Die evangelische Kirche im politischen System der BRD


Dossier / Travail, 2004

20 Pages, Note: 2.3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkurzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Die Evangelische Kirche in Deutschland
2.1 Geschichte der Evangelischen Kirche in Deutschland
2.2 Organisation der Evangelischen Kirche in Deutschland
2.2.1 Synode der EKD
2.2.2 Die Kirchenkonferenz
2.2.3 Der Rat der EKD

3 Die EKD im politischen System der BRD
3.1 Das Grundgesetz - Ausgangspunkt fur die Stellung der Kirche
3.2 Die Kirche im pluralistischen Staat
3.2.1 Die Kirche als „Verband unter Verbanden“
3.2.2 Die Kirche als Institutionen auBerhalb des Verbandswesen
3.3 Zusammenfassung

4 Fazit

5 Literaturverzeichnis

Abkurzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Das Verhaltnis von Staat und Kirche in Deutschland ist durch eine lange Geschichte gepragt. Zeitgleich mit Grundung der Weimarer Republik, wurde dieses Verhaltnis das erste Mal verfassungsrechtlich ausgefuhrt. Daraus resultierte eine Trennung der beiden Institutionen. Diese, von der Weimarer Reichsverfassung vorgeschriebene Trennung, wurde 1949 von den Vatern der Bundesrepublik Deutschland in das Grundgesetz ubernommen.1 Seitdem wird uber die Stellung der Kirche im pluralistischen System Deutschlands diskutiert. MaBgebliche Frage dabei war, ob eine Trennung von Staat und Kirche heute wirklich gegeben ist. Die vorliegende Arbeit betrachtet die Stellung der Kirche innerhalb der Bundesrepublik Deutschland genauer. Grundlage fur die Ausfuhrungen bildet die These, dass die Stellung der Evangelischen Kirche innerhalb der Bundesrepublik an Hand der geschichtlichen Entwicklung sowie durch die starke Verwurzelung der von ihr vertretenen Wertvorstellungen innerhalb der Gesellschaft eine „Sonderstellung“ rechtfertigt. Um dies zu erlautern, wird auf die historische Entwicklung, die Organisation sowie den verfassungsrechtlichen Rahmen eingegangen und verschiedene Meinungen zu diesem Thema gegenubergestellt. Im letzten Kapitel wird schlieBlich noch die Frage behandelt, ob im deutschen Pluralismus die Kirche eher einem Verbanden gleicht oder ob sie auBerhalb des Spektrums der „normalen“ Verbande gesehen werden muss. Die Arbeit schlieBt mit einem zusammenfassenden Fazit ab. Bei der Argumentation wird dabei nur auf strukturelle Gegebenheiten eingegangen. Die Frage welchen Einfluss die Kirche innerhalb des politischen Prozesses auf den „output“ hat, und welche Moglichkeiten ihr dafur zur Verfugung stehen, kann auf Grund des geringen Umfanges nicht erlautert werden. Es sei darauf hingewiesen, dass diese Arbeit sich explizit mit der evangelischen Kirche beschaftigt, was sich besonders in Kapitel 2, dem historischen Hintergrund und der Organisation bemerkbar macht. Die Ausfuhrungen der Kapitel 3.1 und 3.2 die den verfassungsrechtlichen Rahmen sowie die Einordnung in das Verbandswesen betrachten, sprechen von den Kirchen im Allgemeinen. Dies liegt in der Grundsatzlichkeit der Ausfuhrungen begrundet. Die Erlauterungen betreffen Bereiche und Problemstellungen die sowohl fur die katholische als auch fur die evangelische Kirche in Deutschland gleichermaBen relevant sind.

Im Folgenden wird nun die evangelische Kirchengeschichte seit der Reformation dargelegt.

