Wie kam es zur Verschriftlichung der öffentlichen Rede im klassischen Athen?


Dossier / Travail, 2015

22 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhalt

1. Einführung und Fragestellung

2. Antiphons Rede Nr. 5
2.1 Antiphon, der erste Redenschreiber
2.2 Über die Ermordung des Herodes
2.3 Stilistische Mittel
2.4 Wie argumentiert Antiphon für einen Freispruch?

3. Die politisch-rechtlichen Rahmenbedingungen der Gerichtsrede
3.1 Rechtsprechung im Athen des fünften Jahrhundert vor Christus
3.2 Die politische Situation Athens zur Zeit der Rede

4. Die sophistische Bewegung
4.1 Wer waren die Sophisten?
4.2 Schriftgebrauch in der Sophistik

5. Fazit

6. Quellen- und Literaturverzeichnis
6.1 Quellenverzeichnis
6.2 Literaturverzeichnis

1. Einführung und Fragestellung

Erfolgreiches kommunikatives Handeln war bereits bei Homer ein Merkmal des guten Anführers. So beschreibt Phoinix, der Erzieher des jungen Achilleus, seinen Auftrag mit den Worten: „Darum sandt' er [Achilleus' Vater] mich her, um dich das alles zu lehren: Beides beredt in Worten zu sein, und rüstig in Taten.“ (Hom. Il. 9.440). Ziel der „beredten Worte“ ist es, die anderen Akteure zu den vom Sprecher empfohlenen Handlungen zu überreden. Aus dieser Überzeugungsarbeit besteht ein wesentlicher Teil der Erzählung: „Although the Iliad is a war poem, its heroes spend more time talking than fighthing.“ (Roisman 2007, S. 429)

Rhetorik als die Kunst der Beredsamkeit bzw. als Lehre von der gelungenen Rede, die andere von einer Aussage überzeugt oder zu Handlungen bewegt, entwickelte sich im griechischen Raum ab dem fünften Jahrhundert innerhalb einer neuen, demokratischen Öffentlichkeit. So sollen die Erfinder der Rhetorik, Corax und sein Schüler Tisias, nach dem Sturz des Tyrannen von Syrakus im Jahr 467 den öffentlichen Sprechern die Kunst der überzeugenden Rede gegen Entgelt gelehrt haben. Besser belegt ist der tiefe Eindruck, den der Sizilianer und Sophist Gorgias von Leontinoi 427 mit seinen ausgefeilten Reden auf die Athener machte. Sein rhetorischer Stil und seine Argumentation über Wahrscheinlichkeiten lieferten ein zentrales intellektuelles Diskussionsthema der damaligen Zeit, popularisierten die Rhetorik und inspirierten andere Sophisten zu einer weiteren Verfeinerung rhetorischer Mittel (vgl. Morgan 2010, S. 304, Gagarin 2007, S. 30 und Taurek 1995, S. 15).

Die archaische Rede wie auch die klassische Rhetorik waren Bestandteil einer oralen Kultur, in welcher die Weitergabe von (auch rhetorischem) Wissen und die Komposition von Reden ohne Aufschreiben erfolgte (vgl. Thomas 1992, S. 38f und S. 111f). Das änderte sich auch nach der Übernahme und Anpassung der Alphabetschrift von den Phöniziern im achten Jahrhundert vor Christus vorerst nicht, der Schriftgebrauch etablierte sich an anderer Stelle. So wurden beispielsweise wichtige Gesetze, Verfluchungen oder Ämterinhaber in Stein festgehalten, auf nicht dauerhaftem Material vermutlich Handelsaufträge oder -verträge geschrieben[1]. Aufgrund der Quellenlage ist es schwierig, die Motivation für oder gegen die Verschriftlichung bestimmter Teile der öffentlichen Kommunikation nachzuzeichnen (vgl. Thomas 1992, S. 57f und S. 67). Bezüglich der öffentlichen Rede scheint es zunächst aber keinen Anlass für eine Verschriftlichung gegeben zu haben.

In dieser Arbeit wird beleuchtet, unter welchen Umständen in der zweiten Hälfte des fünften Jahrhunderts die öffentliche Rede dann doch verschriftlicht wurde. Dazu wird eine überlieferte Gerichtsrede von Antiphon, dem ersten belegten Redenschreiber vorgestellt und danach auf die historischen Rahmenbedingungen eingegangen, insbesondere die damalige Rechtsprechung, die politische Situation Athens und die intellektuelle Bewegung der Sophistik. Dabei soll herausgearbeitet werden, dass die Rede ein typisch sophistisches Werk ist und daher angenommen werden kann, dass die Verwendung von Schrift zur Ausarbeitung und Weitergabe von Reden aus der sophistischen Praxis übernommen wurde.

Die Arbeit stützt sich dabei wesentlich auf die Schriften von Michael Gagarin, der nicht nur eine umfassende Monographie zu Antiphon (Gagarin 2002) verfaßt hat, sondern auch eine Studie zu Antiphon V veröffentlichte (Gagarin 1989) sowie Rosalind Thomas, welche das Verhältnis von Mündlichkeit und Schriftlichkeit im vorklassischen Griechenland, insbesondere die Pary-Lord These und Havelocks Idee der „kulturellen Revolution“ durch das griechische Alphabet, untersuchte (Thomas 1992). Sehr ergiebig waren weiterhin der Companion to Greek Rhetoric (Hsg. Ian Worthington 2010) und die Kommentierung der Rede in Greek Orators I – Antiphon and Lysias (Edwards & Usher 1985). Auch die ältere deutsche Literatur zu Antiphon (Heitsch, Erbse, Schindel) wurde zur Kenntnis genommen.

2. Antiphons Rede Nr. 5

Zuerst soll nun anhand einer Gerichtsrede[2] des ersten Redenschreibers Antiphon die konkrete Form der frühesten verschriftlichten öffentlichen Reden gezeigt werden. Dazu wird auf den Autor eingegangen und eine Zusammenfassung der Rede gegeben, danach besondere stilistische Mittel aufgezeigt und die Leitidee der Argumentation rekonstruiert.

2.1 Antiphon, der erste Redenschreiber

Die erste überlieferte schriftlich verfaßte Rede stammt von Antiphon, einem attischen Bürger des fünften Jahrhunderts vor Christus. Er wurde um 480 im Demos Rhamnus geboren und 411 als einer der Anführer eines oligarchischen Verfassungsumsturzes (Rat der 400) zum Tode verurteilt. Er machte sich einen Namen als logograph, der Reden für andere schrieb, welche diese dann vor Gericht oder vor dem Volk hielten (vgl. Edwards & Usher, S. 21). Der antike Historiker Thukidydes beschreibt ihn im Zusammenhang mit dem Verfassungsumsturz von 411 so:

But he who concerted the whole affair, and prepared the way for the catastrophe, and who had given the greatest thought to the matter, was Antiphon, one of the best men of his day in Athens; who, with a head to contrive measures and a tongue to recommend them, did not willingly come forward in the assembly or upon any public scene, being ill-looked upon by the multitude owing to his reputation for talent (deinotes); and who yet was the one man best able to aid in the courts, or before the assembly, the suitors who required his opinion. Indeed, when he was afterwards himself tried for his life on the charge of having been concerned in setting up this very government, when the Four Hundred were overthrown and hardly dealt with by the commons, he made what would seem to be the best defence of any known up to my time.

