Terminus >Soziale Kontrolle< verstanden werden kann. So definiert Hart- fiel soziale Kontrolle als „die Gesamtheit aller sozialen Prozesse und Strukturen, die abweichendes Verhalten der Mitglieder einer Gesellschaft […] verhindern oder ein- schränken“ (Hartfiel 1972: 355). Verweist man weiterhin auf Fuchs-Heinritz, sei unter sozialer Kontrolle das Folgende zu verstehen: „[…] Prozesse(n) und Mechanismen, mit deren Hilfe eine Gesellschaft versucht, ihre Mitglieder zu Verhaltensweisen zu bringen, die im Rahmen dieser Gesellschaft positiv bewertet werden.“ (Fuchs-

Heinritz 2007: 363). Basierend auf Groenemeyers Ausführungen würde soziale Kon- trolle durch Prozesse und Strukturen zu einer sozialen Ordnung beitragen, ob diese nun beabsichtigt oder unbeabsichtigt geschehe (vgl. Groenemeyer 2011: 798).

In diesem Zusammenhang erscheint es nachvollziehbar, dass soziale Kontrolle mit Normen, beziehungsweise Normabweichung zu verknüpfen ist. So solle soziale Kon- trolle nach Menzel und Wehrheim Normabweichung verhindern (vgl. Menzel/ Wehr- heim 2010: 511). Die Autoren beschreiben das menschliche Wesen als sozial sowie normgeleitet und unterscheiden überdies zwischen Kann-Normen, Soll-Normen so- wie Muss-Normen. Während Verstöße gegen Kann-Normen in Missbilligung und Verstöße gegen Soll-Normen in sozialer Exklusion resultieren könnten, was in beiden Fällen für eine Reaktion des sozialen Umfeldes spräche, zögen Verstöße gegen Muss-Normen schriftlich sowie gesetzlich festgelegte Sanktionierungen nach sich, welche also durch Instanzen formeller sozialer Kontrolle zu gewährleisten seien (vgl. ebd.). Ergänzend kann auf Klimke und Lautmann verwiesen werden, welche ange- ben, dass die Einhaltung von Normen gesellschaftlich überwacht werde (vgl. Klimke/ Lautmann 2008: 230).

In Bezug auf soziale Kontrolle sowie Normabweichung kann auch Devianz, also ab- weichendes Verhalten als thematisch relevanter Aspekt herangezogen werden. Pe- ters gibt an, Soziologen in den 60er Jahren seien davon ausgegangen, dass devian- tes Handeln mit dem Verstoß gegen gesellschaftliche Normen sowie der Bedrohung durch Sanktionen zu erklären sei (vgl. Peters 1989: 17). Der Autor gelangt im weite- ren Verlauf seiner Ausführungen zu vier unterschiedlichen Definitionen abweichen- den Verhaltens:

„1. Abweichendes Verhalten ist Normbruch.
2. Abweichendes Verhalten ist registrierter und dem Selbstverständnis des Abweichers nach Normbruch.
3. Abweichendes Verhalten ist dem Selbstverständnis des Abweichers nach Normbruch, ohne registriert sein zu müssen.
4. Abweichendes Verhalten ist Verhalten, das als Normbruch „registriert“ worden ist.“ (Peters 1989: 20)

Im Zentrum abweichenden Verhaltens stehen generell also gesellschaftliche wie auch individuelle Normen - ob das deviante Verhalten nun formell registriert ist oder sich auf das individuelle Selbstverständnis im Hinblick auf Normen bezieht.

Wie soziale Kontrolle definiert wird, hängt konkludierend also von gesellschaftlichen Strukturen, Prozessen und Normen sowie davon ab, was im individuellen oder gesamtgesellschaftlichen Kontext unter Devianz verstanden wird. Es kann keine eindeutige universelle Definition erfasst werden, jedoch wird deutlich, was unter sozialer Kontrolle verstanden werden kann.

3. Arten sozialer Kontrolle

Mit Sanktionsdrohungen und Strafen werden im Folgenden zwei klassische soziologische Arten sozialer Kontrolle thematisiert, wobei primär interessiert, wodurch sich die jeweiligen Arten sozialer Kontrolle auszeichnen und in welchen Auswirkungen sich diese niederschlagen.

