Der Islam hat seinen Ursprung beim Propheten Mohammed (571-632 n. Chr.) und ist die jüngste der drei monotheistischen Religionen. Mohammed begann in Mekka ab seinem 40. Lebensjahr die Offenbarungen des einen und einzigen Gottes Allah zu verbreiten. Diese seien ihm durch den Erzengel Gabriel überliefert worden. Nachdem er im damals polytheistischen Mekka zunächst keinen Erfolg hatte, wanderte er 622 nach Medina aus, welches heute als Hidschra bezeichnet wird. Dies gilt auch als Anfang der muslimischen Zeitrechnung.
Dort konnte Mohammed eine große Anhängerschaft dazugewinnen und kehrte anschließend nach Mekka zurück. In kurzer Zeit verbreitete sich der Islam auf der ganzen arabischen Halbinsel und noch weiter.
Das Islamische Recht gründet zum einen auf dem Koran, welches als Buch der Offenbarungen Allahs an den Propheten Mohammed gilt und zum anderen auf der Sunna, die Lebensweise und Handlungen des Propheten Mohammed. Jedoch gehört zum Islamischen Recht auch weitgehend vorislamisches Recht der Araber. Ergänzt wurde das Recht jedoch zu weiten Teilen auch durch äußere Einflüsse, denn die Muslime waren offen gegenüber Ergänzungen ihres Rechts durch Rechtssysteme der eroberten Kulturen. Grund hierfür könnten die Einfachheit des arabischen Rechts und die zu allgemeinen und zahlenmäßig geringen Anordnungen des Koran sein. So geht man davon aus, dass das islamische Recht Einflüsse des römischen, christlichkanonischen, jüdischen und persischen Rechts aufweist.
Inhaltsverzeichnis
I. Entstehung des Islam
II. Entstehung des islamischen Rechts
III. Einfluss des islamischen Rechts auf das christliche Recht im Orient
IV. Islamisches Erbrecht
1. Rechtsbuch des Johannes bar Abgare
2. Intestaterbrecht
a) agnatische Erbfolge
b) Erbrecht der koranischen Erben
c) Erbfähigkeit von Angehörigen anderer Religionen und keine Erbschaft für denjenigen, der den Erblasser tötet
3. Testamentsrecht
a) Testierfreiheit: Vermächtnis
b) Auslegung von Vermächtnissen
c) Eingeschränkte Testierfreiheit Kranker
Zielsetzung und Themen
Diese Arbeit analysiert die historischen Grundlagen und die strukturellen Merkmale des islamischen Erbrechts sowie dessen Einfluss auf die Rechtsprechung orientalischer Christen, insbesondere anhand des Rechtsbuchs des Johannes bar Abgare.
- Entstehung und Entwicklung des Islam und des islamischen Rechts
- Einfluss islamischer Rechtsprinzipien auf christliche Rechtsquellen im Orient
- Systematik des Intestaterbrechts (agnatische Erbfolge und Quotenerben)
- Regelungen zur Testierfreiheit und deren Beschränkungen
- Erbunwürdigkeit und interreligiöse Erbfähigkeit
Auszug aus dem Buch
1. Intestaterbrecht
Der Großteil der im Rechtsbuch enthaltenen Vorschriften sind zum islamischen Intestaterbrecht. Das islamische Erbfolgesystem basiert weitgehend auf vorislamischem Erbrecht der Araber. Aus dem Koran sind nur wenige Regelungen hervorgegangen.4
a) Agnatische Erbfolge: Resterben
Das Erbrecht der vorislamischen Araber aber bis zu bestimmten Teilen auch das islamische Erbrecht setzen eine agnatische Erbfolge voraus, sodass in erster Linie folgende Erben als agnatische Erben bzw. Resterben infrage kommen: Vater, Sohn, Sohnessohn, vollbürtiger Bruder, vollbürtiger Bruder des Vaters, Vetter und Vatersvater. Jedoch sind auch entfernte männliche Verwandte väterlicherseits erbberechtigt. Keine Agnaten und somit nicht erbberechtigt sind folglich weibliche Verwandte und männliche Verwandte mütterlicherseits des Erblassers.5
Es ist zu berücksichtigen, dass die agnatische Erbfolge nach Einführung des islamischen Erbrecht zweitrangig wurde, wonach die koranischen Erben zunächst ihren Quote am Nachlass erhalten und die Resterben somit den restlichen Anteil erben.