(Thuk. 8.68.1)

Berühmt zu sein für deinotes war eine typische Attributierung für Sophisten, einer Gruppe von Denkern, die sich intensiv mit Argumentation, Rhetorik und philosophischen Themen befaßten und gegen Geld Schüler unterrichteten (vgl. Gagarin 2002, S. 40 und Edwards & Usher 1985, S. 8). Xenophon läßt in seinen Erinnerungen an Sokrates auch Antiphon auftreten und stellt dabei die Unterschiede zwischen dem Philosophen Sokrates und dem Sophisten Antiphon heraus:

Nicht vergessen werden darf schließlich auch, was Sokrates zu dem Sophisten Antiphon sprach. Antiphon wollte nämlich Sokrates die Hörer ausspannen, kam daher zu ihm und sagte in seiner Gegenwart: „Ich dachte immer, lieber Sokrates, daß die, welche sich mit Philosophie befassen, davon glücklicher werden müßten; bei dir dagegen habe ich den Eindruck, als hättest du gerade die gegenteilige Frucht der Philosophie genossen. Denn du führst ein Leben, bei dem der letzte Sklave seinem Herrn davonlaufen würde, ißt und trinkst das Schlechteste vom Schlechten, bist nicht nur unansehnlich, sondern auch unzulänglich gekleidet, indem du sommers wie winters dasselbe trägst, bist ohne Sandalen und ohne Rock. Trotzdem nimmst du kein Geld an, wiewohl dessen Erwerb Freude macht und sein Besitz ein angenehmeres und freieres Leben ermöglicht. Wenn du nun gleich den Lehrern anderer Fächer deine Schüler zur Nachahmung deiner Lebensweise anhältst, so kannst du schon glauben, daß du sie wirklich ihr eigenes Unglück lehrst.“

(Xen. Mem. 1.6.1)

Eine ungeklärte Frage ist, ob Antiphon der Redner und Antiphon der Sophist dieselbe oder unterschiedliche Personen sind. Antiphon war in der damaligen Zeit ein beliebter Name, so kommen bei Platon „Antiphon der Rhamnusier“ (Menexenus 236a), „Antiphon der Kephesier“ (Apologie 33e) und „Antiphon, Sohn des Pyrilampes“ (Parmenides 126b) vor. Die Namensgleichheit reicht daher nicht aus, um die Frage zu entscheiden (vgl. Gagarin 2002, S. 40f).

Für die Identität von Redner und Sophist spricht, dass „Antiphon der Sophist“ sonst nirgendwo als eigenständige Person überliefert ist. In antiken Schriften, wie der Rhetorik des Aristoteles, wird nicht zwischen Antiphon als dem Verfasser philosophischer Schriften und dem Redenschreiber unterschieden. Gerade das würde bei der zeitlichen und thematischen Überlappung der beiden Antiphons aber geboten erscheinen. Auch in späteren Schriften, beispielsweise dem Lexikon der zehn Redner von Harpocration aus dem 2. Jahrhundert, findet keine Unterscheidung statt. Außerdem bezeichneten sich die Sophisten nicht selbst als solche, sondern verwendeten zur Unterscheidung ihren Herkunftsort (beispielsweise „Georgias von Leontinoi“). Das legt nahe, dass Xenophons Attributierung als Sophist nicht zum üblichen Namen gehörte, sondern der Charakterisierung von Antiphon dient (vgl. Gagarin 2002, S. 43f und S. 47f).

Für die Unterschiedlichkeit der beiden Antiphons argumentiert nur ein überliefertes antikes Werk, und zwar die Stillehre von Hermogenes von Tarsos (ebenfalls 2. Jahrhundert). Hermogenes stellt fest, dass die philosophischen Schriften einen deutlich anderen Stil als die überlieferten Reden haben, und leitet daraus die Nichtidentität von Sophist und Redenschreiber ab (vgl. Gagarin 2002, S. 44f). Die Richtigkeit dieser Schlußfolgerung erscheint aber zweifelhaft, da die unterschiedlichen Texte auch unterschiedliche Ziele, Zuhörer bzw. Leser und Rezeptionssituationen hatten. So liegt es nahe, dass eine Rede, die vor der Laienjury eines attischen Gerichts mit dem Ziel, den Prozess zu gewinnen, gehalten wurde, einen anderen Stil hat als ein philosophisches Traktatt, welches im Kreis ausgewählter Schüler gelesen wurde. Tatsächlich würde man von einem Sophisten und Rhetoriklehrer geradezu erwarten, diese Unterschiedlichkeit zu erkennen und zu der jeweiligen Situation passende Stile anzubieten (vgl. Gagarin 2002, S. 171).

Daher spricht vieles dafür, dass mit dem Sophisten Antiphon auch Thukidydes Redner gemeint ist. Gagarin schreibt in seiner Monographie über Antiphon, in der er den Sophisten und den Redenschreiber als eine Person beschreibt: „Xenophon's picture of Antiphon the Sophist is at least not inconsistent with our other information about Antiphon, and there is no reason why he could not be describing the same person.“ (Gagarin 2002, S. 41) Eine ausführliche und unparteiische Diskussion aller Argumente findet sich in Antiphon the Sophist (Pendrick 2002).

Von Antiphon sind drei philosophische Werke, drei Tretalogien und drei Gerichtsreden überliefert, wobei von den drei philosophischen Werken nur Fragmente vorhanden sind. In der Schrift Wahrheit untersucht er gegensätzliche Begriffspaare wie Gesetz / Natur , Vorteil / Nachteil, Freude / Schmerz oder Intellekt / Sinne und ihre Beziehungen. In Eintracht kritisiert traditionelle Moral und Glaubenssätze, wendet sich im Gegensatz zu Wahrheit aber an ein weniger elitäres Publikum. In Traumdeutung zeigt Antiphon im Stil einer Antilogie[3], dass man jeden Traum gegensätzlich interpretieren kann, und es deswegen keine Traumdeutung im eigentlichen Sinne geben könne (vgl. Gagarin 2002, S. 100 und S. 170).

Die Tetralogien sind theoretische Reden vor einem Gericht, wobei Anklage und Verteidigung jeweils zweimal zu Wort kommen. Die Lehrtexte zeigen verschiedene Argumentationsmöglichkeiten auf; so beschäftigt sich die Tetralogie 1 mit Wahrscheinlichkeitsargumenten, Tetralogie 2 mit dem Unterschied von Verursachung und Verantwortung und Tetralogie 3 mit der Beziehung von Fakten und Wahrscheinlichkeiten bzw. Notwendigkeit und Kontingenz. Diese theoretischen Untersuchungen gingen den als logograph geschriebenen, praktischen Gerichtsreden voraus, welche Gagarin in die letzte Dekade von Antiphons Leben datiert (vgl. Gagarin 2002, S. 104, 107, 134 und 139).

