Funktionsweise, Bewertung und Einsatzmöglichkeiten von Optionsscheinen

Aufklärung der Privatkunden am Beispiel einer Genossenschaftsbank


Thèse de Bachelor, 2012

71 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung und Zielsetzung
1.1 Einleitung
1.2 Zielsetzung der Arbeit

2 Funktionsweise von Optionsscheinen
2.1 Theoretische Grundlagen
2.2 Die Grundgeschäftsarten der Optionsscheine: Long Call und Long Put
2.2.1 Long Call
2.2.2 Long Put

3 Einflussfaktoren auf den Optionsscheinpreis
3.1 Statische Kennzahlen
3.2 Werttreiber für den Optionsscheinpreis
3.3 Die Sensitivitätsfaktoren
3.3.1 Delta
3.3.2 Gamma
3.3.3 Rho
3.3.4 Theta
3.3.5 Vega
3.4 Beispiel einer Optionsscheinanalyse
3.5 Abschließende Bewertung der Analyse

4 Einsatzmöglichkeiten von Optionsscheinen
4.1 Optionsscheine zur Absicherung
4.2 Optionsscheine zur Spekulation
4.3 Chancen und Risiken

5 Optionsscheinvertrieb bei der St. Wendeler Volksbank eG
5.1 Vorstellung der St. Wendeler Volksbank eG
5.2 Voraussetzungen vor dem Kauf
5.3 Die Basisdokumentation
5.4 Beratung versus Aufklärung
5.5 Aufklärung der Anleger durch die Ausgabe der allgemeinen Informationen des Wertpapiergeschäfts
5.5.1 Allgemeine Anforderungen an Informationen
5.5.2 Erfüllung der Informationspflicht durch Aushändigung der Basisinformation über die Vermögensanlage in Wertpapieren
5.6 Verzicht auf Beratung beim Optionsscheinhandel
5.7 Die Ordererfassung
5.8 Vertriebsoptimierungsmöglichkeiten der St. Wendeler Volksbank eG
5.8.1 Durchführung der Anlageberatung
5.8.2 Optionsscheinrechner zur Risikobeurteilung
5.8.3 Forcieren des Onlinehandels
5.9 Thesenförmige Auswertung der Ergebnisse

6 Schlussbetrachtung mit Ausblick

Anhang

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 Beispiel eines Kaufoptionsscheins a) (in Anlehnung an: Beike, Potthoff, 1998, S. 7)

Abbildung 2 Gewinn aus dem Kauf einer Kaufoption (in Anlehnung an Hull, 2009, S. 233)

Abbildung 3 Beispiel eines Kaufoptionsscheins b) (in Anlehnung an: Beike, Potthoff, 1998, S. 20)

Abbildung 4 Beispiel eines Verkaufsoptionsscheins (in Anlehnung an: Beike, Potthoff, 1998, S. 11)

Abbildung 5 Gewinn aus dem Kauf einer Verkaufsoption (in Anlehnung an Hull, 2009, S. 234)

Abbildung 6 Beispiel eines Kaufoptionsscheins c) (in Anlehnung an Götte 2007, S. 62)

Abbildung 7 Kundensegmentierung der St. Wendeler Volksbank eG (eigene Darstellung)

Abbildung 8 Protokoll einer Basisdokumentation a) (Quelle: unternehmensinternes Bankprogramm agree BAP)

Abbildung 9 Protokoll einer Basisdokumentation b) (Quelle: unternehmensinternes Bankprogramm agree BAP)

Abbildung 10 Kennzahlen eines BMW - Optionsscheins (Quelle: www.eniteo.de)

Abbildung 11 Erfassung eines Orderauftrags (Quelle: unternehmensinternes Bankprogramm agree BAP)

Abbildung 12 Beispiel eines Optionsscheinrechners (Quelle: www.eniteo.de)

Abbildung 13 Anzahl der derivativen Wertpapiere in Deutschland (Quelle: www. Statista.de)

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung und Zielsetzung

1.1 Einleitung

Welcher Privatanleger träumt nicht von einem Finanzprodukt, welches ihm bei kleinem Einsatz ein enormes Gewinnpotenzial verspricht1 und gleichzeitig einen im Vergleich zum Markt überproportional hohen Gewinn in Aussicht stellt2 ? Und welcher Anleger träumt nicht davon, Erträge zu erwirtschaften, obwohl Aktienkurse, Rohstoffe und Indizes an Wert verlieren? Ganz nach dem Motto: Gewinnen, wenn andere verlieren. Das Finanzprodukt, welches genau diese Träume für Anleger Wirklichkeit werden lässt, heißt Optionsschein3. Nachdem Anleger in den letzten Jahren durch den Optionsscheinhandel astronomische Gewinne verbuchen konnten, ist genau diese Anlageform, die zu den Derivaten zählt, aus einer Risk - Return - orientierten Finanzwelt nicht mehr wegzudenken. Nach einer alten Börsenregel heißt es jedoch: „Geld zu machen ist nicht schwer, Geld zu bewahren aber sehr“. Ganz nach diesem Sprichwort dienen die “Scheine“, wie sie oft genannt werden, nicht nur dazu, um die Erträge der Anleger steigen zu lassen, sondern sie besitzen alternativ eine Absicherungsfunktion gegenüber Kursverlusten4 und sind somit nicht, wie es in aller Munde ist, ein reines Spekulationsprodukt.

