Anerkennung und Transitional Justice. Eine Untersuchung Guatemalas


Tesis de Máster, 2014

75 Páginas, Calificación: 1.3


Extracto


INHALT

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1. Forschungsstand & Forschungsfragen
1.2. Begründung des Untersuchungsfalls & Methodik
1.3. Aufbau der Arbeit & Literaturübersicht

2. Zum Verständnis von Anerkennung
2.1. Bedeutung & Formen der Anerkennung
2.2. Über Wirkung sowie Umgang mit Missachtung & Respektlosigkeit
2.3. Historische Betrachtung der Anerkennungsbeziehungen Guatemalas
2.3.1. Ethnozid, Massaker & Genozid - eine Historie der Missachtung
2.3.2. Zum Stand der Anerkennung nach Ende des Bürgerkriegs

3. Eine Annäherung an Transitional Justice
3.1. Zum Konzept von Transitional Justice & Versöhnung
3.2. Formen & Instrumente von Transitional Justice
3.3. Transitional Justice im Spannungsfeld politischer Interessen
3.4. Zum Stand von Transitional Justice & Versöhnung in Guatemala
3.4.1. Überblick & Instrumentarien des TJ-Prozesses in Guatemala
3.4.2. Die Regierung im Spannungsfeld der guatemaltekischen Transition
3.4.3. Die Zivilgesellschaft im Spannungsfeld der guatemaltekischen Transition
3.4.4. Zum Stand der Versöhnung in Guatemala

4. Zur Verbindung von Transitional Justice & Anerkennung
4.1. Konzepte zu Anerkennung & Transitional Justice
4.1.1. Anerkennung als Vergebung (Long & Brecke)
4.1.2. Transitional Justice als Anerkennung (Haldemann)
4.1.3. Anerkennung als narrative Konfliktbearbeitung (Strömbom)
4.1.4. Pyramide der Versöhnung (Auerbach)
4.2. Potenziale & Hindernisse für Anerkennung & Versöhnung
4.2.1. Potenziale & Hindernisse für eine umfassende Anerkennung
4.2.2. Potenziale & Hindernisse auf dem Weg zur Versöhnung

5. Fazit & Ausblick

Quellen

Anhang

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abb. 1: Identifizierte Opfer nach ethnischer Gruppe in Guatemala (1962-1996)

Abb. 2: Armut nach Ethnie (2006)

Abb. 3: Protestzug mit der Forderung nach Gerechtigkeit für die Opfer

Abb. 4: Aufmarsch von SympathisantInnen des Militärs vor dem Gefängnis von Montt

Abb. 5: Forgiveness Modell im zeitlichen Ablauf

Abb. 6: Reconciliation Pyramid

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. EINLEITUNG

Die Anerkennungstheorie und das Konzept Transitional Justice1 (TJ) wurden beide in den 1990er Jahren formuliert. Sie haben seitdem viel Interesse in der Wissenschaft erzeugt, was sich nicht zuletzt an ihrer vielfachen Thematisierung auf Konferenzen und in Fachzeitschriften zeigt. Beide Ansätze stehen in enger Verbindung, da sie sich mit Diskursen um Gerechtigkeit und Würde nach einer Zeit der Unterdrückung beschäftigen. Menschliches Leiden und politi- sche Forderungen nach einer Verbesserung der Lebensumstände und ökonomischem Aus- gleich stehen in ihrem Zentrum. Eine weitere Parallele die Frank Haldemann (2007: 10) sieht, liegt in ihrer ‚negativen Moralität‘, so gehen sowohl Transitional Justice als auch die Anerken- nungstheorie von negativen Konstruktionen aus, indem sie Ungerechtigkeit, Demütigung und Respektlosigkeit ins Zentrum ihrer Betrachtungen stellen. Diese Reihe von Gemeinsamkei- ten, welche die Konzepte teilen, lassen die Entwicklung einer auf Anerkennung beruhenden Theorie des Transitional Justice interessant werden.

Wichtig ist hierbei zu bemerken, dass der gemeinsame Grund nicht uneingeschränkt ist. So lässt sich weder Transitional Justice auf ein anerkennungstheoretisches Fundament be- schränken, noch ist Anerkennung in Transitional Justice komplett inbegriffen. Prozesse der Suche nach Wahrheit und Wiedergutmachung werden durch vielfältige nationale und interna- tionale Interessen bestimmt. Forderungen nach Anerkennung des Leidens der Opfer stehen neben machtpolitischen Erwägungen, welche die Transition und sozio-politische Neuordnung eines Landes bestimmen. Weitere Unterschiede sind, dass TJ-Prozesse ausschließlich nach massiven Gewaltverbrechen stattfinden und eine öffentliche Angelegenheit darstellen. Aner- kennung hingegen besitzt auch Relevanz jenseits von menschenrechtlichen Verbrechen so- wie im öffentlichen als auch privaten2 Raum. Diese Unterschiede sind bei der Entwicklung einer Theorie, die Anerkennung als zentrales Element von TJ-Prozessen erfasst, zu berück- sichtigen.

