Funktion von Verbänden und Medien in demokratischen Systemen


Trabajo de Seminario, 2000

20 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Verbände und Interessengruppen – die organisierte Gesellschaft

2. Definition von Verbänden oder organisierten Interessen
2.1 Funktion und Struktur von Interessenverbänden
2.2 Typologien
2.3 Erklärungsversuche für den Wandel organisierter Interessen
2.3.1 Verbände im Pluralismus
2.3.2 Die neue politische Ökonomie
2.3.3 Verbände im Korporatismus
2.3.4 Postindustrialismus/ Postmaterialismus

3. Das Einwirken der Verbände auf die Politik
3.1 Der Einfluß auf das Parlament
3.2 Der Einfluß auf die Regierung
3.3 Der Einfluß auf die Parteien
3.4 Das Zusammenwirken von Verbänden und Medien im politischen Prozeß
3.5 Die Durchsetzungsfähigkeit organisierter Interessen in der Politik

4. Bedeutung von Verbänden für eine Demokratie

Anhang

Quellennachweis

Internet-Adressen

1. Verbände und Interessengruppen – die organisierte Gesellschaft

Die Verbände und Interessengruppen sind in einem demokratischen System neben den Parteien die wichtigsten Akteure und bilden eine Schnittstelle zwischen der Politik und der Gesellschaft. Im Gegensatz zu den Parteien sind Verbände nicht oder zumindest nur wenig auf eine breite gesellschaftliche Zustimmung angewiesen. Sie versuchen ihren Einfluß im politischen Entscheidungsprozeß, der Gesetzgebung und im Verwaltungsvollzug geltend zu machen. Alle Verbände, die auf Bundesebene von Bedeutung sind und aktiv in die Politik eingreifen könnten, sind im Bundestag in einer Lobbyliste aufgeführt, die derzeit etwa 1500 solcher Interessenvereinigungen zählt, davon die meisten aus dem Bereich der Ökonomie. Interessenverbände haben sich im ausgehenden 20. Jahrhundert als äußerst wichtige Elemente für eine Demokratie erwiesen. Die Vielfalt an organisierten Interessen entwickelt sich ständig weiter, und sie gewinnen immer mehr an Bedeutung hinzu. Wie Verbände im einzelnen auf ein demokratisches System einwirken, und wie sie auch im Zusammenwirken mit den Medien erheblichen Einfluß auf die Politik nehmen können, soll diese Hausarbeit verdeutlichen.

2. Definition von Verbänden oder organisierten Interessen

Allgemein bezeichnet der Begriff Verband oder organisierte Interessen den Zusammenschluß von Personen mit gemeinsamen Interessen zur Verfolgung gemeinsamer Ziele.[1] Laut Max Weber ist ein Verband „eine nach außen regulierend beschränkte oder geschlossene soziale Beziehung“.[2] Die aufoktroyierten Regeln werden durch einen Verbandsleiter und gegebenenfalls zusätzlich durch einen Verwaltungsstab eingehalten. Politisch gesehen, haben Verbände die Aufgabe, die besonderen Interessen der Mitglieder in den politischen Entscheidungsprozeß miteinfließen zu lassen. Dadurch entstehen vielfältige Organisationsmuster von Verbänden. So gibt es Massenorganisationen, Interessenverbände, Fachverbände, Berufsverbände und Standesorganisationen. Nun sind die Interessen von Verbänden nicht nur ausschließlich politischer Natur. Verbandstätigkeiten beziehen sich auch darauf, die gemeinsamen Ziele im gesellschaftlichen, privaten Bereich oder in der Öffentlichkeit durchzusetzen.

Dabei ist wichtig zu erwähnen, daß es sich hierbei nicht nur um die Vertretung vorgegebener Interessen handelt, sondern daß es sich vielmehr um die Formung von Mitgliederinteressen handelt.

