Das politische System Japans. Mehrheits- oder Konsensusdemokratie?


Trabajo Escrito, 2010

30 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


Verzeichnis

1. Einleitung

2. Die politische Nachkriegsgeschichte Japans

3. Exekutive-Parteien-Dimension
3.1 Konzentration der Exekutivmacht bei einer Einparteien-Mehrheitsregierung, oder Aufteilung der Exekutivmacht auf eine Vielparteien-Koalitionsregierung?
3.2 Dominanz der Exekutive gegenüber der Legislative oder formelles und informelles Kräftegleichgewicht zwischen Exekutive und Legislative?
3.2.1 Institutionelle Regelungen zwischen Exekutive und Legislative
3.2.2 Der Einfluss der Regierungspartei vor der Verwaltungsreform
3.2.3 Der Einfluss der Regierungspartei nach der Verwaltungsreform
3.3 Zweiparteiensystem oder Vielparteiensystem?
3.4 Mehrheitswahlsystem mit disproportionaler Stimmen- und Sitzverteilung oder Verhältniswahlsystem?
3.4.1 Exkurs auf die Wirkung des neuen japanischen Wahlsystems auf das Parteiensystem
3.5 Pluralistisches Interessengruppensystem oder koordiniertes, korporatistisches Interessengruppensystem?

4. Föderalismus - Unitarismus - Dimension
4.1 Japan als unitarischer, zentralistischer Staat oder als föderaler, dezentralisierter Staat?
4.2 Einkammernparlament oder Zweikammernparlament mit gleich starken, unterschiedlich konstituierten Kammern?
4.3 Gibt es in Japan eine mit einfachen Mehrheiten veränderbare Verfassung oder eine schwer und nur mit sehr großen Mehrheiten zu verändernde geschriebene Verfassung?
4.4 Liegt in Japan das Letztentscheidungsrecht über die Konstitutionalität der Verfassung bei der Legislative, oder bedarf es in Japan einer richterlichen Überprüfung der Konstitutionalität der Verfassung durch ein Verfassungsgericht oder ein Oberstes Gericht?
4.5 Gibt es in Japan eine von der Regierung abhängige oder unabhängige Zentralbank?
4.5.1 Messung der Unabhängigkeit von Zentralbanken
4.5.2 Wie unabhängig ist die Bank of Japan?

5. Fazit

6. Schluss

1. Einleitung

Japan hat sich jahrhundertelang gegenüber Kontakten mit dem Westen abgeschottet. Bei Japan hat man es mit einer östlichen Gesellschaft und politischen Kultur zu tun, der ein westlicher Regierungsaufbau verordnet wurde.1 Denn, nachdem die japanischen Kriegsaktivitäten zur Expansion des japanischen Territoriums mit den Atombombenabwürfen auf Hiroshima und Nagasaki und der nachfolgenden Kapitulation im Jahre 1945 ein Ende fanden, bildeten die drei Siegermächte des 2. Weltkrieges (USA, Sowjetunion, England) und China eine Kommission (Far Eastern Commission, FEC) zur Formulierung einer Besatzungspolitik für Japan. Die USA übernahmen die Leitung und Ausführung der Besatzungspolitik und beschlossen eine radikale Demokratisierung des politischen Systems. Als Vorlage diente das britische Demokratiemodell, das wiederum in der asiatischen Gesellschaft eine spezifische Ausgestaltung erfuhr, die Raum für die japanische gesellschaftlichen Traditionen bot. Als Grundlage für die Reform des politichen Systems diente eine neue Verfassung, die auf den drei Prinzipien Volkssouveränität, Pazifismus und Respektierung der Menschenrechte basiert, und ein Ausmaß an garantierten Rechten beinhaltet, das aus der alten Meiji-Verfassung niemals hätte interpretiert werden können. Die Staatsform des Nachkriegsjapan (sengo Nihon) ist durch die Besatzungspolitik und die daraus entstandene Verfassung zu einer parlamentarischen Demokratie geworden.2

