Eheschließungen in Halle im ausgehenden 19. Jahrhundert

Soziale Praxis und empirischer Befund


Tesis de Maestría, 2013

218 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Anhang

1. Einleitung
1. 1. Thematik und Fragestellung
1. 2. Die Ehe als Rechtsinstitut und gesellschaftliche Institution im 19. Jahrhundert
1. 2. 1. Das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten (ALR)
1. 2. 2. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
1. 2. 3. Folgerungen
1. 2. 4. Zusammenfassung

A. Theoretischer Teil
2. Ehe als soziale Praxis
2. 1. Zugänge zur Thematik
2. 1. 1. Forschungs- und Literaturüberblick
2. 1. 2. Kurze Bilanz einer Forschungsgeschichte
2. 2. Ehe als soziale Praxis
2. 2. 1. Soziale Platzierungsleistungen als Grundlage sozialer Mobilität
2. 2. 2. Ehe und soziale Platzierung

B. Empirischer Teil
3. Die Eheschließungen in Halle im Jahr 1895. Grundlagen und Methoden
3. 1. Die soziale und wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Halle im 19. Jahrhundert
3. 1. 1. Allgemeines
3. 1. 2. Entwicklung des Wirtschafts- und Verwaltungszentrums
3. 1. 3. Bevölkerungsentwicklung und Urbanisierung der Stadt Halle
3. 2. Die Ehebücher der Stadt Halle. Quellenlage und Quellenkritik
3. 3. Methodik
3. 3. 1. Klassifikationen
3. 3. 2. Methodisches Vorgehen
4. Mobilitätsanalyse
4. 1. Mobilität zwischen 2 Schichten
4. 1. 1. Intergenerationale berufliche Mobilität der Bräutigame
4. 1. 2. Konnubiale Mobilität der Bräute und Bräutigame
4. 1. 3. Konnubiale Mobilität der Bräutigame nach deren sozialer Herkunft
4. 1. 4. Zwischenbilanz
4. 2. Mobilität zwischen 6 Schichten
4. 2. 1. Intergenerationale berufliche Mobilität der Bräutigame
4. 2. 2. Konnubiale Mobilität der Bräute und Bräutigame
4. 2. 3. Berufsplatzierung und konnubiale Platzierungschancen
4. 3. Mobilität zwischen 15 Berufsgruppen
4. 3. 1. Intergenerationale berufliche Mobilität der Bräutigame
4. 3. 2. Konnubiale Mobilität zwischen 15 Berufsgruppen
4. 4. 1. Das Alter der Eheschließenden
4. 4. 2. Die Herkunft der Eheschließenden
4. 4. 3. Die Konfession der Eheschließenden
4. 4. 4. Bilanz
5. Fazit
6. Anhänge
6.1. Klassifikationsschemata und Berufsbezeichnungen als deren Bezugsgröße (A 1)
6.2. Konnubiale Mobilität der Bräutigame nach deren sozialer Herkunft (A 2)
6.3. Detaillierte Darstellung der konnubialen Platzierung der Bräutigame nach deren beruflicher Platzierung (A 3)
6.4. Exkurs zur sozialen Mobilität von Frauen. Berufslose und Dienstmädchen (A 4)
7. Quellen- und Literaturverzeichnis
7. 1. Quellen
7. 2. Literatur

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Abbildungen

Abbildung 1: Soziale Praxis-Räume.

Abbildung 2: Ehe als Praxis im Kontext der sozialen Platzierung

Abb. 3: Bevölkerungsentwicklung Halles, 1875-1910.

Abb. 4: Bevölkerung Halles nach Altersgruppen, 1895.

Abb. 5: Familienstand der halleschen Bevölkerung, 1895. Familienstand der Stadtbevölkerung.

Abb. 6: Familienstand der in Halle Eheschließenden, 1895

Abb. 7: Verteilung aller stratifizierten Berufsangaben auf 6 Schichten

Abb. 8 a-b: Heiratsalter der Eheschließenden (2 Schichten).

Abb. 10 a: Heiratsalter und -häufigkeit der Bräute, Absolutverteilung.

Abb. 10 b: Heiratsalter und -häufigkeit der Bräutigame, Absolutverteilung.

Abb. 11 a-f: Räumliche Herkunft der Bräutigame und Bräute (US, MS, OS). bbildungs- und Tabellenverzeichnis tenuppenicesn und Assoziationsindicesrtetet Häufigkeiten und Assoziastionsindices

Abb. 12 a: Konfessionszugehörigkeit der Bräute (US, MS, OS), N=807.

Abb. 12 b: Konfessionszugehörigkeit der Bräutigame (US, MS, OS), N=851.

Abb. 13 a: Konnubiale Mobilität und Immobilität in Halle (% aller Platzierungsprozesse).

Abb. 13 b: Berufliche Mobilität und Immobilität in Halle (% aller Platzierungsprozesse).

Tabellen

Tab. 1.: Zu-, Ab- und Umzüge in % innerhalb ausgewählter Städte, 1890-1910.

Tab. 2 a: Berufsmobilität der Bräutigame zwischen 2 Schichten, erwartete Häufigkeiten und Assoziationsindices.

Tab. 2 b: Berufsmobilität der Bräutigame zwischen 2 Schichten, Zu- und Abstromquoten.

Tab. 2 c: Berufsmobilität der Bräutigame zwischen 2 Schichten, Auf- und Abstieg (gemessen an den Eltern).

Tab. 3 a: Konnubiale Mobilität zwischen 2 Schichten, erwartete Häufigkeiten und Assoziationsindices.

Tab. 3 b: Konnubiale Mobilität zwischen 2 Schichten, Zu- und Abstromquoten.

Tab. 3 c: Konnubiale Mobilität zwischen 2 Schichten, Auf- und Abstieg (aus Sicht der Bräute).

Tab. 4 a: Konnubiale Mobilität der Bräutigame (nach sozialer Herkunft) zwischen 2 Schichten, erwartete Häufigkeiten und Assoziationsindices.

Tab. 4 b: Konnubiale Mobilität der Bräutigame (nach sozialer Herkunft) zwischen 2 Schichten, Zu- und Abstromquoten.

Tab. 4 c: Konnubiale Mobilität der Bräutigame (nach sozialer Herkunft) , Auf- und Abstieg.

Tab. 5: Überblick über soziale Mobilität zwischen 2 Schichten.

Tab. 6 a: Intergenerationale berufliche Mobilität zwischen 6 Schichten, erwartete Häufigkeiten und Assoziationsindices

Tab. 6 b: Intergenerationale berufliche Mobilität zwischen 6 Schichten, Zu- und Abstromquoten.

Tab. 7 a: Berufsmobilität in den Unterschichten, erwartete Häufigkeiten und Assoziationsindices; fett=Persistenz, rot=Abstieg, grün=Aufstieg.

Tab. 7 b: Berufsmobilität in den Unterschichten, Zu- und Abstromquoten.

Tab. 8 a: Berufsmobilität in Mittelschichten, erwartete Häufigkeiten und Assoziationsindices; fett=Persistenz, rot=Abstieg, grün=Aufstieg.

Tab. 8 b: Berufsmobilität in Mittelschichten, Zu- und Abstromquoten.

Tab. 10 a: Berufsmobilität zwischen Mittel- und Oberschicht, erwartete Häufigkeiten und Assoziationsindices; fett=Persistenz, rot=Abstieg, grün=Aufstieg.

Tab. 10 b: Berufsmobilität zwischen Mittel- und Oberschicht, Zu- und Abstromquoten.

Tab. 11 a: Konnubiale Mobilität zwischen 6 Schichten. Erwartete Häufigkeiten und Assoziation.

Tab. 11 b: Konnubiale Mobilität zwischen 6 Schichten, Zu- und Abstromquoten.

Tab. 12 a: Konnubiale Mobilität in den Unterschichten, erwartete Häufigkeiten und Assoziations-indices.

Tab. 12 b: Konnubiale Mobilität in den Unterschichten, Zu- und Abstrom.

Tab. 13 a: Konnubiale Mobilität in den Mittelschichten, erwartete Häufigkeiten und Assoziations-indices.

Tab. 13 b: Konnubiale Mobilität in den Mittelschichten, Zu- und Abstromquoten.

Tab. 14 a: Konnubiale Mobilität zwischen Unter- und Mittelschichten, erwartete Häufigkeiten und Assoziationsindices; fett=Endogamie, grün=Aufstieg, rot=Abstieg (aus Sicht der Braut)

Tab. 14 b: Konnubiale Mobilität zwischen Unter- und Mittelschichten, Zu- und Abstromquoten; fett=Endogamie.

Tab. 15 a: Konnubiale Mobilität zwischen Mittel- und Oberschicht, erwartete Häufigkeiten und Assoziationsindices; fett=Endogamie, rot=Abstieg, grün=Aufstieg (aus Sicht der Braut)

Tab. 15 b: Konnubiale Mobilität zwischen Mittel- und Oberschicht, Zu- und Abstromquoten; fett=Endogamie.

Tab. 16: Übersicht zur sozialen Mobilität

Tab. 17 a: Eheschließungen beruflich aufsteigender Bräutigame.

Tab. 17 b: Eheschließungen beruflich absteigender Bräutigame.

Tab. 17 c: Eheschließungen beruflich persistenter Bräutigame.

Tab. 17 d: Übersicht über die konnubiale Platzierung der Bräutigame nach deren Berufsmobilität.

Tab. 18 a: Berufsmobilität der Bräutigame zwischen 15 Berufsgruppen, erwartetet Häufigkeiten und Assoziatinsindices

Tab. 18 b: Berufsmobilität der Bräutigame zwischen 15 Berufsgruppen, Zu- und Abstromquoten

Tab. 19 a: Konnubiale Mobilität zwischen 15 Berufsgruppen, erwartetet Häufigkeiten und Assoziatinsindices

Tab. 19 b: Konnubiale Mobilität zwischen 15 Berufsgruppen, Zu- und Abstromquoten 4. 4. Alter, Herkunft, Konfession. Exkurse zu den Eheschließungen.

Tab. 20: Durchschnittliches Heiratsalter nach 15 Berufsgruppen (Bräute nach Herkunftsgruppen).

Tab. 21: Altersunterschiede zwischen Bräuten und Bräutigamen (6 Schichten).

Tab. 22 b: Räumliche Herkunft der Bräute (6 Schichten)

Tab. 23: Heiratsalter der Eheschließenden nach räumlicher Herkunft (6 Schichten).

Tab. 24: Konnubiale Mobilität und Konfessionszugehörigkeit. Ehen nach Konfessionen, ohne nicht-klassifizierbare Fälle; Bräute nach Herkunfts-, Männer nach Zielschichten.

Tab. 25: Konfessionen der Bräutigame nach Schichten.

Tab. 26: Heiratsalter der Bräutigame und Bräute nach Konfessionszugehörigkeit (6 Schichten).

Tab. A 2.a: konnubiale Platzierung der Bräutigame nach deren sozialer Herkunft. fett=Endogamie, rot= Abstieg, grün=Aufstieg (aus Sicht des Bräutigams)

Tab. A 2.b: Konnubiale Mobilität der Bräutigame nach deren sozialer Herkunft, Zu- und Abstrom. fett=Endogamie, rot= Abstieg, grün=Aufstieg (aus Sicht des Bräutigams)

Tab. A 2.c/d: konnub. Mob. der Bräutigame in den US (nach soz. Herkunft). Assoziationsindices, Zu- und Abstrom.

Tab. A 2.e/f: konnub. Mob. der Bräutigame in den MS (nach soz. Herkunft). Assoziationsindices, Zu- und Abstrom.

Tab. A 2.g: konnub. Mob. der Bräutigame zwischen US und MS (nach sozialer Herkunft). Assoziationsindices.

Tab. A 2.h: konnub. Mob. der Bräutigame zwischen US und MS (nach sozialer Herkunft). Zu- und Abstrom.

Tab. A 2.i/j: Konnubiale Mobilität zwischen den Mittel- und Oberschichten, Ass.index, Zu- und Abstrom.

Anhang

A 2.a-j Konnubiale Mobilität der Bräutigame nach deren sozialer Herkunft. Mobilität in und zwischen den Schichten, Zu- und Abstrom, erwartete Häufigkeiten und Assoziationsindices.

A 3.a-c Detailierte Darstellung der konnubialen Platzierung beruflich aufsteigender, absteigender und persistenter Bräutigame.

A 4.a-c Konnubiale Mobilität (Dienstmädchen und berufslose Bräuten).

1. Einleitung.

1. 1. Thematik und Fragestellung.

Dass gleich und gleich sich gern gesellen und Unterschiede sich gegenseitig anziehen, ist sicherlich jedem schon einmal zu Ohren gekommen. Dennoch würden wohl die meisten Menschen amüsiert aufmerken, wenn sie von der Heirat einer 20jährigen mit einem 80jährigen Unternehmer erführen; sie würden der jungen Frau wohl ausschließlich finan-zielle Interessen unterstellen, ohne eine romantische Gefühlsbeziehung auch nur in Er-wägung zu ziehen. Gleichfalls ungewöhnlich schiene die Verbindung zweier Individuen mit auf den ersten Blick sehr vielen Gemeinsamkeiten, z. B. zweier gleichaltriger, aus dem-selben Ort stammender, im selben Beruf und Betrieb tätiger Personen – etwa zweier Ver-käufer, Lehrer, Finanzbeamter etc. Müsste eine solche Beziehung nicht schrecklich lang-weilig sein? Und wenn ein britischer Kronprinz eine ‚Bürgerliche‘ zur Frau nimmt, über-schlagen sich die Berichterstatter anlässlich einer solchen ‚Märchenhochzeit‘.

In der Praxis überrascht also sowohl ein sehr hohes Maß an primär wahrnehmbaren Über-einstimmungen als auch an eben solchen Unterschieden in der Partnerwahl das Umfeld. 1 Ehen beflügeln aber nicht nur die Fantasie Außenstehender, sie sind auch historisch re-levant. Sie sind Schnittpunkte individueller, familialer und staatlicher Interessen; für das 19. Jahrhundert gilt das in noch stärkerem Maß als für die Gegenwart.2 Sie berühren die Sphären des Privaten und des Öffentlichen – der Kultur, der Gesellschaft, des Rechts, der Wirtschaft und der Religion.3 Sie sind gesellschaftliche Institutionen und Rechtsinstitute, sie begründen idealiter neue Familien und führen bestehende Verwandtschaften zusammen. Über die Ehe werden Erbregelungen, Rechte und Pflichten der Verbundenen und Ab-stammenden festgelegt. Sie bildet auch den Rahmen der Kinderaufzucht und -erziehung. Damit steht sie in historischer Perspektive „mitten im Herzen der Klassenbildung“.4 Bei einer Heirat zeigt sich überdies, wer wen als adäquaten Partner betrachtet, es widerspiegelt sich so die gegenseitige soziale Schätzung im Sinne Max Webers.5 Zu wissen, wer wen hei-ratet und wer wen nicht, ist also aufschlussreich, wenn man untersuchen möchte wie offen oder geschlossen eine Gesellschaft in Gänze oder in Teilen ist, wo Grenzen und Brücken in und zwischen Schichten bzw. sozialen Klassen liegen und wie unüberwindlich oder begeh-bar diese sind.

Daher stehen in dieser Arbeit zum einen die Ehe als soziale Praxis im Kontext der sozialen Platzierung und der sozialen Mobilität und zum anderen das Eheschließungsverhalten in der Stadt Halle im ausgehenden 19. Jahrhundert im Fokus des Interesses.

Das späte 19. Jahrhundert, die Zeit des Deutschen Kaiserreiches, gilt in der Forschung ge-meinhin als Epoche grundlegender Wandlungsprozesse. Neben der politischen Reichsein-heit und der Schaffung eines vor allem preußisch dominierten Staates, ist an die regional- und phasenverschobene, durch unterschiedliche Schwerpunkte gekennzeichnete (Hoch-) Industrialisierung und die mit ihr verbundenen berufsstrukturellen und arbeitsweltlichen Veränderungen zu denken, ferner an massives Bevölkerungswachstum samt aller damit ein-hergehender Probleme, an Verstädterung und Urbanisierung ganzer Regionen, an Migrati­onserfahrungen in bis dahin ungekanntem Ausmaß für große Teile der Bevölkerung sowie an sozialen Auf- und Abstieg ganzer Gruppen.6

Der Frage, wie sich diese Prozesse auf Arbeiter, Bürger, Stadt- und Landbevölkerung, das Familienleben, die Wohn- und Arbeitsverhältnisse etc. ausgewirkt haben, ob sich dadurch erhöhte oder verringerte Chancen der Lebensgestaltung ergaben, nahmen sich unzählige Bearbeiter unter verschiedenen Zielsetzungen an.7 Eheschließungen sind wegen ihrer Schlüsselstellung im Leben der Mehrheit der Bevölkerung integraler Bestandteil solcher Untersuchungen, stehen aber trotz ihrer hohen Aussagekraft bezüglich Binnenstrukturie-rung und Chancengerechtigkeit einer Gesellschaft jenseits der Erforschung der sozialen Mo-bilität selten im Mittelpunkt.8 Ein hohes Maß an beruflicher und konnubialer Mobilität, sei es nun Auf- oder Abstiegsmobilität, führt zur Auflockerung bestehender Strukturen und gestaltet etwas Neues, mithin die Ausgangslage der nächsten Generation. Ein hohes Maß an beruflicher Persistenz und konnubialer Endo- oder Homogamie – aus Traditionalismus oder als Schließungsstrategie gegenüber Aufsteigern – trägt wiederum zur Verfestigung bestehender Strukturen bei.9

In einer solchen Gemengelage aus Veränderung und Beharrung geschieht sozialer Wandel, findet durch die Eheschließung vermittelte, soziale Mobilität statt. Es ist anzunehmen, dass verschiedene soziale Gruppen unterschiedlich stark von diesen Mobilitätsprozessen er-griffen wurden und auf sie zu reagieren willens oder fähig waren.10

Während der Beschäftigung mit dem Thema galt das Interesse vordergründig den Fragen, wer wen warum heiratete und wie sich dieser Entschluss auf die Gesellschaft und auf die nächste Generation auswirkte.11 Gibt bzw. gab es Tendenzen zur Schließung oder Öffnung bestimmter städtischer Gruppen? Falls dem so war, warum, wodurch vermittelt und mit welchen Folgen? Und was bedeutete das für die soziale Mobilität der Stadtgesellschaft? Bestanden Zusammenhänge zwischen einer individuellen Mobilität – einer Berufskarriere bzw. einer an den eigenen Eltern gemessenen günstigeren oder nachteiligeren Berufsplat-zierung des Individuums – und der Wahl des Ehepartners? Stiegen Aufsteiger, mit anderen Worten, also auf der ganzen Linie auf und Absteiger ab? Wer stieg auf, wer ab? Welche Rolle kam dabei der Eheschließung zu, gab es Aufstiege durch die Ehe oder wurde durch Ehen lediglich der beruflich bereits erreichte Status des Bräutigams und der angeborene Status der Braut gefestigt? Welchen Einfluss hatten persönlicher Wille, die Familie, die Ver-wandtschaft, der Glauben und der Gesetzgeber auf die Eheschließung? Gab es überhaupt einen persönlichen Willen im Sinne der Individualisierungstheorie der jüngeren Soziologie oder handelte es sich bei der Partnerwahl eher um ‚Fehlerausschlussverfahren‘ in einem Netz institutionalisierter, verinnerlichter Wert- und Erwartungshaltungen? – Diesen Aspek-ten galt es nachzugehen.12

Die Wahl des Ehepartners hängt dabei nicht nur von eigenen oder familialen Platzierungs-strategien im Sinne einer Kosten-Nutzen-Rechnung ab, sondern in ebensolchem Maß von Anziehung, Emotionen, Möglichkeiten und Modalitäten des Kennenlernens, von außer-familialer und nachfamilialer Sozialisation durch ‚die Straße‘, peer groups, die Schule, Vereine und Kollegen.13 Es hing, so wissen wir aus unzähligen Lebensberichten gerade pro-letarischer Schichten, von lebenszyklischer Migration, von Entwurzelung und der Suche nach dem Heimatlichen in der Fremde, vom Grad konfessioneller Verankerung, aber auch von Schließung und Selbstausschließung im Sinne eines lebensweltlichen Distinktions-vermögens ab.14

Das Ziel dieser Arbeit ist es, Ehe als soziales Phänomen und als soziale Praxis begreifbar zu machen und anhand eigener empirischer Erhebungen städtische Heiratsmuster des aus-gehenden 19. Jahrhunderts in Halle zu untersuchen. Grundlegend ist dabei die Frage, wer wen heiratet und wen nicht – wer sich also im Sinne Webers sozial schätzte und wer nicht.15 Abgeleitet davon ist die Frage, inwiefern diese Schätzung vom Status der Eheschließenden abhing oder ob sie statusblind war, also ob ein Mann durch die Ehe aufsteigen oder durch die Ehe seinen beruflichen Aufstieg lediglich konsolidieren konnte und welche Möglich-keiten die in noch viel stärkerem Maße durch ihre soziale Herkunft definierten Frauen vergleichsweise hatten – plakativ gefragt: Liebten Frauen und Männer schichtübergreifend frei und romantisch oder doch ‚vernünftig‘, das heißt: durchaus nicht lieblos, aber doch sozial äquivalent?

Damit in Zusammenhang steht gleichsam die Frage, ob Aufsteiger überhaupt in ihrer Ziel-schicht heirateten, wobei zwischen Können und Wollen nicht immer unterschieden, wohl aber interpretiert werden kann, und ob beruflichen Absteigern in umgekehrter Richtung eine Heirat in die Herkunftsschicht als soziales Netz über dem Boden dienen konnte. 16

Eine völlig unvoreingenommene Grundfrage musste in diesem Zusammenhang bereits ver-worfen werden: Ob der klassifizierte Status des Bräutigams und der Braut überhaupt eine Rolle bei der Eheschließung spielten. Wenn dem nicht so wäre, gäbe es keine Heiratsmuster und es könnte die freie Liebesehe konstatiert werden – rechtlich stand dem nichts im Wege. Der empirische Befund zeigt aber ganz klar, dass eben das nicht der Fall gewesen ist. Deshalb einen Absenz von ‚Liebe‘ und reine ‚Geldheiraten‘ zu vermuten, ginge jedoch auch fehl.17 Mobilität fand schließlich in nicht unbeträchtlichem Ausmaß statt, es war jedoch keine Mobilität der großen Sprünge, sondern eher der „kleinen Schritte“.18 Insofern kann man vielleicht sagen, dass nicht immer Gleiche, aber fast immer Ähnliche einander heira-teten.19 Wo Brücken und Barrieren in und zwischen den Schichten und sozialen Klassen bestanden, wer also aktiv in die Mobilitäts- und Wandlungsprozesse eingebunden und wer davon ausgegrenzt war, ist eine weitere Leitfrage der empirischen Untersuchung.

Die Arbeit gliedert sich in zwei Hauptteile, einen theoretischen und einen empirischen. Diesen geht ein der Einleitung folgender Abriss zur Entwicklung der Institution Ehe im 19. Jahrhundert, ihrer Legitimation und Sanktionierung, ihrer Rolle im Leben der Mehrheit der erwachsenen Bevölkerung im Deutschen Kaiserreich voraus, um den rechts- und gesell-schaftshistorischen Rahmen der Abhandlung zu setzen.

Im darauf folgenden theoretischen Teil soll untersucht werden, wie Ehe als soziale Praxis funktioniert. Das bedeutet vor allem die Auseinandersetzung mit der äußerst vielseitigen Forschungsliteratur und den ihr inhärenten Methoden. In kritischer Auseinandersetzung mit Klassikern und neueren, vorrangig soziologischen Studien und ihren historischen Adap-tionen sowie phänomenologischen Abhandlungen wird so ein Modell zur Ehe im Kontext der sozialen Platzierung und sozialen Mobilität entwickelt. Dieses Modell integriert wesent-liche Forschungsansätze und synthetisiert sie auf einer übergeordneten Ebene. Es soll der Beantwortung der Frage dienen, wie Ehen zustande kommen, was dabei vergemeinschaftet wird und wie sich ein solcher Entschluss auswirkt. Es soll Ursachen und Wirkungen einer Ehe begreifbar machen.20

Im sich daran anschließenden empirischen Teil, dem Kernstück der Arbeit, gilt es zunächst, die Grundlagen und Methoden der eigenen Datenerfassung und -bearbeitung darzustellen.

Dazu wird eingangs die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Stadt Halle im 19. Jahr-hundert skizziert. Auch wenn hier keine Lokalgeschichte geschrieben werden soll, sind diese Ausführungen dem Verständnis dienlich. Im Anschluss wird die Quellenbasis, das vier-bändige Eheregister der Stadt für das Jahr 1895 mit insgesamt 853 Eheschließungen, mit ihren Möglichkeiten und Einschränkungen kritisch analysiert.21 In einem nächsten Schritt werden eingehend die angewandten Methoden dargelegt.

Den Hauptgegenstand des empirischen Teiles bildet eine Mobilitätsanalyse.22 Dazu wurden zunächst alle verfügbaren Berufsangaben dreistufig zahlencodiert und anschließend auf unterschiedlichen Aggregationsebenen klassifiziert, da davon ausgegangen wird, dass diese Informationen eine hohe Aussagekraft bei der Einschätzung der Lage, der Lebensgestaltung und der Lebenschancen ihrer Berufsinhaber beanspruchen können.23

Auf dieser Grundlage werden die beruflichen und konnubialen Platzierungsmuster unter-sucht. Dabei stehen die Fragen im Vordergrund, wer wen zum Zeitpunkt der Eheschließung als sozial ebenbürtig, als passend betrachtete und welche Rolle dem Berufsstatus des Bräutigams dabei gemessen an seiner eigenen und der sozialen Herkunft seiner Braut zu-kam. Gängige Forschungsthesen, etwa nach vormodernen, ständischen Heiratsmustern im Handwerk, nach der lokalen Existenz einer kaum zu überwindenden ‚Kragenlinie‘ zwischen abhängig und/oder manuell und selbständig und/oder nicht-manuell Tätigen sowie nach der Existenz, respektive der Nicht-Existenz von Fraktionen innerhalb der sozialen Schichten, sollen so diskutiert werden.24

In Ergänzung dazu werden die Eheschließenden hinsichtlich ihres Alters, ihrer geografischen Herkunft und ihrer Konfessionszugehörigkeit untersucht. Dieses Vorgehen hat zum Ziel, jen-seits der vom Beruf abgeleiteten Statuszuweisungen liegende Faktoren zu berücksichtigen, die sich auf die Attraktivität potentieller Heiratskandidaten ausgewirkt haben könnten.25 Darüber hinaus sollen diese Exkurse helfen, hallesche Heiratsmärkte plastischer zu be-schreiben.26

Im Ergebnis bietet die Arbeit damit einen theoretischen Zugang zur Thematik mit vielfäl-tigen Anknüpfungspunkten und zugleich einen konkreten, zwar nur punktuellen, aber den-noch repräsentativen Einblick27 in die halleschen Verhältnisse und somit ins Innerste einer Gesellschaft: in die gegenseitige Schätzung ihrer Mitglieder in einem doppelten Sinn der Wertschätzung und der Taxierung.28 Wer sich als zusammengehörig begriff, wer zu einer Gruppe gehörte und wer als Neuling in ihr akzeptiert wurde bzw. wer nicht, wer aus-geschlossen oder als Emporkömmling zurückgewiesen wurde, welche Gruppen offen standen und welche sich selbst rekrutierten, manifestiert sich in den Eheschließungen wie vielleicht in keiner anderen sozialen Praxis.

Damit kann exemplarisch das Gefüge aus Beharrung und Öffnung in einer jungen Großstadt im Kaiserreich beschrieben werden. Wenngleich damit keine grundlegend neuen Wege be-schritten werden, kann so doch das Netz vergleichbarer Studien ein wenig verdichtet und der rheinisch-westfälische Forschungsschwerpunkt ein wenig nach Mitteldeutschland ver-lagert werden.29

1. 2. Die Ehe als Rechtsinstitut und gesellschaftliche Institution im 19. Jahrhundert.

