Gerechtigkeit – ein einfaches Wort, oder etwa doch nicht? Täglich ergehen Gerichtsurteile „im Namen des Volkes“. Trotzdem ist fast kein Thema eher prädestiniert, durch die Bevölkerung unterschiedlich bewertet zu werden wie Gerichtsurteile. Hier trifft die Entscheidung des mit einem konkreten Sachverhalt betrauten Gerichts auf die Gesellschaft, die die Verhandlungen vor Gericht meist nicht persönlich verfolgt hat und wird ihr zugänglich gemacht.
Wird nun über ein solches Urteil öffentlich diskutiert wird meist nur die letztendlich getroffene Entscheidung herangezogen, als vielmehr die Gründe, die das Gericht dazu bewogen haben, ein derartiges Urteil zu fällen. In der Folge kann der Richterspruch unterschiedlich bewertet werden, je nachdem, wie die Bevölkerung den festgestellten Sachverhalt durch Hörensagen oder andere Quellen zu kennen glaubt, sodass auch die Diskussion entstehen kann, ob das Urteil gerecht ist.
Aber wer hat denn nun Recht mit seiner Vorstellung über die „gerechte Entscheidung“?
Aus diesem Grund sollen in dieser Ausarbeitung Ansätze dargestellt werden, die versuchen, das weite Feld der Gerechtigkeit zu umreißen und zu konkretisieren, sowie verschiedene Gerechtigkeitsausprägungen präsentiert werden.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
I. Allgemeines zur Gerechtigkeit
1. Gerechtigkeit als Basis des Rechtsstaates
2. Begriffsklärung
3. Gerechtigkeitsbegriff im Wandel der Zeit
a) Gerechtigkeit in der Bibel
b) Gerechtigkeit im NS-Regime
c) Gerechtigkeit im 21. Jahrhundert
II. Aristoteles und Rawls – zwei Gerechtigkeitstheorien
1. Gerechtigkeit nach Aristoteles
a) Allgemeine Gerechtigkeit
b) Spezielle Gerechtigkeit
aa) Ausgleichende Gerechtigkeit
bb) Austeilende Gerechtigkeit
2. Gerechtigkeit nach Rawls
a) Freiheitsprinzip
b) Differenzprinzip
III. Weitere Formen der Gerechtigkeit
1. Gesetzliche Gerechtigkeit
a) Hintergrundinformationen
b) Darstellung der Kernaussagen
2. Politische Gerechtigkeit
a) Hintergrundinformationen
b) Darstellung der Kernaussagen
3. Soziale Gerechtigkeit
a) Hintergrundinformationen
b) Darstellung der Kernaussagen
4. Internationale Gerechtigkeit
a) Hintergrundinformationen
b) Darstellung der Kernaussagen
5. Intergenerationelle Gerechtigkeit
a) Hintergrundinformationen
b) Darstellung der Kernaussagen
6. Verfahrensgerechtigkeit
a) Hintergrundinformationen
b) Darstellung der Kernaussagen
aa) Formelle Verfahrensgerechtigkeit
bb) Materielle Verfahrensgerechtigkeit
7. Subjektive Gerechtigkeit/Gerechtigkeitsempfinden
B. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit verfolgt das Ziel, das vielschichtige und wandelbare Konzept der Gerechtigkeit theoretisch zu durchdringen und in verschiedenen gesellschaftlichen sowie rechtlichen Ausprägungen zu konkretisieren, um zu klären, wie gerechte Entscheidungen in einer komplexen Welt getroffen werden können.
- Historische und rechtstheoretische Fundierung des Gerechtigkeitsbegriffs
- Gegenüberstellung der Theorien von Aristoteles und John Rawls
- Analyse praktischer Gerechtigkeitsformen (gesetzlich, politisch, sozial, international, intergenerationell)
- Untersuchung der Verfahrensgerechtigkeit und der Rolle des individuellen Gerechtigkeitsempfindens
Auszug aus dem Buch
3. Gerechtigkeit nach Rawls
Der amerikanische Philosoph John Rawls (1921 – 2002) nähert sich dem Thema Gerechtigkeit im Rahmen einer eher empirischen Betrachtungsweise. Hierbei legt er dar, dass die Basis aller Gerechtigkeit die Fairness darstellt. Differenzierend arbeitet er auf dieser Basis zwei Prinzipien heraus, die sich aufgrund des Fairnessgedankens ergeben – zum einen das Freiheitsprinzip und zum anderen das Differenzprinzip.
Leitfaden des Freiheitsprinzips stellt die Forderung dar, dass jeder ein „Recht auf die größte Freiheit“ besitzt. Allerdings schränkt Rawls diesen Gedanken sofort wieder ein, indem er das Freiheitsrecht im Vergleich zu Dritten betrachtet. Demnach ist es nicht etwa möglich, dass sich ein Individuum sein Recht auf größtmögliche Freiheit auf Kosten der anderen verschafft. Vielmehr solle jedem Menschen eine gewisse Freiheitssphäre zukommen, die sich nicht mit denen anderer überschneidet.
