Zur Effizienz des Menschenrechtsschutzes durch die UN am Beispiel Ruanda


Hausarbeit (Hauptseminar), 2003

32 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

I. Länderdaten

II. Einleitung

III. Ruandas Geschichte
a) Historische Ereignisse bis 1990
Koloniale Mythen
Unabhängigkeit Ruandas
Gründung und Angriff der RPF
b) Bürgerkrieg 1990 bis 1994
Eingreifen der UN
Gesellschaftliche Situation in der Zeit der Friedensverhandlungen
Tod des Präsidenten
Genozid

IV. Handeln der UN
a) UNAMIR
b) UNAMIR II
c) Internationaler Strafgerichtshof für Ruanda

V. Bewertung des Handeln der UN

VI. Fazit

VII. Literaturverzeichnis

I. Länderdaten

Ländername: Republik[1] Ruanda, Republika y’u Rwanda, Republic of Rwanda, République rwandaise

Lage: Ruanda liegt in Ost-Zentralafrika knapp südlich des Äquators zwischen dem 1. und 3. Grad südlicher Breite und zwischen dem 29. und 31. Grad östlicher Länge ca. 1.800 Straßenkilometer vom indischen Ozean (Mombasa) und ca. 2.000 km zum Atlantischen Ozean (Hafen Matadi, DR Kongo) entfernt.

Größe: 26.340 qkm

Hauptstadt: Kigali

Einwohner (davon in der Hauptstadt lebend): 8,1 Mio. (600.000)

Ethnien: Hutu (ca. 85%),Tutsi (ca. 14%) und Twa (1%)

Religion: Katholiken (60%), Protestanten (27%), Moslems (11%), Andere (2%)

Landessprachen: Kinyarwanda, Französisch, Englisch

Staatsform: Präsidiale Republik

Staatsoberhaupt: Dr. h.c. Paul Kagame (FPR), Président de la République rwandaise, Amtsantritt: 22.04.2000, bestätigt durch Wahl im August 2003

Regierungschef: Bernard Makuza (MDR), Premier Ministre de la République rwandaise, Amtsantritt: 20.03.2000

Parlament: Assemblée Nationale de Transition (Nationalversammlung des Übergangs), Einkammerparlament mit 74 Sitzen, die unter 8 Parteien, Vertretern von Armee (6), Frauen (2) und Jugend (2) verteilt werden. Die Zusammensetzung des Parlaments orientiert sich am Friedensabkommen von Arusha 1993, das nicht zwischen Regierung und Opposition unterscheidet. Die nächste Wahl findet im Jahr 2003 statt.

Parteien: In der Regierung und im Parlament vertreten:

- FPR: Front Patriotique Rwandais (10 Minister, 13 Abgeordnete),
- MDR: Mouvement Démocratique Républicain (Premier- und1 Minister, 13 Abgeordnete)
- PSD: Parti Social Démocrate (1 Minister, 13 Abgeordnete)
- PL: Parti Libéral (1 Minister, 13 Abgeordnete)
- PDC: Parti Démocratique Centriste (1 Minister, 6 Abgeordnete)
- PDI: Parti pour la Démocratie Islamique (1 Minister, 2 Abgeordnete)
- Daneben zwei unabhängige Minister aus der Armee (APR).

Nur im Parlament vertreten:

- PSR: Parti Socialiste Rwandais (2 Abgeordnete)
- UDPR:Union Démocratique du Peuple Rwandais (2 Abgeordnete)

Urbanisierungsgrad[2]: 6 % aller Einwohner leben in Städten

Analphabetenraten: 52 %

BIP in US-$: 1.800 Mio. USD

BIP pro Kopf in US-$: 2100 USD

Wirtschaftssektoren[3]: Landwirtschaft à ca. 40,6%

Industriesektor à ca. 20,4%

Dienstleistungen à ca. 39,0%

Karte von Ruanda:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

II. Einleitung

In dieser Hausarbeit möchte ich mich mit der Frage beschäftigen, wie effizient der Menschenrechtsschutz der UNO ist. Dies soll am Fall des Bürgerkriegs in Ruanda gezeigt werden, da hier augenscheinlich der von der UNO propagierte Schutz der Menschenrechte mit der Wirklichkeit auseinander fielen. Interessant ist, zu beobachten wie die UNO bzw. ihre einzelnen Glieder „im Ernstfall“ auf massive Menschenrechtsverletzungen reagiert haben. Dass es in Ruanda zu einem der schrecklichsten Völkermorde der Menschheitsgeschichte kommen konnte, macht schon vorab deutlich, dass der Menschenrechtsschutz der UNO zur Zeit des Völkermordes nicht vollkommen effizient gewesen sein kann.

