Inhaltsverzeichnis:
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
A. Einleitung
B. Zum Sachverhalt der Entscheidung des BAG – 4 AZR 190/08
C. Tatsächliche Ausgangslage: Gewerkschaftspluralität im Betrieb
D. Rechtliche Ausgangslage: Tarifkollisionen
I. Tarifpluralität
1. Definition
2. Abkehr vom Grundsatz der Tarifeinheit im Betrieb
II. (Betriebsweite) Tarifkonkurrenz
1. Definition
2. (Betriebsweite) Tarifeinheit im Arbeitsverhältnis
E. Betriebsnormen
I. Gegenstand und Wirkungsweise
II. Konkretisierungsansätze des BAG
III. Die besondere Tarifbindung des § 3 II TVG
IV. Abgrenzung von Inhalts- und Betriebsnormen
V. Vertretensein der Gewerkschaft im Betrieb
F. Tarifkollision bei Betriebsnormen
G. Die Zulässigkeit einer Verbandsklage i.S.v. § 9 TVG/Feststellungsklage durch Nichttarifvertragsparteien anhand BAG – 4 AZR 190/08
H. Die Verhinderung/Auflösung von Tarifkonkurrenzen anhand BAG – 4 AZR 190/08
I. Verhinderung von Tarifkonkurrenzen
1. Das Für und Wider der Zwangstarifgemeinschaft
2. Zwischenergebnis
II. Auflösung von Tarifkonkurrenzen
1. Unwirksamkeit aller Tarifverträge und Betriebsratskompetenz
2. Spezialitätsprinzip
3. Prioritäts- und Posterioritätsprinzip
4. Günstigkeitsprinzip
5. Wahlrecht der Arbeitnehmer
6. Mehrheitsprinzip und normzweckorientierte Differenzierung
a) Maßstab für die Ermittlung der Mehrheit
b) Das Für und Wider des Mehrheitsprinzips
c) Methode und Zeitpunkt der Ermittlung der Mehrheit
d) Normzweckorientierte Differenzierung
aa) Doppelmitgliedschaft des Arbeitgebers
bb) Vertikale Tarifkonkurrenz
cc) Allgemeinverbindlichkeit, § 5 IV TVG
dd) Nachwirkung, § 4 V TVG
I. Fazit
A. Einleitung
Das deutsche Gewerkschaftswesen befindet sich im Wandel: Entgegen dem traditionellen Organisationsgrundsatz „Ein Betrieb – Eine Gewerkschaft“ haben die DGB-Gewerkschaften zunehmend mit sich überschneidenden Tarifzuständigkeiten im Betrieb zu kämpfen, sei es seitens der Spartengewerkschaften, sei es seitens der Richtungsgewerkschaften des CGB. Die damit einhergehende Gewerkschaftspluralität im Betrieb bringt vermehrt Tarifkollisionen mit sich. Bezeichnend hierfür ist die Anzahl der rund 68.000 Tarifverträge, die im April 2013 als gültig in das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geführte Tarifregister eingetragen waren. Grund genug, der Frage nachzugehen, wann es einer Auflösung von Tarifkollisionen bedarf und nach welchen Grundsätzen diese zu erfolgen hat. (...)
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Zum Sachverhalt der Entscheidung des BAG – 4 AZR 190/08
C. Tatsächliche Ausgangslage: Gewerkschaftspluralität im Betrieb
D. Rechtliche Ausgangslage: Tarifkollisionen
I. Tarifpluralität
1. Definition
2. Abkehr vom Grundsatz der Tarifeinheit im Betrieb
II. (Betriebsweite) Tarifkonkurrenz
1. Definition
2. (Betriebsweite) Tarifeinheit im Arbeitsverhältnis
E. Betriebsnormen
I. Gegenstand und Wirkungsweise
II. Konkretisierungsansätze des BAG
III. Die besondere Tarifbindung des § 3 II TVG
IV. Abgrenzung von Inhalts- und Betriebsnormen
V. Vertretensein der Gewerkschaft im Betrieb
F. Tarifkollision bei Betriebsnormen
G. Die Zulässigkeit einer Verbandsklage i.S.v. § 9 TVG/Feststellungsklage durch Nichttarifvertragsparteien anhand BAG – 4 AZR 190/08
H. Die Verhinderung/Auflösung von Tarifkonkurrenzen anhand BAG – 4 AZR 190/08
I. Verhinderung von Tarifkonkurrenzen
1. Das Für und Wider der Zwangstarifgemeinschaft
2. Zwischenergebnis
II. Auflösung von Tarifkonkurrenzen
1. Unwirksamkeit aller Tarifverträge und Betriebsratskompetenz
2. Spezialitätsprinzip
3. Prioritäts- und Posterioritätsprinzip
4. Günstigkeitsprinzip
5. Wahlrecht der Arbeitnehmer
6. Mehrheitsprinzip und normzweckorientierte Differenzierung
a) Maßstab für die Ermittlung der Mehrheit
b) Das Für und Wider des Mehrheitsprinzips
c) Methode und Zeitpunkt der Ermittlung der Mehrheit
d) Normzweckorientierte Differenzierung
aa) Doppelmitgliedschaft des Arbeitgebers
bb) Vertikale Tarifkonkurrenz
cc) Allgemeinverbindlichkeit, § 5 IV TVG
dd) Nachwirkung, § 4 V TVG
I. Fazit
Zielsetzung und Themenbereiche
Die vorliegende Arbeit untersucht die Problematik der Gewerkschaftspluralität im Betrieb und analysiert, wie bei kollidierenden Tarifverträgen und Betriebsnormen eine rechtlich tragfähige Auflösung dieser Konkurrenzen erreicht werden kann, insbesondere unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG – 4 AZR 190/08).