Um jedoch Japans Regierungssystem bewerten und vergleichen zu können, dienen Typologien als Voraussetzung. Sie sind für die vergleichende Forschung und die Gesamtbewertung demokratischer Institutionensysteme von hoher Bedeutung und müssen trennscharf die Zuordnung aller empirischen Fälle ermöglichen. Für die Zuordnung sollen zudem wenige Kriterien ausreichen, um das Universum demokratischer Systeme so zu ordnen, dass die Komplexität eingebetteter politischer Systeme beachtet wird. Von Arendt Lijphart stammt die wohl gebräuchlichste neuere Typologie, in der er die enorme Vielfalt institutioneller Arrangements auf lediglich zwei Institutionenkombinationen reduziert.3 Er stellt in seiner vergleichenden Untersuchung „Democracies - Patterns of Majoritarian and Consensus Government in 21 Countries“4 die These auf, dass die Herrschaft der Mehrheit das wesentliche Merkmal des Westminter-Modells ist, und damit diametral dem auf Konsens beruhenden Regierungsmodell gegenübersteht, welches auf dem Prinzip „as many people as possible“5, also der Inklusivität, basiere.6 Diese beiden Grundtypen lassen sich in zwei Dimensionen mit je fünf Kriterien operationalisieren. Die eine ist die Exekutive-Parteien-Dimension, die vor allem die Zusammensetzung von Regierungen, die Machtbalance zwischen Exekutive und Legislative, die Anzahl von Parteien, Disproportionseffekte des Wahlsystems und das Interessenvermittlungssystem berücksichtigt. Diese Dimension befasst sich demnach mit der horizontalen Machtkonzentration des politischen Systems.

Die andere ist die Föderalismus-Unitarismus-Dimension, die vor allem den Grad an Föderalismus und Dezentralisierung, die Konzentration der Macht in der Legislative anhand der Zahl ihrer Kammern, die Hürden für Verfassungsänderungen und die verfassungsgerichtliche Überprüfbarkeit von Gesetzen und die Unabhängigkeit der Zentralbank berücksichtigt. Diese Dimension befasst sich demnach mit der vertikalen Machtkonzentration des politischen Systems. Doch keines der realen politischen Systeme entspricht völlig der Mehrheits- oder Konsensusdemokratie, denn selbst das Westminster-Modell ist nicht völlig dasselbe wie das politische System Großbritanniens. Arend Lijpharts Demokratietypen sind demzufolge als induktive Generalisierungen zu verstehen. Es finden sich in allen Demokratien Kombinationen der beiden grundsätzlichen Entscheidungsregeln. So kann eine Konsensusdemokratie in der Exekutive-Parteien-Dimension (EP-Dimension) mit einer Mehrheitsdemokratie der Föderalismus-Unitarismus-Dimension (FU-Dimension) oder umgekehrt kombiniert sein.7 Die vier Typen, die sich daraus ergeben sind: die unitarische Mehrheitsdemokratie (Bsp.: Großbritannien/Irland), die föderative Konsensdemokratie (Bsp.: Belgien), die föderative Mehrheitsdemokratie (Bsp.: BRD) und die unitarische Konsensdemokratie (Bsp.: Dänemark).8 Arend Lijphart ist durch die unterschiedlich ausgeprägten Kombinationen der Entscheidungsregeln zu einer zwar weniger einfachen, aber präziseren Typologie moderner Demokratien gekommen, die er in der „Landkarte der Demokratien“9 schematisch dargestellt hat.10 Das politische System Japans kann allerdings nicht eindeutig einem der 4 Typen zugeordnet werden, da es in der EP-Dimension einerseits sowie in der FU-Dimension andererseits als Mischtyp eine Zwischenstellung einnimmt.11 Dieser Interpretation wird in dieser Arbeit nachgegangen. Es wird anhand der Lipharth’schen Kriterien dargestellt, in welchen Punkten Japan einer Mehrheitsdemokratie gleicht, oder der Konsensdemokratie zuzuordnen ist. Dies ist nicht nur von akademischem Interesse, weil diese beiden gegensätzlichen Demokratiemodelle die Mittel und Wege kennzeichnen, wie die Verfahren der politischen Entscheidungsfindung institutionalisiert sind. Es ist vor allem von Interesse, da sich die Modelle grundlegend in der Art und Weise unterscheiden wie Wahlen und andere Institutionen und Praktiken organisiert sind, um eine Regierung zu gewährleisten die auf die Wünsche und Präferenzen der Bürger eingeht.12 Diese Institutionen und Praktiken strukturieren ebenso die Erwartungen und Strategien der politischen Akteure innerhalb eines bestehenden Regierungssystems. Da es einen großen Unterscheid macht, ob bspw. das Parlament nach dem Prinzip der Mehrheits- oder Verhältniswahl gewählt wird, können politische Reformen eine Veränderung in der Zuordnung zu einem der beiden gegensätzlichen Demokratiemodellen zur Folge haben. So wird in dieser Arbeit zusätzlich darauf eingegangen, ob geplante Reformen es besser ermöglichen Japans Demokratie dem ein oder anderen Lijphart’schen Modell zuzuorden. Zu Beginn wird jedoch erst ein Überblick über die wichtigsten Phasen der politischen Nachkriegsgeschichte erfolgen.

