Nach dem Tod eines Menschen geht sein Vermögen auf seine Erben über. Etwaige Schulden des Erblassers müssen von seinen Erben ausgeglichen werden. In den meisten Fällen sind die Erben eines Verstorbenen bekannt. Es gibt jedoch auch Fälle, bei denen ihre Anschriften erst ermittelt werden müssen. Schließlich kommt es vor, dass niemand mögliche Erben eines Verstorbenen kennt. Was bei unbekannten oder nicht auffindbaren Erben zu veranlassen ist, wird in diesem Beitrag beschrieben.
Inhaltsverzeichnis
I Einleitung
II Die Nachlasspflegschaft
III Der Erbenermittler
IV Das Erbrecht des Fiskus
V Das Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins
1) Der Aufenthaltsort eines Erben ist unbekannt
2) Die unbekannten (Mit-) Erben
VI Nachtrag
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit gibt einen praxisorientierten Überblick über die rechtliche Vorgehensweise bei Erbfällen, in denen Erben unbekannt oder nicht auffindbar sind, unter besonderer Berücksichtigung der Aufgaben von Nachlasspflegern, Erbenermittlern und der staatlichen Erbenstellung.
- Die Bestellung und Aufgaben des Nachlasspflegers
- Die Rolle und Beauftragung von gewerblichen Erbenermittlern
- Das gesetzliche Erbrecht des Fiskus bei herrenlosen Nachlässen
- Verfahrensrechtliche Anforderungen an das Erbscheinsverfahren
- Umgang mit unbekannten Aufenthaltsorten einzelner Miterben
Auszug aus dem Buch
II Die Nachlasspflegschaft
Zu allererst wird das NachlG einen Nachlasspfleger bestellen und ihn mit der Ermittlung der Erben beauftragen. Bei unbekannten und möglicherweise verstorbenen Miterben kommt eine Teilnachlasspflegschaft in Frage (OLG Hamm, 10 W 112/14, ZEV 2015, 364) Wenn der Erblasser ein Testament hinterlassen hat, wird der Nachlasspfleger den/die dort benannten Erben suchen. Bei einer gesetzlichen Erbfolge wird er die Verwandtschaftsverhältnisse des Erblassers klären und nach seinen gesetzlichen Erben suchen. Die ersten Hinweise wird er bei der Durchsicht der Unterlagen des Erblassers, insbesondere seinen Adressbüchern und seinen Postsendungen bzw E-Mails finden. Auch wird er beim Postamt für den Erblasser einen Nachsendeauftrag stellen, um aus künftig eingehenden Postsendungen etwas über dessen Umfeld zu erfahren. Wenn diese Ermittlungen erfolglos sind, wird der Nachlasspfleger beim Standesamt anfragen, da die dort geführten Geburts-, Sterbe- und Heiratsregistern Aufschluss über die Verwandtschaftsverhältnisse des Verstorbenen geben.
Auch Auskünfte der kirchlichen Archive, z. Bsp. dem Evangelischen Zentralarchiv in Berlin oder dem Katholischen Kirchenbuchamt in München, können zu Erben führen. Ferner können Rentenversicherungsträger, die Pensionskassen sowie die (früheren) Arbeitgeber des Erblassers Angaben zu seinen Familienverhältnissen machen. Auskünfte über die im Zweiten Weltkrieg vermißten Personen können beim Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes in München, beim Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge in Kassel sowie beim Bundesarchiv (Militärarchiv) in Freiburg eingeholt werden.
Zusammenfassung der Kapitel
I Einleitung: Die Einleitung erläutert die gesetzliche Erbfolge und die rechtliche Pflicht zur Sicherung des Nachlasses sowie zur Erbenermittlung.
II Die Nachlasspflegschaft: Dieses Kapitel beschreibt die Aufgaben des Nachlasspflegers bei der Suche nach Erben sowie die Grundsätze seiner Vergütung.
III Der Erbenermittler: Es wird erörtert, unter welchen Voraussetzungen professionelle Erbenermittler beauftragt werden können und wie deren Vergütung erfolgt.
IV Das Erbrecht des Fiskus: Dieses Kapitel behandelt das staatliche Erbrecht, das eintritt, wenn keine Erben ermittelt werden können.
V Das Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins: Hier werden die prozessualen Hürden erläutert, wenn der Aufenthaltsort eines Erben unbekannt ist oder die Identität der Miterben unklar bleibt.
1) Der Aufenthaltsort eines Erben ist unbekannt: Es wird die Bestellung eines Abwesenheitspflegers sowie der Umgang mit hinterlegten Erbanteilen beschrieben.
2) Die unbekannten (Mit-) Erben: Dieses Kapitel erläutert das öffentliche Aufgebotsverfahren zur Feststellung des Fiskuserbrechts.
VI Nachtrag: Der Nachtrag dient der allgemeinen Anmerkung zur stetigen Entwicklung der Rechtsprechung.
Schlüsselwörter
Nachlasspflegschaft, Erbenermittlung, Fiskuserbrecht, Nachlassgericht, Erbschein, Abwesenheitspfleger, gesetzliche Erbfolge, Erbenaufgebot, Vergütung des Nachlasspflegers, Erbschaft, Nachlasssicherung, Rechtsanwaltsgebühren, Testament, Erbauseinandersetzung, Feststellungsverfahren
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die juristischen Schritte und Zuständigkeiten in Fällen, in denen nach dem Tod einer Person keine Erben bekannt sind oder deren Aufenthaltsort nicht ermittelt werden kann.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der Nachlasspflegschaft, der Beauftragung von Erbenermittlern, der Rolle des Staates als Fiskalerbe und den Anforderungen an gerichtliche Erbscheinsverfahren.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist ein kompakter Überblick für die Rechtspraxis, wie mit erbenlosen oder unklaren Nachlasssituationen unter Einhaltung gesetzlicher Pflichten umzugehen ist.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die primär auf der Auswertung aktueller Gesetze, insbesondere des BGB und FamFG, sowie relevanter höchstrichterlicher Rechtsprechung basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Aufgaben des Nachlasspflegers, die Tätigkeit und Vergütung von Erbenermittlern, das Verfahren zum Erbrecht des Fiskus und die spezielle Vorgehensweise bei unbekannten Miterben.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Nachlasspflegschaft, Fiskuserbrecht, Erbenermittler, Erbschein, Aufgebotsverfahren und Abwesenheitspfleger.
Unter welchen Voraussetzungen kann ein Nachlasspfleger eine Vergütung beanspruchen?
Ein Anspruch auf Vergütung entsteht nur, wenn diese vom Nachlassgericht bewilligt wurde; die Abrechnung erfolgt bei Berufspflegern nach Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad, bei ehrenamtlichen Pflegern wird ein Aufwendungsersatz gezahlt.
Was passiert, wenn sich nach Feststellung des Fiskuserbrechts doch noch ein Erbe meldet?
Wenn neue Tatsachen vorliegen, kann der Feststellungsbeschluss zugunsten des Fiskus von Amts wegen aufgehoben werden, und der wahre Erbe kann die Herausgabe der Erbschaft fordern.
Warum ist die Beauftragung eines Erbenermittlers nicht immer genehmigungspflichtig?
Nach der Rechtsprechung bedarf der Nachlasspfleger für die Beauftragung eines Erbensuchers keiner Genehmigung des Nachlassgerichts, sofern er zuvor alle zumutbaren eigenen Maßnahmen zur Erbenermittlung ausgeschöpft hat.
- Citar trabajo
- Dr. Wigo Müller (Autor), 2015, Was tun bei unbekannten oder nicht auffindbaren Erben?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/301669