Das Oberverwaltungsgerichts Schleswig sorgte mit seiner Entscheidung vom 22. April 2008 für Aufsehen, indem es – vereinfacht gesagt – die Entsorgung von Verwertungsabfällen aus privaten Haushalten völlig für die freie Wirtschaft geöffnet hat. Damit wurden die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger aus ihrer bis dahin unangefochtenen Monopolstellung in diesem Bereich verdrängt.
Das Bundesverwaltungsgericht fällte am 18. Juni 2009 sein Revisionsurteil gegen diese Entscheidung und stellte damit die Aufgabenteilung zwischen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und der Privatwirtschaft im Bereich der Abfallentsorgung klar.
Konkret ging es um ein privates Entsorgungsunternehmen, dass neben dem kommunalen Altpapiersammlungssystem eine parallele Abholung bei privaten Haushalten einrichtete und über öffentlich zugängliche Sammelbehälter vor Verbrauchermärkten und Sportheimen die zentrale Abgabe durch private Haushalte ermöglichte.
Die Gerichte waren nun berufen, zu entscheiden, inwiefern die Tätigkeit des privaten Entsorgungsunternehmens mit den Überlassungspflichten aus § 13 KrW-/AbfG vereinbar ist. Dazu erörtern sie zunächst die Frage, inwiefern eine Drittverwertung im Rahmen des § 13 I S. 1 2. HS KrW-/AbfG möglich ist, also ein privater Haushalt einen Dritten mit der Verwertung seiner Verwertungsabfälle beauftragen kann. Des Weiteren werden der Begriff der „gewerblichen Sammlung“ aus § 13 III S. 1 Nr. 3 KrW-/AbfG und die Art und Reichweite der entgegenstehenden „überwiegenden öffentlichen Interessen“ besprochen. Schließlich stellt sich noch die Frage, inwieweit Überlassungspflichten mit dem deutschen Verfassungsrecht und dem europäischen Vertragsrecht vereinbar sind.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Drittverwertung im Rahmen des § 13 I S. 1 2. HS¹
- I. Grundentscheidung des KrW-/AbfG für den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
- II. Auslegung des § 13 I S. 1 2. HS
- 1. Wortlaut
- 2. Systematik
- (1.) Vergleich § 13 I S. 1 und § 13 I S. 2
- (2.) Leerlaufen des § 13 III durch eine Öffnung des § 13 I S. 1
- (3.) Anwendungsbereich des § 13 I S. 1 2. HS
- 3. Entstehungsgeschichte
- (1.) Argumente für die Drittbeauftragung
- (2.) Argumente gegen die Drittbeauftragung
- (3.) Ergebnis
- 4. Sinn und Zweck der Regelung
- 5. Ergebnis zur Auslegung
- III. Heranziehung des § 16 I
- C. „Gewerbliche Sammlung“ nach § 13 III S. 1 Nr. 3
- D. „Überwiegende öffentliche Interessen“
- I. Entsorgungssicherheit und Struktur des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers
- II. Abfallgebühren
- III. Verpackungsverordnung
- IV. Vergaberecht
- E. Verfassungs- und europarechtliche Aspekte
- I. Berufsfreiheit aus Art. 12 I S. 1 GG
- II. Wettbewerbs- und Warenverkehrsfreiheit
- F. Fazit
- Die Grundentscheidung des KrW-/AbfG für den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
- Die Auslegung des § 13 I S. 1 2. HS KrW-/AbfG
- Der Begriff der „gewerblichen Sammlung“ nach § 13 III S. 1 Nr. 3 KrW-/AbfG
- Die „überwiegenden öffentlichen Interessen“ im Zusammenhang mit der Abfallentsorgung
- Die Vereinbarkeit von Überlassungspflichten mit dem deutschen Verfassungsrecht und dem europäischen Vertragsrecht
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit analysiert die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Zulässigkeit gewerblicher Sammlungen und der Beauftragung Dritter bei der Verwertung von Haushaltsabfällen. Sie untersucht insbesondere die Frage, ob private Haushalte im Rahmen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) dazu berechtigt sind, Dritte mit der Verwertung ihrer Verwertungsabfälle zu beauftragen.
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in die Thematik ein und stellt den aktuellen Stand der Rechtsprechung dar. Im Kapitel B wird die Frage der Drittverwertung im Rahmen des § 13 I S. 1 2. HS KrW-/AbfG erörtert. Dabei werden die unterschiedlichen Positionen des Oberverwaltungsgerichts Schleswig und des Bundesverwaltungsgerichts zum Ausdruck gebracht.
Schlüsselwörter
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, Drittverwertung, gewerbliche Sammlung, Überlassungspflicht, Verfassungsrecht, Europarecht, Abfallentsorgung.
- Arbeit zitieren
- Jan Frederik Eller (Autor:in), 2010, Gewerbliche Altpapiersammlung. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.06.2009, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/299942