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Der Begriff des Naturrechts bei Leibniz

Titre: Der Begriff des Naturrechts bei Leibniz

Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours , 2013 , 26 Pages , Note: 2,0

Autor:in: Helga Spriestersbach (Auteur)

Philosophie - Philosophie au XVIIe et XVIIIe siècle
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Die Arbeit setzt sich kritisch mit dem von Leibniz konzipierten dreistufigen Naturrechtssystem auseinander, wie er es bereits ab ca.1667 in seinen frühen Schriften, Fragmenten und Briefen dargelegt hat.

Zur Erläuterung dieses Systems soll in einem ersten Schritt nachgezeichnet werden, aus welchen Motiven heraus Leibniz versucht, eine neue Rechtsordnung zu begründen. Dazu sind seine verschiedenen Kritikpunkte am bestehenden Römischen Recht aufzeigen, aber auch darzulegen, was er an diesen überlieferten positiven Rechtsnormen befürwortet. Als Ergebnis seiner Betrachtungen entsteht für Leibniz die Notwendigkeit von Reformen der Rechtswissenschaft.

Seiner Konzeption nach geht es darum, die gesamte Jurisprudenz auf ein wissenschaftliches Fundament zu stellen und zu diesem Zweck seine in der kombinatorischen ars inveniendi entwickelte Methode für die Rechtskenntnis fruchtbar zu machen. Da Leibniz der Auffassung ist, dass ein großer Teil des geltenden Römischen Rechts nicht im Widerspruch zum Naturrecht steht, zielt er darauf, eben diesen Sätzen des positiven Rechts eine neue Gestalt zu geben und sie mit den Elementen des Naturrechts vereinbar zu setzen.

Zur Erläuterung des Leibniz’schen Naturrechtsbegriffs wird zunächst seine Auseinandersetzung mit den traditionellen Naturrechtskonzeptionen vorgestellt und aufgezeigt, dass Leibniz die vielfältigen und teilweise heterogenen Konzepte seiner Vorgänger über sein eigenes System miteinander zu vereinbaren sucht. Dabei wendet er sich scharf gegen eine Säkularisierung des Naturrechts und versucht, eine allgemeine Lehre von der natürlichen Gerechtigkeit zu entwickeln. Diese Bestimmung der Gerechtigkeit findet er schließlich in der "Liebe der Weisen" (caritas sapientis), die das oberste Prinzip seiner Naturrechtslehre bildet.

Das Naturecht hat aber im Verhältnis zum positiven Recht nur einen subsidiären Geltungscharakter, der sich in der Leibniz’schen Vorstellung einer Regelungshierarchie der Rechtssysteme niederschlägt. Bei dieser hierarchischen Ordnung aus positivem Recht und Naturrecht beginnt der juristische Entscheidungsprozess auf der untersten Stufe des positiven Rechts – dem Gemeinderecht – und durchläuft systematisch die Regelungshierarchie bis zur höchsten Stufe des Naturrechts – der Pietät.

Im letzten Abschnitt der Arbeit werden abschließend die drei Stufen des Leibniz’schen Naturrechts – das strenge Recht, die Billigkeit und die Pietät – näher erläutert.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Die Konzeption einer neuen Rechtsordnung

2.1 Das Römische Recht – Kritik und Zustimmung

2.2 Methodik und Ziele

2.3 Fazit

3 Das Naturrecht

3.1 Die traditionellen Naturrechtskonzeptionen

3.2 Gerechtigkeit, Eigennutz und öffentlicher Nutzen

3.3 Gerechtigkeit ist die Liebe der Weisen (caritas sapientis)

3.4 Fazit

4 Naturrecht und positives Recht

4.1 Das Verhältnis zwischen positivem Recht und Naturrecht

4.2 Die Subsidiaritätshierarchie der Rechtssysteme

4.3 Fazit

5 Die drei Stufen des Naturrechts

5.1 Strenges Recht (ius strictum)

5.2 Billigkeit (aequitas)

5.3 Pietät (pietas)

5.4 Fazit

6 Zusammenfassung

Zielsetzung und Themen

Die Arbeit untersucht das von Leibniz entwickelte dreistufige Naturrechtssystem, das darauf abzielt, die bestehende Jurisprudenz auf ein rationales, wissenschaftliches Fundament zu stellen und eine neue Rechtsordnung zu begründen, die das Römische Recht mit den Elementen des Naturrechts versöhnt.

  • Kritische Analyse des Römischen Rechts als Grundlage einer neuen Rechtsordnung.
  • Die methodische Anwendung der "ars inveniendi" zur Rechtsfindung.
  • Die philosophische Definition der Gerechtigkeit als "Liebe der Weisen" (caritas sapientis).
  • Die Etablierung einer Subsidiaritätshierarchie zwischen Naturrecht und positivem Recht.
  • Die Erläuterung des dreistufigen Naturrechtsmodells: strenges Recht, Billigkeit und Pietät.