Optionsscheine sind in den letzten Jahren in Deutschland zunehmend auf Interesse gestoßen5 und werden heute intensiv an vielen Börsen der Welt gehandelt6, da sich Werte wie Komplexität, Innovation und Modernität mit ihnen verbinden7. Dabei reicht die Geschichte dieser Derivate bis zurück in die Zeit 500 vor Christus, als sich der Mathematiker Thales als einer der ersten die Eigenschaften der heutigen Optionsscheine zu Nutzen machte. Ihm gelang es, die Ernte frühzeitig treffend zu schätzen. Er erwarb Optionen auf das Recht der Nutzung eines Gutes und übte dieses aus, falls die Ernte gut ausgefallen war und ließ die Option im Falle einer schwachen Ernte verfallen. Hinreichenden Bekanntheitsgrad erlangten Optionsscheine dann Mitte des 17. Jahrhunderts durch den Optionshandel auf Tulpenzwiebeln8. Nachdem jedoch die Tulpenzwiebelpreise in die Höhe schossen, löste dies eine Verkaufswelle seitens der Händler aus und die Preise sanken rapide9. Den größten Boom erlebte der Optionsscheinhandel jedoch Ende des letzten Jahrhunderts. Durch die Entwicklung des Black - Scholes - Bewertungsmodell nahm das Interesse an Optionsscheinen schlagartig zu. Auch durch die Gründung der Deutschen Terminbörse (DTM) im Jahre 1988 und später der Gründung der EUWAX wurde das Handeln mit Optionsscheinen vereinfacht und konnte somit zusätzlich Interessenten an solchen Derivaten für sich gewinnen10.

Bei allen “Lobeshymnen“ auf Optionsscheine muss man sich jedoch immer darüber im Klaren sein, dass mit dem Kauf dieser Finanzprodukte auch immense Risiken einhergehen. Schon der “Börsenguru“ André Kostolany antwortete auf die Frage, ob er Anlegern denn Optionsscheine als Anlageform empfehle: „Es ist bewiesen, dass 80% der Spieler mit Derivaten das Geld zum Schluss verlieren.“ Er geht sogar noch einen Schritt weiter und behauptet: „Das ist Spielerei. Das ist Zocken.“11 Ob diese Aussage zutreffend ist, soll an dieser Stelle nicht weiter erörtert werden. Fakt jedoch ist, dass Optionsscheine unter Fachleuten unter die Rubrik “spekulativer Anlageprodukte“ fallen12. Falls sich ein Anleger also dazu entscheidet, Optionsscheine in sein bestehendes Depot aufzunehmen, muss er sich immer über einen möglichen Totalverlust bewusst sein.

Somit ist eine ausreichende Aufklärung seitens der Banken beim Kauf von Derivaten “das A und O“, um den Anleger über mögliche Risiken bis hin zum Totalverlust seines eingesetzten Kapitals zu informieren. Information soll in diesem Fall nicht etwa eine “Abschreckung“ der Anleger vor dem Finanzprodukt Optionsschein zur Folge haben, sondern das Aufzeigen von Grundlagen, Chancen und Risiken dieser Derivate durch die Bank bzw. durch den Anlageberater sein.

1.2 Zielsetzung der Arbeit

Das Ziel dieser Arbeit ist es, die Funktionsweise, die Bewertung und die Einsatzmöglichkeiten von Optionsscheinen darzustellen. Gleichzeitig wird untersucht, wie die Aufklärung der Privatkunden einer Genossenschaftsbank über dieses Finanzprodukt erfolgt. Um den Vertrieb der Optionsscheine in der Praxis darzustellen, wird St. Wendeler Volksbank eG als Praxisbeispiel herangezogen. Anhand dieses Beispiels wird der aktuelle Aufklärungsprozess der Privatkunden über Optionsscheine dargestellt und zusätzlich eine Optimierung dieses Prozesses entwickelt.

Die Arbeit ist so gegliedert, dass in den ersten Kapiteln die Grundlagen über die Optionsscheinanlage vermittelt werden, damit in den weiterführenden Kapiteln alle für Optionsscheine relevanten Analysen durchgeführt werden können.

Der Theorieteil dieser wissenschaftlichen Arbeit beschäftigt sich in den Kapiteln zwei bis vier mit Grundlagen in der Optionsscheinanlage. Chancen und Risiken dieses Finanzprodukts werden im vierten Kapitel genauer untersucht. Auf Grundlage der literarisch belegten Theorie erfolgt in Kapitel fünf die Beschreibung des Praxisprojekts – des Optionsscheinvertriebs und der Kundenaufklärung in einer saarländischen Genossenschaftsbank. Hierbei werden sowohl die aktuellen Vorgehensweisen dargestellt, als auch Optimierungsprozesse der Kundenaufklärung und des Vertriebs vorgeschlagen.

2 Funktionsweise von Optionsscheinen

Bevor sich ein Privatkunde mit der Optionsscheinanlage beschäftigen kann, muss er sich zunächst über die theoretischen Grundlagen im Klaren sein. In diesem Kapitel wird eine Basis von Grundkenntnissen über die Anlage von Optionsscheinen geschaffen, um Anlegern die Funktionsweise dieser Anlagealternative verständlich zu machen und somit den Grundstein für erste Anlageentscheidungen zu legen. Dies ist gerade bei Optionsscheinen notwendig, da sie durch ihre komplexe Ausgestaltung ein hohes Maß an Kenntnissen und Grundwissen zur erfolgreichen Anlage voraussetzen13.