Es erben nicht alle Erbberechtigten zu gleichen Teilen, sondern aus § 21 des Rechtsbuches ergeht die generelle Vorschrift, dass nähere Verwandte entferntere Verwandte von der Erbfolge ausschließen.
Im Rechtsbuch ist keine genaue erbrechtliche Systematik gegeben. Vielmehr handelt es sich um Beispiele, die jedoch nicht in der Lage sind alle Fälle abzudecken. Nichtsdestotrotz ist aus dem Rechtsbuch zu erkennen, das nach dem Parentelsystem geerbt wird.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Entstehung des Islam: Dieses Kapitel erläutert den Ursprung des Islam durch den Propheten Mohammed und die Verbreitung der Religion von Mekka aus.
II. Entstehung des islamischen Rechts: Hier wird die Fundierung des Rechts auf Koran und Sunna sowie die Integration vorislamischer arabischer Traditionen und fremder Rechtssysteme beschrieben.
III. Einfluss des islamischen Rechts auf das christliche Recht im Orient: Dieser Abschnitt behandelt die rechtliche Beeinflussung der Nestorianer und anderer christlicher Gruppen durch islamische Rechtsauffassungen.
IV. Islamisches Erbrecht: Der Hauptteil analysiert detailliert die Struktur des Rechtsbuchs des Johannes bar Abgare, die agnatische Erbfolge, das System der Quotenerben sowie die spezifischen Regelungen des Testamentsrechts und der Erbfähigkeit.
Schlüsselwörter
Islamisches Erbrecht, Johannes bar Abgare, Koran, Sunna, Agnatische Erbfolge, Quotenerben, Intestaterbrecht, Testierfreiheit, Vermächtnis, Scharia, Erbfähigkeit, Rechtssystem, Rechtsbuch, Nestorianer, Erbfolge.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Entstehung des islamischen Rechts und dessen erbrechtlichen Bestimmungen sowie deren Adaption in christlichen Rechtskontexten im Orient.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der Entwicklung des islamischen Rechts, der Systematik der Erbfolge, dem Umgang mit Vermächtnissen und dem Einfluss auf das Recht der orientalischen Christen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die Struktur und die Prinzipien des islamischen Erbrechts aufzuzeigen und die Annäherung christlicher Rechtsquellen, speziell bei Johannes bar Abgare, zu dokumentieren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtsgeschichtliche Analyse, die primär auf der Auswertung von Fachliteratur und dem Rechtsbuch des Johannes bar Abgare basiert.
Was wird im Hauptteil detailliert behandelt?
Der Hauptteil analysiert die agnatische Erbfolge, die Koranverse zu Erbenquoten, Sonderregelungen bei Erbfällen und die eingeschränkte Testierfreiheit von Schwerkranken.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Islamisches Erbrecht, Quotenerben, Rechtsbuch des Johannes bar Abgare, Agnatische Erbfolge und Testierfreiheit.
Warum übernahmen orientalische Christen islamisches Erbrecht?
Es wird vermutet, dass die Nestorianer islamisches Recht adaptierten, um ihre Rechtsstellung innerhalb einer muslimisch geprägten Umgebung zu festigen und von dortigen Richtern anerkannt zu werden.
Wie unterscheidet sich die Erbfähigkeit nach Religion?
Nach dem Rechtsbuch ist die Erbfolge zwischen Angehörigen verschiedener Religionen ausgeschlossen; Muslime, Christen und andere Gruppen können sich gegenseitig grundsätzlich nicht beerben.
Welche Einschränkungen gibt es bei der Testierfreiheit?
Der Erblasser darf nur über maximal ein Drittel seines Vermögens testamentarisch verfügen; bei Schwerkranken gelten zudem zusätzliche Schutzbestimmungen zugunsten der gesetzlichen Erben.
- Citation du texte
- Suat Oguz (Auteur), 2015, Erbrecht der orientalischen Christen. Syrische Texte des Johannes bar Abgare zum islamischen Erbrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/300340