„Wer ein Haus baut, will bleiben“. Diese Aussage bringt den Grundgedanken jeder Bautätigkeit auf den Punkt. Bauen Angehörige einer bestimmten Kultur in der Diaspora, visualisiert sich darin der Entschluss, dauerhaft Fuß zu fassen. Gerade diese „steingewordene Einwanderung“ führt oft zu Spannungen mit der Mehrheitsgesellschaft, die u. a. über das Baurecht ausgetragen werden.
Deutschland hat sich in den vergangenen Jahrzehnten zu einer pluralistischen Gesellschaft entwickelt, die neue Konflikte über die Nutzung des Raumes hervorbringt. Die Bedürfnisse aller Bevölkerungsgruppen planerisch zu koordinieren und so eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern, ist die Aufgabe des Bauplanungsrechts.
Aber bietet es ausreichend Möglichkeiten, die bauliche kulturelle Vielfalt zu fassen, Interessen angemessen auszugleichen und sogar sozialpolitischen Konflikten gerecht zu werden? Um diese Frage zu beantworten, bedarf es einer Darstellung der verfassungsrechtlichen Grundlagen sowie deren Auswirkungen auf das Bauplanungsrecht. Danach kann mit Rücksicht auf verbreitete Streitpunkte festgestellt werden, wo sich das Städtebaurecht kulturkreisfremden Vorhaben öffnet und wo es Grenzen setzt. Schließlich muss erläutert werden, wie interkulturelle Konflikte effektiv gelöst werden können und ob das Bauplanungsrecht das geeignete Mittel darstellt.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
I. Der Weg zur multikulturellen Gesellschaft
II. Kein Moscheebau ohne Konflikt
III. Rechtliche Problemstellung
B. Verfassungsrechtlicher Rahmen
I. Grundrechtsschutz
1. Religionsfreiheit für den Islam?
2. Baustil als Schutzgut?
II. Grundrechtsfähigkeit der Bauherren
III. Wirkung auf das Bauplanungsrecht
C. Offenheit und Grenzen des Bauplanungsrechts
I. Bauleitplanung
1. Planung als Möglichkeit und Hindernis
a) Verhinderungsplanung
b) Prestigeplanung
c) Ergebnis
2. Die Abwägung
a) Abwägungserhebliche Belange
aa) § 1 VI Nr.6 BauGB
bb) § 1 VI Nr.3 BauGB
b) Abwägungsentscheidung
c) Ergebnis
II. Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit
1. Anwendbarkeit der §§ 30ff. BauGB
2. Beurteilungsmaßstab
a) Zulässigkeit im Bereich eines qualifizierten B-Plans
aa) Vereinbarkeit mit Festsetzungen des B-Plans
(1) Anlagen für kirchliche und kulturelle Zwecke
(2) Anlagen zwischen Kultur und Religion
bb) Gebietsverträglichkeit
(1) Unverträglichkeit wegen überregionaler Bedeutung
(2) Unverträglichkeit im Gewerbe- und Industriegebiet
(3) Ergebnis
cc) Rücksichtnahmegebot, § 15 I BauNVO
(1) Lärm- und Verkehrsbelastung
(a) Verkehrsaufkommen
(b) Der Muezzinruf
(2) Wertminderung
(3) Fremdartigkeit
(4) Wohnqualität
(5) Anschlagsgefahr
(6) Ergebnis
b) Zulässigkeit im „unbeplanten“ Innenbereich
aa) Einfügenserfordernis
(1) Nutzungsart
(2) Maße
(3) Überbaubare Grundstücksflächen
(4) Rücksichtnahmegebot
bb) Ortsbild
cc) Ergebnis
c) Zulässigkeit im Außenbereich
aa) Privilegierungstatbestand
bb) Zulässigkeit als sonstiges Vorhaben
cc) Ergebnis
d) Flexibilität durch Befreiung
D. Konfliktlösungspotential
E. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen dem deutschen Bauplanungsrecht und der wachsenden kulturellen Vielfalt, insbesondere im Hinblick auf den Bau von Moscheen und kulturellen Einrichtungen ethnischer Minderheiten. Sie analysiert, ob das geltende Recht ausreichend Möglichkeiten zur Integration dieser Anlagen bietet und wie interkulturelle Konflikte im Rahmen bauplanungsrechtlicher Zulässigkeitsvoraussetzungen und Abwägungsentscheidungen gelöst werden können.
- Verfassungsrechtliche Grundlagen und Schutzbereiche religiöser Bauvorhaben
- Bauleitplanung als Steuerungsinstrument: Möglichkeiten und Grenzen
- Gebietsverträglichkeit und das Rücksichtnahmegebot bei kulturell fremden Anlagen
- Die Berücksichtigung von Bedürfnissen ethnischer Minderheiten in der Abwägungsentscheidung
- Konfliktlösungspotential durch Dialog und Planungssicherheit
Auszug aus dem Buch
I. Der Weg zur multikulturellen Gesellschaft:
Durch Anwerbeabkommen in den 60er Jahren erreichte Deutschland eine Migrationswelle. So gesellten sich zum eingesessenen christlich-westlichen Kulturkreis auch Menschen aus islamischen Herkunftsländern wie der Türkei, Tunesien, Marokko oder Teilen des ehemaligen Jugoslawiens.
