Gerechtigkeit im petrinischen Russland anhand "Das Recht des Monarchenwillens"


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2013

22 Pages


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Das Recht des Monarchenwillens
1.1 Die Vorrede an den aufrichtigen Leser
1.2 Das Recht derer Monarchen in willkühriger Bestellung der Reichs-Folge
1.3 Die Raisons oder Beweißthümer
a) Punkt X
b) Punkt XIII:
c) Punkt XIV:
d) Punkt XV
e)Punkt XVI

Allgemeines zu Gerechtigkeit

Gerechtigkeit im Kontext der Herrschaft

Grundlagen speziell für Russland im Bezug auf Gerechtigkeit

Welche expliziten Gerechtigkeitsvorstellungen existierten im petrinischen Russland und lassen sich anhand des Textes von Feofan Prokopovich „Das Recht des Monarchenwillens“ belegen?

Zur Begrifflichkeit von Gerechtigkeit („spravedlivost“ und „pravda“)

Fazit

Quellenverzeichnis

Literaturverzeichnis

Einleitung

Die Gerechtigkeit gehört, neben Mut, Besonnenheit und Weisheit zu den vier Kardinalstugenden. Sie bildet aber bis heute auch einen zentralen Grundsatz der menschlichen Gesellschaft. Dabei ist es schwer eine allgemeingültige Definition zu geben, was Gerechtigkeit ist und wie sie sich am besten verwirklichen lässt. Die Auseinandersetzung mit Gerechtigkeit ist tief verwurzelt in der Geschichte menschlichen Zusammenlebens, doch genauso alt ist auch die Tatsache, dass es keine genaue Einigung darüber gibt, was Gerechtigkeit ist. Ein Teil des Komplexes Gerechtigkeit ist die Existenz von Herrschaftsverhältnissen und politischen Systemen, die sich auf Gerechtigkeit berufen und sich darüber definieren diese zu schaffen. Dabei stößt man schnell auf die Begriffe gerechte und ungerechte Herrschaft, welche schon implizieren dass es selten eine allgemeine Vorstellung von Gerechtigkeit gibt und daneben oft divergierende Vorstellungen zu finden sind. Zusätzlich verstärkt wird dies noch durch die enge semantische Verbindung der Begriffe Recht und Gerechtigkeit.[1]

Heutzutage geht die Forschung daher von dem Pluralismus der Gerechtigkeit aus, wonach Gerechtigkeit kein Idealzustand sein kann, sondern nur ein Ziel. Die herrschenden Verhältnisse die als gerecht benannt werden, können sich daher diesem Ziel nur annähern und müssen sich andauernd neu von der Gesellschaft bewerten lassen.

Auch im Russland Peters des Großen spielte die Gerechtigkeit eine große Rolle, insbesondere da der Zar als alleiniger Herrscher zur gerechten Herrschaft verpflichtet war. Der Monarch besaß also ein Monopol auf Gerechtigkeit. Im Rahmen dieser Arbeit soll daher anhand des Manifestes von Feofan Prokopovich „Das Recht des Monarchenwillens“ die Herrschaft von Peter dem Großen hinsichtlich des Aspektes der Gerechtigkeit und auch der gerechten, oder vielleicht ungerechten, Herrschaft untersucht werden.[2]

Das Manifest als normative Quelle gibt dabei einen guten Einblick in die staatliche Gerechtigkeitsidee, wie sie von Seiten des Monarchen propagiert wurde. Zu Anfang steht daher eine Inhaltsangabe der wesentlichen Aspekte, bevor ich mich ausführlicher mit dem Aspekt der Gerechtigkeit, sowie Gerechtigkeit im Kontext der Herrschaft befasse. Mithilfe dieser Kenntnisse folgt eine explizite Charakterisierung der Gerechtigkeitsidee im Russland des frühen 18. Jahrhunderts anhand der Quelle.

Das Recht des Monarchenwillens

Der Text das Recht des Monarchenwillens von Feofan Prokopovic, erster Vizepräsident des Heiligen Synods und Verfechter der Staatsreformen von Peter dem Großen, gilt als eines der ersten Ausformulierungen der petrinischen Staatstheorie. Den Anlass für das Verfassen dieser Schrift war das neue Gesetz Peters hinsichtlich einer Änderung des Thronfolgeregelung.[3]

