Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht wurde 1975 von den Zentralbankpräsidenten der G10 Staaten gegründet und hat seinen Sitz bei der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel. Er setzt sich aus hochrangigen Vertretern nationaler Bankaufsichtsbehörden und Zentralbanken zusammen, mit dem Ziel, die Harmonisierung des Bankenmarktes auf internationaler Ebene zu verbessern. Ursprünglich wurde die Vereinbarung nur für international tätige Banken aus den G10 Ländern geschlossen, ist aber auch von rein inländischen Banken angenommen und in mehr als 100 Ländern angewandt worden. 1 Bei den erarbeiteten Vorgaben handelt es sich um freiwillige Vereinbarungen zwischen Aufsichtsbehörden und internationalen Großbanken. Die daraus resultierenden Vorgaben gehen allerdings regelmäßig über die EURichtlinien in das nationale Aufsichtsrecht ein und müssen demnach von allen Instituten beachtet werden. Die EU-Eigenkapitalvorschriften lehnen sich eng an die Baseler EKÜbereinkunft an. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht werden die Baseler-Normen für alle in der EU tätigen Banken verbindlich. Der erste Baseler Akkord von 1988 wurde in der sechsten KWG-Novelle 1992 umgesetzt. 2
Da die Ertragskraft der Banken in den letzten Jahren durch viele Kreditausfälle belastet wurde, versuchte man dieser Entwicklung durch neue Richtlinien bei der Kreditvergabe entgegenzuwirken. Aus diesem Grund legte der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht am 3. Juni 1999 einen Entwurf zur Revision der Eigenmittelübereinkunft mit dem Titel: „A new Capital Adequacy Framework“ vor. Daraufhin brachte die Europäische Kommission im November 1999 ein eigenes Papier mit dem Titel: „A Review of Regulatory Capital Requirement for EU Credit Institutions and Investment Firms“ heraus. Die Grundsätze beider Papiere sind weitgehend identisch. Im Mittelpunkt steht die Neuregelung der Risikoaktiva von Banken sowie die Verbesserung der bankaufsichtlichen Standards, um Kreditausfällen und deren Folgen zukünftig besser entgegenwirken zu können.3
Am 16 Januar 2001 legte der Baseler Ausschuss in New York sein zweites Konsultationspapier: „The new Basel Capital Accord“ vor, in dem die EKÜbereinkunft aus dem Jahre 1988 neu geregelt ist.4 Ziel dieses Projetes war es, die EK-Ausstattung der Banken dem amerikanischem Vorbild anzupassen, wo die EK-Quoten der kommunalen mittelständischen Unternehmen (KMU) i.d.R. bei 50 % liegen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Chronologie von Basel
2. Basel I
3. Basel II
3.1 Rating
3.2 Die erste Säule
3.2.1 Standardansatz
3.2.2 Interner Rating Ansatz (IRB-Ansatz)
3.2.2.1 Basisansatz (Foundation Approach)
3.2.2.2 Fortgeschrittener Ansatz (Advanced Approach)
3.2.3 Retail Business
3.2.4 Operationelles Risiko
3.3 Die zweite Säule: „Supervisory Review Process“
3.4 Die dritte Säule: „Marktdisziplin“
4. Ausblick
5. Literatur
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Diese Arbeit analysiert die grundlegenden Neuregelungen der Eigenkapitalvorschriften durch das "Basel II"-Abkommen und deren Auswirkungen auf die Kreditvergabepraxis, insbesondere für mittelständische Unternehmen in Deutschland. Das primäre Ziel ist es, die Funktionsweise der drei Säulen von Basel II sowie die geänderten Anforderungen an das Rating und das Risikomanagement der Banken darzustellen.
- Historische Entwicklung und Chronologie der Baseler Abkommen
- Kritische Analyse der Schwächen von Basel I
- Detaillierte Erläuterung der Drei-Säulen-Strategie von Basel II
- Bedeutung von Ratingverfahren für die Kreditkonditionen
- Herausforderungen für den deutschen Mittelstand durch veränderte Eigenkapitalanforderungen
Auszug aus dem Buch
3.1 Rating
Die Bonität der Schuldner wird durch ein Rating ermittelt. Dabei handelt es sich um eine Aussage über die zukünftige Fähigkeit eines Unternehmens zur vollständigen und termingerechten Rückzahlung (Tilgung und Verzinsung) seiner Verbindlichkeiten. Ratings dienen somit der Ermittlung von Ausfallwahrscheinlichkeiten und der Konditionengestaltung auf der Basis intensiver Unternehmensanalysen. Dadurch soll die Bonität der Kunden und somit die Risikogewichtung der Bankkredite, von der die notwendige Unterlegung mit Eigenkapital abhängt, ermittelt werden. Ratings werden durch Kreditinstitute (Internes Rating: IRB) oder Rating-Agenturen (Externes Rating) erstellt.
In Deutschland ist das externe Rating noch in der Entwicklungsphase, da lediglich ca. 30 Großunternehmen ein externes Rating aufweisen, wohingegen in den USA ca. 8000 Unternehmen geratet werden. Hier wird die Dominanz der USA in der Vorgehensweise erkennbar. Die Gleichstellung des externen- und des internen Rating ist der Beteiligung Deutschlands zu verdanken.