In diesem Abschnitt soll in reduzierender, abstrahierender Darstellung die Entwicklung des Ehe- und Familienrechtes in Preußen, dem Rechtskreis eigener empirischer Untersuchung, behandelt und auf den Charakter der Ehe als gesellschaftlicher Institution gefolgert wer-den.30

Hartmut Esser skizziert in den ‚spezielle[n] Grundlagen‘ der Soziologie den Begriff der Institution als „eine Erwartung über die Einhaltung bestimmter Regeln, die verbindliche Geltung beanspruchen“.31 Ferner mache der Geltungsanspruch, also – so Esser Durkheim folgend – die gesellschaftlich sanktionierte Einhaltung bestimmter Verhaltensweisen, nicht allein die bloße Regelmäßigkeit bspw. eines Wochenmarktes, die Institution zur Instituti-on.32

Entscheidend ist also die Existenz einer gesetzten Norm, die Verhaltenserwartungen und deren Einhaltung nach sich zieht und Verstöße sanktioniert. Oder, frei nach Weber: Der Glaube an die Existenz einer legitimen Ordnung bedingt die Orientierung an einer legitimen Ordnung, wodurch sie Geltung erlangt.33 – Worin besteht nun der institutionelle Charakter der Ehe und warum ist dieser vermeintlich so private Akt institutionalisiert? Ehen sind Ver-bindungen zwischen Familien und begründen ihrerseits neue Familien mit weitreichenden Rechten und Verpflichtungen.34 Das Eherecht kann dem einerseits gerecht werden, kann dem aber auch zuwider laufen, wenn es sich nicht den Gegebenheiten sozialen Wandels anpasst.35

1. 2. 1. Das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten (ALR).

So spiegelt das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten (ALR) von 1794, dessen Bestimmungen bis zum Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) am 1. Januar 1900 Gültigkeit besaßen einerseits den Gedanken der preußischen Aufklärung wider: Die Ehe wird als naturrechtlicher Vertrag zwischen Gleichen zur Erreichung definierbarer Ziele – im Geist des preußischen Populationismus der „Erzeugung und Erziehung der Kinder“ und „zur wechselseitigen Unterstützung“36 – betrachtet. Gemäß diesen Maximen war der Vertrag bei Nichterreichen der Ziele lösbar, d. h., wenn Nachwuchs ausblieb oder die zur Ehe führenden, explizit auch rein ökonomischen Umstände sich als irrig erwiesen.37 Kein Hinweis auf ‚Liebe‘ oder ‚Zuneigung‘ fand Eingang in die familienrechtlichen Bestimmungen des ALR.38 Als Novum des späten 18. Jahrhunderts kann die Berücksichtigung des per-sönlichen Glückseligkeitsstrebens gewertet werden; wenn die Ehe kinderlos und zerrüttet war, konnte sie aufgrund gegenseitiger Abneigung getrennt werden.39

Andererseits war das ALR stark den wirtschaftlichen Gegebenheiten des vorindustriellen Preußen um 1800 verhaftet. Dies manifestiert sich in den, die hausväterliche Autorität stärkenden, Bestimmungen über die ausschließlich männliche Verfügung über alles in die Ehe eingebrachte materielle Gut und die generelle Vormundschaft über die Frau bzw. über die Kinder bis zu deren Großjährigkeit.40 Die Frau wurde faktisch unter den Bestimmungen des ALR vom Zeitpunkt ihrer Heirat an zur eingeschränkt geschäftsfähigen Person, rechtlich vertreten durch Ihren Ehemann, den ‚Hausvater‘.41

1. 2. 2. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

In Facetten anders verhält es sich im Familienrecht des BGB, an dem in mehreren Kommis-sionen verstärkt seit den 1870er Jahren gearbeitet wurde.42 Dort wird die Ehe zum Selbst-zweck erklärt. Kinder werden zwar unausgesprochen als integraler Bestandteil einer Ehe angesehen, jedoch war die Kinderlosigkeit eines Paares kein Scheidungsgrund. Materielle Erwägungen, die im ALR als akzeptables Eheeingehungsmotiv erfasst waren, fehlten im BGB.43 – Was war passiert? Hatte sich die Eheauffassung im ‚langen 19. Jahrhundert‘ vom Naturrechtsvertrag zum individuellen Akt gewandelt?

Weder im materiellen Güterrecht, noch in der Stellung des Ehemannes als Haushaltsvor-stand bzw. als Familienoberhaupt hatte es essentielle Änderungen gegeben.44 Was sich geändert hatte, waren neben den ideellen Voraussetzungen einer Ehe auch die wirtschaft-lichen Realitäten und das, was in älteren Studien als ‚Bevölkerungsweise‘ bezeichnet wird.45

Das bedeutet zum einen, dass an die Stelle normierter Eheschließungsmotive die ‚Liebe‘ trat – ein romantisches Konzept intellektueller Eliten, das seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts mediale Verbreitung und breite Aufnahme in bürgerlichen Kreisen fand und dort in Koinzidenz mit den wirtschaftlichen Gegebenheiten im Bürgertum zur Aus-prägung eines spezifisch bürgerlichen Partnerschafts- und Familienideals beitrug, das in der Folge eine enorme Ausstrahlung auch auf unterbürgerliche Schichten ausübte.46

Wie E. Kapl-Blume zeigen konnte, lässt sich diese Entwicklung auch in den zeitgenössischen Lexika, gewissermaßen als Spiegel der im Bürgertum allgemein gültigen und Verbindlichkeit beanspruchenden Normen, nachzeichnen.47 Beachtenswert ist der Siegeszug dieses bürger-lichen Ideals und seine Erhebung zur gesellschaftlichen Norm; auch zur Rechtsnorm mit dem damit verknüpften Geltungsanspruch.48 Aus den im ALR vertragsrechtlich normierten Ehemotiven war die Generalklausel der „ehelichen Lebensgemeinschaft“ mit dem Ziel „das sittliche Wesen der Ehe“ zu befördern, geworden.49

Im Verlauf des 19. Jahrhundert, vor allem in dessen zweiter Hälfte, hatte sich Deutschland, mit regionalen Phasenverschiebungen und unterschiedlichen Schwerpunkten, zum urbani-sierten Industrieland entwickelt. Damit einher ging neben einer erhöhten Mobilität der Be-völkerung, der Verstädterung ganzer Regionen, technischen Neuerungen und der Entste-hung wirklicher Massengewerke eine sich bereits zuvor abzeichnende Trennung von Pro-duktion und Konsumtion.50

Das BGB berücksichtigt diese Umstände, indem es der erhöhten Mobilität und der frühen wirtschaftlichen Selbständigkeit großer Bevölkerungsgruppen Rechnung trägt und den im ALR fixierten elterlichen Konsens bei der Eheschließung abschafft, genauer gesagt die dies-bezüglichen Bestimmungen des Reichspersonenstandsgesetzes von 1875 beibehält, also das elterliche bzw. vormundschaftliche Einverständnis für Männer ab dem 25. und Frauen ab dem 24. Lebensjahr aussetzt.51

Der ‚Niedergang des ganzen Hauses‘ charakterisierte gleichsam das 19. Jahrhundert.52 Das ‚Haus‘ zerfiel und wurde zur Wohnung, die der bürgerliche Mann morgens verließ, um einer außerhäuslichen Erwerbsarbeit nachzugehen, während die idealisierte bürgerliche Frau daheim die Kinder hütete, schöngeistigen Betätigungen nachging oder das oft knappe Bud-get verwaltete.53

Ideologisiert wurde diese Funktionsteilung in der öffentlichen Debatte nicht wie im ALR mit einem Verweis auf die naturrechtlich begründeten, verschiedenen Aufgaben von Mann und Frau im ‚Haus‘, sondern durch Biologismen. So wurde das passive, häusliche der vermeint-lich schwachen Frau, das aktive, weltgewandte, kämpferische dem Mann zugewiesen.54 Der Mann wurde idealiter zum Alleinversorger, zur „Ulme für das schwankende Efeu“.55 Diese Geschlechtscharaktere fanden ihren Niederschlag zum Beispiel in der gemessen am ALR noch verstärkten Rechtsunmündigkeit der verheirateten Frau im BGB.56

1. 2. 3. Folgerungen.

Damit soll in stark vereinfachter Form auf dreierlei hin gearbeitet werden. Erstens, dass die Vorstellungen über eine gesellschaftliche Institution ihrem Zeitgeist entstammen – einem nur schwer gänzlich zu zerlegendem Amalgam aus der Realität geschuldetem Pragmatismus sowie gewohnheitsmäßigen und religiösen, auch regionalen Vorstellungen, Traditionen und Konventionen.57 Diese Vorstellungen sind zweitens wandelbar, verändern sich also im Zuge bspw. sich ändernder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen der Existenzsicherung, da diese Anpassungsleistungen nach sich ziehen und somit u. a. traditionelle Praktiken obsolet wer-den lassen.58

Mit, durch und neben strukturellen Veränderungen gehen aber auch, drittens, ideelle Ver-änderungen vor sich.59 Der Gesetzgeber reagiert darauf. Im Sinne der Neuregelung des ehe-lichen Güterrechtes oder der Emanzipation der Kinder kann das sinnvoll sein. Doch darüber hinaus bemühte sich die BGB-Kommission, ideellen Werten, also romantischer bzw. ‚ver-nünftiger Liebe‘, normativen Wert zu geben. Damit wurde ein im Kern und vor allem in seinen speziellen Artikulationsformen bürgerliches Elitenkulturideal zur Institution und so-mit zum Inbegriff des Legitimen und Erstrebenswerten, zum sanktionierbaren Anspruch.60

Komplikationen ergaben sich daraus in zweifacher Hinsicht. Erstens, in jenen Gruppen, bei denen das bürgerliche Kulturideal ‚Liebe‘ keinen oder noch keinen Zugang gefunden hatte und zweitens, für jene Paare, deren eheliche Liebe sich als nicht dauerhaft erweisen sollte.61 ‚Wilde Ehen‘ in den Unterschichten, Sittenverfall und die ‚Krise der Ehe‘, also Scheidung, Ehe-Unlust und Dandytum, galten zeitgenössischen Beobachtern als geradezu symptomatische Zerfallserscheinungen.62

Das BGB, und hierin liegt seine philosophische Schwäche im Eherecht, reagierte darauf, indem es nach Institutionalisierung des Nicht-Greifbaren, des Ideellen, das juristisch Hand-habbare setzte. Gemäß der Devise: ist die Ehe inhaltsleer, so muss zumindest ihre Form gestärkt werden.63 Das extrem restriktive Scheidungsrecht des BGB und sein liberales Ehe-schließungsrecht spiegeln diesen Antagonismus wider.64 Substantiell und juristisch nach-vollziehbar, liegt dem die Angst zu Grunde, durch ein liberales Scheidungsrecht die Stabili-tät der Familien als Sozialisationsorten der Kinder und Garanten der weiblichen und männ-lichen Moral zu gefährden und damit eine Entwicklung zu forcieren, wie man sie im proleta-rischen Milieu bereits verwirklicht glaubte.65

Auch ist es bezeichnend, dass die Scheidung dem BGB nach von einem Staatsanwalt ver-handelt wurde und mit der strafrechtlichen Verurteilung eines der Ehegatten endete, wäh-rend dem ALR nach Scheidungen als Zivilprozess mit Schuldfeststellung verhandelt wur-den.66 Dem Staat lag sehr viel daran, bestehende Ehen zu erhalten, da der Form, nicht zwin-gend dem Innenleben nach, stabile Ehen und Familien als staatstragend und sozial befrie-dend angesehen wurden.67 In der zeitgenössischen Diskussion kommt das axiomatisch zum Ausdruck, wenn die Ehe als „,sittliche[s] Erziehungsmittel‘ …im Kampf gegen ‚Socialdemo-kratie und Anarchismus‘“ bezeichnet wird.68

1. 2. 4. Zusammenfassung.

Ehen vermitteln Allianzen und ziehen Deszendenzen mit entsprechenden Erb-, Fürsorge- und Gehorsamspflichten der Gatten(familien) zueinander und der Kinder gegenüber den El-tern und umgekehrt nach sich. Die Modi, in denen diese Akte stattzufinden haben, regelt der Gesetzgeber in Akzeptanz realer Umstände und – im BGB – unter einer erzieherischen, sozial-disziplinierenden Ägide. Die ideellen Grundlagen entstammen dabei zeitgenössischen kulturellen Strömungen, aber auch langer christlicher, ländlicher, ständischer Tradition so-wie der Reaktion auf strukturelle Gegebenheiten in einer verstärkt in Bewegung geratenen Gesellschaft.

Preußens Eherecht im 19. Jahrhundert wurde so durch seine Mittelstellung zwischen zwei Rechtscodizes charakterisiert – dem des populationsfreundlichen ALR einerseits und dem des im Entstehen begriffenen, national-konservativ dominierten, ordnungspolitischen BGB andererseits.69

Formal war das preußische Eheschließungsrecht im 19. Jahrhundert vergleichsweise liberal. Da es schon früh die Voraussetzungen zur Heirat von denen der Gewerbeausübung und An-siedlung trennte, da es auch nie einen politischen Ehekonsens umsetzte, also nicht regle-mentierte, wer wen heiraten durfte, lagen die Verehelichungsquoten in Preußen, gemessen an vielen süddeutschen Staaten vor der Einführung des Reichspersonenstandsgesetzes 1876, vergleichsweise hoch.70 Prinzipiell ermöglichte dieses Reichsgesetz jeder volljährigen, ehemündigen, geschäftsfähigen Person, unabhängig von Einkommensverhältnissen und Konfessionszugehörigkeit, die Ehe einzugehen; von einigen Reservatrechten für das König-reich Bayern und für Militärangehörige einmal abgesehen.71

Zu heiraten wurde so seit dem dritten Viertel des 19. Jahrhunderts im Deutschen Reich in zunehmendem Maß eine Erfahrung, die die Mehrheit der Bevölkerung machte.72 Mit der Abschaffung politischer Ehekonsense und der Etablierung der obligatorischen Zivilehe wurden restriktive Schranken und formale Kompetenzstreitigkeiten beseitigt, zugleich aber auch Alternativen zur Ehe, etwa das unverheiratete Zusammenleben, kriminalisiert und zum Teil auch geahndet.73 Erwachsene, rechtsfähige Bürger konnten so, wenn sie sozial respektabel bleiben wollten, keine jenseits der bürgerlichen Zivilehe existierende Lebens- und Geschlechtsgemeinschaft unterhalten. Es gab also einen formalen und medial ver-mittelten, inhaltlichen Konformitätsdruck bezüglich der Ehe auf weite Teile der Bevölke-rung.74

A. Theoretischer Teil.

2. Ehe als soziale Praxis.

In diesem Teil der Arbeit geht es darum, einige Einblicke in die facettenreiche Forschungs-literatur zu geben. Es geht dabei neben der Vielfältigkeit der Ansätze – die Ehe berührt schließlich sehr viele Lebensbereiche und Interessensphären – um grundlegende Zugänge. Was misst man, wenn man Ehen untersucht bzw. was untersucht man damit eigentlich, ist eine Frage. Wie man verstehen kann, was man misst, wie Ehe funktioniert, wie sie zustande kommt und wie sie wirkt, ist die zweite, nur auf den ersten Blick banale Frage.

2. 1. Zugänge zur Thematik.

2. 1. 1. Forschungs- und Literaturüberblick.

„Wer sich die Ehe vornimmt, handelt sich eine Welt ein. Die der Politik und der Ökonomie und die der Phantasie, die der Köpfe und die der Herzen“, bilanziert Caroline Arni ihre äußerst anregenden Untersuchungen über die ‚Krise der Ehe um 1900‘.75 Entsprechend viel-gestaltig erstreckt sich vor dem suchenden Bearbeiter eine Forschungslandschaft, die seit über 200 Jahren von Gesetzgebern, Philosophen, Wirtschaftswissenschaftlern, Statistikern, Medizinern, Biologen, Soziologen und Historikern verschiedener Subdisziplinen entsprech-end ihren sich wandelnden Paradigmen und Fragestellungen in Abgrenzung gegeneinander und im Dialog miteinander gestaltet wurde und wird. 76

Wenn man die Eheschließung bspw. als Ergebnis strukturalistischer Prozesse versteht, wird man empirische Heiratsmuster kritisch gemäß oder entgegen den Konzepten der (Proto-) Industrialisierung und Urbanisierung je nach Untersuchungsraum, -zeitspanne, und -kontext mit Familienökonomien, Erbregelungen und Konjunkturzyklen sowie Änderungen der Berufs- und Wirtschaftsstruktur zu erklären versuchen. In dieser Tradition stehen in der deutschen Forschung die meisten seit den 1970er Jahren aus sozialgeschichtlichen Wurzeln erwachsenen historisch-demographischen und der Historischen Familienforschung zuzuord-nenden Arbeiten, aber auch Übersichtswerke zur Geschichte der Familie.77

Die Analyse von Eheschließungsmustern und -strategien in der gegenwärtigen Forschung bleibt im deutschsprachigen Raum traditionell im Bereich der Geschichtswissenschaften, insbesondere der Historischen Demographie und der Sozialgeschichte, auf das 18. und frühe 19. Jahrhundert, ferner auf ländliche und kleinstädtische Räume beschränkt.78 Unter-suchungen zum späten 19., zum 20. Jahrhundert und zu urbanen Räumen hingegen sind oft Gegenstand phänomenologischer Arbeiten, bspw. zur Urbanisierung oder zur Migration, oder Teil von Epochendarstellungen, in denen der Ehe keine zentrale Aufmerksamkeit ge-widmet wird.79

In solchen kleinen, frühmodernen Orten – aufgrund der Quellenüberlieferung meistens in Hessen oder Baden-Württemberg gelegen – ist soziales Handeln überschaubar. Das von David W. Sabean untersuchte Neckarhausen bspw. bewohnten zu keinem Zeitpunkt mehr als 500 Einwohner. Dadurch werden methodische Zugänge möglich, die sich für die Ge-samtheit einer Stadtbevölkerung über einen längeren Zeitraum nicht umsetzen lassen.80

Eine alltagsgeschichtliche Darstellung des Heiratsverhaltens, z. B. der ländlichen Bevölke-rung in vor- und frühmodernen Zeiten mit einem eher kulturgeschichtlichen Zugang, wird gleichfalls auf die Rahmenbedingungen der Familien-, bessergesagt der Hausökonomie ver-weisen, wird den Fokus der Interpretation aber auch auf kulturelle Besonderheiten im Sinne religiöser, regionaler und lokaler Praktiken richten und so ein nicht allein auf die Sphäre des Funktionalen und des Strukturalistischen begrenztes Bild zeichnen.81 In diese Kategorie fallen auch etliche vor allem kultur- und klassengeschichtliche Studien über die inter-ependente Entwicklung bestimmter Bevölkerungsteile und deren als gruppenspezi-fische Strategien interpretierte Eheschließungsmuster.82

Die Zugänge können dabei sowohl über quantitative als auch qualitative Quellen erfolgen; der Fokus kann auf einer Mikro- oder, komparativ, auf einer Makroebene liegen.83 Biogra-fische und netzwerkanalytische Studien zu den Beziehungsgeflechten einzelner Familien und Verwandtschaften, vermittelt durch deren Erbgänge, Heiraten, Amtshilfen etc. sind in diesem Zusammenhang zu nennen.84

Dieses oft diffus Scheinende, das den sozialgeschichtlichen Zweigen den Vorwurf der Me-thodenlosigkeit bzw. -schwäche einbrachte, ist mittlerweile selbst zur Forschungsgeschich-te geworden. Aktuelle Zugänge bedienen sich relativ frei multidisziplinarer Konzepte und modifizieren sie ihrer eigenen Fragestellung gemäß. Die Vergleichbarkeit vieler Studien er-leichtert das nicht unbedingt, doch bereichert das Erkenntnispotential.85

Inspiriert durch Erkenntnisse, Methoden und Fragestellungen der Soziologie, ihrer Subdis-ziplinen, und kulminierend in ihren Schnittmengen zur Sozialgeschichte, der Historischen Sozialforschung sowie der Mobilitäts- und der Ungleichheitsforschung, entstanden zahl-reiche Abhandlungen zu sozialen und familialen Platzierungsstrategien und deren Verwirk-lichung durch Berufswahl und Konnubium bzw. zu sozialen Klassenbildungsprozessen und zum Zusammenhang von Wirtschaftsstruktur, respektive Familienökonomie und Heiratsver-halten.86

Im Kontext multivariater statistischer Analyseverfahren in der internationalen Mobilitäts- und Ungleichheitsforschung spielt die Ehe eine zentrale Rolle bei der Beschreibung und Interpretation der Vermittlung, Veränderung und Perpetuierung sozialer Lagen.87

Deskriptive und analytische Konzepte, allen voran Klasse, Stand, Schicht und soziales Milieu, die in der Soziologie zahlreiche Aktualisierungen erfahren haben, um sie für die Unter-suchung moderner Gesellschaften operationalisierbar zu machen, versuchen die keines-wegs immer offensichtlichen Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Dimensionen zu abstrahieren. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an Max Webers Überlegungen zum Verhältnis der vorrangig durch Einkommen und Besitz generierten Klassen zu denen des durch soziale Ehre – oder, mit anderen Worten, teils aktuelle, teils historische, teils obso-lete Prestigevorstellungen und deren erfolgreich durchgesetzte Geltungsansprüche – erzeugten Standes. Beide Kategorien stehen je nach Kontext nebeneinander, oftmals be-dingen sie sich aber auch und überlagern sich.88 Auch sind Webers Konzepte von Klasse und Stand nicht unvereinbar mit Bourdieus Konzepten des Habitus und des Feldes, wenn auch die Schwerpunkte verschoben sind.89

Darüber hinaus bietet die aktuelle Forschungslandschaft eine Vielzahl interdisziplinärer An-sätze an, um den Themenkomplex um Ehe und Familie zu entwickeln. Untersuchungen zur Attraktivität, zum Schönheitsideal in bürgerlichen und proletarischen Schichten, zur Sexual-moral, zur Ökonomie der Eheschließung, zur Eheanbahnung – also den Modi des Kennen-lernens und der Paarbildung – und viele weitere mehr, seien hier lediglich genannt.90

Je nach Fokus entstanden und entstehen so Studien zur Rolle der Frau im Eherecht, zur Ent-wicklung des Ehe- und des Scheidungsrechtes und dessen Auswirkung auf die Eheauf-fassung, zur Konstituierung der Geschlechtscharaktere und zur Genesis der ehelichen, manchmal romantischen, manchmal ‚vernünftigen‘ Liebe.91

Eine Trennschärfe in der Kategorisierung wird sich in Einzelfällen nicht realisieren lassen; dafür sind die Fragestellungen der Forscher zu weitreichend. David W. Sabeans Studien über das kleine schwäbische Neckarhausen bspw. ging methodisch die Erfassung der ‚natür-lichen Bevölkerungsbewegung‘, d.h. der Geburten, Heiraten und Todesfälle sowie der Be-sitzstände der lokalen Familien über einen Zeitraum von mehreren Jahrhunderten voraus.92 Offensichtlich erging es ihm dabei auch wie so vielen seiner Kollegen, die sich – frei nach Arni – die Ehe vornahmen und sich eine Welt einfingen: Untersuchungen zu dörflichen Hei-ratsmustern folgten solche über die zunehmende Bedeutung der Verwandtschaft bzw. der Ehe unter verwandten Ortsoberschichtenangehörigen unter Berücksichtigung der Verflech-tung von Ehe und wirtschaftlichem Wandel in der frühindustriellen Phase des Ortes. Ferner richtete Sabean seine Aufmerksamkeit auf das gewissermaßen Zwischen-menschliche, das Paarbildende: die Ästhetik.93

Dieser soziale Code, der Bourdieus Begriff des Geschmacks und des Distinktionsvermögens durchaus nahe steht94, vermittelt schichtspezifisch wer wen überhaupt als Partner für eine Eheschließung – die nichts weiteres als die einzig legitime, respektable und zugleich nor-mierte, das heißt institutionalisierte Form der Partnerschaft im 19. Jahrhundert darstellte – in Betracht zog. Letztlich versuchte sich Sabean an einer großen, auch die Ehe integrie-renden Synthese zur Entwicklung der Verwandtschaft, ‚Kinship in Europe‘.95

Facettenreich gestaltet sich neben der sozial- und wirtschaftsgeschichtlichen Literatur und der ihrer Subdisziplinen, wie zum Beispiel der Frauen- und Geschlechtergeschichte, auch die der Übersichtsdarstellungen zum ‚langen 19. Jahrhundert‘ bzw. zum Deutschen Kaiserreich, zur Geschichte der Familie, zur Urbanisierung und zur Migration als die Ehethematik gleich-falls tangierende Aspekte.96

Heidi Rosenbaum, um nur auf eine solche Arbeit exemplarisch einzugehen, leitete von der Überlegung ausgehend, dass die materielle Lage einer Familie ihre Form typisiere, ver-schiedene, durch ökonomische Determinanten geprägte, bspw. durch hohes bzw. niedriges Heiratsalter und hohe bzw. niedrige Kinderzahl charakterisierte Familienformen ab.97 Rolf Gehrmann bemerkt dazu sehr treffend in seiner einleitenden Revision des Forschungs-standes, dass solche „abstrakte[…] Funktionslogik“ die Diskussion zwar anregen könne, je-doch fehl gehe, wenn der Blick auf Alternativen dadurch versperrt und die historische Reali-tät daran gemessen werde.98

Außerdem gibt es eine Fülle von Abhandlungen zur Lage, zu den Mentalitäten, zur Entwick-lung und zum Sozialverhalten – darunter fallen auch Eheschließungen – einzelner sozialer Gruppen im ländlichen und städtischen Raum; seien es, ‚die Arbeiter im Deutschen Kaiser-reich‘, ‚das Bürgertum‘ – in Gänze und in seinen Fraktionen der Unternehmer, Bildungs- und Kleinbürger, ferner ‚die Angestellten im Industrialisierungsprozess‘, ‚der Aufsteiger‘‚ ‚ländliche Unterschichten‘, Handwerksgesellen und -meister als ‚radikale Mitte‘, ‚die deutsche Beamtenschaft‘, Dienstmädchen etc.99

Grundlegend muss festgehalten werden, dass es die beispielhafte Untersuchung über die Ehe als soziale Praxis nicht gibt. Jede Untersuchung hat ihre eigenen Erkenntnisinteressen und Methoden, ihre je eigenen, meist multidisziplinaren Zugriffe und Quellen, fühlt sich mehr der Soziologie oder der Historischen Demographie verhaftet oder aber auch einer, wenn nicht mehrerer jener Mischformen in einem weiten Feld aus historischen, sozial-wissenschaftlichen, juristischen und sogar naturwissenschaftlichen Ansätzen.100 Vielfach sind diese Zugänge nicht unvereinbar, das heißt, sie ergänzen, überlagern oder durch-dringen sich. So steht, um ein weiteres Beispiel anzuführen, Bourdieus Kapitaltheorie, nach der jeder Akteur, einem Spieler gleich, die ihm gegebenen Kapitalsorten so gewinnbringend wie möglich im sozialen Feld verhandelt, nicht in scharfer Abgrenzung zur wirtschafts-wissenschaftlichen Kompensationstheorie bzw. zur Austauschtheorie.101

2. 1. 2. Kurze Bilanz einer Forschungsgeschichte.