1.1 Die Vorrede an den aufrichtigen Leser

Der Text beginnt mit der Vorrede an den aufrichtigen Leser, einer Art kurzer Einleitung. Prokopovic erläutert zuerst zu welchem Zweck dieses Werk verfasst wurde und nennt dabei mehrere Aspekte. So soll das Buch dem Leser die Wahrheit offenbaren und gleichzeitig die kritischen Stimmen und den Widerspruch der Kritiker hinsichtlich der neuen Thronfolgeregelung entkräften. Er verweist aber anschließend sofort darauf, dass es nicht den Zweck hat die Untertanen zu überreden bzw. sich vor diesen zu rechtfertigen.[4]

Dies begründet er mit einer ersten Konkretisierung was Gehorsam der Untertanen und die Gesetze angeht. Alle Verordnungen und Gesetze die der Herrscher verabschiedet erfordern nicht den freiwilligen Gehorsam, sondern alle Untertanen sind aus Schuldigkeit dazu verpflichtet den Gesetzen zu gehorchen. Diese Schuldigkeit besteht nicht nur vor dem Herrscher, sondern auch vor Gott. Sogleich folgt ein Zitat aus der Heiligen Schrift, genauer gesagt aus Römer 13, um seine Ansicht zu untermauern. Feofan verweist darauf, dass keine Obrigkeit ohne Gott zustande gekommen ist bzw. existieren kann. Wer sich also der Obrigkeit widersetzt, der widersetzt sich gleichzeitig auch Gott. Somit ist es nicht nötig, so fährt er fort, dass der Monarch seine Maßnahmen in irgendeiner Weise zu rechtfertigen hat.

Nachdem er dies nun eingehend erläutert hat, befasst er sich anschließend mit dem eigentlichen Grund der Veröffentlichung und nennt dabei die Kritiker und Widerständler in Russland, die sich gegen Peter und seine Reformen stellen. Er bezichtigt sie sie auch direkt Aufstände und Aufruhr bewusst in Kauf zu nehmen und anzuzetteln und verdeutlicht so die, in seinen Augen, Gefahr die von solchen Personen ausgeht. Gleichzeitig sind diese dafür verantwortlich, dass Russland in den Augen anderer Nationen nur geringschätzend beurteilt wird, kein hohes Ansehen genießt.[5]

Sie bilden den eigentlichen Grund, warum nun die gerechten Aspekte der Verordnung nun doch nochmals erläutert werden sollen.

Ein anderer Aspekt der gezeigt werden soll, ist eine Aufzählung der Pflichten sowohl der Untertanen als auch die des Herrschers. Am Ende der Vorrede geht er schließlich noch darauf ein, dass auch dieses Werk durchaus nicht alle Aspekte erfasst und erfassen kann.[6]

1.2 Das Recht derer Monarchen in willkühriger Bestellung der Reichs-Folge

Im nächsten Teil des Manifestes befasst sich Prokopovich mit der Hauptverordnung Peters welche die Maßnahme des Zaren seinen Thronnachfolger selber zu bestimmen, ohne dabei auf Rahmenbedingungen, wie etwa die Bevorzugung des erstgeborenen Sohnes, Rücksicht nehmen zu müssen, beinhaltet. Er verweist auf die freudige Aufnahme des Manifestes innerhalb eins Großteils des russischen Volkes und verbindet diese nicht nur mit der moralischen Pflicht gegenüber Gott, sondern auch mit einem natürlichen Gesetz, welches jeder Mensch zu befolgt und zu befolgen hat.[7]

Diese Gesetz beinhaltet seiner Meinung nach nicht nur die Erfüllung der kaiserlichen Gesetze, sondern auch alle möglichen guten Taten die dem Vaterland dienlich sein könnten. Anschließend verweist er wieder auf die neue Thronfolgeregelung, die dafür sorgt, dass nur die allerbesten zum Monarchen auserwählt werden könnten, was im Sinne dieses natürlichen Gesetz ist. Zur Unterstützung seiner Argumentation verweist er auf die anderen Reformen und Maßnahmen Peters, die seiner Meinung nach dem Staat gestärkt haben.[8]

Nachdem er die Vortrefflichkeit, unter der Hinzuziehung von Peters anderen Reformen, erneut geschildert hat verweist er wieder auf die Kritiker, die sich gegen die Praxis, dass der Herrschers sich seinen Nachfolger selbst aussuchen kann verwehren, aussprechen. Er bezichtigt sie der Anstiftung zum Widerstand und zum Verrat.[9]

Seine Anführungen stützt er darauffolgend noch zusätzlich durch den Hinweis auf eine Konferenz zwischen dem Heiligen Synod und dem Senat[10] in der die neue Verordnung für rechtens und gut befunden wurde. Am Ende dieses Abschnittes erklärt Feofan seine weiteres Vorgehen und nennt als nächstes dabei die Aufzählung verschiedener Beweise, die die Gerechtigkeit der Verordnung zementieren sollen.[11]