Antiphon verfaßte deutlich mehr als die drei Reden zu Tötungsdelikten, insbesondere auch zu anderen Themen. Diese sind aber nicht überliefert. In vielen ging es um politische Belange, und man kann davon ausgehen, dass er darüber auch Einfluß auf die Politik nahm. Nach der Niederlage Athens auf Sizilien 413 wurde er für die oligarchische Partei politisch aktiv, hatte damit aber wenig Glück und wurde nach der Absetzung des Rats der 400 und der Wiederherstellung der Demokratie 411 des Verrats angeklagt und zum Tode verurteilt (vgl. Edwards & Usher 1985, S. 22 und Gagarin 2002, S. 185). Seine selbstverfaßte und veröffentlichte Verteidigungsrede war nicht erfolgreich, trug aber trotzdem zu seinem Ruhm als erster der zehn klassischen attischen Redner bei.

2.2 Über die Ermordung des Herodes

Diese Verteidigungsrede für den Mytilenen Euxitheus verfaßte Antiphon zwischen 419 und 411 (Datierung nach Gagarin 2002, S. 171, Fußnote 1). Sie ist durch zwei voneinander unabhängigen Handschriften überliefert[4]. Euxitheus wurde für die Ermorderung des ebenfalls in Mytilene[5] lebenden Kleruchen[6] Herodes vor einem attischen Gericht angeklagt, 200 – 500 attische Bürger sollten nun das Urteil fällen. Die Verteidigungsrede zielte auf einen Freispruch. Antiphon ließ Euxitheus, der die Rede vor den Juroren hielt, seine vollständige Unschuld beteuern.

Die Einleitung (1 – 7) besteht aus Allgemeinplätzen. So bezeichnet sich der Redner als unerfahren mit Gerichtsverfahren und des Haltens von Reden. Er appelliert an die Juroren, nicht auf die geschickte Wortwahl, sondern auf die beschriebenen Taten zu achten und sich bei der Urteilsfindung an die Gesetze zu halten.

In der Prokataskeue (8 – 19, Vorwort zum Hauptteil) bringt Antiphon bereits eines der Hauptargumente der Verteidigung. Euxitheus wurde zwar wegen eines Tötungsdeliktes angeklagt, von der Anklage wurde aber das Verfahren für normale Kriminelle, etwa Diebe, gewählt. Euxitheus fühlte sich dadurch unfair behandelt. Er wurde sofort nach seiner Ankunft in Athen verhaftet und konnte sich nicht, wie bei einem Tötungsdelikt möglich, gegen Kaution freikaufen. Dadurch hatte er schlechtere Möglichkeiten, seine Verteidigung vorzubereiten. Ebenso problematisiert Antiphon den Verfahrensweg für die Juroren: Ein Mordprozess hätte aus religiösen Gründen unter freiem Himmel und unter Abgabe besonderer Schwüre stattfinden müssen. Das gewählte Verfahren sei daher grobes Unrecht und zeige den Charakter der Anklage.

Es folgt die Darstellung der Fakten (20 – 24). Euxitheus und Herodes segelten gemeinsam von Mytilene nach Ainos, Euxitheus um seinen Vater zu besuchen, Herodes, um dort einige Sklaven in die Freiheit zu verkaufen. Ebenfalls an Bord waren die Sklaven und ihre thrakischen Käufer. Wegen eines Sturms mußte in einer geschützten Bucht geankert werden, und da es regnete, wechselte man auf ein anderes, überdachtes Schiff. Dort verbrachte man die Zeit mit dem Trinken von Wein. Irgendwann verließ Herodes das Schiff und wurde nicht wieder gesehen. Euxitheus bliebt die gesamte Nacht auf dem Schiff und beteiligte sich am nächsten Morgen an der Suche nach Herodes. Außerdem informierte er dessen Familie über sein Verschwinden. Nach mehreren Tagen der vergeblichen Suche wurde die Fahrt nach Ainos schließlich fortgesetzt. Für die einzelnen Punkte der Erzählung werden jeweils Zeugen angeführt.

Die Beweisführung (25 – 84) ist relativ lang und teilt sich in mehrere Abschnitte auf. Zuerst versucht Antiphon aufzuzeigen, dass die Geschichte der Anklage unstimmig ist (25 – 28). Diese hatte unterstellt, dass Euxitheus Herodes am Strand einen Stein an den Kopf geschlagen, ihn so getötet und dann von einem Boot im Meer versenkt habe. Aber Euxitheus habe das überdachte Schiff nie verlassen, die Leiche des Herodes wurde nicht gefunden und auch kein Boot, von dem dieser hätte ins Meer geworfen werden können. Die bei einer Durchsuchung des überdachten Bootes gefunden Blutspuren hätten sich als die von Schafen herausgestellt.

Danach geht Antiphon auf die Beweise der Anklage ein (29 – 56). Ein auf dem überdachten Schiff befindlicher Sklave hatte zuerst für Euxitheus ausgesagt, dann unter Folter aber Euxitheus als den Mörder benannt und eine eigene Mittäterschaft gestanden. Daraufhin wurde er von den Verwandten des Herodes, die ihn vor dem Verhör gekauft hatten, hingerichtet. Vor seinem Tot hatte er aber noch die eigene Aussage wiederrufen, dem wurde jedoch nicht geglaubt. Bei einer erneuten Durchsuchung des Schiffes wurde dann ein Brief von Euxitheus gefunden, in welchem er einen Lykinos über den Tod des Herodes informiert.

Antiphon versucht die belastende Aussage des Sklaven als Ergebnis der Folter und in Aussicht gestellter Belohnungen darzustellen. Danach hätten die Verwandten des Herodes den Zeugen verschwinden lassen, um eine erneute Befragung mit gegenteiligem Ergebnis zu verhindern. Der Brief sei gefälscht. Auch sonst wären keine Spuren der Tat gefunden worden, auch keine weiteren Zeugen. Ein freier Mann, der unter Folter befragt wurde, sagte ebenfalls nichts Negatives über Euxitheus aus.

Auch die anscheinend unterstellte Anstiftung durch Lykinos wird bestritten (57 – 63). Weder dieser noch Euxitheus hätten ein Motiv für die Ermordung von Herodes gehabt, insbesondere da dieser kein Geld gehabt hätte. Antiphon wendet diese Passage gegen die Anklage: Im Gegensatz zu Herodes sei Euxitheus reich, und die Kläger wollten über das Verfahren an sein Geld kommen.

Im nächsten Abschnitt (64 – 73) räumt Antiphon ein, dass er keine alternative Erklärung für Herodes Verschwinden anbieten kann, weist die Juroren aber darauf hin, dass es nicht Aufgabe der Verteidigung sei den Fall aufzuklären. Auch andere Personen seien schon unter nie geklärten Umständen verschwunden. Er warnt die Juroren eindringlich vor einem, im Falle der Todesstrafe nicht rückgängig zu machenden, Fehlurteil und bringt dafür historische Beispiele.

Es folgt ein Exkurs (73 – 80) zur Verteidigung von Euxitheus Vater. Dieser war an der gegen Athen gerichteten Mytilenischen Revolte (426 – 427) beteiligt, woraus die Anklage eine familiär begründete Voreingenommenheit von Euxitheus gegenüber dem Athener Herodes hätte konstruieren können. Seine Auswanderung nach Thrakien habe mit der Revolte nichts zu tun, sondern sei durch die ständigen Versuche, ihn wegen seines Reichtums zu verklagen, motiviert. Es wird vermutet, dass dieser Abschnitt nur im Falle einer entsprechenden Unterstellung der Anklage verwendet worden wäre, da es für Euxitheus sonst besser gewesen wäre, seinen familiären Hintergrund nicht zu erwähnen.

