Bis jetzt wurde die Anwendbarkeit der §§ 299, 331ff. auf Kassenärzte überwiegend einseitig entweder aus Sicht der Literatur oder aus Sicht des Gr. Senats in Form von Anmerkungen behandelt. Die vorliegende Arbeit soll diese Lücke schließen, indem sie beide Ansichten darstellt und dem Leser so einen Überblick über die verschiedenen Argumentationsmuster in Literatur und Rechtsprechung ermöglicht.
Die Darstellung konzentriert sich auf die zwei zentralen Fragestellungen, nämlich ob der Kassenarzt Beauftragter i.S.d. § 299 oder Amtsträger i.S.d. § 331 ist.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
I. Überblick über die Entwicklung der Problematik
II. Ziel der Arbeit
B. Überblick über die Korruptionsdelikte
C. Das System der GKV
D. Die Anwendbarkeit des § 299 auf Kassenärzte
I. Die KK als geschäftlicher Betrieb
1. Die Literatur
2. Der BGH
II. Der Kassenarzt als Geschäftsinhaber seiner eigenen Praxis
1. Die Literatur
2. Der BGH
III. Der Kassenarzt als Beauftragter
1. Die Literatur
a) Kassenarzt ist Beauftragter der KK
aa) Weite Auslegung des Beauftragtenbegriffs
bb) Schlüsselstellung des Kassenarztes
cc) Parallele zu § 266
dd) Zulassung als rechtsgeschäftliche Beziehung
b) Kassenarzt kein Beauftragter der KK
aa) Rechtsgeschäftliche Beziehung erforderlich
bb) Freiberuflichkeit
cc) Zwischenschaltung der KV
dd) Keine Beauftragung auch bei Verzicht auf rechtsgeschäftliche Beziehung
2. Der BGH
a) Der Begriff des Beauftragten
b) Beschränkte Rechtsmacht des Kassenarztes
c) Keine Beauftragtenstellung aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots
3. Eigene Stellungnahme
a) Die Literatur
b) Der BGH
E. Die Anwendbarkeit der §§ 331ff. auf Kassenärzte
I. Die KK als sonstige Stelle
1. Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben
a) Die Literatur
b) Der BGH
2. Eingliederung in Staatsverwaltung („verlängerter Arm“ des Staates)
a) Die Literatur
b) Der BGH
II. Bestellung des Vertragsarztes
1. Die Literatur
2. Der BGH
III. Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung durch den Kassenarzt
1. Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben
a) Die Literatur
b) Der BGH
2. Staatliche Steuerung
a) Die Literatur
b) Der BGH
IV. Eigene Stellungnahme
1. Die Literatur
2. Der BGH
F. Ergebnis
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die strafrechtliche Relevanz des sogenannten Pharmamarketings in Bezug auf Kassenärzte, insbesondere im Hinblick auf die Straftatbestände der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB) und der Vorteilsannahme bzw. Bestechlichkeit von Amtsträgern (§§ 331ff. StGB).
- Analyse der Rechtsnatur der Tätigkeit von Kassenärzten in der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Untersuchung der umstrittenen Beauftragteneigenschaft von Kassenärzten nach § 299 StGB.
- Bewertung der Amtsträgereigenschaft von Kassenärzten im Sinne der §§ 331ff. StGB.
- Vergleichende Darstellung der Argumentationsmuster aus Literatur und aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung (insb. Gr. Senat BGH).
- Kritische Würdigung der Entscheidungen zur Einordnung der Krankenkassen als geschäftlicher Betrieb oder sonstige Stelle.
Auszug aus dem Buch
aa) Weite Auslegung des Beauftragtenbegriffs
Für die Beauftragtenstellung des Kassenarztes wird angeführt, dass der Begriff „Beauftragter“ bei § 299 Auffangfunktion hat und deshalb schon immer weit ausgelegt wird.26
Hiergegen spricht aber, dass sich im Wortlaut des § 299 kein Hinweis auf eine solche Auffangfunktion findet. Hätte der Begriff Auffangfunktion, müsste der Gesetzeswortlaut anders lauten (z.B. „sonstiger Beauftragter“).
Zudem ist auch bei einer weiten Auslegung irgendwann eine Grenze erreicht. Schließlich hat auch das BVerfG erst kürzlich wieder angemahnt, dass Straftatbestände allgemein restriktiv auszulegen sind.27
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik des Pharmamarketings ein und definiert die zentrale Forschungsfrage, ob Kassenärzte taugliche Täter für Korruptionsdelikte sind.
