Arbeit im Zisterzienserorden. Die Norm und ihre Umsetzung im ersten Ordens-Jahrhundert


Term Paper, 2015

18 Pages, Grade: 1,0


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Gliederung:

A) Einleitung

B) Hauptteil
1. Historischer Kontext
1.1. Anfänge des Zisterzienserordens
1.2. Agrarverfassung des Mittelalters
2. Bestimmungen über Arbeit und Wirtschaftsverfassung
2.1. „Regula Benedicti“ als grundlegende Verfassung
2.2. „Instituta Generalis Capitulis apud Cistercium“ von 1134
2.3. Bernhard von Clairvaux
3. Wirtschaftsweise und Arbeit
3.1. Grangiensystem
3.2. Handel und Geldgeschäfte

C) Ergebnis und Ausblick

D) Literaturverzeichnis

A) Einleitung:

Die Hausarbeit mit dem Titel „Arbeit im Zisterzienserorden: Norm und ihre Umsetzung im ersten Ordens-Jahrhundert“ soll sich beschäftigen mit der zisterziensischen Vorstellung von Arbeit und dessen hochmittelalterlichen Realisierung. Den Hintergrund der nachfolgenden Untersuchung bilden die Agrarverfassung des 12. Jahrhunderts im Wandel von einer besonders durch das Villikationssystem dominierten Wirtschaftsorganisation zur Rentengrundherrschaft sowie weitere Merkmale des Hochmittelalters wie der Landesausbau, der Bevölkerungsanstieg, die Ausbreitung der Städte und die Belebung des Handels. In diesem Außenrahmen werden die Grundsätze und die spezielle Entwicklung der Zisterzienser hinsichtlich ihrer Arbeitsauffassung und Wirtschaftsstruktur beleuchtet.

Lehrmeinungen des Mittelalters wie die von Bischof Adalbero von Laon begriffen Handarbeit allgemein als eine von Gott erteilte Pflicht der „laboratores“, die innerhalb der Ordnung der ständischen Ungleichheit die Basis für die Aufgaben der „bellatores“ und „oratores“ darstellte. Besonders die cluniazensischen „oratores“ nahmen ihre Mission, das Gebet und die Heiligung Gottes, entgegen Teilen der „Regula Benedicti“, welche dem Mönch auch körperliche Tätigkeiten auferlegt, auf einseitige Weise wahr. Um das Mönchtum wieder zu seinen Ursprüngen zurückzuführen formierten sich im Hochmittelalter neue Ordensgemeinschaften, sich besinnend auf ein Leben in Weltabgeschiedenheit, Askese und Armut. Gemäß den Bestimmungen der „Regula Benedicti“ wollten besonders die Mönche aus dem Kloster Citeaux ihren monastischen Alltag gestalten. Die Reintegration von körperlicher Arbeit ins klösterliche Leben sowie dessen Begründung aus der Bibel und der Regel des heiligen Benedikt sind außergewöhnliche Aspekte des 12. Jahrhunderts, wie auch die Grangienwirtschaft mit dem Fokus auf Eigenarbeit und Autarkie wider den allgemeinen Tendenzen der Zeit steht.

Die Lokalisierung der Zisterzienser innerhalb der gottgegebenen Ständeordnung bildet einen Gesichtspunkt dieser Darstellung ebenso wie der evolutionäre Wandel der ursprünglichen Charakteristika und Ideale des Ordens. Es soll untersucht werden, auf welche Weise die Zisterzienser die benediktinische Regel interpretierten. Es wird beleuchtet, wie sie Eigenarbeit organisierten, welche Normen und Gebote hinsichtlich ihrer Arbeits- und Wirtschaftsorganisation existierten und dass der Orden mittels Verbote und Bestimmungen die Prinzipien der Gründungszeit aufrechtzuerhalten versuchte. Auffällig wird dabei jedoch werden, dass die zisterziensische Vorstellung von eigener Arbeit im laufe der Zeit an Strenge und Originalität einbüßte. Hierbei ist zu fragen, ob gerade die strikten Ideale der Eigenarbeit und Autarkie, die Einschränkungen bezüglich des Marktbesuchs, die Verbote von Rentengrundherrschaft, etc. die Klöster dazu veranlassten wirtschaftlich zu expandieren und zunehmend in der weltlichen Gesellschaft zu agieren. Weiterhin wird problematisiert werden, inwiefern die Mönche kapitalistisch Arbeit organisierten und wirtschafteten.