Im letzten Abschnitt des Hauptteils (81 – 84) führt Antiphon noch an, dass es keine „himmlischen Zeichen“ für die Schuld von Euxitheus gebe. Hätte er sich mit dem Mord an Herodes „beschmutzt“, wäre ihm in der Zwischenzeit sicher Unheil wiederfahren, dem sei aber nicht so. Zum Schluß (85 – 96) appelliert Antiphon an die Juroren, Euxitheus freizusprechen. Er erinnert an die Unrechtmäßigkeit des Verfahrens und betont nochmals die Unaufhebbarkeit einer falschen Entscheidung.

2.3 Stilistische Mittel

Antiphon nutzt eine Reihe von Stilmitteln, um die Rede eindrucksvoller und überzeugender zu gestalten. Die folgenden Beispiele sind der Kommentierung in Greek Orators – I. Antiphon & Lysias (Edwards & Usher 1985) entnommen.

In Einleitung und Schluß finden sich einige stilistisch ausgefeilte Allgemeinplätze, welche sich auf die allgemeine Lage von Rede und Redner beziehen. So eröffnet die Rede mit:

I could have wished, gentlemen, that my powers of speech and my experience of affairs were as great as the misfortune and the severities which have befallen me. But as it is, I have experienced far more of the last two than I should have and am more wanting in the first than is good for me. (1)

Weitere Allgemeinplätze verwenden rhetorische Stilmittel wie Parallelismus und Chiasmus:

For it is not just either that a man who has transgressed in deed should be saved by words or that a man who has acted innocently should be undone by words: the tongue is to blame for a word, the will for an act. (5)

I notice that even speakers with considerable experience of litigation are far from being at their best when in any danger; they are more successful when seeking to effect some object without danger. (7)

Auch über die Gesetze und die Urteilsfindung werden weise Aussagen getroffen:

They [the homicide laws] have the distinction of being the oldest in this country and also have always remained the same concerning some matters; and this is the surest sign of laws well made, since time and experience show mankind what is imperfect. (14)

Give a chance to truth also, with whose help those who seek the exact truth of events find it with most certainty. (86)

Weitere wichtige Aussagen werden durch eine pointierte Wortwahl verstärkt. So heißt es beispielsweise „according to human and divine law“ (7), „a thing that has never happened before to anyone in this country“ (9), „the greatest and most binding oath known“ (11), „the finest and most hallowed of all laws“ (14), „one cannot prepare oneself against the unexpected“ (19) und „you must exercise the greatest caution“ (91). Andere Aussagen werden bewußt abgeschwächt formuliert: „who happened to be there at the time (20)“ oder „has not even yet said anything compromising about me“ (49). Auch Ironie wird, wenn auch nur in einem einzigen Fall, eingesetzt:

Of this they have detailed information, but they cannot give any plausible account of how Herodes came to disappear. (26)

Deutlich häufiger kommen rhetorische Fragen zum Einsatz:

Do you think that any man in such circumstances would have been able to smooth out the traces on shore wipe away the marks on the boat, clues which a calm and collected man could not have completly removed even by day? How probable is this, gentleman? (45)

Now what was my motive in murdering Herodes? [...] The prosecution have the audacity to suggest that I murdered him as a favour. But who has ever done this to oblige another? No one, I am sure. [...] Then was I going to enrich myself by murdering him? No, he had no money. (57, 58)

Was it that I was physically capable of running all the risks and he financially capable of paying for the risks I ran? No, I had money and he had none. (63)

How, then, can you make a correct judgement of the case? [...] How will you do this? By acquitting me today. (90)

Daneben werden die Juroren auch mehrmals direkt angesprochen, dabei wird ihre Bedeutung für den Ausgang des Verfahrens betont:

I shall therefore ask you, gentlemen, not for a hearing, as do the majority of those on trial, lacking confidence in themselves and prejudging you to be biased; for it is reasonable to assume that with an honest jury the same hearing will be granted to the defence even without it asking which the prosecution also recieved without asking. (4)

Not of the chance of eluding the judgement of your court, since I would commit my life to your decision even if you were not on oath and there were no law on the matter, having confidence in my innocence of this charge and the justice of your verdict. (8)

The charge brought to you by the prosecution is not in itself effective, but depends on you and your judgement. (89)

Nicht zuletzt versucht Antiphon, der Rede mit Wendungen wie „you reply that“ (13), „it is nowhere been shown ..“ (21), „you have heard the evidence“ (31), „the witnesses are testifiying ..“ (84) einen improvisierten Charakter zu geben.

2.4 Wie argumentiert Antiphon für einen Freispruch?

Antiphon bringt sechs Hauptargumente, mit denen er den Antrag auf Freispruch begründet:

1. Von der Anklage wurde das falsche Gerichtsverfahren gewählt. Die Klage hätte auf dem Aeropag verhandelt werden müssen, und nicht vor einem Gericht für gewöhnliche Kriminelle. Dadurch würden der Angeklagte und die Juroren unfair behandelt.
2. Herodes verließ in der Nacht lebend das Schiff, während Euxitheus die ganze Nacht an Bord blieb. Daher könne Euxitheus nicht der Mörder des Herodes sein, die Rekonstruktion der Tat durch die Anklage sei falsch.
3. Das Geständnis des Sklaven sei unglaubwürdig, weil es unter Folter und unter Inaussichtstellung einer Belohnung zustandegekommen war. Anstatt den Sklaven für die Beschuldigung von Euxitheus zu belohnen, hätten die Kläger ihn beseitigt, um etwaige spätere gegenteilige Aussagen zu verhindern.
4. Der ebenfalls unter Folter befragte Freie habe Euxitheus nicht belastet.
5. Der Brief wurde erst bei einer zweiten Durchsuchung des Schiffes und nach der Befragung des Sklaven gefunden. Daher sei er gefälscht.
6. Für die Tat gäbe es kein Motiv, weder Euxitheus noch der Adressat des Briefes Lykinos hätten etwas von dem Tod Herodes gehabt.

Das sieht auf den ersten Blick nach einer vollständigen Zurückweisung der Anklage aus. Bei genauerer Analyse stellt sich jedoch heraus, dass jedes dieser Argumente anzweifelbar ist (vgl. für die folgende Argumentation: Gagarin 1989). So hat das gewählte Gerichtsverfahren erstmal nichts mit Schuld oder Unschuld des Angeklagten zu tun, möglicherweise hatte die Anklage gute Gründe für diesen Weg, der ja auch nur in Abstimmung mit der Verwaltung Athens möglich war (S. 23f). Die Ausführungen zu Euxitheus Alibi sind sehr ungenau, er gibt weder an, was er die Nacht über gemacht hat, noch wer ihn dabei wann gesehen hat (S. 103). Daher ist es gut möglich, dass sein zwischenzeitliches Verschwinden lediglich nicht bemerkt wurde.