Wie gezeigt werden sollte, gibt es viele Möglichkeiten, sich der Ehethematik zu nähern. Grundlegend unterschieden sich dabei die Zugänge der aus der Historischen Demographie und der Soziologie hervorgegangenen Disziplinen von den stärker an qualitativen Quellen orientierten Zweigen der Sozialgeschichte. Während die Erstgenannten die Auswertung und Organisation empirischer Daten nach nachvollziehbaren, sinnvollen Kriterien betrieben, um die Ergebnisse als strategisches oder prädisponiertes Handeln zu interpretieren, ging es den sozial-, mentalitäts- und kulturgeschichtlich interessierten Forschern vorrangig um das Ver-stehen sozialer Prozesse und Entscheidungen.102 Es gab so über einige Jahrzehnte einen gewissen Antagonismus zwischen der Messung sozialer Praxis, auch ganz konkret der Ehe, und dem Bemühen, ihre Mechanismen und Motivationen zu verstehen. Diese Kluft schließt sich seit etwa 30 Jahren mehr und mehr und erfuhr dabei immer wieder handlungstheore-tischen Impetus durch die Soziologie, aber auch methodische Aktualisierungen sui generis und Phasen der Revision.103

So wurde John Hajnals initiale Darstellung des europäischen Heiratsgeschehens durch die Größen Heiratsalter und Ledigenquote mittlerweile weitestgehend modifiziert104 ; von einer einfachen Ost-West-Scheidung und einer allgemeinen Akzeptanz idealtypischer vormoder-ner Sozioökonomien, wie sie sich in Brunners ‚Haus‘ manifestieren, liest man in der For-schungsliteratur seit den späten 1970er Jahren kaum mehr etwas.105 Stattdessen verlager-te sich der Fokus in den verschiedenen empirisch arbeitenden Disziplinen in den letzten drei Jahrzehnten auf Lokaluntersuchungen mit entsprechender Herausstellung lokaler und regionaler Bedingungen zur Herausbildung spezifischer Muster und Strategien; so schon et-was früher bei Knodel und Maynes in ihrer Untersuchung zu städtischen und ländlichen Heiratsmustern im Deutschen Kaiserreich.106

Mit der Akzeptanz und Integration qualitativer Konzepte, etwa dem der Liebe und der Äs-thetik, aber auch dem des Habitus, in den sozialgeschichtlich geprägten Richtungen, be­gann eine lebhafte Diskussion um die erkenntnistheoretische Erschließung und Operationali-sierung dieser Konzepte im Kontext der Analyse sozialer Praktiken, die stark durch marxis-tische und weberianische Klassenbegriffsmodifikationen, durch funktionalistische und strukturalistische Schichtkonzepte107 und die Akzeptanz bzw. Ablehnung der Konzepte der (Proto-) Industrialisierung, der Urbanisierung und der Individualisierung als Erklärungsan-sätzen sowie dem Postulat der ‚Nivellierten Mittelstandsgesellschaft‘ geprägt waren.108

Das alles ist mittlerweile Forschungsgeschichte. Methodische und theoretische Hardliner gibt es kaum noch. Multidimensionale Zusammenhänge, etwa in Form von Familienrekon-stitutionen und Netzwerk-Cluster-Analysen, aber auch synthetisierende Konzepte, bspw. des Kontaktes als klassenkonstituierendem Faktor oder die interviewbasierte Operationali-sierung des Bourdieu’schen Habituskonzeptes zur Rekonstruktion historischer Handlungs-dispositionen, dominieren das aktuelle Forschungsgeschehen.109

Es geht in Synthesen dieser Art also letztlich immer darum, Muster zu erfassen und ihr Zu-standekommen als Gemengelage aus quasi mechanisch-unterbewusstem oder zielorien-tiert-strategischem Handeln zu interpretieren, wobei die angelegten Maße gröber, als simple Verehelichungsquote, oder feiner, als individuelle und kollektive Faktoren in mehr-stufigen Entscheidungsprozessen, sein können.110

Europäische Vergleichsstudien zu sozialen Praktiken, vor allem zu den Eheschließungen his-torischer Gesellschaften, fallen dabei durch den massierten Einsatz komplexer statistischer Verfahren auf, während diese in der deutschsprachigen historischen Forschung eher selten Anwendung finden. Darin zeigt sich – wie G. Fertig feststellte – die größere Nähe der west- und nordeuropäischen historischen Sozialforschung zu den Naturwissenschaften.111 Einer-seits lassen sich so komplizierte Zusammenhänge, bspw. der Zugezogenen-Status in Verbin-dung zur Konfession, zum Beruf, zur Anwesenheit der Eltern am Ort sowie Bevölkerungsre-lationen möglicher Partner in ihrer Auswirkung auf die Chance einen ähnlich platzierten ein-heimischen Ehepartner zu finden, darstellen.112

Andererseits muss angesichts des nicht unerheblichen Aufwandes und der in diesen Be-langen oft rudimentären Ausbildung der meisten Historiker abgewogen werden, ob die Be-schreitung dieses Weges gerechtfertigt ist oder ob derartige Verfahren nicht zur Diffusion der Ergebnisse führen.113 Das bedeutet, dass, wenn bspw. die konfessionellen Eheschlie-ßungsmuster einer diesbezüglich heterogenen Stadt untersucht werden sollen, es vollends genügen kann, die Fallzahlen abzubilden und mit entsprechendem Hintergrundwissen, ins-besondere zu den Anteilen der verschiedenen Konfessionsgruppen an der Gesamtbevölke-rung, an den Heiratsfähigen und in bestimmten Berufsgruppen, eine konsistente Interpreta-tion zu entwickeln.114

Die eigenen Untersuchungen wurden durch alle genannten Ansätze und Zugänge be-reichert. Von entscheidender Bedeutung waren jedoch auf theoretischer und praktischer Ebene einige wenige Arbeiten. Zunächst galt das Interesse dem Überblick über die Zeit und ihre Akteure, also dem Deutschen Kaiserreich mit seinen zeitgenössischen kulturellen Strömungen und öffentlichen Debatten sowie den in ihm lebenden sozialen Gruppen samt ihrer Lebenslagen und -chancen. Nachdem die Relevanz von Ehen erkannt war, gestaltete sich die Suche nach Antworten auf die Fragen, wie, warum und mit welchen Folgen soziale Akteure sich in der Ehe vergemeinschafteten als zentrales Moment der theoretischen Über-legungen. Die Beschäftigung mit den Weber‘schen Konzepten der sozialen Klasse und der ständischen Lage sowie mit Bourdieus Kapitaltheorie und Habituskonzept im Original und in kritischer Reflexion erwiesen sich als besonders fruchtbar. Das beiden Forschungsposi-tionen zugrunde liegende, duale Prinzip ‚Struktur-Kultur‘ bildet den Kern des Modelles zur Wirkweise von Ehen im Kontext der sozialen Platzierung und der sozialen Mobilität, das im Folgenden entwickelt wird.

Neben der Diskussion grundlegender praktischer Fragen nach dem Zusammenhang von Beruf und Lebenschancen, respektive Klassen- und ständischen Lagen und empirisch beleg-ten Ungleichheitsmustern, bspw. im Bildungswesen, der politischen Partizipation und der Einkommensverteilung, erstreckte sich die weitere Lektüre vor allem auf Arbeiten zur so-zialen Mobilität und Ungleichheitsforschung als Feldern der Historischen Sozialforschung und der soziologisch dominierten Sozialstrukturforschung. Die Studien H. Kaelbles, K. Ditts und vor allem R. Schürens auf der einen, und die Einführungen von Th. Herz, M. Gross und H. Solga auf der anderen Seite, waren dabei theoretisch und methodisch wegweisend.115

Äußerst anregend waren auch zwei jüngere Untersuchungen, die so manchen gordischen Knoten im Denken zerschlagen konnten und die seit den späten 1980er Jahren verlassenen Pfade der historischen Mobilitäts- und Historischen Sozialforschung wieder begingen und aktualisierten. Zum einen waren das die Studien von A. Lange-Vester zum ‚Habitus der Volksklassen‘ – einem Versuch, durch familienbiografische Analysen Veränderungen im Ha-bitus zweier thüringischer Handwerker- und Unterschichtenfamilien, hier angesiedelt zwi-schen Respektabilitätsanspruch und Gelegenheitsorientierung, im Verlauf mehrerer Gene-rationen aufzuzeigen. Im Ergebnis stand eine Eheschließung zwischen Mitgliedern beider Familien zu einem Zeitpunkt, als beider Habituskonzepte aufgrund von Veränderungen des Feldes in Übereinstimmung lagen und diese Wahl aus beider Sicht als angemessen er-scheinen ließen. Mit anderen Worten, begegneten die im Handwerkermilieu aufgewachse-nen und geprägten Kinder denen eines lokalen Tagelöhnermilieus im Moment des vollende-ten sozialen Abstieges auf Augenhöhe.116

Zum anderen waren J. Schmidts ‚Begrenzte Spielräume‘, eine Beziehungsgeschichte zwi-schen Arbeitern und Bürgern in Erfurt im Kaiserreich, sehr aufschlussreich. Schmidt be-dient sich des Konzeptes des Kontaktes zwischen beiden Gruppen im Öffentlichen (Freizeit), Halböffentlichen (Arbeitsplatz) und Privaten (Ehe). Er zeigt gegenläufige Tendenzen zwi-schen den einzelnen Bereichen und unterschiedlich stark frequentierte Kontaktsphären auf. Auf dem Feld der Ehen bspw. gab es kaum Interaktionen.117

2. 2. Ehe als soziale Praxis.

Im Folgenden geht es um die Bedeutung der Berufsplatzierung und der sozialen Herkunft auf die Eheschließung, um die Auswirkungen dieser drei Größen im sozialen Platzierungsge-schehen und um das Verständnis sozialer Mobilität für den Einzelnen und für soziale Gruppen.

2. 2. 1. Soziale Platzierungsleistungen als Grundlage sozialer Mobilität.

Vereinfachend wird voran gestellt, dass die soziale Platzierung eines Individuums und, auf einer höheren Aggregationsebene, ganzer sozialer Gruppen durch die Wahl bzw. die Aus-übung eines Berufes, die Art und Dauer der Ausbildung und die Wahl eines Ehepartners be-stimmt wird.118 Der Beruf bspw. bestimmt durch die berufstypischen Verdienstchancen über den Umfang des Konsums, das heißt der Ernährung, des Wohnens, des Kleidens und auch der Freizeitgestaltung, des Sparens sowie der Art und des Volumens möglicher Investi-tionen, bspw. in Bildung oder Altersvorsorge.

Die Qualität der Ausbildung entscheidet idealiter über zu erwartende Berufschancen und, neben anderen Faktoren, über das gesellschaftliche Prestige seines Trägers. Über Ehe-schließungen ergeben sich für die Eheschließenden dieselben, mitunter sogar potenzierten Effekte, d. h., dass Einheirat in eine wohlhabende oder angesehene Familie eine Steigerung des eigenen Wohlstands bedeuten kann, bzw., dass das Prestige des einen auf den anderen Ehepartner übergehen kann. Manifest wird das z. B. in der illustren Anrede ‚Frau Doktor‘.119

Ausbildung, Berufswahl und Eheschließung sind zugleich Entscheidungen im Leben des Ein-zelnen mit hoher Verbindlichkeit. Daher liegen ihnen Strategien zur bestmöglichen Umset-zung, d. h. zur Statuswahrung oder -verbesserung, zu Grunde.120 Man erlernt in der Regel nur einen Beruf, absolviert zielgerichtet oder mangels Alternativen – weiterführende Schul-bildung war kostenpflichtig im Deutschen Reich121 – einen Bildungsweg bzw. gelangt in be-stimmte Berufspositionen über einen obligatorischen Bildungs- und Qualifikationsweg und heiratet einander für die Dauer der verbleibenden Lebenszeit eines der Partner.122 Oder, um es mit dem Volksmund zu sagen: „Gut gefrühstückt spürt man den ganzen Tag, gut ge-schlachtet das ganze Jahr, aber gut geheiratet das ganze Leben.“123

Wie Sabean und Medick in einer Auswahl kulturanthropologischer Aufsätze zeigen konnten, liegen einer Eheschließung niemals ausschließlich materielle oder immaterielle Interessen zugrunde. Vielmehr durchdringen und bedingen sich beide Sphären.124 Bei der Berufswahl mag ähnliches gelten; niemand würde bei freier Wählbarkeit einen Beruf wohl ausschließ-lich des Geldes wegen ergreifen, wenn er ansonsten absolut unvereinbar mit eigenen Wert- und Erwartungshaltungen wäre. Anders sähe es aus, wenn keine Wahlfreiheit bestünde. Das bedeutet, dass wohl niemand Handarbeiter, bspw. Ziegelträger auf Baustellen, sein möchte, doch der Mangel oder die Unerreichbarkeit alternativer Beschäftigungen, z. B. in einer weniger anstrengenden oder einer qualifizierteren Tätigkeit, dazu zwingt. Die Wahl eines Berufes ist also im Idealfall eine Sache der freien Entscheidung, im schlimmsten Fall ein Automatismus, im Normalfall wohl aber irgendwo dazwischen angesiedelt in einem Spannungsfeld aus Zwang und Möglichkeit, überlagert von Denkmustern. Das heißt, dass ein entlassener Fabrikarbeiter nicht nur nicht als Privatlehrer oder Redakteur arbeiten wird, weil er die nötigen Qualifikationen nicht aufweist, es wird ihm auch nicht in den Sinn kommen, dies zu erwägen. Er wird sich eine neue Lohnarbeit suchen. – Anders vielleicht ein suspendierter Lehrer.

Ob die Kinder des Arbeiters und des Lehrers, um bei diesen Beispielen zu bleiben, ihrerseits Arbeiter und Lehrer oder doch Ärzte, Musiker und Offiziere werden wollten, bleibt im Dun-keln.125 Was letztlich tatsächlich beruflich aus ihnen wurde, erhellen jedoch unter anderem die kommunalen Eheregister. Das Ergebnis der Berufsplatzierung hängt dabei von den strukturellen und kulturellen Gegebenheiten in der Elterngeneration ab. Das bedeutet, dass es für die überwiegende Mehrheit von Arbeiterkindern selbst bei Eignung strukturell, kon-kret durch die enormen Ausbildungskosten in Mittelschule, Gymnasium, Universität und zu Berufsbeginn, unwahrscheinlich war, Jurist oder Arzt zu werden, während es für die Kinder eines Gymnasiallehrers wegen des größeren Bildungsinvestitionspotentials wahrscheinlich war. 126 Das bedeutet gleichfalls aber auch, dass Arbeiterkinder mehrheitlich wohl eher eine, an den Eltern gemessen, gesichertere Existenz anstrebten – im kleinen Laden, als ge-haltsempfangender Angestellter, als Subalternbeamter oder im saturierten Handwerk – als die kaum abschätzbaren Risiken des Aufsteigens auf sich zu nehmen und ‚nach den Sternen zu greifen‘.127

Das Leben im Quartier und die überwiegende Trennung proletarischer und bürgerlicher Mi-lieus im Privaten schufen eine soziale Fremdheit, die sich in stereotypen zeitgenössischen Berichten widerspiegelt.128 Den Horizont proletarischer Zukunftsträume bildeten die am oberen Rand angesiedelten oder knapp jenseits der Arbeiterschaft gelegenen und ihr doch nahen, also erreichbaren Berufsfelder der gesicherten qualifizierten Facharbeit, des Klein-gewerbes und der nicht-manuellen Beschäftigung. Im Gegenzug waren diese intermedi-ären Gruppen wohl die untere Grenze des Vorstellbaren abstiegsgefährdeter Bürger. Das ist der kulturelle Rahmen der Berufsplatzierung: der eigene Erfahrungshorizont, die Grenze des Vorstellbaren.129

Im Gegensatz zu Berufspositionen, besser gesagt Tätigkeiten, die auf einer ähnlichen Ebene vergleichsweise leicht gewechselt werden konnten – z. B. konnten Handwerksgesellen problemlos in qualifizierter Industriearbeit, bzw. Volljuristen als Anwälte, Justiziare und Unternehmensvorstände tätig werden – waren Eheschließungen komplexere soziale Prak-tiken exklusiveren Charakters mit höherer Verbindlichkeit, da der Wechsel zwischen derart erreichten Positionen nicht ohne weiteres möglich war. Mit einer Scheidung waren in je-dem Fall Kosten, finanzielle Risiken für die Frauen und strafrechtliche Konsequenzen für den schuldigen Partner verbunden. Zugleich litt das soziale Prestige derer, die vorrangig da-rauf angewiesen waren, also Menschen des öffentlichen Lebens, unter einer solchen Mani-festation privaten Scheiterns.130

Wer wen heiratete, war und ist eine bewusste Entscheidung. Wie bei der Wahl des Berufes beeinflussen aber auch hier strukturelle und kulturelle Umstände bewusst und unbewusst das Heiratsverhalten. Das bedeutet, Eheschließende folgen in der Heirat einem gegebenen und durch seine Gegebenheit vorstellbaren, das heißt limitierten Weg. Durch die Geburt und das Aufwachsen in einer sozialen Lage konnten nicht nur die für diese Lage typischen Erfahrungen gemacht – materielle Not und Hinterhof-Kindheiten kontrastieren zu sorgen-den Kindermädchen, Musik- und Fechtunterricht – sondern auch Denk- und Verhaltens-muster angelegt werden. Sinnbildlich bedingte die Lage den eigenen Standpunkt und damit die Weite des Horizontes, also des Sichtbaren, des Möglichen und Denkbaren. Das Individu-um ist aber innerhalb gegebener, diskreter bis schroffer Grenzen frei in seinen Entschei-dungen.131

Die nachfolgende Abbildung verdeutlicht das in zweifacher Weise. Neben der relativen Schichtung der Bevölkerung von unten nach oben zeigt sie die Geschlossenheit der Groß-gruppen gegeneinander und ihre Schnittmengen. Der Einfachheit halber wurden Kreise dar-gestellt, wenngleich man sich die sozialen Gruppen, Schichten und soziale Klassen, vielleicht besser als amorphe Gebilde mit mehr oder weniger festen Kernen und fluktuierenden Rän-dern vorstellen kann, die sich einander häufiger oder seltener schneiden bzw. gegen die Kerne anderer Gruppen abgrenzen, jedoch Schnittmengen zu deren peripheren Gruppen aufweisen. Mit anderen Worten, konstituieren sich ihre Außen- und Binnengrenzen sowie ihre Verdichtungen über die soziale Praxis.132

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Soziale Praxis-Räume.

US, MS, OS sind Unter-, Mittel- und Oberschichten. Die Größen-relationen sind nicht empirisch, sie zeigen nur ein ungefähres Größer-und-Kleiner. Binnenstruk-turierungen sind hier nicht berücksichtigt worden.

Die verschieden großen Schnittmengen sind dabei Räume oder Interaktionsfelder, in denen Austausch zwischen den Gruppen, also soziale Mobilität, stattfindet. Diese Bereiche sind die Orte sozialer Veränderungen und Indikatoren des Maßes und der Art gesellschaftlicher Öffnung bzw. Schließung verschiedener sozialer Gruppen zu- und gegeneinander.133 Gleich-zeitig kann man sich ein beliebiges Individuum inmitten eines beliebigen Kreises vorstellen, z. B. den Mittelschichten. Der Kreis versinnbildlicht in diesem Fall den Radius, den Horizont, der strukturellen, äußeren Chancen und der kulturellen, inneren Dispositionen der Lebens-gestaltung. Die Schnittmengen wären dann der gemeinsame Nenner des Vorstell- und Rea-lisierbaren der so Verbundenen.

Sozial ‚passende‘, gleichrangige Heiraten werden auf diese Weise, in einer Gemengelage aus strukturellen Gegebenheiten – etwa der Existenz eines entsprechenden Heiratsmarktes im unmittelbaren Umfeld – und kulturell fundierten Präferenzen geschlossen.134 Wie die Realisierung der Präferenzen dabei sichergestellt wird, hängt von den äußeren Gegeben-heiten ab. Für eine Stadtbevölkerung, die bspw. zu 70% aus Arbeitern besteht, ergeben sich günstige Platzierungschancen ohne großen Aufwand im nahen Umfeld. Für die dünnen lo-kalen Oberschichten gestaltete sich der Aufwand schwieriger. Während in den Unterschich-ten also vorrangig beiläufig stattfindende Platzierungsmechanismen vermutet werden kön-nen, müssen in den Mittel- und Oberschichten, neben diesen, planmäßige Platzierungsstra-tegien angenommen werden.135

So hat J. Ehmer zeigen können, dass trotz moderner Lohnarbeitsbedingungen und einer so-zialen Angleichung der Gesellen verschiedener Gewerke an Facharbeiter verwandter Bran-chen und zum Teil obsoleter tradierter Werdegänge im ausgehenden 19. Jahrhundert – ins-besondere den Brauch der Meisterwerdung vor der Gründung einer Familie – alte, stän-dische Verhaltensmuster bis ins ausgehende 19. Jahrhundert überdauerten.136 In der Vor-stellung dieser Gesellen gehörte es zur Respektabilität des Ehestandes, in abgesicherter Lage, im Meisterstand, zu sein. Die Aufschiebung der Heirat bis zur Erlangung dieses Zieles war ihre Strategie.137 Eine andere Strategie kann in der überlokalen Brautschau von Ober-schichtenmännern mangels ausreichend großem lokalen Teilheiratsmarkt betrachtet wer-den.138

Viele Arbeiter und Gesellen der früh emanzipierten Bau- und Metallgewerke, die den Groß-teil der gelernten Industriearbeiterschaft stellten, zeigten andere Verhaltensweisen. Sie hei-rateten jünger und oft erst nach der Geburt von Kindern.139 In ihrer Vorstellung spielte die Meisterschaft keine Rolle, ein Aufschub der Heirat wäre zwecklos gewesen. Zugleich zeigt sich in solchem Verhalten oft auch ihre soziale Herkunft. Während viele städtische Hand-werker, Handwerksgesellen und Facharbeiter aus Handwerkerfamilien mit dem oben be-schriebenen Respektabilitätsvorstellungen hervorgingen, stammten gleichfalls viele städ-tische Arbeiter verschiedenster Qualifikation aus städtischen und ländlichen Unterschich-tenfamilien, in denen unverheiratetes Zusammenleben und unehelich geborene Kinder kein soziales Stigma darstellten. Heirat und Familiengründung waren, nicht zwingend in dieser Reihenfolge, Ereignisse, denen Teile der Unterschichten indifferent gegenüberstanden. Sie geschahen einfach.140 Die städtische Arbeiterschaft zeigt darin ihre heterogenen Wurzeln aus städtischen und ländlichen Unterschichten, aber auch aus absteigenden Mittelschich-ten, sodass sich von ‚den Arbeitern‘ höchstens in Bezug auf ihre vergleichbare ökonomische Lage und die damit einhergehende Wahrscheinlichkeit ähnlicher Erfahrungen, Lebensum-stände und -chancen sprechen lässt.141

Es ist also festzuhalten, dass der Beruf die Möglichkeiten der Lebensgestaltung bestimmt und dass die soziale Herkunft strukturell und kulturell konstitutiv sowohl auf die Berufs- als auch die Eheplatzierung wirkt. Die Heiraten zwischen bemittelten Partnern als bloße Geld-heiraten zu disqualifizieren, wie August Bebel es getan hatte, geht fehl.142 Die in solcher Lage Aufgewachsenen präferierten lediglich das Gewohnte, also einen Partner mit ähn-lichen Erfahrungen, Gewohnheiten, Verhaltensweisen und Ansichten. Warum auch hätten zwei Personen sehr unterschiedlicher Herkunft einander heiraten sollen – etwa aus Ver-liebtheit? Der auffällige Befund schichtendogamen Heiratens in vielen Studien und auch in der eigenen empirischen Untersuchung lässt den Schluss zu, dass ein romantisches Liebes-ideal, dessen breite Verinnerlichung und Auslebung theoretisch jegliche Eheschließungs-muster hätte auflösen müssen, nicht den alleinigen Ausschlag bei der Partnerwahl bildete. ‚Liebe‘ war und ist durchaus also nicht blind, sondern scharfsichtig und entwickelt sich als nonverbales Konstrukt zwischen einander Ähnlichen wahrscheinlicher als zwischen Ver-schiedenen.143

2. 2. 2. Ehe und soziale Platzierung.

Die Abbildung 2 fasst weiter unten die bisherigen Ausführungen zusammen und präzisiert die Funktion der Eheschließung im sozialen Platzierungsgeschehen. Es wird also behauptet, dass Ausbildung, Berufswahl und Eheschließung die wesentlichen Platzierungsleistungen eines Individuums sind, dass die Ergebnisse dieser drei Prozesse durch die soziale Herkunft direkt und indirekt beeinflusst werden und dass die soziale Herkunft unter Umständen auch direkt die soziale Platzierung bestimmt.144 Es ist dabei an berufslose Töchter der höheren Schichten zu denken, deren ‚Wert‘ auf einem Heiratsmarkt ausschließlich über ihre Her-kunft bestimmt wird, aber auch an Privatiers bzw. Kapitalerben, die sich ohne den für die große Mehrheit der Bevölkerung notwendigen Weg über Ausbildung und Berufswahl direkt durch Besitz platzieren konnten.145 Der Konnex zwischen sozialer Herkunft, Ausbildung und Berufsausübung ist für das 19. Jahrhundert hinreichend untersucht und soll im Folgenden nicht weiter interessieren.146 Stattdessen werden die beruflichen und konnubialen Platzie-rungsleistungen von Frauen und Männern in Abhängigkeit zueinander und zur sozialen Her-kunft beider im empirischen Teil analysiert. Der konnubialen Platzierung wird dabei ihres sozialen „Lackmustest“- Charakters wegen der Vorrang gegeben.147

Wenn man untersuchen möchte, wie eine Ehe funktioniert, das bedeutet, wie sie geschlos-sen wird und welche Konsequenzen sich daraus ergeben, muss man serielle Massendaten auswerten.148 Diese Quellen registrieren einen Vorgang, sie verraten jedoch in aller Regel nichts über die Emotionalität des Paares und Zukunftserwartungen, nichts über Mitgiften und Vermögen. Jedoch lassen sich aus ihnen nach bestimmten, sinnvollen Kriterien wieder-kehrende Strukturen – Muster bzw. Häufungen bestimmter Kombinationen – ableiten. Muster entstehen durch massenhaft ähnliche Formen der Vergemeinschaftung zweier Indi-viduen. Im Kontext dieser Arbeit sind das bestimmte Formen und Umstände des Heiratens; konkret also vor allem Endogamie und Homogamie, seltener Hypergamie.149

Welchen Beruf übten die Heiratenden aus, welcher Schicht oder sozialen Gruppe sind sie zuzuordnen bzw. aus welchen Herkunftsschichten und Regionen stammten sie? Welcher Konfession gehörten sie an? Wie alt waren sie und wie viele Jahre Altersunterschied lagen zwischen ihnen? Divergierten oder kongruierten die Eheleute in vielen dieser Merkmale? Waren von fern und nah Zugezogene unter den Eheschließenden so häufig wie unter der gesamten Stadtbevölkerung oder über- bzw. unterrepräsentiert vertreten und woran lag das?150 Warum heirateten sich in vielen Dingen Ähnelnde oder Verschiedene einander? Was sagt das über eine Gesellschaft aus?

2. 2. 2. 1. Struktur und Kultur.

Jedes Individuum folgt in der Partnerwahl einer Strategie bzw. einem Mechanismus. Das heißt, es setzt gezielt oder unbewusst Präferenzen im Rahmen gegebener Möglichkeiten um, verwirklicht also die für es denk- und realisierbaren Ansprüche.151 Was für Ansprüche und Chancen, diese umzusetzen, ein Individuum hat, mit anderen Worten, welche Präfe-renzen es hat und welche Gelegenheiten es nutzt, liegt in seiner Verfassung begründet.

