Unter “private (law) enforcement” versteht man die privatrechtliche Durchsetzung von Verhaltensnormen. Diese ist seit langem ein fester Bestandteil des amerikanischen Lauterkeits- (law of unfair competition) und Kartellrechts (anti trust law), welches im Rahmen des New Deal in den 1930er Jahren entwickelte wurde. Trotz seines durchschlagenden Erfolgs für das amerikanische Rechtssystem ist eine Übernahme seiner Grundsätze in das deutsche Recht aufgrund der stark voneinander abweichenden Rahmenbedingungen nur eingeschränkt möglich. Im Gegensatz zum Common Law tendiert das kontinentaleuropäische Recht im Allgemeinen zu einer vorwiegend öffentlich-rechtlichen Durchsetzung von Normen. Eine Ausnahme hiervon stellt das deutsche Lauterkeitsrecht dar. Dieses ist traditionell durch die privatrechtliche Durchsetzung von Verhaltensnormen geprägt. Die privatrechtliche Durchsetzung von Verhaltensnormen hat sich hier bei der Bekämpfung von Wettbewerbsverstößen als besonders wirksam erwiesen und entlastet darüber hinaus die öffentlichen Haushalte beträchtlich. Um die private Durchsetzung der Verhaltensnormen aus dem UWG zu gewährleisten, wurden vom Gesetzgeber gewisse Anreize für die Verfolgung von Lauterkeitsverstößen geschaffen. Diese Anreize können jedoch auch missbraucht werden, was zu Folgeproblemen unterschiedlichster Art führt.
In diesen Zusammenhang muss folgendes bedacht werden: ,,Freiheit ist ohne die Möglichkeit ihres Missbrauchs nicht denkbar. Wer jegliche Missbrauchsmöglichkeit beseitigt, schafft zugleich die Freiheit ab.”
Um eine effektive private Durchsetzung zu gewährleisten und damit die Lauterkeit des Wettbewerbs zu sichern, ist der Gesetzgeber gezwungen Anreize einerseits zu fördern und ihren Missbrauch andererseits zu begrenzen. Die vorliegende Arbeit beleuchtet zum einen die Missbrauchsursachen und die damit verbundenen Missbrauchsmöglichkeiten. Darauf aufbauend werden die gesetzlichen Konsequenzen des Gesetzgebers zur Bekämpfung der Missbräuche betrachtet. Darüber hinausgehende Möglichkeiten zur Verhinderung und Vermeidung der missbräuchlichen Geltendmachung von Ansprüchen werden im darauffolgenden Abschnitt kritisch betrachtet. Den Abschluss findet diese Arbeit mit einer Zusammenfassung und einem Ausblick auf die zukünftige Entwicklung dieser Thematik.