Die Darstellung wird sich einerseits bemühen, die Dynamik der Entwicklungen in der Wirtschaftsverfassung, der Arbeitsorganisation und den Arbeitsvorstellungen sowie ihre Formen in der Anfangsphase der Zisterzienser zu beleuchten und sie will andererseits zeigen, dass ihr Arbeitsbegriff zuallererst religiös behaftet war und damit im Unterschied zu dem der Moderne steht.

Die Arbeit bezieht sich somit auf Punkte, die der Kurs „Arbeit im vorindustriellen Europa“ thematisiert, beispielsweise bezüglich der Beschäftigung mit Formen von vorindustrieller Arbeit sowie vormodernen Vorstellungen von Arbeit. Auch wird klar, dass es eine statische und monolithische Wirtschaftsverfassung im Hochmittelalter nicht gegeben hat. Insbesondere besteht eine Konnexion mit Kurseinheit 4, die den Stellenwert von Arbeit in der Mönchsregel des Heiligen Benedikt zum Gegenstand hat, welche die Zisterzienser 550 Jahre später zur Basis für ihr spezifisches monastisches Konzept machten.

Die Argumentation beginnt mit der Beleuchtung des historischen Hintergrunds. Dabei werden die Gründung von Citeaux sowie die weitere Expansion des Ordens grob skizziert. Zusätzlich wird die zeitgenössische Agrarverfassung des 12. Jahrhunderts umrissen, um den Unterschied zum später beschriebenen Grangiensystem zu verdeutlichen.

Im Anschluss daran erfolgt eine Untersuchung der normativen Grundlagen der Wirtschaftsverfassung und des Ideals der Eigenarbeit. Die Bestimmungen der „Regula Benedicti“ wurden durch ordensspezifische Satzungen ergänzt. Dabei werden besonders die bis 1134 gesammelten Ordensstatuten richtungsweisend für die Wirtschaftstätigkeit und Arbeitsorganisation, da sie einerseits zur Eigenarbeit verpflichten, andererseits jedoch die Integration von Konversen und Lohnarbeitern voraussetzen, so dass schon in der Frühzeit des Ordens der Großteil der Handarbeit auf Nicht-Mönche abgeschoben wurde und somit das Verbot der fremden Arbeit entkräftet wurde. Dieser Aspekt weist demnach schon auf den später noch deutlicher werdenden Zwiespalt von der Theorie der Normen sowie anfänglichem Enthusiasmus in Disziplin und Strenge und der immer mehr von den ursprünglichen Idealen abweichenden praktischen Anwendung. Weiterhin geht es um einige Äußerungen von Bernhard von Clairvaux, einem der bedeutsamsten Zisterzienser, in denen er Arbeit als mönchische Pflicht anerkannte. Der zweite Hauptteil untersucht die allgemeine praktische Ausgestaltung der Normen und Bestimmungen. Gezeigt werden soll, dass es keinem Kloster gelang eine reine Eigenwirtschaft aufzubauen, sondern dass vielmehr ein gemischtes System aus Ländereien mit traditioneller Grundherrschaft, bearbeitet durch Hörige, sowie Gebieten mit Grangien in Eigenwirtschaft existierte. Im nächsten Abschnitt wird auf die Bedeutung der Überschüsse aufgrund der wirtschaftlichen Erfolge rekurriert. Es entstanden komplexe Verknüpfungen zwischen dem Kloster, den Grangien und den Vermarktungsorten, den Stadthäusern, mit Zollfreiheiten und Steuerprivilegien, die die marktorientierten Intentionen der klösterlichen Agrarwirtschaft verdeutlichen. Zusätzlich wird das Engagement der Zisterzienser im Geldgeschäft beleuchtet.