In einem ersten Kapitel möchte ich aber zunächst auf geschichtliche Prozesse eingehen, welche am Ende ihren Ausdruck in dem entsetzlichen Genozid von 1994 gefunden haben. Hier möchte ich versuchen, das Unfassbare erklärbar zu machen, indem ich verschiedene Konfliktlinien der ruandischen Gesellschaft aufzeige.

Danach werde ich auf das Verhalten der UNO seit 1992 eingehen – hier konzentriere ich mich auf drei vom Sicherheitsrat eingerichtete Missionen (UNOMUR, UNAMIR I + II) sowie den ebenfalls vom Sicherheitsrat eingerichteten internationalen Strafgerichtshof für Ruanda. Auf Grund des begrenzten Umfangs dieser Arbeit lasse ich andere Handlungen der UNO – wie etwa die Bemühungen bei Friedensverhandlungen oder die humanitären Hilfeleistungen von UNHCR oder UNICEF – außen vor oder thematisiere diese nur am Rande. Dieses Vorgehen hat nichts mit der Geringschätzung dieser Leistungen zu tun, sondern sind ausschließlich durch den begrenzten Umfang dieser Arbeit und meine Einschränkung auf die durch den Sicherheitsrat legitimierten Aktionen begründet.

In einem anschließenden Teil werde ich verschiedenste Autoren zu Worte kommen lassen. Diese äußern die unterschiedlichste Kritik am Handeln der UNO und sind ergänzend zueinander und auf keinen Fall als vollständige und abschließende Auflistung aller möglichen Kritikpunkte zu verstehen.

Abschließen möchte ich mit einem eigenen Rückblick auf diese Arbeit. In diesem Teil werde ich ebenfalls mein eigenes Fazit zu der obigen Fragestellung ziehen.

III. Ruandas Geschichte

a) Historische Ereignisse bis 1990

Koloniale Mythen?

Die Geschichte Ruandas nachzuzeichnen, um daraus Konfliktlinien abzuleiten, die verständlich machen, wie es zu dem Völkermord im Jahre 1994 kommen konnte, ist nicht leicht. Schon die früheste Geschichte wird in der Literatur unterschiedlich dargestellt. So konstatieren einige Darstellungen, dass ursprünglich die Hutu, ein Volk von Ackerbauern, in Ruanda gelebten haben; erst im 15. Jahrhundert seien die Tutsi, „ein kriegerisches Eroberungsvolk“ von Viehzüchtern (Länderlexikon 1991) von Norden aus nach Ruanda gekommen und hätten das Volk der Hutu unterworfen.[4] Erste Spannungen seien durch die Konkurrenz unterschiedlicher Wirtschaftsweisen entstanden.

Andere Autoren jedoch verweisen darauf, dass eben jene Darstellung falsch und vom ‚Kolonialmythos’[5] geprägt worden sei. So betont Scherrer, dass „nicht die Spur eines linguistischen oder historischen Beweises existiert für den Kolonialmythos, wonach die Tutsi ein zugewandertes Fremdvolk seien, das dann seine eigene Sprache und Kultur ‚verloren’ habe.“ (Scherrer 1997 S.24) Er erklärt weiterhin, dass die ethnische Struktur in Ruanda sehr viel komplexer ist, da nicht nur die Gruppen der Hutu und der Tutsi in diesem Gebiet leben, sondern weiterhin noch die Twa[6], die Nyambo, die Hima und die Gogwe. Während die letzteren Gruppen tatsächlich als Ethnien betrachtet werden können, ist die Einteilung in Hutu und Tutsi die einer Klassen- oder Kastenzugehörigkeit.[7] Den Tutsi wurden reiche Landlords zugerechnet, in deren Besitz sich mehr als zehn Kühe befanden, während die Hutu von diesen als Viehhirten beschäftigt wurden.[8] Zu vorkolonialer Zeit hat es Fälle des „kollektiven Ethnienwechsels […][gegeben], der in Wirklichkeit ein sozialer Aufstiegsprozeß war.“ (Scherrer 1997 S.28) Gleichfalls heißt es im Afrika-Lexikon:

„Im 19. Jh. dienten die heute ethnisch interpretierten Kategorien zur Unterscheidung zwischen Herren (Tutsi) und Bauern (Hutu) sowie Waldbewohnern (Twa) mit der Möglichkeit des Auf- und Abstiegs. Gegen eine lang existierende ethnische Abgrenzung sprechen die einheitliche Sprache und die Kultur sowie fehlende ethnische Unterschiede bei der Religionszugehörigkeit.“ (Neubert 2002 S. 528)

