Seit Moxter 1979 immaterielle Werte als „Sorgenkinder des Bilanzrechts“ bezeichnete, hat die Welt der Rechnungslegung zahlreiche Änderungen erfahren. Trotzdem hat sich am Kern der Aussage wenig geändert, denn auch im Jahre 2004 gelten immaterielle Werte noch als „der heilige Gral des Rechnungswesens“. Diese Thematik wird nicht zuletzt durch die zunehmende Dynamik der Internationalisierung der Rechnungslegung bedeutsam. Nicht zuletzt weil die Regelungen zu immateriellen Vermögenswerten (IVW), die im IAS 38 geregelt sind, immer mehr Diskussionsstoff bieten, da sie nach herrschender Meinung zu viel Platz für Interpretationen lassen. Nichtsdestotrotz gewinnen IVW, wie z.B. Marken, Lizenzen und Patente, immer mehr an Bedeutung für Unternehmen und entscheiden nicht selten darüber, ob Wettbewerbsvorteile dauerhaft gewährleistet werden können.
Zunächst soll in dieser Arbeit erläutert werden, wie überprüft werden kann, ob ein Vermögenswert nach IFRS vorliegt und welche zusätzlichen Vorschriften für IVW gelten. Spezieller soll es in dieser Arbeit um selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte gehen, deren Relevanz sich durch die im Zeitverlauf stetig steigende Anzahl an Unternehmen, welche Entwicklungskosten aktivieren, verdeutlicht. In diesem Rahmen sind eine genaue Abgrenzung der Begriffe „Forschungs- und Entwicklungsphase“, sowie die Erläuterung der hier geltenden besonderen Ansatzvorschriften notwendig.
Nachfolgend soll auf die hieraus entstehenden bilanzpolitischen Spielräume eingegangen werden, indem auch geklärt werden soll, ob die durch die IFRS gebotene Aktivierungspflicht zu einem faktischen Ansatzwahlrecht aufgeweicht wurde. Anschließend sollen verschiedene bilanzpolitische Motive des Ansatzes von Entwicklungskosten erörtert werden. Aus der Analyse branchenüblicher Merkmale werden anschließend Hypothesen abgeleitet, welche Erwartungen zum Bilanzierungsverhalten bei intern generierten IVW in der Praxis entstehen.
Anhand der Rechnungslegungsunterlagen großer, deutscher, börsennotierter Unternehmen (DAX 30) soll anschließend ausgewertet werden, welche Auswirkungen Branchenunterschiede auf die Aktivierung von Entwicklungskosten haben. Innerhalb dieser Untersuchung werden die IFRS-Konzernabschlüsse auf die Behandlung von Entwicklungskosten im Geschäftsjahr 2011 untersucht und die Ergebnisse anhand verschiedener Kennzahlen verdeutlicht. Abschließend soll Rückgriff auf die zuvor aufgestellten Hypothesen genommen werden.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Der Ansatz von Entwicklungskosten
2.1 Ansatzfähigkeit von Vermögenswerten nach IFRS
2.1.1 Abstrakte Ansatzfähigkeit
2.1.2 Konkrete Ansatzfähigkeit
2.1.3 Besondere Vorschriften bei immateriellen Vermögenswerten
2.2 Spezielle Ansatzkriterien für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte
2.2.1 Abgrenzung von Forschungs- und Entwicklungsphase
2.2.2 Ansatz- und Bewertungsvorschriften für Entwicklungskosten
3 Konzeptionelle Überlegungen zur Aktivierung von Entwicklungskosten
3.1 Bilanzpolitik durch Aktivierung von Entwicklungskosten
3.2 Motive für bilanzpolitische Gestaltung
3.3 Branchenunterschiede bei der Aktivierung von Entwicklungskosten
4 Branchengeleitete Untersuchung der IFRS-Konzernabschlüsse zur Aktivierung von Entwicklungskosten
4.1 Untersuchungsgestaltung
4.1.1 Struktur des Untersuchungsfeldes
4.1.2 Gang der Untersuchung
4.2 Fazit der Untersuchung
4.2.1 Hypothesenbezogene Ergebnisse
4.2.2 Generelle Untersuchungsbetrachtung
5 Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Bilanzierung von Entwicklungskosten nach IAS 38 und analysiert, wie börsennotierte DAX-30-Unternehmen diese regulatorischen Spielräume nutzen. Das zentrale Ziel ist es, den Einfluss branchenspezifischer Gegebenheiten auf die Aktivierungspraxis empirisch zu ergründen und die daraus resultierende bilanzpolitische Gestaltung zu identifizieren.
- Bilanzpolitische Spielräume bei immateriellen Vermögenswerten
- Abgrenzung von Forschungs- und Entwicklungsphase nach IFRS
- Analyse des Aktivierungsverhaltens im DAX 30
- Branchenvergleich der Forschungsintensität und Aktivierungsquoten
- Einfluss der Berichterstattungsqualität auf die Transparenz
Auszug aus dem Buch
2.1.2 Konkrete Ansatzfähigkeit
Wie aus F.50 deutlich ersichtlich wird, ist das Vorliegen der abstrakten Ansatzkriterien nicht ausreichend, um eine Aussage über die Bilanzierungsfähigkeit eines Gutes zu treffen. Ferner müssen noch die konkreten Ansatzkriterien erfüllt sein.
