Eine Organschaft ist eine wirtschaftliche Unternehmung, deren einzelne Glieder rechtliche
Selbstständigkeit aufweisen, obwohl sie nur Betriebsteile des Gesamtsunternehmens sind.1
Ein Organschaftsverhältnis besteht aus mindestens zwei rechtlichen Gebilden, nämlich aus
einem übergeordneten Unternehmen und einem untergeordneten Unternehmen.
Die Gesamtheit der einbezogenen Gebilde, bei denen der Organschaftssachverhalt vorliegt,
wird als Organkreis bezeichnet. In diesem OK wird das übergeordnete Unternehmen als
Organträger, das untergeordnete Unternehmen als Organgesellschaft oder kurz als Organ
bezeichnet. Das Rechtsinstitut der Organschaft existiert nur im Steuerrecht und steht für den
handelsrechtlichen Konzern. Bei der steuerlichen Berücksichtigung spricht man deswegen
nicht von einer Konzernbilanz sondern von der Organschaft.2
Dies hat zur Folge, dass der Steuerschuldner im OK der OT ist. Aber eine OG haftet für
solche Steuern des Organträgers, für welche die Organschaft zwischen ihnen steuerlich von
Bedeutung ist.3 Zweck der Organschaft ist keine steuerliche Begünstigung sondern einen
Ausgleich von Verlusten (mit Ausnahme von vororganschaftlichen oder
nachrorganschaftlichen Verlusten der OG) und Gewinnen zwischen den Beteiligten zu
ermöglichen; so entsteht erst dann eine ertragsteuerliche Belastung für die
Unternehmensgruppen, wenn insgesamt ein positives Ergebnis erzielt wird. Des Weiteren
kann durch das Rechtsinstitut der Organschaft eine unnötige Doppelbesteuerung vermieden
werden. Man unterscheidet zwischen einer körperschaftssteuerlichen, einer
gewerbesteuerlichen und einer umsatzsteuerlichen Organschaft.
1 Vgl. Rose, G., Ertragsteuern, 1997, S. 223.
2 Vgl. Scheffler, W., Unternehmensbesteuerung II, 2004, S. 14.
3 S. § 73 S. 1 AO, sowie vgl. Marx, F., externe Rechnungslegung, 1998, S. 197.
Inhaltsverzeichnis
1. Begriff der Organschaft
2. Körperschaftsteuerliche Organschaf
2.1. Organgesellschaft
2.2. Organträger
2.3. Finanzielle Eingliederung
2.4. Gewinnabführungsvertrag
2.5. Rechtsfolgen der Organschaft
2.5.1. Einkommensermittlung der Organgesellschaft
2.5.2. Einkommensermittlung des Organträgers
2.5.3. Zurechnungszeitraum
2.5.4. Verlustverrechnung
2.5.4.1. Verluste der Organgesellschaft
2.5.4.2. Verluste des Organträgers
2.5.5. Besteuerung
3. Gewerbesteuerliche Organschaft
3.1. Zweck der Organschaft
3.2. Rechtsfolgen der Organschaft
3.3. Verlustverrechnung
4. Umsatzsteuerliche Organschaft
4.1. Organgesellschaft
4.2. Organträger
4.3. Eingliederungsvoraussetzungen
4.3.1. Finanzielle Eingliederung
4.3.2. Wirtschaftliche Eingliederung
4.3.3. Organisatorische Eingliederung
4.4. Rechtfolgen der Organschaft
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Studienarbeit untersucht die steuerlichen Auswirkungen von Organschaften im deutschen Steuerrecht. Ziel ist es, die komplexen Regelungen der körperschaftsteuerlichen, gewerbesteuerlichen und umsatzsteuerlichen Organschaft zu analysieren und deren Konsequenzen für die beteiligten Unternehmen (Organgesellschaft und Organträger) darzulegen.