2.1 Theoretische Grundlagen

Optionsscheine sind inhaltlich sehr eng mit den Optionen verwandt. Aus dem Lateinischen kann somit das Wort “optio“ abgeleitet werden, was so viel bedeutet wie freier “Wille“14 oder auch “das Recht zu wünschen“15. Damit wird die Grundeigenschaft einer Option recht deutlich zum Ausdruck gebracht: Es sind Rechte, die in der Zukunft ausgeübt werden können, jedoch nicht in Anspruch genommen werden müssen16. Hierbei wird dem Inhaber eines Optionsscheins das Recht eingeräumt, einen Basiswert während eines zuvor bestimmten Zeitraums oder zu einem bestimmten Zeitpunkt kaufen oder verkaufen zu können17. Somit hat der Inhaber eines solchen Rechts eine Wahlmöglichkeit, jedoch keine Erfüllungspflicht erlangt. Das Recht zur Ausübung einer Option ist jedoch keinesfalls kostenlos. Der Käufer muss dem Verkäufer der Option eine Gebühr für das Optionsrecht überlassen, die so genannte Optionsprämie oder der Optionspreis. Der Basiswert, auf den sich der Optionsschein bezieht, kann eine bestimmte Währung, eine bestimmte Aktie, Gold, Indizes auf Aktien usw. sein18. Wird der Optionsschein ausgeübt, also die Option wahrgenommen, so führt dies zur Lieferung oder zum Erwerb des zugrunde liegenden Basiswerts19. Optionsgeschäfte zählen zu den Termingeschäften. Dies impliziert, dass bereits gegenwärtige Konditionen, wie der Preis oder die Laufzeit, ausgehandelt werden, während die Lieferung und die Bezahlung erst in der Zukunft stattfinden20. Der Käufer eines Optionsscheins nimmt bei diesem Geschäft die Kaufseite einer Option ein (engl.: Long - Position), während der Emittent den Stillhalter der Option darstellt21.

Nach dem BGH ist ein „Optionsschein eine selbstständige Inhaberschuldverschreibung, die ein bestimmtes Recht zum Bezug oder Veräußerung eines Basiswerts als Wertpapier verbrieft“22. Wenn man sich also das Optionsgeschäft unter rechtlichen Aspekten betrachtet, leiht der Käufer eines Optionsscheins dem Emittenten Geld, welcher sich verpflichtet, die in den Anleihebedingungen festgelegten Leistungen zu erfüllen.

Dass Optionsscheine den Optionen namentlich ähneln, wurde bereits erwähnt, jedoch sind beide Finanzprodukte nicht miteinander gleichzusetzen. Der wesentliche Unterschied zwischen Optionsscheinen und Optionen besteht darin, dass Optionen standardisiert sind, d.h. es gibt feste Kontraktgrößen (z.B. 100 Rechte), während Optionsscheine auch einzeln gehandelt werden können23. Ein weiterer Unterschied zur Option liegt in der Verbriefung, die den Optionsschein zu einem Wertpapier werden lässt. Auch die Börsen, an denen beide Produkte gehandelt werden sind nicht die gleichen. Optionsscheine werden hauptsächlich an der EUWAX24 gehandelt während der Handel von Optionen überwiegend an der EUREX stattfindet.

Bei der Vielfalt der Formen und ständigen Finanzinnovationen am Markt der Optionsscheine lässt sich zunächst eine grundsätzliche Unterscheidung in zwei Arten hinsichtlich der Ausübungsfrist treffen. Wie schon erwähnt wurde, handelt es sich bei einem Optionsschein um eine Vereinbarung, bei dem der Optionsscheinkäufer das Recht hat, einen bestimmten Basiswert zu einem festgelegten Preis zu erwerben. Jedoch ist die Frage noch nicht geklärt, wann genau er den Basispreis erwerben kann. Auf der einen Seite existieren Optionsscheine, die während eines festgelegten Zeitraums jederzeit ausgeübt werden können (US - Amerikanischer Typ) und auf der anderen Seite haben Optionsscheinkäufer lediglich die Möglichkeit, von ihrem Optionsrecht am Fälligkeitstermin am Laufzeitende Gebrauch zu machen (Europäischer Typ)25.

Im Vergleich zu den “traditionellen“ Optionsscheinen, die bei der Emission von Optionsanleihen begeben werden26, existieren zusätzlich so genannte „Naked Warrents“, die ohne gleichzeitige Emission von Optionsanleihen begeben werden. Bei diesen Optionsscheinen wird häufig ein Barausgleich anstelle der Abnahme oder der Lieferung des Basiswertes vorgenommen.27 Eine Weiterentwicklung der „Naked Warrants“ sind die „Covered Warrants“. Wie der englische Begriff “covered“ (engl.: gedeckt) schon sagt, handelt es sich hierbei um Optionsscheine, die durch Aktienbestände des Emittenten gedeckt sind.28

2.2 Die Grundgeschäftsarten der Optionsscheine: Long Call und Long Put

„Welcher Laie wird wohl je verstehen, dass der Verkäufer der Verkaufsoption bei Ausübung der Verkaufsoption durch den Käufer der Verkaufsoption der Käufer der von dem Käufer der verkauften Wertpapiere ist?“29 Diese Aussage über Kauf und Verkauf von Optionsscheinen stammt von Serge Demolière, einem der Vorstände der Berliner Landesbank, und macht bereits deutlich, welch hohen Anspruch der Handel mit diesen Derivaten an die Anleger stellt. Im Folgenden soll nun ein Überblick über die Grundgeschäftsarten, nämlich den Kauf von Kauf - bzw. von Verkaufsoptionsscheinen gegeben werden und die Konsequenzen der Optionsausübung dargestellt werden. Hierbei sollen nicht nur die Folgen der Ausübung der Option dargestellt werden, sondern auch die Folgen eines Verkaufs des Optionsscheins vor Laufzeitende.