Urspr. sah darin keiner einen Dauerzustand: Die Einheimischen begriffen die Neuankömmlinge als Gäste, die Migranten wollten in die Heimat zurück. Doch die Gäste blieben, samt Kultur und Glauben.
Heute leben viele Einwandererfamilien schon in dritter Generation in Deutschland. 2011 zählte das Statistische Bundesamt 16 Mio. Menschen zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund (19,5% der Gesamtbevölkerung) – Tendenz steigend.
Der kulturelle Wandel war der Majorität aber lange nur hintergründig bewusst. Das soziale Leben vieler Minderheiten spielte sich fast unsichtbar in provisorisch umgenutzten Gebäuden ab („Hinterhofmoschee“). Konflikte gab es kaum. Seit Anfang der 90er zeigt sich aber eine neue Entwicklung: Es mehren sich Baugesuche für optisch erkennbare Kult- und Kulturstätten. Die „Gäste“ bauen und stellen damit klar, dass sie bleiben.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der „steingewordenen Einwanderung“ ein und skizziert den Weg Deutschlands zur multikulturellen Gesellschaft sowie die damit einhergehenden baurechtlichen Konflikte.
B. Verfassungsrechtlicher Rahmen: Das Kapitel beleuchtet den grundrechtlichen Schutz von Sakralbauten durch Art. 4 GG und dessen Bedeutung für die Auslegung des einfachen Baurechts.
C. Offenheit und Grenzen des Bauplanungsrechts: Hier erfolgt eine detaillierte Prüfung, inwieweit das Bauplanungsrecht kulturelle Vielfalt zulässt und wo es durch Konzepte wie Gebietsverträglichkeit und Rücksichtnahme Grenzen zieht.
D. Konfliktlösungspotential: Dieses Kapitel diskutiert die Rolle der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Transparenz seitens der Bauherren zur Vermeidung von Konflikten bei Moscheebauvorhaben.
E. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass das Bauplanungsrecht genügend Spielräume für kulturelle Vielfalt bietet, die Lösung von Integrationskonflikten jedoch primär in den gesellschaftspolitischen Dialog gehört.
Schlüsselwörter
Bauplanungsrecht, Moscheebau, Religionsfreiheit, Bauleitplanung, Abwägung, Rücksichtnahmegebot, Gebietsverträglichkeit, Integration, Minderheitenschutz, Kultstätten, Städtebau, Verfassungsrecht, Baugenehmigung, interkulturelle Konflikte, bauliche Nutzung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die juristische Zulässigkeit und Planungsproblematik beim Bau von Moscheen und anderen kulturspezifischen Einrichtungen im deutschen Bauplanungsrecht.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen umfassen den Schutz der Religionsfreiheit (Art. 4 GG), die Bauleitplanung, das Abwägungsgebot sowie das Rücksichtnahmegebot im Kontext kultureller Fremdartigkeit.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es zu klären, ob das deutsche Baurecht Möglichkeiten bietet, bauliche kulturelle Vielfalt zu integrieren und Interessenkonflikte zwischen Minderheiten und Mehrheitsgesellschaft rechtssicher auszugleichen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Arbeit, die einschlägige Gesetze (BauGB, BauNVO, GG) sowie eine umfangreiche Rechtsprechung und Literatur zum Verwaltungs- und Baurecht analysiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden der verfassungsrechtliche Schutz religiöser Bauten sowie die spezifischen baurechtlichen Anforderungen an Vorhaben im qualifizierten Bebauungsplan und im unbeplanten Innenbereich erörtert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Bauplanungsrecht, Religionsfreiheit, Gebietsverträglichkeit, Rücksichtnahmegebot und bauliche Integration charakterisiert.
Wie bewertet der Autor die Rolle des „Muezzinrufs“ im Bauplanungsrecht?
Der Autor stellt fest, dass der Muezzinruf primär eine Frage des Immissionsschutzrechts und nicht des Bauplanungsrechts ist, und dass eine Moschee nicht allein aufgrund der theoretischen Möglichkeit des Gebetsrufs unzulässig sein darf.
Welche Bedeutung misst die Arbeit der „Fremdartigkeit“ einer Architektur bei?
Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass die bloße fremdartige Optik oder kulturelle Abneigung kein städtebauliches Ziel darstellt und somit keine rechtliche Handhabe bietet, ein Vorhaben als rücksichtslos einzustufen.
Wie steht die Arbeit zur Frage der „Anschlagsgefahr“?
Die Arbeit argumentiert, dass abstrakte Sicherheitsbedenken gegenüber den grundrechtlich geschützten Belangen des Bauherrn nur gering gewichten und nicht zu einer pauschalen Ablehnung führen dürfen.
Welche Schlussfolgerung zieht der Autor für die Praxis?
Die Arbeit schlussfolgert, dass das Baurecht nur den Rahmen setzt und die eigentliche Lösung von Integrationskonflikten in den gesellschaftlichen und politischen Dialog auf kommunaler Ebene verlagert werden muss.
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- Kaja Rothfuss (Author), 2013, Die Offenheit des Bauplanungsrechts für andere Kulturen. Verfassungsrechtliche Grundlagen und deren Auswirkungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/301447