Ist das Unterrichten im Sinne von Kants Kategorischem Imperativ heute noch möglich?


Dossier / Travail, 2002

30 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhalt

1. Einleitung

2. Versuch einer Zusammenfassung der „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten
2.1 Vorrede
2.2 Übergang von der gemeinen sittlichen Vernunfterkenntnis zur Philosophischen
2.3 Übergang von der populären sittlichen Weltweisheit zur Metaphysik der Sitten
2.4 Übergang von der Metaphysik der Sitten zur Kritik der reinen praktischen Vernunft
2.5 Bemerkungen

3. Hauptteil
3.1 Kant als Lehrer
3.2 Immanuel Kant über Pädagogik
3.3 „Was soll ich tun?“
3.4 Unterricht im Sinne Kants Kategorischem Imperativ in der Theorie
3.5 Unterricht im Sinne Kants Kategorischem Imperativ in der Praxis
3.6 Bemerkungen

4. Fazit: Unterrichten im Sinne Kants heute?

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Zu Beginn dieser Hausarbeit möchte ich zuerst den Versuch einer Zusammenfassung Kants Schrift „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“ wagen, weil die Hausarbeit sich hauptsächlich auf diese Schrift begründet.

Im Hauptteil dieser Hausarbeit soll abgeklärt werden wie Kant unterrichtete und was er über Pädagogik schrieb. Außerdem möchte ich auf die Frage „Was soll ich tun?“ zu sprechen kommen, um danach zu klären wie eine theoretische oder praktische Verwirklichung eines Unterrichten im Sinne Kants kategorischem Imperativs aussehen würde.

Im Fazit soll die Beantwortung der Fragestellung folgen, ob ein Unterrichten im Sinne Kants heute überhaupt (theoretisch wie praktisch) möglich ist.

2. Versuch einer Zusammenfassung der „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“

Um die der Hausarbeit hauptsächlich zugrundegelegte Lektüre selbst besser verstehen zu können möchte ich unter 2. den Versuch einer Zusammenfassung wagen, da es nicht immer einfach ist Kants Satzbau, der oft kein Ende zu nehmen scheint, beim ersten Lesen richtig zu verstehen.

Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass ich eingefügte Zitate aus „Kant: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“ (Ditzingen: Reclam 2000) nur mit der Seitenzahl versehe und das gemeinte Zitat im zweiten Abschnitt direkt wiederhole.

2.1 Vorrede

Kant beschreibt in seiner Vorrede der „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“ bereits einige Ansätze, welche er dann in den folgenden drei Kapiteln näher ausführt. Kant bestimmt anfangs einige Begriffe, zum Beispiel, dass die Wissenschaft der Freiheit der Sittenlehre entspreche und dass ein anderes Wort für formale Philosophie auch Logik sei. Er sagt, dass die formale Philosophie auf Dinge des Verstandes begründet sei und bildet daraus den Begriff der Metaphysik als etwas, das über das Physikalische hinaus geht.

Auch drückt Kant aus, dass eine Moralphilosophie in seinem Sinne nur frei sein kann von Empirie (mit Empirie ist die Erfahrung gemeint). Kant will eine allgemeine Idee der Pflicht und der sittlichen Gesetze begründen. Kant vertritt die Ansicht, dass Begriffe der reinen Vernunft sich nicht auf empirische Gründe stützen dürfen, denn wenn sie sich auf praktische Gründe stützen würden, wären sie nur eine praktische Regel, aber niemals ein moralisches Gesetz. Die Moralphilosophie soll dem vernünftigen Wesen Gesetze a priori (vor jeder Erfahrung) geben. Durch Erfahrungen können solche Gesetze am Ende nur verschärft werden, aber sie können nicht durch sie entstehen.

Moralisch gut bedeutet für Kant: Dem Gesetz gemäß und eine Handlung muss um deren Willen geschehen, nicht zufällig oder aus niederen Beweggründen. Am Ende geht Kant dazu über den reinen Willen, a priori, zu untersuchen.

Mit dieser Vorrede leitet Kant in seine nicht ganz einfache Lektüre ein.

2.2 Übergang von der gemeinen sittlichen Vernunfterkenntnis zur Philosophischen

Am Anfang steht für Kant ein guter Wille, über diesen entscheidet der Charakter, ob die Talente, welcher ein Mensch hat, zu guten oder zu schlechten Handlungen verwendet werden. Kant ist der Ansicht, dass viele inneren Werte (Leidenschaft, Selbstbeherrschung, etc.) ohne einen guten Willen zu bösen Handlungen missbraucht werden. Aber bei Kant geht es darum, die Privatabsicht des Einzelnen in den Hindergrund zu schieben, es soll eine „gemeine sittliche Vernunfterkenntnis“ [S. 28] gefunden werden, die theoretisch und praktisch von allen Menschen angenommen wird. Jeder Mensch müsste sein Handeln nach dieser Vernunfterkenntnis richten und deshalb muss sie im Menschen stärker sein als die Naturinstinkte. Die Vernunfterkenntnis soll den Willen lenken und Einfluss auf ihn haben.