3.1 Sanktionsdrohungen

Helge Peters formuliert die Definition zum Thema Sanktionsdrohungen im Handbuch soziale Probleme wie folgt:

„Sanktionsdrohungen sind bekannt gemachte Sätze, die negative Sankti- onen für den Fall von Devianz ankündigen und negative Sanktionen, die bekannt werden. Das manifeste Ziel von Sanktionsdrohungen ist es, De- vianz durch „Abschreckung“ zu verhindern.“ (Peters 2012: 1269)

Der Autor verweist außerdem auf den Zusammenhang von Sanktionsdrohungen und Strafrecht und benennt mit der Herrschaftsstabilisierung ein weiteres Ziel von Sankti- onsdrohungen (vgl. ebd.). Es kann also davon ausgegangen werden, dass einer Sanktionsdrohung deviantes Verhalten vorausging, das als Normbruch registriert wurde.

Klimke und Lautmann weichen von einem ausschließlich negativen Ausgangspunkt hinsichtlich der Definition von Sanktionsdrohungen ab. Sie gehen einerseits davon aus, dass Sanktionen eine negative Reaktion auf deviantes Verhalten darstellen würden, falls eine Normübertretung stattfände, was sich beispielsweise durch Kontaktabbruch äußern könne, geben im Gegenzug jedoch an, dass Sanktionen ebenso einer Antwort auf konformes Verhalten entsprechen könne, was zum Beispiel einer Belohnung gleichkäme (vgl. Klimke/ Lautmann 2008: 230 ff.).

Als in diesem Zusammenhang interessante Aspekte können auch die Ausführungen jener Autoren zum Thema Informalisierung sozialer Kontrolle bezeichnet werden. Klimke und Lautmann gehen demnach davon aus, dass nicht mehr das formal ge- setzte allgemeine Recht sowie dessen Anwendung Sicherheit garantiere, sondern dies durch administrative, private und öffentlich-private Initiativen gewährleistet sei - der Staat fungiere lediglich noch als Anbieter von Sicherheit. Sie formulieren weiter- hin, dass kriminelles Handeln beispielsweise durch eine Strafrahmenerhöhung kost- spieliger für die kriminell handelnden Individuen ausfiele und dass Devianz durch Instrumente der Verwaltung umgangen, indem Alltagskriminalität halbherzig bearbei- tet werde, was zu privaten Anstrengungen führe (vgl. Klimke/ Lautmann 2008: 240).

Innerhalb dieser Ausführungen wird zwar deutlich, dass beispielsweise durch die Strafrahmenerhöhung von einer Intensivierung sozialer Kontrolle ausgegangen wer- den kann, eine tatsächliche Auswirkung auf die Eskalation, beziehungsweise Dees- kalation sozialer Probleme scheint dadurch jedoch nicht gewahr werden zu können.

Wendet man Sanktionsdrohungen als eine Art sozialer Kontrolle weiterhin auf die Soziale Arbeit an, verifiziert sich diese These. Luthe gibt einerseits in Bezug auf die sozialen Sicherungssysteme an, dass Fehlverhalten in Minderung und Entzug sozial- staatlicher Leistungen resultiere, dies im Gegenzug jedoch ein effektives Mittel zur Verhaltensänderung der Klienten darstellen könne (vgl. Luthe 2011: 726). Es handelt sich diesbezüglich also um eine kontextuelle Dependenz - Sanktionsdrohungen können sich in Bezug auf Existenzsicherung sowie Armut eskalierend wie auch de- eskalierend auswirken, je nachdem wie abschreckend die reine Androhung von Sanktionen individuell wirkt oder wie umfangreich und tiefgreifend die tatsächliche Sanktionierung ausfällt.

