Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
1.2 Gang der Arbeit
2. Grundlagen Finanzinstrumente
2.1 Definition Finanzinstrumente
2.2 Arten der Finanzinstrumente
2.3 Bewertung und Bilanzierung
3. Wertpapiere
4. Fazit
Anhang und Anlagen
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
Finanzinstrumente, wie beispielsweise eine Forderung gegenüber einem Kunden, tau- chen vielfach in den normalen Tagesgeschäften auf. Es gibt viele verschiedene Arten von Ihnen. Im Handelsgesetzbuch (HGB) wird der Begriff Finanzinstrument nicht deut- lich definiert, aber die Internationale Rechnungslegungsstandards (IFRS) geben eine eindeutigere Regelung vor.1 Auch bei der Bilanzierung und Bewertung der Finanzin- strumente gibt es kein konkretes Gesetz im HGB, jedoch sind im IFRS explizite Vor- schriften vorhanden.
Aus diesem Grund ist das Ziel dieser Seminararbeit aufzuzeigen, wie ein Finan- zinstrument nach HGB und IFRS definiert, bewertet und bilanziert wird. Dabei sollen die Unterschiede von beiden Rechnungslegungen hervorgehoben werden.
1.2 Gang der Arbeit
Zu Beginn dieser Seminararbeit „Bilanzierung und Bewertung der Finanzinstrumente nach HGB und IFRS“ werden die Grundlagen der Finanzinstrumente beschrieben. Hierbei wird zunächst der Begriff Finanzinstrument definiert. Anschließend werden die verschiedenen Arten der Finanzinstrumente jeweils nach HGB und IFRS dargestellt. Im nächsten Punkt wird die allgemeine Bewertung und Bilanzierung von Finanzinstrumen- te erläutert. Hierbei wird nach HGB und IFRS unterschieden. Die Bewertung nach HGB orientiert sich an die allgemeinen Bewertungsvorschriften nach §253 HGB. Die Bewer- tung nach IFRS erfolgt anhand von Bewertungskategorien nach IAS 39. Danach wird anhand eines Beispiels die Bewertung und Bilanzierung nach beiden Rechnungsle- gungen veranschaulicht. In diesem Beispiel werden Wertpapiere, insbesondere eine Bundesanleihe, näher betrachtet. Abschließend werden in dem Beispiel das Vorgehen nach HGB und IFRS einander gegenübergestellt, um die Unterschiede der beiden Rechnungslegungen zu verdeutlichen. Diese Seminararbeit endet mit einem Fazit, indem nochmals die wesentlichen Punkte aus dem HGB und dem IFRS zusammenge- fasst und miteinander verglichen werden.
2. Grundlagen Finanzinstrumente
2.1 Definition Finanzinstrumente
Im Handelsgesetzbuch ist keine exakte Definition der Finanzinstrumente niederge- schrieben, da eine große Vielfalt existiert. Der Referenzentwurf zum BilMoG verweist lediglich auf die Definitionen im Kreditwesengesetz und IFRS. Nach IFRS ist ein Finan- zinstrument ein Vertrag, der bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermö- genswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder Eigenkapitalinstrument führt.2 Diese Definition entspricht auch den Finanzinstrumenten nach KWG.
2.2 Arten der Finanzinstrumente
Nach § 266 HGB gibt es eine Unterscheidung der Finanzinstrumente in Anlage und Umlaufvermögen. Finanzinstrumente aus dem Anlagevermögen sind beispielsweise Anteile und Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Ausleihungen an Unternehmen, mit welchen ein Beteiligungsverhältnis besteht sowie Wertpapiere des Anlagevermögens. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände, Wertpapiere des Umlaufvermögens und flüssige Mittel stellen Finanzinstrumente im Umlaufvermö- gen dar.3
Die Finanzinstrumente werden nach IAS 32 in drei verschiedene Arten unterteilt. Dem- nach in finanzielle Vermögenswerte, finanzielle Verbindlichkeiten und Eigenkapitalin- strumente.4
Finanzielle Vermögenswerte beinhalten:
1. Zahlungsmittel (flüssige Mittel)
2. ein Eigenkapitalinstrument eines anderen Unternehmens
3. ein vertragliches Recht:
a. das Recht flüssige Mittel oder finanzielle Vermögenswerte von einem Vertragspartner bzw. eines anderen Unternehmens zu erhalten.
b. das Recht finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten mit einem Vertragspartner bzw. mit einem anderen Unternehmen unter potentiellen vorteilhaften Bedingungen tauschen zu können.