1.1. Forschungsstand & Forschungsfragen

Im Rahmen dieser Masterarbeit soll die Beziehung zwischen der theoriebasierten Anerken- nungsforschung und dem stärker analytisch, empirisch ausgerichteten Zweig von Transitional Justice im intrastaatlichen Kontext betrachtet werden. Die Schnittstelle der beiden Disziplinen bildet gewissermaßen eine Forschungslücke. Denn wenngleich zahlreiche Querverweise eine Verbindung andeuten, wurde dieser Schnittstelle bisher keine zentrale Position in Untersu- chungen zugewiesen. So gibt es kaum wissenschaftliche Fachliteratur, die beide Konzepte vereinigt. Eine Ausnahme, die sich explizit dem Zusammenhang zugewandt hat, bildet hier Frank Haldemanns (2007) Schrift ‚Another Kind of Justice: Transitional Justice as Recogniti- on‘. In dem Aufsatz konzipiert Haldemann (2007: 12) das Fundament für ein moralisch per- formatives Verständnis von Transitional Justice als ein auf interpersoneller, juristischer und politischer Anerkennung basierendem Konzept zur Wiederherstellung eines rechtlichen Min- destmaßes nach massenhaften Kriegsverbrechen. Er versteht Anerkennung als Vehikel zum Abbau erlittener Verletzungen, ‚moralischer Grausamkeit‘ und zur Neubegründung zwi- schenmenschlicher Beziehungen. Andere Arbeiten, die Denkanstöße für die Verbindung zwi- schen Anerkennung, Wahrheit, Wiedergutmachung und Versöhnung nach innerstaatlichen Konflikten geben, finden sich bei Wiliam J. Long und Peter Brecke (2003), Lisa Strömbom (2014) sowie Yehudit Auerbach (2009). Den vier Konzepten ist gemein, dass sie alle einen Weg zur Versöhnung3 über Prozesse der Anerkennung beschreiben, wobei Versöhnung als (Wieder-)Aufnahme von Beziehungen und Annäherung zwischen verfeindeten Gruppen ver- standen wird. Die Ansätze setzen verschiedene Fokusse und beziehen in unterschiedlicher Intensität Wahrheit, Wiedergutmachung, Anerkennung und Versöhnung ein. Insofern bieten die Modelle zwar Denkanstöße, sie sind jedoch noch ausbaufähig auf dem Weg zur Be- schreibung einer umfassenden Theorie, die Anerkennung, TJ-Instrumente und Versöhnung schlüssig in Verbindung bringt.

Im Rahmen dieser Masterarbeit wird es nicht möglich sein, eine umfassende Konzeptionie- rung der Zusammenhänge zu beschreiben, jedoch sollen Grundlagen zur theoretischen Ver- knüpfung erarbeitet werden, die im Einzelfall auf ihre Anwendbarkeit zu überprüfen sind. So ist das Ziel dieser Arbeit, einen Beitrag zur Erforschung der Beziehung zwischen Anerken- nung und Transitional Justice zu leisten, indem ich die bestehenden Konzepte kritisch auf ihren Aussagegehalt hinsichtlich des Konnexes zwischen Transitional Justice und Anerken- nung überprüfe und deren Anwendbarkeit am Analysebeispiel Guatemalas teste, um eine Rückkoppelung der Theorie mit der Empirie zu ermöglichen. Die Arbeit basiert somit auf einer Kombination aus theoretischem als auch empirisch-analytischen Vorgehen und soll ihrerseits Denkanstöße für ein umfassenderes Verständnis der Zusammenhänge zwischen Transitional Justice und Anerkennung bieten. Als Frage formuliert lautet mein allgemeines Forschungs- ziel: Wie gestaltet sich der Zusammenhang zwischen Transitional Justice und Anerkennungs- theorie? Ich möchte mich diesbezüglich insbesondere mit der Wirkung von Wahrheit und Wiedergutmachung auf die Anerkennung von Opfern4, sowie der Möglichkeiten durch Aner- kennung gesellschaftliche und politische Versöhnung zu bewirken, beschäftigen. So sind die näheren Forschungsfragen: Was hat Transitional Justice für die Anerkennung von Opfern und eine gesellschaftliche sowie politische Versöhnung in Guatemala bewirkt? Wo liegen die Potenziale und Hindernisse von Transitional Justice für Anerkennung und Versöhnung?

1.2. Begründung des Untersuchungsfalls & Methodik

Guatemala - ein Land, das flächenmäßig nur wenig größer ist als die ehemalige DDR und dessen Einwohnerzahl sich in den letzten 50 Jahren auf 15 Millionen EinwohnerInnen ver- dreifacht hat - ist in mehrfacher Hinsicht für eine Untersuchung interessant. So wurde dort seit der Unterzeichnung der Friedensverträge zwischen Regierung und der Guerillavereini- gung URNG5, die den Bürgerkrieg (1960-1996) beendeten, eine Reihe unterschiedlicher TJ- Maßnahmen durchgeführt. Letztere bezogen sowohl retributive als auch restaurative Mittel6 der Gerechtigkeit ein. Zudem verfügt Guatemala über eine umfassende Geschichte von Un- terdrückung und Missachtung der lokal-angestammten, indigenen Bevölkerung. Sie lässt sich bis zur spanischen Kolonialisierung im 16. Jahrhundert zurückführen und war besonders massiv während der Zeit des Bürgerkriegs (vgl. Kurtenbach 2003; Trading Economics 2014). Die lange Tradition systematischer Benachteiligung bildet einen geeigneten Grund für eine kritische Überprüfung bestehender Chancen auf Anerkennung sowie gesellschaftliche Ver- söhnung. Ein letzter Grund für die Wahl des Analysefalls ist, dass Guatemala in Bezug auf seine Vergangenheitspolitik bisher weitaus seltener untersucht wurde als beispielsweise die südafrikanische Wahrheitskommission. Insofern stellt das Beispiel einen neuen Prüfstein für existierende Theorien zu Transitional Justice, Anerkennung und Versöhnung dar, als andere in der TJ-Forschung weitaus populärere Fälle. Mit Blick auf die Aussagekraft gilt dabei zu bedenken, dass sich mit einem einzigen Fall nur begrenzt Angaben zum Zusammenhang von Anerkennung und Transitional Justice treffen lassen, da der Analysegrund der Arbeit stark begrenzt ist.

Die Falluntersuchung Guatemalas geht einher mit einer Serie qualitativer ExpertInneninter- views. Diese werden ausschließlich zur Erweiterung der Literatur und als neue Informations- quellen einbezogen und finden keine empirische Auswertung an sich. Sie ergänzen und ver- deutlichen vielmehr die Ereignisse und Entwicklungen in dem Land. Vorteilhaft ist dabei, dass die Interviewten die Ereignisse gleich interpretativ nach ihrer Bedeutung und Wirkung verord- nen und einen umfassenden Überblick über die Perzeption des TJ-Prozesses geben.