In dem Gebiet der großen Seen[9] existierten schon zu vorkolonialer Zeit mehrere Kleinstkönigreiche mit straffer Organisationsstruktur[10]. 1884/85 wurde das bis dahin kaum gekannte Königreich Ruanda auf der Berliner Kongo-Konferenz dem deutschen Kaiserreich zugeordnet. 1899 wurden sowohl Ruanda als auch Burundi unter deutsches Protektorat gestellt. „The German colonists instituted a system of indirect rule over the territory that relied heavily on the governing system already in place.” (UN 1997 S.8) Mit dem Einmarsch von belgischen und britischen Truppen 1916 endet die deutsche Herrschaft in Ruanda faktisch, offiziell allerdings erst mit dem Ende des Ersten Weltkrieges. Das Gebiet wurde unter belgische Herrschaft gestellt, erst unter Völkerbundmandat, seit 1946 als UN-Treuhandgebiet. Seitdem nahm die „Durchlässigkeit der ethno-sozialen Grenzen kontinuierlich ab.“ (Scherrer 1997 S.31) „Belgian administrators further reinforced the Territory’s ethnic distinctions […] membership in an ethnic group was strictly defined for administrative purposes, and social categories became increasingly rigid, with Tutsis systematically favoured in the educational system and the civil administration.” (UN 1997 S. 8)[11] Eine Begründung für die systematische Bevorzugung der Tutsi liefert Scherrer: „Die diffusionistische Kolonialethnologie erfand die Hamiten-Theorie, wonach die Bantu[12] als Negroiden schlechthin von den angeblich höherwertigen, äthiopiden Tutsis zivilisiert worden sein. Für die Belgier waren die Tutsis ‚nègres aristocratiques’ und ‚Beinahe-Europäer’“ (Scherrer 1997 S. 23). Das lokale Herrschaftssystem bleib ansonsten weitgehend unangetastet.

Unabhängigkeit

In den 50ziger Jahren modifizierten die Belgier, angesichts antikolonialer Bewegungen in ganz Afrika, ihre Ruanda-Politik; nun wurde Hutus ebenfalls der Zugang zu höherer Bildung und zum öffentlichen Verwaltungssystem gewährt. 1959 unterstützten die Belgier eine Hutu-Revolte, die eine „Diktatur der Mehrheit“ (Scherrer 1997 S.32) ermöglichte. Die neuen Hutu-Eliten, organisiert in der Parmehutu-Partei[13] unter Grégoire Kayibanda, schienen „besser geeignet als Instrument zur Durchsetzung (neo-)kolonialer Interessen“ (Scherrer 1997 S. 32). Während der blutigen Unruhen wurden Hunderte Tutsi getötet und Tausende flohen in die Nachbarländer. „On 1 July 1962, the Trusteeship Agreement for Ruanda-Urundi was terminated by the Trusteeship Council, and Rwanda and Burundi became two independent and sovereign States.“ (UN 1997 S. 9). Wahlen bestätigten Grégoire Kayibanda als ersten Präsidenten der Republik Ruanda. Seit 1959/62 gab es immer wieder blutige Auseinandersetzungen zwischen Hutus und Tutsis, die als Kampf um politische Macht und ökonomische Ressourcen gesehen werden können und in dem der Rückgriff auf die eigene ‚Ethnie’ eine nützliche Strategie zu seien schien.

„Doch warum drückt sich in den nachkolonialen afrikanischen Staaten Konkurrenz um Bildung, Einkommen, Status, Infrastruktur und politischen Einfluss so oft in ethnischen Konflikten aus, nicht in Klassenkampf oder Religionskrieg? Z.T. hängt das mit der räumlich ungleichen Verteilung von Gütern wie Bildung und Infrastruktur zusammen […] Vor dem Hintergrund der kolonialen ‚Ethnisierung’ werden diese Unterschiede nun in ethnischen Kategorien wahrgenommen, als Bevorzugung bestimmter ethnischer Gruppen gegenüber anderen. Außerdem werden die gebildeten Eliten von weniger begüterten Mitgliedern ihrer ethnischen Gruppe unter Druck gesetzt, ihnen Arbeitsplätze, Zugang zu Schulen und eine verbesserte Infrastruktur in der Heimat zu verschaffen. Daher schließen sich die Eliten nur selten zu einer pan-ethnischen, national herrschenden Klasse zusammen, sondern konkurrieren untereinander[…].“ (Lentz 2001 S. 164)

Der ehemalige UN-Generalsekretär Boutros Boutros-Ghali[14] fasst zusammen:

„Although its [Ruandas] two main ethnic groups – the Hutus and the Tutsis – speak the same language and share the same culture […] political power struggles and economic rivalries between them, reinforced by the colonial Powers that ruled the area, have divided the population and led on several occasions to the slaughter and flight of large number of civilians.“ (UN 1996 S.7)

