Fall: Das Angebot ist hier vom C (der Angestellte Cuno) ausgegangen (dieser hat im Namen von B, seinem Chef, einen Computer verkaufen wollen), indem dieser dem potenziellen Käufer A den Preis von 1.800 Euro für den Computer nennt.
Der A akzeptiert das Angebot des C ... Übertragung des Eigentums und des Besitzes am Computer frei von Sach- und Rechtsmängeln.
Allerdings beläuft sich der vereinbarte Kaufpreis auf 1.800 Euro und somit ist der Nachzahlungsanspruch des B eben nicht aus § 433 Abs. 2 begründet.
Nun beruft sich der A seinerseits darüber hinaus darauf, dass er sich auf die Preisangabe des C verlassen habe und daher ist im Folgenden zu prüfen, ob der Cuno (C) überhaupt berechtigt war den Kaufvertrag für den B abzuschließen.
Inhaltsverzeichnis
1 Ist der Anspruch auf Nachzahlung begründet?
1.1 Ist ein Kaufvertrag zu Stande gekommen?
1.2 War der Cuno zum Vertragsabschluss berechtigt?
1.3 Ergibt sich ein Nachzahlungsanspruch aus § 311?
2 Kann B die Herausgabe des Gerätes verlangen?
2.1 Ist der Herausgabeanspruch aus § 985 begründet?
2.1.1 Sind Einigung und Übergabe rechtswirksam?
2.1.2 Waren die Angestellten zur Vertretung berechtigt?
2.2 Ist der Herausgabeanspruch aus § 812 begründet?
2.3 Ist der Vertrag aufgrund wirksamer Anfechtung nichtig?
3 Welche Ansprüche stehen B gegen C zu?
3.1 Hat der B Anspruch auf Schadensersatz?
3.2 Wie ist Sorgfaltspflichtverletzung zu bewerten?
3.2.1 Fahrlässigkeit oder Vorsatz?
3.2.2 Festlegung der Haftungsquote
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit analysiert die zivilrechtlichen Ansprüche eines Geschäftsinhabers gegenüber einem Kunden aufgrund eines fehlerhaft ausgewiesenen Kaufpreises sowie die daraus resultierenden haftungsrechtlichen Ansprüche des Inhabers gegenüber seinem Angestellten.
- Prüfung von Kaufvertragsansprüchen nach § 433 BGB
- Analyse der Voraussetzungen für Herausgabeansprüche (§ 985, § 812 BGB)
- Stellvertretungsrechtliche Beurteilung des Verhaltens von Angestellten
- Untersuchung von Anfechtungsgründen bei Willenserklärungen
- Bewertung von Schadensersatzansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis
Auszug aus dem Buch
2.1.1 Sind Einigung und Übergabe rechtswirksam?
Laut § 929 gilt, dass zur Eigentumsübertragung an einer beweglichen Sache dem Erwerber selbige durch den Eigentümer zu übergeben ist und mit diesem ebenfalls die Einigung über den Übergang des Eigentums stattzufinden hat. Voraussetzung für die Übereignung des Computers auf den A ist also, dass er der rechtmäßige Erwerber der Sache ist und das die Einigung über den Eigentumsübergang und die Übergabe mit ihm durch den Eigentümer (B) erfolgt ist.
Ob der A der rechtmäßige Erwerber im Sinne des § 929 ist, ist nun in Folgendem zunächst zu klären. Wie bereits erläutert, hat der C mit dem A einen rechtswirksamen Kaufvertrag über 1.800 Euro abgeschlossen, der im Außenverhältnis auch für und gegen den B rechtskräftig ist. Dabei haben sich nun beide Parteien durch die Abgabe ihrer rechtswirksamen Willenserklärungen auch zur Erbringung der unter 1.1 genannten Leistungen verpflichtet. Dennoch handelt es sich dabei zunächst tatsächlich nur um das so genannte Verpflichtungsgeschäft, welches gemäß dem Abstraktions- oder Trennungsprinzip strikt vom Verfügungsgeschäft zu unterscheiden ist. Die strenge Abgrenzung zwischen sachrechtlichem Verfügungsgeschäft und schuldrechtlichem Verpflichtungsgeschäft ist daher so wichtig, weil die Wirksamkeit des einen Rechtsgeschäftes nicht unbedingt auch die Wirksamkeit des anderen bedeuten muss.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Ist der Anspruch auf Nachzahlung begründet?: Untersuchung, ob ein wirksamer Kaufvertrag zustande kam und ob der Angestellte C zur Vertretung befugt war, um den Preis nachträglich zu erhöhen.
2 Kann B die Herausgabe des Gerätes verlangen?: Prüfung, ob der Inhaber B nach erfolgter Übereignung einen dinglichen Herausgabeanspruch oder einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung geltend machen kann.
3 Welche Ansprüche stehen B gegen C zu?: Analyse der arbeitsrechtlichen Haftung des Angestellten C gegenüber seinem Arbeitgeber B aufgrund der Sorgfaltspflichtverletzung beim Verkauf des Computers.
Schlüsselwörter
Kaufvertrag, Stellvertretung, Offenkundigkeitsprinzip, Eigentumsübertragung, Abstraktionsprinzip, Verfügungsgeschäft, Verpflichtungsgeschäft, Anfechtung, Irrtum, Schadensersatz, Arbeitnehmerhaftung, Sorgfaltspflichtverletzung, Haftungsquote, Mitverschulden, Arbeitsvertrag
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt ein juristisches Fallgutachten zu einem "falschen Preis" bei einem Computerkauf und die daraus resultierenden zivil- und arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen im Bereich des Privaten Wirtschaftsrechts, insbesondere Kaufrecht, Sachenrecht, Stellvertretungsrecht und Arbeitnehmerhaftung.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Es soll geklärt werden, ob ein Nachzahlungsanspruch des Inhabers gegenüber dem Kunden besteht, ob eine Rückgabe des Gerätes möglich ist und inwieweit der Angestellte für den entstandenen Schaden haftet.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um ein klassisches juristisches Gutachten, bei dem Sachverhalte anhand von Gesetzestexten (BGB, HGB) und einschlägiger Literatur geprüft werden.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung von Kaufvertragsansprüchen, dingliche Herausgabeansprüche, die Wirksamkeit einer Anfechtung sowie die Ermittlung der Haftungsquote bei einer arbeitsrechtlichen Pflichtverletzung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Kaufvertrag, Stellvertretung, Verfügungsgeschäft, Eigentumsübertragung, Anfechtung, Schadensersatz und Arbeitnehmerhaftung.
Warum ist eine Nachforderung des Inhabers gegenüber dem Kunden gescheitert?
Da ein wirksamer Kaufvertrag über 1.800 Euro zustande kam und der Angestellte C den B wirksam vertreten hat, bleibt der vereinbarte Preis bindend.
Warum kann der Inhaber den Computer nicht vom Kunden zurückfordern?
Aufgrund des Abstraktionsprinzips und der wirksamen Stellvertretung ist das Eigentum am Computer rechtswirksam auf den Kunden übergegangen.
Wie wird die Haftung des Angestellten gegenüber dem Arbeitgeber festgelegt?
Die Haftung erfolgt unter Anwendung der Grundsätze des innerbetrieblichen Schadensausgleichs, wobei der Grad des Verschuldens und die Gesamtumstände des Einzelfalls gegeneinander abgewogen werden.
- Quote paper
- Dana Ziegel (Author), 2007, Der falsche Preis und der Anspruch auf Nachzahlung. Juristisches Fallgutachten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/301971