1.3 Die Raisons oder Beweißthümer

Bei der Aufzählung der verschiedenen Beweise unterscheidet Feofan zuallererst zwischen zwei Arten von Beweisen. Auf der einen Seite nennt er die Beweise die durch die Betrachtung der Gesetze erbracht werden, während auf der anderen Seite die Beweise stehen die den herrschenden Schichten wie etwa dem Kaiser entspringen. Damit bezieht er sich auf das Selbstverständnis jener. Seine Aufzählung hat Feofan Prokopovic in mehrere Punkte unterteilt, die im Folgenden betrachtet werden sollen.[12]

a) Punkt X

In dem ersten Unterpunkt den er in dieser Version der Quelle nennt, geht es um die Frage des Verdienstes von dem die Herrscher ihre Macht erhalten haben. Er sagt aber sofort deutlich, dass die großen Herrscher ihre Würde nicht einem bestimmten Verdienst zuzuschreiben haben. Seiner Meinung nach gibt es keinen so hohen Verdienst der sich dann durch eine Krone bezahlen lässt. Zwar kann man in einem Wahlreich aufgrund seiner Verdienste die Krone erlangen, jedoch kann man sich nicht als schuldige Belohnung fordern. Jeder Herrscher empfängt seine Herrschaft von Gott. Diese Aussage unterlegt er mit weiteren Bibelzitaten, etwa aus Prov. 8., Sap. 4 oder Dan. 4. Darauf aufbauend stellt er die Frage an den Leser wie denn nun ein Erbe die Krone als rechtmäßiges Eigentum einfordern könnte. In den nächsten Sätzen verweist er auf weitere Beweise die diese These stützen und die er im Folgenden erläutert. Jedoch befasst er sich auch mit der Frage woher die Herrschaft denn nun kommt und warum es daraus ersichtlich wird, dass der Herrscher dem Erben nichts schuldig ist.[13]

b) Punkt XIII:

In diesem Abschnitt befasst sich Prokopovic mit dem Begriff Majestät und gibt einige Erläuterungen hinsichtlich der Bedeutung. Für ihn bedeutet das Wort die Vortrefflichkeit eines Einzelnen vor allen anderen, unabhängig davon ob es sich um Tiere, Dinge oder Menschen handelt. Das Wort Majestät oder das russische Synonym Weliczestwo wird bei einer Person nur im Rahmen der allergrößten Ehren gebraucht wie z.B. bei einem Herrscher. Er stellt aber auch heraus, dass der Begriff nicht nur die höchste Ehre nach Gott impliziert sondern auch die tatsächliche gesetzgebende Gewalt beinhaltet. Diese umfasst die Möglichkeit Urteile ohne Appelation zu sprechen oder selber keinen Gesetzen unterworfen zu sein. Dies stützt er mit einen Hinweis auf das Werk von Hugo Grotius „De jure belli & pacis“.[14]

Anschließend schränkt er den Aspekt der Verantwortung des Herrschers bzw. die Frage der Rechenschaft vor anderen Gewalten ein. Zwar ist der Herrscher in keinster Weise der menschlichen Gewalt unterworfen, der göttlichen Gewalt aber muss er sich beugen. Nichtsdestotrotz ist er bei einer Übertretung nur von dem göttlichen Gericht zu richten und nicht von menschlichen Gerichten. Er kann also von keinem Menschen gerichtet werden. Daraus bedingt sich auch die Schlussfolgerung Feofans, dass wenn der Kaiser sich an die staatlichen Gesetze hält, er dies freiwillig tut und nicht weil er dazu gezwungen wird. Im nächsten Absatz nimmt er wieder einige unterstützende Bibelverweise (z.B. Hiob c.9, Es. 49, Rom. 9 etc.) hinzu, die ebenfalls von seiner These ausgehen dass der König in seinem Handeln ganz ungebunden ist.[15]

Darauffolgend geht er erneut auf die Rolle des Gewissens ein und verbindet die Gehorsamkeit der Untertanen nicht nur mit der Angst in Ungnade zu fallen, sondern auch mit dem Gewissen vor Gott. Außerdem befasst er sich mit der Möglichkeit zur Kritik am Herrscher seitens der Untertanen. Dabei nimmt die das Herz des Königs im übertragenden Sinne eine wichtige Rolle ein, denn nur Gott kann als Einziger in diese Herz hineinschauen und somit die Beweggründe des Herrschers nachvollziehen. Dem Untertan ist dies nicht möglich, sodass er dazu verpflichtet ist den Befehlen gehorsam zu sein ohne die Absichten des Zaren untersuchen und beurteilen zu können.[16]