Das Geständnis des Sklaven kann ebensogut als echt angesehen werden, da es plausibel ist, dass er die Tat erst abstritt, dann unter Folter die Wahrheit sagte und später, als klar wurde das er wegen seiner Mithilfe getötet werden würde, widerrief (S. 69f). Der Umgang der Verwandten des Herodes mit dem Sklaven wird in der Literatur als für die damalige Zeit rechtmäßig eingeschätzt, da er als Nicht-Bürger nicht vor Gericht gestellt werden konnte und somit die Bestrafung durch den Besitzer der einzig mögliche Weg war, um ihn für seine Tat zur Rechenschaft zu ziehen. Auch gegen einen Vollzug der Strafe vor dem Verfahren gegen Euxitheus hätte nichts gesprochen, wenn die Aussage des Sklaven unter rechtmäßigen Umständen, beispielsweise im Beisein eines Beamten, protokolliert worden wäre (S. 73f und S. 77).

Auch über den Freien wird nicht mehr berichtet, als dass er nichts Negatives gesagt hätte. Das entlastet Euxitheus keineswegs, er könnte auch einfach geschickt genug agiert haben, dass dem Fremden nichts auffiel (S. 107). Und die letzten beiden Argumente bleiben Behauptung – Antiphon kann weder die Fälschung des Briefes beweisen, noch kann er belegen, dass Euxitheus und Lykinos keine Motive gehabt haben, auch wenn man das Motiv der Bereicherung an Herodes vermutlich ausschließen kann (S. 82 – 86).

Man darf unterstellen, dass Antiphon stärkere Argumente gebracht hätte, wenn sie denn vorhanden gewesen wären. Wenn er auf bestimmte Punkte nur kurz einging, lag das vermutlich daran, dass eine genauere Darstellung nachteilig für seinen Klienten gewesen wäre[7] (S. 117). Stattdessen ist die Rede als Angriff auf die Ankläger konstruiert, welche als geldgierige s ykophantes beschrieben werden, die Euxitheus nur wegen seines Geld verklagen und ihm dazu den Mord an Herodes unterschieben (S. 88f).

In diesem Kontext sind die Hauptargumente zu sehen: Die Ankläger würden sich zum eigenen Vorteil nicht an die üblichen Verfahrensregeln halten und missachteten damit religiöse Regeln. Sie nötigten den Sklaven zu einer Falschaussage und beseitigten ihn danach, so dass er später nicht mehr die Wahrheit sagen konnte. Außerdem fälschten sie einen Brief als Beweismittel und erfanden ein Motiv, dass einen weiteren unbescholtenen Mytilenen in die Sache hinzog. Die Schlußfolgerung, die der attische Juror aus der Rede ziehen sollte, war, dass man solch skrupellosen Menschen keinen Glauben schenken oder zumindest nicht eine Verurteilung aufgrund der von ihnen vorgebrachten Beweise vornehmen durfte.

3. Die politisch-rechtlichen Rahmenbedingungen der Gerichtsrede

Antiphons Rede war auf den rechtlichen Kontext abgestimmt, in dem sie gehalten wurde. Auch der politische Hintergrund des Peloponnesischen Krieges mußte für den Nicht-Athener Euxitheus berücksichtigt werden. Daher wird beides im Folgenden überblicksartig dargestellt.

3.1 Rechtsprechung im Athen des fünften Jahrhundert vor Christus

Die griechische Schrift entstand im frühen achten Jahrhundert vor Christus aus der Adaption der phönizischen Buchstaben. Beweise für die schriftliche Fixierung von Gesetzen sind ab Mitte des siebten Jahrhunderts erhalten, insbesondere auf Kreta, wo von elf Städten Gesetzestexte in Stein überliefert sind. Auf dem Festland gab es eine Reihe von mythischen Gesetzgebern, beispielsweise Charondas von Katane, Zaleukos von Lokroi, Philolaos von Korinth (für Theben) und Lykurgos (für Sparta) und Drakon (für Athen). Am besten belegt ist dabei die Existenz von Drakon. Seine um 620 verfaßten Gesetze wurden etwa 590 von Solon zurückgenommen oder revidiert, bis auf die Gesetze zu Tötungsdelikten. Diese sind auf einer Inschrift von 408/9 überliefert (vgl. Thomas 2005, S. 43f).

Wenn jemand getötet wurde, konnten die Verwandten ein Gerichtsverfahren anstrengen. Dazu mußten sie eine Tafel mit Namen des Verdächtigen auf dem Marktplatz aufhängen und eine Klage beim Archon Basileus, der für religiöse Fragen zuständig war, einreichen. Dieser nahm drei Anhörungen von Beschuldigern und Beschuldigten in je einem Monat Abstand vor und verwies danach die Beteiligten an den zuständigen Gerichtshof: An den Areopag bei absichtlicher Tötung, an das Palladion bei unabsichtlicher Tötung oder an das Delphinium, wenn eine Bestrafung vom Gesetz ausgenommen war (beispielsweise die Tötung eines befreundeten Soldaten im Gefecht; es gab weitere, weniger wichtige Gerichtshöfe). Dabei hatten Tötungsdelikte eine religiösen Bedeutung und wurden dementsprechend „ernsthafter“ gehandhabt, so mußten die Juroren schwerwiegendere Eide schwören. Im Gerichtsverfahren wurden von Ankläger und Verteidiger (in der Regel die betroffenen selbst oder ein Verwandter) je zwei Reden gehalten, wobei der Angeklagte bis vor der zweiten Rede das Recht hatte, jederzeit die Flucht ins Exil anzutreten. Dieses wurde aber als Schuldeingeständnis gewertet, außerdem mußte ein Verwandter seine zweite Rede übernehmen (vgl. Gagarin 2002, S. 35f).

In der Prokataskeue der Rede wird die Abweichung von diesem Verfahren thematisiert. Die Anklage wählte nicht den für absichtliche Tötung üblichen Weg der Verhandlung auf dem Areopag, sondern das Verfahren für gewöhnliche Kriminelle. Dadurch hatte Euxitheus keine Möglichkeit, vor der Verhandlung ins Exil zu flüchten, etwa zu seinem Vater nach Thrakien. Außerdem wurden die religiös motivierten Regeln für Tötungsdelikte verletzt. Eine Absicherung durch besondere Schwüre unterblieb und die Juroren mußten mit dem mutmaßlichen Mörder „unter einem Dach“ sitzen, da nicht wie üblich unter freiem Himmel verhandelt wurde. Dadurch hätten sich die Juroren „beschmutzt“ gefühlt haben können, wie weit diese Sichtweise in Athen am Ende des fünften Jahrhunderts noch verbreitet war, ist aber unklar (Edwards & Usher 1985, S. 25 und S. 74).

Das Urteil wurde von 200 bis 500 Juroren per einfachem Mehrheitsentscheid gefällt. Dazu wurden jedes Jahr 6000 Attische Bürger älter als 30 zufällig ausgewählt und auf einem Hügel außerhalb der Stadtmauern auf ihre Rolle als dikastai eingeschworen. Sie mußten bezeugen, ihre Entscheidungen nach den Gesetzen und Dekreten der Polis zu richten. Allerdings waren sie juristische Laien, sodass unklar ist inwieweit ihnen die Rechtslage tatsächlich präsent war (vgl. Sickinger 2010, S. 286). Dementsprechend appelliert Antiphon in der Einleitung wie auch im Schluß an die Juroren, sich an ihren Schwur sowie an die gültigen Gesetze und Dekrete zu halten und bei Zweifeln für unschuldig zu stimmen, da ein Fehlurteil nicht mehr zu revidieren sei.