2.1 Funktion und Struktur von Interessenverbänden

So vielfältig wie die Interessen der Gesellschaft in einer Demokratie ist auch die Zahl der Verbände. Dieses breite Feld der organisierten Interessen läßt sich durch einen Mikro- und einen Makrobereich etwas eingrenzen. Die Formen des organisierten Interesses bilden den eigentlichen Vermittlungsstoff zwischen diesem Mikro- und Makrobereich, wobei der Mikrobereich der Bereich des Individuums mit all seinen direkten persönlichen Sozialbeziehungen, der Makrobereich der Bereich der politischen Institutionen ist. Organisiertes Interesse kann sich in zweierlei Aktivitätsformen äußern. Zum einen der nach innen gerichteten „Vergemeinschaftung“ gemeinsamer Anliegen, wie z.B. in Sportvereinen und Selbsthilfegruppen und eine nach außen gerichtete „Vergesellschaftung“ gemeinsamer Interessen, mit dem Ziel, diese Interessen gegenüber anderen Gruppen oder Institutionen durchzusetzen und Einfluß auf die politische Willensbildung zu erlangen wie es z.B. die Gewerkschaften und Berufsverbände praktizieren. In der Realität kommt es oftmals zu einer Verbindung dieser beiden Aktivitätsformen.[3] Um diese Einflußnahme ausüben zu können, bedarf es innerhalb eines Verbandes der Interessenartikulation, -aggregation und der –selektion. Die Artikulation dient dazu, die Interessen der Mitglieder zu formulieren und Entscheidungsträger diese vorzulegen. Um nach außen hin geschlossen auftreten zu können, müssen Unstimmigkeiten in der Meinungs- und Interessenbildung bereinigt werden, es muß eine Aggregation stattfinden. Wichtig hierbei ist auch die Selektion der Interessen, wenn die Zahl der Forderungen an den Entscheidungsträger ein gewisses Maß überschreitet und Prioritäten gesetzt werden müssen.[4] Max Weber unterscheidet in der Organisation von Verbänden zwischen autonomer und heteronomer Verbandssatzung, wobei die heteronome Satzung von Außenstehenden verfaßt wurde und die autonome Satzung durch Mitglieder des Verbandes entstanden ist.

Ferner unterscheidet er Autokephalie und Heterokephalie bei der Bestellung des Verbandsleiters und seines Stabes, welche bei Autokephalie vom Verband nach der Satzung selbst gestellt werden, bei Heterokephalie wiederum von Außenstehenden.[5]

2.2 Typologien

Die Vielfalt an Verbänden und Interessengruppen macht es schwer, eine einheitliche Typologie zu erstellen, so bietet auch die Fachliteratur mannigfaltige Typologie-versuche. Einer der bekanntesten stammt von Ulrich von Alemann, der die organisierten Interessen nach Handlungsfeldern unterteilt hat. Von Alemanns Modell[6] soll im folgenden näher erläutert werden:

1. Organisierte Interessen im Wirtschaftsbereich und in der Arbeitswelt

Dieser Bereich unterteilt sich weiter in Unternehmer- und Selbständigenverbände, die Gewerkschaften und die Konsumentenverbände. Diesen Bereich kann als der wichtigste angesehen werden, schließlich werden hier die Interessen der Wirtschaft und des Arbeitslebens vertreten, und Arbeit ist für die meisten Menschen Existenzgrundlage.

Die Selbständigen- und Unternehmerverbände gliedert von Alemann wiederum in drei Bereiche, die Wirtschaftsverbände, die ihre wirtschaftlichen Interessen gegenüber Staat und Gesellschaft, insbesondere den Tarifparteien vertreten, wie z.B. der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der als ein sogenannter Dachverband organisiert ist und 574 Verbände in sich vereint. Die Kammern, als Quasi-Interessenorganisation, nehmen besonders regionale Aufgaben der Strukturförderung, Berufsausbildung und –förderung wahr. Sie setzen sich nicht aus Freiwilligen zusammen, sondern besitzen einen öffentlich-rechtlichen Charakter mit Zwangsmitgliedschaft, so z.B. die Anwälte- oder Ärztekammer.

Die Arbeitgeberverbände, deren Dachverband die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ist, dienen den Unternehmern dazu, ihre Tarifpolitik gegenüber den Gewerkschaften durchzusetzen. Diese dreifache Struktur der Unternehmer- und Selbständigenverbände mit allen ihren Branchen-, Regional- und Fachverbänden sorgt für eine sehr breite und ressourcenstarke Organisationsmacht.

Der abhängige Beschäftigte ist zur Durchsetzung seiner Interessen auf die Gewerkschaften angewiesen. Diese bilden den interessenpolitischen Gegenpart zu den Unternehmerverbänden.