2.2.1 Long Call

Der Kauf einer Kaufoption (engl.: Call) stattet den Käufer (engl.: Long) mit dem Recht, jedoch nicht mit der Pflicht, aus, einen zugrunde liegenden Basiswert (engl.: Underlying) in einer bestimmten Menge zu einem festgelegten Preis innerhalb einer bestimmten Frist oder zu einem festen Zeitpunkt vom Verkäufer der Option (Stillhalter) zu erwerben30. Zusätzlich hat der Käufer das Recht, anstelle der Lieferung des Basiswerts die Zahlung der positiven Differenz zwischen dem aktuellen Kurs und dem vereinbarten Basispreis vom Emittenten zu verlangen31. Für dieses Recht zahlt der Käufer dem Verkäufer des Optionsscheins eine Prämie. Die Ausübung der Option ist in heutiger Zeit eher unüblich, während die Auszahlung der Differenz (engl.: Cash Settlement) gebräuchlicher ist32.

Zur Darstellung der Funktionsweise von Kaufoptionsscheinen wird an dieser Stelle ein Beispiel eines Optionsscheines eingefügt. Dabei soll ein Optionsschein “Europäischen Typs“ untersucht werden. Transaktionskosten, die auf den Kauf und Verkauf von Aktien oder Derivaten entfallen, finden bei diesem Beispiel keine Berücksichtigung.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1 Beispiel eines Kaufoptionsscheins a) (in Anlehnung an: Beike, Potthoff, 1998, S. 7)

Es wird nun davon ausgegangen, dass sich ein Anleger für diesen Call - Optionsschein entscheidet. Dies bedeutet für unser Beispiel, dass er das Recht hat, die BMW - Aktie am 25.06.2012 zu einem Preis von 50€ zu beziehen, falls er von seinem Optionsrecht Gebrauch macht. Für dieses Recht zahlt er dem Stillhalter eine Optionsprämie in Höhe von 5€. Um das Beispiel vorerst so einfach wie möglich zu halten, benötigt er zum Kauf von einer Aktie lediglich einen Optionsschein. Wichtig ist nun die Überlegung, was sich der Anleger von einem Kauf des Call - Optionsscheins verspricht. Der Investor geht hier von steigenden Kursen des Underlying (hier: BMW - Aktie) aus33. Beim Long Call liegt also immer eine positive Markterwartung zugrunde34. Angenommen, der Wert der BMW - Aktie würde in diesem Fall am 25.06.2012 auf 70€ steigen, macht der Anleger von seinem Optionsrecht Gebrauch und kann die BMW - Aktie für 50€ erlangen, während andere Marktteilnehmer ohne Call - Optionsschein für den Erwerb der Aktie 70€ zahlen müssten. An dieser Stelle muss gesagt werden, dass es sich beim Anleger um einen ökonomisch rational handelnden Marktteilnehmer handelt, welcher sich aus der Ausübung der Option einen wirtschaftlichen Vorteil verschafft. Der Optionsschein ist in diesem Beispiel „in the money“, was bedeutet, dass der der Basiswert höher ist als der Ausübungspreis der Option35. Durch die Ausübung des Optionsrechts erwirbt der Anleger die Aktie für 50€ und kann sie wieder abzüglich der Optionsprämie von 5€ für 70€ verkaufen. Somit erwirtschaftet er einen Ertrag von 15 €.

Jedoch kann sich der Kurs des Basiswerts auch entgegen den Erwartungen des Anlegers entwickeln. Falls der Kurs der BMW - Aktie am 25.06.2012 den so genannten „Strike Price“(hier: 50€) unterschreitet, ist der Anleger nicht zu einer Ausübung der Option gezwungen, da es sich nur um ein Recht der Ausübung handelt. Der Anleger wird sein Optionsrecht verfallen lassen und einen Direkterwerb der Aktie vorziehen36. Bei diesem Szenario ist der Optionsschein „out of the money“.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2 Gewinn aus dem Kauf einer Kaufoption (in Anlehnung an Hull, 2009, S. 233)

In diesem Fall hat er einen Verlust in Höhe der Optionsprämie von 5€ zu verzeichnen. Durch den Kauf des Calls hat sich der Anleger gegenüber Kursanstiegen der BMW - Aktie abgesichert und muss unabhängig von der Kurshöhe nie einen höheren Preis als 50€ für eine Aktie zahlen. In Abbildung 2 wird dargestellt, ab welchem Zeitpunkt der Anleger einen Gewinn verbuchen kann. Dies ist nur der Fall, wenn der Basispreis der Aktie über dem Strike Price des Optionsscheins liegt. In der Praxis wird hier vom so genannten Break - Even gesprochen, den der Kaufoptionsschein erreichen muss, um Gewinne zu realisieren37. Es ist jedoch möglich, dass der Anleger trotz Ausübung seines Optionsrechts einen Verlust erzielt38. Dies ist genau dann der Fall, wenn der Aktienkurs zwar über dem Strike Price liegt, aber die Anschaffungskosten für den Optionsschein nicht egalisiert wurden39 („at the money“). Jedoch wird der Anleger immer dann einen Verlust erzielen, wenn der Aktienkurs des Underlying unter dem Strike Price liegt, während der Stillhalter des Optionsscheins einen Gewinn in Höhe der Optionsprämie erzielen kann.40