Im Schluss werden die Ergebnisse zusammengefasst, offene Fragen angesprochen und die ursprüngliche Fragestellung mit dem Ergebnis in Bezug gesetzt. Während der gesamten Argumentation wird sich bemüht auch divergierende Forschungsmeinungen zu integrieren. Die Gesamtdarstellung fokussiert sich nicht auf eine spezielle Region, sondern es wird im Sinne des Rückgriffs auf allgemeine Literatur Arbeit und Wirtschaft im Zisterzienserorden universell behandelt. Aufgrund des zu großen Umfangs wird weder zu den verfassungsgebenden Dokumenten noch zu den Überlieferungen Bernhards von Clairvaux eine Quelleninterpretation geleistet. Literatur, auf die zurückgegriffen wird, ist am Ende dieses Exposés aufgelistet. Konzentriert wird sich dabei auf die Aufsätze „Die Bedeutung der Arbeit im zisterziensischen Denken“ von Dietrich Kurze und „Zur Wirtschaftstätigkeit der Zisterzienser im Hochmittelalter“ von Werner Rösener sowie auf die Monographien „Die Eigenarbeit der Zisterzienser - Von der religiösen Askese zur wirtschaftlichen Effizienz“ von Bernhard Nagel und „Die Zisterzienser. Geschichte eines europäischen Ordens“ von Immo Eberl.

B) Hauptteil:

1. Historischer Kontext:

1.1. Anfänge des Zisterzienserordens:

Das 11. Jahrhundert gilt als das Säkulum der Suche nach neuen Formen von Religiosität. Dabei orientierte man sich zurück auf das frühe Mönchtum, wo man noch wahres geistliches Leben unabhängig von weltlichen Belangen und Verlockungen und gemäß der „Regula Benedicti“ zu erkennen glaubte1. Die Geschichte des Klosters Citeaux, berichtet im etwas später verfassten „Exordium Cistercii“2, beginnt mit dem Auszug von Mönchen aus dem Kloster Molesme unter der Führung des Abtes Robert von Molesme im Jahr 1098, mit dem Ziel eines strengeren Lebens in Askese, Armut und weltabgeschiedener Lage. Anfänglich finanziell und rechtlich unterstützt durch regionale, mit Robert verwandte Bischöfe und Fürsten konnte sich das Kloster trotz der angeordneten Rückkehr von Robert und weiterer Gefährten nach Molesme sowie der dadurch erschwerten Existenzsicherung behaupten. Unter seinem Abt Alberich gelang im päpstlichen „Römischen Privileg“ die Gewährung weitreichender Autonomie gegenüber dem Kloster Molesme und den Bischöfen. Ökonomische und personelle Festigung während der Amtszeit von Abt Stephan Harding zwischen 1109-1133 wurde ermöglicht durch die Annahme von Landschenkungen sowie durch zunehmende Klostereintritte, so dass ab 1113 erste Neugründungen im regionalen Umfeld der Abtei realisiert werden konnten. Von Citeaux und seinen direkten Tochterklöstern, den Primarabteien, aus wurde die Entstehung von weiteren Klöstern in Europa forciert. Die Zusammenfassung als Orden erfolgte 1119 durch Papst Calixtus II. durch die Bestätigung der „Carta Caritatis prior“. Diese Verfassung, über die Jahre ver- schiedentlich modifiziert, regelte die Organisation und Richtlinien der Zisterzienser sowie die einzelnen Rechte der Abteien. Oberste Instanz bildete das jährliche General- kapitel von allen Äbten in Citeaux, dessen Aufsicht ergänzt wurde durch Visitationen der Klöster untereinander. Dabei wurde eine Tochterabtei jeweils durch den Mutter- klosterabt besichtigt, wobei in Citeaux selbst die Beachtung der Generalkapitel- beschlüsse, der „Regula Benedicti“ und weiterer Satzungen durch die Primarabteien überprüft wurde3. Dieses dezentrale System, dass den einzelnen Abteien gegenüber dem Abt von Citeaux wesentliche Einflussmöglichkeiten und Unabhängigkeiten beließ, stand im Gegensatz zur Unterordnung der cluniazensischen Prioreien unter dem Abt von Cluny. Innerhalb des 12. Jahrhunderts wurden den Zisterziensern weitere Sonderrechte bezüglich kirchenrechtlicher Unabhängigkeit und Befreiungen vom Zehnt eingeräumt sowie Besitzstände und Verfassungsänderungen bestätigt4. Bereits fünfzig Jahre nach der Gründung von Citeaux existierten um die 300 Niederlassungen5.