Im letzten Teil dieses Abschnittes gibt er ein kurzes Fazit bzw. eine Zusammenfassung und schließt mit den Argumenten, dass aufgrund der angeführten Beweise ein Herrscher nicht von Menschen gerichtet werden könne. Dadurch ist man als Untertan dazu verpflichtet sowohl den gütigen als auch den ungerechten Herrschern gehorsam zu sein. Es ist nicht möglich denjenigen zu richten der über einen selber herrscht, da man ja sonst, laut Feofan, über ihn herrschen würde. Er nennt es ein Paradoxon. Auf die genaue Rolle des Untertan geht er aber auch noch im weiteren Verlauf des Traktats ein. Den Abschluss bildet wieder eine Bezugnahme auf die eigentliche Fragestellung, woraus sich ergibt, dass der Herrscher somit auch in der Frage der Nachfolge unabhängig und nach seinem freien Willen entscheiden kann. Selbst wenn es eine Sünde wäre nicht den erstgeborenen Sohn auszuwählen, so sind die Untertanen, ohne eine Art von Widerspruch dennoch zu Gehorsamkeit verpflichtet. Mit dem Verweis darauf ,dass sich im göttlichen Gesetz aber nichts findet was diese freie Nachfolgeregelung als Sünde oder Unrecht definieren würde, schließt er den Absatz.[17]

c) Punkt XIV:

In diesem Punkt geht Prokopovic vor allem auf die Pflichten des Königs ein. Als Hauptpflichten, die dem Herrscher von Gott aufgetragen worden sind, nennt er die Erziehung der Untertanen zu einem gottesfürchtigen und ehrbaren Leben. Ebenfalls hat er dafür zu sorgen das Recht und Gerechtigkeit überall in seinem Einflussbereich gewährleistet sind und die Untertanen von ausländischen Feinden beschützt werden.

Dazu ist neben einen ausgebildeten Heer auch eine Vielzahl von Lehrern notwendig. Die Pflichten die Feofan hier aufzählt finden sich dabei wie er selber erläutert, ebenfalls belegt in der Heiligen Schrift wie etwa bei Ps. 72, Rom. 13 etc. Nach dieser Einführung in die Pflichten schlägt er erneut den Bogen zu der Frage der Nachfolge. Er argumentiert damit, dass wenn ein Herrscher dazu verpflichtet ist sich um das Beste für sein Reich und sein Volk zu kümmern, wieso sollte es dann nicht auch seine Pflicht sein, dafür zu sorgen, dass sein Nachfolger diese Ziele genauso verfolgt. Warum sollte er einen Nachfolger einsetzen der nicht das Beste für Russland im Sinne hat?[18]

[...]


[1]Holzleithner, Elisabeth: Gerechtigkeit. Wien 2009, S.7, im Folgenden zitiert als: Holzleithner, Gerechtigkeit, S.7; Pecherskaya, Natalia: Spravedlivost (justice), the origins and transformation of the concept in Russian culture, in: Jahrbücher für Geschichte Osteuropas 53 (2005), S.545, im Folgenden zitiert als: Pecherskaya, Spravedlivost (justice), the origins and transormation of the concept in Russian culture, S.545.; Aljona Brewer, Anna Lenkewitz, Stefan Plaggenborg: Einleitung. Gerechte Herrschaft in Russland, S.1.

[2]Holzleithner, Gerechtigkeit, S.7.; Aljona Brewer, Anna Lenkewitz, Stefan Plaggenborg: Einleitung. Gerechte Herrschaft in Russland, S.5.

[3]Anm.: Peter der Große schloss seinen erstgeborenen Sohn Aleksej von der Thronfolge aus, da er befürchtete, dass dieser seine Reformen rückgängig machen könnte. Aleksej kollaborierte im Hintergrund mit reformfeindlichen Kräften und wollte seinen Vater absetzen. Nachdem Peter von diesem Vorhaben erfahren hatte, floh Aleksej erst nach Tirol und dann nach Neapel, wo er vergebens Unterstützung beim deutschen Kaiser für sein Vorhaben suchte. Nachdem russische Gesandte ihn zu einer Rückkehr nach Russland bewegen konnten, wurde er von seinem Vater offiziell von dem Anspruch auf den Thron befreit und wegen Hochverrat zum Tode verurteilt. Aleksej erlag jedoch schon vorher seinen Verletzungen die ihm im Rahmen der Folter zugefügt wurden, um weitere Mitverschwörer aufzudecken.

[4]Feofan Prokopovic: Das Recht des Monarchenwillens, Text 1.6, Bestand der Seminarquellen, S. 23.