- Grundlagen und Definition des Organschaftsverhältnisses
- Körperschaftsteuerliche Behandlung von Organschaften
- Gewerbesteuerliche Besonderheiten und Verlustverrechnung
- Umsatzsteuerliche Eingliederungsvoraussetzungen
- Rechtsfolgen für Einkommensermittlung und Steuerpflicht
Auszug aus dem Buch
2. Körperschaftsteuerliche Organschaft
Ab dem Veranlagungszeitraum 2001 sind die Organschaftsvoraussetzungen der wirtschaftlichen und organisatorischen Eingliederung weggefallen. Die körperschaft steuerliche Organschaft setzt nur noch eine Abführung des ganzen Gewinns der OG an den OT durch einen GAV i.S. des § 291 Abs. 1 AktG und die finanzielle Eingliederung der OG voraus. „Liegen alle Voraussetzungen gleichzeitig und ununterbrochen vom Beginn bis zum Ende eines Wirtschaftsjahres an vor, gibt das KStG den Regelungen über die Organschaft den Vorzug vor den allgemeinen Regelungen.“ Umgekehrt bedeutet das, dass die Gesellschaften unabhängig voneinander besteuert werden, wenn eine Voraussetzung zeitweise nicht erfüllt ist.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Begriff der Organschaft: Definition der Organschaft als wirtschaftliche Unternehmung unter Einbeziehung von Organträger und Organgesellschaft sowie Darstellung des Zwecks zur Vermeidung von Doppelbesteuerung.
2. Körperschaftsteuerliche Organschaf: Erläuterung der Voraussetzungen wie finanzielle Eingliederung und Gewinnabführungsvertrag sowie der detaillierten Rechtsfolgen bei der Einkommensermittlung und Besteuerung.
3. Gewerbesteuerliche Organschaft: Behandlung der Vereinheitlichung der Voraussetzungen ab 2002 und Analyse der Betriebsstätteneigenschaft der Organgesellschaft im Gewerbesteuerrecht.
4. Umsatzsteuerliche Organschaft: Untersuchung der Eingliederungsmerkmale (finanziell, wirtschaftlich, organisatorisch) und der Konsequenz, dass nur der Organträger umsatzsteuerlicher Unternehmer ist.
Schlüsselwörter
Organschaft, Organträger, Organgesellschaft, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Gewinnabführungsvertrag, Verlustverrechnung, Finanzielle Eingliederung, Zurechnungstheorie, Steuerrecht, Unternehmenskontrolle, Doppelbesteuerung, Betriebsstätte.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die steuerlichen Konsequenzen von Organschaftsverhältnissen im deutschen Steuerrecht, insbesondere im Kontext von Konzernstrukturen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der körperschaft-, gewerbe- und umsatzsteuerlichen Organschaft sowie den jeweiligen Anforderungen an die Eingliederung der Unternehmen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die Wirkungsweise der Organschaft bei der Einkommensermittlung und Steuerpflicht für beteiligte Unternehmen transparent zu machen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturanalyse unter Einbeziehung aktueller Gesetze, Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und steuerrechtlicher Kommentarliteratur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Voraussetzungen für die Anerkennung von Organschaften in den drei genannten Steuerarten sowie die speziellen Regeln für die Verlustverrechnung und Gewinnabführung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den zentralen Begriffen zählen Organschaft, Organträger, Organgesellschaft, Gewinnabführungsvertrag, Verlustverrechnung und die verschiedenen Eingliederungsvoraussetzungen.
Welche Bedeutung hat der Gewinnabführungsvertrag für die Organschaft?
Er ist eine essenzielle Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung, da er die Verpflichtung zur Abführung des gesamten Gewinns an den Organträger begründet.
Wie werden Verluste im Rahmen einer Organschaft verrechnet?
Verluste werden dem Organträger zugerechnet, wobei spezifische Einschränkungen für vororganschaftliche Verluste der Organgesellschaft gelten.
- Citar trabajo
- Julia Bechthold (Autor), 2004, Untersuchung der Auswirkungen von Organschaften im Steuerrecht, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/30402