Spannungsfeld Geld- und Fiskalpolitik. Die Entwicklungen und Erfahrungen in der BRD und mögliche Auswirkungen auf die zukünftige EWU


Diploma Thesis, 1999

195 Pages, Grade: 3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Ziel und Gang der Untersuchung

2. Wege zur deutschen Währungsordnung der Nachkriegszeit - Entwicklung einer unabhängigen Notenbank in der Bundesrepublik Deutschland
2.1 Historische Betrachtung vom Kaiserreich bis zum Zweiten Weltkrieg
2.2 Die Entwicklung eines Zentralbanksystems nach dem Zweiten Weltkrieg
2.2.1 Voraussetzungen und Bedingungen
2.2.2 Geldverfassung der BRD und Konstruktion der Bundesbank
2.2.3 Unabhängigkeit der Bundesbank
2.2.4 Exkurs: Handlungsrahmen der Geldpolitik in der EWU - die Integration der Bundesbank in das ESZB

3. Vor- und Nachteile einer unabhängigen, auf Preiswertstabilität politisch verpflichteten Notenbank für eine Volkswirtschaft - Ausführungen an drei gewählten Beispielen
3.1 Die Zeit des Wirtschaftswunders
3.1.1 Adenauer und Erhard
3.1.2 Arbeitslosigkeit und die Reputation der Notenbank
3.1.3 Ein deutsches Zerwürfnis oder die ‘Gürzenich-Affäre’
3.1.4 Zusammenfassende Darstellung der deutschen Geld- und Fiskalpolitik im Wirtschaftswunder
3.2 Unter dem Einfluß der ersten Ölkrise 1973/74
3.2.1 Geld- und währungspolitische Entwicklungen bis zur ersten Ölkrise
3.2.2 Die Entwicklung zur Jahreswende 1973/74
3.2.2.1 Die Weltwirtschaft im Zeichen der Ölkrise
3.2.2.2 Wirtschaftliche Konsequenzen für Deutschland
3.2.2.3 Darstellung der deutschen Geldpolitik
3.2.2.4 Darstellung der deutschen Fiskalpolitik
3.3 Auswirkungen der Deutschen Einheit
3.3.1 Darstellung der deutschen Geldpolitik
3.3.2 Darstellung der deutschen Fiskalpolitik
3.3.3 Internationale Auswirkungen der deutschen Geld- und Fiskalpolitik
3.4 Ergebnisanalyse - Das politisch-ökonomische Verhaltensmuster von Bundesregierung und Bundesbank

4. Spannungs- und Koordinationsprobleme zwischen Geld- und Fiskal- politik
4.1 Exkurs: Darstellung der von der Geld- und Fiskalpolitik zu berücksichtigenden veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch die Umsetzung der EWU
4.2 Auswirkungen nationaler Fiskalpolitiken auf die Stabilitätspolitik des ESZB
4.3 Theoretisch zu erwartende Konvergenzwirkungen
4.4 Die Entwicklung der Kostenkomponente durch Steuererhöhungen
4.5 Das Konzept des konjunkturneutralen Haushalts
4.6 Der Umgang mit Zahlungsschwierigkeiten eines Teilnehmerlandes

5. EWU und EZB - Prägnante Überlegungen mit Beginn der dritten Stufe der Währungsunion
5.1 Souveränitäts- und demokratietheoretische Bewertung der geld- politischen Regelungen mit Beginn der faktischen Währungsunion
5.2 Der Konflikt um den Unabhängigkeitsstatus der EZB
5.2.1 Darstellung des Unabhängigkeitsstatus der EZB
5.2.2 Versuche und Begründungen, um den Unabhängigkeitsstatus der EZB zu beschränken
5.3 Aktuelle Problemdarstellung am Beispiel ‘Lafontaine’
5.3.1 Darstellung des Sachverhaltes
5.3.2 Kritik und Ergebnisanalyse

6. Schlußbetrachtung

„Es war schon bisher billig und es ist heute besonders billig, die Bundesbank zum Sündenbock zu erklären, wie es gelegentlich geschieht, für Fehler und Versäumnisse, die auf ganz anderen Gebieten von ganz anderen zu verantworten und gemacht worden sind.“[1])

1. Einleitung

1.1 Problemstellung

Die Autonomie der Geldpolitik und die Stabilität der Währung gelten seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland als wesentliche Ziele, die durch die Konstruktion der Bundesbank und die Erfüllung ihrer Aufgaben erreicht werden sollten. Hierbei ist auch die Mitwirkung der alliierten Siegermächte nach dem Zweiten Weltkrieg von entscheidender Bedeutung. Diese haben sich zugunsten einer regierungsunabhängigen Notenbank ausgesprochen. Die einzigen gesetzlich fixierten Aufgaben der Deutschen Bundesbank bestanden in der Regelung des Geldumlaufes und der Kreditversorgung mit dem Ziel, ‘die Währung zu sichern’.[2]) Zudem war sie unter Wahrung ihrer primären Aufgaben in zweiter Hinsicht dazu verpflichtet, die allgemeine Wirtschaftspolitik der Bundesregierung zu unterstützen.[3])

Dieses Haupt- und Nebenziel haben seit Bestehen einer unabhängigen Notenbank zwischen der Bundesregierung und eben der Deutschen Bundesbank immer wieder zu Konflikten, aber auch zu gemeinsamen Konsens geführt. Sofern es zu Unstimmigkeiten gekommen ist, sind diese vornehmlich durch die Weigerung der ‘Währungshüter’ entstanden, die einen expansiven Kurs der Fiskalpolitik, und damit der Bundesregierung, nicht unterstützen wollten. Während eine gewählte Bundesregierung ein Bündel wirtschaftspolitischer Ziele verfolgen muß, und dabei aus eigenem Interesse zur Vermeidung von Haushalts- und Loyalitätsproblemen grundsätzlich einen hohen Beschäftigungsstand wünscht, ist die Bundesbank in der strategisch günstigen Lage, anstelle einer Optimierung mehrerer Ziele eine Maximierung eines Zieles - der Geldwertstabilität - betreiben zu können.[4])

Die besondere Autonomie der Geldpolitik in der Bundesrepublik wirft nun die Frage auf, warum eine demokratische Gesellschaft eine derartig herausragende Machtposition einer Instanz über 40 Jahre politisch akzeptiert hat. Es ist nicht selbstverständlich, daß viele staatliche Akteure und gesellschaftliche Gruppen - sieht man von gelegentlich anders lautenden Meinungen ab - letztendlich freiwillig einer Einschränkung ihrer Handlungsfreiheit zustimmten und nicht auf eine institutionelle Reform drängten, die ihnen kurzfristig eine ef-

fektvollere Interessenverfolgung erlauben könnte. Die Bundesbank operierte „nicht im luftleeren Raum. Sie ist in einem parlamentarisch-demokratischen System auf einen öffentlichen Grundkonsens angewiesen, der ihre allgemeinen Zielsetzungen im gesetzlichen Auftrag fixiert und ihr Vorgehen im Einzelfall unterstützt“.[5])

Vorsicht sollte jedoch geboten sein, wenn die Notenbank sich als eine ihrem Eigeninteresse verpflichtete Institution begreift. Neben den in diesem Zusammenhang weniger relevanten Einkommensbezügen der Direktoriumsmitglieder besteht der Inhalt dieses Eigeninteresses darin, daß mit der Selbstdarstellung als erfolgreiche Institution ein Prestigegewinn verbunden ist, der natürlich wieder den pekuniären Marktwert der Organisationsmitglieder steigert. Da der Notenbank letztendlich das Ziel der Währungssicherung vorgegeben ist, wird sie durch ein kompromißloses Ansteuern dieses Zieles versuchen, ihre Reputation zu maximieren. Die Gefahr hierbei zu ‘engstirnig’ zu handeln und die Auswirkungen der Geldpolitik auf die gesamte Volkswirtschaft bzw. die Konflikte mit der Regierung zu unterschätzen, sind jedoch groß.

Auf diese Problematik zielten auch die kürzlichen Attacken der Spitze des Bundesfinanzministeriums (BMF). Der Bundesfinanzminister und seine Staatssekretäre kritisierten das Bundesbankpräsidium als ‘vordemokratisch’ und ‘absolutistisch’. „Blickt man in die Historie der Bundesbankpolitik, so hat es solche Auseinandersetzungen immer wieder gegeben. Im Ergebnis aber haben sich alle Politiker in Deutschland, [...], die glaubten, die Bundesbank unter massiven Druck setzen zu können, eine blutige Nase geholt. Die Reihe zieht sich von Adenauer bis zu Lafontaines Vorgänger Waigel.“[6])

1.2 Ziel und Gang der Untersuchung

In der vorliegenden Diplomarbeit geht es einführend um den Aufbau und die Konzeption der Deutschen Bundesbank. Dabei wird zur besseren politischen Einordnung im zweiten Hauptkapitel auf die historische Entwicklung einer Notenbank in Deutschland eingegangen. Darauffolgend werden die mit der Etablierung verbundenen Zielsetzungen und Hoffnungen beschrieben. Eher rudimentär wird hingegen das kreditpolitische Instrumentarium der Deutschen Bundesbank behandelt, da dieses für einen Vergleich von Geld- und Fiskalpolitik nicht zwingend notwendig ist. Ein Exkurs über die Instrumente der Geldpolitik und den Handlungsspielraum der nationalen Fiskalpolitik im Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) runden diese Betrachtungen ab.

Das dritte Hauptkapitel stellt mit Hilfe von drei Beispielen dar, wie sich das Zusammenspiel von Deutscher Bundesbank und Bundesregierung im Laufe der Jahrzehnte entwickelt hat. Anhand prägender Zeitabschnitte werden die volkswirtschaftlichen Vor- und Nachteile einer unabhängigen Notenbank gezeigt. Hierzu wird einmal die Zeit des sogenannten deutschen Wirtschaftswunders in den 50er Jahren betrachtet, ehe der Umgang zwischen Notenbank und Bundesregierung im Verlauf der ersten Ölkrise 1973/74 mit der bis dahin verbundenen größten Wirtschaftskrise näher durchleuchtet wird. Das dritte Beispiel erläutert eingehend die nationalen und europäischen Auswirkungen, die besonders durch die deutsche Geldpolitik, aber auch die Fiskalpolitik im Zuge der Deutschen Einheit entstanden sind.

Das vierte Hauptkapitel befaßt sich mit dem prinzipiellen Verhältnis zwischen Geld- und Fiskalpolitik. Hierbei sollen vor allem theoretische Überlegungen helfen, die Konsequenzen der Entscheidungen des jeweiligen Politikfeldes darzustellen. Durch die obigen Ausführungen werden mögliche Zielsetzungen und hierzu erforderliche Politikelemente für die Europäische Währungsunion (EWU) aufgezeigt. Darauffolgend sind in Kapitel fünf Strategien zur Vermeidung von Fehlern für die zukünftige Geld- und Fiskalpolitik in der europäischen Währungsunion dargestellt. Eine kritische Würdigung durch die Verfasser wird diese Diplomarbeit in einem sechsten Hauptkapitel letztlich abrunden.

Die Bearbeitung dieser Diplomarbeit wurde folgendermaßen aufgeteilt:

Falko Kubersky hat die Kapitel 2, 3.1, 3.2 und 3.4 ausgearbeitet. Henry Müller hat die Kapitel 3.3, 4 und 5 ausgearbeitet. Die Einleitung und die Schlußbetrachtung wurden in gemeinsamer Arbeit erstellt.