Ebenso gab es vor der Abstimmung keine organisierte Diskussion unter den Juroren und auch keinen Richter, der das Verfahren im Sinne der Wahrheitsfindung hätte leiten können. Die Gerichtsbeamten wurden per Los bestimmt und hatten lediglich die Aufgabe, den korrekten Verlauf des Verfahrens zu garantieren. Daher mußten nicht nur Fakten und Beweisführung, sondern auch die zugrundeliegende Rechtslage in den Reden von Anklage und Verteidigung vermittelt werden (vgl. Sickinger 2010, S. 288). Dies gab den Reden ein sehr hohes Gewicht, da das Urteil der Juroren wesentlich von ihnen abhing. Erschwerend für die Redner war es, dass die zufällig ausgewählten Juroren sehr unterschiedliches Vorwissen, Überzeugungen, Interessen und intellektuelle Fähigkeiten hatten und es daher für den Redner schwer kalkulierbar war, welches Argument den einzelnen Juror überzeugen konnte. Daher verließ man sich nicht auf die Beweiskraft einzelner Tatsachen wie beispielsweise Alibis, sondern führte alle für die eigene Sache verfügbaren Argumente an, auch wenn einige davon zweifelhaft waren.

So verläßt sich Antiphon nicht auf die eigentlich die Tat ausschließende Aussage, Euxitheus habe das Schiff nicht verlassen, sondern versucht alle von der Anklage gebrachten Punkte zu entkräften. Er argumentiert der Reihe nach gegen die Darstellung des Tatverlaufs durch die Anklage, die Aussage des Hauptbelastungszeugen, den gefundene Brief als Beweismittel und die unterstellte Anstiftung durch Lykinos und bringt am Ende das damals bereits wenig überzeugende Argument der „himmlischen Zeichen“.

3.2 Die politische Situation Athens zur Zeit der Rede

Das für Athen bedeutendste Ereignis im fünften Jahrhundert vor Christus waren die Perserkriege, in deren Verlauf der Attisch-Delische Seebund gegründet wurde und Athen sich zu einer Hegemonialmacht in der Ägäis entwickelte (vgl. im Folgenden Bayer 1987, S. 193ff). Im Laufe des fünften Jahrhunderts verschob sich der Charakter des Seebundes von einem Verteidigungsbündnis zu einem Imperium Athens, in dem die verbündeten Städte Abgaben zahlen und Truppen stellen mußten, welche Athen zur Durchsetzung eigener Ziele verwendete. Auch die Rechtssprechung wurde zentralisiert, Tötungsdelikte durften nur in Athen verhandelt werden. Aus diesem Grund mußte der Mytilene Euxitheus zur Verhandlung nach Athen reisen.

Aufgrund der Dauerrivalität mit der zweiten griechischen Hegemonialmacht Sparta und dem von Sparta angeführten Peloponnesischen Bund kam es ab 431 zum offenen Krieg zwischen beiden Lagern. Der Archidamische Krieg (431 – 421) ergab keine Entscheidung, sodass der Nikiasfrieden (421 – 413) nur eine Unterbrechung der Kampfhandlungen bedeute, die im Dekeleisch-Ionischen Krieg (414 – 404) fortgesetzt wurden. Nach der gescheiterten Sizilianischen Expedition (415 – 413) war die Niederlage Athens absehbar, auch der Versuch der oligarchischen Partei, 411 unter Ausschaltung der demokratische Verfassung Athens einen Frieden mit Sparta auszuhandeln, war nicht erfolgreich.

Während des Archidamischen Krieges kam es 426 - 427 zum Abfall Mytilenes aus dem Seebund. Die Stadt wurde lange von den Truppen Athens belagert und schließlich eingenommen, die Rückkehr in den Seebund erzwungen und viele Bürger Mytilenes aus Rache und zur Abschreckung getötet. Anschließend wurden attische Bürger (Kleruchen) in Mytilene angesiedelt, zu diesen gehörte auch Herodes. Euxitheus Vater hingegen war an dem Aufstand beteiligt und lebte zur Zeit der Rede in Thrakien.

Aus dieser Konstellation lassen sich mögliche Motive für die Tat ableiten, diese werden in der Rede aber nicht thematisiert. Antiphon versuchte, das Problem durch den von Euxitheus ablenkenden Angriff auf die Ankläger und eine als Exkurs angelegte Apologie des Vaters zu lösen.

4. Die sophistische Bewegung

Der intellektuelle Hintergrund der Rede ist die Sophistik, die in der zweiten Hälfte des fünften Jahrhunderts vor Christus in Griechland, insbesondere Athen, aufblühte. Antiphon war vermutlich Teil dieser Bewegung (siehe 2.1) oder zumindest in ihrem Umfeld tätig. Dadurch war er mit der Verwendung von Schrift durch die Sophisten sicher vertraut.

4.1 Wer waren die Sophisten?

Ursprünglich bezeichnete s ophistes erfahrene und kenntnisreiche Männer, die besondere Fähigkeiten besaßen und diese an andere weitergaben (vgl. Taurek 1995, S. 7). Im fünften und vierten Jahrhundert vor Christus waren damit vor allem Denker gemeint, die ihre Weisheiten gegen Geld lehrten. Damit erfüllten sie das Bedürfnis nach höherer Bildung, da es zur damaligen keine über grundlegende Fertigkeiten wie Lesen und Schreiben hinausgehenden Schulen gab (vgl. Gagarin 2002, S. 9f).

Zu den angebotenen Lehrinhalten gehörte insbesondere die Rhetorik. In der attischen Demokratie kam der Fähigkeit das Volk durch Reden zu beeinflußen eine hohe Bedeutung zu, insbesondere wenn man eine politische Karriere anstrebte, da Beschlüsse üblicherweise per einfachem Mehrheitsentscheid der Bürger getroffen wurden. Die Sophisten versprachen, einem Redner die Mittel in die Hand zu geben, um die Menge in seinem Sinne beeinflußen zu können (vgl. Taurek 1995, S. 9). Diese Instrumentalisierung von Weisheit zur Manipulation des Volkes, insbesondere im Austausch gegen Geld, wurde schon früh kritisiert. So läßt Xenophon Sokrates sagen:

„Bei uns, bester Antiphon, gilt die Regel, dass Schönheit und Weisheit ebensowohl auf edle wie auch auf unwürdige Art veräußert werden können. Wer seine Schönheit gegen Geld an einem jeden Kauflustigen darbietet, den bezeichnen wir als Strichjungen; wer dagegen einen andern, in dem er einen Gleichgesinnten von Bildung erblickt, sich zum Freunde macht, den nennen wir ehrbar. In diesem Sinne vergleichen wir die Sophisten, die ihre Weisheit einem jeden gegen Geld prostituieren, mit feilen Buhlern; wer dagegen den Jüngling, dessen Empfänglichkeit er erkennt, alles Gute, das er zu vergeben hat, lehrt und ihn sich als Freund gewinnt, der tut nach unserer Auffassung nur seine Pflicht als rechtschaffener Bürger.“

