Jeder Erbe möchte Näheres über die Zusammensetzung des Nachlasses und seinen Wert erfahren, damit er über Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft entscheiden kann. Er wird daher Aktiva und Passiva des Nachlasses selbst zusammenstellen oder einen Notar um die Mitwirkung bei der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses bitten. Auch ein Nachlassgläubiger kann die Errichtung eines Nachlassverzeichnisses beantragen. Auf die rechtlichen Möglichkeiten bei der Errichtung eines Nachlassverzeichnisses wird in diesem Beitrag eingegangen.
Inhaltsverzeichnis
- Vorbemerkung
- Das „einfache\" Inventar
- Das notarielle Inventar
- Das mit Hilfe eines Notars errichtete Inventar (§ 2002 BGB)
- Das durch einen Notar errichtete Inventar (§ 2003 BGB)
- Für welches notarielle Inventar soll sich der Erbe entscheiden ?
- Das Inventar auf Antrag eines Nachlassgläubigers
- Das Aufgebotsverfahren
- Anhang 1) Das Muster eines Inventars
- Anhang 2) Die für die NachIG und die Notare verbindlichen Gebührentabellen
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieses Werk befasst sich mit den verschiedenen Arten von Nachlassverzeichnissen (Inventaren), die in Deutschland im Erbrecht relevant sind. Es beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen und die jeweiligen Verfahrensabläufe, die mit der Erstellung eines Inventars verbunden sind.
- Das „einfache“ Inventar als Grundlage für die Entscheidung über Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft
- Das notarielle Inventar und seine Bedeutung für die Haftungsbeschränkung des Erben
- Die Möglichkeiten eines Nachlassgläubigers, die Errichtung eines Inventars zu fordern
- Die Kosten und Gebühren, die mit den verschiedenen Inventarformen verbunden sind
Zusammenfassung der Kapitel
- Vorbemerkung: Der Text erläutert die Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit von Notaren bei der Erstellung von Inventaren und die daraus resultierenden Änderungen im Erbrecht.
- Das „einfache“ Inventar: Dieses Kapitel behandelt die Erstellung eines einfachen Inventars durch den Erben und dessen Bedeutung für die Entscheidung über die Erbschaft, die Teilung des Nachlasses und die Berechnung des Pflichtteils.
- Das notarielle Inventar: Hier werden die beiden Arten von notariellen Inventaren, mit notarieller Hilfe oder durch einen Notar erstellt, im Detail beschrieben. Der Text behandelt die rechtlichen Anforderungen, die Kosten und die Bedeutung für die Haftungsbeschränkung des Erben.
- Das Inventar auf Antrag eines Nachlassgläubigers: Dieses Kapitel erklärt das Recht eines Nachlassgläubigers, beim Nachlassgericht die Errichtung eines Inventars durch den Erben zu beantragen, und die rechtlichen Folgen für den Erben.
Schlüsselwörter
Nachlassverzeichnis, Inventar, Erbrecht, Erbe, Haftung, Notar, Nachlassgläubiger, Nachlassgericht, Erbschaftssteuer, Pflichtteil, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz.
- Arbeit zitieren
- Dr. Wigo Müller (Autor:in), 2015, Rechtliche Möglichkeiten bei der Errichtung eines Nachlassverzeichnisses (Inventar), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/300124