2. Wege zur deutschen Währungsordung der Nachkriegszeit- Entwicklung einer unabhängigen Notenbank in der Bundesrepublik Deutschland

2.1 Historische Betrachtung vom Kaiserreich bis zum Zweiten Weltkrieg

Die Entwicklung eines gesamten deutschen Notenbankwesens kann in dem Beginn der Tätigkeit der Reichsbank am 01. Januar 1876 gesehen werden. Gleichzeitig wurden damit die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, eine einheitliche Währung in Deutschland einzuführen.[7]) Die neue Reichsbank hatte laut eines gesetzlichen Erlasses vom 14. März 1875 den Auftrag, den „Geldumlauf im gesamten Reichsgebiet zu regeln, die Zahlungsausgleichungen zu erleichtern und für die Nutzbarmachung verfügbaren Kapitals zu sorgen.“[8]) Dieses war um so notwendiger, da durch zahlreiche politische Neuordnungen und Veränderungen (z.B. durch den deutsch-französischen Krieg 1870/71 und die anschließende Reichsgründung von 1871) „ein Wirrwarr an Geldstücken in Umlauf gekommen war, daß es eine Wissenschaft bedeutete, sich zurechtzufinden und den Wert der einzelnen Geldsorten zu bestimmen.“[9])

Da sich die oberste Leitung und Aufsicht jedoch in den Händen des Reichskanzlers[10]) befanden, war von Anfang an eine Abhängigkeit der Reichsbank zu den deutschen politischen Stellen gegeben. „Ihre Banknoten stellten bis 1909 zwar kein gesetzliches Zahlungsmittel dar; sie waren jedoch auf Verlangen in kursfähiges deutsches Gold umzutauschen, d.h., praktisch gab die Reichsbank dafür Gold in einem festen Wertverhältnis ab. Entsprechend den Regelmechanismen der Goldwährung war die Reichsbank ebenso verpflichtet, Barrengold zu einem festen Preis anzukaufen. Die Notenausgabe war durch Deckungsvorschriften und eine indirekte Kontigentierung begrenzt.“[11])

Bei Ausbruch des Ersten Weltkrieges wurden durch den bereits erwähnten, entscheidenen Einfluß der Reichsregierung Maßnahmen ergriffen, um die anstehende Kriegsfinanzierung realisieren zu können. Zum einen wurde mit der Aufhebung der Einlösungsverpflichtungen für Banknoten faktisch der Übergang zur Papierwährung geschaffen, zum anderen wurden Schuldverschreibungen zur Banknotendeckung zugelassen und damit den Handelswechseln gleichgestellt.[12]) „Diese Art der Kriegsfinanzierung schuf ein gewaltiges Inflationspotential, zumal das Güterangebot als Folge des Krieges immer stärker zurückging. Waffenstillstand und Friedensschluß brachten zudem kein Ende der inflationären Finanzierung der Ausgaben des Reiches [...].“[13]) Der Umlauf der Reichsbanknoten stieg in den Kriegsjahren um das Achtfache, von 2,6 Mrd. M 1913 auf 22,2 Mrd. M 1918, an.

Auch gestaltete sich nach dem Krieg eine Stabilisierung der Währung und damit verbunden die Umstellung der Volkswirtschaft auf eine Friedenswirtschaft nicht leicht[14]) bzw. war im Grunde durch die Reichsregierung überhaupt nicht gewollt. Da auf der einen Seite durch kurzfristige Schatzwechsel, die bei der Reichsbank abdiskontiert wurden, zusätzliche Banknoten in den Umlauf gebracht wurden, konnte auf der anderen Seite der Schuldendienst des Reiches gegenüber den Siegermächten wegen der zunehmenden Inflation leicht verringert werden. Diese ‘Arbeitstaktik’ führte zu einem Wettlauf ‘gegen die Nullen auf den Geldscheinen ‘, den die deutsche Volkswirtschaft nicht mehr ausbalancieren konnte. Spätestens im Oktober des Jahres 1923 war fast allen klar, daß Deutschland mit seinem Notenwesen unaufhaltsam auf den Abgrund zusteuerte. Der Reichsbank/Reichsregierung und der Wirtschaft fehlten inzwischen jede rationale Handlungsbasis. Seit September 1922 - die Inflationsspirale hatte sich immer schneller gedreht und die Reichsbank war mit dem Nachdruck nicht nachgekommen - durften Kommunen und sogar Industriebetriebe eigene Zahlungsmittel ausgeben.[15]) Der immer schnellere Wertverfall der Mark zwang die Unternehmen dazu, die eilbedürftigen Genehmigungen der Reichsbank zum Druck von weiteren Notgeldscheinen, sofern sie überhaupt noch beantragt wurden, telegraphisch einzuholen.

Am 15. Oktober 1923 hatte die Reichsregierung beschlossen, die Rentenmark als vorläufiges Zahlungsmittel einzuführen. Sie war in Goldmark durch erstrangige Grundhypotheken auf den gesamten deutschen Grundbesitz und Goldobligationen der Industrie, des Handels und der Banken gesichert. Jetzt endlich konnte die Notenpresse anhalten und eine seriöse Budgetpolitik beginnen. Die Hyperinflation hatte bis dato zu einem tragödienartigen Anstieg des Wechselkurses zum US-Dollar geführt. In den folgenden Monaten wurde das noch umlaufende Notgeld nach und nach eingezogen; per Gesetz vom 11.Oktober 1924 löste die Reichsmark schließlich die Rentenmark als gesetzliches Zahlungsmittel ab.[16])

Obwohl die Reichsbank auf Betreiben der Siegermächte am 26. Mai 1924 durch ein deutsches Gesetz aus der politischen Abhängigkeit der Reichsregierung entbunden wurde, - im Wesentlichen sollten aus den früheren Regelmechanismen neue Folgerungen für ein unabhängiges Notenbankwesen gezogen werden - sahen die Vertreter der ‘neuen’ Reichsbank keine Veranlassung, dem von der Regierung eingeschlagenen währungspolitischen Kurs aktiv entgegenzuwirken. Die vollständige Zerrüttung der deutschen Währung durch die beschriebenen inflationären Kräfte „veranlaßte das aus Anlaß des Dawesplanes eingesetzte Organisationskomitee, sich mit der Frage zu befassen, ob die alte Reichsbank beibehalten oder ob ein neues Institut errichtet werden sollte. Das Organisationskomitee gelangte abweichend von der Politik, die die Alliierten nach dem Zweiten Weltkrieg gegenüber der deutschen Zentralbank verfolgten, zu dem Ergebnis, das bestehende Institut zu reorganisieren.“[17])

Das neue Reichsbankgesetz in seiner Fassung vom 30. August 1924 stellte eine Art Neuanfang bezüglich des politischen Wesens einer Notenbank in Deutschland dar. „Im betonten Gegensatz zu der früheren Regelung bestimmte §1 des neuen Gesetzes nunmehr ausdrücklich, daß die Reichsbank eine von der Reichsregierung unabhängige Bank sei, welche die Aufgabe hatte, den Geldumlauf im gesamten Reichsgebiet zu regeln, den Zahlungsausgleich zu erleichtern und für die Nutzbarmachung verfügbaren Kapitals zu sorgen.“[18])

Darüber hinaus wurden für das Reich erschwerende Maßnahmen geschaffen, die eine Kreditgewährung der Notenbank an das Reich stärker reglementieren und begrenzen sollten.[19])

Die Konsequenzen aus der Niederlage der deutschen Truppen im Ersten Weltkrieg führten dazu, daß in einem geschaffenen Generalrat ein politischer Einfluß der Siegermächte auf die Reichsbank ausgeübt wurde, um die Erhaltung der Zahlungsverpflichtungen an Reparationsleistungen an die Siegermächte zu garantieren.[20]) Von 14 ständigen Mitgliedern des Generalrates waren sieben deutsche Staatsbürger und je ein Mitglied aus Großbritannien, Frankreich, Italien, Belgien, den Vereinigten Staaten, der Niederlande und der Schweiz. Dieser Einfluß war jedoch nicht prägnant für das Wirken einer Notenbank in Deutschland, stellte gleichwohl eine völlig neue Erfahrung in der Geschichte des Notenbankwesens dar.

Nach der Annahme des Young-Plans[21]) gingen die Funktionen der Ausländer wieder auf deutsche Mitglieder über. Durch eine Bankgesetznovellierung im Oktober 1933 wurde der Generalrat vollständig beseitigt. Alle Mitglieder des Reichsbankdirektoriums konnten jetzt durch Adolf Hitler abberufen bzw. bei parteitreuer Gesinnung neu ernannt werden.[22]) Damit wurden erste Weichen gestellt, um das Geld- und Notenbankwesen konsequent in den Dienst nationalsozialistischer Ziele zu stellen.[23]) „Im Jahre 1937 wurde das Reichsbankdirektorium dem ‘Führer’ unmittelbar unterstellt. Anfang 1939 wurde das Reichsbankdirektorium abgelöst, nachdem es unter der Leitung von Hjalmar Schacht in einer an Hitler gerichteten vertraulichen Denkschrift auf die inflatorischen Gefahren der ungehemmten Ausgabenwirtschaft des Staates hingewiesen hatte.“[24]) Sukzessive wurde somit die Unabhängigkeit der deutschen Notenbank beseitigt und diese verpflichtet, dem Reich uneingeschränkt Geldmittel in Form von Krediten zu gewähren (Gesetz über die Reichsbank vom 15. Juni 1939).[25]) Somit war die Stabilität des Geldwertes formalrechtlich reinweg den staatlichen Willkürhandlungen preisgegeben.

2.2 Die Entwicklung eines Zentralbanksystems nach dem Zweiten Weltkrieg

Die in Kapitel 2.1 beschriebene Geld- und Finanzpolitik des nationalsozialistischen Führerregimes hatte innerhalb kürzester Zeit zum zweiten Mal zu einem sich vollziehenden Niedergang der deutschen Währung geführt.[26]) In diesem Kapitel wird der Neuaufbau des Notenbankwesens nach dem vollständigen Zusammenbruch mit der Entwicklung eines deutschen Zentralbanksystems beschrieben.

2.2.1 Voraussetzungen und Bedingungen

Ausgangspunkt der Überlegungen ist die Fragestellung nach den Positionen der alliierten Siegermächte USA, Großbritannien, Frankreich und UdSSR in Sachen Ordnungs- und Wirtschaftspolitik. Deutschland, mit seinen alten und neuen politischen Entscheidungsträgern, war nicht nur zum „Spielball der Besatzungsmächte“[27]) geworden, sondern mußte auch die geld- und finanzpolitischen Grundsatzentscheidungen der erwähnten alliierten Siegermächte tragen.[28]) Dazu gehört sicherlich zum einen die mehr als 40 Jahre dauernde Teilung Deutschlands mit seinen zwei parallel laufenden Staatsökonomien sowie zum anderen die Umstellung des deutschen Geld- und Notenbankwesens in ein ostdeutsches und ein westdeutsches Währungssystem.[29]) Zweiteres spiegelte mit seinem straffen förderativen Aufbau den Charakter des amerikanischen Notenbanksystems wider. Im Rahmen der allgemeinen Dezentralisierungsmaßnahmen - diese waren Teil der unter den 4 D ´s (Denazifizierung, Demilitarisierung, Demontage und Demokratisierung) bekannten ordnungs- und wirtschaftspolitischen Maßnahmen der westlichen Besatzungsmächte - wurden in den Besatzungszonen die noch heute gesetzmäßigen Landeszentralbanken ins Leben gerufen. Diese waren mit der Umsetzung der Notenbankpolitik beauftragt, jedoch waren sie nicht mit den Rechten der Notenemission ausgestattet.[30]) Um diesem System eine ‘Dachorganisation’ zu verschaffen, und somit zu einem geschlossenen und vereinheitlichten System zu gelangen, wurde per alliiertem Verwaltungsakt die Bank deutscher Länder (BdL) ins Leben gerufen.[31])

Keinesfalls war damit jedoch der Versuch unternommen worden, alte Organisationsstrukturen der von oben nach unten straff gegliederten ehemaligen Reichsbank erneut in ein Notenbanksystem hineinzudrücken, sondern vielmehr der Wille, ein Spitzeninstitut in einem zweistufigen Zentralbanksystem einzuführen. Tatsächlich jedoch war die BdL nur die ‘Bank der Landeszentralbanken’, da sich das Grundkapital dieses Dachinstituts ausnahmslos im Besitz der elf Landeszentralbanken befunden hatte.[32])

Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland und Inkrafttreten des Grundgesetzes (GG) wurde „der Bund verpflichtet, eine Währungs- und Notenbank als Bundesbank zu errichten und damit bis dahin geltendes Besatzungsrecht durch deutsches Recht abzulösen.“[33]) So wurde mit dem verfassungsmässig gegebenen Auftrag auf Grundlage des am 26. Juni 1957 in Kraft tretenden Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (BBankG) „eine rechtlich einheitliche Zentralbank auf Bundesebene geschaffen. Die bis dahin selbständigen Landeszentralbanken wurden gemäß §1 Bundesbankgesetz mit der Bank Deutscher Länder verschmolzen. Die so erweiterte und umorganisierte Bank Deutscher Länder wurde in Deutsche Bundesbank umbenannt.“[34])

2.2.2 Geldverfassung der BRD und Konstruktion der Bundesbank

Bereits 1945 war von den alliierten Besatzungsmächten die Forderung gestellt worden, eine zukünftige, einheitliche Zentralbank möge eine beschränkt autonome Stellung im politischen System des neuen Deutschlands innehaben und nicht durch Vereinnahmung verfassungsmäßig gedeckter Aufgaben in einen Konflikt mit anderen politischen Stellen geraten.[35]) Daher wurden diese Forderungen auch bei der späteren Ausgestaltung des politischen Systems hinreichend berücksichtigt. In Art. 88 des GG ist festgelegt: „Der Bund errichtet eine Währungs- und Notenbank als Bundesbank. [...], die unabhängig ist und dem vorrangigen Ziel der Sicherung der Preisstabilität verpflichtet“ sowie in Art. 73, Abs. 4 GG „Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über: [...] das Währungs-, Geld und Münzwesen, [...].“ Damit werden bis zum heutigen Tag die Rollen des deutschen Bundestages und der Bundesregierung bei der Währungs- und Notenbankpolitik explizit geregelt. Im besonderen wird dort dem Bund eindeutig die Verantwortlichkeit in Sachen Gesetzgebung mit Währungsbezug zugewiesen, und somit die politische Stellung der Bundesregierung zur Deutschen Bundesbank geregelt.