Dieses Beispiel verdeutlicht, wie der Anleger sich beim Kauf eines Kaufoptionsscheins hinsichtlich der Ausübung zu verhalten hat und wie er einen Gewinn erzielen kann. Allerdings wurde in diesem Beispiel ein wichtiges Merkmal der Optionsscheine vernachlässigt, welches in der Praxis zu den Hauptausstattungsmerkmalen dieser Derivate gehört. Hierbei handelt es sich um das Bezugsverhältnis. In Bezug auf den Call - Optionsschein bringt diese Kennziffer zum Ausdruck, wie viele Optionsscheine nötig sind, um eine Aktie des Basiswerts zu erwerben41. Im folgenden Beispiel wird nun die Untersuchung eines Optionsscheins mit einem Bezugsverhältnis durchgeführt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3 Beispiel eines Kaufoptionsscheins b) (in Anlehnung an: Beike, Potthoff, 1998, S. 20)

Ein Optionsschein berechtigt in diesem Fall zum Kauf von einer zehntel BMW - Aktie, oder man benötigt zum Kauf einer BMW - Aktie 10 Optionsscheine42. Um nun eine Aktie erwerben zu können, muss der Anleger eine Investition von 10 Optionsscheinen tätigen und folglich 50€ investieren. Es wird nun angenommen, der aktuelle Basispreis der Aktie notiere am 25.06.2012 bei 45€. In diesem Szenario würde es für den Anleger keinen wirtschaftlichen Nutzen ergeben, seine Option auszuüben und somit die Aktie für 50€ zu erlangen, die andere Marktteilnehmer für 45€ erlangen könnten. Somit lässt er die Option verstreichen und verbucht einen Totalverlust in Höhe der Optionsprämie von 10 Optionsscheinen, also in Höhe von 50€. Liegt der Kurs der BMW - Aktie jedoch über dem Strike Price, z.B. bei 120€, so wird der Anleger von seinem Optionsrecht Gebrauch machen. Er erhält durch die Ausübung des Optionsrecht eine BMW - Aktie zum Preis von 50€, während andere Marktteilnehmer ohne Optionsschein für die Aktie 120€ zahlen müssten. Er veräußert seine Aktie nun zu 120€ und realisiert einen Gewinn von 70 €. Abzüglich der Investitionskosten von 50€ für die Optionsscheine ergibt sich für den Anleger ein Nettogewinn von 20€.

In der Praxis ist es durchaus möglich, dass anstelle des Bezugsverhältnisses das so genannte Optionsverhältnis in den Optionsbedingungen angegeben wird43. Dieses Verhältnis ist der Kehrwert vom Bezugsverhältnis und gibt an, wie viele einzelne Optionsscheine benötigt werden, um eine Einheit des Underlyings im Falle einer Ausübung der Kaufoption zu beziehen44.

Die Beispiele der Kaufoptionsscheine verdeutlichen, wann der Anleger Gewinne realisieren kann. Noch zu klären ist die Frage, wie hoch die Gewinne bzw. die Verluste maximal ausfallen können. Da der Kurs des Underlying theoretisch unbegrenzt hoch steigen kann, sind somit auch unbegrenzt hohe Gewinne im Fall einer Kurssteigung möglich45, während der maximale Verlust, wie bereits oben am Beispiel veranschaulicht wurde, auf den gezahlten Optionspreis beschränkt ist. Dieser Verlust stellt allerdings bei Optionsscheinen, die „out of the money“ liegen, einen Totalverlust dar.

2.2.2 Long Put

Die Verkaufsoption (engl.: Put) stattet den Käufer (engl.: Long) mit dem Recht aus, einen zugrunde liegenden Basiswert zu einem im Voraus bestimmten Preis während, (Amerikanische Variante) oder am Ende einer vereinbarten Laufzeit( Europäische Variante) zu verkaufen46. Der Stillhalter hat hingegen die Pflicht, den entsprechenden Basiswert abzunehmen und den im Voraus vereinbarten Preis zu zahlen47, er wird auch „Stillhalter in Wertpapieren“ genannt48. Wie auch beim Call - Optionsschein kann der Anleger statt der Ausübung seines Optionsrechts einen Barausgleich vorziehen49. Im Gegensatz zum Kaufoptionsschein erwartet der Käufer eines Verkaufsoptionsscheins, dass der Aktienkurs zukünftig fallen wird50. Somit ist der Stillhalter trotz fallender Kurse dazu verpflichtet, das Underlying zum höheren Wert abzunehmen51. Dies wird an dieser Stelle erneut durch ein Praxisbeispiel unterstrichen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4 Beispiel eines Verkaufsoptionsscheins (in Anlehnung an: Beike, Potthoff, 1998, S. 11)