1.2. Agrarverfassung des Mittelalters:

Während des Hochmittelalters gab es strukturelle Veränderungen in der Agrarverfassung. Methoden wie die Dreifelderwirtschaft, der vermehrte Anbau von Getreide und technische Verbesserungen wie der zunehmende Einsatz von Wassermühlen, Felderdüngungen, Anspannungstechniken wie Rinderjoch und Pferdekummet sowie der Beetpflug kamen in allgemeinen Gebrauch6. Die adligen Grundherren reduzierten die Eigenwirtschaft auf dem Salland, welches größtenteils an bäuerliche Pächter gegen regelmäßige Abgaben verteilt wurde. In dieser Rentengrundherrschaft entfielen im Gegensatz zur Villikationsverfassung des Frühmittelalters die wöchentlichen Frondienste. Ausschlaggebend für diesen Wandel sind unter anderem besonders in der Belebung des Handels und der Urbanisierung auszumachen, die einher ging mit der Umstellung von autarker Fronhofwirtschaft zur zwischen Land- und Stadt arbeitsteiligen Tauschwirtschaft. Die Auflösung der Villikationsverfassung, die Aufteilung von Herrenrechten in Leibeigenschaft, Gerichtsherrschaft, etc. in potenziell mehrere Hände, vorteilhaftere Pachtformen und Erbübertragungen für Bauern sowie die selbständige Kooperation innerhalb der entstehenden Dorfgemeinschaften, beispielsweise bei der Ackerflurorganisation7, führten immer mehr zur „Verdinglichung des grundherrlich-bäuerlichen Verhältnisses“8, also der Ausweitung des persönlichen Spielraums des Pächters. Herrentätigkeiten und die Handarbeit der Hörigen wurden jedoch stets als voneinander getrennt betrachtet. In den Überlieferungen erscheint Handarbeit allgemein als entwürdigend9 und wurde den von den Grundherren Abhängigen auferlegt. Auch im benediktinischen Mönchtum des Hochmittelalters ist eine distanzierte Haltung der Mönche, mehrheitlich aus adligen Kreisen und dem Gebet und der geistlichen Lesung zugewandt, gegenüber eigenem körperlichen Arbeiten festzustellen, welches dementsprechend wenig Platz und nur geringe Intensität im monastischen Alltag hatte.