4. ein Vertrag, welcher in eigenen Eigenkaptalinstrumenten des Unternehmens er- füllt wird oder erfüllt werden kann.5
Körperliche Vermögenswerte gehören nicht den finanziellen Vermögenswerten an. Die körperlichen Vermögenswerte schließen beispielsweise Vorräte, Sachanlagevermö- gen, immaterielle Vermögenswerte und Beteiligungen an verbundene und an assoziierten Unternehmen ein.6
Finanzielle Verbindlichkeiten enthalten:
1. eine vertragliche Verpflichtung
a. einem anderen Unternehmen bzw. Vertragspartner flüssige Mittel oder finanzielle Vermögenswerte zu liefern
b. einem Vertragspartner bzw. anderen Unternehmen finanzielle Verbind- lichkeiten oder finanzielle Vermögenswerte unter potentiell nachteiligen Bedingungen tauschen zu müssen, beispielsweise ein Tausch von deri- vativen Finanzinstrumenten zum negativen Marktpreis.
2. eine vertragliche Vereinbarung, die in einem Eigenkapitalinstrument des Unter- nehmens erfüllt wird bzw. erfüllt werden kann. Dabei handelt es sich um Fol- gendes:
a. ein nicht derivatives Finanzinstrument, welches eine Vertragsverpflich- tung des Unternehmens beinhaltet, dass eine beliebige Anzahl von Ei- genkapitalinstrumenten zu liefern sind
b. ein derivatives Finanzinstrument, welches durch keinen Austausch ei- nes fixen Betrages an Zahlungsmitteln gegen eine feste Zahl von Ei- genkapitalinstrumenten des Unternehmens erfüllt werden kann7
Ein Eigenkapitalinstrument wird als Rechtsbeziehung bezeichnet, welches einen Residualanspruch an den Vermögenswerten des Unternehmens nach Abzug aller Schulden begründet. Hierzu gehören beispielsweise Aktien, Genussrechte, Anteile an einer GmbH sowie Kapitalanteile an einer Personengesellschaft.8
Des Weiteren wird in IAS 39 ein Derivat als Finanzinstrument beschrieben. Ein derivatives Finanzinstrument zeichnet sich durch seine folgenden drei Merkmale aus:
- der Wert verändert sich in Abhängigkeit von Änderungen anderer Werte wie Zinssätze, Währungskurse, Aktien- oder Preisindizes
- es erfordert keine Zahlung bei der Anschaffung oder der Anschaffungspreis ist gering im Vergleich zu anderen Vertragsformen, bei denen zu erwarten ist, dass sie ähnlich auf die Veränderung der Marktbedingungen reagieren
- die Erfüllung erfolgt zu einem zukünftigen Termin9
Die Finanzinstrumente, die nicht ein Derivat darstellen, werden als originäre Finanzinstrumente bezeichnet.
2.3 Bewertung und Bilanzierung
Für die Bewertung der Finanzinstrumente nach HGB gelten die allgemeinen Bewer- tungsvorschriften nach §253 HGB. Somit werden Finanzinstrumente wie die Vermö- gensgegenstände zu ihren Anschaffungskosten einschließlich der Nebenkosten des Erwerbs aktiviert oder wie die Verbindlichkeiten mit ihren Erfüllungsbetrag passiviert. In der Folgebewertung gilt grundsätzlich für die Vermögensgegenstände das Niederst- wertprinzip und für Verbindlichkeiten gilt das Höchstwertprinzip, damit das Imparitäts- prinzip erfüllt werden kann. Bei Finanzanlagen gilt das gemilderte Niederstwertprinzip. Eine vorübergehende Wertminderung kann dabei außer Acht gelassen werden und es muss keine Abschreibung erfolgen.10
Finanzinstrumente müssen in der Bilanz angesetzt werden, wenn sie ein Vermögens- gegenstand darstellen und im wirtschaftlichen Eigentum des Unternehmens sind.11
Die Bewertung und Bilanzierung der Finanzinstrumente nach IFRS werden im IAS 39 dargestellt und durch den Standard IFRS 9 soll zukünftig die Regelung aus IAS 39 verabschiedet werden.
Demnach kann ein Finanzinstrument nur in der Bilanz angesetzt werden, wenn das Unternehmen im Zusammenhang des Finanzinstrumentes einen Vertrag eingegangen ist und somit eine Vertragspartei ist.12
[...]
1 Vgl. Nguyen, T. (2007), S. 22f.
2 Vgl. Hoffmann, W., Lüdenbach, N. (2013), S. 281.
3 Vgl. Boeckler (Hrsg.) (2014), S.2.
4 Vgl. Wöltje, J. (2007), S. 173.
5 Vgl. von Eitzen, B., Zimmermann, M. (2010), S. 230.
6 Vgl. Schmidt, M., Pittroff, E., Klingels, B. (2007), S. 3.
7 Vgl. Deloitte (Hrsg.) (2014), S. 1.
8 Vgl. Stauber, J. (2012), S. 89.
9 Vgl. Achleitner, A., Behr, G., Schäfer, D. (2011), S. 116.
10 Vgl. Torabian, F. (2010), S. 76f.
11 Vgl. ebd.
12 Vgl. Schmitz, F., Huthmann, A. (2012), S. 59.
- Arbeit zitieren
- Ludmilla Klytschnikow (Autor:in), 2015, Bilanzierung und Bewertung der Finanzinstrumente nach HGB und IFRS, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/301417
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