Es wird angenommen, dass sich ein Anleger für den Kauf dieses Put - Optionsscheins entscheidet, welchen er am 25.06.2012 ausüben kann. Er bezahlt dem Stillhalter eine Optionsprämie von 30€ und kann ihm aufgrund des eingegangenen Optionsgeschäfts am Ende der Laufzeit den zugrunde liegenden Basiswert, also die VW - Aktie, für 220€ veräußern. Der Stillhalter ist ungeachtet vom aktuellen Kurs der VW - Aktie zum Kauf der Aktie zu einem Preis von 220€ verpflichtet, falls der Anleger von seinem Optionsrecht Gebrauch macht52.Im Beispiel entschließt sich der Anleger zum Kauf von 200 Put - Optionsscheine für insgesamt 6000€. Angenommen, der Preis der VW - Aktie falle nun bis zum 25.06.2012 auf einen Kurs von 160 €, so würde der Anleger von seiner Option Gebrauch machen. Um seine Aktien zum festgesetzten Preis verkaufen zu können, muss er sich zunächst 200 VW - Aktien zum aktuellen Kurs von 160€ pro Stück beschaffen. Er tätigt also eine Auszahlung von 32.000€. Mit dem Kauf der Put - Optionsscheine und der Aktien zum aktuellen Kurs investiert der Anleger demnach 38.000€. Bei der Ausübung des Optionsrechts durch den Anleger verpflichtet sich der Stillhalter, eine Aktie zu einem Preis von 220€ abzunehmen, das heißt 200 Aktien zu einem Preis von 44.000€. Durch Subtraktion der Gesamtinvestitionskosten in Höhe von 38.000€ vom Bruttogewinn in Höhe von 44.000€ ergibt sich für den Anleger ein Nettogewinn von 6.000€53. Bei diesem Beispiel sind auch wie bei dem vorherigen jegliche Transaktionskosten für Optionsscheine und Aktien zu vernachlässigen. Um herauszufinden wie hoch der maximale Gewinn und der maximale Verlust bei den Put - Optionsscheinen ausfallen kann, wird auch hier ein Schaubild herangezogen. Hierbei erfolgt eine Betrachtung des Gewinns und des Verlusts eines Optionsscheins in Abhängigkeit des Kurses der VW - Aktie.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5 Gewinn aus dem Kauf einer Verkaufsoption (in Anlehnung an Hull, 2009, S. 234)

An dieser Abbildung ist zu erkennen, dass der maximale Gewinn der Verkaufsoption die Differenz aus dem Basispreis der Aktie und dem gezahlten Optionspreis ist. Der Gewinn kann also nicht wie bei einem Kaufoptionsschein unbegrenzt hoch sein, da das Sinken des Aktienkurses unter null ausgeschlossen ist54. Falls der Kurs in diesem Szenario entgegen den Erwartungen des Anlegers bis zum 25.06.2012 über 220€ pro Aktie steigt, so wird er seine Option nicht ausüben, da er die Aktien für den aktuell höheren Kurswert an der Börse veräußern könnte. Die Optionsscheine sind folglich wertlos und der Anleger verliert sein eingesetztes Kapital für die Optionsscheine im Wert von 6000€. Der maximal mögliche Verlust ist folglich das eingesetzte Kapital für den Optionsscheinkauf.55

3 Einflussfaktoren auf den Optionsscheinpreis

Die Unerfahrenheit vieler Anleger bei der Beurteilung der Parameter für die Optionsscheinbewertung hat nicht selten zu Verlusten oder falsch eintretenden Prognosen geführt56. Somit werden in diesem Kapitel sowohl die Bewertung von Optionsscheinen, als auch die Einflussfaktoren auf den Optionsscheinpreis untersucht, um dem Anleger ausreichende Kriterien zur Auswahl eines Optionsscheines zur Verfügung zu stellen. Um eine objektive Bewertung von Optionsscheinen möglich zu machen, bedient man sich in der Finanzwelt statischer Kennzahlen, wovon folgende die wichtigsten sind:

Innerer Wert

Zeitwert

Aufgeld bzw. Agio

Break - Even bzw. Gewinnschwelle

Hebeleffekt57.

Um Investitionen in Optionsscheine tätigen zu können, ist es für den Anleger unbedingt erforderlich, die theoretischen Hintergründe sowie die Berechnungen hinsichtlich der Optionsscheinkennziffern zu verstehen und die Ergebnisse interpretieren zu können. Somit gewinnt der Anleger vor dem Kauf eine Vorstellung über das Risiko und die mögliche Wertentwicklung des Optionsscheins. Der Anleger sollte sich beim Vergleich von Optionsscheinen hinsichtlich der Kennzahlen jedoch darüber im Klaren sein, dass nur der Vergleich gleich ausgestatteter Optionsscheine sinnvoll ist, da bereits geringe Änderungen hinsichtlich der Optionsscheinmerkmale diese Kennzahlen stark beeinflussen.

Zusätzlich werden in diesem Kapitel Faktoren dargestellt, die angeben, wie sich die Veränderung eines Einflussparameters auf den Optionsscheinpreis auswirkt. Zu diesem Zweck werden die so genannten Sensitivitätsfaktoren untersucht.

Am Ende dieses Kapitels wird ein Zahlenbeispiel eines Optionsscheins eingeführt, das den Aussagegehalt der vorgestellten Kennziffern im Zusammenhang erläutert.

3.1 Statische Kennzahlen

Der Optionsscheinpreis setzt sich aus zwei Komponenten zusammen, aus dem inneren Wert und dem Zeitwert58. Diese beiden Bestandteile werden nun separat voneinander betrachtet, wobei zunächst der innere Wert untersucht wird.