Natürlich weiß Kant, dass nicht jeder Mensch so handeln wird, wie es ihm die sittlichen Gebote vorschreiben, weil Menschen dazu neigen von den Geboten abzuweichen (Veranlagung zum Guten und zum Bösen haben), deshalb schafft er den Begriff der Pflicht. Pflicht definiert Kant als „Notwendigkeit einer Handlung aus Achtung fürs Gesetz“ [S.38]. Kant meint über den guten Willen, dass er das höchste Gut im vernünftigen Wesen sei und er sagt weiterhin, dass in jedem Menschen ein guter Wille sei, der nicht gelehrt werden müsse, sondern nur aufgeklärt werden müsse. Die Pflicht selbst ist schon in diesem guten Willen enthalten. Kant schreibt, dass eine Handlung, die tatsächlich Anspruch auf Allgemeinheit erheben kann, eine „praktische Nötigung“ sein kann, weil man selbst nicht so handeln will, aber meine Pflicht mir gebietet doch so zu handeln. Ein Beispiel Kants ist hier der Selbstmord. Kant spricht davon, dass jeder Mensch dazu verpflichtet sei sein Leben zu erhalten.

Auch ist Kant der Ansicht, dass Handlungen aus Pflicht nur einen moralischen Wert haben, wenn sie nach einer Maxime beschlossen sind. Die Handlungen sollen frei von Endzwecken und Triebfedern sein, deshalb muss eine Handlung aus dem Prinzip des Wollens getan werden und nicht etwa aus materiellen Erwartungen heraus. Kant dient hier als Beispiel der Vorsatz: „Liebe Deinen Nächsten“. Dies würde aber im Sinne Kants auch heißen seinen Feind zu lieben. Es liegt ganz allein am eigenen Willen, ob man dazu fähig ist. Der moralische Wert jedoch liegt nicht in der Wirkung, die daraus zu erwarten ist, sondern in der Vorstellung des Gesetzes (der Maxime) an sich selbst, welche nur im vernünftigen Wesen stattfinden kann. Denn „Nur ein vernünftiges Wesen ist Willens gut und sittlich zu handeln“ [S.39f.].

Daraus folgt, dass Kant eine Art allgemeingültiges Gesetz fordert, wenn auch nicht im streng formalen Sinn wie ein Gesetzbuch etwa. Es soll eine Art „subjektives Handlungsmaxime“ sein. Hieraus leitet er seine erste Form des kategorischen Imperativs ab: „Ich soll niemals anders verfahren, als so, dass ich auch wollen könne, meine Maxime solle ein allgemeingültiges Gesetz werden.“ [S.40]. Kant appelliert an die gemeine Menschenvernunft, dass sie dieses „gedachte Prinzip jederzeit vor Augen“ [S.41] habe, aus Achtung vor dem Gesetz. Kant führt hier das Beispiel eines Versprechens an, welches auch in der Vorlesung „Kant: Erziehung zur Selbstbestimmung WS 01/02“ besprochen wurde. Die Frage lautet, ob man ein Versprechen geben darf, in der Absicht es nicht zu halten. Hierauf ergibt sich ein ganz klares NEIN, weil dies eine Lüge wäre und ich nicht wollen kann, dass die Lüge zum allgemeinengültigen Gesetz wird. Zudem ist Kant der Ansicht, dass die Lüge das Wegwerfen und gleichsam die Vernichtung der Menschenwürde ist.

Die gemeine Menschenvernunft sagt dem Menschen was gut und was böse ist. „[...] es also keiner Wissenschaft und Philosophie bedürfe, um zu wissen, was man zu tun habe, um ehrlich und gut, ja sogar um weise und tugendhaft zu sein.“ [S.43].

Kant fordert den Menschen auf einen Schritt in die praktische Philosophie zu tun, aber hier ergibt sich die Frage warum er dies tut, wenn das Entscheidende die Sicherung des richtigen Handelns (der Theorie) ist. Nun, weil es keine Sicherung für richtiges Handeln gibt. Vieles ist zweideutig und jeder Mensch schafft sich seine eigenen Maxime. Die praktische Philosophie soll den Menschen die Richtigkeit der Maxime (Gesetze) bestätigen, man soll nicht aus Verlegenheit (weil der Mensch immer ein Gegengewicht spürt, gegen die Gebote der Pflicht zu handeln), um alle sittlichen Grundsätze gebracht werden. Deshalb bekommen wir nur Klarheit durch die „vollständige Kritik unserer Vernunft“ [S.46].