2. Die politische Nachkriegsgeschichte Japans

Wählt man die innenpolitische Entwicklung als Bezugsrahmen, so kann man die politische Nachkriegsgeschichte Japans in vier Phasen aufteilen. In der ersten Phase, von 1945 bis 1952, stand Japan unter alliierter (amerikanischer) Besatzung. Durch den 1952 in Kraft getretenen Friedensvertrag von San Francisco erlangte Japan wieder seine Unabhängigkeit zurück. Die zweite Phase reicht von 1952 bis 1960. Diese acht Jahre stellen politisch eine Orientierungs- und Konsolidierungsphase für die japanischen Regierungs- und Oppositionsparteien dar. Dem Jahr 1955 kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Durch den Zusammenschluss der Demokratische Partei und der Liberalen Partei zur Liberaldemokratischen Partei (LDP) ist in diesem Jahr das konservative Lager entstanden, während sich gleichzeitig ein progressive Lager, durch die Vereinigung des zerstrittenen rechten und linken Flügel der Sozialistischen Partei (SPJ) und die Einigung der Kommunistische Partei Japans, bildete. Diese beiden entgegengesezten Lager sollten bis 1993 bestand haben. Diese Konstellation wird heute auch als „System von 1955“ bezeichnet. Im Jahr 1960 verlängerte die konservative Regierung den japanisch-amerikanischen Sicherheitsvertrag mit einigen Nachbesserungen und setzte sich trotz massiver Proteste in der Bevölkerung durch. Hier wurde der Grundstein für die dritte Phase der Nachkriegszeit gelegt, denn die Konservativen schufen durch ihre dominante Stellung, mit der sie sich auch gegen massive Proteste der Bevölkerung hinwegsetzen konnten, ein formaldemokratisches System, das über die nächsten Jahrzehnte bis zum Jahr 1993 anhalten sollte. Diese lange Herrschaft der LDP brachte jedoch auch viele Korruptionsfälle mit sich und so setzt die vierte Phase in dem Jahr 1993 ein, in dem die Herrschaft der LDP das erste mal nach 38 Jahren gebrochen wurde, indem sich eine Koalition aus acht Parteien bildete. Diese Veränderung wehte Reformen frischen Wind in die Segel und einige große Reformen wie die Wahlrechtsreform und die Reform der Parteienfinanzierung konnten in den 90er Jahren durchgesetzt werden. Seit 1996 bis 2009 regierte dann jedoch wieder die LDP. Allerdings wurde diesmal selbst von Seiten der LDP, vor allem durch Premierminister Jun’ichiro Koizumi (2001-2006), ein neuer Reformkurs eingeleitet. Es zeigte sich jedoch, wie langsam in Japan die Implementierung von Reformen voran schreitet.13 Neue Hoffnung auf Reformen gibt der durch einen erdrutschartigen Sieg hervorgegangene Premierminister Yukio Hatoyama der Demokratischen Partei Japans. Nach 16-jähriger LDP- Regierung soll nun die DPJ zusammen mit ihren Koalitionspartnern einen Wandel hervorbringen. Zumindest lautete das Schlagwort der DPJ-Wahlkampfkampagne: Veränderung.14

3. Exekutive-Parteien-Dimension

3.1 Konzentration der Exekutivmacht bei einer Einparteien-Mehrheitsregierung, oder Aufteilung der Exekutivmacht auf eine Vielparteien-Koalitionsregierung?

