Im Rahmen dieser Arbeit werden zunächst die kommunalen Mitwirkungsverbote für Gemeindevertreter sowie deren Herkunft und ihr Zweck aufgezeigt. Anschließend werden die Regelungen für Abgeordnete des Deutschen Bundestags betrachtet.
Nachdem festgestellt wird, dass keine eben solchen geschriebenen Regelungen für Parlamentarier existieren, wird die Frage aufgeworfen, ob Abgeordnete befangen sein können und ob daher ein Mitwirkungsverbot hergeleitet werden kann.
Es werden im Folgenden verschiedene Möglichkeiten der Herleitung in Betracht gezogen. Dazu zählt auch die Frage der Übertragung der kommunalrechtlichen Vorschriften auf das Parlamentsrecht. Um diese Frage beantworten zu können, müssen Gemeindevertretung und Parlament strukturell miteinander verglichen werden. Dieser Strukturvergleich bildet den Schwerpunkt der vorliegenden Arbeit.
Trotz vieler Deckungsgleichheiten ist eine Übertragung des kommunalen Mitwirkungsverbots auf das Parlamentsrecht nicht möglich. Aufgrund dessen geht diese Arbeit zum Schluss der Frage nach, ob ein Mitwirkungsverbot für Parlamentarier wegen Befangenheit erforderlich und verfassungsrechtlich zulässig ist. Es wird ein Vorschlag für eine konforme Regelung dargeboten.
Das abschließende Ergebnis führt die Erkenntnisse zusammen und bietet einen kurzen Ausblick. Dabei wird festgehalten, dass es sehr wohl befangene Abgeordnete gibt und eine Regelung sinnvoll erscheint. Damit geht diese Arbeit sogar über die Aufgabenstellung hinaus.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Befangenheitsregelungen im Kommunal- und Parlamentsrecht
I. Befangenheitsregelungen im Kommunalrecht
1. Herkunft
2. Zweck und Ziel
3. Die landesrechtlichen Regelungen
4. Auslegung und Anwendung
II. Befangenheitsregelungen im Parlamentsrecht
1. Art. 38 GG
2. Abgeordnetengesetz des Bundes
3. Herleitung von Befangenheitsregelungen im Parlamentsrecht
a) Herleitung aus dem Wahlprüfungsgesetz des Bundes
b) Herleitung aus der Landesverfassung Bremen
c) Weitere Möglichkeiten der Herleitung
aa) Ableitung aus Gewissensgebundenheit
bb) Analogie von Art. 137 Abs. 1 GG
cc) Parlamentsbrauch
dd) Allgemeines Rechtsprinzip
III. Zwischenergebnis
C. Strukturvergleich: Gemeindevertretung und Parlament
I. Kommunales Selbstverwaltungsrecht
1. Art. 28 GG
2. Die Gemeindevertretung als Volksvertretung
II. Die Gemeindevertretung als Parlament?
1. Der Begriff des Parlaments
2. Repräsentation und Legitimation
3. Funktionen eines Parlaments und Vergleich zu Gemeindevertretungen
a) Willensbildungs- und Entscheidungsfunktion
b) Gesetzgebungsfunktion und kommunale Satzungsbefugnis
c) Kreationsfunktion
d) Kontrollfunktion
e) Öffentlichkeitsfunktion
f) Geschäftsordnungsrecht
g) Wahlprüfungsrecht
h) Grundsatz der Diskontinuität
i) Souveränität des Parlamentes
j) Gewaltenteilung
4. Zwischenergebnis
a) Charakter der Kommunalvertretungen
b) Ergebnis des Funktionsvergleichs
5. Rechtsstellung der Mitglieder
a) Zusammensetzung
b) Freies Mandat
c) Inkompatibilität
d) Pflicht zur Annahme der Wahl
e) Rechte und Pflichten
aa) Statusrechte
bb) Sitzungsteilnahme
cc) Weitere Pflichten
dd) Zeugnisverweigerungsrecht
ee) Immunität und Indemnität
ff) Untersuchungsausschüsse
gg) Vergütung und Rechtsstellung des Mandats
hh) Mitwirkungsverbot
6. Zwischenergebnis
IV. Resümee
D. Mitwirkungsverbot für Parlamentarier
I. Erforderlichkeit
II. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit
III. Einführung eines Mitwirkungsverbots
E. Ergebnis und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Übertragbarkeit der kommunalen Befangenheitsregelungen und Mitwirkungsverbote auf das Parlamentsrecht. Ziel ist es, durch einen strukturellen Vergleich von Gemeindevertretungen und Parlamenten zu prüfen, ob die Einführung eines solchen Mitwirkungsverbots für Bundestagsabgeordnete erforderlich sowie verfassungsrechtlich zulässig ist.
- Struktureller Funktionsvergleich zwischen Kommunalvertretungen und Parlamenten
- Analyse der Rechtsstellung und Mandatsausübung von Kommunalvertretern und Parlamentariern
- Untersuchung der Zulässigkeit von Befangenheitsregeln unter Berücksichtigung des freien Mandats
- Bewertung der Erforderlichkeit eines Mitwirkungsverbots für Abgeordnete des Deutschen Bundestages
- Diskussion von Lösungsansätzen zur Vermeidung von Interessenkollisionen im parlamentarischen Prozess
Auszug aus dem Buch
1. Art. 38 GG
Es ist also zu klären, ob Art. 38 GG Aussagen über die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und mögliche Mitwirkungsverbote enthält.