Inhaltsverzeichnis
A. EINLEITUNG
B. DAS PRIVATE RECHTSDURCHSETZUNGSSYSTEM UND DIE DIESBEZÜGLICH GESCHAFFENEN ANREIZE
I. Das private Rechtsdurchsetzungssystem des UWG
1. Ansprüche
2. Anspruchsberechtigung
3. Anspruchsdurchsetzung
a) Außergerichtliche Anspruchsverfolgung
aa) Abmahnung und strafbewehrte Unterwerfungserklärung
bb) Einigungsverfahren
b) Gerichtliche Anspruchsverfolgung
II. Anreize für die Verfolgung von Wettbewerbsverstöße
1. Einräumung einer „weiten“ Aktivlegitimation (§ 8 Abs. 3)
2. Gebührenpflicht bei berechtigten Abmahnungen (§ 12 Abs. 1 S. 2)
3. Fliegender Gerichtsstand (§ 14)
C. MÖGLICHKEITEN DES „MISSBRAUCHS“ – WAS IST EIGENTLICH „MISSBRAUCH“?
I. Der Missbrauchsbegriff
1. Der Rechtmissbrauch nach §§ 242, 226 BGB
2. Der Rechtsmissbrauch nach § 8 Abs. 4
II. Missbrauchsfälle in der Praxis
1. Anspruchsverfolgung aus Gebührenerzielungsinteresse
2. Anspruchsverfolgung in Schädigungsabsicht
a) Missbräuchliches Vorgehen eines Anspruchsberechtigten
b) Missbräuchliches Vorgehen mehrerer Anspruchsberechtigter
aa) Mehrfachverfolgung auf der Aktivseite
bb) Mehrfachverfolgung auf der Passivseite
c) Gleichzeitiges Verfügungs- und Hauptsacheverfahren
d) Wettbewerbsbehinderung
3. Missbrauch des fliegenden Gerichtsstands
III. Zwischenbilanz
D. KONSEQUENZEN DES MISSBRAUCHS DER GESCHAFFENEN ANREIZE DURCH DIE RECHTSVERFOLGER
I. Einführung des Missbrauchsverbots
1. Entwicklung
2. Inhalt und Zweck § 8 Abs. 4 S.1
b) Feststellung des Missbrauchs
a) bei Gebührenerzielungsinteresse
b) bei Schädigungsabsicht
c) bei Missbrauch des fliegenden Gerichtsstands
d) Beweislast
e) Rechtsfolgen
II. Einschränkung der Klagebefugnis
III. Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
1. Allgemeines
2. Neuregelungen
a) Neuregelung § 8 Abs. 4
b) Neuregelung § 51 GKG
c) Neuregelung § 12
E. KRITIK DER NEUREGELUNGEN
I. Neuregelung 8 Abs. 4
II. Neuregelung § 51 GKG
III. Neuregelung § 12
IV. Zwischenbilanz
F. MÖGLICHKEITEN DER EINDÄMMUNG UND VERHINDERUNG DES MISSBRAUCHS
I. Anwendung Bagatellklausel gem. § 3
II. Einwendungen über § 242 BGB
III. Unentgeltlichkeit der ersten Abmahnung
IV. Einrichtung von Koordinationsstellen
V. Begrenzung des Fliegenden Gerichtsstands
VI. Zwischenbilanz
G. ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen der privaten Rechtsdurchsetzung im Lauterkeitsrecht, die für den effektiven Wettbewerbsschutz essenziell ist, und der damit einhergehenden Gefahr des Missbrauchs dieser Anreize durch Rechtsverfolger. Ziel ist es, Missbrauchsursachen zu identifizieren, die Wirksamkeit der gesetzlichen Gegenmaßnahmen zu bewerten und Lösungsansätze zur Eindämmung missbräuchlicher Praktiken aufzuzeigen.
- Private Rechtsdurchsetzung und gesetzliche Anreizsysteme im UWG
- Analyse missbräuchlicher Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen
- Folgen des "Abmahnwesens" und Möglichkeiten der Schadensbegrenzung
- Kritische Würdigung des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken
- Effektivität und Grenzen der Missbrauchsbekämpfung in der Praxis
Auszug aus dem Buch
1. Anspruchsverfolgung aus Gebührenerzielungsinteresse
Viele Anspruchsberechtigte verfolgen Wettbewerbsverstöße aus vorwiegend finanziellem Interesse, um sich im Anschluss die Aufwendungen der Rechtsverfolgung vom Verletzer ersetzen zu lassen. Diese Problematik wird durch das Internet weiter verschärft. Unternehmen nutzen das Internet u.a. für die Markdurchdringung und die Marktentwicklung. Dies vereinfacht den jeweiligen Rechtsverfolgern das Aufspüren von Wettbewerbsverstößen in hohem Maße, da die überall abrufbaren Unternehmensinformationen mittels einfacher Software auf Wettbewerbsverstöße hin untersucht werden können. Die unübersichtliche Rechtslage des Internethandels ist den sich ständig ändernden Widerrufsvorschriften und den Anforderungen an Impressumspflichten und Datenschutzerklärungen geschuldet, ferner trägt auch eine oft nur schwer nachvollziehbare Rechtsprechung dazu bei.
So kann der kundige Rechtsverfolger häufig vergleichsweise geringfügige Wettbewerbsverstöße der Händler auffinden. Viele der Abgemahnten empfinden diesen Umstand als rechtsmissbräuchlich, weil sie häufig eine spürbare Wettbewerbsbeeinträchtigung aufgrund der Rechtsverletzung nicht feststellen können. Im Anschluss werden die gegen die Wettbewerbsordnung verstoßenden Unternehmen meistens auf Unterlassung abgemahnt. Danach wird gegenüber dem Abgemahnten ein - aus objektiver Sicht häufig überhöhter - Anspruch auf Ersatz von getätigten Aufwendungen über § 12 Abs. 1 S. 2 geltend gemacht.