2 Die Evangelische Kirche in Deutschland

Um die Rolle der Evangelischen Kirche in Deutschland genauer betrachten zu konnen und ihre spezifische Stellung zu verstehen2, so muss zuerst ein klarender Blick auf die geschichtliche Entwicklung der Evangelischen Kirche geworfen werden. Es ist namlich keineswegs so, dass die EKD in ihrer heutigen Form schon lange existiert. Vielmehr fallt ihre Grundung in die Nachkriegszeit und somit auch in die Phase der Neuordnung der Bundesrepublik.3 Auch heute kann nicht von einer Einheitskirche gesprochen werden. Vielmehr sammeln sich unter dem Dach der EKD heute 24 Landeskirchen, die alle ihre speziellen Eigenarten und geschichtliche Tradition haben. Daher ist die historische Entwicklung in Bezug auf die Rolle der evangelischen Kirche im politischen System der Bundesrepublik Deutschland durchaus von Bedeutung, da sich bereits in der Fruhzeit verwaltungsspezifische Strukturen herausgebildet haben, die bis heute noch zu erkennen sind4 Der folgende Abschnitt skizziert daher grob die historische Entwicklung der Evangelischen Kirche, wobei besonders auf die Entwicklung in der Weimarer Republik und den Anfangen der Bundesrepublik Wert gelegt wird. AnschlieBend wird die heutige Organisation der EKD dargelegt.

2.1 Geschichte der Evangelischen Kirche in Deutschland

Seit der Reformation im 16. Jahrhundert gab es auf deutschem Gebiet zwei groBe evangelische Kirchen: die lutherische und die calvinistische.5 Beide Bekenntnisrichtungen haben ihre eigenen theologischen Schriften herausgebildet und die ihnen eigenen, gewachsenen Organisationsstrukturen unterschieden sich wie folgt voneinander. Der calvinistische Flugel war eher presbyterial organisiert, d.h. mit einer Verteilung der Kompetenzen auf mehrere Amtstrager innerhalb der Gemeinde.

Hingegen die Anhanger von Luther allein den Pfarrern groBe Kompetenzen beim Leiten ihrer Gemeinden einraumten. Daraus folgte auch eine engere Verbindung mit dem jeweiligen Landesfursten.6 Zu dieser Zweiteilung kam von Anfang an eine territoriale Zersplitterung der einzelnen Kirchen. Sie beruhte auf der engen Verstrickung zwischen weltlicher und kirchlicher Macht. MaBgeblich war dabei das Recht des Landesherrn, die innere Ordnung der Kirche und damit den Bekenntnisstand seines Landes vorzugeben. Erst im 19. Jahrhundert lasst sich eine starkere Zusammenarbeit der einzelnen Teilkirchen in verschiedenen Gremien verzeichnen7, die mit einer allgemeinen politischen Veranderung der Gesellschaft einhergeht und auch zunehmend die Trennung von weltlicher und kirchlicher Macht vorantrieb. Mit der Revolution von 1918 kam dann die endgultige Trennung von Kirche und Staat. Die einzelnen bestehenden Landeskirchen gaben sich in den Folgejahren der Revolution und dem Entstehen der Weimarer Republik eigene Verfassungen und schlossen sich 1922 in Wittenberg zum „Deutschen Evangelischen Kirchenbund“ zusammen. Bei diesem Zusammenschluss waren sich die Vertreter der einzelnen Kirchen einig, dass die Zusammenarbeit keine einheitliche evangelische Landeskirche hervorrufen wurde, sondern das die einzelnen Teilkirchen selbstandig blieben.8 Die Aufgabe des DEKB bestand darin, die gemeinsamen Interessen gegenuber dem Staat, der Offentlichkeit und der katholischen Kirche zu vertreten.9 Dieser Kirchenbund wurde 1924 vom Reichsminister des Inneren als Korperschaft des Offentlichen Rechts anerkannt. Bereits die 1919 in Kraft getretene Weimarer Reichsverfassung billigte den beiden groBen Volkskirchen eine Sonderstellung zu, die auf Einflussnahme der damaligen Kirchenvertreter bei der Entstehung der WRV zuruckzufuhren ist.10 Nachster einschneidender Schritt zu einer einheitlichen evangelischen Kirche bildete die Grundung der „Deutschen Evangelischen Kirche“ 1933. Der Einfluss der DEK blieb jedoch auf Grund der Politik der Nationalsozialisten begrenzt. Mahnende Schriften uber die allgemeine politische Lage wurden wenig beachtet, die Kirchenmitglieder waren untereinander uneinig.11 Lediglich die Kirchenkanzlei der DEK bestand bis zum Kriegsende 1945 und ubernahm eine koordinierende Aufgabe im Kirchenkampf12 zwischen Staat und Kirche sowie zwischen den einzelnen Kirchen untereinander.13