2. Bestimmungen über Arbeit und Wirtschaftsverfassung:

2.1. „Regula Benedicti“ als grundlegende Verfassung:

Diesen Verhältnissen gegenüber entstanden Bemühungen, die Verweltlichung und die Modifikationen der ursprünglichen monastischen Grundsätze durch die Rückwendung zu den Idealen der Weltflucht, Besitzlosigkeit und Askese zu überwinden. Den Schlüssel zu einer „vita evangelica et apostolica“, dem Versuch Christus nachzufolgen, sahen die Mönche aus Citeaux in der „Regula Benedicti“ aus dem 6. Jahrhundert ohne spätere Zusätze. Aufgrund dieser Orientierung erlangte auch der Bereich Arbeit enorme Bedeutung für den Orden10. Bei der Herstellung des Gleichgewichts zwischen Arbeit und den geistlichen Pflichten des Konvents begründet die Regel körperliche Tätigkeiten primär als Mittel gegen Müßiggang (cap.48) sowie zur Gewährung von Almosen (cap.53) und Gastfreundschaft (cap.4). Nicht genannt werden weder die zukünftige göttliche Belohnung der mühevollen Christusnachfolge noch der Nutzen als Ernährungszweck.

[...]


1 G. Melville: Die Zisterzienser und der Umbruch des Mönchtums im 11. und 12. Jahrhundert. In: Norm und Realität. Kontinuität und Wandel der Zisterzienser im Mittelalter. Franz J. Felten/Werner Rösener (Hrsg.). Lit Verlag Dr. W. Hopf. Berlin. 2009. S. 24-42

2 E. Göz: Die frühen Quellen zur Geschichte des Zisterzienserordens. In: Norm und Realität. Kontinuität und Wandel der Zisterzienser im Mittelalter. S. 51

3 I. Eberl: Die Zisterzienser. Geschichte eines europäischen Ordens. Jan Thorbecke Verlag. 2. Auflage. Stuttgart. 2007. S. 22-44

4 Ebd.: S. 87f, 123-125

5 W. Rösener: Tradition und Innovation im hochmittelalterlichen Mönchtum. Kontroversen zwischen Cluniazensern und Zisterzienser im 12. Jahrhundert. In: Tradition-Innovation-Invention. Fortschrittsverweigerung und Fortschrittsbewußtsein im Mittelalter. Hans-Joachim Schmidt (Hrsg.). http://www.mgh-bibliothek.de/dokumente/a/a136460.pdf Einsicht am 22.01.2013. S. 401

6 W. Abel: Landwirtschaft 900-1350. In: Handbuch der deutschen Wirtschafts- und Sozialgeschichte. Hermann Aubin/Wolfgang Zorn (Hrsg.). Band 1. Klett-Cotta. Stuttgart. 1971. S. 179-182

7 W. Rösener: Agarwirtschaft, Agrarverfassung und ländliche Gesellschaft im Mittelalter. R.Oldenbourg Verlag. München. 1992. S. 16-30

8 Ebd.: S. 25

9 A. Gerards: Die ersten Cistercienser und die Handarbeit. In: Cistercienserchronik: Forum für Geschichte, Kunst, Literatur und Spiritualität des Mönchtums. Verlag der Abtei Mehrerau. Bregenz. Jahrgang 59. 1952. S. 1

10 D. Kurze: Die Bedeutung der Arbeit im zisterziensischen Denken. In: Die Zisterzienser. Ordensleben zwischen Ideal und Wirklichkeit. K. Elm/P. Joerißen/ H.J. Roth (Hrsg.). RheinlandVerlag in Kommission bei Rudolf Habelt Verlag GmbH. Bonn. 1980. S. 197

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Details

Title
Arbeit im Zisterzienserorden. Die Norm und ihre Umsetzung im ersten Ordens-Jahrhundert
College
University of Hagen
Grade
1,0
Author
Year
2015
Pages
18
Catalog Number
V302259
ISBN (eBook)
9783668057005
ISBN (Book)
9783668057012
File size
486 KB
Language
German
Keywords
arbeit, zisterzienserorden, norm, umsetzung, ordens-jahrhundert
Quote paper
Jakob Dannenberg (Author), 2015, Arbeit im Zisterzienserorden. Die Norm und ihre Umsetzung im ersten Ordens-Jahrhundert, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/302259

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