Das Phänomen der Familienformen im Wandel: Ist die Familie ein Auslaufmodell?


Term Paper, 2004

29 Pages, Grade: 2,0


Excerpt


Gliederung

1. Einleitung

2. Grundlagen und historische Zusammenhänge der Familie
2.1 Definition „Familie“
2.2 Funktion der Familie
2.3 Sozialhistorischer Hintergrund – Strukturen und Familienwandel

3. Auswirkungen von Erziehungs- und Wertewandel auf die Familie
3.1 Wertewandel in der Gesellschaft
3.2 Wertewandel in der Familie
3.3 Folgen / Auswirkungen auf die Familie
3.3.1 Geburtenentwicklung und Geburtenrückgang
3.3.2 Instabilität der Ehe: Hohe Scheidungsquoten

4. Pluralisierung privater Lebensformen
4.1 Formen der modernen Familie
4.2 Funktionswandel und Funktionsverlust der Familie

5. Schlussbetrachtung / Ausblick

Literaturverzeichnis

Anhang: Abbildungen

Erklärung

1. Einleitung

Immer größere Teile der Bevölkerung entwickelter Industriegesellschaften leben nicht mehr in Familien. Die Vielfalt nichtfamiliärer Lebensformen wächst. Die letzten zwei Jahrzehnte können als eine Zeit gesehen werden, in der sich sowohl die Lebensformen der Menschen als auch die kulturellen normativen Wertbezüge von Ehe und Familie erheblich gewandelt haben. Seit den sechziger Jahren taucht in nahezu allen Publikationen über Familie die These über den Strukturverfall der Familie auf. Somit stellt sich die Frage, ob sich die Familie seit Beginn des gesellschaftlichen Wandels hin zur Moderne in einer stetigen Krise befindet. Nach einem einführenden Überblick über allgemeine Grundlagen zum Thema Familie behandelt die vorliegenden Arbeit als Themenschwerpunkt den gesellschaftlichen Wertewandel sowie die damit verbundenen Auswirkungen auf die Familie. Die an die Einleitung anschließende Darstellung zur der Pluralisierung der privaten Lebensformen stellt heraus, dass diese eine attraktive familiale Alternative in unserer modernen Gesellschaft sind. Die Schlussbetrachtung dieser Arbeit bezieht sich auf den aktuellen Stellenwert der Familie, bzw. der modernen Familienformen und gibt einen Ausblick auf mögliche konstruktive Entwicklungen.

2. Grundlagen und historische Zusammenhänge der Familie

2.1 Definition „Familie“

Das Wort „Familie“ wurde am Ende des 17. und zu Beginn des 18. Jahrhunderts in die deutsche Sprache aufgenommen. Bei der Wortbildung spielte nicht nur die lateinische, sondern – nach Brunner/Conze (1975, S.266) – auch die französische Sprache eine Rolle. Bereits damals wurden mit dem Wort „Familie“ unterschiedliche Bedeutungen in Verbindung gebracht. Diese bezogen sich z.T. auf Abstammungslinien, z.T. auf die Haushaltsgemeinschaft von Eheleuten, Kindern und Dienerschaft, auch wurde der Begriff anstelle der ehemals üblichen Bezeichnung für „Haus“ verwendet (Nave-Herz, 2004).