Wie bereits erwähnt, wird Japan seit Mitte September 2009 erstmalig - bis auf eine kurze Unterbrechung 1993/1994 - von einer nicht-konservativen Koalition, bestehend aus der DPJ (Demokratische Partei Japans), der SPJ (Sozialdemokratische Partei) und der PNP (Neue Volkspartei) regiert. Das Unterhaus weist insgesamt 480 Sitze auf. Bei den Wahlen im Jahr 2009 gewann die DPJ 308, die SDP 7, und die PNP 3 Unterhausmandate. Zusammen mit einigen Unabhängigen verfügt die Koalition im Unterhaus mit 321 Mandaten über eine de-facto-Zweidrittelmehrheit. Im derzeitigen Oberhaus besitzt die DPJ zusammen mit ihren Koalitionspartnern und Unabhängigen 123 von 242 Sitzen, womit sie eine knappe Mehrheit auf sich vereinen kann.15 Die DPJ war trotz ihres guten Ergebnisses im Unterhaus auf Koalitionspartner angewiesen, da Gesetzesvorlagen des Unterhauses, die das Oberhaus ablehnt, nur durch eine Zweidrittelmehrheit des Unterhauses zum Gesetz werden können.16 Aufgrund der Tatsache, dass im Juli 2010 Oberhauswahlen anstehen, wollte sich die DPJ die Zweidrittelmehrheit im Unterhaus durch eine Koalitionsbildung mit der SPJ und der PNP sichern, um das Oberhaus überstimmen zu können, falls dies nach Ausgang der Wahlen oppositionsgeführt (LDP) sein sollte. Da die japanische Exekutive derzeit auf Kalitionspartner angewiesen ist, muss sie nun auch in der Kabinettsbildung auf diese Rücksicht nehmen. So sind von der DPJ zwei von den 17 Ministerien an jeweils einen Koalitionspartner abgegeben worden. Eine Vielparteien- Koalitionsregierung, wie sie anhand der aktuellen Entwicklungen praktiziert wird ist jedoch für Japan ein historisch sehr seltenes Ereignis, da die meiste Zeit seit des 55er-Systems die LDP über ausreichende Mehrheiten in beiden Häusern verfügte, so dass die Regierung kaum auf Koalitionspartner angewiesen war.17 Anhand dieses Merkmals von Lijphart entsprach Japan bis vor kurzem durch die Dominanz der LDP eher einer Einparteien-Mehrheitsregierung, während nun seit den Unterhauswahlen von 2009 die Exekutivmacht auf eine Vielpareienregierung aufgeteilt ist. Damit hat sich Japan anhand dieses Lijpharth’schen Merkmals in Richtung Konsensusdemokratie gewandelt.

3.2 Dominanz der Exekutive gegenüber der Legislative oder formelles und informelles Kräftegleichgewicht zwischen Exekutive und Legislative?