Das interdependente Konzept von Struktur und Kultur und die Vermittlung zwischen beiden Ebenen im Mittelpunkt der Konzeption sollen das erklären helfen.152 Man kann es auch mit Situation und Praxis im Sinne Bourdieus oder mit Webers Konzept der Klasse und der stän-dischen Lage benennen153, wenngleich es sich mit diesem nicht völlig deckt und über des-sen Erklärungsmuster hinausgeht, indem es versucht, die unterschiedlich intendierten An-sätze in diesem Überblick zu vereinen.154 Im Kontext dieser Arbeit bedeutet es nichts Ge-ringeres als die Summen und Interdependenzen all jener Umstände, die die Lage und das Verhalten eines Individuums oder ganzer sozialer Gruppen prägen.

Unter Strukturen sind verifizierbare Angaben und messbare Akte, also Gegebenheiten, zu verstehen. Der Beruf, den jemand ausübt, impliziert Tätigkeiten, Qualifikationen, Über- und Unterordnungsverhältnisse, Verdienst- und dadurch letztlich Lebenschancen sowie einen ‚Marktwert‘. Konfessionelle Zugehörigkeit und Wohnsitz, Geburtsort und soziale Herkunft sowie Beruf und Alter eines Trauzeugen oder Taufpaten sind ebenfalls kategorisierbare Strukturen. Wenn bspw. auffällt, dass Katholiken häufiger einander heiraten als mit Evange-lischen eine Ehe einzugehen, ließe sich das strukturell mit ihrem Anteil am potentiellen Hei-ratsmarkt erklären oder mit ihrer Wohnkonzentration in bestimmten Quartieren. Es ließe sich aber auch behaupten, dass fromme Katholiken häufiger untereinander als mit Evange-lischen die Ehe eingingen, da ihr Glaube ihnen das gebietet.155 Ebenso ließe sich annehmen, dass es für einen Städter wahrscheinlicher ist, eine Städterin, für einen Arbeiter wahr-scheinlicher ist, eine Arbeiterin zu heiraten, als für den Dörfler die Dörflerin – schlicht auf-grund der absoluten und relativen Zahl der in Frage kommenden Partner.

Strukturen sind also auch Bevölkerungs- und Gelegenheitsstrukturen.156 In zahlreichen Ar-beiten zur Geschichte der Industrialisierung verschiedener Orte, Städte und Regionen, bspw. des Rheinlandes, Schwabens oder Sachsens, konnte aufgezeigt werden, dass obwohl eine örtliche Bevölkerung große proletarische Anteile aufwies und somit nach Rosenbaums Typisierung durch hohe Verehelichungsquoten, niedriges Heiratsalter und Kinderreichtum hätte gekennzeichnet sein müssen, dieser Befund ausblieb. – Warum? Weil die örtliche In-dustriestruktur ein Übermaß an Männern, bspw. in der rheinisch-westfälischen Stahlin-dustrie, an Frauen, so in Sachsens Textilzentren des westlichen Erzgebirges oder an Außen-seitern, den schlecht qualifizierten, marginalisierten ‚Ruhr-Polen‘ etwa, bedingte.157

Praktisch wird die Erfassung solcher Strukturen durch die Quellenlage limitiert. Im Rahmen dieser Arbeit werden bspw. Berufsplatzierung und -mobilität, soziale und räumliche Her-kunft sowie Alter und Konfession der beteiligten Personen analysiert.

Muster und die Wege ihrer Entstehung, Mechanismen und Strategien, lassen sich nur im Zusammenhang mit den ihnen zu Grunde liegenden strukturellen Gegebenheiten ver-stehen. Sie lassen sich aber nicht allein mit nachvollziehbaren, messbaren Motivationen interpretieren. ‚Nachvollziehbar‘ bedeutet im Kontext der massenhaften Erfassung von Ehe-schließungen in Trau- und Standesamtsbüchern primär die Berücksichtigung ökonomischer Umstände, die in sich in den Berufsbezeichnungen am ehesten manifestieren können. Kul-tur, hier umfänglich verstanden als nicht-materielle Eigenschaft, als Geisteshaltung und als (gruppenspezifische) Fähigkeit zur Gestaltung, liegt ihnen aber ebenso zugrunde.

Ein einfaches Beispiel soll helfen: Wenn ein als Kaufmann tätiger Kaufmannssohn eine Kauf-mannstochter heiratet, geht keiner von beiden eine Mesalliance ein, und vielleicht konnten damit die guten Geschäftsbeziehungen der Herkunftsfamilien noch verbessert, um nicht zu sagen institutionalisiert werden. Die ökonomische Motivation beider Seiten ist einleuch-tend. Wie aber lässt es sich erklären, wenn der aus einer Handwerkerfamilie stammende Kaufmann eine Kaufmannstochter heiratet? Wie lässt sich dieser Aufstieg auf ganzer Linie erklären? Wäre es in einem modifizierten Szenarium, in dem dieser Bräutigam eine Hand-werkertochter ehelicht, so etwas wie ‚Sehnsucht nach dem Herkunftsmilieu‘ oder eine nicht zu verleugnende, nicht zu überwindende Handlungs- und Auffassungsdisposition, ein Habi-tus, die sein Handeln bestimmt oder die Unmöglichkeit, seinen beruflichen Aufstieg auch konnubial zu manifestieren, da er im neuen Milieu nicht akzeptiert wird?158

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Ehe als Praxis im Kontext der sozialen Platzierung 159

Es sind in diesem Zusammenhang auch Studien zum Freizeitverhalten und zu den Möglich-keiten des Kennenlernens sozialer Gruppen zu nennen, frei nach dem Motto „who does not meet, does not mate“.160 Arbeitertanzveranstaltungen und Turnvereine stehen dabei auf der einen, Theaterbesuch, Bälle und Abendgesellschaften auf der anderen, der bürgerlichen Seite.161 – Dieses Beispiel, das hier der Sphäre der Kultur, der Gestaltung, zugeordnet wurde zeigt sehr gut die Ambivalenz und die gegenseitige Durchdringung des Struktur-Kultur-Prin-zips: Typische Freizeitaktivitäten bedingen zugleich die Struktur potentieller Heiratsmärkte. Strukturelle Grundlagen, z. B. zur Verfügung stehendes Budget, bedingen die Art der Frei-zeitgestaltung und damit die Möglichkeiten des Kennenlernens.

Damit wird zu einem analytischen Block übergeleitet, den man mit Erziehung, elterlichem Einfluss, Sozialisation und sozialer Herkunft bzw. Distinktion überschreiben könnte. Stark vereinfachend lässt sich sagen, dass das Milieu, in dem ein Kind aufwächst, auf umfassende Weise seine Einstellungen, seine Erwartungen, seinen Horizont, seine Art des Redens, Den-kens, sogar des Fühlens und letztlich auch des Handelns bestimmt.162

Inhaltlich entspricht das Bourdieus ‚Habitus‘.163 Die daraus resultierende Fähigkeit, einen passenden, also ähnlich strukturierten Partner zu erkennen und zu präferieren, bezeichnet Sabean als ästhetisches Gespür, Bourdieu als Geschmack bzw. als Distinktionsvermögen.164 Es ist dies eine Art sozialer Sinn, der das Individuum den suchen lässt, der passt, also struk-turell und kulturell ähnlich verfasst ist und ihm vorspielt, es sei durch freien Willen oder ‚Schicksal‘ geschehen.165

Diese umfassende Erziehung, wenngleich in der Kindheit größtenteils abgeschlossen, bleibt aber nicht auf diese Phase, noch auf die Familie als Erziehungsraum beschränkt. K. Tenfelde hat sich in Anlehnung an Lepsius‘ Studien zur Persistenz der historischen Milieus in Deutschland Gedanken über die nachfamiliale Sozialisation gemacht und konstatiert, dass es für viele hochmobile junge Menschen in Vereinen, Landsmannschaften und dergleichen, Sozialisationsräume gegeben habe, die eine Sozialisationslücke füllten, die durch die frühe ökonomische Selbständigkeit, das unstete Leben in fremder Umgebung und das häufige Fehlen eines familialen Netzes am Ort gerissen worden sei.166

2. 2. 2. 2. Interdependenz von Struktur und Kultur.

Weber.

Für Weber gibt es, in Kritik an Marx, keinen klaren Klassenantagonismus und keine Auflö-sung prekärer Mittelklassen, sondern ein neben- und durcheinander verschiedener Klassen-kategorien, darunter neben den rein ökonomisch determinierten Besitz- und Erwerbs-klassen die sozialen Klassen als „Gesamtheit derjenigen Klassenlagen […] zwischen denen ein Wechsel α. Persönlich, β. In der Generationenfolge leicht möglich ist und typischerweise stattzufinden pflegt.“167

Seiner zwischen Besitz, Erwerb und Chancenlage angelegten Klassenkonzeption stellt We-ber die Konzepte des Standes und der ständischen Lage zur Seite, also eine Gegenstruktur zur durch Klassen beschriebenen Wirtschaftsordnung.168 Die ständische Lage präsentiert sich dabei als ‚soziale Schätzung‘ in „α. Connubium, β. Kommensalität, -eventuell, γ. oft: monopolitischer Appropriation von privilegierten Erwerbschancen oder Perhorreszierung bestimmter Erwerbsarten, δ. ständischen Konventionen anderer Art.“169 – Mit anderen Worten prägen Eheschließungen, Geselligkeiten und Umgangskreise sowie häufig und ty-pischerweise ausgeübte und gemiedene Berufe und Tradierungen bestimmter Verhaltens-weisen die ständische Lage. Weber stellt heraus, dass ständische Lage auf Klassenlagen be-ruhen kann, aber nicht muss und dass verschiedene Klassenlagen durchaus einer stän-dischen Lage zuordenbar seien.170

Unter Ständen versteht Weber Gruppen von Personen mit ständischer Sonderschätzung und etwaigen Sondermonopolen, die primär durch die ständische Lebensführung, insbe-sondere durch die Art des Berufes und der damit verbundenen Lebensführung, inklusive des Konnubiums, gebildet werden. Den Ständen stehe die soziale Klasse am nächsten, die Erwerbsklasse am fernsten, schwerpunktmäßig seien sie durch die Besitzklassen gebildet.171

Im Unterschied zu Marx, der eine sich zuspitzende Polarität einer rein marktregulierten Ge-sellschaft prognostizierte, negiert Weber das reine Marktprinzip. Klassen-, also Marktlage und ständische Lage, als Prinzipien der Lebensführung (in neueren, rezente Gesellschaften analysierenden Studien: soziale Milieus oder Lebensstile) und der Schätzung beeinflussen sich gegenseitig.172

So befindet sich ein Klinikarzt verglichen mit seinem wohlhabenderen, niedergelassenen Kollegen trotz unterschiedlicher (Erwerbs- und Besitz-) Klassenlage dennoch in derselben ständischen Lage. Beide genießen als Ärzte hohes Ansehen. Ein bedeutend wohlhabenderer Unternehmer genießt dagegen nicht zwingend die gleiche soziale Schätzung wie ein Arzt oder Pastor und verkehrt darüber hinaus nicht zwingend in Kreisen ihm vergleichbaren Wohlstandes, bspw. des Adels oder höchster Staatsbeamter. Aus seiner günstigen Klassen-lage kann, muss aber nicht eine günstige ständische Lage resultieren.173

Der gesellschaftliche ‚Wert‘ eines Individuums ergibt sich so immer aus seiner Marktposi-tion und seinem Prestige, nur in umstürzenden Gesellschaften überwiege das reine Markt-prinzip, während stabile Gesellschaften zur Ausbildung ständischer Ordnungen neigten.174 In den Eheschließungen kann sich also der Zustand einer Gesellschaft bzw. der Grad der gegenseitigen Schätzung ihrer Mitglieder ablesen lassen.

Bourdieu.

Nach Bourdieu ist alles Kapital: Geld, Land, Immobilien, Sammlungen, (Bildungs-)Titel, Namen, Beziehungen, Freundschaften, Verwandtschaft, Herkunft und Beruf. Zur Schemati-sierung ordnet Bourdieu diese Dinge von Wert in ökonomisches, kulturelles, soziales und symbolisches Kapital.175 Diese Kapitalien werden, Waren gleich, zu unterschiedlichen Kursen auf Märkten verhandelt; das Ziel der Akteure ist je nach Mentalität kurz- oder lang-fristig größtmöglicher Gewinn.176 – Auf Makroebene und in unserer Terminologie: best-mögliche soziale Platzierung. Dabei haben die verschiedenen Kapitalien aber auf verschie-denen Märkten, den Bourdieu‘schen Feldern im sozialen Raum, verschiedenen Wert. Gleichfalls sind verschiedene Gruppen verschieden gut oder schlecht mit einzelnen Kapi-talien ausgestattet. Für die einzelnen Kapitalsorten muss eine Nachfrage auf ihrem spezi-fischen Markt bestehen.

Wenn z. B. ein junger Arzt im Kaiserreich eine junge Kaufmannstochter heiratet177, ließe sich das kapitaltheoretisch nach Bourdieu folgendermaßen interpretieren: Der junge Arzt verfügte momentan vielleicht über kein hohes Einkommen (Mangel an ökonomischem Kapital), erfuhr aber eine gute Ausbildung und war angesehen (hohes kulturelles, symbo-lisches Kapital). Seine Braut hingegen brachte eine reiche Mitgift und die Beziehungen ihrer gut vernetzten Herkunftsfamilie (hohes ökonomisches und soziales Kapital) in die Ehe ein. Beide Seiten profitierten.178

Im Rahmen ökonomisch-theoretischer Überlegungen entstanden Studien, die versuchen, das Heiratsverhalten derart reduziert darzustellen.179 Bourdieu begeht diesen Fehler nicht. In seinem Hauptwerk, ‚Die feinen Unterschiede‘ verbindet er die Kapitaltheorie mit dem Konzept des Habitus und der Distinktion. Der Habitus ist dabei eine dem Individuum imma-nente Haltung, geformt aus den Erfahrungen der Kindheit und des Aufwachsens im eigenen Milieu, geprägt durch Freundschaft, Verwandte und Kollegen in der Berufswelt sowie durch die Haltung nahe- und fernstehender Personen der eigenen bzw. anderer Klassen und Schichten.180

Dadurch werden das Verhalten, das Denken und Fühlen in konkreten Situationen, aber auch Grundhaltungen und Werthorizonte bestimmt. Das wiederum bestimmt die Wahrneh-mung und Umsetzung von Chancen, schafft also seinerseits Strukturen. Mit anderen Wor-ten, ist der Habitus „strukturierende und strukturierte Struktur.“181 Durch ihn entsteht auch Distinktionsvermögen, also die Fähigkeit, sich selbst zu verorten und von als außenstehend Definierten zu distanzieren.182

Um auf das Beispiel des jungen Arztes und Kaufmannstochter zurückzukommen, so muss man die kapitaltheoretische Argumentation um den Habitus und die Distinktion erweitern. Was das für das konkrete Paar bedeutet, bleibt jenseits biografischer Zeugnisse hypothe-tisch. Allgemein kann man sagen und muss man wohl auch annehmen, dass nicht nur rein ökonomische Überlegungen in bürgerlichen Kreisen zur Eheschließung führten, wenn pro-minente Zeitgenossen auch Anderes behaupteten.183 Das Brautpaar wird seine Allianz als passend empfunden haben. Es wird eine ähnliche Erziehung in ähnlich privilegierten Milieus zur Ausbildung einer sich ähnelnden Weise des Redens, des sich Gebens, zur Ausbildung ähnlicher Interessen und zum Verkehr in ähnlichen Kreisen geführt haben. Mit anderen Worten, führten kulturelle Homologien und strukturelle Gegebenheiten zur Ausbildung und Umsetzung gleichgerichteter Partnerpräferenzen. Das Brautpaar erkennt das – nur so ist es überhaupt zum Aufbau einer gemeinsamen affektiven Gefühlsebene fähig – und grenzt sich dadurch in sozialer Hinsicht nach unten und nach oben ab.184 Oder, nach Bourdieu selbst: „Ihre extremste Ausprägung finden jene Prozesse, in denen Strukturen und homologe Serien zur Deckung kommen und die Übereinstimmung von sozial eingestuften Personen mit gleicherweise eingestuften, passenden Dingen und Personen Wirklichkeit wird, in je-nem Kooptieren aus Sympathie, Freundschaft oder Liebe, das in dauerhafte Beziehungen mündet [z. B. Ehe, B. N.]…“.185

Ob die Ansätze Webers oder Bourdieus auf theoretischer Ebene oder die zahlreichen neo-weberianischen und neomarxistischen Klassen- und Schichtungsmodelle in Anpassung an empirische Fragestellungen präferiert werden, hängt vorrangig von Erkenntnisinteressen und technischen Möglichkeiten ab, weniger von der Unvereinbarkeit der Ansätze.186

Theoretisch und praktisch gibt es selten scharfe Grenzen. Lediglich graduelle Abstufungen führen so von der Interpretation sozialer Praktiken gemäß dem Verhältnis von Klasse und Stand nach Weber, hin zum Wirken des bourdieu‘schen Habitus als Produkt und Mittler zwischen Prägung und Lebensgestaltung bei den Kapitalverhandlungen im sozialen Feld. 187

Damit soll kein Determinismus im Sinne einer Kausalkette behauptet werden. Was aber zum Ausdruck gebracht werden sollte, ist die Funktionsweise der Vermittlung zwischen zwei Sphären, die jedes Individuum wenn auch nicht in eine feste Bahn zwingen, so doch durch gemeinsame Erfahrungswerte, Reaktionsmuster und Erwartungshaltungen sowie ge-meinsame oder ähnliche Lebenschancen und Verkehrskreise die Beschreitung bestimmter Wege wahrscheinlich machen.

Im empirischen Befund der konnubialen Platzierungen in Halle kommt das deutlich zum Ausdruck. Strukturell ähnliche Personen fanden überwiegend zusammen. Aus struktureller Ähnlichkeit, konkret sozialer Herkunft und Berufsplatzierung kann die Wahrscheinlichkeit kultureller Ähnlichkeit, konkret Sozialisation, Schulbildung, Ausbildung, evtl. Mentalität und politische Einstellung angenommen, aber nicht behauptet werden. Dazu bräuchte es andere, erzählende Quellen.188

2. 2. 2. 3. Auswirkungen auf die soziale Mobilität einer Gesellschaft.

Wenn Personen der gleichen oder zumindest einer ähnlichen Klassen- und ständischen Lage bzw. Personen mit gleichen Habitusformen und sich deckenden ästhetischem Gespür durch Praxis interagieren – was, wie gezeigt wurde, der wahrscheinlichste und einfachste Weg der Eheanbahnung ist, da dabei keine risikoreichen Kapitalumwandlungen erfolgen mussten – führt das theoretisch im Generationengang zur Perpetuierung der strukturellen und kul-turellen Grundlagen und somit zur Verfestigung bestehender Zu-stände, mithin sozialer Un-gleichheit.189 Soziale Mobilität fände unter solchen Umständen nur eingeschränkt statt oder würde stark gehemmt. Andererseits führten massenhafte Ehen unter strukturell und kul-turell sehr verschiedenartig disponierten Personen zur sozialen Panmixie und zur Diffusion gesellschaftlicher Binnenstrukturen.

Tatsächlich zeichnet sich in Mobilitätsanalysen aber weder völliges Erstarren noch das Ver-schwinden jeglicher Muster ab. Etliche Faktoren verhindern das Überwiegen des Einen wie des Anderen. 190 Damit sind langfristige Entwicklungen und Prozesse im kulturellen, wirt-schaftlichen und sozialen Bereich genauso gemeint wie einmalige individuelle oder kollek-tive Ereignisse, so bspw. Krieg, Insolvenz, Einbruch des Einkommens durch den Tod des Fa-milienoberhauptes, Migration etc.191

Faktoren wirken konstant hemmend oder begünstigend auf die Perpetuierung der kultu-rellen und strukturellen Merkmale, aber auch plötzlich auf individuelle oder gruppenspezi-fische Heiratsstrategien und -mechanismen.192 Man denke an die Akademisierung und die damit verbundene Aufwertung technischer und medizinischer Berufe, den Niedergang ad-liger Standesherrschaft und die oft prekäre Lage grundherrschaftlicher Betriebe, die poli-tisch forcierte Privilegierung und die daraus folgende Attraktivität des Beamtentums und des Offiziersberufes193 sowie den enormen Bedarf an Angestellten im Deutschen Kaiser-reich, wesentlich auch an das strukturelle Aussterben alter und Aufkommen neuer Berufe mit den damit verbundenen Anpassungszwängen prekärer und Aufstiegschancen opportu-nistischer Gruppen.194

Man denke auch an die mit Fremdsein und Isolation verbundenen einschneidenden Migra-tionserfahrungen großer Teile der deutschen Bevölkerung, ferner an die oft konstatierte Abschwächung der Kragenlinie nach dem ersten Weltkrieg und ökonomische Niedergangs-erscheinungen vieler Bürgerfamilien in der Folgezeit. Außerdem sind an individuelle und ge-schlechtsspezifische Erfahrungen zu denken, die sich auf die Wahl eines zweiten oder dritten Ehepartners nach veränderten Kriterien ausgewirkt haben können. Durch diese Ein-flüsse wurde eine Kastenbildung im Generationengang verhindert, wenngleich konservative Tendenzen, also soziale Reproduktionen durch Berufs- und konnubiale Endo- und Homo-gamie damit nicht unterbunden wurden.195

Soziale Mobilität, im neutralen, die Richtung nicht berücksichtigendem Sinn von Verände-rung, würde so durch Eheschließungen befördert, bei denen verschiedenartige Individuen massenhaft vergemeinschaftet würden. Die Langlebigkeit der Wahrnehmungs- und Hand-lungsdispositionen des Habitus, die damit verbundene spezifische Ästhtetik, die die Entste-hung affektiver Gefühlsbindungen überhaupt ermöglicht und die im Privaten separierten Verkehrskreise der verschiedenen Bevölkerungsgruppen sprechen eher gegen eine Mobili-tät auf Grund sich öffnender Geisteshaltungen bzw. freier, schichtenübergreifender Liebe.

Wahrscheinlicher ist vielmehr eine konnubiale Mobilität gewissermaßen als Nebenprodukt einer alle Lebensbereiche dominierenden, da Gestaltungschancen limitierenden196, struktu-rellen Mobilität, vorrangig in Form einer Berufsplatzierung und den mit dieser einhergehen-den Festlegungen der alltäglichen Verkehrskreise, der Investitionsmöglichkeiten und, von entscheidender Bedeutung, einer längerfristigen Modifikation des Habitus als Befähiger zur Gestaltung im Rahmen der strukturellen Möglichkeiten.197

[...]


1 „Primär wahrnehmbar“ bedeutet, dass es dem außenstehenden Betrachter nicht möglich ist, in eine Paarbe-ziehung hinein zu blicken. Emotionen und Gedanken erschließen sich aus der Außenperspek­tive und aus den meisten historischen Quellen – schon gar nicht bei den dieser Arbeit zu Grunde liegenden – nicht.

2 Gegenwärtig entwickelt sich die Ehe zunehmend zum rein privaten Akt. Erinnert sei an die sukzessive Gleich-stellung nicht-ehelicher Lebensgemeinschaften, an den Abbau steuerlicher Privilegierungen und an die Indifferenz gegenüber den kirchlichen Trauungen, die seit 2009 als rein privater Akt ohne zivilrechtliche Konsequenzen behandelt werden.

3 Vgl. zu durch Familienallianz arrangierten Kapitalgesellschaften zur Unternehmensfinanzierung: M. Perrot (Hrsg.), Von der Revolution zum Großen Krieg, in: P. Ariès/G.Duby (Hrsg.), Geschichte des privaten Lebens, Bd. 4, Frankfurt (M.) 1994³, S. 118 ff. Einen guten Überblick zur Relevanz des Themas bietet auch J. Ehmer, Marriage, in: D. I. Kertzer/M. Barbagli (Hrsg.), The History of the European Family, Bd. 2: Family Life in the Long Nineteenth Century 1789-1913, New Haven 2002, S. 282-321. Ehmer betont besonders die Rolle der Ehe bei Klassenbildungsprozessen, ihre ökonomische Bedeutung und bietet einen Einblick in die historisch-demo-graphische Erforschung europäischer Heiratsmuster.

4 H. Zwahr, Die Entstehung proletarischer Gemeinschaftsbeziehungen im Verlauf der sozialen Konstituierung der deutschen Arbeiterklasse. Eine Regionalstudie, in: Ders. (Hrsg.), Proletariat und Bourgeoisie in Deutschland, Studien zur Klassendialektik, Köln 1980, S. 147. Rezente Gesellschaften werden unter den sozialwissenschaft-lichen Paradigmen eher unter den Konzepten der Schicht, des Milieus oder der Lebensstile analysiert. Der Klassenbegriff nach Marx, aber auch nach Weber, findet kaum Anwendung.

5 M. Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, Grundriss der Sozialökonomik, 3. Abt., Tübingen 1922, S. 631-640, hier S. 635 f. Dazu weiter unten ausführlich.

6 Zum Überblick: J. Kocka, Das lange 19. Jahrhundert. Arbeit, Nation und bürgerliche Gesellschaft, Stuttgart 2001.; St. Hochstadt, Mobility and Modernity. Migration in Germany, 1820-1989, Ann Arbor 1999.; J. Reulecke, Geschichte der Urbanisierung in Deutschland, ND Frankfurt (M.) 1997.; W. Köllmann, Verstädterung im Deutschen Kaiserreich, in: Blätter für deutsche Landesgeschichte 128.1992, S. 199-219.; W. Köllmann, Industrialisierung, Binnenwanderung und „soziale Frage“. Zur Entstehungsgeschichte der deutschen Industriegroßstadt im 19. Jahrhundert, in: Vierteljahresschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte 46.1959, S. 45-70.; F. Lenger, Zwischen Kleinbürgertum und Proletariat. Studien zur Sozialgeschichte des Düsseldorfer Handwerker 1816-1878, Göttingen 1986 [=Diss. Düsseldorf 1984/5].; M. König, Angestellte am Rande des Bürgertums. Kaufleute und Techniker in Deutschland und der Schweiz 1860-1930, in: J. Kocka (Hrsg.), Bürgertum im 19. Jahrhundert. Deutschland im europäischen Vergleich, Bd. 2, München 1988, S. 220-251.

7 Für einen ersten Überblick mit weiterführenden Literaturhinweisen siehe z. B.: V. Berghahn, Das Kaiserreich 1871 - 1914. Industriegesellschaft, bürgerliche Kultur und autoritärer Staat, Stuttgart 200310.; J. Kocka/ E. Müller-Luckner (Hrsg.), Arbeiter und Bürger im 19. Jahrhundert. Varianten ihres Verhältnisses im europäischen Vergleich, München 1986.; J. Kocka, Arbeitsverhältnisse und Arbeiterexistenzen. Grundlagen der Klassenbildung im 19. Jahrhundert, Bonn 1990.; Th. Nipperdey, Deutsche Geschichte 1866-1918, Bd. 1: Arbeitswelt und Bürgergeist (1866-1918), München 1991².

8 Die Ehe als Schlüsselbeziehung mit derzeit eher kultur-, vormals primär rechtsgeschichtlichem Fokus auch bei M. Hohlkamp, Wer ist mit wem, warum und wie verheiratet? Überlegungen zu Ehe, Haus und Familie als gesellschaftliche Schlüsselbeziehungen am Beginn des 19. Jahrhunderts - samt einem Beispiel aus der Feder eines Mörders, in: I. Schmidt-Voges (Hrsg.), Ehe - Haus - Familie. Soziale Institutionen im Wandel 1750-1850. Köln u. a. 2010, S. 32 f. – Studien in denen Ehen im Fokus stehen, sind z. B.: R. Nave-Herz, Ehe- und Familien-soziologie. Eine Einführung in Geschichte, theoretische Ansätze und empirische Befunde, München 2004; J. Knodel/M. J. Maynes, Urban and Rural Marriage Patterns in Imperial Germany, in: Journal of Family History 1.1976, S. 129-168.; J. Kocka u.a. (Hrsg.), Familie und soziale Plazierung. Studien zum Verhältnis von Familie, sozialer Mobilität und Heiratsverhalten an westfälischen Beispielen im späten 18. und 19. Jahrhundert, Opladen 1980.