Der Versuch, den Begriff Familie zu definieren, ist aufgrund der Berücksichtigung großer historischer und kultureller Vielfältigkeiten der Familienformen mit einigen Schwierigkeiten verbunden (Geißler, 1998). Nach Nave-Herz (2004) gibt es weder im Alltag noch in der Wissenschaft eine einheitliche Auffassung darüber, was man als Familie bezeichnen kann. Die Wörter Familie und Verwandtschaft werden häufig synonym verwendet, auch die kinderlose Ehe wird als Familie bezeichnet. Aus der gesamtgesellschaftlichen Sicht wird Familie als eine soziale Institution definiert, die bestimmte gesellschaftliche Leistungen erbringt, wie z.B. die Erziehung von Kindern. Ihr wird eine grundlegende Bedeutung für das menschliche Zusammenleben zugeschrieben. Mikroperspektivisch gilt die Familie als ein Teilsystem der Gesellschaft oder als eine Gruppe besonderer Art. Diese ist gekennzeichnet durch eine festgelegte Rollenstruktur der Mitglieder sowie deren spezifische Interaktionsbeziehungen (Klages, 2001). Einen umfassenden Begriff von Familie bietet Schneewind (1994) an. Er versteht diese als Varianten intimer Beziehungssysteme, die sowohl intra- als auch intergenerationale Personenkonstellationen umfassen können (Schneewind, 1994, S.439). Nach Schneewind ist es notwendig, die jeweils spezifische Personenzusammensetzung zu benennen, um von nichtfamiliären Beziehungssystemen zu unterscheiden, auf die diese Definition ebenfalls zutrifft. Diese Begriffsdefinition ist somit am ehesten offen für eine Fülle „nicht-traditioneller“ familienähnlicher Lebensformen und damit besonders geeignet, die heutige Familienrealität zu erfassen.

Nach der Familiengröße unterscheidet man die Kern- oder Kleinfamilie, die sich auf ihre Ehepartner und ihre unmündigen Kinder beschränkt, und die Großfamilie, welche sich nochmals aufteilen lässt in generationale Großfamilie mit patriarchalischer Struktur, Großfamilie als ungeteilter Erbengemeinschaft sowie Mehr-Generationen-Haushalt bei Aufrechterhaltung der jeweiligen Kernfamilien als soziale Einheiten (Hillmann, 1994).

2.2 Funktion der Familie

Die Familie wird häufig als eine der grundlegenden sozialen gesellschaftlichen Einrichtungen angesehen, die einerseits viele Funktionen erfüllt und andererseits wichtige Leistungen für die Gesamtheit der Gesellschaft erbringt. In den nicht-modernen Gesellschaften bilden sich die wesentlichen sozialen Verbände wie Stämme oder Clans nicht selten durch Rückgriff auf familiale Kriterien. Ferner liegt nahe, dass die familiale Bindung des Menschen sogar bei der evolutionären Entwicklung des homo sapiens eine wichtige Rolle gespielt hat. In diesem Zusammenhang ist die Frage nach der Universalität der Familie, die lange Zeit ein Schwerpunktthema der theoretischen Diskussion einnahm, nur verständlich. Im Bereich der Familiensoziologie wird seit den Studien von Murdock (1949), der Gesellschaften in unterschiedlichen Kulturen und historische Epochen untersuchte, häufig von der Universalität der Kernfamilien ausgegangen. Ferner wird seit dem die Familie auch als Urinstitution bezeichnet (Hill und Kopp, 2004).

Als die herausragende und zentrale Leistung der Familie für die Gesellschaft in der heutigen Zeit wird die Sozialisations- und Erziehungsfunktion bzw. sozio-kulturelle Funktion angesehen. In der damaligen DDR stand diese sogar als „Hauptfunktion“ (Kabat vel Job/Pinther 1981, S.14); in der BRD wurde sie als die der Familie „eigensten“ (König 1994, S.70) Aufgaben betrachtet (Geißler, 1998).

Nave-Herz (2004) nimmt folgende fünf Unterteilungen hinsichtlich der Funktion der Familie vor (diese sind gleichzeitig auch für die Ehe gültig):

Die Reproduktionsfunktion: Sie umfasst sowohl die biologische als auch die soziale Reproduktion des Menschen. Die biologische Reproduktionsfunktion wurde in unserer Kultur bislang immer der Ehe zugeschrieben, was besonders bis in die 70er Jahre des 20. Jahrhunderts gültig war. Die soziale Reproduktion der Ehe und Familie bezieht sich auf die physische und psychische Regeneration ihrer Mitglieder. Beide Dimensionen lassen sich kaum voneinander trennen und hängen somit vornehmlich vom betrachteten Schwerpunkt ab. Mit dieser Bezeichnung soll der Zweck hauswirtschaftlicher Arbeiten stärker betont werden und nicht der „Ort“ (Nave-Herz, 2004, S.84), wie es in früheren familiensoziologischen Einführungen mit dem Begriff „Haushaltsfunktion“ üblich war. Denn trotz der geringeren Haushaltstätigkeit bleibt die physische und psychische Regenerationsfunktion im Verantwortungsbereich der Familie bzw. der Ehe.

