Die islamische Wirtschaftsmentalität


Trabajo Universitario, 2003

39 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

I Einleitung

II Hintergründe und Fakten zum Islam
2.1. Begriffsdefinition
2.2. Der Einfluss des Koran

III Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Handeln in islamisch geprägten Ländern
3.1. Das islamische Staatsmodell
3.2. Das Rechtssystem der Schari’a
3.3. Marktwirtschaft und Islam
3.3.1. Das Zinsverbot -Auswirkungen auf die Geld- und Kreditgeschäfte
3.3.2. Die Sozialabgabe Zakat
3.3.3. Eigentumsrechte im Islam

IV Die Kommunikation
4.1. Grundsätze der interkulturellen Kommunikation
4.2. Islamische Kommunikationsmuster

V Die islamische Wirtschaftsmentalität
5.1. Kulturelle Prägung nach Hofstede
5.1.1. Individualismus gegenüber Kollektivismus
5.1.2. Unsicherheitsvermeidung
5.1.3. Machtdistanz
5.1.4. Maskulinität gegenüber Femininität
5.2. Der islamische Führungsstil
5.3. Einstellungskriterien in islamischen Ländern
5.4. Werte der islamischen Gesellschaft
5.5. Grundlagen zu Verhandlungen im islamischen Raum

VI Fazit

Literaturverzeichnis

Anhang

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Die Verbreitung des Islam

Abbildung 2: Ableitung der Eigentumsrechte im Islam

Abbildung 3: Modell der Kommunikation zwischen zwei Partnern unterschiedlicher Kulturen

Abbildung 4: Islamisches Kommunikationsmuster bei Ablehnung

Abbildung 5: Übersicht der kulturellen Prägungen Arabischer Länder und Deutschlands; maximale Ausprägung:

Abbildung 6: Beispielhafte Organisationsstruktur islamischer Unternehmen

Abbildung 7: Was bei Gesprächen im islamischen Raum zu beachten ist

I Einleitung

Die Austausch- und Kommunikationsprozesse, sowie die Abhängigkeiten verschiedener Kulturen nehmen durch die Globalisierung ständig zu. Folge ist eine zunehmend engere Vernetzung der wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Aktivitäten der Menschen auf der ganzen Welt. Durch diesen Prozess wird die Welt tagtäglich „kleiner“. Wirtschaftliche Tätigkeiten beschränken sich immer weniger nur auf ein bestimmtes Land oder Kulturraum. Der internationale Handel mit verschiedensten Ländern ist tägliches Geschäft. Innerhalb von 24 Stunden kann man an jedem Ort der Erde sein.

Beeinflusst diese Entwicklung unsere Kulturen? Sicherlich tut sie das, jedoch nicht in dem Ausmaße, dass alle kulturellen Unterschiede verschwinden werden und alle die gleichen Werte, Gewohnheiten und Verhalten teilen werden.

In meinen Augen, ist der islamische Wirtschaftsraum, vielleicht abgesehen von den Vereinigten Arabischen Emiraten, die Wirtschaftsregion, die sich mit am meisten dem Trend der „Verwestlichung“ ihrer Kultur[1] entgegenstellt.

Es gibt nicht wenige wissenschaftliche Beobachter, die sich die Frage stellen, ob der Islam überhaupt mit modernem Wirtschaftsverhalten kombinierbar ist. Eine eindeutige Frage auf diese Antwort wird auch wohl nur schwer zu finden sein. Fest steht jedoch, dass die islamische Wirtschaftsmentalität sich in vielen Fällen erheblich von der westlichen unterscheidet.

Ziel dieser Studienarbeit ist es, die grundlegenden Zusammenhänge und Voraussetzungen für wirtschaftliches Handeln mit islamisch geprägten Kulturen begreiflich zu machen, Verständnis für die kulturellen Besonderheiten im islamischen Raum zu vermitteln und einen Leitfaden für Geschäfte in diesem Kulturraum zur Verfügung zu stellen.

II Hintergründe und Fakten zum Islam

2.1. Begriffsdefinition

Der Begriff „Islam“ kommt ursprünglich aus dem Arabischen und heißt „Hingabe an Gott“. Im Koran, der heiligen Schrift des Islam, bedeutet er die „unbedingte Ergebung in den Willen des einen Gottes Allah“[2].

Zu der von Mohammed zwischen 622 und 632 n. Chr. in Medina gegründeten monotheistischen Weltreligion bekennen sich heute weltweit etwas mehr als 1 Milliarde Menschen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Die Verbreitung des Islam[3]

2.2. Der Einfluss des Koran

Der Koran ist die heilige Schrift der Muslime und die grundlegende Quelle ihres Glaubens. Außer religiösen Schriften beinhaltet er auch Verhaltensregeln für das tägliche Leben. Damit bildet der Koran nicht nur die religiöse Grundlage der Muslime, sondern dient ihnen auch als Orientierungsrahmen für den Alltag und für das Zusammenleben der Muslime. Das hat natürlich Auswirkungen auf das wirtschaftliche Verständnis und das Verhalten der Muslime.