Hierfür muss der Nutzenzufluss nicht nur erwartet, sondern auch wahrscheinlich sein. Ab welchem Zeitpunkt ein Nutzenzufluss wahrscheinlich ist, ist weder im Framework noch in einem der Standards näher erläutert. Als grober Richtwert gilt die 50%ige Realisierungswahrscheinlichkeit, auch, wenn in manchen Kommentaren zu deutlich höheren Wahrscheinlichkeiten geraten wird. Man sollte bei der Auslegung dieser Bedingung allerdings immer berücksichtigen, dass Aussagen über Wahrscheinlichkeiten nur subjektive Einschätzungen sind, solange das Gesetz der großen Zahlen nicht gilt. Die Standardsetter bringen mit diesem Kriterium unter anderem auch zum Ausdruck, dass auch wenn die Zukunft Unsicherheit mit sich bringt trotzdem eine Beurteilung der Sachverhalte, auf Basis der am Bilanzstichtag bzw. Bilanzaufstellungstag verfügbaren Informationen, zu erfolgen hat.
Außerdem muss gemäß F.50 der Wert des Vermögenswerts zuverlässig messbar sein. Informationen sind verlässlich, wenn „sie keine wesentlichen Fehler enthalten und frei von verzerrenden Einflüssen sind und sich die Adressaten darauf verlassen können, dass sie glaubwürdig darstellen, was sie vorgeben darzustellen oder was vernünftigerweise inhaltlich von ihnen erwartet werden kann“. Hieraus resultiert das Problem, dass durch diese Ansatzvorschrift schon bei geringer Interpretation in vielen Fällen der Ansatz von Vermögenswerten ausgeschlossen wird. Um dem vorzubeugen wird in F.86 angemerkt, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten in vielen Fällen geschätzt werden müssen. Wenn die Schätzungen hinreichend verlässlich durchgeführt werden können, widersprechen sie einer glaubwürdigen Darstellung der Rechnungslegung nicht, auch aus dem Grund heraus, dass sie einen wesentlichen Teil der IFRS-Rechnungslegung darstellen und seit der Überarbeitung des IAS 1 auch durch das IASB formal anerkannt sind.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung thematisiert die wachsende Bedeutung immaterieller Werte nach IFRS und definiert das Ziel der Arbeit, die Aktivierungspraxis von Entwicklungskosten in deutschen DAX-Konzernen zu analysieren.
2 Der Ansatz von Entwicklungskosten: Dieses Kapitel erläutert die theoretischen Voraussetzungen und spezifischen Kriterien für den Ansatz selbsterstellter immaterieller Vermögenswerte nach IAS 38.
3 Konzeptionelle Überlegungen zur Aktivierung von Entwicklungskosten: Hier werden die bilanzpolitischen Motive und die aus den Ermessensspielräumen resultierenden Gestaltungsmöglichkeiten des Managements diskutiert.
4 Branchengeleitete Untersuchung der IFRS-Konzernabschlüsse zur Aktivierung von Entwicklungskosten: Dieses Kapitel präsentiert die empirische Untersuchung der DAX-30-Abschlüsse, clustert diese nach Branchen und bewertet die Hypothesen anhand spezifischer Kennzahlen.
5 Zusammenfassung: Die Zusammenfassung resümiert die theoretischen Erkenntnisse und bestätigt die empirischen Ergebnisse hinsichtlich der branchenabhängigen Aktivierungspraxis.
Schlüsselwörter
IAS 38, Entwicklungskosten, IFRS, Bilanzpolitik, Immaterielle Vermögenswerte, DAX 30, Forschungsintensität, Aktivierungsquote, Konzernabschluss, Rechnungslegung, Forschung und Entwicklung, Bilanzierung, Aktivierungspflicht, Unternehmensberichterstattung, Ermessensspielraum.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Bachelorarbeit beschäftigt sich mit der Bilanzierung von Entwicklungskosten nach dem Rechnungslegungsstandard IAS 38 und deren Anwendung durch Unternehmen des DAX 30.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der Abgrenzung von Forschungs- und Entwicklungsphasen, den Ansatzkriterien für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte und der Ausnutzung bilanzpolitischer Spielräume.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist es, durch eine konzeptionelle Analyse und eine empirische Untersuchung der IFRS-Konzernabschlüsse festzustellen, inwieweit Branchenunterschiede das Aktivierungsverhalten von Entwicklungskosten beeinflussen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt einen kombinierten Ansatz aus einer theoretischen Literaturanalyse und einer quantitativen empirischen Auswertung der Geschäftsberichte der DAX-30-Unternehmen für das Jahr 2011.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Erläuterung der Bilanzierungsgrundsätze nach IFRS, eine Diskussion bilanzpolitischer Motive sowie eine branchenbezogene Auswertung der erzielten Bilanzkennzahlen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie IAS 38, Aktivierungsquote, Forschungsintensität, Bilanzpolitik und immaterielle Vermögenswerte geprägt.
Warum spielt die Unterscheidung zwischen Forschung und Entwicklung eine so große Rolle?
Weil das IFRS-Regelwerk für Forschungskosten ein striktes Aktivierungsverbot vorsieht, während für Entwicklungskosten bei Erfüllung bestimmter Kriterien eine Aktivierungspflicht besteht.
Warum weichen die Ergebnisse der Untersuchung teilweise von früheren Studien ab?
Die Untersuchung deutet darauf hin, dass branchenspezifische Entwicklungen und eine teils unterschiedliche Berichterstattung zu abweichenden Kennzahlen führen, was den Bedarf für eine laufende empirische Überprüfung unterstreicht.
- Quote paper
- Rene Mahr (Author), 2013, Branchenspezifische Unterschiede hinsichtlich der Aktivierung von Entwicklungskosten nach IAS 38, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/300961