(Xen. Mem. 1.6.13)

Im Unterschied zu den vorgehenden Naturphilosophen stellten die Sophisten den Menschen, seine Kultur und seine sozialen Beziehungen in den Mittelpunkt ihres Denkens (vgl. Taurek 1995, S. 8). So ist von Protagoras (von Abdera, ca. 490 – 411) überliefert: „Der Mensch ist das Maß aller Dinge, der Seienden, dass sie sind, der Nichtseienden, dass sie nicht sind.“ (DK 80 B 1) Typisch für die Sophisten war ein Denken in Pro und Kontra. Sie meinten, dass „es bei jeder Sache zwei einander entgegenstehende Betrachtungen gäbe“ (Diog. Laert. IX.51), so unwahrscheinlich das für ein Thema auf den ersten Blick auch sein mochte. Beispielsweise verfaßte Gorgias (von Leontinoi, Sizilien, ca. 485 – ca. 380) eine Abhandlung Über das Nichtseiende, in der argumentierte, dass nichts existiere, wenn es existiere, es nicht bekannt sein könne, und wenn es existiere und bekannt sei, anderen nicht mitgeteilt werden könne (vgl. Gagarin 2002, S. 17 und S. 22). Eben dieser war es auch, der 427 die Athener mit seinen stilistisch ausgefeilten Reden beeindruckte und damit zur Popularität der Rhetorik beitrug.

Ziel der sophistischen Stilübungen war es, das Argumentations- und Redevermögen der Schüler zu schulen und ihnen so die Durchsetzung eigener Interessen in öffentlichen Debatten zu ermöglichen. Die Wahrheit, also die Frage, wie sich die Dinge wirklich verhalten, oder was unter Berücksichtigung der Interessen aller das Beste wäre, war dabei von untergeordneter Bedeutung. Das Verdrehen von Tatsachen mit dem Ziel Recht zu behalten oder eigene Interessen durchzusetzen, war daher auch der typische Vorwurf an die Sophisten.

4.2 Schriftgebrauch in der Sophistik

Bereits die den Sophisten vorhergehenden Naturphilosophen des sechsten und frühen fünften Jahrhunderts vor Christus haben ihre Erkenntnise schriftlich festgehalten. Allerdings lebten und dachten sie in einer oralen Welt, in welcher Aussagen so formuliert werden mußten, dass sie sich leicht merken ließen (vgl. Havelock 1990, S. 125 – 129). Das wurde beispielsweise durch pointierte Verkürzung von Aussagen (ethos anthropoi daimon – „Dem Menschen ist seine Eigenart sein Dämon.“ oder auch „Der Charakter des Menschen ist sein Schicksal.“, Heraklit, DK 22 B 119), Wortspiele (toi oun toxoi onoma bios, ergon de thanatos - „Des Bogens Name ist also Leben, sein Tun Tod.“, Herakleitos, DK 22 B 48; bios kann bei unterschiedlicher Betonung Leben wie auch Bogen(-sehne) bedeuten) oder die Fassung in Hexametern (wie Parmenides Über die Natur) erreicht.

Die nachfolgenden Denker rezipierten die Naturphilosophen aber durchaus lesend. So läßt Xenophon seinen Sokrates berichten:

„Auch die Schätze der Weisen aus vergangener Zeit, die diese in ihren Büchern uns hinterließen, spüre ich auf und gehe sie mit meinen Freunden durch; finden wir etwas Gutes, so heben wir es auf und achten es für großen Gewinn, wenn wir eineander fördnern können.“

(Xen. Mem. 1.6.14)

Die interessanten Stellen in den alten Schriften wurden also aufbewahrt, um sie später im Gespräch oder einer Rede verwenden zu können. Von Gorgias ist überliefert, dass er seine Schüler ausgewählte Stellen von Reden auswendig lernen ließ (vgl. Aristot. soph. el. 184 a-b). Auch verfaßte er exemplarische Reden, beispielsweise die Lobrede auf Helena und die Verteidigung für Palamedes, in denen er die Verteidigung literarischer Personen übernahm. Diese Reden wurden sicherlich von seinen Schülern gelesen und zu Unterrichtszwecken genutzt (vgl. Bons 2010, S. 40).

Auch Antiphon hat solche Beispielreden verfaßt, und zwar vor seiner Tätigkeit als Redenschreiber. In den Tetralogien untersucht er in fiktiven Gerichtsreden mögliche Argumentationswege. Es ist nicht genau bekannt, wie diese Reden rezipiert wurden, auch wenn der Einsatz bei der Unterrichtung von Schülern vermutet werden kann. Offensichtlich ist aber, dass in den Tetralogien komplexe Argumentationsmuster schriftlich festgehalten wurden, und dass es sich um Prosatexte handelt, die nicht mehr auf die, für die mündliche Weitergabe wichtige, einfache Erinnerbarkeit optimiert sind. Während man bei den Naturphilosophen also vermuten darf, dass sie oral Gedachtes schriftlich festhielten, fußte das Denken der Sophisten bereits soweit im Schriftlichen, dass ihre Aufzeichnungen nicht mehr den Stil mündlicher Überlieferung haben. Die Verwendung von Schrift scheint also üblich gewesen zu sein.

5. Fazit

Antiphons Rede über die Ermordung des Herodes ist typisch sophistisch. Sie zielt auf eine antagonistische Situation, in der es darum geht, die Zustimmung der Zuhörer zu gewinnen. Dabei wird nicht versucht, die Wahrheit herauszufinden, sondern das Thema so aufbereitet, dass die eigene Partei möglichst hohe Chancen hat, dass Verfahren für sich zu entscheiden. Dazu werden entwickelte rhetorische Mittel, vorgefertigte Allgemeinplätze und eine übergreifende Argumentationslogik verwendet, welche die Gedanken der Hörer in antizipierter Weise lenken sollen. Für die Ausführung dieser anspruchsvollen Arbeit hat Antiphon sicher Geld erhalten.

Für die Verschriftlichung der öffentliche Reden im klassischen Athen gab es daher vermutlich zwei Gründe: Zum einen dürfte die Abfassung der Rede mit der Unterstützung von Schrift deutlich einfacher gewesen sein als eine Komposition „im Kopf“. Es erscheint fragwürdig, ob die Konstruktion einer so langen, komplexen und prosaischen Rede mit aufeinander bezogenen Argumenten und Stilmitteln ohne eine gewisse Verschriftlichung noch praktikabel ist. Eine frei zusammengestellte Rede wäre bei jeder Aufführung etwas anders ausgefallen, was die präzise Argumentationslogik gefährdet hätte. Dieses Risiko hätte durch eine schriftliche Komposition vermieden werden können.