Die Sozialisationsfunktion: Sie bezeichnet den Prozess eines Menschen zum Mitglied-Werden in einer Gesellschaft. Dieser ist ein aktiver und lebenslanger Auseinandersetzungsprozess des Menschen mit seiner personellen, materiellen und immateriellen Umwelt (vgl. hierzu ausführlicher Hurrelmann/Ulich, 1991, S.6f). Der Sozialisationsprozess bewirkt, dass aus einem „biologischen“ Lebewesen eine bewusste soziale Persönlichkeit heranreift (Hill/Kopp 2002, S.249). Erst durch den Prozess der Vergesellschaftung wird der Mensch zum Menschen. Die Sozialisation der frühen Kindheit wird heutzutage in allen Industrieländern der Familie als gesellschaftliche Leistung zugeteilt. Gerade im Zeitraum bis zum 3. Lebensjahr überwiegt die Elternerziehung. „Die familiale Sozialisation prägt die Arbeitsmotivation, Vertrauensbereitschaft, Fleiß, Neugier und Experimentierfreude, Ausdauer, Sprachkompetenz u.a.m.; zusammenfassend formuliert: die extra-funktionalen Fähigkeiten (vgl. Fünfter Familienbericht 1994; Wiss. Beitrag für Familienfragen 2002, S. 17ff)“ (Nave-Herz, 2004, S.91).

Die Platzierungsfunktion: Unter sozialer Platzierungsfunktion ist der Zuweisungsprozess einer Person zu einer Position in der Gesellschaft innerhalb der hierarchischen Gesellschaftsstruktur zu verstehen. Als Kriterium war – aus historischer Sicht – für lange Zeit die Zugehörigkeit zur Herkunftsfamilie entscheidend, die soziale Platzierung wurde sozusagen vererbt. Heute erfolgt die Vergabeselektion von gesellschaftlichen Positionen zwar hauptsächlich aufgrund der nachgewiesenen Schulleistung bzw. nach bestimmten Bildungsabschlüssen, doch an dem Prinzip wurde bereits vor ca. 30 Jahren heftig kritisiert. Es wurde statistisch nachgewiesen, dass in der Bundesrepublik, die sich als Leistungsgesellschaft mit gleichen sozialen Chancen sieht, dieser Anspruch durch den Effekt bestimmter sozialer Mechanismen auf dem Schulsektor nicht eingelöst wird. Wie viele empirische Untersuchungen zeigen, besteht weiterhin ein Zusammenhang zwischen schulischer Leistung und Herkunftsfamilie (Beispiel Pisa-Studie), trotz der inzwischen erfolgten „Bildungsexpansion“ und verschiedener Bildungsreformen (vgl. Loeber/Scholz, 2003). Trotz des Prinzips der gleichen Chancen und der Selektion nach Leistung hat nach wie vor die Familie die soziale Platzierungsfunktion weitgehend erhalten.

Die Freizeitfunktion: Mit dem Wort Freizeit werden in unserer Gesellschaft unterschiedliche Aktivitäten belegt. Was der Einzelne als Freizeitbeschäftigung für sich selbst ansieht, hängt mit der Frage einer Selbstdefinition zusammen. Das Verbringen von Freizeit mit Kernfamilienmitgliedern hat verstärkt erst gegen Ende der 1950er begonnen. Es könnte als Folge der gesellschaftlichen Krisen- und Umbruchzeit angesehen werden, die eine Familienbezogenheit und –betonung mit sich brachte. In dieser Zeit verbreitete sich auch in Deutschland das bürgerliche Familienideal als reale Lebensform. Die Freizeit wird heute in alten und neuen Bundesländern überwiegend im Familienbereich gestaltet wird. Hier ist zu unterscheiden, ob gemeinsame Freizeitaktivitäten unternommen werden oder ob Freizeitaktivitäten im Beisein von Familienmitgliedern oder aber im Wohnbereich stattfinden. Insgesamt hat die gemeinsame und individuelle Freizeitgestaltung zugenommen.