9 Dazu ausführlich im theoretischen Teil. Eine Voraussetzung der gestalterischen Kraft der Mobilität ist jedoch die prinzipielle Überschreitbarkeit sozialer Grenzen. Wenn alle Unterschichtengruppen im Generationengang jede beliebige Berufs- und Eheposition innerhalb der Unterschichten ‚leicht und typisch‘ erreichen, über die Grenze zur Mittelschicht jedoch nicht aufsteigen können – auch nicht im Generationengang – belegte das lediglich die Existenz einer heterogenen, aber geschlossenen sozialen Arbeiterklasse. Die Katalyse gesellschaft-licher Entwicklung realisiert sich über solche Grenzüberschreitungen, vgl. Weber 1922, S. 177 zum Begriff der sozialen Klassen.

10 Entscheidend ist der Zugang zu Heiratsmärkten bzw. die Chance zur beruflichen Mobilität. Einen guten Über-blick zur Entwicklung der sozialen Mobilität und den methodischen Grundlagen ihrer Erforschung, insbesondere zur Berufsklassifikation, bieten: K. R. Allerbeck/ H. R. Stock, Soziale Mobilität in Deutschland 1833-1970. Eine Reanalyse, in: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie 32.1980, S. 93-110.; ferner H. Kaelble/R. Federspiel (Hrsg.), Soziale Mobilität in Berlin 1825-1957. Tabellen zur Mobilität, zu Heiratskreisen und zur Sozialstruktur, St. Katharinen 1990.; H. Kaelble, Industrialisierung und soziale Ungleichheit. Europa im 19. Jahrhundert. Eine Bilanz, Göttingen 1983.

11 Wenn bspw. zwei sehr arme Leute ohne Aussicht auf eine Lageverbesserung einander heiraten, sind die materiellen Grundvoraussetzungen für das Vorwärtskommen der Kinder aus einer solchen Beziehung ungünstig in einer Zeit, in der der Besuch weiterführender Schulen kostenpflichtig ist. Die Chancen der Lageverbesserung stehen vergleichsweise schlechter als für Kinder wohlhabender Eltern. In Halle war bis 1897 sogar der Volks-schulbesuch kostenpflichtig, Dazu weiterführend H. Silbergeleit, Unterrichtswesen, in: M. Neefe (Hrsg.), Statistisches Jahrbuch deutscher Städte, 6. Jg., Breslau 1897, S. 87-111. A. a. O., S. 106 sind die Kosten für das Schuljahr 1894/95 gelistet. Demnach waren für das erste Kind 20, das zweite 14 und das dritte 8 Mark pro Jahr zu zahlen. Zum Vergleich: Das Gymnasium (Oberrealschule) zu besuchen kostete 120/100/80 Mark pro Jahr. Bei angenommen drei Kindern hieße das 300 Mark im Jahr zu bezahlen. Das entspricht etwa einem Drittel des Jahresverdienstes eines gut verdienenden Arbeiters.

12 Kritisch zur These des Bedeutungsverfalls der ehelichen Platzierung in individualisierungstheoretischen Ab-handlungen (erinnert sei an die Gallionsfigur H. Schelsky) bspw. U. Gerhard, Die Ehe als Geschlechter- und Gesellschaftsvertrag. Zum Bedeutungswandel der Ehe im 19. Und 20. Jahrhundert, in: I. Bauer/Ch. Hämmerle/ G. Hauch (Hrsg.), Liebe und Widerstand. Ambivalenzen historischer Geschlechterbeziehungen, Wien u. a. 2005, S. 449 f. Gegen Individualisierungskonzepte, die alles auf bloße Neigung reduzieren auch Th. Klein/A. Lengerer, Gelegenheit macht Liebe - die Wege des Kennenlernens und ihr Einfluss auf die Muster der Partnerwahl, in: Th. Klein (Hrsg.), Partnerwahl und Heiratsmuster. Sozialstrukturelle Voraussetzungen der Liebe, Opladen 2001, S. 268 f.

13 Exemplarisch dazu: A. Gestrich, Neuzeit, in: Ders. u. a. (Hrsg.), Geschichte der Familie, Stuttgart 2003, S. 641-647 zu kreditierenden und Arbeitsplätze verschaffenden Verwandtennetzwerken. Zur Erziehung im sozialen Milieu siehe K. Tenfelde, Historische Milieus - Erblichkeit und Konkurrenz, in: M. Hettling/P. Nolte (Hrsg.), Nation und Gesellschaft in Deutschland. Historische Essays, München 1996, S. 247-268, insbesondere S. 254 f. Siehe auch: J. Zinnecker, Straßensozialisation. Versuch einen unterschätzten Lernort zu thematisieren, in: Zeitschrift für Pädagogik 25/4.1979, S. 727-746.

14 Beachtung finden diese Aspekte bspw. bei: S. M. Sinke, The International Marriage Market: Theoretical and Historical Perspectives, in: D. Hoerder/J. Nagler (Hrsg.), People in Transit. German Migrations in Comparative Perspective, 1820-1930, New York 1995, 227-248. Vgl. auch A. Lengerer, Wo die Liebe hinfällt - ein Beitrag zur ‚Geographie‘ der Partnerwahl, in: Th. Klein (Hrsg.), Partnerwahl und Heiratsmuster. Sozialstrukturelle Voraussetzungen der Liebe, Opladen 2001, S. 133-161. Desweiteren: K. McQuillan, Economic Structure, Religion and Age at Marriage. Some Evidence from Alsace, in: Journal of Family History 14/4.1989, S. 331-346. McQuillan fragt u. a. nach dem Zusammenhang von Konfession und Heiratsverhalten (Heiratsalter) in einer bikonfessio-nellen Region.

15 Zur Eheschließung als Ausdruck ständischer Schätzung und Lebensführung vgl. Weber 1922, S. 635 f.

16 Ob die Heirat eines Aufsteigers in seine Herkunftsschicht so etwas wie das Bedürfnis nach ‚sozialer Heimat‘ widerspiegelt oder aber die Nicht-Akzeptanz und Verdrängung aus den Heiratsmärkten der Zielschicht, bleibt im Einzelfall offen. Auch kann nicht von vornherein angenommen werden, dass nur Besitz zur Ausübung von Schließungsstrategien prädestiniere. Die in der empirischen Untersuchung verwendeten statistischen Maß-zahlen, können helfen, Tendenzen zu benennen. Gewissermaßen wird so untersucht, ob Absteiger in der Ziel-schicht vielleicht als ‚Heruntergekommene‘ auch nicht akzeptiert wurden bzw. wie durchlässig das soziale Sieb in beide Richtungen war. A. Lange-Vester erläutert das am Beispiel eines Lottomillionärs, dessen Sozialkontakte abbrachen und der sich entgegen der Beck’schen These der freien Wählbarkeit nicht in ein neues Sozialmilieu integrieren konnte, da er habituell nicht in der Lage war, auf den durch den Lottogewinn hervorgerufenen Feld-wechsel zu reagieren. Siehe Dies., Habitus der Volksklassen. Kontinuität und Wandel seit dem 18. Jahrhundert in einer thüringischen Familie, Berlin 2007, S. 33 f.

17 G.-F. Budde betont, dass Mesalliancen in bürgerlichen Kreisen selten gewesen sein und über ästhetisches Empfinden endogame Beziehungen befördert worden seien, dass das eigentliche Kennenlernen oft aber erst in der Ehe stattgefunden habe. (Dies., Auf dem Weg ins Bürgerleben. Kindheit und Erziehung in deutschen und englischen Bürgerfamilien 1840-1914, Göttingen 1994 [=Diss. Berlin 1993], S. 31-37). Allgemein zu materiellen-immateriellen Struktur der Ehe H. Medick/D. W. Sabean, Emotionen und materielle Interessen in Familie und Verwandtschaft. Überlegungen zu neuen Wegen und Bereichen einer historischen und sozialanthropologischen Familienforschung, in: Dies. (Hrsg.), Emotionen und materielle Interessen. Sozialanthropologische und historische Beiträge zur Familienforschung, Göttingen 1984, S. 27-54. Kritisch gegenüber ‚romantischer Liebe‘ ist auch R. Schüren, da ihr praktischer Niederschlag, d. h. schichtübergreifende Heiraten, selten festzustellen und ‚Liebe‘ ein kulturellen Strömungen unterworfenes Konzept sei. Siehe Ders., Soziale Mobilität. Muster, Ver-änderungen und Bedingungen im 19. und 20. Jahrhundert, St. Katharinen 1989, S. 101 ff.

18 Zum Diskurs über Offenheit und Geschlossenheit kurz mit unterschiedlichen Ansichten bei Nipperdey (optimistisch) und Kaelble (pessimistisch, m. E. realistisch) siehe Nipperdey 1991, S. 423 f. Vgl. auch H.-P. Ullmann, Das Deutsche Kaiserreich 1871-1918, Frankfurt (M.) 1995, S. 116. Skeptisch äußert sich auch J. Kocka, Stand – Klasse – Organisation. Strukturen sozialer Ungleichheit in Deutschland vom 18. bis zum frühen 20. Jahrhundert im Aufriss, in: H.-U. Wehler/H.-G. Haupt (Hrsg.), Klassen in der europäischen Sozialgeschichte, Göttingen 1979, S. 139.: „Mobilität zwischen Ungleichheitspositionen ist deutlich begrenzt“. Zur gegenseitigen Durchdringung ständischer und klassenbasierter Prinzipien siehe auch Kocka 2001, S. 100 f. Dazu unten mehr.

19 S. Schraut bezeichnet das in Anlehnung an Schomerus als Prinzip der Wahl homogener Gruppen und hetero-gener Individuen. In der Terminologie unserer Arbeit heiße das etwa, dass sich strukturell ähnlich verfasste, aber kulturell ergänzende Individuen vornehmlich suchten und fanden. Siehe S. Schraut, Sozialer Wandel im Industrialisierungsprozess. Esslingen 1800-1870, Esslingen 1989 [= Diss. Mannheim 1988], S. 101 f.

20 Ehen sind ein wesentlicher, aber nicht ausschließlicher Aspekt der sozialen Klassenbildung, wie z. B. J. Schmidt am Beispiel Erfurts darlegen konnte. Schmidts Konzept der Kontakte im Arbeitsleben, dem Privatleben und Öffentlichkeit erlaubt es, die Verbindungen und Trennlinien von Arbeitern und Bürgern auf verschiedenen Feldern – etwa beim Heiraten oder der politischen Interessenvertretung – darzustellen und dabei auch gegenläufige Tendenzen aufzuzeigen. Plakativ: Die Mitgliedschaft im gleichen Verein bedingt nicht die schicht-übergreifende Heirat der Kinder von Unternehmer und Arbeiter. vgl. J. Schmidt, Begrenzte Spielräume. Eine Beziehungsgeschichte von Arbeiterschaft und Bürgertum am Beispiel Erfurts 1870-1914, Göttingen 2005. [=Diss. Berlin 2003], S. 224 f.

21 Als ‚totes Gleis‘ der Aufarbeitung erwies sich bspw. die Statusuntersuchung der Bräute nach deren eigenem Beruf. Dazu weiter unten mehr. Andere Quellinformationen bieten sich für eigenständige Untersuchungen an, die über den Rahmen dieser Arbeit weit hinaus führen. Z. B ließe sich mit den Adressen der Brautleute, ggf. ihrer Eltern und Trauzeugen so etwas wie einen ‚Schichtenatlas‘ erstellen. Es ließen sich auch die Herkunfts-angaben der beteiligten Personen, die hier nur simplifizierend erfasst wurden, einer detailierten Migrations-analyse unterziehen. Migration ist ein vielschichtiges Thema, das eigener Theorien und Methoden bedarf; beiläufig ist das nicht zu gewährleisten. Daher wurde im empirischen Teil lediglich zwischen zugezogen, einheimisch, fortgezogen und auswärtig unterschieden. Dazu ausführlich im Abschnitt zur Methodik.

22 Dieses Vorgehen orientiert sich an den Studien R. Schürens, um Offenheit und Geschlossenheit in und zwischen den sozialen Schichten zu untersuchen. Die von ihm verwendete Klassifikation bot gegenüber anderen Klassifikationskonzepten ausschlaggebende Vorteile: Nachvollziehbarkeit, Vergleichbarkeit und empirische Absicherung. Dazu weiter unten ausführlich. Siehe auch Schüren 1989, S. 33-40.

23 Illustrativ zur Privilegierung Angestellter gegenüber Arbeitern trotz z. T. ähnlicher Einkommensverhältnisse siehe Kaelble 1983 a, S. 197 f.

24 Zur Existenz eines ständischen Dünkels im traditionellen (praktisch u. U. aber proletaroiden) Handwerk gegenüber der Arbeiterschaf, siehe z. B. K. Saul u.a. (Hrsg.), Arbeiterfamilien in Kaiserreich. Materialien zur Sozialgeschichte in Deutschland 1871-1914, Königstein/Ts. 1982, S. 19 f.

25 Zu denken ist im Vorfeld etwa an die Meidung bestimmter ethnischer oder konfessioneller Minderheitengruppen auf dem Heiratsmarkt; erinnert sei an die ‚Ruhrpolen‘.

26 Vgl. dazu H. Reif, Theoretischer Kontext und Ziele, Methoden und Eingrenzungen der Untersuchung, in: J. Kocka (Hrsg.), Familie und soziale Plazierung. Studien zum Verhältnis von Familie, sozialer Mobilität und Heiratsverhalten an westfälischen Beispielen im späten 18. und 19. Jahrhundert, Opladen 1980, S. 59-63. Die Eheregister bieten weit mehr als die hier verarbeiteten Informationen an. Viele weitere Aspekte sind lohnende Untersuchungsobjekte, doch ist die Operationalisierung äußerst schwierig und der Aufwand enorm. R. Jägers bspw. hatte in Duisburg etwa 30-50 Ehen im Jahr zu berücksichtigen (R. Jägers, Duisburg im 18. Jahrhundert Sozialstruktur und Bevölkerungsbewegung einer nieder-rheinischen Kleinstadt im Ancien Régime (1713-1814), Köln u. a. 2001, S. 184-206 [=Diss. Bonn 1999].), während in Halle im ausgehenden 18. Jh. mit steigender Tendenz jährlich zwischen 800 und 1000 Ehen geschlossen wurden. Da hier ein Jahrgang vollständig erfasst wurde, erübrigt sich die Stichprobenproblematik. Auch konfessionelle Minderheiten wurden so vollständig erfasst.

27 Nach P. Galloway befanden sich 1895 in der Gruppe der heiratsfähigen Männer (20-70+ Jahre) 31.235 Personen, bei den Frauen waren es (14-70+ Jahre) 42.132 Personen. In Summa sind das 73.367 Personen. Der Anteil der Personen des Untersuchungsjahres (N=853) beträgt also mindestens 2,3% an der rein altersmäßig heiratsfähigen Bevölkerung. Berücksichtigt werden muss aber die Verzerrung der Kohorte der Frauen (14-…), da Frauen erst ab einem Alter von 16 Jahren heiraten durften und durch die Tatsache, dass die Kohorten nicht nach Familienstand unterscheiden. Nach Galloway waren über 10.000 Männer über 20 Jahren und beinahe 16.000 Frauen über 15 Jahren nicht verheiratet, gegenüber 19.700 verheirateten Männern und 19.500 verheirateten Frauen aller Altersstufen. Das heißt, dass die hier erfassten 853 Bräute und Bräutigame 5,4 bzw. 8,3% der ehemals Ledigen und zu je etwa 4,4% den Verheirateten im Jahr 1895 entsprechen. Der Datensatz ist also hinreichend groß. Siehe P. R. Galloway, Galloway Prussia Database 1861 to 1914, 2007. http://www.patrickgalloway.com/prussia.htm [Stand 18.08.2012].

28 Dazu im theoretischen Teil ausführlich. Vgl. auch H.-J. Henning, Die deutsche Beamtenschaft im 19. Jahr-hundert. Zwischen Stand und Beruf, Stuttgart 1984, S. 65 zur Bedeutung der Ehe als „Abbild des wechselseitigen gesellschaftlichen Urteils“.

29 Es mangelt an Untersuchungen zum ehemaligen Kgr. Sachsen und den preußischen Mittelprovinzen.

30 Die paradox anmutende Entwicklung des Scheidungsrechtes im Vergleich zum Eheschließungsrecht als einem „Neben- und Ineinander von Modernisierungsbemühungen und Modernisierungsblockierungen“, soll hier nicht weiter verfolgt werden. Dieses Problemfeld im Rahmen dieses Exkurses auch nur annähernd adäquat zu umreißen, ist illusorisch. Weiterführend dazu D. Blasius, Ehescheidung in Deutschland im 19. und 20. Jahrhundert, Frankfurt (M.) 1992. Das Zitat a. a. O., S. 128.

31 H. Esser, Soziologie. Spezielle Grundlagen, Bd. 5: Institutionen, Frankfurt (M.) 2000, S. 2.

32 Ebd., S. 4 f.

33 Ebd., S. 7 f.; vgl. auch Weber 1922, S. 16.

34 Z. B. Erbschaft, Standeszugehörigkeit in derart verfassten Gesellschaften, Legitimität des Nachwuchses, Rechte und Pflichten der Ehegatten sowie materielles Güterrecht, um nur einige Rechtsfolgen zu benennen.

35 Auffallend ist vor allem die Diskrepanz zwischen Eheschließungs- und Scheidungsrecht mit den gemessen am ALR zumindest für den preußischen, weniger für den süddeutschen Raum, erschwerten Scheidungsanforde-rungen. Siehe dazu H. Dörner, Industrialisierung und Familienrecht. Die Auswirkungen des sozialen Wandels dargestellt an den Familienmodellen des ALR, BGB und des französischen Code civil, Berlin 1974, S. 111 ff. [=Diss. Münster 1973].

36 ALR Familienrecht §§ 1 u. 2, nach Dörner 1974, S. 43 f.

37 Vgl. Dörner 1974, S. 33; zur Scheidung a. a. O., S. 53-60.

38 Zur Diskussion um das Aufkommen des Liebesideals zunächst in den Mittelschichten bzw. in den besitzlosen Schichten in der deutschen Forschung seit den 1970er Jahren vgl. Gestrich 2003, S. 486 ff.

39 Diese Vorform des Zerrüttungsprinzips fand erst 1977 wieder Aufnahme in bundesdeutsches Familienrecht.

40 Vgl. Dörner 1974, S. 44 ff. mit den entsprechenden Paragrafen zur Stellung von Mann und Frau in der Ehe. A. a. O., S. 46-53 und S. 60-65 zum ehelichen Güterrecht und dem beschränkten Mitspracherecht der Ehefrau bzw. zur Stellung des Kindes.

41 Siehe O. Brunner, Das "ganze Haus" und die alteuropäische "Ökonomik", in: Ders.(Hrsg.), Neue Wege der Sozialgeschichte, Göttingen 1956, S. 33-61. Kritik an Brunner übt C. Opitz, Neue Wege in der Sozialgeschichte? Ein kritischer Blick auf Otto Brunners Konzept des „Ganzen Hauses“, in: Geschichte und Gesellschaft 19.1994, S. 88–98.; ergänzend auch: A. Holzem/I. Weber, Einführung, in: Dies., Ehe – Familie – Verwandtschaft. Vergesell-schaftung in Religion und sozialer Lebenswelt, Paderborn 2008, S. 14 f. – Einige Bsp.: nach § 195 (ALR) durfte die Ehefrau eine Gewerbe nur nach ehemännlicher Erlaubnis ausüben, nach § 189 (ALR) war sie ohne ehemänn-lichen Willen nicht prozessfähig (nach Dörner 1974, S. 45.); Über den Widerspruch zwischen Anerkennung all-gemeiner Freiheitsrechte des Individuums und deren Beschränkung für die verheiratete Frau und die darum entfaltete zeitgenössische Kritik vgl. Gerhard 2005, S. 451 ff. und S. 458.

42 Dazu im Detail I. Fuhrmann, Die Diskussion über die Einführung der fakultativen Zivilehe in Deutschland und Österreich seit Mitte des 19. Jahrhunderts, Frankfurt (M.) 1998 [= Diss. Kiel 1997].

43 Vgl. Dörner 1974, S. 91 ff. Gefühlsmäßige Bindung seien demnach als die Ehe konstituierend vorausgesetzt und einzig legitimes Motiv, materielle Interessen fänden keine rechtliche Berücksichtigung, seien wohl aber immer auch ein Motiv, vgl. H. Medick/D. W. Sabean, Einleitung, in: Dies.(Hrsg.), Emotionen und materielle Inter-essen. Sozialanthropologische und historische Beiträge zur Familienforschung, Göttingen 1984, S. 11-26, insb. S. 16.; vgl. auch P. Borscheid, Romantic Love or Material Interest. Choosing Patterns in Nineteenth-Century Germany, in: Journal of Family History 11/2.1986, S. 157-168.

44 Vgl. Dörner 1974, S. 101-108 zum materiellen Güterrecht charakterisiert durch „Schutz der weiblichen Vermögenssubstanz mit einem Maximum an Dispositionsbefugnis des Ehemannes“, in der Konsequenz „verhindert die männliche Vormachtstellung eine Einflussnahme der Frau“ (Ebd., S. 103). Zu Stellung und Gehorsamspflicht der Frau a. a. O., S. 98 ff.

45 Exkurse zu den Populationstheoretikern Süßmilch, Riehl und Malthus u. a. bei Ch. Duhamelle/J. Schlumbohm, Einleitung. Vom ‚europäischen Heiratsmuster‘ zu Strategien der Eheschließung?, in: Dies. (Hrsg.), Eheschlie-ßungen im Europa des 18. und 19. Jahrhunderts. Muster und Strategien, Göttingen 2003, 12 f., vgl. auch Ehmer 2002, S. 289 ff. sowie J. Ehmer, Heiratsverhalten, Sozialstruktur, ökonomischer Wandel. England und Mittel-europa in der Formationsperiode des Kapitalismus, Göttingen 1991, S. 34-40. [=Habil. Wien 1989]

46 Schon zeitgenössisch wurde eine Zunahme von materiell motivierten bürgerlichen Ehen konstatiert, siehe F. Ebhardt, Der gute Ton in allen Lebenslagen. Handbuch für den Verkehr in der Familie, in der Gesellschaft und im öffentlichen Leben. Leipzig u. a. 189212, S. 139 f. Zur Verzahnung von materiellen und immateriellen Interessen, also von Liebe/Zuneigung und ökonomischen Notwendigkeiten am Bsp. von Arbeiterfamilien siehe auch C. Arni, Entzweiungen. Die Krise der Ehe um 1900, Köln u. a. 2004 [= Diss. Bern 2002], S. 133-138, 178.

47 E. Kapl-Blume, Zum Bedeutungswandel des Begriffes „Liebe“ in ausgewählten Lexika des 18. Und 19. Jahr-hunderts, in: K. Tanner (Hrsg.), „Liebe“ im Wandel der Zeiten. Kulturwissenschaftliche Perspektiven, Leipzig 2005, S. 107-129.

48 Ebd., S. 120 ff.

49 BGB 1900, § 1353 I, nach Dörner 1974, S. 97.

50 Die mit diesen Konzepten verbundenen Implikationen können hier nicht in Ausführlichkeit erörtert werden. Dazu übersichtlich und mit weiterführender Literatur Kocka 2001 und Berghahn 2003.

51 RPerStG 3. Abs. §§ 28, 29.; Hieran zeigt sich wie sehr Recht auch immer Rechts- bzw. Ideengeschichte ist. Obwohl völlig obsolet, wird der elterliche Konsens gewissermaßen als moralischer Akt aufrecht erhalten, vgl. Dörner 1974, S. 95.

52 Die Ausführungen hier sind Abstraktionen. Vorindustrielle Meister-Gesellen-Verhältnisse und heimindustrielle Produktionsverhältnisse bis weit ins 19. Jahrhundert hinein, aber auch vorindustrielle proletarische Familien-verhältnisse, in denen keine Deckung von Produktion und Konsumtion zu verzeichnen war, seien bloß erwähnt, um zu verdeutlichen, dass Brunners Konzept des ‚ganzen Hauses‘ allenfalls für jene Bevölkerungskreise und auch nur bedingt, mit Abstufungen anwendbar ist, die man als alten Mittelstand (insb. Handwerksmeister-haushalte) bezeichnet. Kritisch zu Brunners Konzept auch H. Derks, Über die Faszination des "Ganzen Hauses", in: Geschichte und Gesellschaft 22.1996, S. 221-242.

53 Diese Beispiele sind zugegebenermaßen stereotyp und reflektieren zugleich auf die weite Spanne bürgerlicher Existenz und die Kluft zwischen Ideal und Wirklichkeit. Im Literaturverzeichnis und im Folgenden weitere Hinweise auf verschiedene bürgerliche und ‚bürgerliche‘ Gruppen.

54 Zur Aktualität dieser Denkweisen in rezenten Sozialmilieus wegen langlebiger ästhetischer Codes vgl. C. Koppetsch/G. Burkart, Die Illusion der Emanzipation. Zur Wirksamkeit latenter Geschlechtsnormen im Milieu-vergleich, Konstanz 1999; S. 289-299. Vgl. auch H. Rosenbaums Ausführungen zu asymmetrischen Paarvor-stellungen und der biologisierenden Legitimation dieser Ungleichheit (H. Rosenbaum, Formen der Familie. Untersuchungen zum Zusammenhang von Familienverhältnissen, Sozialstruktur und sozialem Wandel in der deutschen Gesellschaft des 19. Jahrhunderts, Frankfurt (M.) 19936, S. 288-294. [=Habil. Göttingen 1981]

55 Allgemein: K. Hausen, „…eine Ulme für das schwankende Efeu”. Ehepaare im Bildungsbürgertum. Ideale und Wirklichkeiten im späten 18. und 19. Jahrhundert, in: U. Frevert (Hrsg.), Bürgerinnen und Bürger. Geschlechterverhältnisse im 19. Jahrhundert, Göttingen 1988, S. 85-117. Nach Dörner 1974, S. 98 f. widerspiegelt die Propagierung der Alleinernährerrolle des Mannes (BGB § 1360 I), und der Frau als ‚guter Geist‘ des Haushaltes (BGB § 1356 I/1357 I) eine Grundhaltung, der zufolge darin die natürliche Ordnung der Dinge liege.

56 Vgl. Ausführungen zum Güterrecht bei Dörner 1974, S. 103-108.

57 Die christliche Traditionslinie der Eheschließung im Kaiserreich darf nicht vergessen werden, dazu Nave-Herz, 2004, S. 24 f. So waren Streitpunkte im Kontext der Einführung einer fakultativen/obligatorischen Zivilehe unter beachtlicher Einflussnahme der Zentrumspartei vorrangig Streitigkeiten um Kompetenzen, weniger um Inhalte. Zum Kulturkampf allgemein: E. Schmidt-Volkmar, Der Kulturkampf in Deutschland 1871-1890, Göttingen 1962. Das Kaiserreich als Rechtsraum christlicher Prägung wird auch betont bei Blasius 1992, S. 50 f. sowie Fuhrmann 1997, S. 70 ff. und S. 163-166. – Illustrativ zur Durchsetzung staatlicher Kompetenz: RPerStG 7. Abs. § 67. Demnach drohten einem Geistlichen, der eine Trauung vor der standesamtlichen Eheschließung durchführte ein Bußgeld bis zu 300 Mark bzw. 3 Monate Haft.

58 Plakativ: wenn der nachgeborene, landlose Bauernsohn sich in der Stadt verdingen und einen Hausstand gründen kann, muss er nicht zeitlebens ledig bleiben.

