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IT-Recht und E-Learning. Urheber- und Datenschutzrecht bei Lernplattformen

Titel: IT-Recht und E-Learning. Urheber- und Datenschutzrecht bei Lernplattformen

Seminararbeit , 2014 , 36 Seiten

Autor:in: Katharina Schall (Autor:in)

Jura - IT-Recht
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Zusammenfassung Leseprobe Details

E-Learning-Angebote sind aus dem universitären und schulischen Betrieb nicht mehr wegzudenken. Während sich derartige Angebote immer mehr verbreiten, drängt sich die Frage nach deren rechtlicher Zulässigkeit im Hinblick auf urheber- sowie datenschutzrechtliche Aspekte auf.

In der Arbeit wird zunächst geklärt, welche E-Learning-Angebote unter den urheberrechtlichen Werkbegriff fallen, bevor auf die Rechte des Urhebers sowie gesetzliche und vertragliche Zugriffsrechte, die die Rechte speziell im E-Learning einschränken, eingegangen wird. Danach wird geklärt, welche Sanktionen und andere Rechtsfolgen der E-Learning-Betreiber bei mangelnder Beachtung des Urheberrechts befürchten muss.

Hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Problematik wird das anzuwendende Rechtsregime festgelegt, bevor die Datenerhebung innerhalb einer Lernplattform auf ihre Zulässigkeit untersucht wird. Zuletzt wendet sich die Autorin der Frage nach den Rechtsfolgen bei mangelhaftem Datenschutz zu. Dargestellt wird die Thematik exemplarisch anhand des E-Learning-Angebots einer bayerischen Hochschule.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A EINLEITUNG

B URHEBERRECHTLICHE FRAGEN DES E-LEARNINGS

I. URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTE WERKE IM E-LEARNING

II. BETROFFENE RECHTE DES URHEBERS

1. Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, § 19a UrhG

2. Weitere Verwertungsrechte, §§ 15 ff. UrhG

III. SCHRANKEN DES URHEBERRECHTS IM RAHMEN DES E-LEARNINGS

1. Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, § 44a UrhG

2. Zitatrecht, § 51 UrhG

3. Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung, § 52a UrhG

IV. VERTRAGLICHE EINRÄUMUNG DER NUTZBARKEIT

V. RECHTSFOLGEN BEI MANGELHAFTEM URHEBERRECHTSSCHUTZ

C DATENSCHUTZRECHTLICHE FRAGEN DES E-LEARNINGS

I. ANWENDBARES RECHTSREGIME

II. ZULÄSSIGE DATENERHEBUNG UND -SPEICHERUNG INNERHALB VON LERNPLATTFORMEN

1. Anmeldung auf der E-Learning-Plattform

2. Nutzung der E-Learning-Plattform

III. RECHTSFOLGEN BEI MANGELHAFTEM DATENSCHUTZ

D ZUSAMMENFASSUNG

Zielsetzung & Themen der Seminararbeit

Die Arbeit untersucht die rechtliche Zulässigkeit von E-Learning-Angeboten an Hochschulen unter Berücksichtigung von Urheber- und Datenschutzrecht, um Betreibern eine Orientierungshilfe zu bieten. Dabei werden die Spannungsfelder zwischen Bildungsauftrag und dem Schutz geistigen Eigentums sowie dem informationellen Selbstbestimmungsrecht der Studierenden analysiert.

  • Analyse des urheberrechtlichen Werkbegriffs und der Schrankenregelung des § 52a UrhG.
  • Vertragliche Einräumung von Nutzungsrechten durch Hochschullehrende.
  • Rechtsgrundlagen der Datenerhebung bei Anmeldung und Nutzung von Lernplattformen.
  • Haftungsfragen bei Urheberrechtsverletzungen und mangelhaftem Datenschutz.
  • Entwicklung von IT-Compliance-Strategien zur Absicherung des E-Learning-Betriebs.

Auszug aus dem Buch

I. Urheberrechtlich geschützte Werke im E-Learning

Urheberrechtlich geschützt sind Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, § 1 UrhG. In § 2 I UrhG findet sich ein detaillierter Werkkatalog, der jedoch nicht abschließend ist, vgl. Wortlaut „insbesondere“. Einheitlich für alle Werkarten ist jedenfalls erforderlich, dass eine persönliche geistige Schöpfung vorliegt, § 2 II UrhG. Die Anforderungen, die an das Vorliegen dieses Merkmales gestellt werden, sind eher gering: So ist eine von einem Menschen geschaffene wahrnehmbare Formgestaltung mit geistigem Gehalt und von gewisser Gestaltungshöhe ausreichend. Diesen Begriff erfüllen im E-Learning zur Verfügung gestellte Manuskripte und Auszüge aus Zeitschriften zweifellos. Auch als Selbsttest angebotene einfache Multiple-Choice-Fragen fallen hierunter ebenso wie Vorlesungsübertragungen, soweit die Eigenart der Präsentation über das übliche Maß hinausgeht. Von Studenten im Rahmen des E-Learnings erarbeitete Lösungen dürften auch die Gestaltungshöhe besitzen. Denn auch nur durchschnittliche Werke genießen als sog. „Kleine Münze“ den Schutz, soweit sie den nötigen Grad an Individualität aufweisen. Zu beachten ist, dass derartige Lösungen bereits in der Entwurfsphase geschützt sind und eine gegebenenfalls vorhandene Minderjährigkeit der Studenten nicht entgegensteht. Nicht geschützt sind wissenschaftliche Lehren und Forschungsergebnisse wie z.B. eine physikalische Formel, da reine Ideen nicht vom Urheberrecht erfasst werden. Ebenso sind amtliche Werke wie Gerichtsurteile und Gesetze nicht vom Werkbegriff umfasst, § 5 UrhG. Werden also im Rahmen des E-Learnings derartige Materialien zur Verfügung gestellt, ist keine urheberrechtliche Sanktion zu befürchten. Davon abgesehen müssen aber grundsätzlich alle zur Verfügung gestellten Materialien dem Urheberschutz genügen. Daneben ist auch die multimediale Anwendung des E-Learnings als Gesamtheit geschützt, da die Lernsoftware unter § 2 I Nr. 1 UrhG zu fassen und die Benutzeroberfläche als unbenannte Werkart anzusehen ist.