Im Gegenzug regelte der §12 des BBankG[36]) in aller Kürze die politische Stellung der Deutschen Bundesbank zur Bundesregierung. Im Wortlaut besagt dieser Paragraph: „Die Deutsche Bundesbank ist verpflichtet, unter Wahrung ihrer Aufgaben die allgemeine Wirtschaftspolitik der Bundesregierung zu unterstützen. Sie ist bei der Ausübung der Befugnisse, die ihr nach diesem Gesetz zustehen, von Weisungen der Bundesregierung unabhängig.“ Danach steht nicht die Verpflichtung, die allgemeine Wirtschafts- und Finanzpolitik der legislativen Staatsgewalt in Form der Bundesregierung allgegenwärtig zu unterstützen, sondern vielmehr die vom Gesetzgeber an die Deutsche Bundesbank auferlegten eigenen Aufgaben vorrangig und in jedem Fall zu erledigen.[37]) Diese eigenen Aufgaben der Deutschen Bundesbank werden in §3 BBankG wie folgt definiert: „Die Deutsche Bundesbank regelt mit Hilfe der währungspolitischen Befugnisse, die ihr nach diesem Gesetz zustehen, den Geldumlauf und die Kreditversorgung der Wirtschaft mit dem Ziel, die Währung zu sichern, und sorgt für die bankmässige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und mit dem Ausland.“ Die Zielvorgabe ‘Sicherung der Währung’ ist eine sehr globale Formulierung. Sie kann als Sicherung des Binnenwertes der Währung (im Sinne der ‘Preisniveaustabilität’) aber auch als Sicherung des Außenwertes der Währung (im der Sinne ‘Kursstabilität’) interpretiert werden.[38])

Den organisatorischen Aufbau der Deutschen Bundesbank zeigt die folgende Abbildung 1.

Abb. 01: Organisationsaufbau der Deutschen Bundesbank

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Vgl.: in Anlehnung an Deutsche Bundesbank, Die Deutsche Bundesbank - Geldpolitische Aufgaben und Instrumente, Sonderdruck der Deutschen Bundesbank Nr. 7, 1993, S. 9 und Mussel, Grundlagen des Geldwesens, 1992, S. 58; eigene Darstellung.

Die Deutsche Bundesbank wurde bis zur Übernahme von Aufgaben durch die Europäische Zentralbank (EZB) am 01. Januar 1999 durch ihre Institutionen ‘Direktorium’, ‘Zentralbankrat’ und die Landeszentralbanken gesteuert. Der Zentralbankrat bildete das willensbildende Gremium und besteht immer noch aus den Mitgliedern des Direktoriums (Präsident und Vizepräsident der Deutschen Bundesbank, aus den Vorständen der neun Landeszentralbanken sowie bis zu sechs weiteren Mitgliedern, die eine fachliche Kompetenz vorzuweisen haben). Mitglieder der Bundesregierung können darüber hinaus an den Sitzungen des Zentralbankrates teilnehmen. Ihnen ist jedoch das Stimmrecht verwehrt.[39]) Der Zentralbankrat hatte laut §6 BBankG die Währungs- und Kreditpolitik der Bank zu bestimmen und stellt weiterhin allgemeine Grundhaltungen für die tägliche Geschäftsführung und die Verwaltung auf. Er grenzte die Befugnisse des Direktoriums sowie der Vorstände der Landeszentralbanken ab. Weitere Vollmachten waren in den §§7, 8, 13, 26, 29, 31 und 32 BBankG enthalten.[40]) Die Beschlüsse des Zentralbankrates wurden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen rechtskräftig.[41])

Die allgemeine Geschäftspolitik des Zentralbankrates wurde vom Direktorium als ausführendes ‘Exekutiv-Organ’ vollzogen. Das Direktorium „leitet und verwaltet die Bank, soweit hierfür nicht die Vorstände der Landeszentralbanken zuständig sind. Insbesondere sind dem Direktorium vorbehalten:

1. „Geschäfte mit dem Bund und seinem Sondervermögen,
2. Geschäfte mit Kreditinstituten, die zentrale Aufgaben im gesamten Bundesgebiet haben,
3. Devisengeschäfte und Geschäfte mit dem Ausland,
4. Geschäfte am offenen Markt.“[42])

Alle Mitglieder des Direktoriums, auch der Präsident und der Vizepräsident, werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung für einen Zeitraum von acht Jahren bestellt.[43]) Beschlüsse des Direktoriums werden in der Regel mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefaßt, in bestimmten Fällen ist jedoch eine andere Mehrheitsregelung erforderlich. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden (Präsident oder Vizepräsident).[44])

Die Deutsche Bundesbank unterhielt vorerst in jedem Bundesland eine Hauptverwaltung (Landeszentralbank). Nach der deutsch-deutschen Wiedervereinigung sind seit November 1992 nur noch neun Landeszentralbanken[45]) vorhanden, da mehrere Hauptverwaltungen zusammengefaßt worden sind.[46])

Der Vorstand jeder Landeszentralbank (Präsident, Vizepräsident und je nach Satzung bis zu zwei weitere Vorstandsmitglieder) ist für die in seinem Bereich anfallenden Geschäfte und Verwaltungsangelegenheiten verantwortlich, insbesondere sind das:

1. „Geschäfte mit dem Land oder den Ländern sowie mit öffentlichen Verwaltungen,
2. Geschäfte mit Kreditinstituten im Land oder in den Ländern ihres Bereichs, soweit diese nicht nach §7 Abs. 1 Nr. 2 dem Direktorium vorbehalten sind.“[47])

Auch die Präsidenten der Landeszentralbanken werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Bundesrates für acht Jahre (kürzere Zeiträume sind ausnahmsweise zulässig) ernannt; allerdings macht der Bundesrat seine Vorschläge aufgrund eines Vorschlags der nach Landesrecht zuständigen Stellen. Darüber hinaus kommt es zu einer Anhörung des Zentralbankrates, der hier seine Kompetenzen wahrnimmt. „Dieser Wahlmodus entspricht dem förderativen Gedanken. Dagegen werden der Vizepräsident und die weiteren Vorstandsmitglieder auf Vorschlag des Zentralbankrates direkt vom Bundesbankpräsidenten bestellt.“[48])

„Das kreditpolitische Instrumentarium der deutschen Zentralbank ist nach dem letzten Kriege wesentlich erweitert und verfeinert worden. Früher, zur Zeit der Goldwährung, als Geldversorgungs- und Zahlungsbilanzausgleich weitgehend automatisch durch Zu- und Abflüsse von Gold reguliert wurden, genügte der Zentralbank als Korrektiv die Diskontpolitik.“[49]) Wie bereits erwähnt, sind durch die Gründung des ESZB wesentliche Aufgaben der Geld- und Kreditpolitik von der Deutschen Bundesbank zur EZB übergegangen.[50]) Aufgrund der starken Europäisierung sind die Eventualitäten einer Geldschöpfung inner- und außerhalb des deutschen und vor allem europäischen Zentralbanksystems so beachtlich, daß es einer ständigen Lenkung mit diversen Steuermechanismen bedarf. Diese dienen zwar dem gleichen Arbeitsziel, müssen jedoch in der idealen Kombination angewendet werden, um die größtmögliche Wirkung zu gewährleisten.[51])

Im folgenden werden die wichtigsten kreditpolitischen Instrumentarien, die bis zum 31. Dezember 1998 von der Deutschen Bundesbank genutzt wurden, jedoch nur in aller Kürze vorgestellt, da in dieser politikwissenschaftlichen Diplomarbeit grundlegende, wirtschaftswissenschaftliche Definitionen aus dem Rahmen fallen würden. Seit Inkrafttreten der Änderungen des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank für die dritte Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion werden diese kreditpolitischen Instrumentarien ausschließlich durch den EZB-Rat festgelegt.

- Refinanzierungspolitik (RFP): Unter dem Begriff ‘Refinanzierung’ versteht man im allgemeinen einen Zinsabzug beim Ankauf von noch nicht fälligen Wechseln durch die Banken (Diskontkredit) bzw. die Beleihung von bestimmten Wertpapieren (Lombardkredit). Bei Wechselgeschäften erhält der Verkäufer, i.d.R. Industrieunternehmen, den um den Diskont gekürzten Wechselbetrag von der Bank und kann unmittelbar danach darüber verfügen. Im Zusammenhang mit dieser Diplomarbeit interessiert vor allem der Diskontsatz, zu dem die Banken die von ihnen angekauften Wechsel an die Landeszentralbanken weiterverkaufen können. Der Diskont wird auch als Bankrate oder Rediskontsatz bezeichnet. Der Lombardsatz ist überwiegend für Geschäftsbanken entscheidend, da die Banken darauf angewiesen sind, bei erhöhtem Geldbedarf diesen ggf. mit Zentralbankguthaben im Lombardweg zu decken.[52])
- Offenmarktpolitik (OMP): Unter der OMP ist der An- und Verkauf von Wertpapieren durch die Deutsche Bundesbank auf eigene Faktur, also am offenen Markt, bei gleichzeitiger Rückkaufsvereinbarung durch die Banken zu verstehen (sog. Wertpapierpensionsgeschäfte). Gemäß §21 BBankG ist das erste Ziel dieser Offenmarktpolitik die Regulierung des Geldmarktes. Über die OMP kann eine direkte Steuerung der Geldmengen vorgenommen werden.[53])
- Mindestreservenpolitik (MRP): Mindestreserven sind Pflichtguthaben bei einer Zentralbank, die von Kreditanstalten in einem bestimmten Verhältnis zu den Einlagen der Kundschaft monatsdurchschnittlich gehalten werden müssen. Seit den sechziger Jahren hat die Mindestreseve als Instrument der Liquiditätsabschöpfung immer mehr an Bedeutung gewonnen, während die Funktion zur Sicherung der Kundengelder in den Hintergrund gerückt ist. Die MRP beeinflußt dabei direkt die Höhe des Geldmengenumlaufs sowie die Kreditgewährung, d.h. durch die Herabsetzung der Mindestreserven wird das bei der Zentralbank gebundene Geld der Kreditanstalten frei und kann für die Kreditgewährung eingesetzt werden.[54])

Zukünftig wird der Zentralbankrat im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten durch die allgemeinen Richtlinien für die Geschäftsführung und die Verwaltung bestimmen, wie die Bundesbank die geldpolitischen Beschlüsse der EZB umsetzen wird.[55])

Wichtig bei der Betrachtung der geldpolitischen Instrumente ist die Wirkung bei Änderungen der einzelnen Zinssätze. Während die OMP eher die kurzfristige Zinspolitik der Bundesbank widerspiegelte, und die Zinsentwicklung am Geldmarkt bestimmen und glätten sollte, hatten die Diskont- und die Lombardpolitik eher mittel- bis langfristigen Charakter, da sie in der Regel seltener geändert wurden. Durch eine Erhöhung oder Senkung der Zinssätze gab die Bundesbank ein Zinssignal an die Wirtschaft weiter. Dieses wurde über die Geschäftsbanken in der Regel an die Unternehmen und Verbraucher über die Kredit- und Einlagenkonditionen weitergegeben. - Theoretisch sollen durch diesen Vorgang gesamtwirtschaftliche von der Notenbank gewünschte Entwicklungen ausgehen. Aus dem Theorieverständnis sollen damit zum einen Konsum und Investitionen gefördert oder gedrosselt werden, und zum anderen die Zinsstrukturkurve des Geld- und Kapitalmarktes beeinflußt werden. Hierdurch ist es z.B. möglich, daß bei attraktiven Zinsen vermehrt Gelder angelegt und damit dem Markt entzogen werden, und nicht über den Konsum die Geldmenge und damit die Inflationsrate erhöhen können.[56]) -

2.2.3 Unabhängigkeit der Bundesbank

In den vorangangenen Unterkapiteln wurden die Fragen nach den Bedingungen und der Konstruktion einer deutschen Notenbank erläutert. Deutlich wurde dabei auch die politische Stellung herausgearbeitet. In eine solche Diskussion gehört jedoch als wesentlicher Aspekt, ob und was einer Zentralbank die Unabhängigkeit verleiht.

