Aristoteles Nikomachische Ethik. Gerechtigkeit und Bezug zum deutschen Rechtssystem

5. Buch: Gerechtigkeit


Trabajo, 2012

18 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung

2. Hauptteil
2.1. Definition der Gerechtigkeit nach Aristoteles
2.2. Gerechtigkeit vs. Ungerechtigkeit
2.3. Gerechtigkeit als Tugend
2.4. Mehrheit von Gerechtigkeiten
2.4.1. Partikulare Gerechtigkeit
2.4.2. Distributive Gerechtigkeit
2.4.3. Kommutative Gerechtigkeit
2.4.4. Gesetzliche Gerechtigkeit
2.5. Mitte der Gerechtigkeit
2.6. Bezug zum Deutschen Rechtssystem

3. Schluss

4. Literaturverzeichnis

1. EINLEITUNG

Gerechtigkeit (griech. dikaiosyne) gilt als einer der umstrittensten Grundbegriffe. Spätestens dann, wenn jemandem Unrecht geschieht, wird er sich Gerechtigkeit wünschen.

Philosophen wie John Rawls, Thomas Hobbes und insbesondere Aristoteles haben sich mit dem Begriff der Gerechtigkeit intensiv auseinandergesetzt. Dabei mussten sie feststellen, dass der Gerechtigkeitsbegriff durch eine kurze Definition nicht umfassend erklärbar ist, unter anderem deshalb, weil sich die Gerechtigkeit vielfach unterteilen lässt und in unterschiedlichen Zusammenhängen angewandt wird, wie z.B. bei einzelnen Handlungen, Personen, Regeln, Gesetzen, Institutionen, etc.

Alle Untersuchungen über die Gerechtigkeit beinhalten aber eine Gemeinsamkeit, nämlich dass sie nur in Bezug auf andere Sachverhalte gesehen werden kann und somit nur im Zusammenleben mit anderen untersucht werden kann.

Im Folgenden soll Aristoteles „Nikomachische Ethik“ auf den Gerechtigkeitsbegriff in seinem 5. Kapitel hin untersucht werden.

Aristoteles räumt der Gerechtigkeit eine besondere Stellung ein, indem er sie als die „vollkommene Tugend“ bezeichnet, in der alle Tugenden zusammengefasst sind.

In dieser Arbeit soll untersucht werden, warum die Gerechtigkeit eine besondere Stellung einnimmt, wie Aristoteles sie unterteilt, was im Gegensatz zur Gerechtigkeit unter Ungerechtigkeit zu verstehen ist, und wie sie sich als vollkommene Tugend zu den anderen Tugenden verhält. Zuletzt soll ein Bezug zur heutigen Gesellschaft dazu dienen, um die Aktualität hervorzuheben und es gilt zu überprüfen, welchen Einfluss die Ansichten von Aristoteles noch heute aufweisen.

2. HAUPTTEIL

2.1. DEFINITION DER GERECHTIGKEIT NACH ARISTOTELES

Im Brockhaus wird Gerechtigkeit als die „Tugend, die das Recht eines jeden achtet und jedem das Seine gewährt; in der christl. Ethik Kardinaltugend“, definiert. Hier werden zunächst einmal nur drei Aspekte erwähnt:

1. dass die Gerechtigkeit eine Tugend ist,
2. dass jedes Individuum ein Recht besitzt und
3. dass jeder frei ist.

Nach Aristoteles lässt sich die Gerechtigkeit allerdings nicht so einfach nur durch die drei Aspekte beschreiben. Im Gegenteil, er nimmt zunächst erst zahlreiche Gliederungen und Unterteilungen vor, um letztendlich den Begriff der Gerechtigkeit näher zu definieren.