Auszug aus dem Buch

Gerechtigkeit ist die Liebe der Weisen (caritas sapientis)

[...] die Geisteshaltung, andere zu lieben oder seine Lust aus dem erwarteten Wohl des anderen zu empfangen, sooft es in Frage kommt. Billig ist es, alle anderen zu lieben, sooft es in Frage kommt. Verpflichtet sind wir zu dem (wir müssen das tun), was billig ist. Ungerecht ist es, sich am Wohle anderer nicht zu erfreuen, sooft es in Frage kommt. Gerecht (erlaubt) ist alles, was nicht ungerecht ist. Gerecht ist folglich nicht bloß das, was billig ist, wie z.B. sich am Wohlergehen anderer zu erfreuen, sooft es in Frage kommt, sondern vielmehr auch das, was nicht ungerecht ist, wie z.B. zu tun, was man will, sooft anderes nicht in Frage kommt. Das Recht ist die Ermöglichung, dasjenige zu tun, was gerecht ist.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Die Arbeit führt in die Zielsetzung ein, das von Leibniz konzipierte dreistufige Naturrechtssystem zu analysieren und dessen Notwendigkeit zur Reform der Rechtswissenschaft zu begründen.

2 Die Konzeption einer neuen Rechtsordnung: Es wird dargelegt, wie Leibniz das Römische Recht kritisiert und mithilfe seiner kombinatorischen Methode (ars inveniendi) ein neues, wissenschaftlich fundiertes Rechtssystem entwerfen will.

3 Das Naturrecht: Dieses Kapitel behandelt Leibniz' Auseinandersetzung mit verschiedenen Naturrechtskonzeptionen und führt sein zentrales Prinzip der "Liebe der Weisen" ein.

4 Naturrecht und positives Recht: Es wird die Subsidiaritätshierarchie der Rechtssysteme beschrieben, in der das Naturrecht als Entscheidungshilfe fungiert, wenn das positive Recht keine eindeutige Grundlage bietet.

5 Die drei Stufen des Naturrechts: Die Stufen des strengen Rechts (ius strictum), der Billigkeit (aequitas) und der Pietät (pietas) werden detailliert als ein aufsteigendes System der Gerechtigkeit erläutert.

6 Zusammenfassung: Die Kernaussagen zur notwendigen Legitimation des positiven Rechts durch das rationale Regelwerk des Naturrechts werden abschließend resümiert.

Schlüsselwörter

Leibniz, Naturrecht, positives Recht, Römische Recht, Gerechtigkeit, caritas sapientis, Liebe der Weisen, Rechtsphilosophie, ars inveniendi, Jurisprudenz, Billigkeit, Pietät, Subsidiaritätshierarchie, Vernunftrecht.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert das von Gottfried Wilhelm Leibniz konzipierte dreistufige Naturrechtssystem und seinen Versuch, die Jurisprudenz seiner Zeit auf ein rationales, deduktives Fundament zu stellen.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Die Themen umfassen die Reform der Rechtswissenschaft, das Verhältnis von positivem Recht zu Naturrecht sowie die ethische Fundierung von Recht und Gerechtigkeit.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Leibniz durch eine dreistufige Rechtsordnung und seine kombinatorische Methode eine Brücke zwischen traditionellen Rechtssätzen und universellen Gerechtigkeitsprinzipien schlägt.

Welche wissenschaftliche Methode verwendet Leibniz?

Leibniz nutzt die Methode der "ars inveniendi", ein deduktiv-axiomatisches Verfahren nach dem Vorbild der Euklidischen Geometrie, um Wahrheiten und Rechtsnormen aus einfachen Begriffen abzuleiten.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Kritik am Römischen Recht, die Herleitung der Gerechtigkeit aus der Liebe und die detaillierte Darstellung der drei Rechtsstufen: strenges Recht, Billigkeit und Pietät.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?

Die zentralen Begriffe sind Naturrecht, Gerechtigkeit, Liebe der Weisen, Leibniz, positives Recht und die Systematik der drei Stufen der Rechtsordnung.

Warum ist für Leibniz eine gerechte Gemeinschaft ohne Gott undenkbar?

Leibniz vertritt die Ansicht, dass Gerechtigkeit und Klugheit nur dann dauerhaft vereint werden können, wenn Gott als ewiger Vergelter des öffentlichen Nutzens fungiert, da der Mensch allein aus sich heraus nicht zwangsläufig zur Tugend strebt.

Wie unterscheidet Leibniz die drei Stufen des Naturrechts?

Das strenge Recht betrifft das Eigentum und schützt vor Verletzungen (Privatrecht), die Billigkeit regelt als öffentliches Recht die angemessene Verteilung, und die Pietät als göttliches Recht bildet die höchste Stufe der vollkommenen Pflichterfüllung.

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Résumé des informations

Titre
Der Begriff des Naturrechts bei Leibniz
Université
University of Hagen  (Institut für Philosophie)
Note
2,0
Auteur
Helga Spriestersbach (Auteur)
Année de publication
2013
Pages
26
N° de catalogue
V299704
ISBN (ebook)
9783656961468
ISBN (Livre)
9783656961475
Langue
allemand
mots-clé
begriff naturrechts leibniz
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Helga Spriestersbach (Auteur), 2013, Der Begriff des Naturrechts bei Leibniz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/299704
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Extrait de  26  pages
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