Unter dem inneren Wert versteht man „die positive Kursdifferenz zwischen Basispreis (Strike Price) und gegenwärtigem Marktkurs des zu Grunde liegenden Basiswerts bei Puts, bzw. zwischen dem gegenwärtigen Marktkurs des zu Grunde liegenden Basiswerts und dem Basispreis (Strike Price) bei Calls59.“ Der innere Wert wird anhand folgender Formeln berechnet:

In Kapitel 2.1 wurde bereits veranschaulicht, dass der Anleger keine Pflicht zur Ausübung seiner Option hat. Wenn man sich also die Formel zur Berechnung des inneren Wertes eines Call - Optionsscheins betrachtet, fällt auf, dass dieser nie negativ werden kann. Dies resultiert aus der Tatsache, dass der Anleger auf die Ausübung des Optionsrechts verzichtet, wenn der Basispreis höher als der Kurs des Basiswerts ist60. Ein Call - Optionsschein wird also nur einen inneren Wert aufweisen, falls der Basispreis kleiner als der Kurs des Basiswerts ist61, während es beim Put - Optionsschein genau umgekehrt ist. Somit liegt der Optionsschein „in the money“, wenn der innere Wert größer oder gleich null ist und „at the money“, wenn der Basispreis gleich dem Kurs des Basiswerts ist62. Zur Bewertung des inneren Wertes muss noch gesagt werden, dass dieser nur bei Optionsscheinen zu berechnen ist, die jederzeit ausgeübt werden können, d.h. bei Optionsscheinen des Amerikanischen Typs63.

Da es jedoch durchaus möglich ist, dass auch „out of the money“ - liegende Optionsscheine einen Wert besitzen, muss noch ein weiterer Parameter zur Bestimmung des Optionsscheinpreises existieren, nämlich der Zeitwert64. Der Zeitwert ist ein „Unsicherheitsaufschlag“, der unter anderem die Wahrscheinlichkeit von Kursschwankungen des Basiswerts bis zur Fälligkeit des Optionsscheins widerspiegelt65. Die Höhe des Zeitwerts wird hauptsächlich durch die Parameter Restlaufzeit des Optionsscheins und Volatilität (Häufigkeit und Intensität von Kursschwankungen des Basiswerts während einer bestimmten Zeit) des Basiswerts beeinflusst, wobei grundsätzlich folgende Feststellung getroffen werden kann: Je kürzer die Restlaufzeit des Optionsscheins und je niedriger die Volatilität des Basiswerts ist, desto niedriger fällt der Zeitwert des Optionsscheins aus66. Dies ist dadurch zu erklären, dass die Chance, dass der Optionsschein im Geld endet und somit einen inneren Wert aufweist, umso höher ist, je länger die Restlaufzeit des Optionsscheins ist67. Bei kürzer werdender Restlaufzeit hingegen nimmt der Zeitwert ab68. Um den Zeitwert rechnerisch zu erhalten, subtrahiert man den inneren Wert vom Optionsscheinkurs69. Als Formel dargestellt sieht dies folgendermaßen aus:

Bei Optionsscheinen, die „out of the money“ liegen, existiert, wie zuvor erwähnt, kein innerer Wert. Bei Optionsscheinen, die „in the money“ liegen, ist hingegen der Zeitwert nahe Null oder gar nicht vorhanden70. Je näher also der Verfalltag des Optionsscheins rückt, desto mehr besteht der Wert des Optionsscheins nur noch aus dem inneren Wert71. Übt der Anleger also seine Option, die „in the money“ liegt, am Verfalltag nicht aus, sondern verkauft sie zuvor, so realisiert er durch den frühzeitigen Verkauf zusätzlich zum inneren Wert der Option den Zeitwert. Dieser ginge ihm beim Ausüben der Option am Ende der Laufzeit verloren ginge72.

Als weitere statische Kennzahl kann das Aufgeld (Agio) genannt werden. Hier muss zwischen Call - Optionsschein und Put - Optionsschein unterschieden werden. Beim Call - Optionsschein zeigt das Aufgeld, um wie viel teurer der Erwerb des Basiswerts durch Kauf eines Kaufoptionsscheins und sofortige Ausübung dieses Rechts gegenüber einem Direkterwerb des Basiswerts wäre73. Das Aufgeld beim Put - Optionsschein hingegen gibt an um wie viel teurer der Verkauf des Underlying nach Ausübung des Optionsrechts gegenüber dem direkten Verkauf des Underlying wäre. Nach diesen Definitionen zeigt das Aufgeld, um wie viel Prozent der Basiswert des Optionsscheins bis zum Fälligkeitstag steigen muss, damit der Anleger keinen Verlust seines eingesetzten Kapitals realisiert. Das Aufgeld wird anhand folgender Gleichungen berechnet:

Bei der Höhe des Aufgeldes spielt dabei die Restlaufzeit des Optionsscheins eine wesentliche Rolle, denn je länger diese ist, desto höher ist auch das Aufgeld.

Bevor sich ein Anleger für einen Optionsschein entscheidet, muss er abwägen können, wie weit sich der Kurs des jeweiligen Underlying nach oben oder nach unten bewegen muss, damit er einen Gewinn realisiert oder zumindest die Kosten für seine Investition decken kann74. Somit muss eine weitere statische Kennzahl untersucht werden, nämlich der Break - Even - Kurs, oder zu Deutsch Gewinnschwelle. Dieser Kurs ist dann erreicht, wenn der Anleger bei der Ausübung seines Optionsrechts die Anschaffungskosten für die Optionsscheine und die ihm berechneten Transaktionskosten egalisieren kann75. Falls der Optionsschein jedoch verkauft wird, anstatt das Optionsrecht auszuüben, kann der Anleger nur dann einen Gewinn erzielen, wenn der Verkaufserlös die Anschaffungskosten des Optionsscheins zuzüglich der angefallenen Transaktionskosten abdeckt76. Die Formel zur Berechnung des Break - Even - Kurs lautet wie folgt:

[...]