Grundsätzlich enthält der Koran Aussagen über folgende Gebiete[4]:

- Shahada - das Glaubenskenntnis (Glaube an die Einheit Gottes)
- Die gottesdienstliche Ordnungen Hajj (Wallfahrt nach Mekka), Salat (Anbetung, Gebet) und Saum (Fasten während des Ramadan)
- Sittlich-ethische Verhaltensregeln z.B. Zakat (Almosengeben)
- Soziale und rechtliche Ordnungen z.B. Erbschafts- und Familienrecht

III Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Handeln in islamisch geprägten Ländern

3.1. Das islamische Staatsmodell

Im Gegensatz zu westlichen Staatsmodellen, muss bei islamischen Staatsmodellen die Herrschaftsgewalt nicht unbedingt von einer gewählten Regierung ausgeübt werden. Auch eine Monarchie erscheint akzeptabel. Hierbei kann der Monarch entweder durch Wahl oder Abstammung bestimmt werden. Es ist festzuhalten, dass vor dem Recht der Herrscher wie jeder andere Mensch angesehen wird, es gibt keine Immunität oder Ausnahmeregelungen.

Bei der Frage der Gesetzgebungskompetenz unterscheidet sich das islamische Staatsmodell fundamental vom westlichen. Während beim westlichen Modell alle Macht vom Volk ausgeht, ist dem Islam eine solche Volkssouveränität fremd. Nach islamischer Überzeugung kann Recht nicht durch den Willen des Volkes geschaffen werden, sondern es ist den Menschen in Koran und Sunna[5] von Gott offenbart worden.

Somit kann es in einem islamischen Staat keinen autonomen Gesetzgeber geben. Die Rolle des Staats beschränkt sich darauf, das göttliche Recht, die Schari’a anzuwenden. In Bereichen, die in der Schari’a nicht geregelt werden, ist es seine Aufgabe, ein eigenes Recht zu entwickeln, welches mit der Schari’a zu vereinbaren ist.

3.2. Das Rechtssystem der Schari’a

Der Begriff der Schari’a bezeichnet meist die Gesamtheit des islamischen Rechts. Damit ist sie ein Rahmenwerk, das für das ökonomische Denken und die Gestaltung des Wirtschaftssystems von grundsätzlicher Bedeutung ist.

Die Schari’a ist in die primären Quellen des Islam (Koran und Sunna) und die sekundären und ergänzenden Rechtsquellen aufzuteilen. Letztere werden auch als kanonisches Recht (figh) bezeichnet.

Es ist zu beachten, dass die primären Quellen göttliche Offenbarungen sind und damit für alle Zeiten gelten. Das kanonische Recht jedoch ist ein von Menschen formuliertes Recht, das grundsätzlich einer Anpassung an veränderte Umstände zugänglich sein muss und einer Ergänzung und Fortschreibung bedarf.[6]

Nur etwa 10 Prozent der Regeln des islamischen Rechts sind den primären Quellen zuzuordnen, die restlichen 90 Prozent fallen unter das kanonische Recht.

Für die Gestaltung der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Regelungen macht die ursprüngliche Schari’a kaum bindende Vorgaben. Gemäß dem Grundsatz, dass alle Handlungen und Regelungen erlaubt sind, solange sie nicht gegen ausdrückliche Anweisungen der Schari’a verstoßen und grundlegenden Werten des Islam widersprechen, ergeben sich damit erhebliche Spielräume zur Gestaltung der politischen und wirtschaftlichen Ordnung eines islamischen Staates.[7]

3.3. Marktwirtschaft und Islam

Wie bereits erwähnt, fällt das umfangreiche Wirtschaftsrecht islamischer Staaten größten Teils unter das kanonische Recht, welches einem stetigen Wandel unterliegt. Trotz dieses Wandels hat jede islamische Wirtschaftsordnung zumindest drei grundlegende Vorgaben zu beachten:

- Das Verbot Zinsen zu nehmen (Riba)
- Das Gebot soziale Abgaben zu entrichten (Zakat)
- Eigentum unter dem Primat des Gemeinwohls

3.3.1. Das Zinsverbot -Auswirkungen auf die Geld- und Kreditgeschäfte

Ein besonderes Merkmal der islamischen Geld- und Kreditpolitik ist das Zinsverbot. Zwischen islamischen Autoritäten besteht keine Einigkeit darüber, ob mit durch den Koran verbotenen Riba nur Wucherzinsen oder jegliche Zinsen bei Finanztransaktionen gemeint sind. Unbeachtet dieser Diskussion war und ist es, notwendig einen Ersatz für Zinsen zu finden. Im Laufe der Zeit entwickelten sich deshalb verschiedenste Zinsumgehungsgeschäfte.

Zum einen gibt es zinslose Techniken, die aus konventionellen Kreditfinanzierungen Kauf- oder Mietgeschäfte machen. Dadurch wird aus einer Finanztransaktion ein Realgeschäft, bei dem kein Zins, sondern ein Aufschlag für eine Kaufpreisstundung oder Ratenzahlung verlangt wird.