[5]Feofan Prokopovic: Das Recht des Monarchenwillens, Text 1.6, Bestand der Seminarquellen, S. 24.

[6]Feofan Prokopovic: Das Recht des Monarchenwillens, Text 1.6, Bestand der Seminarquellen, S. 25.

[7]Feofan Prokopovic: Das Recht des Monarchenwillens, Text 1.6, Bestand der Seminarquellen, S. 26.

[8]Anm.: Die Regierungszeit Peters des Großen war geprägt von tiefgreifenden Reformen und Umwälzungen im russischen Staat. Er reformierte neben dem Heereswesen auch die staatlichen Strukturen und die Kirche und ebnete so den Weg Russlands von einem Randstaat zu einer europäischen Hegemonialmacht. Als eine Ursache für die Reformen sieht die heutige Forschung den Großen Nordischen Krieg von 1700-1721, der besonders in den Anfangsjahren dem Zaren die Defizite seines Staates aufzeigte. Die Reformen wurde jedoch nicht geschlossen unterstützt, besonders im Rahmen der Kirchenreform von 1721 sah sich Peter durchaus mit Widerstand konfrontiert. Nichtsdestotrotz standen die 36 Jahre der petrinischen Herrschaft unter dem Zeichen der Beschleunigung und Konzentration.

[9]Anm.: Stefan Javorskii wurde im Rahmen der kirchlichen Reformen Peters des Großen im Jahr 1700 zum Vertreter des verstorbenen Patriarchen Adrian und zum Verweser der russischen Kirche ernannt. Nach der Errichtung des Heiligen Synods im Rahmen der Kirchenreform bekleidete Javorskii das Amt des Präsidenten. Aufgrund seiner Verwicklung in den Fall Aleksej und seines Widerstandes gegen die Reformbemühungen des Zaren, war sein Verhältnis zu Peter stark belastet. Javorskii stirbt am 22.11.1722.; Feofan Prokopovic, Das Recht des Monarchenwillens, S. 26.

[10]Die beiden von Peter eingerichteten Institutionen, der Senat und der Heiligste dirigierende Synod, bildeten die höchsten Staatsinstitutionen im Russland des frühen 18. Jahrhunderts. Während der Senat an der Spitze der weltlichen Organisation stand, war der Synod für die geistliche Organisation zuständig. An der Spitze beider Institutionen stand jedoch immer der Zar als letzte oberste Instanz. Aufgrund einiger unklarer Kompetenzverteilung kam es des Öfteren zu Konflikten zwischen dem Senat und der Synode, die schließlich darin resultierten, dass sich die Synode, trotz propagierter Gleichberechtigung dem Senat unterordnete.

[11]Feofan Prokopovic: Das Recht des Monarchenwillens, Text 1.6, Bestand der Seminarquellen, S. 27.

[12]Feofan Prokopovic: Das Recht des Monarchenwillens, Text 1.6, Bestand der Seminarquellen, S. 27.

[13]Feofan Prokopovic: Das Recht des Monarchenwillens, Text 1.6, Bestand der Seminarquellen, S. 28.

[14]Anm.: Hugo Grotius (1583-1645) war ein Philosoph und Rechtsgelehrter der frühen Aufklärung. Er zählte zu den Gründern und stärksten Vertretern des Souveränitatsgedankens und vorallem der Naturrechtslehre.; Feofan Prokopovic: Das Recht des Monarchenwillens, Text 1.6, Bestand der Seminarquellen, S. 29.

[15]Feofan Prokopovic: Das Recht des Monarchenwillens, Text 1.6, Bestand der Seminarquellen, S. 29.

[16]Feofan Prokopovic: Das Recht des Monarchenwillens, Text 1.6, Bestand der Seminarquellen, S. 30.

[17]Feofan Prokopovic: Das Recht des Monarchenwillens, Text 1.6, Bestand der Seminarquellen, S. 31.

[18]Feofan Prokopovic: Das Recht des Monarchenwillens, Text 1.6, Bestand der Seminarquellen, S. 32.

Fin de l'extrait de 22 pages

Résumé des informations

Titre
Gerechtigkeit im petrinischen Russland anhand "Das Recht des Monarchenwillens"
Université
Ruhr-University of Bochum
Auteur
Année
2013
Pages
22
N° de catalogue
V300519
ISBN (ebook)
9783656969228
ISBN (Livre)
9783656969235
Taille d'un fichier
458 KB
Langue
allemand
Mots clés
gerechtigkeit, russland, recht, monarchenwillens
Citation du texte
Fabian Lukas (Auteur), 2013, Gerechtigkeit im petrinischen Russland anhand "Das Recht des Monarchenwillens", Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/300519

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