2.3 Übergang von der populären sittlichen Weltweisheit zur Metaphysik der Sitten

Kant zweifelt an, dass alle Handlungen aus Pflicht geschehen und somit einen moralischen Wert haben. Man hat zwar nun eine Idee (eine Theorie) davon wie man handeln soll, aber man findet es sehr schwer sich auch praktisch daran zu halten. Was bewegt uns durch gute Handlung der moralischen Pflicht zu entsprechen? Was sind unsere geheimen inneren Triebfedern, welche man nicht ausmachen kann, weil sie innen sind? Ist es die Selbstliebe pflichtgemäß zu handeln? Laut Kant muss man zuerst der Überzeugung sein, dass es in der Welt Handlungen gibt, die aus Pflicht (Moral) geschehen. Es muss eine Vernunft a priori geben, eine „Idee einer den Willen durch Gründe a priori bestimmenden Vernunft“ [S.49]. Alle sittlichen Begriffe haben a priori in der Vernunft ihren Sitz und Ursprung, dadurch soll ein Gesetz (vor jeder Erfahrung damit, a priori) für jeden zugänglich sein. Die Moralphilosophie a priori selbst ist für Kant die Metaphysik der Sitten [S.47], Thema dieser sind Handlungsgesetze für vernünftige Wesen [S.50]. Der Wille soll gleich der praktischen Vernunft sein, weil die „Vernunft den Willen unausbleiblich bestimmt“ [S.56]. „Der Wille ist ein Vermögen, nur dasjenige zu wählen, was die Vernunft unabhängig von der Neigung als praktisch notwendig, d.i. als gut, erkennt.“ [S.56]. Wenn der Wille nicht gleich der Vernunft ist sind die Handlungen nur zufällig.

„Ein Kategorischer Imperativ würde der sein, der eine Handlung als für sich selbst ohne Beziehung auf einen anderen Zweck, als objektiv – notwendig vorstellt.“ [S.58]. Ein hypothetischer Imperativ würde dann der sein, bei welchem eine Handlung bloß aus einer bestimmten Triebfeder/ Endzweck heraus entspringt, zum Beispiel materielles Interesse.

Kant teilt den hypothetischen Imperativ in zwei Gruppen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Den kategorische Imperativ (K.I.) hingegen bezeichnet Kant alsapodiktisch – praktischeAbsicht, weil die Handlung keinen Endzweck verfolgt. Der K.I. ist ein Imperativ der Sittlichkeit, bei ihm geht es nicht um Erfolg, welchen man durch eine Handlung erzielen will, sondern nur um das wesentlich gute der Gesinnung/ der Handlung selbst. Es soll den Geboten der Sittlichkeit gehorcht werden, auch wider den eigenen Neigungen. Der K.I. wird dadurch nicht durch Bedingungen (Endzwecke) eingeschränkt(Eigenes Beispiel: Ich kann nur Erste -Hilfe leisten, wenn ich sicher bin der Verletzte wird überleben und ist mir ewig dankbar. Dieses Beispiel ist falsch, weil ich helfen muss, allein aus dem guten Willen heraus die Tat getan zu haben, die Folgen sind hier zweitrangig, der Endzweck soll nicht berücksichtigt werden). Der K.I. ist moralisch und setzt ein freies Verhalten ohne Zwang voraus.

Zudem sagt Kant, dass der K.I. ein „synthetisch – praktischer Satz a priori“ [S.67] sei, weil das Handlungsziel nicht impliziert oder analytisch daraus zu gewinnen ist. „Synthetisch“ heißt für Kant, dass „das Wollen einer Handlung [...] mit dem Begriff des Willens eines vernünftigen Wesens unmittelbar“ [S.67] sein muss. Das heißt, dass kein Dritter seine Erfahrungen dazu geben soll, dass das Wollen nicht aus Erfahrungen entlehnt werden soll, sondern a priori sein muss.

Hiernach schweift Kant ab und kommt zu dem Begriff der Glückseligkeit. Er stellt fest, dass es ein sehr unbestimmter Begriff ist, weil niemand eindeutig sagen kann, was er für sich darunter versteht. Ursache dafür ist, dass der Begriff der Glückseligkeit ein empirischer ist, das heißt, dass die Erfahrungen mit dem Glück erst gemacht werden müssen, um sagen zu können, dass man durch dies oder das glücklich ist oder wird. Kants Beispiel: Der Mensch könnte denken, dass es das größte Glück sei ewig zu leben (modernes Beispiel, weil die Wissenschaft heute tatsächlich den Schlüssel zum ewigen Leben sucht). Wer sagt dem Menschen, dass das ewige Leben nicht ein Elendsleben wäre [S. 64]? Es folgt aus dem Beispiel, dass man allwissend sein müsste, um das Glück exakt bestimmen zu können.