B. Überblick über die Korruptionsdelikte: Dieses Kapitel gibt eine systematische Übersicht über die relevanten Tatbestände des Korruptionsstrafrechts, unterteilt in den privaten und öffentlichen Sektor.
C. Das System der GKV: Hier wird das funktionale System der gesetzlichen Krankenversicherung dargestellt, um das Zusammenspiel zwischen Versicherten, Vertragsärzten, Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen zu verdeutlichen.
D. Die Anwendbarkeit des § 299 auf Kassenärzte: Das Kapitel prüft ausführlich, ob Kassenärzte als Beauftragte im Sinne des § 299 StGB angesehen werden können, wobei verschiedene Positionen aus Literatur und Rechtsprechung einander gegenübergestellt werden.
E. Die Anwendbarkeit der §§ 331ff. auf Kassenärzte: Hier erfolgt die Analyse, ob Kassenärzte die Voraussetzungen für eine Amtsträgereigenschaft oder eine Stellung als Beauftragte im öffentlichen Dienst gemäß §§ 331ff. StGB erfüllen.
F. Ergebnis: Das abschließende Kapitel fasst zusammen, dass Kassenärzte nach geltender Rechtslage nicht als taugliche Täter für die genannten Korruptionsdelikte anzusehen sind, und verweist auf den Gesetzgeber als zuständige Instanz für etwaige Anpassungen.
Schlüsselwörter
Kassenarzt, Pharmamarketing, Korruption, Bestechlichkeit, § 299 StGB, §§ 331ff. StGB, Beauftragter, Amtsträger, Gesetzliche Krankenversicherung, GKV, Vertragsarzt, Rechtsgut, Strafbarkeit, Wirtschaftlichkeitsgebot, BGH.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob niedergelassene Kassenärzte beim sogenannten Pharmamarketing strafrechtlich für Korruptionsdelikte (Bestechlichkeit) verantwortlich gemacht werden können.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Zentrale Themen sind die Interpretation des Beauftragtenbegriffs im geschäftlichen Verkehr sowie die Prüfung, ob Krankenkassen und Kassenärzte Aufgaben erfüllen, die eine Einstufung als Amtsträger oder sonstige Stelle im strafrechtlichen Sinne rechtfertigen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die wissenschaftliche Debatte und die unterschiedlichen Argumentationsmuster in Literatur und Rechtsprechung zusammenzuführen, um die Anwendbarkeit der Korruptionsparagraphen auf Kassenärzte transparent darzustellen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die klassische juristische Auslegungsmethode, unterteilt in Wortlaut, Systematik, Historie sowie Sinn und Zweck, um die Argumentationen kritisch zu prüfen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der Beauftragteneigenschaft gemäß § 299 StGB und der Amtsträgereigenschaft gemäß §§ 331ff. StGB, jeweils unterteilt in die Sichtweisen der Literatur und des Bundesgerichtshofs.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Kassenarzt, Pharmamarketing, § 299 StGB, §§ 331ff. StGB, Beauftragter, Amtsträger und Gesetzliche Krankenversicherung.
Warum ist die Abgrenzung zum "Blutspende-Urteil" des BGH für die Argumentation relevant?
Die Arbeit nutzt dieses Urteil, um zu verdeutlichen, dass nicht jede Tätigkeit, die der Daseinsvorsorge dient, automatisch eine hoheitliche Tätigkeit darstellt, was für die Einordnung des Kassenarztes als Amtsträger entscheidend ist.
Wie bewertet der Autor die Rolle des Zulassungsgremiums?
Der Autor argumentiert, dass die Zulassung durch ein Gremium, das mit Vertretern von Kassen und Kassenärztlichen Vereinigungen besetzt ist, keine direkte vertragliche Beauftragung durch die Krankenkasse selbst darstellt.
Was ist das zentrale Fazit zur Beauftragtenstellung?
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass Kassenärzte mangels rechtsgeschäftlicher Bindung an die Krankenkasse und mangels Unterordnungsverhältnisses keine Beauftragten im Sinne des § 299 StGB sind.
- Citation du texte
- Eva Hittinger (Auteur), 2012, Die Literatur und der Große Senat zur Anwendbarkeit der §§ 299, 331ff. StGB auf Kassenärzte (GSSt 2/11), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/300050