Insgesamt wurden sechs Personen interviewt. Die Befragten wurden über das Schneeball- verfahren ermittelt, was mir erlaubte, trotz mangelnder Kontakte zu Kenner Innen des guate- maltekischen TJ-Prozesses, über Referenzen zu Sachkundigen vorzustoßen. Im ersten Schritt kontaktierte ich per E-Mail Personen und Organisationen, die einen engen Bezug zur guatemaltekischen Transition und den sozialen, kulturellen, politischen, rechtlichen und öko- nomischen Entwicklungen haben. Nachfolgend haben sich zahlreiche weitere Adressen er- geben. Insgesamt habe ich 27 schriftliche Anfragen über einen Zeitraum von Ende Mai bis Ende Juli 2014 gestellt, mit je einem Erinnerungsschreiben nach zweiwöchigem Warten bei ausbleibender Antwort. So erhielt ich insgesamt von 16 Personen Antwort, von denen mir acht Personen weitere Kontaktempfehlungen und zwei Literaturempfehlungen geben konn- ten. Eine Organisation teilte mir mit, dass sie inzwischen zu anderen Themen arbeite und acht Personen bezeugten Interesse am Interview. Von diesen fanden letztendlich sechs In- terviews über Skype statt.

Zur Untersuchungsgruppe ist zu sagen, dass alle über einen höheren Bildungsabschluss mit mindestens einem abgeschlossenen Studium verfügen. Die vier männlichen und zwei weibli- chen Interviewten sind zwischen 25 und 52 Jahre alt. Nur drei Personen sind gebürtige Gua- temalteken, wovon einer seit drei Jahren in Deutschland lebt. Die anderen drei Personen stammen aus Deutschland oder Österreich, wobei eine Interviewte seit fünf Jahren in Gua- temala lebt und ein Interviewter jedes Jahr mehrere Monate vor Ort verbringt. Die Person mit der weitaus kürzesten Aufenthaltsdauer hat knapp länger als ein Jahr in Guatemala gelebt. Die Expertise der Interviewten begründet sich hauptsächlich aus ihrer beruflichen Tätigkeit. So hatte Person A durch ihre Arbeit in einem Projekt der Schutzbegleitung engen Kontakt zu ZeugInnen des Genozidprozesses. Person B arbeitet seit 24 Jahren als Dokumentarfilmer schwerpunktmäßig zu Guatemala und hat mehrere Filme über dessen Vergangenheit produ- ziert. Person C arbeitete in der Menschenrechtsbeobachtung und kam dabei vielfach in Kon- takt mit Bürgerkriegsflüchtlingen. Person D lebt in einem Gebiet, das stark vom Bürgerkrieg betroffen war und hat als Schriftsteller auch über die Vergangenheit Reflektionen verfasst. Person E versteht sich selbst als indigen. Seine Familie war vom Bürgerkrieg betroffen. Per- son F realisiert als Wissenschaftler und Mitarbeiter einer politischen Stiftung seit rund 20 Jah- ren Projekte in Koproduktion mit anderen zur Geschichte und Erinnerung in Guatemala.

Die Durchführung der Interviews erfolgte mittels eines Leitfadengesprächs, wobei ich auf- grund der unterschiedlichen Expertise der GesprächspartnerInnen die Schwerpunktthemen variiert habe. Ein Fragenblock beschäftigte sich mit dem Stand indigener Integration in die guatemaltekische Gesellschaft, ein anderer mit Maya-Bewegungen und deren Zielen. Weite- re Blöcke behandelten die verschiedenen TJ-Instrumente und ihre Akteure sowie deren Wir- kung auf Zivilgesellschaft und Opfer. Die Interviews dauerten zwischen 40 bis 80 Minuten. Bei der Durchführung des Interviews mit Person F brach die Internetverbindung nach 15 Mi- nuten ab, weshalb nur sehr wenige Informationen von ihm zur Verfügung stehen.

Insgesamt lässt sich zu den Interviewten sagen, dass sie verschiedene Erfahrung mitbringen aus deren Perspektive sie den TJ-Prozess und dessen Wirkung beurteilen. Ihre Aussagen sind dabei nicht immer einstimmig und widersprechen sich teilweise, wobei alle Interviewten im Gespräch jedoch eine solidarische Position mit den Opfern bezogen. Die Widersprüche können als Vorteil bewertet werden, da es bedeutet, dass die Interviewten ein erweitertes Meinungsspektrum bezüglich der historischen und aktuellen Entwicklungen repräsentieren. Interessant wäre es noch gewesen, direkte AkteurInnen und GegnerInnen der Bewegungen um Wahrheit und Wiedergutmachung zu interviewen oder Jugendliche des urbanen Mittel- standes. Dies war aufgrund der räumlichen Distanz und des zeitlichen Rahmens der Arbeit jedoch nicht möglich.

Mit Blick auf die Verwertung der Interviews in dieser Arbeit ist zu sagen, dass die relevanten Gesprächsteile transkribiert und in inhaltliche Sequenzen gesplittet wurden. Anschließend habe ich thematische Zuordnungen vorgenommen, um sie inhaltlich zu clustern7. In der Arbeit werden die Aussagen ausschließlich zur Ergänzung der Literatur verwendet.

1.3. Aufbau der Arbeit & Literaturübersicht

Nach dem bisherigen Überblick über das Forschungsziel und die Methodik möchte ich den Aufbau dieser Arbeit und die Literaturauswahl erläutern. Zunächst ist zum generellen Kapitel- aufbau zu sagen, dass das zweite und dritte Kapitel der Arbeit die Grundlagen von Anerken- nung und Transitional Justice behandeln. Sie decken dabei jeweils zuerst den theoretischen Bereich ab und wenden im nächsten Schritt die Analysekategorien speziell auf Guatemala an, um jeweils den Stand der Anerkennung (Kap. 2.3.) und Versöhnung (Kap. 3.4.) in dem Land zu ermitteln. Das vierte Kapitel ist der kritischen Analyse der Konzepte von Long und Brecke, Haldemann, Strömbom und Auerbach gewidmet, sowie einer vertieften Betrachtung der Potenziale und Hindernisse auf dem Weg zu Anerkennung und Versöhnung. Im sechsten Kapitel folgt das Fazit der Arbeit und im Anhang finden sich der Interviewleitfaden .