1 Vgl. Ruh (2005), S. 33

2 Vgl. Geyer, Uttner (2007), S. 131

3 Vgl. Eller, Heinrich, Perrot, Reif (2005), S. 7

4 Vgl. Weissenfeld (1998), S. 37

5 Vgl. Kohler (1992), S. 11

6 Vgl. Hull (2009), S. 2

7 Vgl. Winkler (2012), S. 149

8 Vgl. Bloss, Ernst (2008), S. 1

9 Vgl. Bloss, Ernst (2008), S. 2

10 Vgl. Bloss, Ernst (2008), S. 2

11 Interview Kostolany, geführt von Karl Jörg Wohlhüter (1998)

12 Vgl. Lang, Maier (2012), S. 96

13 Vgl. Meinel (2007), S. 23

14 Vgl. Beike, Potthoff (1998), S. 1

15 Vgl. Bloss, Ernst (2008), S. 27

16 Vgl. Beike, Potthoff (1998), S. 1

17 Vgl. Bösch (2011), S. 107

18 Vgl. Zorn (1988), S. 7

19 Vgl. Eller, Heinrich, Perrot, Reif (2005), S. 631

20 Vgl. Lingne, Ulrich (1987), S. 1

21 Vgl. Bösch (2011), S. 106

22 Vgl. Eller, Heinrich, Perrot, Reif (2005), S. 631

23 Vgl. Steiner, Bruns (2007), S. 413

24 Vgl. Linder, Tietz (2008), S. 100

25 Vgl. Fugger, Koch (1998), S. 18

26 Vgl. Fischer (2005), S. 192

27 Vgl. Basisinformation über die Vermögensanlage in Wertpapiere (2009), S. 74

28 Vgl. Wierichs, Smets (2010), S. 97

29 Vgl. Uszczapowski (2008), S. 43

30 Vgl. Bloss (2008), S. 28

31 Vgl. Götte (2007), S. 19

32 Vgl. HSBC Trinkhaus & Burkhardt AG (2007), S. 17

33 Vgl. Bloss, Ernst (2008), S. 55

34 Vgl. Steiner, Bruns (2007), S. 510

35 Vgl. Linder, Tietz (2008), S. 142

36 Vgl. Beike, Potthoff (1998), S. 7

37 Vgl. Bernecker (2009), S.193

38 Vgl. Hull (2009), S. 233

39 Vgl. Pfadenhauer (2009), S. 13

40 Vgl. Bloss, Ernst (2008), S. 4

41 Vgl. Bruns, Meyer – Bullerdiek (2008), S. 443

42 Vgl. Lindmayer (2010), S. 113

43 Vgl. Linder, Tietz (2008), S. 216

44 Vgl. Beike, Potthoff (1998), S. 21

45 Vgl. Lingner (1991), S. 35

46 Vgl. Uszczapowski (2008), S.47

47 Vgl. Bruns, Meyer - Bullerdiek (2008), S. 335

48 Vgl. Beike, Potthoff (1998), S.. 11

49 Vgl. Götte (2007), S. 164

50 Vgl. Weger (1985), S. 79

51 Vgl. Götte (2007), S. 20

52 Vgl. Weger (1985), S. 79

53 Vgl. Götte (2007), S. 166

54 Vgl. Lingner (1991), S. 38

55 Vgl. Becker (2012), S. 314

56 Vgl. König (1991), S. 18

57 Vgl. Götte (2007), S. 33

58 Vgl. Geirhos (2009), S. 71

59 Linder, Tietz (2008), S. 147

60 Vgl. Anhang 1

61 Vgl. Feingold, Lang (2004), S. 65

62 Vgl. Rudolph, Schäfer (2010), S. 25

63 Vgl. Götte (2007), S. 35

64 Vgl. Bloss, Ernst (2008), S. 38

65 Vgl. DG - Verlag (2009), S. 70

66 Vgl. Götte (2007), S. 37

67 Vgl. Bozicevic (2004), S. 1

68 Vgl. Anhang 2

69 Vgl. Pfeifer (2009), S. 321

70 Vgl. Bloss, Ernst (2008), S. 39

71 Vgl. Uszczapowski (2008), S. 123

72 Vgl. Götte (2007), S. 38

73 Vgl. Götte (2007), S. 59

74 Vgl. Jabbour, Budwick (2010), S. 11

75 Vgl. Smith (1996), S. 35

76 Vgl. Götte (2007), S. 61

Fin de l'extrait de 71 pages

Résumé des informations

Titre
Funktionsweise, Bewertung und Einsatzmöglichkeiten von Optionsscheinen
Sous-titre
Aufklärung der Privatkunden am Beispiel einer Genossenschaftsbank
Université
University of Cooperative Education Saarland  (Lehrstuhl für Bankbetriebslehre)
Cours
Finance
Note
1,3
Auteur
Année
2012
Pages
71
N° de catalogue
V300726
ISBN (ebook)
9783656968825
ISBN (Livre)
9783656968832
Taille d'un fichier
1228 KB
Langue
allemand
Annotations
Die vorliegende Bachelorarbeit ist in Kooperation zwischen der ASW Berufsakademie Saarland und der St. Wendeler Volksbank eG entstanden.
Mots clés
funktionsweise, bewertung, einsatzmöglichkeiten, optionsscheinen, aufklärung, privatkunden, beispiel, genossenschaftsbank
Citation du texte
Darius Nadery (Auteur), 2012, Funktionsweise, Bewertung und Einsatzmöglichkeiten von Optionsscheinen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/300726

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