Aus Art. 38 GG wird das freie Mandat gefolgert, wonach der Abgeordnete kein auftragsgebundener Stellvertreter ist, – keine „identitäre Demokratie“ – da auch die Wähler eine heterogene Gruppe darstellen. Eine Rückkopplung zu dieser Gruppe erfolgt durch die regelmäßigen Wahlen zum Deutschen Bundestag. Des Weiteren folgt aus Art. 38 GG eine besondere Rechtsstellung mit spezifischen Statusrechten (organschaftlichen Rechten) der Abgeordneten.
„Der Abgeordnete schuldet rechtlich keine Dienste“, aber ihm obliegen Pflichten, die mit Rücksicht auf die Freiheit seines Mandats grundsätzlich nicht mit rechtlichen Sanktionen bewehrt sind. Ein Mitwirkungsverbot wie in den Gemeindeordnungen der Länder findet sich jedoch nicht in Art. 38 GG oder an andere Stelle im Grundgesetz.
Allerdings regelt gemäß Art. 38 Abs. 3 GG das Nähere ein Bundesgesetz, welches in Form des Abgeordnetengesetzes erlassen wurde.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung thematisiert die Problematik der Befangenheit bei Abgeordneten und stellt die Forschungsfrage nach der Übertragbarkeit kommunaler Befangenheitsvorschriften auf das Parlamentsrecht.
B. Befangenheitsregelungen im Kommunal- und Parlamentsrecht: Dieses Kapitel erläutert die bestehenden kommunalen Mitwirkungsverbote und untersucht, inwieweit solche Normen im Parlamentsrecht verankert oder herleitbar sind.
C. Strukturvergleich: Gemeindevertretung und Parlament: Hier findet eine eingehende Analyse statt, in der Funktionen, Repräsentation und die Rechtsstellung der Mitglieder beider Gremien verglichen werden, um deren strukturelle Ähnlichkeiten oder Unterschiede zu bewerten.
D. Mitwirkungsverbot für Parlamentarier: Dieses Kapitel erörtert die Frage, ob die Einführung eines Mitwirkungsverbots für Abgeordnete sinnvoll und im Rahmen des Grundgesetzes verfassungsrechtlich zulässig ist.
E. Ergebnis und Ausblick: Das Fazit fasst zusammen, dass eine Übertragung der kommunalen Vorschriften nicht möglich ist, schlägt jedoch eine begrenzte Regelung für Ausschüsse als verfassungsrechtlich zulässigen Weg vor.
Schlüsselwörter
Befangenheit, Mitwirkungsverbot, Parlamentsrecht, Kommunalrecht, Strukturvergleich, freies Mandat, Interessenkollision, Volksvertretung, Grundgesetz, Bundestagsabgeordnete, Gesetzgebungsfunktion, Repräsentation, Demokratieprinzip, Kommunalverfassung, Abgeordnetengesetz
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit im Kern?
Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob das für Kommunalpolitiker geltende Mitwirkungsverbot wegen Befangenheit auch auf Mitglieder des Deutschen Bundestages übertragen werden kann oder sollte.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die zentralen Felder sind das Kommunalrecht, das Parlamentsrecht, der strukturelle Vergleich zwischen Gemeindevertretung und Parlament sowie die verfassungsrechtlichen Grenzen des freien Mandats.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Klärung, ob ein Mitwirkungsverbot für Parlamentarier verfassungsrechtlich zulässig und erforderlich ist, um Interessenkollisionen entgegenzuwirken.
Welche wissenschaftliche Methode wird angewandt?
Die Arbeit nutzt einen rechtsvergleichenden Strukturvergleich der beiden Gremien anhand definierter Kriterien wie Funktionen, Rechtsstellung der Mitglieder und demokratische Legitimation.
Was ist Gegenstand des Hauptteils?
Im Hauptteil werden zunächst die Befangenheitsregeln im Kommunal- und Parlamentsrecht gegenübergestellt, gefolgt von einem ausführlichen Strukturvergleich der Organe.
Durch welche Schlüsselbegriffe ist die Arbeit charakterisiert?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Befangenheit, Mitwirkungsverbot, freies Mandat, Strukturvergleich, Parlamentarisierung und Interessenkollision geprägt.
Warum können die kommunalen Regeln nicht direkt auf den Bundestag übertragen werden?
Die Arbeit stellt fest, dass Gemeindevertretungen strukturelle Besonderheiten aufweisen – insbesondere die Nähe zur Exekutive –, die einen direkten Transfer auf das Parlamentsrecht aufgrund der anderen verfassungsrechtlichen Stellung der Abgeordneten ausschließen.
Welchen Lösungsvorschlag macht der Autor für den Bundestag?
Der Autor schlägt ein Mitwirkungsverbot vor, das sich auf die Arbeit in Ausschüssen beschränkt, da dies die freie Mandatsausübung schont und gleichzeitig die Effektivität des Parlaments wahrt.
- Arbeit zitieren
- Tobias Schröter (Autor:in), 2015, „Befangenheit“ bei Abgeordneten. Struktureller Vergleich von Gemeindevertretung und Parlament, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/300208