Im allgemeinen, theoretischen Teil der Anerkennungstheorie wird in einem ersten Schritt die Bedeutung des Konzepts und deren Formen (Kap. 2.1.) sowie in einem zweiten Schritt die Wirkung von Missachtung und Möglichkeiten des Umgangs mit einer solchen (Kap. 2.2.) be- trachtet. Die wichtigsten VertreterInnen der Anerkennungsdebatte sind Axel Honneth, Char- les Taylor und Nancy Fraser. Während Taylor (1993) und Honneth (2003, 2012) sich haupt- sächlich mit Identität und kultureller Missachtung auseinandersetzen, erweiterte Fraser (2003) die Debatte um den Aspekt der Verteilungsgerechtigkeit materieller Güter. Ein Aspekt, der insbesondere mit Blick auf materielle Formen der Wiedergutmachung relevant wird. Wei- tere wissenschaftliche Arbeiten, die einbezogen werden, da sie wesentliche Beiträge zur Klassifizierung von Anerkennung, Geschichtsbildung, deren Zusammenhängen mit Akten massiver Gewalt, und dem Umgang mit Demütigung bieten, stammen von Frantz Fanon (1981), Rainer Forst (1994), Matthias Iser (2006), Avishai Margalit (1997), Timothy Murithi (2009), Erik Ringmars (2012) und Jacques Sémelin (2007).

Im Rahmen der Grundlagenbetrachtungen des dritten Kapitels werden zunächst Begriffsab- grenzungen vorgenommen zum Feld des Transitional Justice und zur Versöhnung (Kap. 3.1.). Anschließend erfolgt eine Differenzierung des Feldes in retributive und restaurative Mittel sowie eine systematische Listung der einzelnen Instrumente (Kap. 3.2.). Zuletzt werden im Bereich der Grundlagen die politischen Akteure und deren Interessen von einem allgemeinen Standpunkt aus betrachtet. Der Theorieteil basiert unter anderem auf den wissenschaftlichen Arbeiten von Mitchell G. Ash (2009), Karin Aggestam (2003), Aleida Assmann (2009), Kevin Avruch und Beatriz Vejarano (2001), Susanne Buckley-Zistel (2008, 2013, 2014), Neil J. Kritz (1995), Reiner Meyer (2007) und Anika Oettler (2004).

Die Beschreibung der historischen und aktuellen Anerkennungsbeziehungen sowie des TJ- Prozesses und der Wirkung von Regierung und Zivilgesellschaft speisen sich aus verschie- denen Quellen. Eine wichtige Quelle bestand in wissenschaftlichen Publikationen vo n Manf- red Bürstmayr (2003), Georg Grünberg (2003), Anita Isaacs (2006), Adam Jones (2006:70), Stephen Kinzer (2013), Sabine Kurtenbach (2003), Nicola Short (2007), Catalina Soberanis (2011) und Christian Tomuschat (2000). Sie setzen sich intensiv mit den sozio-kulturellen, politischen und ökonomischen Prozessen auseinander, reichen mit ihren Analysen jedoch oft nicht bis in die Gegenwart, daher finden sie Ergänzung durch journalistische Artikel aus Zei- tungen wie BBC (Mundo), Prensa Libre oder Portal Amerika 21. Ebenfalls wurden die Frie- densverträge und die Wahrheitsberichte der CEH- und REMHI-Kommission ins Datenmateri- al einbezogen. Hinzu kommen Daten aus der staatlichen, statistischen Bevölkerungsumfrage ENVOI (2006, 2011) und aus den sechs ExpertInnengesprächen.

Nachdem in Kapitel zwei und drei in einem überwiegend deskriptiven Verfahren empirisch- analytisch geklärt wird, was Transitional Justice für die Anerkennung von Opfern und die ge- sellschaftliche und politische Versöhnung in Guatemala bewirkt hat, wird im vierten Kapitel von einem normativen Standpunkt aus betrachtet, was Transitional Justice für Anerkennung und Versöhnung leisten könnte. Die Potentiale werden dabei über ein kritisch bewertendes Verfahren analysiert. Im Mittelpunkt dieser Untersuchung stehen die Konzepte von Yehudit Auerbach (2009), Frank Haldemann (2007), Wiliam J. Long und Peter Brecke (2003) sowie Lisa Strömbom (2014). Die Grenzen der vier Modelle werden dabei anhand der theoretischen Grundlagen aus Kapitel zwei und drei, des Fallbeispiels und über Querverweise zwischen den Konzepten bestimmt. Nach diesem Schritt werden im zweiten Teil des Kapitels die Po- tenziale und Hindernisse für eine Anerkennung der Opfer sowie eine gesellschaftliche und politische Versöhnung konkretisiert.

Zum Fazit werden die Forschungsfragen nochmal zusammenfassend reflektiert und es wird ein kurzer Ausblick auf den weiteren Forschungsbedarf gegeben.

2. ZUM VERSTÄNDNIS VON ANERKENNUNG

Der Terminus der Anerkennung meint im Wesentlichen Respekt, Achtung oder Würde. Ihr Gegensatz findet sich in der Respektlosigkeit, Missachtung und Entwürdigung. Woraus Aner- kennungstheorie ihre große Bedeutung schöpft, welche Formen des Respekts sich unter- scheiden lassen welche Wirkung Missachtung hat bzw. wie sich mit dieser umgehen lässt, sind Gegenstand dieses Kapitels. Zuletzt werden dabei die historischen und aktuellen Aner- kennungsbeziehungen in Guatemala entlang des Kriteriums der Ethnie ermittelt.

2.1. Bedeutung & Formen der Anerkennung

Die Bedeutung von Anerkennung erwächst aus dem Umstand, dass Anerkennungsbeziehun- gen zentral auf die Identität von Menschen, Gruppen oder Menschenmengen, insofern diese einander als Gesellschaft betrachten, einwirkt. Charles Taylor (1993) bezeichnete Anerken- nung aus diesem Grund einst als psychologisches, menschliches Grundbedürfnis. Dieses Bedürfnis erstreckt sich dabei nicht nur auf bestimmte Eigenschaften, sondern vielmehr auf eine positive Bestätigung des Seins und eines normativen Status (vgl. Iser 2006: 11).