Zunächst versteht sich von selbst, daß die bloße Übertragung der geldpolitischen Verantwortung auf die Notenbank zwar eine gute Ausgangsbasis für einen erfolgreichen Neuanfang im Nachkriegsdeutschland darstellte, jedoch keine Gewährleistung für die tatsächliche Unabhängigkeit sein konnte. „Einleuchtend scheint zudem, daß Untersuchungen der Zusammenhänge zwischen wirtschaftlicher Performance und Notenbankverfassung berücksichtigen müssen, daß die wirtschaftspolitischen Prioritäten der Gesellschaft nicht überall gleich sind. Es ist insoweit kein Zufall, daß sich gerade die Deutschen mit ihren Erfahrungen zweier Hyperinflationen in diesem Jahrhundert für eine auf Stabilität verpflichtete, unabhängige Notenbank entschieden haben.“[57]) Fast automatisch stellt sich die Anschlußfrage, was genau unter ‘Unabhängigkeit der deutschen Notenbank’ zu verstehen ist. Gibt es sogar Determinanten und Indikatoren, die diese Unabhängigkeit darstellen und eine Bewertung zulassen?

Neben den in Kapitel 2.2.2 vorgestellten kreditpolitischen Instrumentarien, die eine instrumentelle Unabhängigkeit darstellen, unterscheidet Issing bei der Unabhängigkeit „zwischen funktionalen und personellen Elementen [...]. Bei der Erfassung des funktionalen Abhängigkeitsgrades liegt es nahe, insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen heranzuziehen.“[58])

In personeller Hinsicht sorgen die Vorschlagsrechte des Bundesrates und der Bundesregierung bzw. Länderregierungen, die zur Verhütung von Beeinflußungen eingesetzt werden, für einen wirksamen Schutzmechanismus. Darüber hinaus schützt die fehlende Möglichkeit, Mitglieder der Organe der Bundesbank vorzeitig abzuberufen, vor einer politischen Einflußnahme durch die staatspolitischen Gewalten.[59]) Solveen führt demgegenüber noch die finanzielle Unabhängigkeit an. D.h., er definiert, wie groß der finanzielle Spielraum der Bundesbankorgane ist, über eigene Einnahmen und ein eigenes Budget zu verfügen.[60])

„Natürlich lebt auch eine ‘unabhängige’ Zentralbank nicht im luftleeren Raum. Insofern kann auch Geldpolitik niemals ‘apolitisch’ sein.“[61]) Die Forderung nach Unabhängigkeit, die durch die alliierten Siegermächte bereits bei der Konstitution der BdL aufgestellt worden war, beinhaltet aber nicht nur das Interdikt für die jeweilige Bundesregierung, der Notenbank ausdrückliche Verhaltensmaßregeln zu erteilen. Sie stellt vielmehr auch den Verzicht dar, durch politische Attacken gegenüber den Mitgliedern des Bundesbankpräsidiums, diese zu einer geldpolitischen Flankierung zu veranlassen.[62])

„Dieses Grundverständnis spiegelt sich in der Forderung nach ‘Entpolitisierung’ der Geldpolitik wider, die seit Mitte der 80er Jahre - auch als ‘Prinzip Bundesbank’ apostrophiert - ihren weltweiten Siegeszug angetreten und ihren spektakulären Niederschlag im Statut der EZB und im Maastrichter Vertrag gefunden hat.“[63])

Die Auswirkungen, die aus diesen einzelnen Unterscheidungsmerkmalen der Zentralbankautonomie hervorgehen können, sind außerordentlich variabel. An dieser Stelle kann jedoch nicht eine umfassende Charakteristik vorgestellt werden. Vielmehr wird im folgenden Hauptteil dieser Diplomarbeit der Versuch unternommen, anhand von konkreten, aus der politischen Praxis entnommenen Beispielen, die Abhängigkeiten von den jeweiligen politischen und auch ökonomischen Situationen darzustellen und die Frage der Verteilung von Macht, Einfluß und Prestige aus geld- und fiskalpolitischer Sicht zu beantworten.

2.2.4 Exkurs: Handlungsrahmen der Geldpolitik in der EWU - die Integration der Bundesbank in das ESZB

Die Kompetenz für die Wechselkurspolitik liegt nach dem Maastrichter Vertrag nicht bei der EZB, sondern beim Ministerrat der EU. Die EZB hat ausschließlich die Möglichkeit, über Empfehlungen und Konsultationen in der Wechselkursfrage Einfluß zu nehmen. Der Ministerrat kann z.B. förmliche Vereinbarungen über ein Wechselkurssystem gegenüber Drittwährungen treffen.[64]) Er darf internationale Abkommen in Währungsfragen oder bei Devisenregelungen aushandeln. Er sollte seine Entscheidungen aber im Einklang mit dem Ziel der Preisstabilität, dem vorrangigen Ziel der EZB, treffen.[65]) Die Notenbankgouverneure und Finanzminister der EU haben sich auf einem Treffen im September 1997 darauf geeinigt, daß von politischer Seite nur in Ausnahmefällen ‘allgemeine Orientierungen’ zur Wechselkurspolitik ausgesprochen werden. Auf die Vorgabe von Wechselkurszielen soll zudem ganz verzichtet werden.[66])

Aus einer großen Anzahl von geldpolitischen Instrumenten innerhalb der EU-Länder ist die OMP mit den Wertpapierpensionsgeschäften in den 90er Jahren in den Vordergrund gerückt.[67]) Innerhalb der geldpolitischen Operationen des ESZB wird OMP im Mittelpunkt stehen, um die laufende liquiditätspolitische Steuerung des Geldmarktes zu gewährleisten.[68]) Die Offenmarktgeschäfte werden eingesetzt, um die Zinssätze und die Liquidität am Geldmarkt nach den Vorstellungen des ESZB zu steuern. Dem ESZB stehen mehrere verschiedene Möglichkeiten zur Durchführung der Offenmarktgeschäfte zur Verfügung. Wichtigstes Instrument sind die befristeten Transaktionen, die in Form von Pensionsgeschäften oder Pfandkrediten durchgeführt werden.[69])

Das Instrument der Mindestreserve wird durch die EZB für die Geldpolitik genutzt werden.[70]) „Das EZB wird einen Reservesatz von 2% anwenden. Dieser bezieht sich auf die folgenden Verbindlichkeitenkategorien: täglich fällige Einlagen, Einlagen mit einer vereinbarten Laufzeit von bis zu zwei Jahren, Einlagen mit einer vereinbarten Kündigungsfrist von bis zu zwei Jahren, Schuldverschreibungen mit einer vereinbarten Laufzeit von bis zu zwei Jahren sowie Geldmarktpapiere.“[71]) Die Mindestreserve muß nach dem deutschen Vorbild monatsdurchschnittlich gehalten werden. Damit kommt es kurz vor Ende der Erfüllungsperiode nicht zu einer erhöhten Nachfrage nach Zentralbankgeld und kurzfristig nicht zu einer unrealistischen Zinsbildung.[72]) Zudem hat die Nutzung der Mindestreserve den Vorteil, daß die EZB in effizienterer Weise als Liquiditätsbereitsteller fungieren kann. Durch den Markt-entzug der Gelder und die gewählte Höhe der Mindestreserve ist sie in der Lage, eine Liquiditätsknappheit zu erzeugen oder zu vergrößern.[73]) Dagegen scheint das Motiv des Gläubigerschutzes für den Anleger gegenüber den Banken an Wichtigkeit verloren zu haben. Es gibt keinen Hinweis darauf, daß die Mindestreservepflicht aus diesem Grund bestehen soll.

Im Zusammenhang mit den Vorbereitungen für die Einführung des Euro ist auch das Gesetz über die Deutsche Bundesbank geändert worden, um notwendige Anpassungen und Aufhebungen für die Integration der Deutschen Bundesbank in das ESZB zu ermöglichen. „Die nationalen Zentralbanken sind integraler Bestandteil des ESZB und handeln gemäß den Leitlinien und Weisungen der EZB (Art. 14.3 ESZB-Statut). Daneben können sie auch andere als die im ESZB-Statut bezeichneten Aufgaben wahrnehmen, soweit dies mit den Zielen und Aufgaben des ESZB vereinbar ist.“[74])

§3 BBankG wurde neu formuliert und übernimmt die Zielsetzungen des ESZB; gleichzeitig macht er die Einbindung der Deutschen Bundesbank nach dem Eintritt in die dritte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion deutlich: „Die Deutsche Bundesbank ist als Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken. Sie wirkt an der Erfüllung seiner Aufgaben mit dem vorrangigen Ziel mit, die Preisstabilität zu gewährleisten und sorgt mit für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und mit dem Ausland. Sie nimmt darüber hinaus die ihr nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften übertragenen Aufgaben wahr.“[75])

Wie bereits in Kapitel 2.2.1 beschrieben, regelt der §12 BBankG die politische Stellung der Deutschen Bundesbank zur Bundesregierung. Er wird künftig lauten: „Die Deutsche Bundesbank ist bei der Ausführung der Befugnisse, die ihr nach diesem Gesetz zustehen, von Weisungen der Bundesregierung unabhängig. Soweit dies unter Wahrung ihrer Aufgabe als Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken möglich ist, unterstützt sie die allgemeine Wirtschaftspolitik der Bundesregierung.“[76])

Dabei bleibt jedoch fraglich, inwieweit die Bundesbank die bislang herausragende Stellung halten kann. Durch die Aufhebung der §§15 und 16 BBankG und der Änderung des §3 BBankG nimmt die Bundesbank nur noch eine rein ausführende Stellung ein. Die Bundesregierung könnte vielmehr zukünftig versuchen, an der Bundesbank vorbei, in die Entscheidungen des EZB-Rates durch politische Diskussionen oder sogar direkter Steuerung einzugreifen und so die Unabhängigkeit der EZB in Frage zu stellen. Klaus Gretschmann, neuer wirtschaftspolitischer Berater des Bundeskanzlers sieht hier u.a. Möglichkeiten, indem die Entscheidungen des EZB-Rates transparenter gestaltet werden sollen und ein Rechenschaftsbericht vor dem Europäischen Parlament abgelegt werden soll.[77])

Ende des Exkurses.

3. Vor- und Nachteile einer unabhängigen, auf Preiswertstabilität politisch verpflichteten Notenbank für eine Volkswirtschaft - Ausführungen an drei gewählten Beispielen

3.1 Die Zeit des Wirtschaftswunders

Das politische und wirtschaftliche System der Bundesrepublik in den fünfziger Jahren kann mit zwei Schlagworten einfach, aber bezeichnend umschrieben werden:

- Neuordnung und
- Wirtschaftswunder.

„Hinter dem Schirm der Besatzungsmächte konnte sich das Bürgertum wirtschaftlich und politisch reorganisieren.“[78]) Wirtschaftlich brachte diese Reorganisation einen erheblichen Strukturwandel mit sich. Vor allem die Beschäftigung im s ekundären[79]) und tertiären Sektor[80]) hatte überproportional zugenommen, dagegen war die Beschäftigtenzahl in den Bereichen Landwirtschaft, Forsten und Fischerei zurückgegangen.[81]) Nachdem die Demontagen der alliierten Siegermächte im Jahr 1951 eingestellt worden waren, konnte sich die westdeutsche Wirtschaft allmählich konsolidieren. Es war möglich, technisch neuartige und produktive Anlagen zu errichten. Die hohe Arbeitslosigkeit in den frühen fünfziger Jahren und eine gemäßigte Lohnpolitik führten ferner zu niedrigen Lohnstückkosten. Äußere Faktoren wie der Marshall-Plan oder auch der Korea-Boom wirkten als zusätzliche Impulse und Verstärkung. „Bereits 1953 erreichte das Pro-Kopf-Einkommen in konstanten Preisen 100% des Niveaus von 1938, und von da an stieg es sehr schnell weiter. Der wirtschaftliche Wiederaufbau ging ohne einen Bruch in wirtschaftliches Wachstum über.“[82]) Das Wirtschaftswachstum war in vollem Gange; der Lebensstandard hatte sich im Gegensatz zum Beginn des Jahrzehnts merklich verbessert. Der Selbstzufriedenheitsgrad der Bevölkerung stieg mit dem Rückgang der Arbeitslosenzahlen. Nach 1956 sank die Zahl der Arbeitslosen unter die Millionengrenze, und Vollbeschäftigung konnte Ende der fünfziger Jahre erreicht werden.