Gleichstark sind diese beiden „Sozialpartner“ jedoch nicht, denn den Unternehmern und Selbständigen obliegen als Investoren und Ressourceninhaber viel größere Einflußmöglichkeiten, als den Gewerkschaften. Unter den Arbeitnehmerorganisationen am bedeutendsten ist der DGB, der Deutsche Gewerkschaftsbund, in dem das Prinzip der Einheitsgewerkschaft und das Industrieverbandsprinzip, d.h. der DGB ist eine Organisation für alle in einem Wirtschaftsbereich abhängig Beschäftigten, gilt. Es spielt keine Rolle, welchen arbeitsrechtlichen Status oder welche politische Orientierung der jeweilige Arbeitnehmer besitzt. Ob Beamter, Angestellter oder Arbeiter, ob CDU-Sympathie oder SPD, alle finden ihre Interessen vertreten.

Die Konsumentenverbände spielen eine weniger große Rolle in der Bundesrepublik. Lediglich der Mieterbund und der Bund der Steuerzahler machen hin und wieder auf sich aufmerksam.

2. Organisierte Interessen im sozialen Bereich

Diese Verbände haben sich freiwillig zusammengeschlossen und sind weiter unterteilt in:

- Sozialanspruchsvereinigungen, in welchen z.B. körperlich Behinderte (Blinde, Gehörlose), demographisch Benachteiligte (alte Menschen, alleinstehende Mütter) oder politisch Betroffene (Flüchtlinge, politisch Verfolgte) gegenüber dem Staat Ansprüche auf Sozialleistungen stellen;
- Sozialleistungsvereinigungen, Großorganisationen wie z.B. die verschiedenen Wohlfahrtsverbände, die soziale Leistungen für Bedürftige erbringen;
- Selbsthilfegruppen, wie die Anonymen Alkoholiker, die sich nicht auf Leistungen der Großorganisationen stützen wollen und ihre Probleme autonom zu lösen versuchen.

3. Organisierte Interessen im Bereich der Freizeit und Erholung

In diese Kategorie fallen die verschiedenen Sportvereine- und - verbände sowie die Geselligkeits- und Hobbyvereine. Ihre politische Funktion ist eher zweitrangig, da sie aber zumeist in der Kommunalpolitik eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen und besonders auf Kinder und Jugendliche eine indirekte prägende Wirkung auf die politische Sozialisation ausüben.

Die Vereine greifen zum Teil gewollt, aber auch ungewollt ein in die Wertevermittlung des Heranwachsenden und formen das politische Bewußtsein in der Adoleszenz- und in der Postadoleszenzphase nicht unwesentlich.

[...]


[1] Vgl. Schubert, Klaus; Das Politiklexikon, Bonn 1997, Seite 296.

[2] Siehe Weber, Max; Wirtschaft und Gesellschaft, Studienausgabe, 5. Auflage, Tübingen 1972, Seite 26

[3] Vgl. Weber, a.a.O., Seite

[4] Vgl. Brunner, G.; Vergleichende Regierungslehre, Bd. 1, Paderborn 1979, Seite 393 ff.

[5] Vgl. Weber, a.a.O., Seite 26 f.

[6] Vgl. Alemann, Ulrich von; Der Wandel organisierter Interessen in der Bundesrepublik – Erosion oder Transformation, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B.49, 1985, Seite 6ff.

Final del extracto de 20 páginas

Detalles

Título
Funktion von Verbänden und Medien in demokratischen Systemen
Universidad
Christian-Albrechts-University of Kiel  (Politikwissenschaften)
Curso
Einführung in die Politische Wissenschaft
Calificación
1,0
Autor
Año
2000
Páginas
20
No. de catálogo
V30123
ISBN (Ebook)
9783638314541
ISBN (Libro)
9783640862474
Tamaño de fichero
534 KB
Idioma
Alemán
Notas
Eine Hausarbeit über die Funktion von Verbänden und Medien in Demokratien. Mit Typologien von Verbänden, dem Zusammenwirken von Verbänden und Medien auf die Demokratie.
Palabras clave
Funktion, Verbänden, Medien, Systemen, Einführung, Politische, Wissenschaft
Citar trabajo
Andreas von Münchow (Autor), 2000, Funktion von Verbänden und Medien in demokratischen Systemen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/30123

Comentarios

  • No hay comentarios todavía.
Leer eBook
Título: Funktion von Verbänden und Medien in demokratischen Systemen



Cargar textos

Sus trabajos académicos / tesis:

- Publicación como eBook y libro impreso
- Honorarios altos para las ventas
- Totalmente gratuito y con ISBN
- Le llevará solo 5 minutos
- Cada trabajo encuentra lectores

Así es como funciona