Das Internet ist aus der heutigen Zeit nicht mehr wegzudenken. Phänomene wie soziale Netzwerke und Suchmaschinen prägen die Kommunikation und das Informationsverhalten vieler Menschen.
Das Gutachten von Prof. Dr. Gerald Spindler zum 69. Deutschen Juristentag 2012 mit dem Thema „Persönlichkeitsschutz im Internet – Anforderungen und Grenzen einer Regulierung“ setzt sich mit aktuellen Problemen aus dem zivil- und datenschutzrechtlichen Persönlichkeitsschutz mit Bezug auf das Internet auseinander und zeigt Reformperspektiven auf. Hier sind neue Gefährdungslagen entstanden, welche an das bestehende Recht große Herausforderungen stellen.
Es ist zu überprüfen, ob das bestehende Recht ausreichend ist, um die Herausforderungen zu bewältigen oder ob Maßnahmen erforderlich sind, um das Recht den neuen Gegebenheiten anzupassen.
Nach einer Zusammenfassung der Thesen des Gutachters befasst sich diese Arbeit mit den Reformvorschlägen Spindlers zur Einwilligung im persönlichkeits- sowie datenschutzrechtlichen Sinn. Zunächst wird das Institut der Einwilligung hinsichtlich seiner verfassungsrechtlichen sowie einfach-gesetzlichen Grundlagen eingeordnet. Aufbauend darauf werden die Vorschläge dahingehend analysiert und bewertet, ob sie geeignet sind, den Anforderungen des modernen Internets gerecht zu werden.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Thesen zur Reform des Persönlichkeitsschutzes im Internet
1. Einwilligung
2. zivilrechtlicher Persönlichkeits- und Ehrschutz
3. Datenschutz
III. Ausgewählte Würdigung des Gutachtens: Die Einwilligung im Persönlichkeits- und Datenschutzrecht
1. Grundlagen der Einwilligung
a. persönlichkeitsrechtliche Einwilligung
aa. Funktion und verfassungsrechtliche Einordnung
bb. Grundlegende einfach-gesetzliche Rechtslage
b. datenschutzrechtliche Einwilligung
aa. Funktion und verfassungsrechtliche Einordnung
bb. Grundlegende einfach-gesetzliche Rechtslage
2. Anforderungen und Grenzen der Regulierung der Einwilligung
a. Anforderungen an die Einwilligung durch Minderjährige
aa. Forderungen Spindlers
bb. persönlichkeitsrechtliche Einwilligung
(1) Rechtslage
(2) Stellungnahme
(3) Zwischenergebnis
cc. datenschutzrechtliche Einwilligung
(1) Rechtslage
(2) Stellungnahme
(3) Zwischenergebnis
b. Opt-In vs. Opt-Out
aa. Rechtslage
bb. Spindlers These
cc. Stellungnahme
(1) Anforderungen an den durchschnittlichen Betroffenen
(2) informierte Einwilligung
(3) Erfordernis aktiven Tuns
(4) Freiwilligkeit
dd. Zwischenergebnis
c. Koppelungsverbot
aa. Rechtslage
bb. Spindlers These
cc. Thesen der Konferenz der Datenschutzbeauftragen
dd. Stellungnahme
ee. Zwischenergebnis
d. zeitliche Begrenzung
aa. persönlichkeitsrechtliche Einwilligung
(1) Rechtslage
(2) Thesen
(3) Stellungnahme
(4) Zwischenergebnis
bb. datenschutzrechtliche Einwilligung
e. Widerruf
aa. persönlichkeitsrechtliche Einwilligung
(1) Rechtslage
(2) These
(3) Stellungnahme
(4) Zwischenergebnis
bb. datenschutzrechtliche Einwilligung
cc. Rechtsfolge: Recht auf Vergessen
(1) datenschutzrechtliche Einwilligung
(a) Rechtslage
(b) Spindlers These
(c) Stellungnahme
(d) Zwischenergebnis
(2) persönlichkeitsrechtliche Einwilligung
(a) Rechtslage
(b) Spindlers Forderung
(c) Stellungnahme
(d) Zwischenergebnis
f. elektronische Einwilligung
aa. Spindlers These
bb. Stellungnahme
cc. Zwischenergebnis
IV. Thesen
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das Gutachten von Prof. Dr. Gerald Spindler zum Persönlichkeitsschutz im Internet. Ziel ist es, die vorgeschlagenen Reformen zur Einwilligung im zivil- und datenschutzrechtlichen Sinne zu analysieren, kritisch zu bewerten und die Eignung dieser Vorschläge für die Anforderungen des modernen Internets zu prüfen.
- Grundlagen der persönlichkeitsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Einwilligung
- Anforderungen an die Einwilligung durch Minderjährige
- Vergleich von Opt-In und Opt-Out Verfahren
- Regulierung des Koppelungsverbots und zeitliche Begrenzung der Einwilligung
- Rechtsfolgen bei Widerruf und das "Recht auf Vergessen"
Auszug aus dem Buch
a. persönlichkeitsrechtliche Einwilligung
Die Einwilligung ist eines der Instrumente der Privatperson, um über bestimmte eigene Rechte zu verfügen. Konkret erteilt der Inhaber eines Rechtsgutes einem Dritten die Erlaubnis, in dieses einzugreifen. Zum Beispiel kann in Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eingewilligt werden oder im Rahmen der §§ 22 ff. KUG in das besondere Persönlichkeitsrecht des Rechts am eigenen Bild.