3.2.1 Institutionelle Regelungen zwischen Exekutive und Legislative

Die Regierung hat institutionell viele Machtbefugnisse. Laut Art 65 JV liegt die exekutive Gewalt beim Kabinett, das laut Art. 66 aus dem Premierminister und den Ministern besteht und gemeinschaftlich dem Parlament gegenüber verantwortlich ist. Der Premierminister steht seinen Ministern vor und kann diese ernennen und entlassen. Er kann jedoch nicht die Ministerien nach seinen Vorstellungen umgestalten, was jedoch keine signifikante Machtbeschränkung darstellt. Ebenso wird der Premierminister und sein Kabinett nicht von einem einflussreichen Staatschef eingeschränkt, da der Tenno heute lediglich als Symbolfigur fungiert. Das wohl wichtigste Druckmittel gegenüber der Legislative besitzt der Premier durch seine Befugnis das Parlament aufzulösen, bzw. das Unterhauses gemäß Art.7 der Japanischen Verfassung (JV). Die Auflösungsdrohung diszipliniert die Parlamentsmitglieder und kann Misstrauensanträgen zuvor kommen. Die Auflösungsdrohung stärkt die Regierung, da die Abgeordneten des Unterhauses ein viel höheres Risiko haben bei Neuwahlen kein Amt oder Mandat mehr zu beziehen, als Regierungsmitglieder, die durch Neuwahlen aufgrund ihrer Kontakte und Bekanntheit, kaum Einbußen in ihrer Karriere zu befürchten haben.18 Das aus zwei Häusern bestehende japanische Parlament, stellt laut Art 41 der JV das höchste Organ der Staatsgewalt dar. Es wählt den Ministerpräsidenten, kann ihn und sein Kabinett durch ein Misstrauensvotum zum Rücktritt zwingen, kontrolliert jeden Minister durch einen parlamentarischen Stellvertreter, beschließt die Gesetze, ratifiziert Verträge und kann Handlungen der Regierung untersuchen und von ihr Rechenschaft verlangen. Formal gesehen kann das Oberhaus in in Bezug auf legislative Akte als Vetomacht zum Tragen kommen. Außerdem ist es durch den Premier nicht auflösbar.19 Zusammenfassend wurde dem Premierminister mit dem Auflösungsrecht ein enorm starkes Disziplinierungsinstrument an die Hand gelegt. Das vom Premierminister nicht auflösbare Oberhaus kann jedoch - wie das oppositionsgeführte Oberhaus von 2007 bis 2009 gezeigt hat - als starker Vetospieler die Exekutivmacht in legislativer Hinsicht stark einschränken, hemmen und sogar blockieren. Schlussfolgernd kann gesagt werden, dass die Exekutive in der Vergangenheit aufgrund günstigen Mehrheitsverhältnisse im Oberhaus durch das Auflösungsrecht des Unterhauses formal stärker war als die Legislative. Das Oberhaus wurde sogar als von vielen Seiten als überflüssige Institution gewertet. Als sich 2007 das erste Mal die Mehrheitsverhältnisse im Oberhaus wendeten kann aufgrund der legislativ starken Stellung des Oberhauses nicht mehr von einer Dominanz der Exekutive gegenüber der Legislative die Rede sein. Formal-institutionell kann bei entsprechenden Mehrheiten auch von einem Kräftegleichgewicht von Exekutive und Legislative die Rede sein, wodurch in diesem Punkt ein Wandel in Richtung Konsensdemokratie argumentiert werden kann.

3.2.2 Der Einfluss der Regierungspartei vor der Verwaltungsreform

Die eigentliche Komplexität des Verhältnisses zwischen Exekutive und Legislative ist in Japan jedoch die zwischen Regierungspartei und Premierminister, vor allem weil das Kabinett bis vor 2007 (Oberhauswahlen) fast nie Rücksicht auf die Opposition nehmen musste. Der Premierminister hat institutionell eine starke Stellung. Dennoch wurde in der Vergangenheit die Macht des Premiers als eher schwach eingestuft, da informelle Beschränkungen der Handlungs- und Entscheidungskompetenz des Premiers und der Minister in Japan eine besonders hohe Dichte darstellen. Insbesondere informelle Institutionen in der Regierungspartei LDP haben für eine effektive Beschränkung der Machtentfaltung des japanischen Premiers gesorgt. Zu diesen Institutionen kann der enorm starke Faktionalismus gezählt werden, womit der Wettbewerb innerparteilicher Machtgruppen in der LDP gemeint ist.20 Dass es in Japan trotz einer so lange währenden Einparteiendominanz der LDP zu einer derart hohen Fluktuation von Premierministern und einer noch größeren Flutuation von Ministern gekommen ist, hat ebenso mit der informellen Institution des Faktionalismus der LDP-Regierungspartei zu tun.21 Der Ministerpräsident wird offiziell demokratisch aus der Mitte der Parlamentsmitglieder benannt.22 Bisher folgte diese Benennung jedoch einem informellen Automatismus, der keine Wahl im demokratischen Sinne zulässt. Die Faktionen der Partei verständigen sich auf einen Kandidaten, der LDP-Vorsitzender wird. Ist ein LDP- Politiker erstmal Vorsitzender der Partei, so gilt in der Regel sein Werdegang zum nächsten Ministerpräsident geebnet.23 Mit dem Amtsantritt als Ministerpräsident, ist dieser sehr auf das Wohlwollen der eigenen Partei und vor allem der Faktionen angewiesen, deren Stimmen er für eine Mehrheit braucht. Damit er alle Faktionen hinter sich versammeln kann, steht der Premierminister unter dem Druck sich das Wohlwollen der Faktionen, durch regelmäßige Belohnungen in Form von Ministerposten für deren Führer, zu erhalten. Dies erklärt auch die in Japan so häufigen Kabinettsumbildungen. Die Vergabe von Posten im Kabinett nach faktionalem Proporz und der Seniorität der Abgeordneten hat eine hohe Fluktuation zur Folge, wodurch es es dem Kabinett nicht unerheblich erschwert wird Regierungsgewalt auszuüben.24 Zwar werden dadurch innerpareiliche Verteilungskämpfe reduziert und zentrifugale Tendenzen der dominanten Partei eingedämmt. Der Preis hierfür ist jedoch einerseits eine Einschränkung der Handlungsfähigkeit des Regierungschefs, da dieser von seiner formalen Befugnis seine Minister frei zu bestimmen keinen Gebrauch machen kann, und andererseits entstand in der Vergangenheit aufgrund der hohen Fluktuation der Minister eine vergleichsweise hohe Autonomie der Ministerialbürokratie.25 Entscheidend ist jedoch, dass mit dieser hohen Fluktuation auch immer eine Schwächung des jeweiligen Amtes einhergeht, sei es das des Premiers, oder das der Minister.26