59 Der Gedanke kultureller Strahlkraft und der damit einhergehenden Institutionsbildung durch Eliten-Kultur-ideale findet sich vergleichbar bei St. Ernst, Machtbeziehungen zwischen den Geschlechtern, Wandlungen der Ehe im „Prozess der Zivilisation“, Opladen 1996, S. 46.

60 Zur medialen Vermittlung bürgerlicher Kulturideale/Werthaltungen, siehe Nipperdey 1991, S. 47-50. Gleich-falls bei P. Borscheid, Geld und Liebe. Zu den Auswirkungen des Romantischen auf die Partnerwahl im 19. Jahrhundert, in: P. Borscheid/H.-J. Teuteberg (Hrsg.), Ehe – Liebe – Tod. Zum Wandel der Familie, der Geschlechts- und Generationenbeziehung in der Neuzeit, Münster 1983, S. 115 f.

61 Zeitgenössische und autobiografische Äußerungen zu den Ehemotiven im Arbeitermilieu (Schwangerschaft, gegenseitige Absicherung, Attraktivität etc.) bieten Saul u.a. 1982. Nach U. Gerhard, Verhältnisse und Ver-hinderungen. Frauenarbeit und Rechte der Frauen im 19. Jahrhundert, Frankfurt (M.) 1981², S. 110-113 ist das Eherecht des 19. Jh. Klassenrecht, dessen Inhalte und Moralvorstellungen seien breiten Massen fremd.

62 Allgemein dazu: K. Gröwer, „Wilde Ehen“ in den hansestädtischen Unterschichten 1814-1871, in: Archiv für Sozialgeschichte 38.1998, S. 1-22. Sowie: B. Kuhn, Familienstand: ledig. Ehelose Frauen und Männer im Bürger-tum (1850 - 1914), Köln u. a. 2002. Ferner: Eberhardt 1892, S. 143. – ‚Wilde Ehen‘, obgleich sie in proletarischen Milieus und in vielfältigen historischen Kontexten als nichts verwerfliches anzusehen waren, wurden als sitten-widrig rigoros bekämpft, selbst wenn die Beziehung der Partner zueinander und gegenüber den Kindern als stabiler betrachtet werden konnte, als es in vielen innerlich zerrütteten, formal jedoch ordentlichen Ehen der Fall gewesen sein mag. Ein Beispiel gibt St. Bajohr (Ders., Lass dich nicht mit den Bengels ein! Sexualität, Ge-burtenregelung und Geschlechtsmoral im Braunschweiger Arbeitermilieu 1900 bis 1933, Essen 2001, S. 75), in dem eine uneheliche Lebensgemeinschaft, die über 16 Jahre bestand und in der 12 Kinder geboren wurden, in der man also von einer gewissen Stabilität ausgehen kann, 1902 polizeilich getrennt wurde. Allgemein zu diesem Aspekt auch Blasius 1992, S. 95 ff. Zu den ländlichen Unterschichten z. B. R. Sieder, Sozialgeschichte der Familie, Frankfurt (M.) 1987, S. 86-90.

63 Ausführlich zur Entwicklung des Scheidungsrechts Blasius 1992. Zur Entwicklung der Rechtsstellung von Mann und Frau im Eherecht siehe A. Duncker, Gleichheit und Ungleichheit in der Ehe. Persönliche Stellung von Frau und Mann im Recht der ehelichen Lebensgemeinschaft 1700-1914, Köln u. a. 2003 [=Diss. Hannover 2001].

64 Siehe Dörner 1974, S. 108-113, u. a. Reduzierung der im ALR normierten Scheidungsgründe, Subjektivierung der Trennungskriterien, somit auch richterliche Untersuchung, was den Verheirateten an Unglück in der Ehe zuzumuten sei. Diese Zustände bemängelt auch A. Bebel, Die Frau und der Sozialismus, Berlin 197362, S. 147 ff. – zugegebenermaßen eine Kampfschrift gegen bürgerlicher Moralvorstellungen.

65 Zur fragwürdigen Sexualpraxis unverheirateter Bürger (uneheliche Kinder, Bordellbesuche etc. auf der einen, restriktive Verteidigung der Jungfräulichkeit der Töchter und Schwestern auf der anderen Seite) siehe A. Gestrich, Geschichte der Familie im 19. und 20. Jahrhundert, München 1999, S. 30-33. Siehe dazu auch J. Flemming, „Sexuelle Krise“ und „Neue Ethik“. Wahrnehmungen, Debatten und Perspektiven in der deutschen Gesellschaft um die Jahrhundertwende, in: H. Scheuer/M. Grisko (Hrsg.), Liebe, Lust und Leid. Zur Gefühlskultur um 1900, Kassel 1999, S. 39: „geschlechtliche Ehre war soziales Kapital.“

66 In der Praxis konnte das bedeuten, dass, selbst wenn eine Ehefrau den Ehebruch ihres Mannes nicht anzeigte, die Staatsanwaltschaft Anklage erhob.

67 Kapl-Blume 2005, S. 126 zur scheinbaren Privatisierung der Ehe: die menschliche Verbindung schaffe Stabilität, die dem Staat viel bedeute.

68 Zitiert nach Dörner 1974, S. 112.

69 Kapl-Blume 2005, S. 126 ff.

70 Zur Kopplung Ehe-Ansiedlung-Armenfürsorge vorrangig in der 1. H. 19. Jh. vgl. auch Blasius 1992, S. 82-85. 1868 wurden polizeiliche Beschränkungen der Eheschließung im Norddeutschen Bund aufgehoben. Zur Rechts-entwicklung in Preußen Gerhard 1981, S. 113-117. 1869 wurde das Ehehindernis des ungleichen Standes abge-schafft, siehe Dörner 1974, S. 94. Zu den vielfach restriktiveren Bestimmungen im süddeutschen Raum siehe K.-J. Matz, Pauperismus und Bevölkerung. Die gesetzlichen Ehebeschränkungen in den süddeutschen Staaten während des 19. Jahrhunderts, Stuttgart 1980 [=Diss. Mannheim 1978/9]. Bei R. Gehrmann, Bevölkerungs-geschichte Norddeutschlands zwischen Aufklärung und Vormärz, Berlin 2000, S. 283 finden sich auch nord-deutsche Beispiele restriktiver Ehegesetzgebung.

71 Zur restaurativen, erzieherischen Grundhaltung siehe Blasius 1992, S. 134 f.; In Konsequenz auf die Au-seinandersetzungen zwischen der katholischen Kirche und dem preußischen Staat um die Kompetenz in Ehean-gelegenheiten, dem sogenannten Kulturkampf, wurde 1876 das Reichspersonenstandsgesetz verabschiedet, dass die prinzipielle Ehefähigkeit der preußischen bzw. der Reichsbevölkerung im ehemündigen Alter (20 Jahre bei Männern, 16 bei Frauen), unabhängig von deren ökonomischer Lage, familialem Konsens oder Religions-zugehörigkeit regelte. Einzig Geschäftsunfähigkeit und Blutsverwandtschaft machten die Eheschließung unmög-lich. Zum Gesetzestext siehe J. Fitting, Das Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung, vom 6.2.1875, Zweibrücken 1877². Siehe auch A. Große-Boymann, Heiratsalter und Eheschlie-ßungsrecht, Münster 1994 (= Diss. Münster 1994), S. 287-290.

72 Die halleschen Größenordnungen sind im empirischen Teil ersichtlich.

73 Siehe das bereits erwähnte Beispiel bei Bajohr 2001, S. 75.

74 So auch Nipperdey 1991, S. 47-59 zum bürgerlichen Familienideal und seiner medialen Vermittlung. Dazu auch Nave-Herz 2004, S. 48-58.

75 Arni 2004, S. 331; siehe auch Hohlkamp 2010, S. 33.

76 Ehe und Familie sind zentrale Konzepte der Soziologie. Ferner zu nennen sind die Bemühungen der Histo-rischen Anthropologie, die u. a. nach der Rolle der Ehe im verwandtschaftlichen Netzwerk fragt, übersichtlich dazu R. Gehrmann, Heiratsverhalten als historisches Problem, in: Historical Social Research 28/ 2.2003, S. 11. Die Ehe ist Gegenstand etlicher historischer Arbeiten hauptsächlich zur Entwicklung der Familie und der Inter-dependenz zu verschiedenen Strukturdimensionen je nach Interesse, so z. B. des Eherechts, der Industriali-sierung/ Modernisierung etc.

77 Die Hist. Familienforschung ist eng an die Hist. Demographie angelehnt und entwickelte etliche Unterdiszi-plinen. Die Forschungslage ist alles in allem recht unübersichtlich, vgl. J. Ehmer/T. K. Hareven/R. Wall, Einlei-tung, in: J. Ehmer u.a. (Hrsg.), Historische Familienforschung. Ergebnisse und Kontroversen, Festschr. Mitter-auer, Frankfurt (M.) 1997, S. 7-15. – Illegitimitätsuntersuchungen, Studien zur ehelichen Fruchtbarkeit etc. stehen auch in diesem Zusammenhang. In ihrer einfachsten Form ist die Darstellung auf die Entwicklung der Veehelichungsquote und des Alters bei der Erstehe reduziert, so bspw. M. Cerman, Mitteleuropa und die ‚europäischen Muster‘. Heiratsverhalten und Familienstruktur in Mitteleuropa, 16.-19. Jahrhundert, in: J. Ehmer u.a. (Hrsg.), Historische Familienforschung. Ergebnisse und Kontroversen, Festschr. Mitterauer, Frankfurt (M.) 1997, S. 327-346.

78 J. Kocka, Gesellschaftsgeschichte. Profil, Probleme, Perspektiven, in: J. Ehmer u.a. (Hrsg.), Historische Fami-lienforschung. Ergebnisse und Kontroversen, Festschr. Mitterauer, Frankfurt (M.) 1997, S. 63-68 bietet zur Ver-vollständigung einen Überblick über die gesellschaftsgeschichtliche Forschungsgeschichte im deutschspra-chigen Raum.; Ein Beispiel für den Kleinstädtischen Raum: A. E. Imhof, Historical Demography as Social History. Possibilities in Germany, in: Journal of Family History 2/4.1977, S. 305-332 (zentrale These: Gießen mit seinen 5.000 Einwohnern folgt im 18. Jahrhundert agrarischen Mustern).

79 So. z. B. Hochstadt 1999; St. Bleek, Mobilität und Sesshaftigkeit in deutschen Großstädten während der Urba-nisierung, in: Geschichte und Gesellschaft 15.1989, S. 5-33.

80 Insbesondere Familienrekonstitutionen sind im städtischen Raum schwer durchführbar, da selbst bei Überein-stimmungen von Namen, Alter und Beruf oft nicht zweifelsfrei feststellbar ist, ob es sich um dieselben Personen handelt und da große Teile der Stadtbevölkerung im ausgehenden 19. Jahrhundert hochmobil waren.

81 Bspw. A. E. Imhof, Die kleine Welt des Johannes Hooss, in: Ders., Die verlorenen Welten. Alltagsbewältigung durch unsere Vorfahren - und weshalb wir uns heute so schwer damit tun ..., München 1985, S. 27-55. Siehe auch W. Kaschuba/C. Lipp, Dörfliches Überleben. Zur Geschichte materieller u. sozialer Reproduktion ländlicher Gesellschaft im 19. und frühen 20. Jahrhundert, Tübingen 1982.

82 J. Ehmer, Soziale Traditionen in Zeiten des Wandels. Arbeiter und Handwerker im 19. Jahrhundert, Frankfurt (M.) u. a. 1994, insb. S. 24-51. Dazu auch G. Schulz, Die industriellen Angestellten. Zum Wandel einer sozialen Gruppe im Industrialisierungsprozess, in: Hans Pohl (Hrsg.), Sozialgeschichtliche Probleme in der Zeit der Hoch-industrialisierung (1870-1914), Paderborn 1979, S. 217-266. Vgl. auch H.-G. Haupt, Kleine und große Bürger in Deutschland und Frankreich am Ende des 19. Jahrhunderts, in: J. Kocka/U. Frevert (Hrsg.), Bürgertum im 19. Jahrhundert, Deutschland im europäischen Vergleich, Bd. 2, München 1988, S. 252-275. In diesem Kontext stehen Monografien zur proletarischen Familie, z. B. H. Rosenbaum, Proletarische Familien. Arbeiterfamilien und Arbeiterväter im frühen 20. Jahrhundert zwischen traditioneller, sozialdemokratischer und kleinbürger-licher Orientierung, Frankfurt 1992. Ferner Aufsätze z. B. über Tabakarbeiterinnen (M. Friese, Familienbildung und Heiratsstrategien im Bremischen Proletariat des 19. Jahrhunderts. Dienstmädchen und Tabakarbeiterinnen im Vergleich, in: J. Schlumbohm (Hrsg.), Familie und Familienlosigkeit. Fallstudien aus Niedersachsen und Bremen vom 15. bis 20. Jahrhundert, Hannover 1993, S. 217-234). Zu Kleinhändlern/-bürgern siehe H.-G. Haupt, Kleinhändler und Arbeiter in Bremen zwischen 1890-1914, in: Archiv für Sozialgeschichte 22.1982, S. 95-132. Haupt betont a. a. O., S. 101 ff. die ähnliche soziale Lage und a. a. O., S. 129 f. die regen Verbindungen zwischen Kleinhändlern und Arbeitern und dass, entgegen älterer, das Trennende betonender Forschungen, keine klaren Klassengrenzen aufzeigbar seien. Vgl. auch zu den Übertragungsstrategien besitzender Gruppen (=Stabili-sierung/ Ausbau des Vorhandenen) Gestrich 2003, S. 484 f.

83 H. Rosenbaum 1993 bspw. verwendet nur Sekundärliteratur, andere sammeln zeitgenössische Berichte oder Selbstzeugnisse oder werten in Kopplung beider Zugänge das Heiratsverhalten bestimmter Kreise aus, z. B. zweier Kaufmannsfamilien, so bei R. Habermas, Frauen und Männer des Bürgertums. Eine Familiengeschichte (1750 - 1850), Göttingen 2000. – Ehmer 2004 bietet a. a. O., S. 57-62 einen breiten Überblick über die Diszi-plinen- und Paradigmengeschichte.

84 C. Lipp, Verwandtschaft – ein negiertes Element der politischen Kultur des 19. Jahrhunderts, in: Historische Zeitschrift 283/1.2006, S. 31-77.

85 Illustrativ hierzu die Aufsätze in: M. H. D. van Leeuwen/I. Maas/A. Miles (Hrsg.), Marriage Choices and Class Boundaries. Social Endogamy in History, International Review of Social History 50, Supplement 13, Cambridge 2005. Generell zur Methodik siehe R. Gehrmann/Th. Sokoll, Historische Demographie und quantitative Me-thoden, in: M. Maurer (Hrsg.), Aufriss der historischen Wissenschaften, Bd. 7: Neue Themen und Methoden der Geschichtswissenschaft, Stuttgart 2003, S. 152-229, insbesondere S. 166-183. Siehe auch J. Schlumbohm (Hrsg.) Mikrogeschichte - Makrogeschichte. Komplementär oder inkommensurabel?, Göttingen 1998, S. 7-32. – Eine Art appellierender Auftakt zur kritischen Sozialgeschichtsschreibung bei J. Kocka, Theorien in der Sozial- und Gesellschaftsgeschichte. Vorschläge zur historischen Schichtungsanalyse, in: Geschichte und Gesellschaft 1.1975, S. 9-42.

86 Bspw. Kocka u. a. 1980.

87 Bemühungen, die Entwicklung echter und struktureller Mobilität (methodisch gut dargelegt bei M. Groß, Klassen, Schichten, Mobilität. Eine Einführung, Wiesbaden 2008, S. 122-125, 136 f.) über längere Zeiträume auf-zuzeigen, können somit die Auswirkungen verschiedener Wandelprozesse, z.B. den Wandel der Berufsstruktur, die Liberalisierung des Bildungssystems, Veränderungen der Geschlechterbeziehungen, Verwurzelung oder Lösung aus religiösen Bindungen sowie Vergemeinschaftungen nach und mit Vergesellschaftungen abschätzen helfen. – Zum Begriff der Vergemeinschaftung siehe Weber 1922, S. 21 f. sowie: R. Kreckel, Dimensionen sozialer Ungleichheit heute, in: H. Solga u. a. (Hrsg.), Soziale Ungleichheit, Klassische Texte zur Sozialstruktur-analyse, Frankfurt (M.) 2009, S. 146 f. Kreckel unterscheidet, Tönnies folgend, zwischen subjektiv gefühlter Zusammengehörigkeit (Vergemeinschaftung) und rational motivierte Interessenverbindung (Vergesell-schaftung) und vergleicht die Zugänge Marx‘ und Webers. Bei Marx stehe die Aufhebung der sozioökono-mischen Gegebenheiten axiomatisch fest, bei Weber hingegen deren Anerkennung.

88 Weber 1922, S. 177-180, insb. S. 180.

89 Zu Weber und Bourdieu anschließend ausführlicher. Bourdieus Habitus, der sich in Lebensstilen manifestiert, ist nicht völlig verschieden von Webers ständischer Ehre, die sich in bestimmten Formen der Lebensführung ar-tikuliert. Zentraler Unterschied beider Konzepte ist sicherlich die Bewertung des Kapitals. Weber sieht eine sich gegenseitig ausgleichende Interaktion von Klassen- und ständischer Lage, während Bourdieu der durch um-fassende Kapitalien geprägten Klassenlage die entscheidende Rolle bei der Lebensgestaltung einräumt. Das Weber’sche Gleichgewicht ist sozusagen in Richtung der Klassenlage verschoben ohne deswegen die Bedeutung einer ständischen Komponente – des Habitus – zu negieren. Siehe P. Bourdieu, Die feinen Unterschiede. Kritik der gesellschaftlichen Urteilskraft, Frankfurt (M.) 19947, S. 281 und Weber 1922, S. 635. – Nach Lange-Vester 2007, S. 14 erkläre sich soziale Praxis aus einer spezifischen Beziehung von Habitus und Feld. Nach Bourdieu führt eine Veränderung des Feldes nicht automatisch zur Veränderung des Habitus, siehe Bourdieu 1994, S. 238.

90 Einige, auch nicht-historische Beispiele: M. Knippel, Empirische Untersuchungen zu Modellbeschreibungen der menschlichen Partnerwahl, Hamburg 1996 [=Diss. Hamburg 1996].; A. Pashos, Über die Rolle von Status, physischer Attraktivität und Taktiken in der menschlichen Partnerwahl. Soziokulturelle und evolutionsbio-logische Mechanismen und Prozesse menschlichen Sozialverhaltens, Hamburg 2002 [=Diss. Hamburg 2002].; D. W. Sabean, Die Ästhetik der Heiratsallianzen. Klassencodes und endogame Eheschließungen im Bürgertum des 19. Jahrhunderts, in: J. Ehmer u. a. (Hrsg.), Historische Familienforschung. Ergebnisse und Kontroversen, Festschr. Mitterauer, Frankfurt (M.) 1997, S. 157-170.

91 Z. B. Duncker 2003; Ernst 1996.; Flemming 1999.; U. Gerhard, Die Rechtsstellung der Frau in der bürgerlichen Gesellschaft des 19. Jahrhunderts. Frankreich und Deutschland im Vergleich, in: J. Kocka/ U. Frevert (Hrsg.), Bürgertum im 19. Jahrhundert. Deutschland im europäischen Vergleich, Bd. 1, München 1988, S. 439-468.

92 D. W. Sabean, Kinship in Neckarhausen, 1700-1870, Cambridge 1998.

93 Sabean 1997.

94 Bourdieu 1994, S. 104-111, kurz: Mittel der Selbst- und Fremdeinschätzung.

95 D. W. Sabean, Kinship and Class Dynamics in Nineteenth-Century Europe, in: Ders u. a. (Hrsg.), Kinship in Europe. Approaches to long-term development (1300 - 1900), New York 2007, S. 301-313. Darin beschreibt Sabean Klassenbildungsprozesse durch verwandtschaftliche Interaktion. Demnach seien Klassen das Ergebnis von wiederholten Praktiken, insbesondere der konnubialen Ausbildung von Verwandtennetzwerken unter ähnlich situierten Personengruppen. Sabeans empirische Basis bilden die zahlenmäßig kleinen Oberschichten Neckarhausens, sodass nicht ohne weiteres auf städtische Zustände gefolgert werden sollte. Ähnlicher Ansicht bezüglich Heiratens als strategischem Handeln in den Oberschichten ist Gestrich 2003, S. 484 f., 492 ff.

96 Allgemein zur Urbanisierung und Migration vorrangig junger, lediger Personen: Reulecke 1997.; Köllmann 1992.; D. Langewiesche, Wanderungsbewegungen in der Hochindustrialisierung. Regionale, interstädtische und innerstädtische Mobilität in Deutschland 1880-1914, in: Vierteljahresschrift für Wirtschaftsgeschichte 64.1977, S. 1-40. – Zur Auswirkungen von Migration, geografischer Mobilität und Urbanisierung auf Verehelichungs-muster- und strategien z. B. S. Moreels/K. Matthijs, Marrying in the City in Times of Rapid Urbanization, in: Journal of Family History 36.2011, S. 72-92.; ferner: I. Maas/ M. H. D. van Leeuwen, Total and Relative Endogamy by Social Origin. A First International Comparison of Changes in Marriage Choices during the Nineteenth Century, in: Van Leeuwen u. a. 2005, S. 275-295.; außerdem: J.-P. Pélissier/ D. Rébaudo/ M. H. D. van Leeuwen/ I. Maas, Migration and Endogamy According to Social Class. France 1803-1986, in: Van Leeuwen u. a. 2005, S. 219-246.

97 Rosenbaum 1993.

98 Gehrmann 2003, S. 13.

99 Schulz 1979.; W. Conze/U. Engelhardt (Hrsg.), Arbeiterexistenz im 19. Jahrhundert. Lebensstandard und Lebensgestaltung deutscher Arbeiter und Handwerker, Stuttgart 1981.; P. Alheit/F. Schömer, Der Aufsteiger. Autobiografische Zeugnisse zu einem Prototypen der Moderne von 1800 bis heute, Frankfurt (M.) 2009.; M. Rainer Lepsius, Zur Soziologie der Bürgertums und der Bürgerlichkeit, in: J. Kocka (Hrsg.), Bürger und Bürgerlich-keit im 19. Jahrhundert, Göttingen 1987, S. 79-100.; R. Spree, Angestellte als Modernisierungsagenten. Indi-katoren und Thesen zum reproduktiven Verhalten von Angestellten im späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts, in: J. Kocka (Hg.), Angestellte im europäischen Vergleich, Die Herausbildung angestellter Mittelschichten seit dem späten 19. Jahrhundert (Geschichte und Gesellschaft, Sonderheft 7), Göttingen 1981, S. 279-308.; D. R. Shopp, Auf der unteren Sprosse. Der Volksschullehrer als „Semi-Professional“ im Deutschland des 19. Jahr-hunderts, in: Geschichte und Gesellschaft 6.1980, S. 383-402 (zur prestigelosen Volksschullehrerexistenz auch Saul u. a. 1982, S. 235).; G. A. Ritter/K. Tenfelde (Hrsg.), Arbeiter im Deutschen Kaiserreich 1871 bis 1914, Bonn 1992.; H. Kaelble, Berliner Unternehmer während der frühen Industrialisierung. Herkunft, sozialer Status und politischer Einfluss, Berlin 1972 [=Habil. Berlin 1971].; zum Handwerk: Lenger 1986. (zur Einkommenssituation im Handwerk siehe auch H. G. Haupt (Hrsg.), Die radikale Mitte. Lebensweise und Politik von Handwerkern und Kleinhändlern in Deutschland seit 1848, München 1985. Dokument 11 listet Vermögen, Steuerleistung und Einkommen Leipziger Handwerker 1893).

100 Vgl. auch Gehrmann 2003, S. 8-12. Verhaltenspsychologischer Fokus: Knippel 1996.; Zum für die deutsche Forschung lange prägenden Schisma zwischen Hist. Dem., Bevölkerungsgeschichte und -wissenschaft siehe Gehrmann u. a. 2003, S. 160 f. Der gesamte Artikel bietet einen guten Überblick zur Forschungsgeschichte und a. a. O., S. 166-176 zu den Methoden der Historischen Familienforschung.

101 Kurz dargestellt bei G. Sichelstiel/F. Söllner, „Gleich und gleich gesellt sich gern“ – ökonomische Ansätze zur Partnerwahl, in: Perspektiven der Wirtschaftspolitik 5/3.2004, S. 249-270. Zu Bourdieu siehe unten.

102 Exemplarisch seien genannt: M. Mitterauer, Liebe und Widerstand im Kontext unterschiedlicher Familien-systeme: endogame und arrangierte Heiraten, in: I. Bauer u. a. (Hrsg.), Liebe und Widerstand. Ambivalenzen historischer Geschlechterbeziehungen, Wien u. a. 2005, S. 274-286. Darin enthalten sind zwei Beispiele zur Be-einflussung der Partnerwahl durch die Eltern aus Gründen des Besitzübertragung und religiöser Traditionen. – Forschungsgeschichtlich am Anfang stand die Herausstellung von Mustern durch Hajnal und andere Historische Demographen. Die Interpretation und Modifizierung ihrer Erkenntnisse geschah vorrangig in der Sozialgeschich-te, siehe Ehmer 2002, S. 282. Zur Varianz deutscher Heiratsmuster in Stadt und Land und zwischen verschiede-nen Großregionen siehe Knodel u. a. 1976.

103 Zur Revision neben Gehrmann 2003 auch Forschungsbilanz bei Kocka 1997. Guter Überblick über die ver-schiedenen Arten, soziale Mobilität operationalisierbar zu machen bei Groß 2008. Einschränkend muss gesagt werden, dass soziologische Methoden (Journey/Interview) sich meist nicht ohne Modifikationen bzw. gar nicht auf historische Massendaten übertragen lassen.

104 J. Hajnal, European marriage pattern in historical perspective, in: D.V. Glass/D.E.C. Eversley (Hrsg.), Population in History. Essays in Historical Demography, London 1965, S. 101-143. Hajnal folgend, seien die unterschiedlichen Befunde östlich und westlich einer gedachten Linie St. Petersburg-Triest mit den unterschied-lichen Hofübergaberiten im vormodernen, agrarischen Europa erklärbar. Während in Westeuropa Heirat und Familiengründung an die Hofübergabe, also die Verrentung der Elterngeneration gebunden seien und dadurch spät und vergleichsweise selten geheiratet worden sei, sei in Osteuropa mit seinen integrativen Mehrfamilien-Haushalten eine frühere Hochzeit und Familiengründung möglich gewesen. Heiratsverhalten fungiert für Hajnal (nach Ehmer 1991, S. 64 ff.) gewissermaßen als Garant der Stabilität eines homöostatischen Systems. Ehmer negiert das, sagt ebd., dass das Heiratsverhalten als Anpassungsstrategie aufzufassen sei, und wesentlich durch die Sozialstruktur sowie die Arbeitsorganisation und die soziale Kontrolle bestimmt werde. Vgl. auch zu den Modifikation der Hajnal-Linie Gestrich 2003, S. 410 ff., sowie Ehmer 2002, S. 307-313. Ehmer spricht sich gegen paneuropäische Muster aus, verweist dabei auf lokale Kontexte (z. B. sind Italien und Irland mehrheitlich katholisch und liegen westlich der Hajnal-Linie. Dennoch heiratete man am jüngsten in Süditalien und am ältesten in Irland).

105 Vgl. allgemein Brunner 1956. Zum Paradigmenwechsel innerhalb der Forschungsgeschichte zur Thematik siehe Hohlkamp 2010, S. 34. Vgl. auch Duhamelle u. a. 2003, S. 11-33. Darin wird ein kompakter Abriss zur Historischen Demographie von Hajnal bis heute geboten. A. a. O, S. 14 ff. werden neuere Ansätze vorgestellt.