Zunächst einmal ist laut Aristoteles Gerechtigkeit eine Tugend, aber im Vergleich zu den anderen Tugenden nimmt sie eine besondere Stellung ein und er erklärt, dass „die Gerechtigkeit […] die vornehmste der Tugenden“ (Aristoteles, 1129 b 13) ist. Warum dies der Fall ist, soll im Verlauf der Arbeit noch untersucht werden. Insgesamt lässt sich jedoch sagen, dass die Gerechtigkeitstugend sich in Handlungen zeigt, in denen man nach freier Wahl handelt, eine proportionale Gleichheit bewahrt, ein Wissen von den Umständen besitzt und die Folgen der Handlung beabsichtigt. Das heißt, dass man nicht dann gerecht handelt, wenn es unbewusst passiert, sondern erst dann, wenn man wirklich gerecht handeln will.

Allerdings unterscheidet Aristoteles die Gerechtigkeit von einem tugendhaften Verhalten allgemein. Denn wenn jemand gerecht handelt, dann handelt er nicht nur im eigenen Sinne, sondern auch im Sinne der anderen. Bei einem tugendhaften Verhalten hingegen kommt es nicht unbedingt darauf an, dass man sich anderen gegenüber gerecht verhält, sondern dass man allgemein eine „sittliche Lebenshaltung“ lebt, die „auf eine Verwirklichung moralischer Werte ausgerichtete Gesinnung“ hinausläuft. (Vgl. Brockhaus) Demnach steht die Gerechtigkeit, laut Aristoteles, sogar über dem tugendhaften Verhalten und er schreibt: „Diese Gerechtigkeit also ist nicht ein Teil der Tugend, sondern die ganze Tugend.“(Aristoteles, 1130 a 4)

2.2. GERECHTIGKEIT VS. UNGERECHTIGKEIT

„Ist also der Begriff des Gerechten vieldeutig, so ist es auch derjenige des Ungerechten und der Ungerechtigkeit.“ (Aristoteles, 1129 a 26)

So wie Aristoteles bei dem Gerechtigkeitsbegriff zahlreiche Gliederungen und Unterteilungen vornimmt, so verhält es sich auch bei dem Ungerechtigkeitsbegriff. Bevor allerdings unterschieden werden soll, was es z.B. heißt, jemandem Unrecht zu tun, oder Unrecht zu leiden, soll erst einmal allgemein der Begriff der Ungerechtigkeit geklärt werden.

Aristoteles erklärt den Ungerechtigkeitsbegriff wie folgt: „Ungerecht scheint der Gesetzwidrige zu sein und ebenso der Unersättliche und Ungleiche; demgemäß wird gerecht sein, wer die Gesetze beobachtet und sich an die Gleichheit hält.“ (Aristoteles, 1129 a 26)

Demnach liegt der Unterschied zwischen Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit insbesondere darin, ob man sich an Gesetze hält, oder gegen diese verstößt; ob man sich an die Gleichheit hält, oder ob man ungleich handelt.

So wie sich die Gerechtigkeit gegenüber der Tugend verhält, nämlich als ein besonderer Teil, so verhält sich auch die Ungerechtigkeit gegenüber dem Laster, denn „ferner lassen sich alle andern Ungerechtigkeiten auf ein bestimmtes Laster zurückführen.“ (Aristoteles, 1130 a 26)

Doch auch hier gilt wieder zu unterscheiden, was Ungerechtigkeit ist und wann jemand ungerecht handelt. Denn nicht jeder, der bspw. gegen ein Gesetz verstößt, handelt auch ungerecht. Ungerecht handelt man laut Aristoteles nämlich erst dann, wenn man es freiwillig tut und sich über die Folgen bewusst ist.

Bildlich kann man sich das so vorstellen, dass bei der Gerechtigkeit die Waagschalen ausgeglichen sind, und sobald jemand willentlich diese Ausgeglichenheit zerstört, handelt er ungerecht. Diese Ausgeglichenheit sieht so aus, dass der ungerecht Handelnde ein Zuviel des Guten für sich beansprucht und ein Zuwenig des Schlechten für sich.