Der Identitätsbegriff von Taylor lehnt sich an Herbert Meads Betrachtungen zum konstruier- ten Self an, welches sich im Dialog mit der Umwelt aus I und Me formt. Der Dialog bezieht sich auf die Kreation von Stories, welche die eigene Identität bedeutungsvoll erscheinen las- sen (vgl. Ash 2009: 90). Stories, welche auch als Narrative, Erzählungen oder Geschichten bezeichnet werden, erinnern sequenziell an Ereignisse der Vergangenheit. Sie haben einen Kern, der kohärent und konsistent sein muss, um überzeugend zu wirken. Als zentrale Infor- mationen enthalten sie meist Auskunft über die Helden und das Was, Wo, Wann, Warum und Wie eines Ereignisses (vgl. Auerbach 2009: 299-301). Die Verbindung zwischen Story und Identität entsteht, wie Erik Ringmar (2012: 6f.) erklärt, weil Personen oder Erzählergemein- schaften Geschichten über ihr Sein schaffen und sich damit in Raum und Zeit verorten. Ande- re bestätigen oder verneinen dessen Darstellung und erkennen damit deren Identität an oder auch nicht. Oft konkurrieren nach einem Ereignis zunächst unterschiedliche Geschichtsversi- onen, doch setzen sich über die Zeit meist einige durch und andere Stories verschwinden gänzlich. Die Funktion von Narrationen besteht darin das Selbst in Zeit und Raum zu verord- nen und ihm Sinn und Stabilität zu verleihen.

In Bezug auf die Gruppe der Anerkennenden ist zu bemerken, dass es keineswegs egal ist, wer diese sind, denn Anerkennung als positive Bestätigung des Seins ist gemäß Matthias Iser (2006: 11) erst dann gegeben, wenn sie durch eine Instanz erfolgt auf dessen Urteil der oder die ErzählerInnen Wert legen. Ein zweites Kriterium, das aber durchaus streitbar ist, stellt Ehrlichkeit8 dar, denn nach Iser sind nur authentische Äußerungen eine Bestätigung des Seins.

Es bleibt somit festzuhalten, dass Anerkennung seinen hohen Stellenwert, der direkten Wirkung auf Identitäten verdankt. Das Bindeglied zwischen Anerkennung und Identität sind Stories, da sich Identitäten über einen kommunikativen Prozess formen und stabilisieren.

Zur Analyse von Anerkennung ist es sinnvoll zu beantworten: Was wird verlangt? Hierzu gab es verschiedene Generalisierungsansätze, die sich einer Idealtypenbildung im Weber‘ischen Sinne bedienen. So unterscheidet Axel Honneth (2012: 211-218) die Formen der Liebe, Rechte und Solidarität. Liebe umfasst alle Primärbeziehungen und die Entwicklung von Selbstvertrauen. Sie wird erlebbar durch intime Beziehungen wie im Eltern-Kind-Verhältnis sowie in Partner- oder Freundschaften und lehrt Menschen angstfrei ihre Bedürfnisse auszu- drücken. Rechte sind verknüpft mit der Entwicklung von Selbstachtung. Wird ein Mensch zur TrägerIn von Rechten in einer Gemeinschaft, kommt dies einer vollwertigen Mitgliedschaft gleich. Der Mensch wird dadurch in die Lage versetzt, ein Bewusstsein als moralisch verant- wortliche AkteurIn zu entwickeln, Handeln kausal abzuleiten und autonom zu reagieren. Die dritte Dimension, Solidarität, bezieht sich auf Wertgemeinschaften und die Selbstschätzung von Menschen. Inhaltlich umfasst sie, dass die individuelle und kollektive Lebensweise als bedeutsam, essentiell und wertvoll verstanden wird.

Auch Rainer Forst (1994: 423-433) typisierte Anerkennung. Ähnlich Honneth beschreibt er Rechtliche Anerkennung als Garantie für Gleichheit und Autonomie. Ethische Anerkennung ist im Prinzip eine Verwandte der Honneth‘schen Solidarität, wobei Forst sie anders als Hon- neth als gruppeninterne Aufgabe versteht. Gruppenextern kommt nach Forst Moralische An- erkennung, verstanden als Respektierung allein aufgrund des Menschseins, zum Tragen. Forst bezeichnet diese auch als Wertschätzung erster und zweiter Ordnung. Eine letzte Form ist nach Forst die Politische Anerkennung. Sie bezieht sich auf den staatsbürgerlichen Status, welcher bei aller ethischen Differenz rechtliche Gleichheit garantieren soll.

Neben den genannten immateriellen Formen hat Anerkennung auch, wie Nancy Fraser er- gänzt, eine materielle Seite. Frasers (2003: 17) Hauptthese ist, „daß heutzutage Gerechtig- keit sowohl nach Umverteilung als auch nach Anerkennung verlangt. Keine von beiden ist alleine ausreichend [Hervorhebungen im Original]“. Nach Fraser (2003: 17f., 57f.) gilt es, in der Theorie Forderungen nach sozialer Gleichheit mit der Anerkennung von Unterschieden zu verknüpfen und in der Praxis ein politisches Programm zur Umsetzung zu entwerfen. Als Maßstab für beide Forderungen dient dabei partizipatorische Parität, die Möglichkeit als ebenbürtiges Mitglied am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Wer Umverteilung fordert, muss demnach zeigen, dass gegebene ökonomische Umstände ihm oder ihr, die Ressour- cen und Möglichkeiten einer gleichen Teilhabe verweigern und wer Anerkennung sucht, muss nachweisen, dass „institutionalisierte Muster kultureller Bewertung ihr oder ihm den gleichen Respekt und/oder die gleichen Chancen beim Erwerb gesellschaftlichen Ansehens vorenthal- ten“ (Fraser 2003: 58).

Der Blick auf Honneth, Forst und Fraser offenbart einige grundlegende Formen der Achtung und die Möglichkeit ihrer Mischung. Als Idealtypen verstehe ich dabei (im Sinne Frasers) die Unterscheidung in materiell- ö konomische und immaterielle Anerkennung. Letztere ist noch- mals (in Anlehnung an Honneth und Forst) zu untergliedern in politisch-rechtliche und sozio- kulturelle Würdigung. Politisch-rechtliche Achtung umfasst den autonomen Status einer Gruppe und ihre (verfassungs-)rechtliche Gleichheit mit anderen Gruppen. Die soziokulturelle Anerkennung9 bezeichnet die gruppeninterne Wertschätzung und Respektierung durch ande- re Gruppen. Sie verlangt, dass kulturelle Differenzen geachtet werden trotz rechtlicher Gleichheit.