Die Spannungsausgleichfunktion: Diese Funktion lässt sich unter die soziale Reproduktionsfunktion subsumieren. Da sie jedoch die wichtige Schnittstelle von Erwerbsarbeits- und Familienbereich unterstreicht, wird sie getrennt behandelt.

Durch die Trennung von Arbeitsstätte und Familienbereich wurde die Arbeitswelt immer zweckrationaler und in der Ehe und Familie wuchs „das Monopol auf emotionale Belange“ (Luhmann, 1982). Das hatte zur Folge, dass Spannungen und Konflikte am Arbeitsplatz durch die Familie aufgefangen oder sogar kompensiert wurden. Somit wurde der Ehe- und Familienbereich zu einem Gegenpol zu unserer hochspezialisierten, -organisierten und –bürokratisierten Gesellschaft. Der Mensch entwickelte sich somit zunehmend in die Position des Rollenträgers, auf den eine Vielzahl von Zwängen ausgeübt werden. Der Ehe- und Familienbereich soll ihm das Gefühl vermitteln, in seiner persönlichen Eigenart vom anderen angenommen zu werden.

Ohne Zweifel wird dieser Anspruch in der heutigen Zeit an die Ehe und Familie nicht nur gerichtet, sie haben auch de facto die Spannungsausgleichsfunktion im Sinne des „Auffangens“ (Nave-Herz, 2004, S.100) von beruflichen Konflikten und psychischen Belastungen am Arbeitsplatz.

2.3 Sozialhistorischer Hintergrund – Strukturen und Familienwandel

In unserem Kulturkreis gab es zu jeder Zeit immer verschiedene Familienformen nebeneinander. So lebte die Mehrheit der vorindustriellen Bevölkerung nicht nur in sogenannten Produktionsfamilien sondern es gab auch schon den Familientypus der Kernfamilie. Der Unterschied zu den heutigen Familien war, dass diese früher zum Teil in großfamilialen Verbänden enger arbeitsmäßig und auch räumlich verbundener waren. Ferner waren sie eigentumslos und gehörten daher überwiegend den unteren sozialen Schichten an. Für alle Familien galt jedoch nicht die strikte Trennung zwischen Privatheit und Öffentlichkeit. Auch wenn die große Haushaltsfamilie mit Produktionsfunktion in der Realität eher selten vorkam, so stellte sie in der damaligen Zeit jedoch ein Ideal dar. Abgelöst wurde dieses Ideal mit Beginn des 18. Jahrhunderts von der bürgerlichen Ehe und Familie. Zunächst bildete sich diese Form nur in den besitzenden Schichten aus. Sie war gekennzeichnet durch die Trennung von Wohn- und Arbeitsstätte sowie einer Ehefrau/Mutter, die nicht erwerbstätig war. Die damaligen Forderungen der Arbeitervereine nach mehr Lohn mit dem Argument, dass Ehefrauen nicht mehr erwerbstätig zu sein brauchten und sich somit ganz der Familie widmen könnten, dient als Hinweis auf die starke Anerkennung dieses Familienmodells (vgl. Nave-Herz, 1997). Da Familienideal und Familienrealität jedoch häufig auseinander klaffen, waren auch im vorigen Jahrhundert die Mehrzahl der Mütter gezwungen, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Nur eine kleine Gruppe bürgerlicher Ehefrauen konnte allein das Privileg leben, nur Hausfrau und Mutter zu sein. Später vereinnahmte der Nationalsozialismus dieses Familienmodell mit seiner Mutter- und Bevölkerungsideologie. Während des Zweiten Weltkriegs und der dadurch fehlenden Arbeitskräfte geriet die Favorisierung dieses Ideals jedoch in politische und argumentative Bedrängnis. Nach dem Zweiten Weltkrieg setzte sich jedoch in Westdeutschland das bürgerliche Familienmodell als einziges Ideal fort. Bedingt durch den Arbeitsplatzmangel in der Nachkriegszeit konnte es sich erstmalig in den 50er und 60er Jahren mit nichterwerbstätigen Müttern auch in der Realität stark durchsetzen. Erst durch die Studentenbewegung und dem Anstieg des Bildungsniveaus für Frauen sowie deren damit einhergehenden veränderten Selbstbewusstsein wurde auf ideologischer Ebene ein nachhaltiger Wandel herbeigeführt.