2.3. GERECHTIGKEIT ALS TUGEND

Wie bereits festgestellt, ist nach Aristoteles die Gerechtigkeit die vollkommene Tugend, in der sich alle anderen Tugenden widerspiegeln. Das Besondere an der Gerechtigkeit ist jedoch, dass sie die einzige Tugend ist, die nicht nur gegen sich, sondern gegen andere angewandt wird.

Aristoteles unterscheidet aber zwischen mehreren Gerechtigkeiten, zu denen u.a. die allgemeine (legale) Gerechtigkeit gehört.

Zu der allgemeinen Gerechtigkeit zählt, dass „alles Gesetzliche in einer gewissen Weise gerecht ist. Was von der Gesetzgebung bestimmt wird, ist gesetzlich, und jedes Einzelne davon nennen wird gerecht.“ (Aristoteles,1129 b 13) Diese Gesetze verbieten Laster und dienen dazu, dass insgesamt Gerechtigkeit herrscht.

Wenn jemand unrecht erleidet, so kann er dank der Gesetze für mehr Recht kämpfen, aber er sorgt auch dafür, dass der andere bestraft wird und ggf. in seinem Recht eingeschränkt wird. Das heißt, die Gesetze dienen zwar dafür, einen Ausgleich zwischen Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit herzustellen, aber es geht nicht, wie bei der vollkommenen Gerechtigkeit (von der bislang die Rede war) darum, für sich und für den anderen das Beste zu wollen.

Man kann sagen, dass das Gesetz für Gerechtigkeit sorgt und „weil die Gerechtigkeit >>alle<< Tugenden des Menschen in einem bestimmten Modus einbezieht, wird sie auch >>universale<<

Gerechtigkeit genannt.“ (Spaemann, S.246)

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Gerechtigkeit die oberste Tugend ist, die alle Tugenden zusammenfasst. „Worin freilich die Tugend und diese Gerechtigkeit sich voneinander unterscheiden, ergibt sich aus dem Gesagten. Beide sind dasselbe, aber ihr Begriff ist nicht derselbe, sondern sofern sie sich andern gegenüber betätigt, ist sie Gerechtigkeit; sofern sie ein bestimmtes Verhalten schlechthin ist, ist sie Tugend.“ (Aristoteles, 1130 a 4)

2.4. MEHRHEIT VON GERECHTIGKEITEN

Aristoteles unterscheidet die allgemeine Gerechtigkeit von der partikularen Gerechtigkeit. Die allgemeine bezieht sich, wie bereits festgestellt, auf das tugendhafte Verhalten in der staatlichen Gemeinschaft, das durch die Gesetze geregelt wird. Die partikulare Gerechtigkeit unterteilt Aristoteles nochmal in zwei Formen, nämlich die distributive (verteilende) und die kommutative (ausgleichende). Im Folgenden sollen die verschiedenen Gerechtigkeitsformen auf ihre Bedeutung hin untersucht werden.

Hierzu soll die folgende Darstellung hilfreich sein, um einige Unterteilungen, die Aristoteles vornimmt, anschaulich darzulegen.

[...]

Final del extracto de 18 páginas

Detalles

Título
Aristoteles Nikomachische Ethik. Gerechtigkeit und Bezug zum deutschen Rechtssystem
Subtítulo
5. Buch: Gerechtigkeit
Universidad
Technical University of Darmstadt  (Institut für Philosophie)
Curso
Klassische Ethik und ihre Aktualität
Calificación
1,3
Autor
Año
2012
Páginas
18
No. de catálogo
V302681
ISBN (Ebook)
9783668008311
ISBN (Libro)
9783668008328
Tamaño de fichero
1063 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Aristoteles, Nikomachische Ethik, Buch 5, Gerechtigkeit, Ungerechtigkeit, Deutsches Rechtssystem
Citar trabajo
Jessica Krüger (Autor), 2012, Aristoteles Nikomachische Ethik. Gerechtigkeit und Bezug zum deutschen Rechtssystem, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/302681

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