Herkunft, Erhebung und Legitimation von Kaisern im 3. Jahrhundert n.Chr.


Hausarbeit, 2002

18 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1.Einleitung

2.Zum Stand der Forschung

3.Herrscherwechsel und Herrschaftsauffassung im frühen Prinzipat als Traditionslinie für die Soldatenkaiserzeit

4.Herkunft, Erhebung und Legitimation der Kaiser im 3. Jh. n.Chr.
4.1. Allgemeines zur aussen- und innenpolitischen Lage
4.2. Die Problematik des Herrscherwechsel im 3. Jh.
4.2.1. Der Einfluss des Heeres auf die Herrscherwechsel
4.2.2. Der Einfluss des Senates auf die Herrscherwechsel
4.2.3. Die Herkunft der Soldatenkaiser

5.Die Erhebung und Beseitigung des Maximinus Thrax als exemplarischer Ausdruck der Krise

6.Zusammenfassung

7.Literatur- und Quellenverzeichnis

1. Einleitung

Die Krise des Römischen Reiches im 3. Jahrhundert zeigte sich mit aller Macht während der Zeit des Soldatenkaisertums (235-284/85 n. Chr.). Die permanente Erhebung und Beseitigung von Herrschern hatte mit der Kontinuität der im frühen Prinzipat fast durchweg friedlich verlaufenden Herrscherwechsel kaum noch etwas gemein. Erst mit der Etablierung des Dominats unter Diokletian (284/85 n.Chr.) stabilisierte sich nach und nach die Lage im Römischen Reich

Ziel dieser Hausarbeit ist es zunächst aufzuzeigen, unter welchen Bedingungen und Voraussetzungen die Herrscherwechsel im frühen Prinzipat vonstatten gingen, welche Kräfte auf diesen Prozess Einfluss hatten. Den weit größeren Teil der Arbeit nimmt der Versuch in Anspruch, den Wandel des Prozesses der Herrschaftswechsel während der Zeit der Soldatenkaiser mit all seinen Merkmalen im Vergleich zum frühen Prinzipat zu erörtern. Dabei wird sich die Fragestellung insbesondere auf die tragende Rolle des Heeres bei der Erhebung und Beseitigung von Kaisern fixieren. Was waren die Ursachen für den wachsenden Einfluss, in welchem Maße wirkte das Heer auf die Herrscherwechsel ein, was musste ein Kaiser erfüllen, um seinem Herrschaftsanspruch zugenügen?

2. Zum Stand der Forschung

Die unablässigen Herrscherwechsel des Soldatenkaisertums, welche die Krise des Römischen Reiches im 3. Jahrhundert verschärften und, sind in der bisherigen Forschungsliteratur wenn überhaupt doch nur auf monokausale Art und Weise betrachtet worden.

„Dass dieses Phänomen von der modernen Forschung noch nie in Angriff genommen worden ist, erklärt sich zum einen vielleicht aus einer lange Zeit verbreiteten ideal überhöhten Sicht des römischen Prinzipats an sich, der gerade dieser Zeitraum so wenig zu entsprechen vermochte, zum anderen sicherlich aus der schwierigen Quellensituation, die den Zugang zum 3. Jahrhundert nicht gerade erleichtert.“[1]

Während in der marxistischen Literatur meist die innere sozioökonomische Krise in den Vordergrund gerückt wird, wie bei Staermann, die das Hauptgewicht auf den „Klassenkampf der bäuerlichen Bevölkerung gegen die herrschende Klasse“[2] sind bei Altheim die barbarischen Völker „die Mächte, die die Epoche der Soldatenkaiser geprägt haben.[3]

So schlussfolgert Hartmann, „dass der Prozess der Herrscherwechsel fast nur als ein Abfallprodukt [...] der Krise des Römischen Reiches dargestellt wird.“[4]

Dies erklärt sich zum Einen aus der mangelhaften und dürftigen Quellenlage aus dieser Zeit. Während die Historia Augusta von der Forschung als außerordentlich unzuverlässig in ihren Angaben ist, gespickt mit teils erfundenen Biografien einzelner Herrscher, deckt Herodian nur den Zeitraum von Marc Aurel bis zum bis zur Proklamation Gordians des III. 238 n.Chr. ab.

Allerdings besteht Einigkeit darin, dass Heer und Senat von Beginn des Prinzipats an einen großen Einfluss auf die Erhebung von Kaisern hatten. So schreibt Mommsen über das Nachfolgeverfahren: „[...] rechtmäßiger Princeps ist der, den der Senat und die Soldaten anerkennen und er bleibt es, solange sie ihn anerkennen.“[5] Bleicken sieht dies ähnlich: „Die eine Basis [...] fordert die [...] Wahl durch die dafür kompetente Behörde, den Senat. Die andere Basis [ruht auf] der Anhänglichkeit der Clientel, vornehmlich des Heeres [...].[6]

Daraus ergeben sich für die Herrscherwechsel der Soldatenkaiserzeit multikausale Faktoren. So schreibt Hartmann dazu: „Zum einen mussten die Herrscher des 3. Jh. notwendigerweise an die Thronfolgeregelungen, die der frühe Prinzipat entwickelt hatte, anknüpfen; zum anderen waren natürlich ihre Bemühungen um eine Kontinuität der Herrschaft wie die Aktionen und Möglichkeiten der anderen an den Thronwechseln beteiligten Personengruppen ganz wesentlich von den Rahmenbedingungen abhängig, die die schwere äußere und innere Reichskrise der politischen Entwicklung setzte.“[7]

3. Herrschaftsauffassung und Herrscherwechsel im frühen Prinzipat als wichtige Traditionslinie für die Soldatenkaiserzeit