Zum anderen wurden Modelle entwickelt, bei denen sich Banken an Investitionen von Unternehmen beteiligen und dafür im Erfolgsfall einen prozentualen, im Voraus festgelegten, Gewinnanteil erhalten. Im Falle eines Misserfolges tragen die Banken ungekehrt allerdings auch, proportional zu ihrem Kapitalanteil, einen Teil des Verlusts.

Sparer erhalten bei islamischen Banken auf ihre Einlagen keinen Zins, sondern sind am Gewinn oder Verlust der Bank beteiligt.

Eine weitere Besonderheit islamischer Geldgeschäfte ist das so genannte Halawa-Netzwerk, ein behördlich nicht nach zu verfolgendes System zum Bargeldtransfer, welches ähnlich den Kreditbriefen der Fugger funktioniert.[8]

3.3.2. Die Sozialabgabe Zakat

Der Zakat stellt das traditionell bedeutendste Einkommensinstrument des islamischen Staates dar. Hierbei handelt es sich um eine Abgabe, die für eine im Koran aufgeführte Liste von Zwecken zu verwenden ist, die man im weitesten Sinne als Unterstützung von Bedürftigen und als soziale Dienste bezeichnen kann. Ursprünglich handelte es sich hierbei um eine freiwillige Leistung in Höhe von 2,5% auf das gesamte Nettovermögen und 5% - 10% der landwirtschaftlichen Erträge. Heute entspricht der Zakat einer Sozialsteuer, die an den Staat zu entrichten ist.

3.3.3. Eigentumsrechte im Islam

Laut dem Koran ist das Eigentumsrecht an allen irdischen Dingen, einschließlich der Menschheit selbst, Allah vorbehalten. Jedoch vertraut Allah sein Eigentum den Menschen an. Folglich gibt es auch im Islam Privateigentum und Staatseigentum.[9]

Privateigentum sind alle Güter die man selbst geschaffen, erworben, ererbt oder anderweitig legal erhalten hat. Über sein Privateigentum hat jeder Mensch solange freie Verfügungsgewalt, wie er den sozialen Ausgleich beachtet und nach dem Primat des Gemeinwohls handelt.

Zum Staatseigentum zählen alle Bodenschätze, Brachland, Wasser, Energie, sowie diverse andere Grundstoffe. Staatliches Eigentum wird als kollektives Gut angesehen und ist somit, nach dem Koran, jedem Einzelnen gleichermaßen zugängig. In der Praxis wird dieser Grundsatz nur unzureichend erfüllt, was zum Beispiel bedeutet, dass die Bevölkerung nicht gleichermaßen von den Bodenschätzen vieler islamischer Länder profitiert.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Ableitung der Eigentumsrechte im Islam[10]

IV Die Kommunikation

4.1. Grundsätze der interkulturellen Kommunikation

„Culture and communication are so bound together that it is virtually impossible to understand culture without first understanding local forms of communication“[11]

Sender und Empfänger unterschiedliche Codes. Um nun eine zweiseitige Kommunikation (d.h. mit Feedback-Prozessen) zu ermöglichen, müssen sie jeweils den Code ihres Gesprächspartners kennen, da nur so eine Entschlüsselung der empfangenen Nachricht möglich ist.

[...]


[1] Nach Hofstede ist Kultur die kollektive, mentale Programmierung welche die Mitglieder einer Gruppe oder Kategorie von Menschen von einer anderen unterscheidet. Vgl. Becker, M. (2003), Interkulturelles Management, Skript

[2] Vgl. Brockhaus - Die Enzyklopädie: in 24 Bänden, Stichwort: Islam

[3] Abbildung aus: http://www.bpb.de/publikationen/OSF8X0,0,0,Einleitung.html

[4] Vgl. http://www.bpb.de/publikationen/OSF8X0,0,0,Einleitung.html

[5] Göttliche Handlungen und Aussprüche des Propheten; Quelle: http://www.bpb.de/publikationen/JF4C4C,0,0,Historische_Entwicklung.html

[6] Vgl. Nienhaus, V. (2003), Islam und Staatlichkeit, in: Internationale Politik 3/2003

[7] Vgl. Nienhaus, V. (2003), Islam und Staatlichkeit, in: Internationale Politik 3/2003

[8] Siehe Anhang A: „Halawa“

[9] Vgl. Nomani, F. / Rahnema, A. (1994), Islamic Economic Systems, S.66ff

[10] Quelle: Eigene Übersicht

[11] Nach Samouvar in: Becker, M. (2003), Interkulturelles Management, Skript

Final del extracto de 39 páginas

Detalles

Título
Die islamische Wirtschaftsmentalität
Universidad
University of Applied Sciences Landshut
Curso
Interkulturelles Management
Calificación
1,3
Autor
Año
2003
Páginas
39
No. de catálogo
V30453
ISBN (Ebook)
9783638317108
ISBN (Libro)
9783638650793
Tamaño de fichero
1412 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Wirtschaftsmentalität, Interkulturelles, Management
Citar trabajo
Dipl. Betriebswirt Florian Henle (Autor), 2003, Die islamische Wirtschaftsmentalität, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/30453

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