Außerdem ist es wahrscheinlich, dass der Mytilene Euxitheus, der seine Verteidigungsrede selbst halten mußte, nicht die rhetorischen Qualitäten Antiphons besaß. Auch eine entsprechende Schulung wird in Anbetrachtung der knappen Zeit bis zur Gerichtsverhandlung keine Option gewesen zu sein. Es liegt daher nahe, dass Antiphon das Problem einer ungenauen Wiedergabe seiner Rede durch die Abfassung eines wortgenauen Manuskripts löste. Dieses mußte Euxitheus dann nur noch einstudieren.

Schrift könnte an dieser Stelle also zum einen ein Handwerkszeug, das dem Experten Antiphon eine effizientere und effektivere Arbeit ermöglichte, zum anderen ein Kommunikationsmittel, welches die Arbeitsteilung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinfachte, gewesen sein. Dabei übertrug Antiphon die im intellektuellen Austausch und gegenüber Schülern übliche Methodes des Abfassens und Memorieren von Texten auf den Kontext der Gerichtsrede, wodurch auch weniger geübten Rednern eine exzellente Rede möglich wurde.

Triebfeder dieser Entwicklung war die demokratische Verfassung Athens, in der wichtige Entscheidungen durch einfache Mehrheitsbeschlüsse der Bürger getroffen wurden. In diesem Umfeld war die gelungene Rede der Schlüssel zum politischen oder juristischen Erfolg, und entsprechend viel Aufmerksamkeit erhielt die Analyse und Gestaltung erfolgreicher Reden. Antiphon fand mit der Verschriftlichung der öffentlichen Rede einen Weg, die Ausarbeitung vollständiger Reden als Dienstleistung für andere anzubieten und somit den Zugriff auf sein Expertenwissen ohne langwierige Unterrichtung zu ermöglichen.

6. Quellen- und Literaturverzeichnis

6.1 Quellenverzeichnis

Antiphon: The Speeches, hrsg. v. Michael Gagarin, Cambridge 1997.

Aristoteles: Sophistische Widerlegungen, übers. v. Eugen Rolfes, unveränd. Abdr. der Aufl. 1918, Leipzig 1948.

Diogenes Laertius: Von dem Leben und den Meinungen berühmter Philosophen, übers. v. Dr. L. Aug. Borheck, Wiesbaden 2008.

Heraklit: Fragmente 48 und 119 in Fragmente der Vorsokratiker : griechisch und deutsch v. Hermann Diels & Walther Kranz, 19. Aufl., unveränd. Nachdr. d. 6. Aufl. 1951, Berlin 1996.

Homer: Ilias und Odyssee, übers. v. Johann Heinrich Voß; nach dem Text der Erstausgabe (Ilias: Hamburg 1793, Odyssee:, Hamburg 1781) mit einem Nachwort von W. H. Friedrich, Stuttgart / Hamburg o. J.

Protagoras: Fragment 1 in Fragmente der Vorsokratiker : griechisch und deutsch v. Hermann Diels & Walther Kranz, 19. Aufl., unveränd. Nachdr. d. 6. Aufl. 1951, Berlin 1996.

Thucydides: The Peloponnesian War, übers. v. Richard Crawley, London / New York 1910.

Xenophon, Erinnerungen an Sokrates, übers. v. Johannes Irmscher, Leipzig 1973.

6.2 Literaturverzeichnis

Bayer, Erich: Griechische Geschichte, 3. Aufl., Stuttgart 1987.

Bons, Jeroen A.E., „Gorgias the Sophist and Early Rhetoric“, in: Worthington, Ian (Hg.), A Companion to Greek Rhetoric, Chichester 2010, S. 37 – 46.

Edwards, Michael & Usher, Stephen: Greek Orators – I. Antiphon & Lysias, Warminster 1985.

Gagarin, Michael: The Murder of Herodes. A Study of Antiphon 5, Frankfurt am Main 1989.

Gagarin, Michael: Antiphon the Athenian, Austin 2002.

Gagarin, Michael, „Background and Origins: Oratory and Rhetoric before the Sophists“, in: Worthington, Ian (Hg.), A Companion to Greek Rhetoric, Chichester 2010, S. 27 – 36.

Goody, Jack, Watt, Ian & Gough, Kathleen: Entstehung und Folgen der Schriftkultur, Übers. Friedhelm Herborth, 1. Aufl., Frankfurt am Main 1986.

Havelock, Eric A.: Schriftlichkeit. Das griechische Alphabet als kulturelle Revolution, Übers. Gabriele Herbst, Weinheim 1990.

Heitsch, Ernst: Antiphon aus Rhamnus, Wiesbaden 1984.

Morgan, Teresa, „Rhetoric and Education“, in: Worthington, Ian (Hg.), A Companion to Greek Rhetoric, Chichester 2010, S. 303 – 319.

Ong, Walter J.: Orality and Literacy. The Technologizing of the Word, London / New York 1982.

Pendrick, Gerard J.: Antiphon the Sophist. The Fragments, Cambridge 2002.

Roisman, Hanna M., „Right Rhetoric in Homer“, in: Worthington, Ian (Hg.), A Companion to Greek Rhetoric, Chichester 2010, S. 429 – 446.

Sickinger, James P., „Rhetoric and the Law“, in: Worthington, Ian (Hg.), A Companion to Greek Rhetoric, Chichester 2010, S. 286 – 302.

Taurek, Bernhard H.F.: Die Sophisten zur Einführung, 1. Aufl., Hamburg 1995.

Thomas, Rosalind: Literacy and Orality in Ancient Greece, Cambridge 1992.

Thomas, Rosalind, „Writing, Law, and Written Law“, in: Gagarin, Michael & Cohen, David (Hg.): The Cambridge Companion to Ancient Greek Law, Cambrigde 2005, S. 41 – 60.

Todd, Stephen C., „Law and Oratory at Athens“, in: Gagarin, Michael & Cohen, David (Hg.): The Cambridge Companion to Ancient Greek Law, Cambrigde 2005, S. 97 – 111.

[...]


[1] Die Phönizier waren vor allem als Händler bekannt.

[2] Über den Mord an Herodes, Rede V nach geläufiger Nummerierung.

[3] Darlegung sich wiedersprechender Argumente.

[4] Nämlich Crippsianus (Brit. Mus. Burneianus 95, 14. Jahrhundert) und Oxoniensis (Bodl. Misc. 208, etwas jünger). Vgl. Edwards & Usher 1985, S. 18.

[5] Eine Stadt auf der Insel Lesbos.

[6] Siedler auf einem im Krieg erworbenen Stück Land. Er blieb rechtlich gesehen Bürger seiner Heimatstadt, hier Athen.

[7] Beispielsweise beim Alibi, Euxitheus habe das überdeckte Schiff die gesamte Nacht nicht verlassen.

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Résumé des informations

Titre
Wie kam es zur Verschriftlichung der öffentlichen Rede im klassischen Athen?
Université
University of Hagen  (Historisches Institut)
Cours
Modul G2: Geschichte der Schriftkultur
Note
1,0
Auteur
Année
2015
Pages
22
N° de catalogue
V302046
ISBN (ebook)
9783668008601
ISBN (Livre)
9783668008618
Taille d'un fichier
397 KB
Langue
allemand
Mots clés
verschriftlichung, rede, athen
Citation du texte
Leonhard Holz (Auteur), 2015, Wie kam es zur Verschriftlichung der öffentlichen Rede im klassischen Athen?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/302046

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