Überträgt man diesen Gedanken auf die deutsche Rechtsordnung, so wird man sehen, dass er sich im Grundgesetz durchgesetzt hat. So schützt Art. 2 I GG nach heute h.M. die allgemeine Handlungsfreiheit, also die Freiheit, alles das zu tun, was einem Menschen beliebt. Diese grundsätzliche Gewährleistung lässt sich mit der größtmöglichen Freiheit eines jeden Menschen vergleichen. Genauso wie Rawls seine Forderung einschränkt, so gilt auch Art. 2 I GG nicht schrankenlos. Es besteht mithin die Möglichkeit, den grundrechtlich gewährleisteten Schutz des Einzelnen einzuschränken, sofern sich dies aus den Rechten anderer, der verfassungsmäßigen Ordnung oder dem Sittengesetz ergibt. Diese Verkürzungsmöglichkeit des Schutzes, insbesondere der der „Rechte anderer“ lässt sich damit begründen, dass auch dritte Menschen qua ihres Menschseins unter dem Schutz des Art. 2 I GG stehen und somit ein eigenes Anrecht auf größtmögliche Freiheit haben. Es lässt sich also feststellen, dass die deutsche Verfassung in diesem Punkt der Ansicht Rawls‘ folgt.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Schwierigkeit, Gerechtigkeit objektiv zu definieren, indem sie auf die Diskrepanz zwischen gerichtlichen Urteilen und dem öffentlichen Gerechtigkeitsempfinden hinweist.
I. Allgemeines zur Gerechtigkeit: Dieses Kapitel erläutert die Bedeutung der Gerechtigkeit als Basis des Rechtsstaates und zeigt den historischen Wandel des Begriffs auf, unter anderem durch biblische Einflüsse und das NS-Regime.
II. Aristoteles und Rawls – zwei Gerechtigkeitstheorien: Hier werden die philosophischen Ansätze von Aristoteles zur allgemeinen und speziellen Gerechtigkeit sowie die auf Fairness basierende Theorie von John Rawls gegenübergestellt.
III. Weitere Formen der Gerechtigkeit: Dieses umfangreiche Kapitel detailliert spezifische Gerechtigkeitsformen, darunter gesetzliche, politische, soziale, internationale, intergenerationelle und Verfahrensgerechtigkeit, sowie das individuelle Gerechtigkeitsempfinden.
B. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass Gerechtigkeit ein wandelbarer Begriff ist, und schlägt eine zeitgemäße Interpretation des „Iustitia“-Symbols vor, um modernen Herausforderungen wie Generationengerechtigkeit und internationaler Vernetzung gerecht zu werden.
Schlüsselwörter
Gerechtigkeit, Rechtsstaat, Aristoteles, John Rawls, Fairness, Freiheit, Differenzprinzip, Soziale Gerechtigkeit, Verfahrensgerechtigkeit, Iustitia, Grundgesetz, Rechtsphilosophie, Generationengerechtigkeit, Gewaltenteilung, Willkürverbot.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht den Begriff der Gerechtigkeit in seiner theoretischen Vielfalt und praktischen Anwendung innerhalb eines modernen Rechtsstaates wie der Bundesrepublik Deutschland.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Die zentralen Themen umfassen rechtstheoretische Grundlagen, die Philosophie von Aristoteles und Rawls sowie die praktische Umsetzung von Gerechtigkeit in Politik, Gesellschaft, internationalem Kontext und Rechtsprechung.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, das weite Feld der Gerechtigkeit zu umreißen, zu konkretisieren und zu hinterfragen, wie verschiedene Kriterien die Bewertung von Entscheidungen beeinflussen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtsphilosophische und rechtstheoretische Analyse, ergänzt durch eine Untersuchung der historischen Entwicklung und der dogmatischen Verankerung im deutschen Recht.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil behandelt die Gerechtigkeitstheorien von Aristoteles und Rawls sowie diverse spezifische Formen der Gerechtigkeit, von der gesetzlichen über die soziale und internationale bis hin zur Verfahrensgerechtigkeit.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Schlagworte sind Gerechtigkeit, Fairness, Rechtsstaatlichkeit, Aristoteles, Rawls und der Wandel des Gerechtigkeitsbegriffs.
Wie unterscheidet sich die Auffassung von Gerechtigkeit bei Aristoteles und Rawls?
Während Aristoteles stark auf objektive Kriterien und die Gleichheit in der Verteilung abstellt, setzt Rawls bei der „Fairness“ und einem systemorientierten Differenzprinzip an, das auch Ungleichbehandlungen unter fairen Bedingungen erlaubt.
Warum hält der Autor die „Iustitia“-Darstellung für überarbeitungsbedürftig?
Der Autor argumentiert, dass die traditionellen Attribute wie Augenbinde und Waage die komplexen modernen Anforderungen wie globale Vernetzung, intergenerationelle Verantwortung und prozessuale Fairness nicht mehr ausreichend abbilden.
Was ist mit dem „Gerechtigkeitsungewissheit“ bei Ekardt gemeint?
Dies beschreibt die Problematik, dass es schwierig ist, heutige Entscheidungen als für die Zukunft verbindlich „gerecht“ zu bezeichnen, da künftige Umstände und Wertungen ungewiss sind.
Welche Rolle spielt die „Waffengleichheit“ in der Verfahrensgerechtigkeit?
Sie ist ein wesentlicher Aspekt der formellen Verfahrensgerechtigkeit, der sicherstellen soll, dass Bürger gegenüber staatlichen Institutionen vor Gericht faire Chancen erhalten und durch richterliche Belehrungspflichten Wissensvorsprünge ausgeglichen werden.
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- René López (Author), 2015, Formen der Gerechtigkeit. Gerechtigkeitstheorien nach Aristoteles und Rawls sowie gesetzliche, politische und soziale Gerechtigkeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/304051