Ebenso werden durch informelle Institutionen, wie die des LDP-PARC (LDP-Policy Affairs Research Council), Entscheidungsprozesse über materielle Politik dem Kabinett entzogen. Der PARC ist so etwas wie eine innerparteiliche Legislatur der LDP. Hier versammeln sich Parlamentarier in permanenten Abteilungen, deren Aufgabengebiete den Ressorts der nationalen Ministerien entsprechen. Den Abteilungen des PARC gehören ausschließlich LDP-Parlamentsmitglieder an, die über Expertise und enge Beziehungen zu relevanten Interessengruppen in einem bestimmten Sachgebiet verfügen. Das Beratungsgremium des PARC ist das zentrale Kordinations- und Entscheidungsgremium des PARC.

[...]


1 Naßmacher, Hiltrud (Hrsg.): Politikwissenschaft, 4.Aufl., R. Oldenbourg Verlag, München, 2002, vgl. S. 265

2 Derichs, Claudia: Einführung in die politischen Systeme Ostasiens, Thomas Heberer (Hrsg.), VS Verlag, Wiesbaden, 2006, vgl. S. 158f

3 Stykow, Petra: Vergleich politischer Systeme, Mir A. Ferdowsi (Hrsg.), Wilhelm Fink Verlag, Paderborn, 2007, vgl. S. 254-261

4 Lijphart, Arend: Democracies - Patterns of Majoritarian and Consensus Government in Twenty-One Countries, Yale University Press, New Haven, 1984, vgl. Titel des Werkes

5 ebd., Zitat: S. 4

6 Lijphart, Arend: Democracies - Patterns of Majoritarian and Consensus Government in Twenty-One Countries, Yale University Press, New Haven, 1984, vgl.: S. 4f

7 Stykow, Petra: Vergleich politischer Systeme, Mir A. Ferdowsi (Hrsg.), Wilhelm Fink Verlag, Paderborn, 2007, vgl. S. 254-261

8 Kevenhörster, Paul: Politikwissenschaft 1 - Entscheidungen und Strukturen in der Politik, VS-Verlag Opladen, 2007, vgl. S. 228

9 Stykow, Petra: Vergleich politischer Systeme, Mir A. Ferdowsi (Hrsg.), Wilhelm Fink Verlag, Paderborn, 2007, vgl. S. 261

10 ebd., vgl. S. 254-261

11 Kevenhörster, Paul: Politikwissenschaft 1 - Entscheidungen und Strukturen in der Politik, VS-Verlag Opladen, 2007, vgl. S. 228

12 Lijphart, Arend: Democracies - Patterns of Majoritarian and Consensus Government in Twenty-One Countries, Yale University Press, New Haven, 1984, vgl. S. 2f

13 Derichs, Claudia: Einführung in die politischen Systeme Ostasiens, Thomas Heberer (Hrsg.), VS Verlag, Wiesbaden, 2006, vgl. S. 160f

14 Polymeropoulos, Elli: Japan unter der neuen Regierung Hatoyama - Angekündigter Wandel, wenig Wirkung. . Hrsg.: Stiftung Wissenschaft und Politik - Deutsches Institut für Internationale Politik und Sicherheit. In: SWPAktuell 58, 2009, vgl. S. 1