In der DDR dagegen wurde das „sozialistische Familienbild“ (die Familie mit erwerbstätiger Mutter) propagiert und durch infrastrukturelle Einrichtungen (Kinderbetreuungsinstitutionen, Bevorzugung bei der Wohnungsvorsorge) gefördert. Bei der Durchsetzung dieser Maßnahmen standen vor allem von staatlicher Seite die arbeitsmarkt- und bevölkerungspolitischen Überlegungen im Vordergrund (vgl. Wiss. Beirat für Frauenpolitik beim BMFJ 1993). Hinzu kam für die Familien die finanzielle Notwendigkeit der doppelten Erwerbstätigkeit, da die Löhne nicht auf eine alleinige Erwerbstätigkeit der Väter ausgelegt waren. Ein weiterer Punkt war, dass Frauen nach einer Scheidung nicht mit einer Unterhaltszahlung rechnen konnten und eine Unterbrechung der Arbeit hätte ein höheres finanzielles Risiko für die Frau mit sich gebracht.

Erwähnenswert ist, dass die Rolle der Frau und Mutter in der Familie in beiden Teilen Deutschlands offiziell – sowie auch von der Bevölkerung selbst – unterschiedlich beschrieben und beurteilt wurde. Die Familie dagegen nahm sowohl in West- als auch Ostdeutschland gleichermaßen eine spezielle Präferenzstellung unter allen Lebenszielen ein, insbesondere in der ehemaligen DDR: es wurde früher geheiratet, die Mütter waren bei den Erstgeborenen jünger im Vergleich zu den Müttern in der alten Bundesrepublik und Kinderlosigkeit gab es nur selten. Die Familienaufwertung von den engen Verwandten in der DDR werden in der Literatur einerseits mit dem Fehlen von anderen Optionen erklärt (z.B. dem Reisen), andererseits mit dem Wunsch, dem staatlichen Überwachungssystem zu entgehen. Es wurde auch von der sogenannten „Rückzugsthese“ (Gysi, 1989) gesprochen.

3. Auswirkungen von Erziehungs- und Wertewandel auf die Familie

Da Gesellschaft und Familie miteinander in enger Beziehung stehen, können sie nicht getrennt voneinander betrachtet werden: „Nirgendwo spiegelt sich der Wandel gesellschaftlicher Verhältnisse und Einstellungen so deutlich wieder wie im Bereich des Ehe- und Familienrechts“ (Borowsky, 1998).

3.1 Wertewandel in der Gesellschaft

Einführend zu diesem Punkt folgt eine kurze Beschreibung des Begriffs „Werte“.

Werte sind „allgemeinen Neigungen von Menschen, bestimmte Umstände anderen Umständen vorzuziehen“ (Meyer, 1999, S.259). Folglich unterliegt jede Handlung eines Menschen einer bestimmten Wertschätzung. „In Anlehnung an die Theorie des amerikanischen Soziologen Talcott Parsons gelten Werte als die elementarsten Einheiten von Kulturen, als die unsichtbaren Tiefenstrukturen gesellschaftlicher Systeme. „Werte können sich von Kultur zu Kultur erheblich unterscheiden und zu der unterschiedlichsten Ausprägung ganzer Kulturen beitragen“ (Meyer, 1999, S.201).

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Details

Title
Das Phänomen der Familienformen im Wandel: Ist die Familie ein Auslaufmodell?
College
University of Hagen  (Insitut für Soziologie)
Course
Die Sozialstruktur Deutschlands
Grade
2,0
Author
Year
2004
Pages
29
Catalog Number
V29978
ISBN (eBook)
9783638313513
File size
1799 KB
Language
German
Keywords
Phänomen, Familienformen, Wandel, Familie, Auslaufmodell, Sozialstruktur, Deutschlands
Quote paper
Christina Müller (Author), 2004, Das Phänomen der Familienformen im Wandel: Ist die Familie ein Auslaufmodell?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/29978

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