Um den politischen Wandel, der mit den Soldatenkaisern in das Römische Reich einbrach, deutlich zu machen, ist es zunächst notwendig, die Wurzeln des Prinzipats zu skizzieren, deren nachhaltige Konstituierung sich auch auf das 3. Jahrhundert auswirkte. Mit dem Staatsakt des Augustus (Octavian) am 13. und 16. Januar 27 v. Chr. wurde „das Kaisertum als eine juristische Form der Herrschaft ausgerichtet“.[8] Damit sicherte der Kaiser dem Senat zu, „dass die Regierung des Kaisers im Rahmen überschaubarer und berechenbarer Entscheidungen erfolgen und somit der ehemals regierenden Schicht ein Mindestmaß an Freiheit gesichert würde.“[9] Der Legitimationsdruck des Augustus und seiner Nachfolger war aufgrund des militärdespotischen Ursprungs ihres Herrschaftsanspruches enorm groß. Deshalb war es von enormer Wichtigkeit, dass der Senatorenstand mit seiner in Jahrhunderten gewachsenen Verwaltungskompetenz des Römischen Reiches den Kaiser als Princeps legitimierte und ihm damit als Instrument zur Verwaltung des riesigen Römischen Reiches zur Verfügung stand.[10] Dabei musste der Kaiser gemäß den senatorischen Traditionen über diverse Ämterkompetenzen[11] verfügen, um dem Anspruch auf die alles überragende ‚auctoritas’ gerecht zu werden. Als zweite Komponente diente die „Annahme des beispiellosen Ehrennamens Augustus und der Monopolisierung der Titel Imperator und Pater patriae [...], die auf einen breiten Konsensus von Senatoren, Rittern, Bevölkerung von Rom und Italien, Soldaten und Provinzialen bauen konnten, der in zahlreichen (auch kultischen) Verehrungen und in vielfältigen Zeichen der Treue seinen lebhaften Ausdruck fand.“[12]

Einen weiteren wesentlichen Aspekt im Prinzipat nahmen die Nachfolgeregelungen ein, um der Kontinuität des Kaisertums Ausdruck zu verleihen. Dabei war das erbrechtlich[13] dynastische Prinzip ein entscheidender Faktor. Wenn allerdings kein leiblicher Sohn vorhanden war, bedienten sich die Kaiser der Adoption eines würdigen Nachfolgers aus dem engsten Kreis der ‚domus Augusta’. In diesem Zusammenhang ist die von den Söhnen vollzogene Heiligsprechung ihrer Vorgänger eine weitere Legitimationsbemühung, deren sich vor allem die adoptierten Söhne bedienten, da ihnen die erbrechtliche Abstammung fehlte.[14] In der Zeit des Marc Aurel () schließlich wurde es üblich, den Nachfolger schon zu Lebzeiten zum Mitregenten zu machen.[15]

[...]


[1] Hartmann, Felix, Herrscherwechsel und Reichskrise. Untersuchungen zu den Ursachen und Konsequenzen der Herrscherwechsel im Imperium Romanum der Soldatenkaiserzeit (§. Jahrhundert n. Chr.), Diss. Hamburg 1979, 1982, S. 11

[2] Staermann, E.M., Die Krise der Sklavenhalterordnung im Westen des römischen Reiches, Berlin (DDR) 1964 S.463

[3] Altheim, F. Die Soldatenkaiser, Frankfurt/M. 1939, S.14

[4] Hartmann, Herrscherwechsel, S.15

[5] Mommsen, Römisches Staatsrecht, II,2 (31963; Nachdr. d.A. 1887), S. 844

[6] Bleicken, Jochen, Verfassungs- und Sozialgeschichte des Römischen Kaiserreiches, Bd. I, 19954 S.112

[7] Hartmann, Herrscherwechsel, S. 20

[8] Bleicken, Jochen, Sozialgeschichte Bd. I, 19954, S.19; zur Problematik der Zäsur der römischen Kaiserzeit siehe ebd. S. 11-14

[9] ebd., S.19

[10] Kaiser und Senat regierten miteinander, der Kaiser war aber der Führende, der Erste (Princeps), vgl. ebd. S.84-87

[11] in Form der ‚tribunica potestas’, des ‚imperium proconsulare’, zensorischen Gewalt & der Annona. Damit verfügte der Princeps über faktisch uneingeschränkte Gewalt, vgl. Alfödy, Geza, Römische Sozialgeschichte, Wiesbaden, 19842,S. 89-90

[12] Hartmann, Herrscherwechsel, S. 22-23

[13] Hierbei handelt es sich in erster Linie nicht um die Vererbung des Blutes, sondern um die Vererbung eines sozialen Prestiges bzw. Charismas, vgl. dazu Bleicken, Sozialgeschichte, Bd I, S.117

[14] näheres dazu von Gesche, Helga, Die Divinisierung der römischen Kaiser in ihrer Funktion als Herrschaftslegitimation in: CHIRON 8/1978, S.381

[15] Hartmann, Herrscherwechsel, S. 27

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Herkunft, Erhebung und Legitimation von Kaisern im 3. Jahrhundert n.Chr.
Hochschule
Technische Universität Dresden  (Alte Geschichte)
Veranstaltung
Die Bewältigung der Krise des römischen Reiches im 3. Jh. n.Chr.'
Note
1,7
Autor
Jahr
2002
Seiten
18
Katalognummer
V30148
ISBN (eBook)
9783638314756
Dateigröße
467 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Herkunft, Erhebung, Legitimation, Kaisern, Jahrhundert, Bewältigung, Krise, Reiches
Arbeit zitieren
Henning Remisch (Autor:in), 2002, Herkunft, Erhebung und Legitimation von Kaisern im 3. Jahrhundert n.Chr., München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/30148

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