Politisch brachten die fünfziger Jahre vor allem zwei Namen hervor, die diese Epoche entscheidend geprägt haben:

- Konrad Adenauer und
- Ludwig Erhard.

Ersterer war seit 1949 Bundeskanzler und Außenminister, der andere Wirtschaftsminister im Kabinett Adenauers. Beide sind auch bezeichnend für das Verhältnis zwischen Bundesregierung und BdL in den fünfziger Jahren. Um jedoch eine vollständige Analyse der Spannungsfelder zwischen Geld- und Fiskalpolitik durchführen zu können, bedarf es noch einiger weiterer einleitenden Aussagen, um die im folgenden dargelegten politischen Ereignisse im ‘Beziehungsdreieck Adenauer-Erhard-BdL’ verstehen zu können.

3.1.1 Adenauer und Erhard

Konrad Adenauer, eher ein Staatsmann denn ein Wirtschaftsfachmann, der Deutschland politisch in ein gemeinschaftliches Europa führen wollte, war schon früh auf Erhard aufmerksam geworden und hatte erkannt, daß er sich die wachsende Popularität und den herausragenden Bekanntheitsgrad Erhards für die CDU und damit für seine eigene politische ‘Bundes-Karriere’ zu Nutzen machen konnte.[83])

Ludwig Erhard sah sich eher nicht als Parteimensch[84]), sondern ihm ging es mehr darum, seine ‘Frankfurter Wirtschaftspolitik’[85]) mit seinem Konzept der Sozialen Marktwirtschaft in der breiten Nationalökonomie durchzusetzen. Um so größer war die Enttäuschung Erhards, als ihm im neuen Kabinett ‘nur’ die Rolle eines Bundesministers zugeteilt wurde. „Aber Erhard hatte doch erwartet, daß er unter dem Kanzler, der unumstrittene Leiter der gesamten Wirtschaftspolitik sein würde und daß seine Stellung im Kabinett der Sonderrolle als Wirtschaftsreformator Rechnung tragen würde, die ihm seit 1948 zugefallen war.“[86])

Hentschel charakterisiert die beiden Politiker wie folgt, „Adenauer orientierte sein Handeln an politischen Zielen, Erhard an dogmatischen Prinzipien; Adenauer kompromittierte um der Ziele willen das Handeln durch taktische Finessen, Erhard kompromittierte durch Mangel an taktischen Finessen. Adenauer mißtraute anderen Menschen und verstand es meisterhaft und zweckbedacht auf die Kunst ihrer Behandlung. Erhard begegnete den Menschen unverstellt und hatte eigentlich kein wahrhaftes Interesse am und deshalb auch kein Geschick im Umgang mit ihnen. Adenauer war rücksichtslos nach Bedarf und Laune, Erhard aus Gedankenlosigkeit. Adenauer begehrte Macht und verlangte Unterordnung als Mittel zu seiner Politik, Erhard strebte nach Status [...].“[87])

Es zeigt deutlich, daß ein politisches Zerwürfnis zwischen beiden Männern nicht lange auf sich warten ließ. Es wird im weiteren Verlauf dieses Kapitels die Grundlage für die Analyse der Konflikte und gemeinsamen Absprachen zwischen der Bundesregierung und der BdL bilden. Die Koalition der BdL, mit den Ministern Ludwig Erhard und Hans Schäffer im Vorfeld der ‘Gürzenich-Affäre’ zählt ohne Zweifel zu den wichtigsten Aspekten, die in diese Betrachtung einfließen werden.

3.1.2 Arbeitslosigkeit und die Reputation der Notenbank

Die dringlichen Probleme der neu gewählten Bundesregierung in Sachen Wirtschaftspolitik waren geeignete Maßnahmen gegen den Preisverfall und die weiterhin steigende Arbeitslosigkeit zu finden. Die Arbeitslosigkeit war bis Anfang des Jahres 1950 auf knapp 2 Mio. Personen gestiegen.[88]) Ohne Zweifel waren entschlossene Schritte der Politik notwendig, um den Druck der Öffentlichkeit verringern zu können.[89]) Aber auch die Zahlungsbilanzkrise hatte der Bundesregierung einen politischen Tagesordnungspunkt aufgebürgt, der eine nunmehr kontraktiv ausgerichtete Fiskalpolitik erforderte. Eine weitere, wesentliche Erschwernis der deutschen Volkswirtschaft war der Kapitalmangel.[90]) In gewisser Weise hatte der Bund einer Kreditmarktbeschränkung unterlegen, da zur Erweiterung des staatlichen Ausgabenprogramms (u.a. ABM-Maßnahmen) eine Finanzierung durch die Notenbank erforderlich gewesen wäre. Diese zögerte jedoch, die erforderlichen Finanzierungshilfen zu gewähren, da sie andernfalls befürchten mußte, „in den zweifelhaften Ruf zu kommen, wie einst die Reichsbank einer Staatsfinanzierung durch die Notenpresse nicht widerstanden zu haben.“[91]) Zudem trat die deutsche Volkswirtschaft im Sommer des Jahres 1950 in eine Periode ein, die im Zentralbankrat eine gewisse ‘Alarmstimmung’ auslöste, um der übertriebenen Konsumfreudigkeit der Bevölkerung - diese wurde vor allem durch den im Juni 1950 begonnen Korea-Krieg mit Hamsterkäufen geschürt - Einhalt zu gewähren.[92])

BdL-Präsident Bernhard Vocke wandte sich an Bundeskanzler Adenauer, um die Position der BdL klarzumachen. Diese wollte durch eine Diskonterhöhung, den aufkeimenden inflationären Tendenzen vorausschauend entgegenwirken. „Nachdem noch am 13. Oktober 1950 keine Mehrheit für eine Diskontsatzerhöhung zustande gekommen war, entschloß sich der Zentralbankrat am 26. des Monats mit einer knappen 7:6 Mehrheit zu einer massiven Erhöhung des Diskontsatzes von 4 auf 6%.“[93])

Diese Entscheidung stellte zum ersten Mal von Seiten der BdL und der Landeszentralbanken deren gewünschte Reputation in den Vordergrund. Erst zum zweiten Mal seit Gründung der Bundesrepublik hatte das BdL-Kollegium im Bonner Kanzleramt getagt. Adenauer in persona hatte diesen Sitzungsort gewählt, um einen, wenn auch nur geringen Einfluß auf das Entscheidungsverhalten der Mitglieder des Zentralbankrates nehmen zu können.[94]) Er selbst war gegen die eingeleiteten Maßnahmen und konnte nur widerwillig die getroffene Entscheidung akzeptieren.

Im Frühjahr 1951 beruhigten sich zunächst die politischen und vor allem wirtschaftlichen Konflikte, die zwischen Bonn und Frankfurt/Main hin- und hergetragen wurden. Die anhaltende restriktive Geldpolitik der BdL manövrierte die gefährliche, politikinduzierte Progression der Inflationsrate aus. War die Bundesregierung noch im Sommer 1950 mit politisch-ökonomischen Forderungen an das BdL-Gremium herangetreten, so veränderte sich dieses nur ein Jahr später in ein mehr oder weniger vorgetragenes Ansinnen, trotz der zunehmenden Liberalisierungstendenzen im deutschen Außenhandel, den Diskontsatz wieder zu senken. „Der hohe Diskontsatz habe nicht zuletzt ‘psychologische Bedeutung’ [...]“[95]), so die Argumentation der Bundesregierung. Offensichtlich war mit diesem ‘Wunsch’ auch ein öffentlichkeitswirksamer Auftritt verbunden, der zwar noch leise, aber bestimmt in Richtung der nächsten Wahlen zielte. Zu groß war auch der öffentliche Druck auf die Regierung, durch eine expansive Fiskalpolitik und einem damit verbundenen konjunkturfördernden Ausgabenverhalten, die Bereitstellung des öffentlichen Gutes ‘Arbeit’ weiter forcieren zu müssen.

Die Mitglieder des Zentralbankrates der BdL und die Landesbankpräsidenten lehnten ab. „Anders als im Oktober 1950, als die Verweigerung der BdL noch die Einbestellung ins Kanzleramt zur Konsequenz gehabt hatte, blieben harsche Reaktionen der Bonner Seite jetzt aber aus. Weder Schäffer [Bundesfinanzminister, d. Verf.] noch andere Kabinettsmitglieder schienen es in der Folge für lohnend gehalten zu haben, die Entscheidung der Bank aktiv zu beeinflussen oder gar ihre Entmachtung zu betreiben.“[96]) Es war offenkundig, daß es der BdL gelungen war, ihre Reputation gegenüber der Bundesregierung zu stärken und als politisch unabhängige Institution im Rahmen der verfassungsmäßig gegebenen Möglichkeiten ihre Aufgaben wahrzunehmen.

Mit Beginn des Jahres 1952 war in der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung ein deutlich negatives Zeichen zu vernehmen. Die Sparquoten stiegen, da aus den vorweggegangenen Angstkäufen zu Beginn des Korea-Krieges eine sinkende Nachfrage entstanden war. Angesichts dieser Entwicklung entschied sich auch die BdL, die getroffenen Restriktionen zu lockern. Nach der ersten Senkung des Diskontsatzes von 6% auf 5% folgten bis in den Mai 1954 Rücknahmen bis auf 3%.[97]) Der bald daraufhin einsetzende zweite, große Wachstumszyklus der deutschen Volkswirtschaft verminderte die Arbeitslosigkeit der Nachkriegszeit und schwenkte in eine zunehmende Vollbeschäftigung um.[98]) Ein solcher Zustand war in jedem Fall wünschenswert und bedeutete ein Art ‘Seelenmassage’ für die durch die Kriegswirren stark gelittende Bevölkerung.[99]) Die Kapitalakkumulation für die Unternehmer war lange Zeit möglich, ohne eine beschränkte Arbeitskräfteverfügbarkeit bzw. steigende Lohnstrukturen fürchten zu müssen.[100]) Mit dem Erreichen der Vollbeschäftigung trat jedoch ein zu beachtender Faktor auf die langsam überhitzte Wirtschaftsbühne. Dieser prägte nicht nur kurzfristig, sondern bis heute noch mit starkem Einfluß, das allgemeine Wirtschaftsgefüge entscheidend mit, und muß seitdem von der Bundesbank beim Umsetzen der Geldpolitik beachtet werden.[101]) Die Rede ist von den Gewerkschaften. Hatten diese in den ersten Nachkriegsjahren noch im Bereich der Lohnpolitik starke Zurückhaltung geübt, so wurden die Lohn- und Gehaltsfragen immer lauter und öffentlichkeitswirksamer formuliert. Die Unternehmen reagierten zuerst geschockt, mußten sich nichtsdestoweniger dem Druck der Gewerkschaften um des Arbeitsfriedens willen beugen, um die auf Hochtouren laufende Produktion nicht zu gefährden. Sie wälzten anschließend jedoch die erhöhten Lohnkosten direkt auf die Preise ab.[102]) Die Lohn-Preis-Spirale begann sich zu drehen.

War die Preisentwicklung bis 1955 in der Hauptsache eine Entwicklung der wieder gewachsenen Nachfrage - sprich ‘nachfrageinduziert’ - so zeigte sich nun nach und nach die Lohn-Preis-Spirale für steigende Preise verantwortlich, die Preisentwicklung war jetzt ebenfalls ‘kosteninduziert’.