Zusammenfassung der Kapitel
A. EINLEITUNG: Einführung in die Thematik des "private law enforcement" im deutschen Lauterkeitsrecht und Darlegung der Problematik missbräuchlicher Inanspruchnahme gesetzlicher Anreize.
B. DAS PRIVATE RECHTSDURCHSETZUNGSSYSTEM UND DIE DIESBEZÜGLICH GESCHAFFENEN ANREIZE: Erläuterung der rechtlichen Grundlagen der Anspruchsdurchsetzung sowie der spezifischen Anreize wie Aktivlegitimation, Gebührenanspruch und fliegender Gerichtsstand.
C. MÖGLICHKEITEN DES „MISSBRAUCHS“ – WAS IST EIGENTLICH „MISSBRAUCH“?: Definition des Missbrauchsbegriffs im rechtlichen Kontext und Vorstellung konkreter Praxisbeispiele für missbräuchliches Vorgehen, wie etwa bei der Gebührenerzielung oder in Schädigungsabsicht.
D. KONSEQUENZEN DES MISSBRAUCHS DER GESCHAFFENEN ANREIZE DURCH DIE RECHTSVERFOLGER: Untersuchung der gesetzgeberischen Reaktionen auf Missbrauchsfälle, insbesondere durch die Einführung des Missbrauchsverbots und das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken.
E. KRITIK DER NEUREGELUNGEN: Analyse der Effektivität der Neuregelungen und der Frage, ob diese ihr Ziel zur Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs tatsächlich erreichen können.
F. MÖGLICHKEITEN DER EINDÄMMUNG UND VERHINDERUNG DES MISSBRAUCHS: Diskussion ergänzender Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfung, wie die Anwendung der Bagatellklausel oder die Einrichtung von Koordinationsstellen.
G. ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK: Resümee über den Erfolg der privaten Rechtsdurchsetzung und Ausblick auf zukünftige Entwicklungen im Bereich der Missbrauchsregulierung.
Schlüsselwörter
Private Rechtsdurchsetzung, UWG, Abmahnwesen, Rechtsmissbrauch, § 8 Abs. 4, Gebührenerzielungsinteresse, fliegender Gerichtsstand, Wettbewerbsverstoß, Aktivlegitimation, Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken, Massenabmahnung, Unterlassungsanspruch, Streitwertbegünstigung, Rechtsverteidigung, Lauterkeitsrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit im Kern?
Die Arbeit analysiert die Mechanismen der privaten Rechtsdurchsetzung im deutschen Lauterkeitsrecht und untersucht, wie die geschaffenen gesetzlichen Anreize missbraucht werden können.
Welche zentralen Themenbereiche werden behandelt?
Im Mittelpunkt stehen das Anreizsystem des UWG, Formen des Missbrauchs bei Abmahnungen sowie die gesetzgeberischen Maßnahmen zu deren Eindämmung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel besteht darin, Missbrauchsursachen und -formen zu identifizieren und die Effektivität aktueller Gesetzesänderungen zur Bekämpfung dieser Praktiken kritisch zu bewerten.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die auf der Auswertung aktueller Gesetze, der herrschenden Literatur sowie relevanter höchstrichterlicher Rechtsprechung basiert.
Welche Aspekte werden im Hauptteil vertieft?
Der Hauptteil beleuchtet detailliert das "Abmahnwesen", die Rolle des fliegenden Gerichtsstands und die Auswirkungen des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken auf die Praxis.
Durch welche Schlagworte lässt sich die Arbeit am besten beschreiben?
Schlüsselbegriffe sind unter anderem Private Enforcement, Abmahnmissbrauch, Lauterkeitsrecht, UWG-Reform und Schadensersatz bei missbräuchlicher Klage.
Inwiefern hat das Internet die Problematik der Massenabmahnungen verändert?
Das Internet erleichtert Rechtsverfolgern durch automatisierte Prozesse die Recherche nach Verstößen erheblich, was zu einer Zunahme von Abmahnungswellen geführt hat.
Wie bewertet der Autor die Wirksamkeit der Neuregelung des § 8 Abs. 4 UWG?
Der Autor erkennt das Potential zur Abschreckung an, warnt jedoch davor, dass der schwierige Nachweis eines Missbrauchs die praktische Wirksamkeit der Regelung einschränkt.
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- Fabian Heinzelmann (Author), 2014, Private Enforcement im Lauterkeitsrecht. Bewältigung von Folgeproblemen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/300512