Weil der kategorische Imperativ alleine (vor den hypothetischen) nur als praktisches Gesetz gelten kann, schreibt Kant: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde“ [S.68]. Kant fordert zum aktiven Handeln auf und erläutert seinen K.I. noch einmal folgendermaßen: „Handle so, als ob die Maxime deiner Handlung durch deinen Willen zum ALLGEMEINEN NATURGESETZ werden sollen“ [S.68].

Hierauf nennt Kant vier Fälle des Handlungsalltags, die ihn nicht zuletzt zum praktischen Philosophen küren:

1. Selbstmord kann nicht zum allgemeinen Naturgesetz werden, weil ich nicht wollen kann, dass die Natur zerstört wird [S.69].
2. Ein Versprechen geben mit der Absicht es nicht zu halten kann nicht zum allgemeinen Naturgesetz werden, weil das Versprechen selbst so unmöglich werden würde, da jeder bald wüsste, dass ein Versprechen nichts taugt.
3. Seine Talente/ Naturbegabungen nicht zu fördern kann kein allgemeines Naturgesetz sein, weil man wollen muss, dass die eigenen Talente nicht verwahrlosen, da sie einen (allg.) Nutzen haben.
4. Jemanden in einer Notsituation keine Hilfe leisten kann kein allgemeines Naturgesetz sein, weil wenn man selbst in eine Notsituation kommt auch die Hilfe von anderen benötigt.

Daraus geht hervor, dass die Pflicht Inhalt des K.I. sein muss. Kant teilt die Pflicht in zwei Klassen ein:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Dennoch bemerkt Kant [S.73], dass an dieser Stelle die Existenz eines K.I. im praktischen Gebrauch noch nicht bewiesen ist.

Schnell kommt Kant wieder auf sein Grundübel zu sprechen, nämlich, dass der Mensch einen ständigen Widerstand in sich verspürt sich an die Gesetze (Maxime) zu halten. Deshalb bedenkt er auch die Anthropologie „aus der besonderer Eigenschaft der menschlichen Natur abgeleitet“ [S.74]. Dadurch kommt er dazu, dass es auch Maxime für den Einzelnen geben kann(Eigenes Beispiel: Das jemand kein Fleisch essen will), aber es müsse klar sein, dass dieses kein allgemeines Gesetz abgeben könnte, weil das(Eigenes Beispiel: kein Fleisch zu essen)nur unseren eigenen Hängen und Neigungen entspricht. Kant will nun, um der K.I. beweisen zu können, in die Metaphysik der Sitten übergehen. Hierzu definiert er einige Begriffe. Wenn man eine Handlung nur tut, weil die Möglichkeit zu einem bestimmten Endzweck besteht, so nennt man dies „das Mittel“ (hypothetischer Imperativ). Ein subjektiver Grund beruht für Kant auf bestimmten Triebfedern (hypothetischer Imperativ), ein objektiver Grund auf den Beweggründen (K.I.).

Personen haben keinen subjektiven Grund (Existenz hat die Wirkung, dass unser Handeln für uns einen Wert hat), sondern einen objektiven Grund (unser Dasein selbst ist der Zweck, weil niemand unsere Stelle einnehmen kann). „Die vernünftige Natur existiert als Zweck an sich selbst“ [S.79]. Hieraus folgt für Kant der praktische kategorische Imperativ:

[...]

Fin de l'extrait de 30 pages

Résumé des informations

Titre
Ist das Unterrichten im Sinne von Kants Kategorischem Imperativ heute noch möglich?
Université
University of Kassel  (Institut für Erziehungswissenschaft und Philosophie)
Cours
Kant: Erziehung zur Selbstbestimmung
Note
1,3
Auteur
Année
2002
Pages
30
N° de catalogue
V30038
ISBN (ebook)
9783638313964
ISBN (Livre)
9783668413856
Taille d'un fichier
1242 KB
Langue
allemand
Mots clés
Unterrichten, Sinne, Kants, Kategorischem, Imperativ, Kant, Erziehung, Selbstbestimmung
Citation du texte
Jasmin Weitzel (Auteur), 2002, Ist das Unterrichten im Sinne von Kants Kategorischem Imperativ heute noch möglich?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/30038

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