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Gewerbliche Altpapiersammlung. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.06.2009

Title: Gewerbliche Altpapiersammlung. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.06.2009

Seminar Paper , 2010 , 19 Pages , Grade: 13

Autor:in: Jan Frederik Eller (Author)

Law - Public Law / Administrative Law
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Summary Excerpt Details

Das Oberverwaltungsgerichts Schleswig sorgte mit seiner Entscheidung vom 22. April 2008 für Aufsehen, indem es – vereinfacht gesagt – die Entsorgung von Verwertungsabfällen aus privaten Haushalten völlig für die freie Wirtschaft geöffnet hat. Damit wurden die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger aus ihrer bis dahin unangefochtenen Monopolstellung in diesem Bereich verdrängt.

Das Bundesverwaltungsgericht fällte am 18. Juni 2009 sein Revisionsurteil gegen diese Entscheidung und stellte damit die Aufgabenteilung zwischen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und der Privatwirtschaft im Bereich der Abfallentsorgung klar.
Konkret ging es um ein privates Entsorgungsunternehmen, dass neben dem kommunalen Altpapiersammlungssystem eine parallele Abholung bei privaten Haushalten einrichtete und über öffentlich zugängliche Sammelbehälter vor Verbrauchermärkten und Sportheimen die zentrale Abgabe durch private Haushalte ermöglichte.

Die Gerichte waren nun berufen, zu entscheiden, inwiefern die Tätigkeit des privaten Entsorgungsunternehmens mit den Überlassungspflichten aus § 13 KrW-/AbfG vereinbar ist. Dazu erörtern sie zunächst die Frage, inwiefern eine Drittverwertung im Rahmen des § 13 I S. 1 2. HS KrW-/AbfG möglich ist, also ein privater Haushalt einen Dritten mit der Verwertung seiner Verwertungsabfälle beauftragen kann. Des Weiteren werden der Begriff der „gewerblichen Sammlung“ aus § 13 III S. 1 Nr. 3 KrW-/AbfG und die Art und Reichweite der entgegenstehenden „überwiegenden öffentlichen Interessen“ besprochen. Schließlich stellt sich noch die Frage, inwieweit Überlassungspflichten mit dem deutschen Verfassungsrecht und dem europäischen Vertragsrecht vereinbar sind.

Excerpt


Gliederung

A. Einleitung

B. Drittverwertung im Rahmen des § 13 I S. 1 2. HS

I. Grundentscheidung des KrW-/AbfG für den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

II. Auslegung des § 13 I S. 1 2. HS

1. Wortlaut

2. Systematik

(1.) Vergleich § 13 I S. 1 und § 13 I S. 2

(2.) Leerlaufen des § 13 III durch eine Öffnung des § 13 I S. 1

(3.) Anwendungsbereich des § 13 I S. 1 2. HS

3. Entstehungsgeschichte

(1.) Argumente für die Drittbeauftragung

(2.) Argumente gegen die Drittbeauftragung

(3.) Ergebnis

4. Sinn und Zweck der Regelung

5. Ergebnis zur Auslegung

III. Heranziehung des § 16 I

C. „Gewerbliche Sammlung“ nach § 13 III S. 1 Nr. 3

D. „Überwiegende öffentliche Interessen“

I. Entsorgungssicherheit und Struktur des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers

II. Abfallgebühren

III. Verpackungsverordnung

IV. Vergaberecht

V. Zusammenfassung

E. Verfassungs- und europarechtliche Aspekte

I. Berufsfreiheit aus Art. 12 I S. 1 GG

II. Wettbewerbs- und Warenverkehrsfreiheit

F. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit analysiert die rechtliche Aufgabenteilung zwischen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und der Privatwirtschaft bei der Abfallentsorgung, insbesondere im Hinblick auf das Revisionsurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2009 zur „Altpapierentsorgung“ durch private Unternehmen.

  • Rechtliche Einordnung der Drittverwertung von Haushaltsabfällen
  • Auslegung der Begriffe „gewerbliche Sammlung“ und „überwiegende öffentliche Interessen“
  • Rolle des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers und der Grundentscheidung des KrW-/AbfG
  • Vereinbarkeit von Überlassungspflichten mit Verfassungs- und Europarecht

Auszug aus dem Buch

A. Einleitung

Das Oberverwaltungsgerichts Schleswig sorgte mit seiner Entscheidung vom 22. April 2008 für Aufsehen, indem es – vereinfacht gesagt – die Entsorgung von Verwertungsabfällen aus privaten Haushalten völlig für die freie Wirtschaft geöffnet und damit die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger aus ihrer bis dahin unangefochtenen Monopolstellung in diesem Bereich verdrängt hatte. Das Bundesverwaltungsgericht fällte am 18. Juni 2009 sein Revisionsurteil gegen diese Entscheidung und stellte damit die Aufgabenteilung zwischen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und der Privatwirtschaft im Bereich der Abfallentsorgung klar.

Konkret ging es um ein privates Entsorgungsunternehmen, dass neben dem kommunalen Altpapiersammlungssystem eine parallele Abholung bei privaten Haushalten einrichtete und über öffentlich zugängliche Sammelbehälter vor Verbrauchermärkten und Sportheimen die zentrale Abgabe durch private Haushalte ermöglichte.