2.2. Über Wirkung sowie Umgang mit Missachtung & Respektlosigkeit

Aufgrund der engen Verbindung zwischen Anerkennung und Identität stellt es keine besondere Überraschung dar, dass sich Anerkennung insbesondere auch über ihre Abwesenheit definiert. So betont Charles Taylor (1993: 13f.), „daß ein Mensch oder eine Gruppe von Menschen wirklichen Schaden nehmen [...] kann, wenn die Umgebung oder die Gesellschaft ein einschränkendes, herabwürdigendes oder verächtl i- ches Bild ihrer selbst zurückspiegelt. Nichtanerk ennung oder V erkennung kann Leiden verurs a- chen, kann eine Form von Unterdrückung sein, kann den anderen in ein falsches, deformiertes Dasein einschließen“ (Honneth 1993: 13f. ).

Respektlosigkeit ist daher mehr als unhöfliches Verhalten, es kann Leiden verursachen und zum Werkzeug der Unterdrückung werden, wenn die Akzeptanz von Zweitklassigkeit zur Verachtung des eigenen Selbst führt (vgl. Taylor 1993: 61).

Auch Avishai Margalit (1997) entwickelte ein Verständnis von Anerkennung als Missachtung in seiner Theorie zur anständigen Gesellschaft. Er beschreibt wie moralische Herabsetzun- gen mittels Verspottung, Hass oder Diskriminierung zum Auslöser für Gefühle wie Schmerz werden können. Eine anständige Gesellschaft unterlässt nach ihm Demütigung und verzichtet auf inhumane Behandlung, Ausgrenzung oder den Entzug von Selbstkontrolle. Neben diesen direkten, menschlichen Handlungen können auch Lebensumstände zur Quelle von Erniedrigung werden. Wobei nicht jedes Gefühl dieser normativ begründet ist und nicht jede tatsächliche Demütigung als solche empfunden wird (vgl. Margalit 1997: 23).

Axel Honneth (2012: 211-218, 271) geht noch einen Schritt weiter, indem er eine Aufschlüsselung der Effekte fehlender Anerkennung nach den drei Typen - Liebe, Recht und Solidarität - vornimmt: (1) Physische Misshandlungen (in Primärbeziehungen) provozieren demnach eine Verletzung der physischen Integrität, weil das Vertrauen in die autonome Koordinierung des Körpers Schaden nimmt. (2) Eine Vorenthaltung von Rechten verletzt die soziale Integri tät, weil die moralische Zurechnungsfähigkeit und der soziale Status negiert werden. (3) Spiegelt die sozio-kulturelle Umwelt ein abwertendes Bild zurück, kann dies eine Entwürdigung bedeuten. Nach Honneth sind alle Formen der Anerkennung notwendig, damit ein Individuum sich als autonomes Selbst zu begreifen vermag.

Es lässt sich feststellen, dass sowohl Taylor als auch Margalit und Honneth fehlende Anerkennung als eine Erfahrung beschreiben, die für Individuen und Gruppen körperliche als auch seelische Gefahren birgt. Margalit und Honneth benennen dabei Bereiche, in denen Missachtung wirksam werden kann, die wenngleich nicht gänzlich kongruent, so doch eine gemeinsame Schnittmenge aufweisen. Das sind: Ausgrenzung und Entwürdigung, Entzug von Selbstkontrolle und Entrechtung sowie inhumane Behandlung und physische Verletzung. Eine Ergänzung von Margalit sind widrige Lebensumstände.

Inwiefern fehlende Anerkennung als zentrale Komponente bei der Verübung von Massakern, Genoziden und Ethnoziden zu tragen kommen, möchte ich im Folgenden darstellen. Dazu ist zunächst ein Blick auf deren Morphologie notwendig: So sind Massaker wie auch Genozide als bewusste, systematische Vernichtungspolitik geplant. Sie erfolgen unter Beteiligung von staatlichen oder parastaatlichen AkteurInnen und zielen auf eine physische Vernichtung der Mitglieder einer anderen Gruppe ab. Sie werden auch als kollektive Verbrechen bezeichnet und unterscheiden sich allenfalls durch den Umfang der erfolgten Tötungs- und Vernich- tungsakte. Der Übergang zwischen Massakern und Genoziden ist stets fließend. Ethnozide hingegen laufen unstrukturiert ab und streben eine Zerstörung der Kultur über Umerziehung, etc. an. Ziel ist eine Assimilation anderer in die eigene Kultur - ein Prozess, der sich oft über große Zeiträume erstreckt und genozidäre Massaker einschließt (vgl. Haldemann 2007: 27; Schneckener 2002: 59-62; Sémelin 2007: 183f.).

Massaker, Genozide und Ethnozide bedürfen immer einer narrativen Basis. Bei der Vorbereitung von Massakern und Genoziden muss die öffentliche Meinung derart beeinflusst werden, dass die Bevölkerung zustimmt oder die Verbrechen zumindest ignoriert. Die Propaganda hilft negative Gefühle gegenüber anderen Gruppen zu schüren und befördert deren moralische Exklusion. Moralische Exklusion meint dabei, dass eine Gruppe als fremd, wertlos oder gefährlich wahrgenommen wird. Sie ist kein Teil der eigenen moralischen Gemeinschaft und für sie erlöschen alle Prinzipien der Gerechtigkeit und Fairness. Bei Ethnoziden verleiht Propaganda der Unterdrückung einen Sinn, indem sie Rechtfertigungsstrategien liefert, die eine vermeintliche biologische und/oder kulturelle Überlegenheit beweisen. Der Erfolg dieser Deutung ist dabei stets abhängig von der Anschlussfähigkeit an bestehende Mythen und Geschichten (vgl. Murithi 2009: 115; Sémelin 2007: 69, 73, 87f.).