Aber nicht nur lohnpolitisch, sondern auch fiskalpolitisch deuteten sich für die Geldwertstabilität Schwierigkeiten an, die bei der BdL in Frankfurt/Main beunruhigende Meinungsbilder und zum Teil heftige Diskussionen aufkommen ließen. Durch die inzwischen anhaltenden Handels- und Zahlungsbilanzüberschüsse und die darüber hinaus steigenden Steuereinnahmen des Bundes war der Kassenbestand des Bundes bis Anfang 1955 auf über 4 Mrd. DM angewachsen[103]) „Anders als noch 1950 konnte die Zentralbank 1955/56 nicht mehr erwarten, daß das Ausgabenverhalten des Bundes durch Finanzierungs- oder Zahlungsbilanzrestriktionen gebändigt werden würde. Es war, im Gegenteil zu befürchten, daß der Bund [...] ein konjunkturrelevanter Faktor werden würde.“[104]) Obwohl die Bundesrepublik Deutschland 1955 Mitglied des atlantsichen Verteidigungsbündnisses (NATO) geworden war und eine allgemeine Wehrpflicht im Sommer des Jahres eingeführt wurde, nahm die Ausgabenentwicklung nicht sofort den antizipierten Verlauf, da die Ausrüstung der Bundeswehr nicht so schnell wie ursprünglich erwartet vonstatten ging.[105]) Die laufenden Ausgaben konnten direkt durch den Jahreshaushalt des Bundes gedeckt werden. Die nicht verwendeten Gelder wurden durch den Bundesfinanzminister vorerst nicht nachfragewirksam. D.h. dieses Sondervermögen des Bundes wurde bei der BdL angelegt, die ihrer Aufgabe als ‘Bank des Staates’ insofern sofort nachkam, als man in Frankfurt/Main hoffen mußte, daß diese Liquiditätsabschöpfung einen dämpfenden Einfluß auf das Konjunkturwachstum haben könnte.[106])

Dieser Effekt blieb jedoch aus. Die öffentlichen Reserven auf den Zentralbankkonten erreichten im Herbst 1956 sogar eine Rekordhöhe von 7,8 Mrd. DM.[107]) So konstatierte die BdL in ihrem Geschäftsbericht des Jahres 1955: „Der Wirtschaftsorganismus verstand es offenbar, dem ‘Blutentzug’, den er durch die hohen nicht wieder verausgabten Steuern erlitt, auszugleichen. Teilweise geschah das durch einen erhöhten Auslandsabsatz, der seinen Niederschlag im Zahlungsbilanzüberschuß und der damit verbundenen Vergrößerung des Geldvolumens aufgrund von Devisenzugängen fand. Entscheidend aber war die fortdauernde Zuflucht zum Kredit. Mancherlei Anzeichen sprechen dafür, daß die anhaltende starke Tendenz zur Kreditexpansion in ursächlichem Zusammenhang mit den Überschüssen der öffentlichen Haushalte steht: die Wirtschaft holt gewissermaßen als Kredit wieder herein, was ihr der Staat in Form von Steuern nimmt und nicht wieder in Gestalt von entsprechenden Ausgaben zuleitet.“[108])

„Aber auch noch zu einer anderen ständig steigenden und für den Bundeshaushalt immer bedrohlicher werdenden Finanzbürde wurde [...] der Grundstein gelegt: Es war die Dynamisierung der Altersrenten, die Bindung der Renten an die Lohnentwicklung, die von Jahr zu Jahr größere Milliardenbeträge an staatlichen Zuschüssen erfordert.“[109])

Hatte sich die BdL bis zum Sommer 1955 aus Gründen der taktischen und politischen Rücksichtnahme nur andeutungsweise für eine kontraktive Fiskalpolitik des Bundes ausgesprochen, so meinte BdL-Präsident Vocke dann, daß leise, aber sichtbare Warnzeichen gesetzt werden sollten, damit die ‘See nicht zu tosend’ werden würde.[110]) Die überproportionalen Preissteigerungen, verbunden mit fiskalpolitischen Maßnahmen, die ohne Rücksicht auf konjunkturelle Bedingungen nur nach wahltaktischen Gesichtspunkten ausgerichtet waren, konnten leicht inflatorische Impulse auslösen.[111]) So verständigte sich der Zentralbankrat in einer einstimmigen Entscheidung im August 1955 für eine Erhöhung des Diskontsatzes von 3% auf 3,5%.[112]) - Die Einstimmigkeit der Präsidiumsmitglieder verdeutlicht dabei die Geschlossenheit und Überzeugungskraft für das Gewicht des Signals der BdL an die Wirtschaft und vor allem an die Regierung. -

In der Tat verfehlte dieses Warnzeichen nicht seine Wirkung. Zuerst meldete sich Bundeswirtschaftsminister Erhard zu Wort und kritisierte diese Entscheidung. Über die Gefahren der konjunkturellen Entwicklung stimmten Zentralbankrat und Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) zwar überein, doch sahen beide verschiedene Gefahrenursachen und Handlungsrahmen, um die Entwicklung zu entschärfen. „Erhard hielt das für eine zu breit, zu allgemein und letztlich auch falsch angelegte Maßnahme [gemeint ist die Diskontsatzerhöhung, d. Verf.], die außer Preissteigerungen auch dem wirtschaftlichen Wachstum entgegenwirkte. Er aber wolle fertigbringen, so ließ er wieder und wieder hören, was noch niemanden gelungen sei: die Stabilität bei fortdauernder Hochkonjunktur erhalten.“[113]) Erhard versuchte die Gewerkschaften und die Arbeitgeber, wie er es nannte, im ‘Rahmen der ökonomischen Vernunft’ an eine Verhandlungstisch zu bekommen. Seine Appelle richteten sich aber nicht nur an die Gewerkschaften und Unternehmerverbände, sondern auch an die Verbraucher und den Handel. Jeder einzelne ‘Wirtschaftsbürger’ sollte ein konjunkturgerechtes Verhalten an den Tag legen, damit nicht kurzfristig ökonomische Vorteile für einzelne möglich wären. Vielmehr forderte Erhard gegenseitiges Verständnis, damit mittel- bis langfristig ein kalkuliertes wirtschaftspolitisches Handeln zustande kommen könnte.[114]) Erhard mußte jedoch sehr schnell einsehen, daß dieses Vorhaben unter keinem glücklichen Stern gestanden hatte. „Wie die Gewerkschaften nicht daran glauben wollten, daß Unternehmer bei zurückhaltenden Lohnforderungen auf mögliche Preiserhöhungen verzichten, so denunzierten die Unternehmer Erhards Erwartung als Illusion, daß die Gewerkschaften sich mit ihren Lohnforderungen zurückhielten, wenn die Preise festblieben oder gar sänken.“[115])

Aber auch der Bundesverband deutscher Industrie (BDI) zeigte sich überrascht von der autonomen Aktivität der Bundesbank. Der BDI-Vorsitzende Fritz Berg schoß aber nicht nur gegen die BdL, sondern auch gegen den Bundeswirtschaftsminister, der, wie Berg es formulierte, zu Lasten der Unternehmer die Verantwortlichkeiten durcheinander brachte.[116]) Berg äußerte seine Bedenken auch gegenüber dem Bundeskanzler, zumal er sich eine gute Verhandlungsposition ausrechnete; CDU-Parteichef Adenauer hatte Berg zu sich gerufen, um beizeiten über eine Finanzierung des CDU-Wahlkampfes im Jahre 1957 zu reden. Da Adenauer schon seit Monaten Erhards Politik mit wachsendem Unverständnis für die konjunkturpolitischen Zusammenhänge beobachtet hatte, ergab sich nun eine gute Möglichkeit, die Position des Kanzlers im Kabinett zu stärken. Adenauers Kritik an der Erhardschen Wirtschaftspolitik[117]) brachte den persönlichen Konflikt zwischen beiden Staatsmännern erneut ins Rollen.[118]) - Es erschien, daß Adenauer vor allem der breite Konsens innerhalb der Opposition für Erhards Konjunkturprogramm Sorgen bereitete. Darüber hinaus hatte es der Minister geschafft, obwohl sich Gewerkschaften und Arbeitergeberverbände immer noch konfliktär verhielten, auch Anerkennung bei der BdL zu erlangen. Zudem hatte Erhard seine alten Kompetenzstreitigkeiten mit Bundesfinanzminister Schäffer beigelegt, um nun ‘gemeinsame Sache’ mit dem BMF zu machen.[119]) „Konnten in früheren Jahren Erhard und Schäffer leicht gegeneinander ausgespielt und so in Schach gehalten werden, bestand nun immerhin die Sorge, die Zügel könnten dem Kanzler entgleiten, [...].“[120])

3.1.3 Ein deutsches Zerwürfnis oder die ‘Gürzenich-Affäre’

Der politische Gegensatz zwischen Adenauer und Erhard konnte zum Jahreswechsel 1955/56 kaum größer sein. Der Bundeskanzler war besorgt um Wachstum und Beschäftigung - ein eher nüchtern-manipulatives Kalkül um die Kräftekonstellationen im Spiel mit der Macht in Bonn; Erhard sah dagegen Schwierigkeiten beim Erhalt der Geldwertstabilität. Hinzu kam ein neues (fiskal-)politisches Problem, das beiden Staatsmännern zusätzliches Konfliktpotential lieferte. Wie bereits in Kapitel 3.1.2 erwähnt, hatten sich im Bundeshaushalt in Erwartung der deutschen Aufrüstung große Haushaltsüberschüsse angesammelt. Mehr und mehr wurden jetzt Stimmen innerhalb der Koalition laut, die eine Verteilung des ‘Juliusturmes[121]) forderten und sich für ihre Zwecke ein ‘Stück vom Kuchen abschneiden’ wollten.[122])

In das ‘politische Lager Erhards’ gesellte sich auch Bundesfinanzminster Schäffer. Hatten beide im Herbst 1955 schon einen ersten konjukturpolitischen Konsens gefunden - Schenk-luhn vertritt hierbei die Ansicht, daß diese Zusammenarbeit eher Unmut darüber war, daß Adenauer den BDI-Vorsitzenden Berg in wirtschaftpolitischen Fragen bevorzugt hatte, und so ein großes Befremden bei Erhard und Schäffer ausgelöst hatte[123]) - so war jetzt bereits eine sehr gute Zusammenarbeit entstanden, in der beide Minister ihre Kompetenz gebündelt hatten. „Was Schäffers Motive anging, so trieb ihm vor allem die Absicht, die ‘Juliusturm’-Gelder vor ihrer Zweckentfremdung zu schützen. Das Verständnis, das der ‘gewissenhafte’ Schäffer von der Haushaltspolitik hatte, verbot jede Verausgabung der Gelder für andere Zwecke als den Aufbau der Bundeswehr, für den sie einst akkumuliert worden waren.“[124])

Bereits im Oktober des Vorjahres hatte sich eine größer werdende positive Berührung zwischen Schäffer und der BdL ergeben.[125]) - Geldpolitische Maßnahmen der BdL wären angesichts einer ausgabenfreundlicheren Fiskalpolitik der Bundes (man beachte dabei die haushaltspolitischen Möglichkeiten durch die Höhe der Liquiditätsakkumulation innerhalb des ‘Juliusturmes’) untergegangen. - Die BdL nahm bereits in ihrem Monatsbericht für Februar deutlich kritisch zum ‘Kuchenausschuß’ Stellung und warnte vor unaufhaltsamen Ausgabenwünschen des Kabinetts und der gesamten Regierungskoalition.[126])

Der konjunkturelle Nachfragesog schwächte sich im Frühjahr 1956 zwar ab, doch hielt ein Nachfrageüberhang die Spielräume der Unternehmen für etwaige Preissteigerungen weiter hoch. Außerdem konnte man einen merklichen Anstieg der Produktionskosten (hier vor allem durch Lohn- und Gehaltskosten bedingt) verspüren, der darüber hinaus schneller als die Produktivitätssteigerungen vonstatten ging.[127]) Mit Nachdruck wirkte auch der Vorschlag des ‘Kuchenausschusses’, verstärkt akkumulierte Liquidität durch Staatsausgaben von BdL-Konten auf Geschäftsbankkonten zurückzubringen, wodurch sich eine Erhöhung des Geldumlaufs ergeben hätte. Erhard, Schäffer und Vocke, defätistisch über Adenauers steigende, schon fast dogmatisch begründeten Zweifel an der ökonomischen Vernunft und seinen Gedanken, daß die politische Einigung erforderliches Fundament für eine stabilitätsorientierte Volkswirtschaft sei, beschlossen in völliger Übereinstimmung die Gründung eines gemeinsamen ‘Konjunkturpolitischen Gremiums’. Erhard schrieb an Vocke und Schäffer am 29. März 1956: „Dieser Ausschuss soll das Forum für die heute mehr denn je notwendigen konjunkturpolitischen Gespräche und eine fruchtbare Kooperation zwischen den Volkswirten unserer Häuser sein - also der Ressorts, die vor allem konjunkturpolitische Einflussmöglichkeiten haben. Von Fall zu Fall sollen später auch andere Ressorts [...] hinzugezogen werden.“[128])