Nach Kriegsende 1945 wurden die Kirchen von den Siegermachten zunachst als weithin unbelastet angesehen und behandelt, eine Neuordnung begann mit einer ersten Versammlung im August 1945 in Treysa.14 Man einigte sich auf einen neuen Namen fur die zukunftige Evangelische Kirche in Deutschland und darauf, dass die Verfassung der DEK durch eine Neue zu ersetzen sei. Die vorhandenen Differenzen zwischen den einzelnen Kirchen erweisen sich in der Neukonstituierung der Kirche als hinderlich. Erst als klar war, dass die neue Kirche - die „Evangelische Kirche in Deutschland“ - ein Zusammenschluss aus lutherischen, reformierten und unierten Kirchen werden wird, konnte man sich 1948 auf einen Verfassungsentwurf einigen der von allen Gliedkirchen getragen wurde. Die evangelische Kirche hatte sich nun unter dem Dach der Evangelischen Kirche in Deutschland zusammengefunden, doch bestanden neben der EKD zwei weitere Bekenntnisrichtungen: die „Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD) sowie seit 1950 die ApU, die sich spater in „Evangelische Kirche der Union (EKU)“ umbenannte.15 Dieses Nebeneinander der drei Bekenntnisrichtungen besteht noch heute. Mit dem Inkrafttreten der Staatsverfassung der DDR erkannte die westliche Synode der EKD letztlich eine Trennung der Kirchen an. Zuvor hatte sich auf dem Gebiet der DDR ein rechtlich unabhangiger „Bund der evangelischen Kirchen in der DDR“ gegrundet.

Mit dem Mauerfall im Herbst 1989 und der daraus veranderten politischen Situation in Deutschland, stellte sich die Frage nach der zukunftigen Ordnung der EKD. Beide Synoden, der Kirche im Westen und der im Osten, beschlossen 1991, dass die EKD der Nachfolger des „Bundes der Evangelischen Kirche in der DDR“ werden wird. Am 1. Juni 1991 trat dann das neue Kirchengesetz in Kraft, welches beide Kirchen wieder zusammen fuhrte und die die erste gemeinsame Synode seit 1963 wieder ermoglichte.16

[...]


1 vgl. Kapitel 2 dieser Arbeit.

2 Kapitel 3 geht naher auf die Besonderheiten ein, die beiden groBen Kirchen in Deutschland laut Grundgesetz eingeraumt werden.

3 vgl. „Die Evangelische Kirche in Deutschland im politischen Meinungsbildungsprozess analysiert am Beispiel ihrer Denkschriften“. Waltraud Muller-Franke. Bochum 1971 S.14.

4 vgl. Schmidt, Kurt Dietrich. „GrundriB der Kirchengeschichte“. 5. Auflage. Gottingen. 1967. S.364-371.

5 vgl. Muller-Franke. a.a.O. S 12-13.

6 ebenda S. 12-13.

7 1852 entstand die „Eisenacher Konferenz“. vgl. hierzu. Schmidt. a.a.O. S. 494-495; 1903 wurde der „Deutsche Evangelische Kirchenausschuss“ eingesetzt. vgl. hierzu „Kirche, Politik und Gesellschaft im 20. Jahrhundert“ Gerhard Besier. Munchen 2000. S. 6-7.

8 vgl. Besier. a.a.O. S. 7.

9 vgl. Hauschild, Wolf-Dieter. Lehrbuch der Kirche- und Dogmengeschichte - Reformation und Neuzeit“. 2. Auflage. Gutersloh 2001. S. 833-837.

10 ebenda S. 3-4.

11 vgl. Besier. a.a.O. S. 23-26.

12 vgl. Schmidt. a.a.O. S. 514-522.

13 vgl. Muller-Franke S. 15-16.

14 vgl. ebenda S.16.

15 vgl. Besier. a.a.O. S. 35-36.

16 Vgl. Muller-Frank. a.a.O. S.19.

Fin de l'extrait de 20 pages

Résumé des informations

Titre
Die evangelische Kirche im politischen System der BRD
Université
University of Trier  (Politikwissenschaft)
Note
2.3
Auteur
Année
2004
Pages
20
N° de catalogue
V30330
ISBN (ebook)
9783638316132
Taille d'un fichier
495 KB
Langue
allemand
Annotations
Die Arbeit stellt die Rolle der evangelischen Kirche in Deutschland dar. Dabei wird insb. auf ihre Stellung innerhalb der Interessengruppen eingegangen.
Mots clés
Kirche, System
Citation du texte
Martin Eckhardt (Auteur), 2004, Die evangelische Kirche im politischen System der BRD, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/30330

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