Die abwertenden Narrative, welche eine moralische Exklusion und Degradierung befördert, korrespondiert mit Margalits Konzept der Ausgrenzung und Honneths Entwürdigung einer Gruppe. Sie lässt sich ebenfalls auf den rechtlichen Anerkennungsbereich beziehen, den Margalit als Entzug von Selbstkontrolle und Honneth als Entrechtung beschreibt, weil die Würde, der soziale Status und die volle rechtliche Autonomie der Opfer negiert werden. Da- rüber hinaus lassen sich auch Maßnahmen, die Margalit als inhumane Behandlung und Hon- neth als physische Verletzung beschreiben würden, zumindest bei Genoziden und Massa- kern einwandfrei feststellen, denn nach der UN- Konventionüber die Verhütung und Bestra- fung des V ö lkermordes von 1948, Artikel II, sind Genozide durch die Tötung von Gruppen- mitgliedern und das Herbeiführen von schweren körperlichen und seelischen Schäden ge- kennzeichnet und auch Massaker beinhalten solche Formen der Gewalt. Bei Ethnoziden hin- gegen müssen per Definition keine umfassenden Tötungen vorliegen. Ein Nachweis physi- scher Verletzung lässt sich dadurch zwar schwieriger erbringen, doch kann das Vorhanden- sein inhumaner Behandlung als gegeben verstanden werden, da beim Ethnozid Todesfälle aufgrund mangelnder Sorgfalt oder widriger Lebensumstände keine Seltenheit sind. Festzu- halten bleibt, dass Massaker, Genozide und Ethnozide alle drei Dimensionen von Aberken- nung, wie sie bei Margalit und Honneth zu finden sind, ansprechen und sich daher als sehr radikale Formen der Missachtung darstellen.

Von Missachtung betroffene Personen oder Gruppen haben verschiedene Möglichkeiten der abwertenden Geringschätzung zu begegnen. So ist es denkbar, das pejorative Urteil zu ak- zeptieren oder sich zu verändern bis die angestrebte Identität zutreffend ist. Ebenfalls kann bei gleichbleibendem Selbstbild für Respekt gekämpft und die Meinung Anderer verändert werden (vgl. Ringmar 2012: 8). Besonders die Möglichkeit des „Kampfes“ wurde vielfach in der Literatur betrachtet. Charles Taylor (1993: 22) erklärt dazu, dass wir „unsere Identität stets im Dialog und manchmal sogar im Kampf mit dem, was unsere »signifikanten Anderen« in uns sehen wollen [Hervorhebung im Original]“ bestimmen. Frantz Fanon (1981) empfiehlt den Griff zur Waffe als Ausweg aus der Unterdrückung, denn auf „der individuellen Ebene wirkt die Gewalt entgiftend. Sie befreit den Kolonisierten von seinem Minderwertigkeitskomplex, von seinen kontemplativen und verzweifelten Haltungen. Sie macht ihn furchtlos, rehabilitiert ihn in seinen eigenen Augen“ (Fanon 1981: 77).

Fanon schreibt dem bewaffneten Kampf eine heilende Wirkung zu und auch Axel Honneth (2012: 260-265) versteht den sozialen Kampf als ein erlösendes Mittel, um sich aus einer Starre zu lösen und ein positives Selbstbild zu generieren. Der Kampf für Anerkennung, im Gegensatz zum macht- oder ressourcenpolitisch motivierten Konflikt, kann nach Honneth sowohl bewaffnet als auch gewaltfrei und symbolisch erfolgen. Als Grundvoraussetzung gilt ihm die Schaffung eines intersubjektiven Deutungsrahmen, welcher individuelle Erlebnisse als kollektive Erfahrung der Missachtung artikuliert. Jenseits der externen Anerkennung kann sich eine Gruppe nach Honneth (2012: 263) und Forst (1994: 423) auch durch intragruppale Solidarität, welche Gruppenmitglieder sich untereinander gewähren, ein Stück weit vor exter- ner Abwertung schützen.

2.3. Historische Betrachtung der Anerkennungsbeziehungen Guatemalas

Als letzten Passus in diesem Kapitel möchte ich anhand der bisherigen Informationen eine Analyse der bestehenden Anerkennungsbeziehungen in Guatemala durchführen. Hierbei wird die Konfliktlinie entlang der ethnischen Zugehörigkeit herausgegriffen, denn obwohl der Bürgerkrieg offiziell zwischen links-orientierten Guerillagruppen und rechtskonservativer Regierung stattfand, war die Mehrheit der Opfer zivil und Maya.

2.3.1. Ethnozid, Massaker & Genozid - eine Historie der Missachtung

Der Blick zurück in die Geschichte, der nach Honneth (2012: 2 70) zentral ist, um den aner- kennungstheoretischen Bedeutungsgehalt von Ereignissen zu erschließen, offenbart, dass Ethnie in Guatemala seit Jahrhunderten ein Merkmal der Diskriminierung darstellt. Zu Zeiten der Kolonialisierung standen in der sozialen Hierarchie Guatemalas die direkten Nachkom- men der Spanier, die Kreolen, ganz oben, gefolgt von den Ladinos 10 und zuletzt von den In- digenen (vgl. D1). Heute wird nur noch zwischen Indigenen und Ladinos (bz w. nicht-indigen) unterschieden. Die indigene Bevölkerung Guatemalas wird nach drei Ethnien klassifiziert:

Maya, Garífuna und Xinca. Die Gruppe der Maya zählt die meisten Angehörigen. Auch die Gruppe der Ladinos ist nicht heterogen, sie teilt lediglich das Merkmal, sich zur spanischen Kultur zu bekennen (vgl. Kurtenbach 2003: 303; Tomuschat 2000: 138).