Dieses Gremium, zusammengesetzt aus Mitarbeitern des BMWi, BMF und der BdL, tagte zum ersten Mal am 19. April 1956. „Die Sitzung diente vor allem der Organisation verschiedener Arbeitsgruppen zur gemeinsamen Vorbereitung der geplanten Kabinettsvorlage. Was die Stoßrichtung des Konjunkturprogramms anging, so hieß es im (Ergebnis-) Protokoll: ‘Einigkeit bestand darüber, daß die beschlossenen Haushaltsverschlechterungen [Dynamisierung der Altersrenten, Zahlungen von Subventionen, d. Verf.] soweit sie nicht verhindert werden können, ab 1957 in der Tat zu inflatorischen Defizitwirkungen auf die Konjunktur führen werden, wenn nicht entsprechende kompensierende konjunkturpolitische Gegenmaßnahmen getroffen werden’.“[129]) - Fraglich erscheint hierbei jedoch, wie der Gegensatz von öffentlich akzeptierten Zielen und tatsächlicher Fiskalpolitik nützlich sein könnte, den Bundeshaushalt in eine kontraktive Richtung zu bewegen. Gerade vor den Hintergrund, der hier als politisch nicht wieder umkehrbaren Expansionswünsche der Regierung, bietet eine Steuersenkung im Zweifel das geeignetere Mittel, zumal diese im Gegensatz zur Ausgabenerhöhung doch reversibel ist. -

Früher als gedacht konnte den obigen Bundesministern und der BdL am 7. Mai 1956 ein Programmentwurf für ein neues ‘Konjunkturprogramm’ übergeben werden. Diese einigten sich sehr zügig über die noch offenen Detailfragen und kamen bereits zehn Tage später zu einem gemeinsamen Vorschlag, der dem Bundeskabinett und dem Bundeskanzler vorlegt wurde. Adenauers Entrüstung über das Vorpreschen seiner Minister, insbesondere Erhards, war groß. In einem Brief an Erhard schrieb er: „In meiner ganzen Regierungszeit habe ich mich noch kein einziges Mal so von Ministern meines Kabinetts übergangen gefühlt - um keinen schärferen Ausdruck zu gebrauchen - als bei dieser Aktion.“[130]) Gleichzeitig rief Adenauer eine Sondersitzung des Kabinetts zum 24. Mai 1956 ein, in der er das Vorgehen von Erhard und Schäffer als einzigen Punkt auf die Tagesordnung gesetzt hatte. - Doch es kam anders.

Am Abend des 23. Mai nahm Adenauer an einer jährlichen Mitgliederversammlung des BDI im Kölner ‘Gürzenich[131]) teil. Im Anschluß an die Rede des Vorsitzenden Bergs, der seine bereits im Herbst 1955 veröffentlichte Kritik über die Geldpolitik der BdL wieder auffrischte und das konjunkurpolitische Gremium der Koalition Erhard-Schäffer-BdL defamierte, ergriff der Bundeskanzler das Wort und desavouierte die Beratungsergebnisse. Er „hielt eine Stegreifrede, die bedachter und unbedenklicher nicht sein konnte. Er wußte natürlich genau, was und warum er es tat, und schien doch von allen guten Geistern verlassen zu sein. Er zerrte den Krach im Kabinett an die Öffentlichkeit, spielte, um sein Mütchen zu kühlen, Berg gegen Erhard aus und nahm am falschesten Ort, der sich denken ließ, gegen die stabilitätspolitischen Absichten der zuständigen Minister und der Notenbank und für die industriellen Interessen Partei.“[132])

[...]


[1]) Karl Otto Pöhl, ehemaliger Bundesbankpräsident, in einer Rede am 2. Juni 1981.

[2]) Vgl.: Adam, Wirtschaftspolitik und Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland, 1992, S. 109ff.

[3]) Vgl.: BBankG, §§3 und 12.

[4]) Vgl.: Spahn, Bundesbank und Wirtschaftskrise: Geldpolitik, gesamtwirtschaftliche Finanzierung und Vermögensakkumulation der Unternehmen 1970 - 1987, 1988, S. 184f.

[5]) Deutsche Bundesbank, Monatsberichte der Deutschen Bundesbank Mai 1988, 1988, S. 23.

[6]) Caesar, Suche nach dem Sündenbock, in: Handelsblatt, Ausgabe Nr. 220, 1998, S. 27.

[7]) Vgl.: Köllner, Chronik der deutschen Währungspolitik 1871-1972, 1972, S.17f.

[8]) Deutsche Bundesbank, Die Deutsche Bundesbank - Geldpolitische Aufgaben und Instrumente, Sonderdruck der Deutschen Bundesbank Nr. 7, 1993, S. 1.

[9]) Köllner, Chronik der deutschen Währungspolitik 1871-1972, 1972, S. 15.

[10]) Anm.: im Dt. Reich (-1918) der höchste, vom Kaiser ernannte Regierungs- und Verwaltungsbeamte. Er bestimmte die Richtlinien der Politik; die Anordnungen des Kaisers bedurften seiner Gegenzeichnung. Im Dt. Reich seit 1919 stellte er den Vorsitzenden der kollegialen Reichsregierung dar. Er wurde von Reichspräsidenten ernannt und entlassen.

[11]) Deutsche Bundesbank, Die Deutsche Bundesbank - Geldpolitische Aufgaben und Instrumente, Sonder-druck der Deutschen Bundesbank Nr. 7, 1993, S. 2.

[12]) Vgl.: Issing, Einführung in die Geldpolitik, 1990, S. 17.

[13]) Ebenda, S. 17.

[14]) Anm.: hier sind vor allem wichtige politische Ereignisse wie die rückkehrenden Wehrmachtssoldaten und der Ruhrkampf zu nennen.

[15]) Anm.: Allein in den Monaten vor der Währungsreform im November 1923 waren über 80.000 verschiedene Notgeldscheine im Umlauf.

[16]) Anm.: 1 US $ = 4,2 Billionen M.

[17]) Spindler/Becker/Starke, Die Deutsche Bundesbank, 1973, S. 9.

[18]) Ebenda, S. 9f.

[19]) Vgl.: Deutsche Bundesbank, Die Deutsche Bundesbank - Geldpolitische Aufgaben und Instrumente, Sonderdruck der Deutschen Bundesbank Nr. 7, 1993, S. 2f.

[20]) Vgl.: Ebenda, S. 3.

[21]) Anm.: Der Young-Plan trat im Mai 1930 in Kraft und stellte eine Revision der deutschen Reparationsfragen dar. Ungeachtet, daß der Young-Plan für das Deutsche Reich eine Erleichterung in den Zahlungsmodalitäten bedeutete, setzte eine heftige nationalistische Agitation gegen seine Ratifizierung ein.

[22]) Vgl.: Spindler/Becker/Starke, Die Deutsche Bundesbank, 1973, S. 12.

[23]) Anm.: Aufrüstung und Kriegsfinanzierung.

[24]) Deutsche Bundesbank, Die Deutsche Bundesbank - Geldpolitische Aufgaben und Instrumente, Sonder-druck der Deutschen Bundesbank Nr. 7, 1993, S. 3.

[25]) Vgl.: Issing, Einführung in die Geldpolitik, 1990, S. 20.

[26]) Vgl.: Issing, Einführung in die Geldpolitik, 1990, S. 21.

[27]) Voy/Polster/Thomasberger (Hrsg.), Marktwirtschaft und politische Regulierung, Beiträge zur Wirtschafts- und Gesellschaftsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland (1949-1989), 1991, S. 170.

[28]) Vgl.: Schacht, Die Politik der Bundesbank, München, ohne Jahresangabe, S. 11f.

[29]) Anm.: Im weiteren Verlauf dieser Betrachtungen werden jedoch nur die Entwicklungen auf dem westdeutschen Sektor nähergehend betrachtet.

[30]) Vgl.: Issing, Einführung in die Geldpolitik, 1990, S. 21.

[31]) Vgl.: Spindler/Becker/Starke, Die Deutsche Bundesbank, 1973, S. 12f.

[32]) Vgl.: Issing, Einführung in die Geldpolitik, 1990, S. 21.

[33]) Deutsche Bundesbank, Die Deutsche Bundesbank - Geldpolitische Aufgaben und Instrumente, Sonderdruck der Deutschen Bundesbank Nr. 7, 1993, S. 5.

[34]) Bachmann, Die geldpolitische Rolle der Bundesbank, 1991, S.3.

[35]) Vgl.: Schacht, Die Politik der Bundesbank, ohne Jahresangabe, S. 11ff.

[36]) Anm.: Die Modifikationen durch das Sechste Änderungsgesetz vom 22. Dezember 1997 (Bundesgesetzblatt I, S. 3274) bleiben unberücksichtigt. In einem Exkurs in Kapitel 2.2.4 werden diese Änderungen detailliert dargestellt.

[37]) Vgl.: Roeper/Weimer, Die D-Mark - Eine deutsche Wirtschaftsgeschichte, 1996, S. 59.

[38]) Vgl.: Issing, Einführung in die Geldpolitik, 1990, S. 30.

[39]) Vgl.: Mussel, Grundlagen des Geldwesens, 1992, S. 59.

[40]) Anm.: An dieser Stelle wird jedoch auf eine nähergehende Betrachtung verzichten, da die Behandlung dieser Vollmachten den Rahmen dieser Diplomarbeit sprengen würde.

[41]) Vgl.: Deutsche Bundesbank, Die Deutsche Bundesbank - Geldpolitische Aufgaben und Instrumente, Sonderdruck der Deutschen Bundesbank Nr. 7, 1993, S. 8.

[42]) Vgl.: BBankG, §7.

[43]) Anm.: Ausnahmen sind möglich, als kürzester Zeitraum ist jedoch zwei Jahre festgesetzt.

[44]) Vgl.: Deutsche Bundesbank, Die Deutsche Bundesbank - Geldpolitische Aufgaben und Instrumente, Sonderdruck der Deutschen Bundesbank Nr. 7, 1993, S. 122.

[45]) Vgl.: Krüger, Makroökonomie - Allgemeine Volkswirtschaftslehre II, 1996, S. 134.

[46]) Anm.: Zusammengefaßt wurden z.B. die Verwaltungen der Länder Freien und Hansestadt Bremen, Niedersachsens und Sachsen-Anhalts.

[47]) Vgl.: BBankG, §8.

[48]) Mussel, Grundlagen des Geldwesens, 1992, S. 59f.

[49]) Roeper/Weimer, Die D-Mark - Eine deutsche Wirtschaftsgeschichte, 1996, S. 65.

[50]) Anm.: In Zusammenhang mit den Vorbereitungen für die Einführung des Euro ist das Gesetz über die Deutsche Bundesbank geändert werden. In einem Exkurs werden in Kapitel 2.2.4 diese wesentlichen Änderungen dargestellt.

[51]) Vgl.: Issing, Einführung in die Geldpolitik, 1990, S. 59f.

[52]) Vgl.: Mussel, Grundlagen des Geldwesens, 1992, S. 169 ff.

[53]) Vgl.: Deutsche Bundesbank, Die Deutsche Bundesbank - Geldpolitische Aufgaben und Instrumente, Sonderdruck der Deutschen Bundesbank Nr. 7, 1993, S. 73 ff.

[54]) Vgl.: Mussel, Grundlagen des Geldwesens, 1992, S. 184 ff.

[55]) Vgl.: Deutsche Bundesbank, Monatsberichte der Deutschen Bundesbank Januar 1998, 1998, S. 28f.

[56]) Vgl.: Adam, Wirtschaftspolitik und Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland, 1992, S. 112ff.

[57]) Issing, Unabhängigkeit der Notenbank und Geldwertstabilität, 1993, S. 15.

[58]) Ebenda, S. 16.

[59]) Vgl.: Mussel, Grundlagen des Geldwesens, 1992, S. 60f.

[60]) Vgl.: Solveen, Der Einfluß der Unabhängigkeit auf die Politik der Zentralbanken, 1998, S. 8.

[61]) Caesar, Suche nach dem Sündenbock, in: Handelsblatt, Ausgabe Nr. 220, 1998, S. 27.

[62]) Vgl.: Issing, Von der D-Mark zum Euro, Vortrag und Diskussion in Konstanz am 4. Juli 1998.