Die Gerichte waren nun berufen, zu entscheiden, inwiefern die Tätigkeit des privaten Entsorgungsunternehmens mit den Überlassungspflichten aus § 13 KrW-/AbfG vereinbar ist. Dazu erörtern sie zunächst die Frage, inwiefern eine Drittverwertung im Rahmen des § 13 I S. 1 2. HS KrW-/AbfG möglich ist, also ein privater Haushalt einen Dritten mit der Verwertung seiner Verwertungsabfälle beauftragen kann. Des Weiteren werden der Begriff der „gewerblichen Sammlung“ aus § 13 III S. 1 Nr. 3 KrW-/AbfG und die Art und Reichweite der entgegenstehenden „überwiegenden öffentlichen Interessen“ besprochen. Schließlich stellt sich noch die Frage, inwieweit Überlassungspflichten mit dem deutschen Verfassungsrecht und dem europäischen Vertragsrecht vereinbar sind.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der Entsorgung von Verwertungsabfällen durch private Akteure ein und stellt die zentrale Revisionsentscheidung des BVerwG vom 18.06.2009 vor.

B. Drittverwertung im Rahmen des § 13 I S. 1 2. HS: Das Kapitel untersucht anhand klassischer Auslegungsmethoden, ob das KrW-/AbfG privaten Haushalten die Beauftragung Dritter mit der Abfallverwertung gestattet, und kommt zu einem negativen Ergebnis.

C. „Gewerbliche Sammlung“ nach § 13 III S. 1 Nr. 3: Hier wird der Begriff der gewerblichen Sammlung detailliert analysiert, um abzugrenzen, unter welchen Bedingungen die Tätigkeit privater Unternehmen trotz Überlassungspflichten zulässig sein könnte.

D. „Überwiegende öffentliche Interessen“: Dieses Kapitel erörtert, welche öffentlichen Belange – etwa Entsorgungssicherheit, Abfallgebühren oder Verpackungsrecht – der gewerblichen Sammlung entgegenstehen können.

E. Verfassungs- und europarechtliche Aspekte: Die Untersuchung befasst sich mit der Frage, ob die kommunale Monopolstellung bei der Abfallentsorgung die Berufsfreiheit nach dem Grundgesetz sowie Wettbewerbsvorgaben des Europarechts verletzt.

F. Fazit: Die Arbeit resümiert die Rechtslage und regt eine gesetzliche Neufassung des § 13 KrW-/AbfG an, um Klarheit bei der Drittverwertung und dem Begriff der gewerblichen Sammlung zu schaffen.

Schlüsselwörter

Abfallentsorgung, KrW-/AbfG, Überlassungspflicht, Drittverwertung, gewerbliche Sammlung, öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, BVerwG, öffentliche Interessen, Entsorgungssicherheit, Abfallgebühren, Verpackungsverordnung, Daseinsvorsorge, Berufsfreiheit, Wettbewerbsfreiheit, Europarecht

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die juristische Auseinandersetzung um die Aufgabenteilung zwischen kommunalen Entsorgungsträgern und privaten Unternehmen im Bereich der Verwertung von Abfällen aus privaten Haushalten.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die Auslegung von Überlassungspflichten, der Begriff der gewerblichen Sammlung sowie die Frage, welche überwiegenden öffentlichen Interessen eine Tätigkeit privater Entsorger beschränken dürfen.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das Ziel ist es, auf Basis der Rechtsprechung, insbesondere des BVerwG-Urteils vom 18.06.2009, zu klären, ob und in welchem Rahmen private Akteure Altpapier aus privaten Haushalten sammeln und verwerten dürfen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt die klassische juristische Auslegungsmethodik, bestehend aus Wortlautanalyse, systematischer Stellung, Entstehungsgeschichte sowie Sinn und Zweck der Regelungen des KrW-/AbfG.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert die Zulässigkeit der Drittverwertung, die Definition der gewerblichen Sammlung, die Einwände gegen eine solche Sammlung (z.B. Gebühren, Vergaberecht) sowie verfassungs- und europarechtliche Rahmenbedingungen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie Abfallentsorgung, Überlassungspflicht, Daseinsvorsorge, Wettbewerbsfreiheit und KrW-/AbfG geprägt.

Welche Bedeutung hat das BVerwG-Urteil vom 18. Juni 2009 für die Arbeit?

Dieses Urteil stellt den Kern der Untersuchung dar, da es die bisherige Rechtsauffassung bestätigt, dass die Grundentscheidung des KrW-/AbfG zugunsten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers getroffen wurde.

Was schlägt der Autor zur Lösung der umstrittenen Streitfragen vor?

Der Autor empfiehlt eine gesetzliche Neufassung des § 13 KrW-/AbfG, um durch explizite Formulierungen zur höchstpersönlichen Verwertung und zum Begriff der gewerblichen Sammlung für mehr Rechtssicherheit zu sorgen.

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Details

Title
Gewerbliche Altpapiersammlung. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.06.2009
College
University of Hamburg  (Fakultät für Rechtswissenschaft)
Course
Grundlegende und aktuelle Rechtsprechung im Umweltrecht
Grade
13
Author
Jan Frederik Eller (Author)
Publication Year
2010
Pages
19
Catalog Number
V299942
ISBN (eBook)
9783656973409
ISBN (Book)
9783656973416
Language
German
Tags
gewerbliche altpapiersammlung urteil bundesverwaltungsgerichts
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Jan Frederik Eller (Author), 2010, Gewerbliche Altpapiersammlung. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.06.2009, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/299942
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