Ziel dieser Arbeit ist es, einen kurzen Überblick über das Aktivierungswahlrecht für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände zu geben und die damit verbundenen Vor- und Nachteile aufzuzeigen. Darüber hinaus sollen die sich daraus für Unternehmen ergebenden Chancen und Risiken aufgezeigt und analysiert werden, um zu klären, welche Beweggründe Unternehmen haben könnten, um auf das Aktivierungswahlrecht zu verzichten.
Die Entwicklung Deutschlands weg von einer Produktions- hin zu einer Innovationsgesellschaft hat zu einer wachsenden Bedeutung immaterieller Vermögensgegenstände geführt. Bis zur Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) galt jedoch für immaterielle Vermögensgegenstände, die selbst erstellt wurden, ein handelsrechtliches Aktivierungs-verbot. Durch das BilMoG wurde der entsprechende § 248 HGB neugefasst. Aus dem Aktivierungsverbot wurde ein eingeschränktes Aktivierungswahlrecht. Diese Änderung sollte also der Tatsache Rechnung tragen, dass in Deutschland innovationsorientierte Unternehmen zu-sehends an Bedeutung gewinnen.
Die Ausübung dieses Wahlrechts ist für Unternehmen allerdings nicht nur vorteilhaft, sondern auch mit Nachteilen verbunden, sodass teilweise auf die Ausübung des Wahlrechts verzichtet wird. Die Fragstellung lautet daher: Welche Chancen und Risiken sind mit dem Gebrauch des Aktivierungswahlrechts für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände verbunden?
Zunächst erfolgt in Kapitel 2 eine Darstellung des handelsrechtlichen Wahlrechts zur Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände. Neben einem kurzen Überblick werden die Änderungen des BilMoGs aufgezeigt und immaterielle Vermögensgegenstände definiert. Zusätzlich wird erläutert, wie Entwicklungskosten aktiviert werden können und welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Darauf aufbauend werden in Kapitel 3 ausgewählte Aspekte in Bezug auf ihre Vorteilhaf-tigkeit beleuchtet. Die Arbeit schließt in Kapitel 4 mit einem Fazit ab.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung
1.3 Forschungsfrage
1.4 Gang der Untersuchung
2 Darstellung des handelsrechtlichen Wahlrechts zur Aktivierung von Entwicklungskosten
2.1 Überblick
2.2 Änderungen durch das BilMoG
2.3 Immaterielle Vermögensgegenstände
2.4 Aktivierung von Entwicklungskosten
3 Analyse der Vorteilhaftigkeit
3.1 Verbesserung der Außendarstellung
3.2 Steigerung des Informationsgehalts
3.3 Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen
3.4 Gläubigerschutz
3.5 Ansatzstetigkeit
3.6 Abgrenzung von Forschungs- und Entwicklungskosten
3.7 Zeitpunkt der Aktivierung
4 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Seminarhausarbeit untersucht das durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) eingeführte handelsrechtliche Wahlrecht zur Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände. Dabei liegt der Fokus auf der kritischen Analyse der Vorteilhaftigkeit dieser Bilanzierungspraxis für Unternehmen sowie der damit verbundenen Chancen und Risiken.
- Reform des Bilanzrechts durch das BilMoG
- Handelsrechtliche Abgrenzung von Forschung und Entwicklung
- Bilanzpolitische Motive und Außendarstellung von Unternehmen
- Gläubigerschutz und Ausschüttungssperren
- Herausforderungen der Bewertung und Dokumentationspflichten
Auszug aus dem Buch
3.1 Verbesserung der Außendarstellung
Mit der Aufgabe des Aktivierungsverbotes für selbst erstelle immaterielle Vermögensgegenstände und der Einführung eines Wahlrechts war u.a. der Gedanke verbunden, eine Verbesserung der Außendarstellung von Unternehmen, insbesondere von jungen bzw. sogenannten Start-Up-Unternehmen, zu erreichen. Gerade solche Unternehmen im Technologiebereich, die mitunter hohe Investitionen im Bereich der Forschung und Entwicklung tätigen, hatten vor der Einführung des Wahlrechts mit einer negativen Entwicklung der Ergebnissituation zu kämpfen. Dies soll den Standort Deutschland für innovative Unternehmen attraktiver und wettbewerbsfähiger machen.