- Rechtliche Grundlagen der Tarifkollision und Tarifpluralität
- Die Funktion und Anwendungsbereiche von Betriebsnormen
- Möglichkeiten und Grenzen der Verhinderung von Tarifkonkurrenzen
- Kritische Analyse verschiedener Lösungsansätze zur Auflösung von Tarifkonkurrenzen (Spezialitätsprinzip, Günstigkeitsprinzip, Mehrheitsprinzip)
- Verfassungsrechtliche Einordnung unter Berücksichtigung der Koalitionsfreiheit (Art. 9 III GG)
Auszug aus dem Buch
D. Rechtliche Ausgangslage: Tarifkollisionen
Tarifkollisionen umfassen Tarifpluralität und Tarifkonkurrenz.
I. Tarifpluralität
1. Definition
Tarifpluralität liegt vor, wenn innerhalb eines Betriebs mehrere Tarifverträge normative Geltung beanspruchen, der Betrieb also unter den räumlichen, sachlichen, persönlichen und zeitlichen Geltungsbereich mehrerer Tarifverträge fällt und der Arbeitgeber zweifach tarifgebunden ist; auf das einzelne individuelle Arbeitsverhältnis findet je nach Tarifbindung des Arbeitnehmers aber nur einer der Tarifverträge Anwendung.
2. Abkehr vom Grundsatz der Tarifeinheit im Betrieb
Ließ sich in Bezug auf einen Betrieb Tarifpluralität feststellen, löste die Rspr. diese seit dem Urteil des BAG vom 29.03.1957 nach dem Grundsatz der Tarifeinheit im Betrieb zugunsten des spezielleren Tarifvertrags auf. Die an den verdrängten Tarifvertrag gebundenen Arbeitnehmer gerieten in einen „tariffreie[n] Raum“. Die Tarifeinheit im Betrieb ist im TVG nicht geregelt, wurde aus Gründen der Rechtssicherheit, Rechtsklarheit und Praktikabilität aber unentbehrlich erachtet. Dennoch fand sie über die Jahre hinweg zunehmend Widerspruch, insbesondere seitens der Lit. Mit Urteil vom 07.07.2010 hat sich nun auch das BAG für die Abkehr von der Tarifeinheit im Betrieb hin zu gelebter Tarifpluralität entschieden. Zur Begründung hieß es, dass die Tarifeinheit im Betrieb weder gewohnheitsrechtlich anerkannt noch auf Erwägungen der Rechtssicherheit, Rechtsklarheit und Praktikabilität gestützt werden könne. Das TVG setze Tarifpluralität in §§ 3 I, 4 I TVG gerade voraus, sodass mangels planwidriger Regelungslücke kein Raum für richterliche Rechtsfortbildung sei. Auch lägen die Voraussetzungen für eine gesetzesübersteigende Rechtsfortbildung nicht vor.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Arbeit führt in die Problematik der Gewerkschaftspluralität ein, die durch den Wandel vom traditionellen Organisationsgrundsatz „Ein Betrieb – eine Gewerkschaft“ entstanden ist und zu Tarifkollisionen führt.
B. Zum Sachverhalt der Entscheidung des BAG – 4 AZR 190/08: Dieses Kapitel schildert den konkreten Ausgangsfall eines Rechtsstreits zwischen der GDL, der Tarifgemeinschaft Transnet/GDBA und der DB AG über die Wirksamkeit von Tarifverträgen.
C. Tatsächliche Ausgangslage: Gewerkschaftspluralität im Betrieb: Es wird die historische Entwicklung der Gewerkschaftsorganisation vom Berufsprinzip zum Industrie- und Spartenprinzip beleuchtet, die das heutige Konkurrenzpotential begründet.
D. Rechtliche Ausgangslage: Tarifkollisionen: Hier werden die Begriffe Tarifpluralität und Tarifkonkurrenz definiert und die historische Abkehr vom Grundsatz der Tarifeinheit im Betrieb durch das BAG erläutert.