Die persönlichkeitsrechtliche Einwilligung ist als allgemeiner Grundsatz gesetzlich nicht umfassend normiert, gleichwohl aber allgemein anerkannt. Eine der vereinzelten einfach-gesetzlichen Ausprägungen der Einwilligung findet sich in § 22 I KUG.
Die persönlichkeitsrechtliche Einwilligung wird in verschiedenen Grundrechten verortet. Zum einen ist die Einwilligung als Ausprägung der Privatautonomie in der allgemeinen Handlungsfreiheit gem. Art. 1 II GG verankert. Zusätzlich werden auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht gem. Art. 1 I, 2 I GG und die Menschenwürde gem. Art. 1 I GG als Grundlage der Einwilligung in Betracht gezogen.
Die Einwilligung findet seine Anwendung im Zivilrecht zwischen Privatrechtssubjekten. Die Grundrechte wirken ausgehend von Art. 1 III GG jedoch unmittelbar nur im Verhältnis der Privatperson zur staatlichen Gewalt. Mangels einer einfach-gesetzlichen Ausprägung des allgemeinen Rechtsinstituts der Einwilligung stellt sich daher die Frage nach der Wirkung der Grundrechte im Zivilrecht. Diese Frage war lange Zeit umstritten. Ausgehend vom Lüth-Urteil ist heute anerkannt, dass die Grundrechte eine mittelbare Drittwirkung auf das Zivilrecht entfalten. Die mittelbare Drittwirkung ist die Ausprägung einer umfassenden Schutzfunktion, die aus den Grundrechten als objektiv-rechtlichen Grundsatznormen folgt. Der Staat hat mithin Schutzpflichten gegenüber den Grundrechtsträgern, welche den Gesetzgeber sowie die Rechtsprechung und Verwaltung bei Auslegung und Anwendung des Rechts binden. Bezogen auf die Einwilligung folgt, dass der Staat in Gestalt der Gesetzgebung und der Zivilgerichte bei der Ausgestaltung der Voraussetzungen und Grenzen der Einwilligung die grundrechtlichen Wertungen zu beachten hat.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik des Persönlichkeitsschutzes im Internet ein und beschreibt das Ziel der Arbeit, die Reformvorschläge Spindlers zu bewerten.
II. Thesen zur Reform des Persönlichkeitsschutzes im Internet: Dieses Kapitel fasst Spindlers Analysen zur Entwicklung des Internets und seine Ansätze zur Stärkung der Privatautonomie durch Selbstregulierung zusammen.
III. Ausgewählte Würdigung des Gutachtens: Die Einwilligung im Persönlichkeits- und Datenschutzrecht: Hier erfolgt eine detaillierte, kritische Analyse der Einwilligung, wobei Grundlagen, Minderjährigenschutz, Opt-In/Opt-Out, Koppelungsverbot, zeitliche Begrenzung, Widerruf und das "Recht auf Vergessen" beleuchtet werden.
IV. Thesen: Das Schlusskapitel fasst die Ergebnisse der Arbeit zusammen, bestätigt den großen Handlungsbedarf und konkretisiert die Forderungen für eine moderne Internet-Regulierung.
Schlüsselwörter
Persönlichkeitsschutz, Internet, Einwilligung, Datenschutzrecht, Informationelle Selbstbestimmung, Minderjährigenschutz, Opt-In, Koppelungsverbot, Widerruf, Recht auf Vergessen, Privatautonomie, Anonymisierung, Bundesdatenschutzgesetz, Persönlichkeitsrecht, Online-Kommunikation
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert das Gutachten von Prof. Dr. Gerald Spindler zum Thema "Persönlichkeitsschutz im Internet" und bewertet dessen Reformvorschläge für das Zivil- und Datenschutzrecht.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Zu den zentralen Themen gehören die rechtlichen Anforderungen an Einwilligungen im Internet, der Schutz Minderjähriger, die Gestaltung von Koppelungsverboten und die Durchsetzung des "Rechts auf Vergessen".
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das primäre Ziel ist es, die Vorschläge Spindlers dahingehend zu bewerten, ob sie geeignet sind, den aktuellen Herausforderungen im modernen Internet gerecht zu werden.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die rechtswissenschaftliche Analyse, indem sie die Thesen Spindlers mit der geltenden Rechtslage, aktuellen Gerichtsurteilen und Literaturmeinungen abgleicht und kritisch würdigt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil befasst sich detailliert mit der rechtlichen Einordnung der Einwilligung, spezifischen Problemen im Internet (wie Opt-In vs. Opt-Out) und der Ausgestaltung von Widerrufs- sowie Löschungsansprüchen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Schlüsselbegriffe sind u.a. Persönlichkeitsschutz, Einwilligung, Informationelle Selbstbestimmung, Minderjährigenschutz, Opt-In, Widerruf und das Recht auf Vergessen.
Welche Haltung nimmt die Arbeit zum Opt-In-Verfahren ein?
Die Arbeit unterstützt Spindlers Forderung nach einer verbindlichen Einführung des Opt-In-Verfahrens, da das Opt-Out-Verfahren den Anforderungen an eine informierte Einwilligung nicht genügt.
Wie steht die Arbeit zum "Recht auf Vergessen"?
Die Arbeit befürwortet eine europäische Lösung zur Löschung bei der ersten datenverarbeitenden Stelle, sieht jedoch bei Löschungsansprüchen gegenüber Dritten die Notwendigkeit einer Interessenabwägung, um die Kommunikationsfreiheit nicht unangemessen zu beschneiden.
- Arbeit zitieren
- Torben Illner (Autor:in), 2012, Persönlichkeitsschutz im Internet. Anforderungen und Grenzen einer Regulierung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/299924