Bei der Durchführung von Ratings werden quantitative und/oder qualitative Informationen in Verbindung gebracht und zu einem Gesamtergebnis aggregiert.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung erläutert die Entstehung des Baseler Ausschusses und die Notwendigkeit einer Revision der ursprünglichen Eigenkapitalvereinbarungen aufgrund gestiegener Kreditausfälle.
1.1 Chronologie von Basel: Hier werden die zeitlichen Meilensteine der Baseler Beschlüsse von der ersten Veröffentlichung im Jahr 1988 bis hin zum geplanten Inkrafttreten von Basel II dargestellt.
2. Basel I: Dieses Kapitel beschreibt das ursprüngliche Abkommen von 1988, das auf einem pauschalen quantitativen Ansatz basierte, um Marktpreis- und Ausfallrisiken mit Eigenkapital zu unterlegen.
3. Basel II: Hier erfolgt die Einführung in das neue Konsultationspapier, das darauf abzielt, die Eigenkapitalausstattung der Banken stärker an der individuellen Bonität der Kreditnehmer auszurichten.
3.1 Rating: Es wird definiert, wie Ratings zur Ermittlung von Ausfallwahrscheinlichkeiten dienen und welche Rolle sie bei der Risikogewichtung von Bankkrediten spielen.
3.2 Die erste Säule: Dieses Kapitel erläutert die Mindestkapitalanforderungen und die verschiedenen Ansätze (Standardansatz, IRB) zur Berechnung der risikogewichteten Aktiva.
3.2.1 Standardansatz: Die Erläuterung der Methode, die auf den Regelungen von Basel I aufbaut, aber externe Ratings für die Risikogewichtung einbezieht.
3.2.2 Interner Rating Ansatz (IRB-Ansatz): Dieses Kapitel beschreibt die Nutzung bankeigener Ratings zur differenzierteren Einschätzung des Ausfallrisikos.
3.2.2.1 Basisansatz (Foundation Approach): Erklärung der vereinfachten Anwendung, bei der die Bank nur die Ausfallwahrscheinlichkeit selbst schätzt.
3.2.2.2 Fortgeschrittener Ansatz (Advanced Approach): Beschreibung des komplexen Modells, bei dem die Bank alle Risikokomponenten selbstständig einschätzt.
3.2.3 Retail Business: Zusammenfassung der speziellen, vereinfachten Risikogewichtungsregeln für Privatkunden und kleine Firmenkredite.
3.2.4 Operationelles Risiko: Erläuterung der Notwendigkeit eines ausgereiften Risikomanagements zur Vermeidung von Verlusten durch Verfahrensfehler oder Betrug.
3.3 Die zweite Säule: „Supervisory Review Process“: Darstellung des aufsichtsrechtlichen Überprüfungsprozesses der Eigenkapitalausstattung von Banken.
3.4 Die dritte Säule: „Marktdisziplin“: Dieses Kapitel beschreibt die erweiterten Offenlegungspflichten, die für mehr Transparenz über das Risikoprofil von Banken sorgen sollen.
4. Ausblick: Eine Einschätzung der zukünftigen Herausforderungen für deutsche Unternehmen und Banken durch den Übergang zu Basel II.
5. Literatur: Verzeichnis der verwendeten Fachliteratur und Online-Quellen.
Schlüsselwörter
Basel II, Eigenkapitalvereinbarung, Rating, IRB-Ansatz, Bankenaufsicht, Risikogewichtung, Kreditvergabe, Bonität, Standardansatz, Marktdisziplin, Operationelles Risiko, Basel I, Mittelstand, Eigenkapitalunterlegung, Solvabilitätskoeffizient
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die Reform der internationalen Bankenaufsichtsregeln durch das "Basel II"-Abkommen und untersucht, wie diese das Risikomanagement und die Kreditvergabepraxis von Banken verändern.
Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?
Zentrale Themen sind die Drei-Säulen-Strategie von Basel II, die Einführung von internen Ratingverfahren und die Bedeutung erweiterter Offenlegungspflichten für die Markttransparenz.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die Neuregelung der Eigenkapitalvorschriften zu erklären und aufzuzeigen, welche Konsequenzen diese für die Kreditversorgung, speziell für mittelständische Unternehmen, haben.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse sowie der Auswertung von Konsultationspapieren des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht und ergänzender Fachpublikationen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden detailliert die drei Säulen – Mindestkapitalanforderungen, bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess und Marktdisziplin – sowie die verschiedenen Ratingansätze (Standard- vs. IRB-Ansatz) erläutert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?
Die wichtigsten Begriffe sind Basel II, Rating, IRB-Ansatz, Eigenkapitalunterlegung und Bankenaufsicht.
Wie unterscheidet sich der IRB-Ansatz vom Standardansatz?
Während der Standardansatz auf externe Ratings zurückgreift, erlaubt der IRB-Ansatz Banken, interne Bewertungsmodelle zu nutzen, um Risikogewichte präziser und institutsindividuell zu bestimmen.
Warum wird der Mittelstand durch Basel II besonders belastet?
Aufgrund ihrer oft niedrigen Eigenkapitalquoten und der starken Abhängigkeit von Bankkrediten müssen mittelständische Unternehmen im Rahmen von Basel II mit einer genaueren Bonitätsprüfung rechnen, was die Kreditaufnahme erschweren oder verteuern kann.
- Quote paper
- Andre Lampel (Author), 2003, Basel II - Ein Überblick, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/29992