Die Bilanz, die aufgrund des bis zum BilMoG geltenden Aktivierungsverbotes u.U. einen unzutreffenden Eindruck über Vermögen und Schulden einer Unternehmung vermittelt hat, sollte durch die Inanspruchnahme des Aktivierungswahlrechtes das Potenzial der Unternehmung darstellen. Entscheiden sich Unternehmen dazu selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände zu aktivieren, verzichten sie damit auf die Verbuchung der Entwicklungskosten als Aufwendungen. Dies führt zu einer geringeren Belastung des Gewinn- und Verlustkontos, somit zu einem höheren Gewinn und letztendlich auch zu einem höheren Eigenkapital. Diese verbesserte Außendarstellung sollte u.a. zu Erleichterungen bei der Kapitalbeschaffung führen. Insgesamt führt die Inanspruchnahme des Aktivierungswahlrechtes also zu einer Verbesserung der dargestellten finanziellen Lagen und bietet sich deshalb vor allem für Unternehmen in angespannten Finanzsituationen an.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die steigende Bedeutung immaterieller Vermögensgegenstände und definiert die Forschungsfrage bezüglich der Chancen und Risiken des Aktivierungswahlrechts.
2 Darstellung des handelsrechtlichen Wahlrechts zur Aktivierung von Entwicklungskosten: Dieses Kapitel erläutert die gesetzlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die Änderungen durch das BilMoG sowie die Definition immaterieller Vermögensgegenstände.
3 Analyse der Vorteilhaftigkeit: Es werden verschiedene Aspekte wie Außendarstellung, Informationsgehalt, Gläubigerschutz und die schwierige Abgrenzung zwischen Forschungs- und Entwicklungskosten kritisch analysiert.
4 Fazit: Das Fazit stellt fest, dass das Wahlrecht den Belangen der Wirtschaft entgegenkommt, die praktische Umsetzung jedoch mit hohem Aufwand und bilanzpolitischen Motiven verbunden bleibt.
Schlüsselwörter
BilMoG, Aktivierungswahlrecht, immaterielle Vermögensgegenstände, Entwicklungskosten, Bilanzierung, Handelsgesetzbuch, Forschung und Entwicklung, Gläubigerschutz, Jahresabschluss, Bilanzanalyse, Ansatzstetigkeit, Außendarstellung, Eigenkapital.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert das durch das BilMoG geschaffene handelsrechtliche Wahlrecht zur Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der Bilanzierungspraxis, den Auswirkungen auf das Eigenkapital, den Gläubigerschutz sowie der Abgrenzung von Forschungs- und Entwicklungskosten.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die Vor- und Nachteile sowie die Beweggründe zu identifizieren, warum Unternehmen sich für oder gegen die Ausübung des Aktivierungswahlrechts entscheiden.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine literaturgestützte Analyse, die auf rechtlichen Grundlagen, Gesetzesbegründungen und wirtschaftswissenschaftlicher Fachliteratur basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Darstellung der gesetzlichen Regelungen und eine kritische Analyse der Vorteilhaftigkeit aus verschiedenen betriebswirtschaftlichen Perspektiven.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich primär über Begriffe wie BilMoG, Aktivierungswahlrecht, immaterielle Vermögenswerte und bilanzpolitische Steuerung definieren.
Was bedeutet der Begriff "Ansatzfalle" im Kontext der Arbeit?
Die Ansatzfalle beschreibt das Problem, dass aufgrund der Ansatzstetigkeit ein späterer Verzicht auf die einmal gewählte Aktivierungsmethode kaum ohne triftige Begründung möglich ist.
Warum ist die Abgrenzung von Forschung und Entwicklung so bedeutend?
Da nur Entwicklungskosten aktiviert werden dürfen, Forschungskosten hingegen zwingend als Aufwand zu verbuchen sind, ist eine exakte Trennung für die korrekte Bilanzierung essenziell.
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- Nadine Hardt (Autor), 2014, Das handelsrechtliche Wahlrecht zur Aktivierung von Entwicklungskosten, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/304301