106 Knodel und Maynes stellen die Einbettung lokaler Heiratsmuster in regionale Muster heraus und verweisen in zahlreichen Beispielen auf sozioökonomisch bedingte Unterschiede in verschiedenen Teilen des deutschen Reiches. Siehe für einen kurzen Überblick Knodel u.a. 1976, S. 156 ff. A. a. O., S. 166 zur Stadt Halle (Reg.-bez. Merseburg): niedriges Heiratsalter und sehr hohe Verehelichungsquoten (Männer 1880 durchschnittlich 28 Jahre, Frauen 25 Jahre alt).

107 Zum Einstieg siehe H. Solga/J. Powell/P. A. Berger, Soziale Ungleichheit – kein Schnee von gestern. Eine Ein-führung, in: Dies. (Hrsg.), Soziale Ungleichheit, Klassische Texte zur Sozialstrukturanalyse, Frankfurt (M.) 2009, S. 22 ff. (zur funktionalistischen Schichttheorie).

108 Der urbane Raum im späten 19. und 20. Jahrhundert und die in ihm ablaufenden sozialen Praktiken sind in Deutschland vorrangig Gegenstand der Historischen Soziologie, der Bevölkerungswissenschaften und der Bevöl-kerungsgeschichte. Zum soziologischen Diskurs zwischen Schelsky/Beck und Dahrendorf/Geißler/ Goldthorpe, siehe Solga u. a. 2009, S. 35 ff. Gegen eine solche Nivellierung sozialer Unterschiede und für die Perpetuierung von Klassen- und Schichtengrenzen bis in die Gegenwart vgl. dagegen Gestrich 2003, S. 503 f. Gestrich verweist dort auch auf J. Moser, der die Beschränkung der Partnersuche auf das eigene Milieu als ursächlich betrachtet.

109 Bereits in diesem Zusammenhang erwähnt: Schmidt 2005, Lange-Vester 2007. Problematisch: die Bevöl-kerungsgeschichte arbeitet traditionell nur mit Volkszählungsergebnissen, also mit hochaggregierten Massen-daten, während die Bevölkerungswissenschaft faktisch reine, rezente Statistik betreibt, sich also vorrangig mathematischer Methoden bedient und auf soziologisch-politologischen Fragestellungen basiert. Instrumen-tarien und Fragestellungen sind so für historische Forschungen nicht ohne weiteres anzuwenden (insbesondere Befragungen und Interviews sind i. d. R. nicht möglich).

110 Lange-Vester bringt das gut zum Ausdruck, wenn sie beschreibt, was Unterschichtenangehörige in Zeiten der Rezession für Handlungsmöglichkeiten – nicht nur strukturelle im Sinne von Gelegenheiten, sondern vor allem habituelle im Sinne von Wahrnehmungs- und Reaktionsmustern – gegeben waren, siehe Lange-Vester 2007, S. 98-111, 191-200. Plakativ: Arzt zu werden, war für einen Weber mit Absatzschwierigkeiten keine Lösung, Hau-sierhandel zu betreiben dagegen schon. Rosenbaum 1992, S. 160 ff. betont gleichfalls die vorrangig horizontalen Mobilitätsmuster.

111 G. Fertig, Geschwister – Eltern – Großeltern. Die Historische Demographie zwischen den Disziplinen, in: Historical Social Research 30/3.2005, S. 9.

112 Die Darstellung erfolgt als mathematische Wahrscheinlichkeit nach komplizierter multivariater Analyse (Re-gression, log-lineare Verfahren etc.). Siehe z. B. B. van de Putte 2003, Homogamy by Geographical Origin. Segre-gation in nineteenth-century Flemish cities (Gent, Leuven, and Aalst), in: Journal of Family History 28.2003, S. 364-390. A. a. O., S. 373 äußert sich van de Putte zur Erhöhung der Verehelichungschancen, wenn die Eltern am selben Ort ansässig sind.

113 Fertig 2005, S. 12 konstatiert: „Innerhalb der historisch-sozialwissenschaftlichen Disziplinen gibt es ein großes Spektrum an wechselseitig wenig durchschaubaren Techniken. Die Arbeiten der einen Autoren beruhen auf Sprachkenntnissen, die den anderen fehlen; die anderen können Signifikanztests richtig interpretieren, was den einen ein Buch mit sieben Siegeln bleibt; dritte haben Lévi-Strauss gelesen. Alle interessieren sich primär für die Menschen, die sie untersuchen, als handelnde Wesen…“.

114 In dieser Tradition steht die Methodik der Historischen Demographie, bspw. Jägers 2001 für Duisburg. Ähnlich übersichtlich, wenn auch zu einem anderen Thema: Hochstedt 1999. Er bildet lediglich Quoten ab und verzichtet auf statistische Maße. Anders, mit bis zu neun Sub-Hypothesen ihrer Regressionsmodelle, die For-schungsbeiträge in van Leeuwen u. a. 2005.

115 Herz, Groß und Solga bieten theoretische und praktische Zugänge zur Sozialstrukturforschung. Schüren, Kaelble und Ditt sowie viele andere untersuchten soziale Mobilität. Literaturhinweise folgen.

116 Lange-Vester 2007, S. 261 ff., 270 f. Zur Methodik a. a. O., S. 11-19 (Ziel und Novum der Arbeit: Habitus-rekonstruktion Verstorbener; dazu Biografien, lokale Wirtschaftsgeschichte und Familieninterviews genutzt, um Grundhaltungen zu hinterfragen, die durch eine Umwelt geformt wurden und ihrerseits die Möglichkeit auf eine Umwelt zu reagieren beschränken. Solche langlebigen Grundhaltungen sind Habitusformen im Sinn Bourdieus (a. a. O., S. 18 f.)

117 Hier kann man wohl sagen, dass eine Scheidelinie bestand, die nur von den benachbarten randständigen Fraktionen beider Gruppen überschritten wurde. Siehe Schmidt 2005, S. 102-123, 162-176 zu den privaten Ver-kehrskreisen der Erfurter Arbeiter bzw. Bürger. Eine Übersicht der Mobilitätsprozesse zwischen den sozialen Gruppen a. a. O., S. 249.

118 Es gibt soziologische Arbeiten, die die Interdependenz dieser Akte untersuchen. Konkret bedeutet das bspw. die Messung des Zusammenhanges von Bildung und Beruf bzw. von Heirat (sozialer Herkunft) und Berufswahl etc. In diesem Sinn und unter Betonung des Spannungsverhältnisses von ökonomischer und sozialer Status-sicherung siehe S. Schraut, Zum Wandel familiärer Plazierungsstrategien im Industrialisierungsprozess am Bei-spiel der Stadt Esslingen 1800-1870, in: P. Borscheid/H. J. Teuteberg (Hrsg.), Ehe, Liebe, Tod. Zum Wandel der Familie, der Geschlechts- und Generationsbeziehungen in der Neuzeit, Münster 1983, S. 293 f. – Rosenbaum 1993, S. 42 vertritt wie Bourdieu die Ansicht, dass die Klassenlage gegenüber der ständischen Lage dominiere, während M. Weber die gegenseitige Hemmung beider Prinzipien artikuliert. Es ist auch m. E. die ökonomische Lage als am stärksten die Lebenschancen limitierender Umstand zu betrachten. Erinnert sei an Ausbildungs-kosten und den finanziellen Aufwand einer ‚ständischen‘ Lebensführung, der ohne entsprechende Grundlagen nicht umzusetzen ist, was zum Ausscheiden aus diesen Kreisen führen kann.

119 Vgl. Nipperdey 1991, S. 52. Nach Nipperdey übernimmt die Ehefrau mit der Eheschließung den Status des Mannes und tritt aus ihrer, durch ihre soziale Herkunft definierten, soz. Lage aus. Vgl. dazu auch Bourdieu 1994, S. 186 f.

120 Siehe auch W. Teckenberg, Wer heiratet wen? Sozialstrukturanalyse und Partnerwahl, Opladen 2000 [=Habil. Heidelberg 2000], S. 67, 70 ff. Interessant ist auch der Hinweis a. a. O., S. 48 auf soziologische Untersuchungen der 1980er Jahre aus den USA, nach denen der Berufssektor größeren Einfluss auf die Partnerwahl hat als die Berufsposition. Kombinationen wie ‚Vorgesetzter-Sekretärin‘ oder ‚Arzt-Schwester‘ seien demnach wahrschein-licher als ‚Vorgesetzter Unternehmen A-Vorgesetzte Unternehmen B‘. Dabei müssen m. E. aber auch struktu-relle Faktoren (die Gruppengrößen) beachtet werden. D. h., es gibt mehr Angestellte in einer Firma als Vor-stände, zumeist zusätzlich ein branchenspezifisches Ungleichgewicht in der Geschlechterrelation in gleich-rangigen Berufspositionen desselben Betriebes. Außerdem erübrigt sich mangels Berufsfeldern für Frauen im 19. Jahrhundert diese Diskussion weitestgehend. – In diesem Zusammenhang auch interessant: D. Crew, Modernität und soziale Mobilität in einer deutschen Industriestadt. Bochum 1880-1901, in: H. Kaelble (Hrsg.), Geschichte der sozialen Mobilität seit der industriellen Revolution, Königstein/Ts. 1978, 174-178. Nach Crew sei der soziale Aufstieg von der überwiegenden Masse der Bevölkerung nicht angestrebt worden bzw. seien Aufstiegsmöglichkeiten nicht bewusst genutzt worden. Gruppenidentität sei wichtiger als individuelle Mobilität gewesen. So auch Zwahr 1980, S. 164-174 zu Möglichkeiten und Risiken des Aufstieges, bspw. des Abbruch alter Beziehungen. Auch Ritter u. a. 1992, S. 618 f. bemerken den fehlenden Willen und die Fähigkeit der Mitglieder der Gesellschaft zur Grenzüberschreitung.

121 Zur Kostenpflicht selbst für die Volksschule in Halle weiter oben. 1897 wurde sie für den Volksschulbesuch abgeschafft, siehe H. Silbergeleit, Unterrichtswesen, in: M. Neefe (Hrsg.), Jahrbuch deutscher Städte, 7. Jg., Breslau 1898, S. 213-243, hier S. 235. Allgemein zur Schulbildung im Deutschen Reich siehe Conze W. Conze, Sozialgeschichte 1850-1918, in: H. Aubin/W. Zorn (Hrsg.), Handbuch der deutschen Wirtschafts- und Sozial-geschichte, Bd. 2: Das 19. und 20. Jahrhundert, Stuttgart 1976, S. 670-678.

122 Scheidungen waren gesellschaftlich weder erwünscht, noch unkompliziert gemäß den Bestimmungen des BGB. Generell war der Bestand der Ehe aus funktionalen (ALR) und ordnungspolitischen (BGB) Gründen er-wünscht. Beliebig wiederholtes Heiraten und Trennen wie es heute prinzipiell möglich ist, war im Kaiserreich nicht möglich. Siehe Ausführungen zum Rechtsinstitut weiter oben.

123 Nach: C.-P. Groß, 1871-1918…verliebt…verlobt…verheiratet…unter Adlers Fittichen, Berlin 1986, S. 22.

124 Weitestgehender Tenor der Forschung, vgl. Medick u. a. 1984. Kritisch dagegen P. Borscheid, der neben der finanziellen Lage auch die Liebe als Eheeingehungsmotiv gelten lässt, der ökonomischen Seite aber den Vorrang einräumt. Siehe Borscheid 1983, S. 122-127, 130-134.

125 Plakativ ließe sich fragen, woran es liegt, wenn Arbeiterkinder selber Arbeiter werden und untereinander hei-raten: an den strukturellen Gegebenheiten vor Ort, also dem ausschließlichen Bedarf an manueller, abhängiger Tätigkeit, der Unmöglichkeit der Statusverbesserung, dem Fehlen anderer potentieller Partner oder an so etwas wie Klassenbewusstsein oder gar -stolz, Vgl. Ehmer 2002, S. 296. In diesem Sinne auch Zwahr 1978, S. 119 ff.

126 T. A. Herz, Klassen, Schichten, Mobilität, Stuttgart 1983, S. 124-141 zur Bildung und sozialen Schichtung. Siehe dazu auch Kaelble 1983 a, S. 90-118, insb. Übersicht auf S. 98 f.; Zu Chancengleichheit und Selbstrekrutie-rung im Kaiserreich P. Lundgreen u. a. (Hrsg.), Bildungschancen und soziale Mobilität in der städtischen Gesell-schaft des 19. Jahrhunderts, Göttingen 1988, S. 46-59. Lundgreen, Kraul und Ditt zeigen den Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Schullaufbahn auf. Die Schule als Dimension sozialer Ungleichheit und nicht als Möglichkeit, diese zu überwinden auch bei D. Crew, Definitions of Modernity. Social Mobility in a German Town, 1800-1901, in: Journal of Social History 7.1973/4, S. 64

127 Siehe Crew 1978. Ähnlich auch Schmidt 2005, S. 247 f., der ergänzt, dass Arbeitern bildungsqualifizierte Be-rufe verschlossen blieben, während niedere Ämter vor allem über ‚Verlässlichkeit‘ und nicht durch akademische Ausbildung erreicht werden konnten.

128 Zur bürgerlichen Schilderungen ‚proletarischer Missstände‘ sehr illustrativ Saul u. a. 1982.

129 Trivial gesprochen, ist es für einen Pastorensohn nicht das Naheliegendste, Dreher o. ä. zu werden, wenn ihm dieses Sozialmilieu fremd ist. Zu alternativen Berufsfeldern absteigender Oberschichtlern siehe Henning 1984, S. 113-120 (zur Herkunft nicht-akademischer Beamter) sowie G. A. Ritter/J. Kocka (Hrsg.), Deutsche Sozialgeschich-te 1870-1914. Dokumente und Skizzen, München 1982³, S. 230-233 (zum Offiziersberuf als Alternative zum Studium).

130 Siehe Ausführungen zur Institution Ehe. Geheiratet wurde idealiter nur einmal. In bestimmten Kreisen waren Scheidungen, also das Eingeständnis privaten Scheiterns, nicht denkbar oder nur mit schweren Folgen realisier-bar. Erinnert sei an ein prominente literarisches Beispiel: Effi Briest.

131 Als Sinnbild: von einem Weg aus hat man einen bestimmten Horizont. Diese Horizonte sind die sozialen Kreise der Schichten/Klassen. Schnittmengen sind gemeinsame Nenner, also in beider Sicht vorstellbare Ereig-nisse. Dazu weiter unten mehr.

132 Vgl. Schüren 1989, S. 4 f. zur Verdichtung und Ausdünnung von Beziehungsmustern als Klassenbildungs-prozess. A. a. O., S. 20-31 zur sozialen Klassenbildung durch Praxis gemäß den Kocka’schen Modellvorstellungen (kurz, S. 25 f.: zunehmende Binnenhomogenisierung und gleichzeitige Außenabgrenzung als Indizien der Klassenbildung). – Zur Konstituierung des Bürgertums durch Bürgerlichkeit, also soziale Praxis siehe Kocka 2001, S. 117-120. Ferner Ders., Bildungsbürgertum – gesellschaftliche Formation oder Historikerkonstrukt?, in: Ders. (Hrsg.), Bildungsbürgertum im 19. Jahrhundert, Teil 4: Politischer Einfluss und gesellschaftliche Formation, Stutt-gart 1989, S. 9-20. – Dass der Kern sozialer Gruppen sich selbst reproduziert, während Randgruppen in Aus-tausch gerieten, konstatiert auch Schmidt 2005, S. 176, 385. In Bezug auf die Konstituierung eines städtischen Bürgertums durch Bürgerlichkeit verwendet auch H.-W. Schmuhl dieses Sinnbild, siehe H.-W. Schmuhl Bürger-tum und Stadt, in: P. Lundgreen (Hrsg.), Sozial- und Kulturgeschichte des Bürgertums. Eine Bilanz des Bielefelder Sonderforschungsbereichs (1986-1997), Göttingen 2000, S. 241 ff.

133 Ein ähnlicher Gedanke findet sich bei Teckenberg 2000, S. 10 f.

134 Dazu auch Ehmer 2002, S. 315. Ehmer betont, das Heiratsallianzen und individuelle Liebe sich nicht wider-sprechen müssen. Inhaltlich entspricht das in etwa Bourdieus ‚Geschmack‘, der dazu führt, dass man schätzt und präferiert, was man selbst ist.

135 Strategien werden bspw. durch Assoziationsindices angezeigt. Während sie für die US um den Wert 1-2 liegen, betragen sie für die MS und OS bis zu 8 (auf 15-BG-Ebene noch deutlicher bei über 10 für manche Gruppen). Dazu ausführlich im empirischen Teil.; Halles Erwerbsbevölkerung bestand nach M. Neefe, Die Ge-werbe nach den Zählungen vom 14. Juni 1895, in: M. Neefe (Hrsg.), Statistisches Jahrbuch deutscher Städte. Amtliche Veröffentlichung des deutschen Städtetages, 7. Jg., Breslau 1898, S. 279 zu 68,3 % aus Arbeitern und zu 26,7% bzw. 7% aus Selbständigen und Angestellte.

136 Gestrich 2003, S. 439 f. behauptet Abgrenzungsbemühungen des Handwerkes und zwei tendenzielle Mobili-tätsrichtungen: den Gang in die Unternehmerschaft und die Proletarisierung. Vgl. dazu auch K.- H. Kaufhold, Das Handwerk zwischen Anpassung und Verdrängung, in: Hans Pohl (Hrsg.), Sozialgeschichtliche Probleme in der Zeit der Hochindustrialisierung (1870-1914), Paderborn 1979, S. 103-141. Zu prekären und lukrativen Gewerken kurz auch Schraut 1983, S. 316 ff.

137 Ehmer 1991, S. 197-202. Vgl. auch die gehäuften biografischen Hinweise zur Eheschließung und Familien-gründung nach Erreichen der Meisterschaft bei A. Dörfer, Autobiografische Schriften deutscher Handwerker im 19. Jahrhundert, Berlin 1999 [= Diss. Halle (S.) 1998]. In Halle waren Handwerksmeister die ältesten Ehe-schließenden. Handwerksgesellen heirateten nicht auffallend anders als andere Arbeitergruppen.

138 Siehe dazu Th. Kohl, Familie und soziale Schichtung. Zur historischen Demographie Triers 1730-1860, Stutt-gart 1985, S. 166-177. Siehe dazu auch S. Möhle, Partnerwahl in historischer Perspektive, in: Th. Klein (Hrsg.), Partnerwahl und Heiratsmuster. Sozialstrukturelle Voraussetzungen der Liebe, Opladen 2001, S. 71.

139 Saul u. a. 1982, S. 23 f., 44. Kurz: breite Anerkennung der Ehe als Ideal der Lebensführung, praktisch jedoch häufig vorehelich gezeugte Kinder als ausschlaggebendes Eheeingehungsmotiv.

140 Zur ursprünglichen Berufsendogamie ländlicher Unterschichten und zu ihrer Etablierung in den Städten auf dem Sektor des Bauhandwerks bei gleichzeitiger Ausweitung der Heiratskreise siehe Kaschuba u. a. 1982, S. 466-469, 472 f. Zur Indifferenz gegenüber der Institution Ehe siehe Rosenbaum 1992, S. 134 f. sowie Rosen-baum 1993, S. 427-430. Rosenbaum sagt, bei 50% der Eheschließenden sei Schwangerschaft der Anlass ge-wesen. So auch Ritter u. a. 1992, S. 622 f. Dass die Ehe von Arbeitern als erstrebenswerte Institution, als Ideal, begriffen und akzeptiert, es aber auch nicht als ehrenrührig betrachtet wurde, wenn man voreheliche Be-ziehungen hatte und erst wegen oder nach einer Geburt heiratete führen Saul u. a., S. 36 f. an. Ebenso Bajohr 2001, S. 74-79, 139-148. Die Ehe sei demnach lediglich die Manifestierung des Faktischen, machte Beziehungen einfacher praktikabel und gesellschaftlich akzeptabel.

141 Zwahr leitete aus der Vereinheitlichung ökonomischer Lebensumstände die soziale Konstituierung einer homogenisierenden Arbeiterklasse ab, siehe H. Zwahr, Zur Konstituierung des Proletariats als Klasse. Struktur-untersuchungen über das Leipziger Proletariat während der industriellen Revolution, Berlin 1978 [=Habil. Leipzig 1974], S. 115-203. Dieser Argumentation ist insofern zu folgen, als durch ähnliche Umstände ähnliche Er-fahrungen und ein situativ ähnliches Empfinden gefördert werden – ein ähnlicher Alltag, Kohabitation und Kon-sum fördern eine soziale Milieubildung. Daraus ergibt sich aber kein Automatismus bzw. keine Katalyse von einer Klasse an sich zu einer Klasse für sich im Marx’schen Sinn. Auf einer privaten Ebene versteht man sich da-durch prinzipiell gut, bzw. man versteht einander generell. Das muss aber weder zur politischen Einigung oder Interessenartikulation führen, weil dabei weitere Faktoren zum tragen kommen, die unter anderem in der Her-kunft der Arbeitergruppen, aber auch ihrer Binnendifferenzierung (un-, an-, gelernt/städtisch-ländlich/ evange-lisch-katholisch etc.) ihre Ursachen haben. Dazu übersichtlich Ritter u. a. 1992; Kocka 1990. Zum katholischen Milieu: C. Hiepel, Die Katholische Arbeiterfamilie im Deutschen Kaiserreich 1871 bis 1914/18. Programm, Praxis, Prägung, in: A. Holzem/I. (Hrsg.), Ehe - Familie - Verwandtschaft. Vergesellschaftung in Religion und sozialer Lebenswelt, Paderborn 2008, S. 401-420. Siehe auch: J. Mooser, Josef, Arbeiterfamilien im katholischen und sozialdemokratischen Milieu Deutschlands. Verflechtungen und Entfremdungen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, in: A. Holzem/I. Weber (Hrsg.), Ehe - Familie - Verwandtschaft. Vergesellschaftung in Religion und sozialer Lebenswelt, Paderborn 2008, S. 421-435.

142 Bebel 1973, S. 140-146. Ähnlich drastisch aber auch Rosenbaum 1993, S. 338 f. mit Verweis auf die ökono-mische Nomenklatur bürgerlicher Ehen (Vorderpartie, Platzpartie) sowie Borscheid 1983, S. 122 („Finanzielle In-zucht“). Eine Zunahme ökonomisch motivierter Heiraten behauptet zeitgenössisch auch Ebhardt 1892, S. 139. Bourdieu betont die Verleugnung des Ökonomischen als Bestandteil des bürgerlichen Habitus, siehe Bourdieu 1994, S. 103. – Relativierend Hausen 1988, S. 103. Hausen argumentiert mit der Notwendigkeit vorteilhaften Heiratens, da kaum ein Akademiker anfangs gute Verdienstmöglichkeiten gehabt habe. Gegen den Topos der Geldheiraten und für Liebesehen als erlebte Realität im Bürgertum auf der Grundlage autobiografischer und publizierter, das heißt inszenierter Literatur: A.-C. Trepp, Sanfte Männlichkeit und selbständige Weiblichkeit. Frauen und Männer im Hamburger Bürgertum zwischen 1770 und 1840, Göttingen 1996 [=Diss. Kiel 1993], S. 125.

143 Dazu unten mehr. Schichtendogamie kann nach Lipp 2006, S. 75 bewusst angestrebt (Zuzug auf Grund einer gleichrangigen Heirat) oder auch beiläufig (Heirat nach berufsbedingtem Zuzug) erzielt werden.; Gegen soziale Nivellierung durch eine theoretisch mögliche, soziale Panmixie: Klein u. a. 2001, S. 265 f. – Zur praktischen, durch Heirat realisierten Perpetuierung sozialer Ungleichheit und gewissermaßen als Vorarbeit zu seinem Hauptwerk siehe P. Bourdieu, Marriage Strategies as Strategies of Social Reproduction, in: R. Forster/ O. Ranum (Hrsg.), Family and Society. Selections from the Annales. Economies, Societies, Civilisations, Baltimore u. a. 1976, S. 117-144.

144 Z. B. Unterstützung im beruflichen Vorwärtskommen, Geschäftsübertragung, Aufbringung der Ausbildungs-kosten, Mitnahme zu spezifischen Heiratsmärkten (Debütantinnenball etc.)

145 Eltern statten Kinder mit Kapitalien aus. Das wird umgesetzt und über formale Praktiken (Bildungsgang, Be-rufswahl, Partnerwahl) institutionalisiert. So auch Reif 1980, S. 36 f., 54-59. Für hallesche Töchter war Berufs-losigkeit eine häufige Erscheinung (N=307). Die meisten Männer des halleschen Samples hingegen waren be-rufstätig. Lediglich zwei Privatiers heirateten 1895, daneben aber auch einige Gutsbesitzer.

146 Wie Conze in einer Übersichtsdarstellung zur Sozialgeschichte des Kaiserreichs statistisch unterlegen konnte und wie Lundgreen, Kraul und Ditt (Conze 1976, S. 670-676.; Lundgreen u. a. 1988) in zahlreichen Detailunter-suchungen darlegen konnten, korrelieren soziale Herkunft und Ausbildungserfolg in signifikanter Weise im Kaiserreich. Die Zahl der Schüler aus unteren Schichten sank sprunghaft mit steigendem Schulniveau. An Gym-nasien und Hochschulen waren Arbeiterkinder marginale Erscheinungen. Dass es im Deutschen Reich um 1900 als Kind von Unterschichtenangehörigen signifikant wahrscheinlicher war, eine Unterschichtenschulbildung, d. h. Volksschule, u. U. Mittelschule, und eine daraus folgende Berufsposition zu erreichen, als eine Universität zu absolvieren und als bspw. Rechtsanwalt zu arbeiten, belegt Kaelble 1983 a, S. 98 statistisch.) – Es kann also festgehalten werden, dass, wenn auch im Einzelfall nicht zweifelsfrei, so doch für die Masse der Bevölkerung des 19. Jahrhunderts, in der Forschung und bisherigen empirischen Studien der Konnex zwischen sozialer Her-kunft, Ausbildung, Berufswahl, Lebensverhältnissen und -chancen ausreichend belegt ist (In diesem Sinne auch Herz 1983, S. 124-141). Dem Beruf kommt somit die hervorragende Bedeutung bei der Beurteilung der sozialen Lage der Person und seiner Verortung in einer Klassifikation zu. – Mit anderen Worten: die Berufsbezeichnung ‚Arbeiter‘ impliziert weder heute noch im historischen Kontext hohen Verdienst, lange qualitative (schulische) Ausbildung, Selbständigkeit und hohes soziales Prestige. Thomas Herz pointiert dies, indem er den Beruf als „entscheidendes Element der Klassenlage“ bezeichnet (Herz 1983, S. 63 f.; Ähnlich Teckenberg 2000, S. 41 f.: Beruf als Indikator der „Verteilung von Belastungen und Vorrechten, von Anforderungen und Ansprüchen, d. h. […]die Stellung ihrer Träger in der gesellschaftlichen Ordnung…“) – J. Handl, der die Mobilitätschancen von Frauen anhand des BRD-Zensus von 1971 untersuchte, kommt noch für die 1970er zu einem ähnlichen Ergebnis; also: sowohl berufliche als auch konnubiale Mobilität in Maßen in der ‚sozialen Nachbarschaft‘, statt märchen-haften Aufstiegen. Siehe Ders., Berufschancen und Heiratsmuster von Frauen. Empirische Untersuchungen zu Prozessen sozialer Mobilität, Frankfurt (M.) 1988 [=Habil. Frankfurt (M.) 1988], S. 179.

147 Siehe Schüren 1989, S. 140. Gemeint ist damit, dass Ehen empfindliche soziale Indikatoren sein können, die die aktuellen Zustände besser widerspiegeln können als bspw. die trägeren Berufsmobilitätsprozesse.

