Menschenrechte mit universellem Geltungsanspruch können nicht nur intuitiv legitime Werte schützen, sondern müssen auch sinnvoll auf die menschliche Würde als Anspruch auf Anerkennung subjektiver Verantwortung rückführbar sein. Diese These wird das Lösungsangebot auf die im Folgenden rechtsphilosophisch in den Bick genommene Problematik der universellen Geltung von Menschenrechten sein.
Hierfür wird komprimiert dargestellt, woher die Idee und der Begriff der Menschenrechte kommen und welchen Charakter sie aus heutiger Sicht haben. Darauf folgt die Frage, ob Menschenrechte unter den Begriff des Rechts passen, um schließlich die Begriffe Universalität und nationale Vielfalt näher zu betrachten. Die gewonnene Klarheit dient alsdann einer Skizzierung des Problems und einer Übersicht über allgemeine Begründung des universellen Geltungsanspruches der Menschenrechte. Ein knapper Überblick soll auch über die universellen Inhalte und deren Ermittlung geschaffen werden.
Von hier aus können nun einzelne Philosophen und deren Positionen exemplarisch für die aktuelle Diskussion beschrieben und unterschieden werden.
Zu den zwei Hauptfragestellungen der Geltung und der Ermittlung der Inhalte der universellen Menschenrechte sollen die Positionen von Martha Nussbaum, Jürgen Habermas und Heiner Bielefeldt auf ihre wesentlichen Aussagen hin untersucht werden. In einer abschließenden eigenen Stellungnahme wird dann eine knappe Kritik an diesen Positionen geübt, die letztlich zu der eingangs aufgestellten These führt. Soll dieses ambitiöse Projekt gelingen, so ist in seiner räumlichen und zeitlichen Begrenztheit eine sporadische Detailverkürzung der einzelnen Darstellungen schlechterdings zwangsläufig.
GLIEDERUNG
A. Einleitung
B. Begriffe
I. Die Idee der Menschenrechte
1. Zusammenfassung ihrer Geschichte
2. Charakter der Menschenrechte aus heutiger Sicht
II. Menschenrecht als Recht?
III. Universalität vs. nationale Vielfalt
C. Problemstellung
I. Allgemeine Begründung des universellen Geltungsanspruches
1. Was wird begründet?
2. Wie wird dies begründet?
II. Ermittlung universeller Inhalte
D. Die philosophische Begründung der universellen Geltung von Menschenrechten bei Nussbaum, Habermas und Bielefeldt
I. Nussbaum
1. Inhalte des Capability Approach
2. Begründung des Ansatzes
3. Rolle des Rechts
4. Nussbaums Abgrenzung zu anderen Ansätzen
II. Habermas
1. Was versteht Habermas unter Menschenrechten?
2. Wie sollen die Menschenrechte implementiert werden?
3. Abgrenzung der Diskurstheorie
III. Bielefeldt
1. Der Anspruch der Menschenrechte
2. Charakter der Menschenrechte
E. Stellungnahme
I. Bewertung der Standpunkte
1. Nussbaum
2. Habermas
3. Bielefeldt
II. Eigene Standpunktverortung
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