„Ethnische Gewalttaten, angeheizt durch Konflikte im benachbarten Burundi, führten 1973 zum Militärputsch durch [den General] Juvenal Habyarimana.“ (Neubert, Dieter 2001 S. 528) Er errichtete eine Diktatur, in dem er alle Parteien verbat und gleichzeitig die Einheitspartei MRND[15][16] gründete, „which institutionalized ethnic discrimination through a policy known as ‚establishing ethnic and regional balance[17] ’, whereby a substantial part of the country’s political and social life became subject to quotas established according to ‚ethnic proportions’”. Der Tutsi-Minderheit wurden 9 % zugesprochen[18]. Nichtsdestotrotz brachte Habyarimana dem Land eine Phase relativer Ruhe und Stabilität. Die Wirtschaft florierte dank zahlreicher ausländischer Entwicklungshilfe: es wurden Straßen und Trinkwasserleitungen gebaut, die Nahrungsmittelproduktion konnte bis Mitte der 1980ziger mit dem Bevölkerungswachstum mithalten. Ruanda stieg vom 7. ärmsten Land auf Rang 19 der LDCs .

[...]


[1] Die Daten über Ruanda stammen von der Internetseite des Auswärtigen Amtes: http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/laender/laender_ausgabe_html?type_id=2&land_id=138 (17.08.03, 13:57)

[2] Der Urbanisierungsgrad ist entnommen aus: Die Erde. Weltatlas und Länderlexikon. Köln 2001

[3] Diese Daten stammen von der Internetseite des Auswärtigen Amtes: http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/laender/laender_ausgabe_html?type_id=12&land_id=138 (17.08.03, 14:08)

[4] vgl. Länderlexikon 1991

[5] Vgl. Lentz 2001 S. 162 Hier wird von der «kolonialen Erfindung von Ethnizität» gesprochen.

[6] ein Pygmänenvolk, das auch in weiterer Literatur als kleines Minderheitenvolk erwähnt wird.

[7] Scherrer begründet dies: „Die angeblichen ethnischen Entitäten sprechen aufgrund ihrer Jahrhunderte alten gemeinsamen Geschichte die gleiche Sprache. Sie bekennen sich zu den gleichen Kolonialreligionen […]. Mit Ausnahme der minoritären Gruppen der Hima, Mbo, Gogwe und einiger Twa pflegen sie eine gemeinsame Kultur und sind nicht endogam. Hutu, Tutsi und Twa kennen zudem keine besonderen Siedlungsgebiete für die einzelnen Volksgruppen. Einige zur Bestimmung einer ethnischen Gruppe zentrale Kriterien entfallen somit.“

[8] Vgl. Scherrer 1997 S. 25

[9] Ein Gebiet in Zentralafrika, auf dem die heutigen Staaten Kenia, Uganda, D.R.Kongo, Ruanda, Burundi, Tansania, Sambia und Malawi liegen

[10] Vgl. Länderlexikon 1991 S. 560 und Scherrer 1997 S. 21

[11] Vgl. auch Scherrer 1997 S. 31

[12] Die Hutus gehören zu den Bantu-Völkern.

[13] Parti Mouvement de l’Emancipation Hutu, Vorläufer des MDR

[14] Boutros Boutros Ghali ist ägyptischer Diplomat und war von 1992-1997 Generalsekretär der UNO

[15] Mouvement Révolutionnaire National pour le Développement

[16] Jeder Ruander wurde zwangsweise Mitglied in der straff-organisierten Partei. Dazu Gérad Prunier: „The MRND was a truly totalitarian party[…]. The party was everywhere; every hill had its cell, and party faithfuls, hoping for promotion and a professional boost, willingly spied on anybody they were told to spy on and on a few others as well.”

[17] Tatsächlich bevorzugte Habyarimana allerdings seine Heimatregion, den Nordwesten Ruandas, was zu erheblichen regionalen Spannungen führte.

[18] Scherrer unterstreicht, dass damit die Diskriminierung ein fester Bestandteil des System wurde. Prunier hält dementgegen, dass, obwohl die Quoten nicht erfüllt wurden, „life was difficult for a the Tutsi who were victims of institutional discrimination, but in everyday life it was quite tolerable.“

Ende der Leseprobe aus 32 Seiten

Details

Titel
Zur Effizienz des Menschenrechtsschutzes durch die UN am Beispiel Ruanda
Hochschule
Westfälische Wilhelms-Universität Münster  (Institut für Politikwissenschaft)
Veranstaltung
Menschenrechte und Entwicklungspolitik
Note
1,3
Autor
Jahr
2003
Seiten
32
Katalognummer
V30341
ISBN (eBook)
9783638316224
Dateigröße
882 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Effizienz, Menschenrechtsschutzes, Beispiel, Ruanda, Menschenrechte, Entwicklungspolitik
Arbeit zitieren
Janina Ueschner (Autor:in), 2003, Zur Effizienz des Menschenrechtsschutzes durch die UN am Beispiel Ruanda, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/30341

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