E. Betriebsnormen: Dieses Kapitel definiert Betriebsnormen, deren Zweck und die Besonderheiten der Tarifbindung nach § 3 II TVG sowie deren Abgrenzung zu Individualnormen.
F. Tarifkollision bei Betriebsnormen: Es wird erörtert, dass bei einer Bindung an mehrere Tarifverträge betriebsweite Tarifkonkurrenz entsteht, die eine Auflösung erfordert.
G. Die Zulässigkeit einer Verbandsklage i.S.v. § 9 TVG/Feststellungsklage durch Nichttarifvertragsparteien anhand BAG – 4 AZR 190/08: Das Kapitel behandelt die prozessualen Hürden einer Klage durch eine nicht beteiligte Gewerkschaft auf Feststellung der Unwirksamkeit von Tarifverträgen.
H. Die Verhinderung/Auflösung von Tarifkonkurrenzen anhand BAG – 4 AZR 190/08: Dieser Hauptteil diskutiert intensiv Konzepte zur Verhinderung (Zwangstarifgemeinschaft) und verschiedene Ansätze zur Auflösung von Tarifkonkurrenzen, wobei das Mehrheitsprinzip als vorzugswürdig hervorgehoben wird.
I. Fazit: Die Arbeit fasst zusammen, dass die Auflösung von Tarifkonkurrenzen gesetzlich nicht geregelt ist, das Mehrheitsprinzip jedoch als praktikabelster Ansatz zur Auflösung erscheint.
Schlüsselwörter
Gewerkschaftspluralität, Tarifkollision, Tarifkonkurrenz, Tarifpluralität, Betriebsnormen, Tarifeinheit, Tarifvertrag, Bundesarbeitsgericht, Spezialitätsprinzip, Mehrheitsprinzip, Koalitionsfreiheit, Günstigkeitsprinzip, TVG, Arbeitskampf, Verbandsklage.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die rechtliche Problematik der Gewerkschaftspluralität in deutschen Betrieben und die daraus resultierenden Tarifkollisionen sowie deren Auflösung.
Welches ist das zentrale Thema der Arbeit?
Das zentrale Thema ist der Konflikt, wenn mehrere Gewerkschaften in einem Betrieb für denselben Geltungsbereich Tarifverträge oder Betriebsnormen abschließen wollen, und wie dieser "Wettbewerb" rechtlich aufgelöst werden kann.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das primäre Ziel ist es, auf Basis der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG – 4 AZR 190/08) zu klären, welche Mechanismen zur Auflösung von Tarifkonkurrenzen nach der Abkehr von der Tarifeinheit geeignet und rechtlich zulässig sind.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Facharbeit, die auf einer tiefgehenden Analyse der einschlägigen Rechtsprechung, insbesondere des BAG, und der arbeitsrechtlichen Fachliteratur basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit der Definition von Tarifpluralität und -konkurrenz, der Funktion von Betriebsnormen, der prozessualen Zulässigkeit von Klagen durch Nicht-Tarifvertragsparteien sowie einer kritischen Bewertung verschiedener Lösungsmodelle wie dem Mehrheits- oder Spezialitätsprinzip.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Kernbegriffe sind Gewerkschaftspluralität, Tarifkollision, Betriebsnormen, BAG, Mehrheitsprinzip und Koalitionsfreiheit.
Warum hält die Autorin das Spezialitätsprinzip bei der Auflösung von Konkurrenzen für problematisch?
Das Spezialitätsprinzip erweist sich in der Praxis oft als unpraktikabel, da es an objektiven Kriterien fehlt, um zu bestimmen, welcher von mehreren kollidierenden Tarifverträgen in einem Betrieb „spezieller“ ist.
Welche Rolle spielt das Mehrheitsprinzip bei der Auflösung von Tarifkonkurrenzen?
Das Mehrheitsprinzip wird als der vorzugswürdige Lösungsansatz diskutiert, da es den demokratischen Grundgedanken im Betrieb stärkt und demjenigen Tarifvertrag Vorrang einräumt, dessen Geltungsbereich die meisten Arbeitnehmer erfasst.
Welche verfassungsrechtliche Bedeutung hat der Konflikt?
Die Auflösung von Tarifkonkurrenzen berührt die Koalitionsfreiheit nach Art. 9 III GG, da staatliche Eingriffe in die Tarifautonomie oder die Verdrängung eines Tarifvertrags durch einen anderen die Betätigungsfreiheit der Gewerkschaften beeinträchtigen können.
- Citar trabajo
- Carina Schobloch (Autor), 2013, Gewerkschaftspluralität im Betrieb. Die Problematik beim Schaffen und Anwenden tariflicher Betriebsnormen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/299947