15 vgl.: http://www.diplo.de/diplo/de/Laenderinformationen/Japan/Innenpolitik.html

16 vgl. JV Art. 59 Abs. 2, Japanische Verfassung. Dt. Übersetzung abrufbar unter: http://web.archive.org/web/20070519022015/www.cx.unibe.ch/~ruetsche/japan/Japan3.htm#Die%20Japanis che%20Verfassung%20vom%203.11.1946

17 Derichs, Claudia: Einführung in die politischen Systeme Ostasiens, Thomas Heberer (Hrsg.), VS Verlag , Wiesbaden, 2006, vgl. S. 173

18 Haasch, Günther: Japan, Eine politische Landeskunde, Hrsg.: Landeszentrale für politische Bildung, Colloquium Verlag, Berlin, 1982, vgl. S. 151

19 Haasch, Günther: Japan, Eine politische Landeskunde, Hrsg.: Landeszentrale für politische Bildung, Colloquium Verlag, Berlin, 1982, vgl. S. 151

20 Köllner, Patrick: Die Machtposition des japanischen Regierungschef - Grundlegende institutionelle Parameter und jüngere Entwicklungen. In: Haak, Rene (Hrsg.): Japan Studien - Jahrbuch des deutschen Instituts für Japanstudien, Arbeitswelten in Japan, Bd. 18, 2006, vgl. S. 284

21 Zwischen 1945 und 2009 bekleideten 31 Personen das Amt des Ministerpräsidenten. Bei einer regulären Besetzung mit einem neuen Regierungschef in jeder neuen Legislaturperiode(alle 4 Jahre) hätten gerade einmal 17 Personen die Liste bestückt. Dass die Anzahl fast doppelt so hoch ist, fällt besonders ins Gewicht, wenn man bedenkt, dass einige Ministerpräsidenten deutlich länger als eine Legislaturperiode im Amt waren, so wie Eisaku Sato (1964-1972), Yasuhiro Nakasone (1982-1987), Jun’ichiro Koizumi (2001-2006).

22 Vgl. Art. 76 (1) JV, Japanische Verfassung. Dt. Übersetzung abrufbar unter: http://web.archive.org/web/20070519022015/www.cx.unibe.ch/~ruetsche/japan/Japan3.htm#Die%20Japanis che%20Verfassung%20vom%203.11.1946

23 Derichs, Claudia: Einführung in die politischen Systeme Ostasiens, Thomas Heberer (Hrsg.), VS Verlag , Wiesbaden, 2006, vgl. S. 168f

24 Haasch, Günther: Japan, Eine politische Landeskunde, Hrsg.: Landeszentrale für politische Bildung, Colloquium Verlag, Berlin, 1982, vgl. S. 149f

25 Köllner, Patrick: Die Machtposition des japanischen Regierungschef - Grundlegende institutionelle Parameter und jüngere Entwicklungen. In: Haak, Rene (Hrsg.): Japan Studien - Jahrbuch des deutschen Instituts für Japanstudien, Arbeitswelten in Japan, Bd. 18, 2006, vgl. S. 284ff

26 Derichs, Claudia: Einführung in die politischen Systeme Ostasiens, Thomas Heberer (Hrsg.), VS Verlag , Wiesbaden, 2006, vgl. S. 168

Final del extracto de 30 páginas

Detalles

Título
Das politische System Japans. Mehrheits- oder Konsensusdemokratie?
Universidad
LMU Munich  (Politikwissenschaft)
Curso
Mehrheits- und Konsensusdemokratien bei Dr. Michael Weigl
Calificación
2,0
Autor
Año
2010
Páginas
30
No. de catálogo
V300417
ISBN (Ebook)
9783656977049
ISBN (Libro)
9783656977056
Tamaño de fichero
733 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Arend Lijphart, Mehrheitsdemokratie, Konsensusdemokratie, Japan, Politisches System, Verfassung, Parteiensystem, LDP, Zentralbank, Wahlsystem, Nachkriegszeit
Citar trabajo
Bettina Kleber (Autor), 2010, Das politische System Japans. Mehrheits- oder Konsensusdemokratie?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/300417

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