148 R. Stahlschmidt, Massenhaft gleichförmige Quellen, in: B. A. Rusinek u. a. (Hrsg.), Einführung in die Interpre-tation historischer Quellen. Schwerpunkt: Neuzeit, Paderborn u. a. 1992, S. 216-231. Einen anderen, familien-biografischen Zugang nutzt R. Habermas (Dies., Frauen und Männer des Bürgertums. Eine Familiengeschichte (1750 - 1850), Göttingen 2000 [=Habil. Bielefeld 1997].

149 Zu den Begriffen Endogamie und Exogamie im allgemeinsten Sinn: Heirat inner- bzw. außerhalb bestimmter Gruppen. In der Forschung interessant bspw. Bildungsendogamie, konfessionelle Endogamie, Schichtendoga-mie, Exogamie hinsichtlich des Wohnortes etc. Vgl. V. Jarco, „Gleich und Gleich gesellt sich gern“ oder „Gegen-sätze ziehen sich an“ – eine empirische Untersuchung anhand des SESKI-Datensatzes, Saarbrücken 2010 [=Mag. Aachen 2010], S. 15 f., 18-23 – im Kontext dieser Untersuchung bedeutet Endogamie die Heirat innerhalb der untersuchten Referenzgruppe (Schicht, Großschicht, Berufsgruppe), während Homogamie konnubiale Mobilität zwischen vergleichbaren Gruppen, Z. B. mittleren Beamte und Angestellten, bezeichnet. Exogamie ist im Aus-schluss alles, was nicht Endo- oder Homogamie ist. Hypergamie ist eine Heirat zwischen zwei sehr statusver-schiedenen Personen. Für M. Segalen ist Homogamie ein in allen Schichten zu beobachtendes Phänomen , fer-ner könne, wenn eine Verbesserung der Lage durch Heirat nicht möglich sei, das höchste Ziel im Statuserhalt liegen, was wiederum die Homogamie der Partnerwahl begünstige ( Dies., Die Familie. Geschichte, Soziologie, Anthropologie, Frankfurt (M.) 1990, S. 152 ff., 156-162).

150 Exemplarisch für Rom im 18. und 19. Jh. siehe A. Arru, Zuwanderung, Heiratsmarkt und die soziale Konstruk-tion der Stadtbürgerschaft. Rom im 18. Und 19. Jahrhundert, in: J. Ehmer u.a. (Hrsg.), Historische Familien-forschung. Ergebnisse und Kontroversen, Festschr. Mitterauer, Frankfurt (M.) 1997. Arru vertritt a. a. O., S. 115 die These, dass nicht so sehr die Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe als vielmehr die Ortskontinuität und die damit verbundene Einbindung in lokale Netzwerke die Heiratschancen quant. und qual. beeinflussen.

151 Die Konfiguration der Ansprüche geschieht in familialen, kollektiven und individuellen Kontexten. Zu den familialen Heiratsstrategien/Partnerschaftmodellen siehe Gestrich 2003, S. 488-504. – Präferenz und Gelegen-heit als handlungsleitend auch bei Klein u. a. 2001, S. 266 ff.

152 Zu beachten ist, dass Kultur und Struktur sich nicht scharf trennen lassen sondern vielmehr im Bourdieu‘ schen Sinn des Habitus ein Amalgam bilden, dass Entscheidungen begünstigt und andere hemmt, wenn es die Möglichkeit hat und sich unter Zwängen in bestimmter Weise verhält. Die Frage ist, wie sich verschiedene Kon-stellationen (Schichten und soziale Milieus) auf die Entwicklung einer Gesellschaft, etwa auf die Bildung sozialer Klassen, auswirken. Die hier angestrebten Untersuchungen zeigen schlaglichtartig einen Einblick, müssten je-doch zeitlich ausgeweitet und um weitere Aspekte bereichert werden, um ein fundiertes Urteil zu erlauben.

153 Bourdieu 1994, S. 174 f. Im Sinne H. Zwahrs entspricht das etwa der ökonomischen und sozialen Konstitu-ierung des Leipziger Proletariats (Zwahr 1978, S. 115-203).

154 Weber und Bourdieu nutzen nicht die gleichen, aber ähnliche Strukturprinzipien. Es gilt hier nicht, eine Be-weisführung nach Weber oder Bourdieu anzustreben – beide bieten gute, d. h. nicht-monokausale Konzepte, um soziales Handeln und Interagieren begreif- und beschreibbar zu machen. Darin liegt ihr erkenntnis-theore-tischer Wert, um das Funktionieren von Ehe zu begreifen.

155 In diesem Sinne Nipperdey 1991, S. 47.

156 Mit der Nutzung von Gelegenheitsstrukturen lässt sich sicherlich auch die Eheanbahnung eines 23jährigen halleschen Schneiders und einer 18jährigen Schneiderin erklären, wobei unklar bleibt, ob sie sich am Arbeits-platz kennenlernten oder über ihre vielleicht miteinander befreundeten Väter, die beide Maurer waren, siehe StA Halle, A 2.1 Standesamt, 1895, Bd. 1, Nr. 14. – Auch Klein u. a. 2001, S. 269 f. betonen, dass diejenigen sich am leichtesten kennenlernen, bei denen die Chancen ohne eigenes Zutun am größten sind (Berufs- u. Wohn-milieu).

157 Vgl. dazu bspw. Knodel u. a. 1976, S. 144 f. – Die Stadt Halle ist zu dieser Zeit durch ein hohes Maß an Nah-wanderung und damit hypothetisch durch die Aufrechterhaltung sozialer Verwurzelungen verbunden. Mit Sicherheit lässt sich das mit den verwendeten Quellen aber nicht sagen. Zur Industriestruktur weiter unten.

158 Weber 1922, S. 638 behauptet, dass erst die in Standeskonvention erzogenen Nachkommen des Aufsteigers akzeptiert werden, nicht aber der Aufsteiger vollends selbst. Das Fortleben eines sich darin artikulierenden Dün-kels bezeichnet H.-U. Wehler als „eigentümliche Mischung, die das Neue mit dem Alten einging“ (H.-U. Wehler, Vorüberlegungen zur historischen Analyse sozialer Ungleichheit, in: Ders./H.-G. Haupt (Hrsg.), Klassen in der europäischen Sozialgeschichte, Göttingen 1979, S. 26). Einen Dünkel bezeichnet auch Th. Adam als zentrales Moment der Selbstwahrnehmung niederer Beamter noch vor deren eigentlicher finanzieller Lage (Th. Adam, Arbeitermilieu und Arbeiterbewegung in Leipzig 1871-1933, Köln u.a. 1999 [=Diss. Leipzig 1998], S. 105-108). – Henning 1984, S. 68 ff. beobachtete eine Abnahme des Dünkels im Sinne der Endogamie hoher Beamter, die im Verlauf des 19. Jahrhunderts zunehmend nicht-adelig waren, dafür aber mit steigender Tendenz ins ökono-misch potentere Familien einheirateten.

159 Dieser Konnex ist u. a. Gegenstand der empirischen Untersuchung

160 Klein u. a. 2001, S. 266. – Zu Heiratskreisen der Arbeiterschaft und deren Freizeitzeitverhalten siehe Schmidt 2005, S. 118-123. Schmidt betont S. 18 f., dass bürgerliche Freizeit viel exklusiver, da im nicht-öffentlichen Raum verlief, plakativ: Soiree auf der bürgerlichen, Jahrmarkt auf der proletarischen Seite.

161 Zu den Möglichkeiten des Kennenlernens bspw. in den Braunschweiger Unterschichten siehe auch Bajohr 2001, S. 69-74. – Dazwischen, in einer mitunter bizarren Gemengelage aus ideeller Orientierung und ökono-mischen Realitäten befinden sich die prekären Kleinbürgergruppen (Bourdieu 1994, S. 111 beschreibt die Ab-setzung zu sozial nahestehenden Gruppen als Ausdruck des Willens zum sozialen Aufstieg. Vgl. auch Ullmann 1995, S. 110 f.) und jene Individuen, bei denen soziale Lage und soziale Herkunft divergieren: die Ab- und Auf-steiger des alten und ‚neuen‘ Mittelstandes (weiterführende Literatur zu Ab- und Aufsteigern bspw. bei Crew 1978 am Beispiel Bochum zu Chancen und Risiken bzw. Aufstiegsmustern in proletarischen Schichten. Vgl. auch zum sozialen Abstieg im Alter H. Reif, Soziale Lage und Erfahrungen des alternden Fabrikarbeiters in der Schwer-industrie des westlichen Ruhrgebietes während der Hochindustrialisierung, Archiv für Sozialgeschichte 22.1982, S. 1-94. Zu Kleinhändlern und Arbeitern siehe Haupt 1982. Zu Aufsteigern und ihrer sozialen Entwurzelung siehe Bourdieu 1994, S. 391. Bourdieu sinngemäß: Aufstieg isoliert vom Herkunftsmilieu. So auch: Alheit u. a. 2009, S. 271-286, 417-425 zu Aufstiegswegen und -mechanismen.)

162 Sabean 1997, S. 163 ff. Einen guten Überblick über die kulturell begründeten und in der familialen Erziehung eingebetteten Partnerschaftsmodelle und die abgestuften Formen elterlicher Mitbestimmung/Einflussnahme bei der Paarbindung bietet Gestrich 2003, S. 488-504. A. a. O, S. 498-504 Unter dem Titel ‚liberales Modell‘weist Gestrich auf die Wirkung der elterlichen Aufzucht im Herkunftsmilieu mit entsprechenden Werthaltungen, die auch ohne direkte Beeinflussung wirken, hin. Letzteres betonen auch Kaschuba u. a. 1982, S. 449 f., 467 exemp-larisch für Weber, die Weber-Partnerin bevorzugten.

163 Bourdieu 1994, S. 174 f. Der Habitus wird verstanden als Verbindung zwischen Situation und Praxis (in der Terminologie dieser Arbeit entspricht das in etwa der Verbindung zwischen Kultur und Struktur, die sich in einer Strategie bzw. einem Mechanismus manifestiert). Zugleich ist der Habitus aber nicht nur verbindend, sondern selbst Ergebnis von Interaktionsprozessen (hier zwischen Struktur und Kultur). Vgl. auch Lange-Vester 2007, S. 18 f.; Der Habitus ist darüber hinaus für Bourdieu strukturierende und strukturierte Struktur, geht also aus etwas hervor und formt etwas, wodurch er als „Gesamtheit aller Determinierungseffekte“ klassenbildend wirkt. (Bourdieu 1994, S.686-689). Lebensstiele seien Produkte des Habitus (a. a. O., S. 277-281). Das entspricht m. E. M. Webers Lebensführung als Merkmal ständischer Lage.

164 Sabean 1997 geht es um das soziale Erkennen und Zuordnen, das im gehobenen Bürgertum Ehen erstaunlich ähnlicher Partner trotz freier Partnerwahl hervorbrachte. Die Erziehung zu einer bestimmten Ästhetik und ihre praktische Wirksamkeit bringt Strukturen hervor, in denen wiederum Individuen im Sinne dieser Ästhetik soziali-siert werden, oder nach Sabean 1997, S. 165: „Lehren und Lernen von Klassenverhalten.“

165 Vgl. Bourdieu 1994, S. 373 ff. In diesem Zusammenhang sind hohe Schichtendogamie-Raten zu verstehen, wie sie bei 80% der Chemnitzer Arbeiterschaft 1900 feststellbar waren. Gleiches gilt für Unternehmerfamilien, in denen sogar über 90% Schichtendogamie beobachtet werden konnten, siehe dazu Berghahn 2003, S. 108-111.

166 Tenfelde 1996, S. 254 f.; Eine Untersuchung zu den Migrationsverhältnissen, Qualifikationsgraden und Be-schäftigungsverhältnissen, die einen Einblick in die Heterogenität einer städtischen Arbeiterschaft und ihrer Lebensbedingungen vermitteln bietet: D. Crew, Regionale Mobilität der Arbeiterklasse. Das Beispiel Bochum 1880-1901, in: Geschichte und Gesellschaft 1.1975, S. 99-120.

167 Weber 1922, S. 177. Siehe auch M. Weber, Stände und Klassen, in: H. Solga u. a. (Hrsg.), Soziale Ungleichheit, Klassische Texte zur Sozialstrukturanalyse, Frankfurt (M.) 2009, S. 127. (=Weber 2009 a). Siehe Groß 2008, S. 13 ff., 19 ff. zu Marx bzw. zu Webers Kritik an Marx.

168 Weber 1922, S. 638 f.

169 Ebd., S. 179 f. Siehe auch M. Weber, Machtverteilung innerhalb der Gemeinschaft. Klassen, Stände, Parteien, in: H. Solga u. a (Hrsg.), Soziale Ungleichheit, Klassische Texte zur Sozialstrukturanalyse, Frankfurt (M.) 2009, 136 f. (=Weber 2009 b)

170 Bsp. nach Weber: Student, Offizier, Beamter haben verschiedene Einkommen und befinden sich in derselben ständ. Lage, sind also vergleichbar ‚ehrenwert‘, siehe Weber 1922, S. 180. Vgl. auch Weber 2009a, S. 130 f. Vgl. auch Solga u. a. 2009, S. 33 f.

171 Weber 1922, S. 635 f., 180. Zu Weber auch Groß 2008, S. 22-30.

172 Siehe Weber 1922, S. 639. Bzw. Weber 2009 b, S. 140: die Klasse kenne nur den Markt und der Stand nur die Ehre. Relativiert bei Rosenbaum 1993, S. 40 ff., da die Marktlage dominierend für alle weiteren Lebenschancen und das Prestige sei. Siehe dazu auch Kreckel 2009, S. 150 ff. Ferner Groß 2008, S. 24 f., 26 f. Wirtschaft/Öko-nomisches Kapital sei nur eine, wenn auch die alles dominierende Dimension der sozialen Positionierung.

173 Kompakt Weber 1922, S. 631-640.

174 Ebd., S. 639.

175 Kurzer Einblick in Bourdieus Kapitaltheorie: P. Bourdieu, Ökonomisches Kapital, kulturelles Kapital, soziales Kapital, in: H. Solga/J. Powell/P. A. Berger (Hrsg.), Soziale Ungleichheit, Klassische Texte zur Sozialstrukturana-lyse, Frankfurt (M.) 2009, S. 111-125. Siehe auch Bourdieu 1994, S. 194-198 und S. 209 zur Verhandlung auf den verschiedenen Feldern um ‚Tauschkurse‘ (gewissermaßen Kapitaltransferkosten). Eine gute Übersicht auch bei Solga u. a. 2009, S. 11-45, hier S. 30.

176 Bourdieu 1994, S. 296 f. bezeichnet Geiz bis Askese als kleinbürgerlichen, Genuss und Understatement als großbürgerlichen Habitus, bezieht sich allerdings auf die französische Gesellschaft der 1960er Jahre.

177 28jähriger, in Gütersloh praktizierender Arzt und Sohn eines Eisenbahnwerkmeisters und eine 21jährige Kaufmannstochter aus Halle, siehe Sta Halle, A 2.1 Standesamt, 1895, Bd. 1, Nr. 29.

178 Zur Bedeutung des guten Leumunds der Braut als ihrem Kapital siehe Ebhardt 1892, S. 143-151.

179 Gemeint ist die Emotionen oder andere als ökonomische Faktoren ausklammernde Darstellung der Partner-wahl bei Sichelstiel u. a. 2004.

180 Offen bleibt, wann die Ausbildung des Habitus abgeschlossen ist. Die prägendsten Phasen sind wohl Kindheit und Jugend, d.h. die Erfahrung des Aufwachsens im Herkunftsmilieu und die Erfahrungen der sich anschlies-senden Emanzipation vom Elternhaus.

181 Vgl. Bourdieu 1994, S. 279.

182 Auch im historischen Kontext gibt es dafür Beispiele – so etwa wenn berichtet wird, dass sich Polizisten oder Angehörige des Bürgertums in gewissen proletarischen Stadtteilen nicht ohne Anfeindungen bewegen konnten, siehe F.-J. Brüggemeier, Leben in Bewegung, in: Richard van Dülmen (Hrsg.), Armut, Liebe, Ehre. Studien zur historischen Kulturforschung, Frankfurt (M.) 1988, S. 241-245.

183 Bebel 1973, S. 140-146. Vgl. dazu auch Ehmer 2002, S. 283. Betonung der wirtschaftlichen und sozialen Motive einer Ehe auch bei S. Möhle, Partnerwahl in historischer Perspektive, in: Th. Klein (Hrsg.), Partnerwahl und Heiratsmuster. Sozialstrukturelle Voraussetzungen der Liebe, Opladen 2001, 57 ff. A. a. O, S. 71 Betonung des Motives der ebenbürtigen Partnerwahl, das auch zur Partnersuche in größeren Distanzen führen kann.

184 Im Ergebnis werden sozial äquivalente Heiraten befördert. Präferenz und Gelegenheit wurden von beiden Seiten verwirklicht. Darauf beruhen die sozialen Mechanismen der Inklusion und Exklusion. Vgl. P. B. Hill/J. Kopp, Strukturelle Zwänge, partnerschaftliche Anpassung oder Liebe - einige Überlegungen zur Entstehung enger affektiver Beziehungen, in: Th. Klein (Hrsg.), Partnerwahl und Heirats-muster. Sozialstrukturelle Voraus-setzungen der Liebe, Opladen 2001, S. 17 f.

185 Bourdieu 1994, S. 373 f. Zur elterlichen Einflussnahme bei der Gestaltung der Räume des Kennenlernens und der ähnlichen Erziehung in englischen Oberschichtenfamilien auch P. Jalland, Women, Marriage an Politics 1860-1914, Oxford 1986, S. 47-52.

186 Zur Einführung Solga u. a. 2009, S. 28 f., 31 f. Für weiterführende Literatur und Kurzübersichten zu den Arbeiten Bourdieus, Dahrendorfs, Geigers, Wrights und Ericksons/Goldthorpes siehe Groß 2008, S. 31-52, 61 ff.

187 Kocka u. a. 1980 bedienen sich der sozialen Klassen (generell zur ihren Überlegungen zur sozialen Mobilität und zur sozialen Platzierung durch familiale Strategien siehe Reif 1980, S. 20-66). A. Lange-Vester orientiert sich in ihrer Studien am Habituskonzept Bourdieus, also mehr an der Interdependenz von Lage und Praxis. J. Schmidt untersucht Kontaktsphären, gruppiert die im Untersuchungszeitraum Agierenden zu Schürens Schichten und konstatiert soziale Klassen(fraktionen), auch unter Zuhilfenahme der bourdieu‘schen Interpretationsgerüste. Das heißt, jeder operationalisiert und modifiziert, kreiert eine eigene Methode. Alle meinen und wollen aber dasselbe: verstehen, wie Gruppen und Individuen strukturell und kulturell verfasst sind, wie sie interagieren und wie sich ihre Vergemeinschaftungen/Vergesellschaftungen auswirkten.

188 Nipperdey merkt an, dass sozioökonomische Unterschiede durch kult. Unterschiede überlagert werden, dass also gemeinsame Lebensweise (Webers Stände) und ökon. Gemeinsamkeiten Klassen formen, siehe Nipperdey 1991, S. 416-419. Also auch bei Nipperdey, wie schon bei Weber, Bourdieu, Sabean/Medick und anderen, ein wechselseitig regulatives System, um soziale Praxis zu erklären.

189 Siehe auch Gestrich 2003, S. 484.; Berghahn 2003, S. 47 f. gibt an, dass 1896/7 10% der preuß. Bevölkerung über 59% des Vermögens verfügten. A. a. O., S. 48 ff. ergänzt er, das über die Hälfte aller preuß. Beschäftigten 1912 (8,2 Mio.) Einkünfte unterhalb der Besteuerungsgrenze gehabt hätten. – Zur Vermögens- und Ein-kommensungleichheit in Halle: 82,53% aller Zensiten 1896/97 (N=13.975, Steuerklasse 900-3000 Mark/Jahr) erbrachten 22,5% aller Steuern. Dagegen erbrachten 0,11% (N=18; Steuerklasse über 100.000 Mark/Jahr) 13,35% aller Steuern (H. Bleicher, Einkommens- und Wohlstandsverhältnisse, in: M. Neefe (Hrsg.), Statistisches Jahrbuch deutscher Städte. Amtliche Veröffentlichung des deutschen Städtetages, 6. Jg., Breslau 1897, S. 319-336.). – Kocka spricht von einer „ständische[n] Einfärbung des Klassenunterschieds“ (Kocka 1979, S. 148).

190 Faktoren verhindern die Kopierung/Perpetuierung sozialer Lagen, wie sie nach Max Haller, Theorie der Klassenbildung und sozialen Schichtung, Frankfurt (M.) 1983, S. 110 f. durch stete Durchwachsung von Ver-wandtschaft und Milieu in der Familienbildung realisiert wird. Ein ähnlicher Gedanke findet sich bei Tenfelde 1996, S. 258. Vgl. auch Klein u. a. 2001, S. 265.; Zum ‚Faktor Zufall‘ (Bevölkerungsdichte, Geografie, Verkehrs-kreis, Alter, (Bildungs-), Schichtzugehörigkeit, Konfession) vgl. Lengerer 2001, S. 133 ff.

191 Bspw. kann ein Familienunternehmen über Generationen bestehen, seinen Schwerpunkt verlagern und so den Familienmitgliedern Möglichkeiten eröffnen oder andere verwehren – mit anderen Worten: die Disposi-tionen wandeln sich langfristig. Es kann aber auch eine Familie den Alleinernährer verlieren, wodurch ihre Mit-glieder zum sofortigen Strategiewechsel gezwungen sind, bspw. in der Aufgabe des bisherigen Lebensstandards.

192 Faktor im Bourdieuschen Sinn ist eine Feldveränderung, auf die gemäß den Dispositionen des Habitus rea-giert werden muss (Bourdieu 1994, S. 188 f.: Umfang ererbten Kapitals und Erfolg der Übertragung bzw. Miss-erfolg entschieden über Auf- und Abstieg. Ein Beispiel: Ein nicht-erbender Gutsbesitzersohn profitiert nicht vom elterlichen Kapital. Für seine Platzierung ist es entscheidend, welche Ausbildung er absolvieren und welchen Beruf er ergreifen kann.) – Denkbar sind zunächst zwei Grundreaktionen: Beharrung (=Hysteresiseffekt, siehe Bourdieu 1994, S. 238 f.) oder Modifikationen im adäquaten Rahmen. Bspw. ist es für einen arbeitslosen Maurer nicht das Naheliegendste, Arzt zu werden. Wahrscheinlicher ist der Übergang in eine Kleinhändlerexistenz, vgl. Haupt 1982. In dem Zusammenhang auch Crew 1978. Dort wird untersucht, welche Mobilitätsmuster für welche Schichten und Berufsgruppen gangbar waren. Zur Hysteresis und deren Handlungsmotivation (aktiver Kampf gegen drohenden sozialen Abstieg in einer Schmiedefamilie) siehe auch Lange-Vester 2007, S. 27 f., 198 ff.

193 These Nipperdey 1991, S. 419: staatl. Protektion wirke klassenbildend. Zu den ‚Grenzen der Verbürgerlichung der deutschen Gesellschaft‘ auch Kocka 2001, S. 122-128. Darin geht es um die durch Einkommensdefizite gesetzten Grenzen einer Verbürgerlichung, um die Macht von Adel, Kirchen und Staat als Verbürgerlichung hemmende Kräfte. – Zu Technikern siehe kurz: S. Schweitzer, Der Ingenieur, in: U. Frevert/H.-G. Haupt, Der Mensch des 19. Jahrhunderts, Essen 2004, S. 67-85. Im selben Band zur Entwicklung des Arztberufes: O. Fauvre, Der Arzt, in: U. Frevert/H.-G. Haupt, Der Mensch des 19. Jahrhunderts, Essen 2004, S. 86-119. Ausführlich: C. Huerkamp, Der Aufstieg der Ärzte im 19. Jahrhundert. Vom gelehrten Stand zum professionellen Experten, das Beispiel Preußens, Göttingen 1985 [=Diss. Bielefeld 1983].

194 Chancen eröffnen sich bspw. wenn Zugang zu höherer Bildung ermöglicht und genutzt wird, um bessere Be-rufspositionierungen zu erreichen. Systemischer Zwang heißt z. B. Aussterben eines Handwerks, dessen Über-gang von der kleinen zur Massenproduktion (Proletarisierung der Beschäftigten), meint aber auch die Möglich-keit, Angestellter oder Techniker zu werden, weil der Arbeitsmarkt diese massenhafter benötigt, vgl. Ullmann 1995, S. 108 f. (breitere soziale Basis für Bildungsbürgertum, da Bedarf an deren Qualifikationen. Dieser Bedarf sei nicht allein durch Selbstrekrutierung zu decken gewesen, deshalb habe es kleinbürgerliche Aufsteiger ge-geben, ähnlich auch J. Kocka, Bildungsbürgertum – gesellschaftliche Formation oder Historikerkonstrukt?, in: Ders. (Hrsg.), Bildungsbürgertum im 19. Jahrhundert, Teil 4: Politischer Einfluss und gesellschaftliche Formation, Stuttgart 1989, S. 19). – Arbeitsmarktstrukturen sind ebenso Faktoren (Ein Anstieg des Exports bspw. bedingt den Zuzug von Hafenarbeitern, vgl. R. Lee, Urban Labor Markets, In-Migration, and Demographic Growth. Bremen 1815-1914, in: Journal of Interdisciplinary History 30/3.1999, S. 445). Vgl. allgemein auch H. Kaelble, Sozialer Aufstieg in Deutschland 1850-1914, in: Vierteljahresschrift für Wirtschaftsgeschichte 60 (1973), S. 41-71. Der Fokus liegt auf dem Zusammenhang zwischen Industrialisierung und Aufstiegsmobilität, d.h., Bedarf an verschiedenen Berufsbildern und dessen Befriedigung durch Rekrutierungen aus Unter- und Mittelschichten. In diesem Kontext auch allg. die Aufsätze von Kaufhold 1979 und Spree 1981.

195 Langzeitstudien zeigen klare, sich verschiebende, teilweise abflachende, aber nie verschwindende Kragen-linien, Berufsvererbung im Generationenwechsel und hohe Selbstrekrutierungsraten in manchen Branchen, siehe z. B. Berghahn 2003, S. 102-108 zur soz. Mobilität. Vgl. auch eher skeptisch zur vermeintlichen Zunahme sozialer Mobilität: Kaelble 1973. Inhaltlich ähnlich, aber aktualisierter Kaelble 1983 a sowie, mit internationalen Vergleichsuntersuchungen: Ders., Soziale Mobilität und Chancengleichheit im 19. und 20. Jahrhundert, Göttingen 1983 (=Kaelble 1983 b).

196 Herz 1983, S. 64 bezeichnet den Beruf als „entscheidendes Element der Klassenlage“. Die Limitierung alles anderen durch die Klassenlage auch bei Nipperdey 1991, S. 424. So auch Wehler 1979, S. 20 f., der im Erwerb die entscheidende Platzierungsdeterminante sieht.

197 Lange-Vester 2007, S. 193 ff. bezeichnet den Habitus als Filter und Handlungsmotivator, auf das Feld (die Wirklichkeit) zu reagieren.

Final del extracto de 218 páginas

Detalles

Título
Eheschließungen in Halle im ausgehenden 19. Jahrhundert
Subtítulo
Soziale Praxis und empirischer Befund
Universidad
Martin Luther University  (Institut für Geschichte)
Calificación
1,3
Autor
Año
2013
Páginas
218
No. de catálogo
V301300
ISBN (Ebook)
9783656973058
ISBN (Libro)
9783656973065
Tamaño de fichero
1516 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Sozialstruktur, Soziale Mobilität, Sozialgeschichte, Ehe, Soziale Klassen, Halle, Klassenbildung
Citar trabajo
Benjamin Nowak (Autor), 2013, Eheschließungen in Halle im ausgehenden 19. Jahrhundert, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/301300

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