[63]) Caesar, Suche nach dem Sündenbock, in: Handelsblatt, Ausgabe Nr. 220, 1998, S. 27.

[64]) Vgl.: Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, Art. 109.

[65]) Vgl.: Schiemann, Eine autonome Zentralbank für Europa?, in: Caesar/Scharrer (Hrsg.), Maastricht: Königsweg oder Irrweg zur Wirtschafts- und Währungsunion?, 1994, S. 317.

[66]) Vgl.: o.V., Die EWU-Vorbereitung kommt erfolgreich voran, in: Börsen-Zeitung, Ausgabe 16.September 1997, S. 4.

[67]) Vgl.: Deutsche Bank Research, Der Euro: Eine stabile Währung für Europa, 1997, S. 22.

[68]) Vgl.: Lamfalussy, Geldpolitik in der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion, in: Randzio-Plath (Hrsg.), Der Euro - mehr als ein Symbol, 1996, S. 108.

[69]) Vgl.: EWI, Die einheitliche Geldpolitik in Stufe 3 - Allgemeine Regelungen für die geldpolitischen Instrumente und Verfahren des ESZB, S. 4f.

[70]) Vgl.: Protokoll über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, Art. 19(1).

[71]) Europäische Zentralbank, Pressemitteilung: Die Anwendung eines Mindestreservesystems des Europäischen Systems der Zentralbanken in der dritten Stufe, 13. Oktober, 1998, S. 1.

[72]) Vgl.: Deutsche Bundesbank, Geschäftsbericht für das Jahr 1995, 1996, S. 107.

[73]) Vgl.: Lamfalussy, Geldpolitik in der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion, in: Randzio-Plath (Hrsg.), Der Euro - mehr als ein Symbol, 1996, S. 108.

[74]) Deutsche Bundesbank, Monatsberichte der Deutschen Bundesbank Januar 1998, 1998, S. 26f.

[75]) Vgl.: BBankG in seiner Form nach Inkrafttreten des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank vom 22. Dezember 1997 (Bundesgesetzblatt I, S. 3274).

[76]) Vgl.:Ebenda.

[77]) Vgl.: Ranthum/Thelen, Wir verschaffen uns Gehör, in: Wirtschaftswoche, Ausgabe Nr. 48, 1998, S. 22.

[78]) Hardach, Die Wirtschaftsentwicklung der fünfziger Jahre. Restauration und Wirtschaftswunder, in: Bansch (Hrsg.), Die fünfziger Jahre, 1985, S. 49.

[79]) Anm.: Montan- und allgemeine Industrien.

[80]) Anm.: Handel, Verkehr und Dienstleistungen.

[81]) Vgl.: Hardach, Die Wirtschaftsentwicklung der fünfziger Jahre. Restauration und Wirtschaftswunder, in: Bansch (Hrsg.), Die fünfziger Jahre, 1985, S. 51f.

[82]) Ebenda, S. 53.

[83]) Vgl.: Laitenberger, Ludwig Erhard - der Nationalökonom als Politiker, 1986, S. 78.

[84]) Anm.: Dieses verdeutlicht auch die Tatsache, daß Erhard, obwohl von liberaler Gesinnung, nicht für die FDP kandidierte, sondern in das Bündnis mit der CDU einwilligte. Die CDU, als große deutsche Volkspartei, eröffnete Erhards Meinung nach längerfristige Perspektiven für einen marktwirtschaftlichen Kurs.

[85]) Anm.: In Frankfurt hatte der Wirtschaftsrat des ‘Vereinigten Wirtschaftsgebietes’ seit 1947 seinen ständigen Sitz. In verschiedenen Funktionen versuchte Erhard die Gegensätze von Planwirtschaft und Marktwirtschaft wirtschaftspolitisch zu erklären und eine sozialisierte und liberalisierte Wirtschaftsordnung zur Geltung zu bringen.

[86]) Laitenberger, Ludwig Erhard - der Nationalökonom als Politiker, 1986, S. 84f.

[87]) Hentschel, Ludwig Erhard - ein Politikerleben, 1996, S. 95f.

[88]) Vgl.: Berger, Konjunkturpolitik im Wirtschaftswunder: Handlungsspielräume und Verhaltensmuster von Bundesbank und Regierung in den 1950er Jahren, 1997, S. 202.

[89]) Vgl.: Laitenberger, Ludwig Erhard - der Nationalökonom als Politiker, 1986, S. 91.

[90]) Vgl.: Berger, Konjunkturpolitik im Wirtschaftswunder: Handlungsspielräume und Verhaltensmuster von Bundesbank und Regierung in den 1950er Jahren, 1997, S. 203.

[91]) Berger, Konjunkturpolitik im Wirtschaftswunder: Handlungsspielräume und Verhaltensmuster von Bundesbank und Regierung in den 1950er Jahren, 1997, S. 203.

[92]) Anm.: In diesem Zusammenhang wurde auch von einer sog. ‘Korea-Hausse’ gesprochen.

[93]) Berger, Konjunkturpolitik im Wirtschaftswunder: Handlungsspielräume und Verhaltensmuster von Bundesbank und Regierung in den 1950er Jahren, 1997, S. 204.

[94]) Ebenda, S. 204f.

[95]) Berger, Konjunkturpolitik im Wirtschaftswunder: Handlungsspielräume und Verhaltensmuster von Bundesbank und Regierung in den 1950er Jahren, 1997, S. 207.

[96]) Ebenda, S. 207.

[97]) Vgl. Roeper, Die D-Mark: vom Besatzungskind zum Weltstar, 1978, S. 86.

[98]) Anm.: Nach Definition der Vereinten Nationen ist eine Vollbeschäftigung erreicht, sobald die Arbeitslosenquote die Dreiprozent-Marke unterschreitet.

[99]) Vgl.: Schenkluhn, Konjunkturpolitik und Wahlen, 1985, S. 92.

[100]) Vgl.: Altvater/Hoffmann/Semmler, Vom Wirtschaftswunder zur Wirtschaftskrise, Band 1, 1980, S. 98f.

[101]) Roeper, Die D-Mark: vom Besatzungskind zum Weltstar, 1978, S. 86.

[102]) Vgl.: Altvater/Hoffmann/Semmler, Vom Wirtschaftswunder zur Wirtschaftskrise, Band 1, 1980, S. 99.

[103]) Vgl.: Berger, Konjunkturpolitik im Wirtschaftswunder: Handlungsspielräume und Verhaltensmuster von Bundesbank und Regierung in den 1950er Jahren, 1997, S. 208.

[104]) Ebenda, S. 208.

[105]) Vgl.: Roeper, Die D-Mark: vom Besatzungskind zum Weltstar, 1978, S. 90f.

[106]) Vgl.: Mussel, Grundlagen des Geldwesens, 2. Auflage, 1992, S. 64f.

[107]) Vgl.: Roeper, Die D-Mark: vom Besatzungskind zum Weltstar, 1978, S. 91.

[108]) Bank deutscher Länder, Geschäftsbericht für das Jahr 1955, 1956, ohne Seitenangabe.

[109]) Roeper, Die D-Mark: vom Besatzungskind zum Weltstar, 1978, S. 83.

[110]) Vgl.: Berger, Konjunkturpolitik im Wirtschaftswunder: Handlungsspielräume und Verhaltensmuster von Bundesbank und Regierung in den 1950er Jahren, 1997, S. 209.

[111]) Altvater/Hoffmann/Semmler, Vom Wirtschaftswunder zur Wirtschaftskrise, Band 2, 1980, S. 303f.

[112]) Vgl.: Berger, Konjunkturpolitik im Wirtschaftswunder: Handlungsspielräume und Verhaltensmuster von Bundesbank und Regierung in den 1950er Jahren, 1997, S. 209.

[113]) Hentschel, Ludwig Erhard - ein Politikerleben, 1996, S. 237.

[114]) Laitenberger, Ludwig Erhard - der Nationalökonom als Politiker, 1986, S. 121.

[115]) Hentschel, Ludwig Erhard - ein Politikerleben, 1996, S. 237.

[116]) Ebenda, S. 238.

[117]) Anm.: Diese Kritik bezog sich im Wesentlichen auf die ‘Maßhalte-Politik’ Erhards. Adenauer war zu sehr um Wachstum und Beschäftigung bemüht, als daß er über Stabilitätsfragen hätte nachdenken können. Um so erstaunlicher auch diese Kritik, da sich das Bruttosozialprodukt in zweistelligen Wachstumsraten bewegte, und so keinesfalls stark übertriebene Enthaltsamkeit gefordert worden war.

[118]) Anm.: Dieser Konflikt wurde in der Hauptsache dadurch geschürt, daß der Bundeskanzler sich in wirtschaftspolitischen Fragen auf den BDI-Vorsitzenden Berg berief und sich weniger auf die Kompetenzen des BMWi und des BMF verließ.

[119]) Anm.: BMWi und BMF waren sich einig, daß weder fiskal- noch geldpolitische Maßnahmen die Überhitzungserscheinungen lösen könnten, sondern vielmehr außenwirtschaftliche Maßnahmen wie Zollsenkungen und Billigeinfuhren von Endprodukten oder eine Intensivierung des Wettbewerbs auf dem Güter- und Arbeitsmarkt das Tempo vermindern müßten.

[120]) Laitenberger, Ludwig Erhard - der Nationalökonom als Politiker, 1986, S. 124.

[121]) Anm.: Der Begriff ‘Juliusturm’ wurde für die angehäuften Verteidigungsausgaben verwendet und stammt nach einem Turm der ehemaligen Zitadelle in Spandau, in dem bis 1914 ein Teil der französischen Kriegsentschädigungen als ‘Kriegsschatz’ aufbewahrt wurden.

[122]) Anm.: Daher stammt auch der später oft benutzte Begriff des ‘Kuchenausschusses’, nachdem ein parlamentarischer Ausschuß gebildet worden war, der über die Verteilung dieser Finanzmittel entscheiden sollte.

[123]) Vgl.: Schenkluhn, Konjunkturpolitik und Wahlen, 1985, S. 86.

[124]) Berger, Konjunkturpolitik im Wirtschaftswunder: Handlungsspielräume und Verhaltensmuster von Bundesbank und Regierung in den 1950er Jahren, 1997, S. 214.

[125]) Vgl.: Berger, Konjunkturpolitik im Wirtschaftswunder: Handlungsspielräume und Verhaltensmuster von Bundesbank und Regierung in den 1950er Jahren, 1997, S. 217.

[126]) Vgl.: Bank deutscher Länder, Monatsberichte der Bank deutscher Länder Februar 1955, 1955, S. 15ff.

[127]) Vgl.: Hardach, Die Wirtschaftsentwicklung der fünfziger Jahre. Restauration und Wirtschaftswunder, in: Bansch (Hrsg.), Die fünfziger Jahre, 1985, S. 51ff.

[128]) Berger, Konjunkturpolitik im Wirtschaftswunder: Handlungsspielräume und Verhaltensmuster von Bundesbank und Regierung in den 1950er Jahren, 1997, S. 221.

[129]) Berger, Konjunkturpolitik im Wirtschaftswunder: Handlungsspielräume und Verhaltensmuster von Bundesbank und Regierung in den 1950er Jahren, 1997, S. 221.

[130]) Hentschel, Ludwig Erhard - ein Politikerleben, 1996, S. 257.

[131]) Anm.: Der Gürzenich ist Kölns bedeutendster gotischer Profanbau und wurde von 1441 bis 1447 als städtisches Fest- und Tanzhaus errichtet. Heute dient dieser Bau für Feierlichkeiten und Konzerte, z.B. des sog. Gürzenichorchesters und -chores.

[132]) Hentschel, Ludwig Erhard - ein Politikerleben, 1996, S. 257.

Excerpt out of 195 pages

Details

Title
Spannungsfeld Geld- und Fiskalpolitik. Die Entwicklungen und Erfahrungen in der BRD und mögliche Auswirkungen auf die zukünftige EWU
College
University of Bremen  (BEGO)
Grade
3
Author
Year
1999
Pages
195
Catalog Number
V3041
ISBN (eBook)
9783638118286
File size
1111 KB
Language
German
Keywords
Spannungsfeld, Geld-, Fiskalpolitik, Entwicklungen, Erfahrungen, Beispiel, Berücksichtigung, Auswirkungen
Quote paper
Henry Müller (Author), 1999, Spannungsfeld Geld- und Fiskalpolitik. Die Entwicklungen und Erfahrungen in der BRD und mögliche Auswirkungen auf die zukünftige EWU, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/3041

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