Zusammenfassung der Kapitel

A EINLEITUNG: Die Einleitung beleuchtet die zunehmende Bedeutung von E-Learning-Angeboten und definiert die rechtlichen Problemfelder im Urheber- und Datenschutzrecht.

B URHEBERRECHTLICHE FRAGEN DES E-LEARNINGS: Dieses Kapitel analysiert, welche Materialien geschützt sind, welche Verwertungsrechte Lehrende und Lernende betreffen und welche gesetzlichen Schranken die Nutzung in der Lehre erlauben.

C DATENSCHUTZRECHTLICHE FRAGEN DES E-LEARNINGS: Hier wird das anwendbare Rechtsregime zur Datenerhebung untersucht und die Zulässigkeit der Datenverarbeitung bei der Anmeldung sowie der Nutzung von Lernplattformen geprüft.

D ZUSAMMENFASSUNG: Die Zusammenfassung resümiert die Notwendigkeit von IT-Compliance-Konzepten und einer rechtssicheren Satzung an Hochschulen, um trotz unklarer Rechtslage einen datenschutzkonformen E-Learning-Betrieb zu gewährleisten.

Schlüsselwörter

E-Learning, Urheberrecht, Datenschutz, § 52a UrhG, Lernplattform, IT-Compliance, öffentliche Zugänglichmachung, informationelle Selbstbestimmung, Nutzungsrechte, Bestandsdaten, Persönlichkeitsprofil, E-Klausuren, Hochschulrecht, Telemediengesetz, geistiges Eigentum.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die komplexen rechtlichen Anforderungen an den Einsatz von E-Learning an Hochschulen, insbesondere in Bayern, mit Fokus auf die Disziplinen Urheber- und Datenschutzrecht.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Die zentralen Felder sind die urheberrechtliche Zulässigkeit der Bereitstellung von Lehrmaterialien (§ 52a UrhG) sowie die datenschutzrechtliche Absicherung der Studierendendaten bei Nutzung von Lern-Management-Systemen.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Hochschulen E-Learning-Angebote rechtssicher gestalten können, um zivil- und strafrechtliche Sanktionen sowie datenschutzrechtliche Verstöße zu vermeiden.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse einschlägiger Gesetzestexte (UrhG, TMG, BayDSG), der Auswertung höchstrichterlicher Rechtsprechung sowie der Betrachtung aktueller Fachliteratur und universitärer Praxisbeispiele.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Prüfung von Urheberrechten bei digitalen Inhalten, inklusive der Reichweite von Schrankenregelungen, sowie eine Prüfung der Datenerhebungsprozesse, von der Registrierung bis zur Leistungsbewertung durch E-Klausuren.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Wesentliche Begriffe sind E-Learning, § 52a UrhG, IT-Compliance, informationelle Selbstbestimmung, geistiges Eigentum und die Rolle der Hochschule als Diensteanbieter.

Wie bewertet der Autor die aktuelle Situation des § 52a UrhG?

Der Autor kritisiert das Konstrukt als äußerst umstritten und mit vielen unbestimmten Rechtsbegriffen behaftet, was zu erheblicher Rechtsunsicherheit für Hochschulen führt, obwohl eine aktuelle BGH-Entscheidung etwas mehr Klarheit brachte.

Ist die Veröffentlichung von Prüfungsergebnissen via Internet zulässig?

Nein, der Autor rät von einer Veröffentlichung über das Internet explizit ab, da dies datenschutzrechtlich problematisch ist und weniger datenintensive Alternativen wie das "Schwarze Brett" existieren.

Was empfiehlt der Autor für eine datenschutzkonforme Gestaltung?

Der Autor empfiehlt Hochschulen, verbindliche Regelungen in einer Satzung für ihr IT-System zu treffen und ein umfassendes IT-Compliance-Konzept zu implementieren.

Ende der Leseprobe aus 36 Seiten  - nach oben

Details

Titel
IT-Recht und E-Learning. Urheber- und Datenschutzrecht bei Lernplattformen
Hochschule
Universität Passau
Veranstaltung
Informations- und Kommunikationsrecht
Autor
Katharina Schall (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2014
Seiten
36
Katalognummer
V302932
ISBN (eBook)
9783668016248
ISBN (Buch)
9783668016255
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Datenschutz Urheberrecht E-Learning Internetrecht
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Katharina Schall (Autor:in), 2014, IT-Recht und E-Learning. Urheber- und Datenschutzrecht bei Lernplattformen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/302932
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Leseprobe aus  36  Seiten
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