3.2 Strafen

Als geeignete allgemeine Definition eignet sich der folgende Auszug aus dem Fachlexikon der sozialen Arbeit:

„Strafe ist die absichtliche Zufügung eines Übels als Reaktion auf missbilligtes Verhalten […] im privaten Bereich (z. B. Erziehungsmaßnahmen, Vertragsstrafen) als auch im öffentlichen Bereich (z. B. Bußgeld, Disziplinarstrafen) […]“ (Bolowich 2011: 881)

Bolowich unterscheidet innerhalb ihres Artikels zudem zwischen absoluten Strafzwecktheorien, welche auf repressive Wirkungsweisen abzielen würden, um die Wiederherstellung der staatlichen Rechtsordnung zu gewährleisten und zwischen den relativen Strafzwecktheorien, die präventive Wirkungsweisen sowie Funktionen verfolgen würden (vgl. ebd.).

Für Peters sind Strafen „[…] Alltagsereignisse. Sie sind Elemente des Familienle- bens, informeller Interaktionen, des Unterrichts in Schulen.“ (Peters 2012: 1273). Im 4 Weiteren schreibt der Autor hinsichtlich Strafen von strafrechtlichen Sanktionen be- züglich eines Verstoßes gegen ein Strafgesetz. Die Auslegung sowie Identifizierung sei kein schlichtes Registrieren der Tatsache, sondern liege in Ermessen und Inter- pretation von Institutionen der Judikative, beispielsweise verkörpert durch einen Rich- ter (vgl. ebd.). Dem Strafrecht sowie dem Richter kann also auch ein variabler (De-)Eskalationswert zugeschrieben werden - und zwar insofern, dass das Strafrecht festlegt, welches Verhalten überhaupt als deviant bezeichnet wird, ob es einer Strafe bedarf, also die Grundlage für ein soziales Problem und potentielle (De-)Eskalation bildet sowie weiterhin, dass der Richter dies durch ein offizielles Urteil legitimiert.

Die Absurditätsannahme stellt erstens in Bezug auf Strafe als Art sozialer Kontrolle an sich, aber zweitens auch in Bezug auf die (De-)Eskalation sozialer Probleme eine wesentliche Rolle dar. Nach ihr bewirke Strafe nämlich, was sie eigentlich verhindern solle - und zwar sei dies Devianz (vgl. Peters 1989: 153). Nach dieser These kann zwar von keiner Eskalation ausgegangen werden, aber eine Aufrechterhaltung des entsprechenden sozialen Problems kann dieser These sinngemäß zugeschrieben werden.

Mit Strafen im Sinne sozialer Kontrolle ist also ein weiterer potentieller Indikator für die (De-)Eskalation sozialer Probleme vorhanden, jedoch kann erneut nicht eindeutig festgehalten werden, ob soziale Probleme nun eindeutig eskaliert oder deeskaliert werden.

4. Gegenwärtige Formen sozialer Kontrolle

Helge Peters verweist hinsichtlich des Wandels sozialer Kontrolle auf die Individualisierung bestimmten kriminellen Handelns, die Vorverlegung durch Präventionsmaßnahmen sowie auf die Privatisierung und Marktorientierung der Sicherheitsdienste und auf die damit verbundene Entsozialstaatlichung (vgl. Peters 2012: 1278 ff.). Der Wandel im Detail interessiert innerhalb dieser Ausführungen nicht, soll durch dessen hier oberflächlich betitelte Ausprägungen jedoch einen Übergang zu den gegenwärtig vorzufindenden Formen sozialer Kontrolle herstellen.

[...]

Final del extracto de 16 páginas

Detalles

Título
Formen sozialer Kontrolle. Eskalation und Deeskalation sozialer Probleme in der Drogenhilfe
Universidad
Wiesbaden University of Applied Sciences  (Fachbereich Sozialwesen)
Curso
Soziale Probleme
Calificación
2,0
Autor
Año
2013
Páginas
16
No. de catálogo
V299483
ISBN (Ebook)
9783656962687
ISBN (Libro)
9783656962694
Tamaño de fichero
669 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Soziale Kontrolle, Kontrolle, Problemsoziologie, Soziale Probleme, Exklusion
Citar trabajo
Dennis Funken (Autor), 2013, Formen sozialer Kontrolle. Eskalation und Deeskalation sozialer Probleme in der Drogenhilfe, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/299483

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