Die Unterdrückung des Indigenen leitet sich aus der Eroberung der Region ab. Mit den ersten spanischen Konquistadoren von 1524 wurde ein Zweiklassensystem geschaffen, welches die indigene Bevölkerung als unfähig und unzivilisiert abwertete. Da in Guatemala keine Rohstof- fe entdeckt wurden, wurde die Arbeitskraft der lokalen Bevölkerung zum wichtigsten Kapital. Unter der Vorgabe es geschehe zu ihrem Schutz, verteilte die spanische Verwaltung Indige- ne als ZwangsarbeiterInnen an GroßgrundbesitzerInnen mit der Verpflichtung sie zu erziehen und zu christianisieren. Ferner wurden beim Erwerb landwirtschaftlicher Anbauflächen Indi- gene enteignet. Ihre nahezu einzige Möglichkeit der Zwangsarbeit zu entkommen bestand darin, sich in das unfruchtbarere Hochland zurückzuziehen, wo sie einen gewissen Schutz- raum zur Wahrung ihrer kulturellen Identität fanden. Es gab durchaus auch Maya-Gruppen, die sich im bewaffneten Kampf widersetzten wie beispielsweise die Lacandones, die nie von den SpanierInnen bezwungen wurden. Sie stellten jedoch eher eine Ausnahme dar. Selbst die Unabhängigkeit von der spanischen Krone im Jahr 1821 brachte keine Veränderung der kolonialen Gesellschaftsordnung mit sich. Es bildete sich vielmehr eine kreolische Oligarchie und eine neue Agrarelite bestehend aus mestizischer Mittelschicht und ausländischen EinwandererInnen, die das Bild der guatemaltekischen Nation bestimmten und zur Ladinisierung der Nation beitrugen. Nach der Unabhängigkeit gewann das Militär zudem ver- stärkt an Bedeutung. Es trug wesentlich dazu bei, die indigene Bevölkerung zu kontrollieren und die gesellschaftliche Ordnung aufrecht zu erhalten (vgl. Bürstmayr 2003: 207-209).

Zum Verständnis der Reichweite der auferlegten Zwangsmaßnahmen ist zu wissen, dass das Maya-Bauerntum eine eigenständige, jahrtausendealte Agrarwirtschaftskultur mesoamerika- nischer Völker beschreibt. Sie ist nicht mit dem ladinischen Nationalstaat vereinbar, weil die Madre Tierra, die Mutter Erde, niemanden gehören kann. Tierra beinhaltet für die Maya- Völker sowohl ökonomische als auch soziale Aspekte. ‚Erde‘ dient der Subsistenzwirtschaft und verweist, über die Einbettung in die Kosmovision11, auf ein System von Rechten und Pflichten. Das Leben der Menschen orientiert sich am Rhythmus des Mais und der Mais ist nach ihrem Glauben von den Göttern gegeben. Die Kosmovision bestimmt den Alltag. Sie verlangt nach Achtung des empfindlichen Gleichgewichts zwischen Natur und Mensch. Ihr Ziel ist die Balance zu wahren und/oder (wieder-)herzustellen (vgl. Grünberg 2003: 194-196;

[...]


1 Der Terminus Transitional Justice wird im deutschen Sprachraum gelegentlich als Ü bergangsjustiz bezeichnet.

2 Nach Honneth (2012:259f.) enthält die elementarste Form der Anerkennung, die Liebe, keine moralische Erfah- rung, die zu sozialen Konflikten führen könnte. Der mit ihr verbundene Kampf bleibt auf Primärbeziehungen be- schränkt, während die Anerkennungsformen des Rechts und der Solidarität gesellschaftlich bestimmt sind.

3 Wenngleich Strömbom und Haldemann nicht den Terminus der Versöhnung nutzen , sondern von einer Konfliktbeilegung sprechen, führen sie als Ziel die Stärkung von Beziehungen auf, was in dieser Arbeit inhaltlich kongruent mit dem Begriff der Versöhnung ist.

4 Der Terminus Opfer umfasst drei Gruppen: „those who suffer direct injury or violence, usually referred to as pr i- mary victims; secondary victims, those family members and friends who grieve the injuries or loss of a loved one; and tertiary victims as individual members of a specific community affected by structural violence and systemic injustice “ (Haldemann 2007: 3). Der Begriff wird in dieser Arbeit synonym für alle drei Typen verwendet.

5 Die Guerillagruppen einten sich 1982 in der Nationalen Revolutionären Union Guatemalas (URNG) (vgl. Kurtenbach 2003: 304).

6 Retributive Mittel meinen einen strafrechtlichen Ansatz zur Erteilung von Gerechtigkeit. Im Gegensatz dazu b e- schreibt restaurative Gerechtigkeit einen Ansatz, bei d em TäterInnen an ihren Anstrengungen zur Wiedergutmachung gemessen werden (vgl. CSC 2014, für ausführlichere Informationen siehe auch Kapitel 3.2.).

7 Die Urheberschaft bleibt über die alphanummerische Kennung nachvollziehbar, denn die Kapitel sind durchnummeriert. Der oder die Interviewte ist durch den jeweiligen Buchstabencode erkennbar.

8 In Haldemanns (2007: 36) Modell spielt Ehrlichkeit eine untergeordnete Rolle und kann durch Formalität in Akten der kollektiven Anerkennung ersetzt werden.

9 Honneths Dimension der Liebe ist an dieser Stelle für die Analyse von gesellschaftlichen Konflikten zu vernac h- lässigen, da sie vor allem mikrosoziologisch für Primärbeziehungen von konfliktanalytischer Relevanz ist.

10 Im guatemaltekischen Kontext wird von Ladinos gesprochen, während in anderen lateinamerikanischen Ländern überwiegend von Mestizen die Sprache ist. Die Begriffe werden in dieser Arbeit synonym verwandt.

11 Die Maya Kosmovision ist ein kulturelles Bedeutungssystem, bei dem Mensch und Kosmos e ng in Beziehung stehen und eine Balance zwischen diesen angestrebt wird.

Final del extracto de 75 páginas

Detalles

Título
Anerkennung und Transitional Justice. Eine Untersuchung Guatemalas
Universidad
Otto-von-Guericke-University Magdeburg
Calificación
1.3
Autor
Año
2014
Páginas
75
No. de catálogo
V301450
ISBN (Ebook)
9783956873942
ISBN (Libro)
9783668004832
Tamaño de fichero
854 KB
Idioma
Alemán
Notas
Anhang (B) "Transkription der Interviews" nicht im Lieferumfang enthalten
Palabras clave
Anerkennung, Guatemala, Transitional Justice, Wiedergutmachung, Versöhnung
Citar trabajo
Bianka Bülow (Autor), 2014, Anerkennung und Transitional Justice. Eine Untersuchung Guatemalas, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/301450

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